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kein_lohn_unter10

Schulden

Deutscher Inkasso Dienst (brauche Hilfe); in Forum: Information; Hallöchen.... Am besten ist es, sich immer mit dem Hauptgläubiger zu einigen. Entweder über Ratenzahlung bzw Stundung. Auch sollte man dem Gläubiger,unverzüglich die Zahlungsunfähig nachweislich erklären. Denn der Gläubiger hat ...
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Alt 18.08.2008, 11:07   #26
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Standard AW: Deutscher Inkasso Dienst (brauche Hilfe)

Hallöchen....

Am besten ist es, sich immer mit dem Hauptgläubiger zu einigen.

Entweder über Ratenzahlung bzw Stundung. Auch sollte man dem Gläubiger,unverzüglich die Zahlungsunfähig nachweislich erklären.

Denn der Gläubiger hat eine Schadensminderungspflicht der er nachkommen muß.

Sollte dann ein Inkasso trotz der Zahlungsunfähigkeit,eingeschaltet werden,geht der Spaß auf Kosten des Gläubigers.

Wenn ein Inkasso eine Berechtigte Forderung beitreiben will ,besteht die selbige Schadensminderungspflicht

Dem Mahn-bzw.Vollstreckungsbescheid immer teilweise Widersprechen und nur die Haupforderung anerkennen. Wenn schon Zahlungen an den Gläubiger erfolgen,dann mit dem Hinweis dazu,kommplett Widersprechen.

Zahlungen immer an den Hauptgläubiger mit dem Hinweis
....zur Verrechnung auf die Hauptforderung....überweisen.

Auf keinen Fall,etwas vom Inkasso unterschreiben oder anerkennen.

Lg Dino
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Alt 24.08.2008, 03:15   #27
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Ort: Ampelborn (Paderborn)
Beiträge: 74
Unglücklich

Wenn ich das hier so lese, wird mir gerade mulmig.

Ich weiß jetzt auch nicht mehr weiter, vielleicht kann einer von euch den untern Abschnitt einmal genauer betrachten.

Ich habe vor ein paar Wochen auch ein Schreiben vom DID (Deutscher Inkasso Dienst) bekommen.

Es geht darum, dass ich bei OTTO was auf Raten gekauft hatte.

Da ich, wie viele andere auch, von Harzt IV leben müssen, konnte ich maximal 4-12 Raten zu je ~59€ an OTTO überweisen. Nach einiger Zeit konnte ich die Raten nicht mehr überweisen, da es finanziell Berg ab ging, die ARGE machte Harri-Kirri, nun meldete sich die DID bei mir, ich solle doch den ganzen Kram ausfüllen und unterschreiben.

Da ich keine Lust hatte und auch kein Geld für Briefmarken ausgeben wollte, habe ich denen ein Fax geschickt, wobei ich nur ein paar Sätze + Bescheid der ARGE beinhaltete.

Teil 1 - DID übernimmt die Forderung von OTTO

--- Seite 1 ---
Zitat:
[...] wir haben die Bearbeitung dieser Forderung von der Firma OTTO (GmbH & Co KG) übernommen.

Diese Forderung muss sofort bezahlt werden. Überweisen Sie bitte deshalb die im Betreff genannte Gesamtforderung innerhalb von 7 Tagen unter der Verwendung des Überweisungsträgers auf unser Konto. Die Angelegenheit ist für Sie erledigt.

Es ist auch eine Ratenzahlung möglich, die wir Ihnen hiermit anbieten:

Sie zahlen auf die Gesamtforderung zuzüglich Kosten und Zinsen eine monatliche Rate in Höhe von
EUR 30,00 bis zum 17.08.2008
und dann jeweils zum 17. eines jeden Monats. Dabei wird eine Einigungsvergütung in Höhe von EUR 92,07 berechnet.
Bitte bedenken Sie auch: Mit zwei aufeinander folgenden Monatsraten im Verzug zu sein, reicht schon aus, um die gesamte Restschuld fällig werden zu lassen. Ihre Pünktlichkeit zahlt sich also für Sie aus.
Die Restschuld wird ebenfalls bei einer wesentlichen Verbesserung Ihrer Vermögensverhältnisses oder bei Entstehung einer Aufrechnungslage fällig.

Das Formular reichen Sie uns auf jeden Fall innerhalb von 7 Tagen ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift unleserlich)

Benachrichtigung § 33 BDSG. Wir speichern u.a. Daten zur Person, wie Anschrift, Kontoverlauf gemäß § 28 BDSG
--- Seite 2 ---
Zitat:
SELBSTÄNDIGES SCHULDERANERKENNTNIS
Die fällige Schuld gegenüber Otto (GmbH & Co KG)

Code:
Hauptforderung                                                  EUR 390,46
Bisherige Kosten/Mahnkosten der Auftraggeberin                  EUR  27,00
Inkassovergütung (inkl. evtl. angefallener Ermittlungskosten)   EUR  92,38
Kontoführungsvergütung mtl. EUR 2,05                            EUR   4,10
8,190 % Zinsen p. a. bis 01.08.2008
bereits entstanden                                              EUR   5,76
abzgl. Zahlungen                                                EUR   0,00
Gesamtbetrag                                                    EUR 519,70 
zzgl. Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozendpunkten über dem Basiszinssatz auf die jeweils restliche Hauptforderung und Kontoführungsvergütungen erkenne/n ich/wir - als Gesamtschuldner - an.

ABZAHLUNGSVERGLEICH
Die Gesamtforderung kann ich nicht sofort zahlen und bitte um Stundung. Zur vermeidung von Zwangsmaßnahmen schlage ich folgenden Abzahlungsvergleich vor und verpflichte mich, die bei Ihrem Auftraggeber entstandenen Einigungsvergütungen bis zu einer Höhe von EUR 92,07 zu erstatten, soweit sie nach Gesetz und Rechtsprechnung als Verzugsschaden ersatzpflichtig sind.
[...]
Teil 2 - Meine Antwort zu dem Schrieb

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich leider Hartz IV bekomme, kann ich voraussichtlich erst am 01.09.2008 einen Teilbetrag in Höhe von 30,00 Euro an Sie überweisen. Ab Oktober und zum 1. eines jenen Monats jedoch spätestens am 5. Tag kann ich eine Zahlung in Höhe von 30,00 Euro an Sie überweisen.

Anbei erhalten Sie von mir den Bescheid der ARGE Paderborn).

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
So, nach ein paar Tagen erhielt ich folgenden Brief der DID:

Zitat:
Forderung Otto (GmbH & Co KG) in Höhe von zzt. EUR 613,44
[...]
da wir - genau wie Sie - an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind, stimmen wir einer ratenweisen Abzahlung der Forderung zuzüglich Kosten und Zinsen zu.

Bitte verfahren Sie wie folgt:

Zahlen Sie monatliche Raten von EUR 30,00.
Zahlen Sie die Rate jeweils zum eingehend 05. eines jeden Monats,
erstmals zum 05.10.2008!
Geben Sie immer die Forderungsnummer XXX als Verwendungszweck an!
[...]


Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift unleserlich)
Inzwischen kotzt mich der ganze Käse an. Im ersten Brief wollen die insgesamt 519,70 und jetzt nach ein paar Tagen schon 613,44

Was soll ich nun machen?
Ich hatte vor damit zum Anwalt zu gehen.
Kann ich sonst noch gegen die DID was machen?

Ich bin mit den Nerven sowieso am Ende , erst dieser Misst, dann die Versicherung des Unfallverursachers die einen ärgert und dann noch die OP wegen dem Kiefer am Dienstag und und und.

Vielen Dank.
__________________
Gruß
ash007

Geändert von ash007 (24.08.2008 um 03:38 Uhr).
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Alt 24.08.2008, 12:07   #28
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Standard AW: Deutscher Inkasso Dienst (brauche Hilfe)

Das würde ich zahlen :
Hauptforderung EUR 390,46
Bisherige Kosten/Mahnkosten der Auftraggeberin EUR 27,00
Zinsen EUR 6,-

Der Rest der Kosten ist nicht durchsetzungsfähig
ICH würde NICHT das Anerkenntnis unterschreiben sondern versuchen das
Geld irgendwie aufzutreiben und die Summe ( 423,46 ) direkt auf das Konto von DID - natürlich zweckgebunden überweisen
mit dem Zusatz auf dem Überweisungsträger : " Nur Hauptforderung € 390,46 ,Mahnkosten € 27,-,Zinsen € 6,- "
__________________
Dies ist eine Meinung eines Laien - keine Rechtsberatung - ich könnte mich auch irren - was jedoch extrem selten ist
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Alt 24.08.2008, 13:52   #29
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Standard

Hallo Inkasso, erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort
Zitat:
Zitat von Inkasso Beitrag anzeigen
Das würde ich zahlen :
Hauptforderung EUR 390,46
Bisherige Kosten/Mahnkosten der Auftraggeberin EUR 27,00
Zinsen EUR 6,-

Der Rest der Kosten ist nicht durchsetzungsfähig
Interessant, gut zu Wissen.
Zitat:
ICH würde NICHT das Anerkenntnis unterschreiben
Die beigelegten Bögen habe ich nicht unterschrieben, nur das was ich denen gefaxt habe (siehe Teil 2)
Zitat:
sondern versuchen das
Geld irgendwie aufzutreiben und die Summe ( 423,46 ) direkt auf das Konto von DID - natürlich zweckgebunden überweisen
mit dem Zusatz auf dem Überweisungsträger : " Nur Hauptforderung € 390,46 ,Mahnkosten € 27,-,Zinsen € 6,- "
Die Summe kann ich zwar auf die Schnelle nicht auftreiben, aber sobald ich mein Schmerzensgeld bekomme kann ich die 423,46 bezahlen.

Wie kommt das Inkasso von 519,70 auf 613,44?

Nur was mache ich in der Zwischenzeit, soll ich vorher einen Anwalt aufsuchen oder ähnlich?

Ich weiß halt noch nicht, wann ich das Schmerzensgeld bekomme da die Versicherung des Unfallverursachers alles daran setzt mir nur eine Abfindung unterzujubeln, dass heißt, die Versicherung wäre aus dem Schneider falls noch was ist.
__________________
Gruß
ash007

Geändert von ash007 (24.08.2008 um 13:58 Uhr).
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Alt 24.08.2008, 21:36   #30
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Standard AW: Deutscher Inkasso Dienst (brauche Hilfe)

Zitat:
Wie kommt das Inkasso von 519,70 auf 613,44?
Unwichtig wie die Schuhgröße von Westerwelle.
Freie Marktwirtschaft - Das Inkasso kann verlangen was es denkt was der Schuldner bereit ist zu zahlen

Zitat:
Nur was mache ich in der Zwischenzeit, soll ich vorher einen Anwalt aufsuchen oder ähnlich?
Warum einen Anwalt ?
Die Forderung ist ja berechtigt !
Jetzt geht es lediglich darum die Forderung möglichst günstig vom Tisch zu bekommen.
Die Hauptforderung muß weg - dann kannst du dem IB wg der Gebühren die lange Nase zeigen - denn :
Inkassobüro ? Wikipedia
Zitat:
Eine erfolgreiche Klage explizit wegen nicht bezahlter nicht titulierter Inkassogebühren eines vom Gläubiger extern beauftragten Inkassobüros ist bisher nicht bekannt bzw. wurde verloren: Oberlandesgericht Oldenburg 11 U 8/06 sowie Landgericht Oldenburg 16 O 3484/05
lg
__________________
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Alt 24.08.2008, 22:00   #31
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Standard AW: Deutscher Inkasso Dienst (brauche Hilfe)

Nachtrag
Du könntest aber trotzdem jetzt schon z.b 30 oder 40 € überweisen !
Natürlich ebenfalls zweckgebunden zur Verrechnung auf die HF
Dann eben die gezahlten 1 oder 2 Raten vond er gesamtsumme später abziehen
__________________
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Alt 24.08.2008, 22:32   #32
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Standard AW: Deutscher Inkasso Dienst (brauche Hilfe)

Hallöchen.....

aber das Schuldanerkenntnis hast du nicht unterschrieben an DID gefaxt....oder???

Laß dich nicht Ärgern von Denen....plag mich schon über 10 jahren mit DID.....

Wünsch die alles Gute und hoffe das die Versicherung bald zu Deinem gunsten handelt..

Gute Besserung-komm Du erst mal wieder auf die Beine ,DID läuft Dir nicht weg....

Lg Dino
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Alt 25.08.2008, 03:33   #33
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Ort: Ampelborn (Paderborn)
Beiträge: 74
Standard

Hallo Inkasso,
danke für den Tipp
Ich werde dass mal so machen wie du es schreibst.

Hallo Landino
Zitat:
Zitat von Landino Beitrag anzeigen
aber das Schuldanerkenntnis hast du nicht unterschrieben an DID gefaxt....oder???
Die Formulare habe ich weder ausgefüllt noch unterschrieben noch gefaxt, nur den Text der in Teil 2 steht.
Zitat:
Laß dich nicht Ärgern von Denen....
Ich doch nicht *hust*
Zitat:
plag mich schon über 10 jahren mit DID.....
10 Jahre?
Die hätten ja zum 10. Jubiläum auch dir mal was schenken können
Zitat:
Wünsch die alles Gute
Danke.
Zitat:
hoffe das die Versicherung bald zu Deinem gunsten handelt..
Möchte den "Vorschlag" von der Versicherung nochmal von der Verbraucherzentrale oder ähnlich mal durch checken lassen bevor ich zum Anwalt gehe.
Zitat:
Gute Besserung
Danke dir *verbeug*
Zitat:
komm Du erst mal wieder auf die Beine ,DID läuft Dir nicht weg....
Wo du recht hast, hast du recht.
Nur die ARGE ist hinter einem her wie der Teufel hinter der Seele.

Wieso lasse ich mich meistens einschüchtern?
Bin wohl des öfteren zu Naiv.

Hatte mir mal vor ein paar Tagen die HP von DID angeschaut, die sind ja sehr variable.

Vielen Dank euch beiden.
__________________
Gruß
ash007

Geändert von ash007 (25.08.2008 um 03:49 Uhr).
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Alt 28.09.2008, 14:28   #34
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Beiträge: 2
Standard AW: Deutscher Inkasso Dienst (brauche Hilfe)

hey @ll

ich hab gestern einen brief vom Deutschen Inkasso Dienst (DID) bekommen. da ich mir nicht bewust war das ich bei irgend jemanden schulden habe, habe ich mal gegooglt und bin auf eure diese seite gestossen.

hier mal ne abschrieft der 3 blätter:

---------start-blatt-1-seite-1---------

Forderung WEHRGARANTIE Techniche Versicherun AG
in Höhe von zzt. EUR 296,55

Sehr geehrter Herr ----------

wir haben die Bearbeitung dieser Forderung übernommen. Sie finden in uns einen
zuverlässigen und hilfsbereiten Partner, der Sie bei der Begleichung der Forderung
unterstützten wird. Neben dem Inkassoauftrag haben wir auch den vollstreckbaren schuldentitel
erhalten, der die Rechtmäßigkeit der Forderung nachweist.

Die Gesamtforderung gemäß dem beiligenden Schuldanerkeenntnis ist jetzt zur Zahlung fällig.
Zahlen Sie den Betrag innerhalb von 7 Tagen an uns. Sollte Ihnen das nicht möglich sein,
freuen wir uns über Ihren Ratenzahlungsvorschlag. Schicken Sie uns daher auf jeden Fall das
Formular vollständig ausgefüllt und undterschrieben zurück.

Dies ist der erste Schritt, damit wir gemeinsam eine Lösung finden, die uns beiden regecht
wird.
Bei einer gültigen Vereinbarung bleiben weitere Mahnungen aus!

Mit freundlichen Grüßen

2 unleserliche Unterschriften ( scheint ne Fotokopie zu sein)

Anlagene/n.

----------ende-blatt-1-seite-1---------
---------start-blatt-2-seite-1---------

Meine Schulden aus dem rechtskräftigen Titel.
Aktenzeichen des Gerichts 00-0000000-0-0 (da steht meine nummer)

Ausstehenden Forderung der Firma WERTGARANTIE Technische Versicherung AG
Mir ist bekannt, dass ich die oben genannte rechtskräftig titulierte Forderung schulde, die zur Zeit einschließlich der
bisher entstandenen Verzugszinsen und Vollstreckungskosten EUR 296,55 beträgt.
Die Gesammtforderung überweise ich am ____________.

ABZAHLUNGSVVERGLEICH
Die gesammtforderung kann ich nicht sofort zahlen und bitte um Stundung. Zur Verminderung von Zwangsmaßnahmen
schlage ich folgenden Abzahlungsvergleich vor und verpflichte mich, die bei Ihrem Auftraggeber entstandenen
Einigungsvergütungen bis in eine Höhe von EUR 30,00 zu erstatten, soweit sie nach Gesetz und Rechtsprechung als
Verzugsschaden ersatzpflichtig sind.
Zum Beweis meiner Zahlungsbereitschaft werde ich sofort/am _________einen Teilbetrag
von EUR ______ überweisen.
Den rest überweise ich spätestens am ________/in monatlichen Raten von EUR __________
spätestens zum ______(Tagesdatum) eines jeden Monats bei Ihnen eingehend, beginnend im
Monat ________.
Sollte ich vorübergehend keine Monatsraten zahlen können, verzichte ich für diesen Zeitraum auf die
Einrede der Zinsverjährung.
Die Angaben zur Selbstauskunft (siehe Rückseite) mache ich freiwillig, damit eine sachgerechte Entscheidung
entsprechend meiner finanziellen Verhältnisse getroffen weerden kann. Ich erkläre mich damit einverstanden,
über meine e-mail-Adresse kontaktiert zu werden. Meine Angeben werden bei der Firma Deutscher
Inkasso-Dienst gespeichert.

SICHERUNGSABTRETUNG
Zur Sicherung und in Höhe der oben bezeichneten Gesammtforderung zuzüglich eines Aufschlages von 20 % trete ich
unter der auflösenden Bedingung der vollständigen Tilgung den pfändbaren Teil meiner Ansprüche auf Lohn, Gehalt,
Arbeitnehmersparzulage, Provision und Einkünfte aus selbstständiger und freiberuflicher Tätigleit, Abfindung,
ALG I, ALG II, Krankengeld, Renten, auch Erwerbsunfähigkeits-, Witwen- und Weisenrente
sowie Pension an die Gläubigerin ab. Mehrere Ansprüche sind zusammenzurechnen, wobei der unpfändbare Betrag
dem höchsten Einkommen zu enrnehmen ist. Soweit die Forderung teilweise getilgt wird, ist die Abtretung auf mein
Verlangen in entspechender Höhe freizugeben.

VERZUGSFOLGEN

Komme ich mit zwei aufeinanderfolgenden Monatszahlungen in Verzug, wird die gesamte Restschuld zur Zahlung fällig
und es darf von der Sicherungsabtretung Gebraucht gemacht werden. Die Offenlegung der Abtretung sit mir minde-
stens einen Monat vorher anzukündigen. Die Restschuld wird ebenfalls bei einer wesendlichen Verbesserung meiner
Vermögensverhältnisse oder bei Entsehung einer Aufrechnungslage fällig.

Ort/Datum Unterschrift/Schuldner 1 Unterschrift/Schuldner 2

----------ende-blatt-2-seite-1---------
---------start-blatt-2-seite-2---------

mittig SELBSTAUSKUNFT

rechts und link je Schuldner 1 und 2

alles mittig geschrieben:

Vornamen, Familienname
------------
Straße u. Haus-Nr./wohnhaft bei, Postleitzahl und Ort
------------
Geburtsdatum
------------
Fam.stand: Anz.Kinder:
------------
Telefon mit Vorwahl, Handy, E-Mail
------------
Beruf, Arbeitgeber, (Firmenname bitte ausschreiben), Straße und Haus-Nr.
Postleitzahl und Ort, Telefon und Vorwahl
------------
Arbeitsamt, Stamm-Nr.:
------------
Rentenanstalt/Versicherungsanstalt, Vers.-Nr.:
------------

mittig Einnahmen (Nachweis bitte beifügen)

Lohn oder Gehalt, ALG I, ALG II, Sozialgeld, Wohngeld, Rente,
Kinder/Erziehungsgeld, eingehende Unterhaltszahlungen, Krankengeld

mittig Sonstige Angaben

lebensversicherung bei:, Nr.:, EUR:
-----------
Bausparvertrag bei:, Nr.:, EUR:
-----------
Prämiensparvertrag bei:, Nr.:, EUR:
-----------
grundbesitzart, Grundbuchamt:, Blatt :
-----------

Diese Angaben mache ich freiwillig, damit eine sachgerechte Entscheidung entsprechend meinen finanziellen Verhältnisse getroffen
werden kann.

----------ende-blatt-2-seite-2---------

Blatt 3 ist ein Überweisungsträger ausgefült mit meinem Namen, ner Kontonummer der Postbank -Giro- Hamburg und DID

morgen, Montag den 29-9, will ich zum Amtsgericht und die Nummer des Aktenzeichens mal checken.
was würdet ihr mir raten zu unternehmen?

MfG Filidae

änderung I zwecks platz

Geändert von Filidae (28.09.2008 um 14:33 Uhr).
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Alt 29.09.2008, 22:30   #35
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Ist die Forderung denn tituliert bzw hast Du ein Schulldanerkenntnis unterschrieben ?
__________________
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Alt 06.10.2008, 16:51   #36
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So nach gut 1,5 wochen herum telefonieren weiß ich jetzt, das das wohl rechtens sein soll.
ich hab in ganz deutschland (Hamburg, Muenchen, Koelln, Berlin, Hannover, Braunschweig und Ueltzen) angerufen.
mir wird eine abschrift dessen geschieckt. in freudiger erwartung des schreiben.
sorry fuer das warten, habe keinen staendigen i-net-zugang.

@ InKasso
ich hab weder was unterschrieben noch sonst in irgenteiner form bei denen gemeldet. hab die stelle bei gericht angerufen wo es um mahnbescheide geht.
danach hab ich die gerichte per telefon abgeklappert. anscheinen, nach dem gericht in ueltzen, ist das wohl tituliert :-(

MfG Filidae

aenderung I zwecks kommentar

Geändert von Filidae (06.10.2008 um 16:59 Uhr).
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Alt 04.11.2008, 11:05   #37
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.................................................. .................................................. ..........................
....Eine erfolgreiche Klage explicit wegen nicht bezahlter nicht titulierter Inkassogebühren eines vom Gläubiger extern beauftragten Inkassobüros ist bisher nicht bekannt bzw. wurde verloren: Oberlandesgericht Oldenburg 11 U 8/06 sowie Landgericht Oldenburg 16 O 3484/05.....
Inkassobüro – Wikipedia
.................................................. .................................................. .............................

Das steht so nicht in den Urteilen. Die Inkassokosten können als Verzugschaden grundsätzlich eingeklagt werden.
Die entscheidende Stelle der Entscheidung des OLG Oldenburg lautet:

Allerdings stellen nach nahezu einhelliger Meinung (BGH, Urteil vom 24.05.167 AZ. VIII ZR 278/64) die Kosten eines zugelassenen Inkassobüros regelmäßig einen vom Schuldner zu ersetzenden Verzugsschaden dar. Für eine grundsätzliche Erstattungsfähigkeit spricht, dass von dem in Verzug befindlichen Schuldner alle Kosten von zweckentsprechenden Maßnahmen der Rechtsverfolgung zu erstatten sind. Außerdem muss es dem Gläubiger überlassen bleiben, welchen Weg er beschreitet, um zur Erfüllung seines Anspruchs zu kommen.
Lediglich dann, wenn der Schuldner für den Gläubiger erkennbar zahlungsunwillig oder -unfähig ist, und daher voraussehbar ist, dass später doch ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss, wird überwiegend eine Erstattungsfähigkeit verneint.Bei Verzug des Schuldners besteht daher grundsätzlich eine Pflicht zur Zahlung der Inkassokosten.
sebse ist offline  
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Alt 04.11.2008, 20:22   #38
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Zitat:
Das steht so nicht in den Urteilen. Die Inkassokosten können als Verzugschaden grundsätzlich eingeklagt werden.
Die entscheidende Stelle der Entscheidung des OLG Oldenburg lautet:

Allerdings stellen nach nahezu einhelliger Meinung (BGH, Urteil vom 24.05.167 AZ. VIII ZR 278/64) die Kosten eines zugelassenen Inkassobüros regelmäßig einen vom Schuldner zu ersetzenden Verzugsschaden dar. Für eine grundsätzliche Erstattungsfähigkeit spricht, dass von dem in Verzug befindlichen Schuldner alle Kosten von zweckentsprechenden Maßnahmen der Rechtsverfolgung zu erstatten sind. Außerdem muss es dem Gläubiger überlassen bleiben, welchen Weg er beschreitet, um zur Erfüllung seines Anspruchs zu kommen.
Lediglich dann, wenn der Schuldner für den Gläubiger erkennbar zahlungsunwillig oder -unfähig ist, und daher voraussehbar ist, dass später doch ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss, wird überwiegend eine Erstattungsfähigkeit verneint.Bei Verzug des Schuldners besteht daher grundsätzlich eine Pflicht zur Zahlung der Inkassokosten.Das steht so nicht in den Urteilen. Die Inkassokosten können als Verzugschaden grundsätzlich eingeklagt werden.
Die entscheidende Stelle der Entscheidung des OLG Oldenburg aus 2006
( AZ 11 U 8/06
) lautet aber anders :

Zitat:
Keine Erstattung der Kosten eines Inkassobüros bei erkennbarer zahlungsunwilligem oder -unfähigem Schuldner.
und
Zitat:
Durch das wegen aller Einzelheiten in Bezug genommene Versäumnisurteil des Landgerichts vom bis 27. Dezember 2005 (Blatt 22 der Akte) ist die Klage sodann in Bezug auf die Inkassokosten abgewiesen und sind die Beklagten im Übrigen antragsgemäß verurteilt worden.
und
Zitat:
Die Klägerin kann von den Beklagten nach §§ 280, 286 BGB keine Erstattung der Inkassokosten von 809 € verlangen.
Nicht mal ein Bruchteil der vom GL geforderten Gebühren des extern beauftragten IBs wurden also vom Gericht als erstattungsfähig erachtet.
Die Kosten hat der GL ebenfalls zu tragen :

Zitat:
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
lg
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Alt 04.11.2008, 20:39   #39
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Zitat:
Allerdings stellen nach nahezu einhelliger Meinung (BGH, Urteil vom 24.05.167 AZ. VIII ZR 278/64) die Kosten eines zugelassenen Inkassobüros .....
Das Urteil ist übrigens aus 1967
Kam da nicht das legendäre Sgt Pepper Album von den Beatles raus ?

lg
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