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| Tags: brauche, deutscher, dienst, hilfe, inkasso |
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| | #26 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 37
| Hallöchen.... Am besten ist es, sich immer mit dem Hauptgläubiger zu einigen. Entweder über Ratenzahlung bzw Stundung. Auch sollte man dem Gläubiger,unverzüglich die Zahlungsunfähig nachweislich erklären. Denn der Gläubiger hat eine Schadensminderungspflicht der er nachkommen muß. Sollte dann ein Inkasso trotz der Zahlungsunfähigkeit,eingeschaltet werden,geht der Spaß auf Kosten des Gläubigers. Wenn ein Inkasso eine Berechtigte Forderung beitreiben will ,besteht die selbige Schadensminderungspflicht Dem Mahn-bzw.Vollstreckungsbescheid immer teilweise Widersprechen und nur die Haupforderung anerkennen. Wenn schon Zahlungen an den Gläubiger erfolgen,dann mit dem Hinweis dazu,kommplett Widersprechen. Zahlungen immer an den Hauptgläubiger mit dem Hinweis ....zur Verrechnung auf die Hauptforderung....überweisen. Auf keinen Fall,etwas vom Inkasso unterschreiben oder anerkennen. Lg Dino |
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| | #27 | ||||
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.11.2007 Ort: Ampelborn (Paderborn)
Beiträge: 74
| Wenn ich das hier so lese, wird mir gerade mulmig. Ich weiß jetzt auch nicht mehr weiter, vielleicht kann einer von euch den untern Abschnitt einmal genauer betrachten. Ich habe vor ein paar Wochen auch ein Schreiben vom DID (Deutscher Inkasso Dienst) bekommen. Es geht darum, dass ich bei OTTO was auf Raten gekauft hatte. Da ich, wie viele andere auch, von Harzt IV leben müssen, konnte ich maximal 4-12 Raten zu je ~59€ an OTTO überweisen. Nach einiger Zeit konnte ich die Raten nicht mehr überweisen, da es finanziell Berg ab ging, die ARGE machte Harri-Kirri, nun meldete sich die DID bei mir, ich solle doch den ganzen Kram ausfüllen und unterschreiben. Da ich keine Lust hatte und auch kein Geld für Briefmarken ausgeben wollte, habe ich denen ein Fax geschickt, wobei ich nur ein paar Sätze + Bescheid der ARGE beinhaltete. Teil 1 - DID übernimmt die Forderung von OTTO --- Seite 1 --- Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Was soll ich nun machen? Ich hatte vor damit zum Anwalt zu gehen. Kann ich sonst noch gegen die DID was machen? Ich bin mit den Nerven sowieso am Ende Vielen Dank.
__________________ Gruß ash007 Geändert von ash007 (24.08.2008 um 03:38 Uhr). | ||||
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| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 250
| Das würde ich zahlen : Hauptforderung EUR 390,46 Bisherige Kosten/Mahnkosten der Auftraggeberin EUR 27,00 Zinsen EUR 6,- Der Rest der Kosten ist nicht durchsetzungsfähig ICH würde NICHT das Anerkenntnis unterschreiben sondern versuchen das Geld irgendwie aufzutreiben und die Summe ( 423,46 ) direkt auf das Konto von DID - natürlich zweckgebunden überweisen mit dem Zusatz auf dem Überweisungsträger : " Nur Hauptforderung € 390,46 ,Mahnkosten € 27,-,Zinsen € 6,- "
__________________ Dies ist eine Meinung eines Laien - keine Rechtsberatung - ich könnte mich auch irren - was jedoch extrem selten ist Im Zweifelsfall befragen Sie einen Advokaten |
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| | #29 | |||
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.11.2007 Ort: Ampelborn (Paderborn)
Beiträge: 74
| Hallo Inkasso, erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort ![]() Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wie kommt das Inkasso von 519,70 auf 613,44? Nur was mache ich in der Zwischenzeit, soll ich vorher einen Anwalt aufsuchen oder ähnlich? Ich weiß halt noch nicht, wann ich das Schmerzensgeld bekomme da die Versicherung des Unfallverursachers alles daran setzt mir nur eine Abfindung unterzujubeln, dass heißt, die Versicherung wäre aus dem Schneider falls noch was ist.
__________________ Gruß ash007 Geändert von ash007 (24.08.2008 um 13:58 Uhr). | |||
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| | #30 | |||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 250
| Zitat:
Freie Marktwirtschaft - Das Inkasso kann verlangen was es denkt was der Schuldner bereit ist zu zahlen Zitat:
Die Forderung ist ja berechtigt ! Jetzt geht es lediglich darum die Forderung möglichst günstig vom Tisch zu bekommen. Die Hauptforderung muß weg - dann kannst du dem IB wg der Gebühren die lange Nase zeigen - denn : Inkassobüro ? Wikipedia Zitat:
__________________ Dies ist eine Meinung eines Laien - keine Rechtsberatung - ich könnte mich auch irren - was jedoch extrem selten ist Im Zweifelsfall befragen Sie einen Advokaten | |||
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| | #31 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 250
| Nachtrag Du könntest aber trotzdem jetzt schon z.b 30 oder 40 € überweisen ! Natürlich ebenfalls zweckgebunden zur Verrechnung auf die HF Dann eben die gezahlten 1 oder 2 Raten vond er gesamtsumme später abziehen
__________________ Dies ist eine Meinung eines Laien - keine Rechtsberatung - ich könnte mich auch irren - was jedoch extrem selten ist Im Zweifelsfall befragen Sie einen Advokaten |
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| | #32 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 37
| Hallöchen..... aber das Schuldanerkenntnis hast du nicht unterschrieben an DID gefaxt....oder??? Laß dich nicht Ärgern von Denen....plag mich schon über 10 jahren mit DID..... Wünsch die alles Gute und hoffe das die Versicherung bald zu Deinem gunsten handelt.. Gute Besserung-komm Du erst mal wieder auf die Beine ,DID läuft Dir nicht weg.... Lg Dino |
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| | #33 | |||||||
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.11.2007 Ort: Ampelborn (Paderborn)
Beiträge: 74
| Hallo Inkasso, danke für den Tipp ![]() Ich werde dass mal so machen wie du es schreibst. Hallo Landino Zitat:
Zitat:
Zitat:
Die hätten ja zum 10. Jubiläum auch dir mal was schenken können Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Nur die ARGE ist hinter einem her wie der Teufel hinter der Seele. Wieso lasse ich mich meistens einschüchtern? Bin wohl des öfteren zu Naiv. Hatte mir mal vor ein paar Tagen die HP von DID angeschaut, die sind ja sehr variable. Vielen Dank euch beiden.
__________________ Gruß ash007 Geändert von ash007 (25.08.2008 um 03:49 Uhr). | |||||||
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| | #34 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 27.09.2008
Beiträge: 2
| hey @ll ich hab gestern einen brief vom Deutschen Inkasso Dienst (DID) bekommen. da ich mir nicht bewust war das ich bei irgend jemanden schulden habe, habe ich mal gegooglt und bin auf eure diese seite gestossen. hier mal ne abschrieft der 3 blätter: ---------start-blatt-1-seite-1--------- Forderung WEHRGARANTIE Techniche Versicherun AG in Höhe von zzt. EUR 296,55 Sehr geehrter Herr ---------- wir haben die Bearbeitung dieser Forderung übernommen. Sie finden in uns einen zuverlässigen und hilfsbereiten Partner, der Sie bei der Begleichung der Forderung unterstützten wird. Neben dem Inkassoauftrag haben wir auch den vollstreckbaren schuldentitel erhalten, der die Rechtmäßigkeit der Forderung nachweist. Die Gesamtforderung gemäß dem beiligenden Schuldanerkeenntnis ist jetzt zur Zahlung fällig. Zahlen Sie den Betrag innerhalb von 7 Tagen an uns. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, freuen wir uns über Ihren Ratenzahlungsvorschlag. Schicken Sie uns daher auf jeden Fall das Formular vollständig ausgefüllt und undterschrieben zurück. Dies ist der erste Schritt, damit wir gemeinsam eine Lösung finden, die uns beiden regecht wird. Bei einer gültigen Vereinbarung bleiben weitere Mahnungen aus! Mit freundlichen Grüßen 2 unleserliche Unterschriften ( scheint ne Fotokopie zu sein) Anlagene/n. ----------ende-blatt-1-seite-1--------- ---------start-blatt-2-seite-1--------- Meine Schulden aus dem rechtskräftigen Titel. Aktenzeichen des Gerichts 00-0000000-0-0 (da steht meine nummer) Ausstehenden Forderung der Firma WERTGARANTIE Technische Versicherung AG Mir ist bekannt, dass ich die oben genannte rechtskräftig titulierte Forderung schulde, die zur Zeit einschließlich der bisher entstandenen Verzugszinsen und Vollstreckungskosten EUR 296,55 beträgt. Die Gesammtforderung überweise ich am ____________. ABZAHLUNGSVVERGLEICH Die gesammtforderung kann ich nicht sofort zahlen und bitte um Stundung. Zur Verminderung von Zwangsmaßnahmen schlage ich folgenden Abzahlungsvergleich vor und verpflichte mich, die bei Ihrem Auftraggeber entstandenen Einigungsvergütungen bis in eine Höhe von EUR 30,00 zu erstatten, soweit sie nach Gesetz und Rechtsprechung als Verzugsschaden ersatzpflichtig sind. Zum Beweis meiner Zahlungsbereitschaft werde ich sofort/am _________einen Teilbetrag von EUR ______ überweisen. Den rest überweise ich spätestens am ________/in monatlichen Raten von EUR __________ spätestens zum ______(Tagesdatum) eines jeden Monats bei Ihnen eingehend, beginnend im Monat ________. Sollte ich vorübergehend keine Monatsraten zahlen können, verzichte ich für diesen Zeitraum auf die Einrede der Zinsverjährung. Die Angaben zur Selbstauskunft (siehe Rückseite) mache ich freiwillig, damit eine sachgerechte Entscheidung entsprechend meiner finanziellen Verhältnisse getroffen weerden kann. Ich erkläre mich damit einverstanden, über meine e-mail-Adresse kontaktiert zu werden. Meine Angeben werden bei der Firma Deutscher Inkasso-Dienst gespeichert. SICHERUNGSABTRETUNG Zur Sicherung und in Höhe der oben bezeichneten Gesammtforderung zuzüglich eines Aufschlages von 20 % trete ich unter der auflösenden Bedingung der vollständigen Tilgung den pfändbaren Teil meiner Ansprüche auf Lohn, Gehalt, Arbeitnehmersparzulage, Provision und Einkünfte aus selbstständiger und freiberuflicher Tätigleit, Abfindung, ALG I, ALG II, Krankengeld, Renten, auch Erwerbsunfähigkeits-, Witwen- und Weisenrente sowie Pension an die Gläubigerin ab. Mehrere Ansprüche sind zusammenzurechnen, wobei der unpfändbare Betrag dem höchsten Einkommen zu enrnehmen ist. Soweit die Forderung teilweise getilgt wird, ist die Abtretung auf mein Verlangen in entspechender Höhe freizugeben. VERZUGSFOLGEN Komme ich mit zwei aufeinanderfolgenden Monatszahlungen in Verzug, wird die gesamte Restschuld zur Zahlung fällig und es darf von der Sicherungsabtretung Gebraucht gemacht werden. Die Offenlegung der Abtretung sit mir minde- stens einen Monat vorher anzukündigen. Die Restschuld wird ebenfalls bei einer wesendlichen Verbesserung meiner Vermögensverhältnisse oder bei Entsehung einer Aufrechnungslage fällig. Ort/Datum Unterschrift/Schuldner 1 Unterschrift/Schuldner 2 ----------ende-blatt-2-seite-1--------- ---------start-blatt-2-seite-2--------- mittig SELBSTAUSKUNFT rechts und link je Schuldner 1 und 2 alles mittig geschrieben: Vornamen, Familienname ------------ Straße u. Haus-Nr./wohnhaft bei, Postleitzahl und Ort ------------ Geburtsdatum ------------ Fam.stand: Anz.Kinder: ------------ Telefon mit Vorwahl, Handy, E-Mail ------------ Beruf, Arbeitgeber, (Firmenname bitte ausschreiben), Straße und Haus-Nr. Postleitzahl und Ort, Telefon und Vorwahl ------------ Arbeitsamt, Stamm-Nr.: ------------ Rentenanstalt/Versicherungsanstalt, Vers.-Nr.: ------------ mittig Einnahmen (Nachweis bitte beifügen) Lohn oder Gehalt, ALG I, ALG II, Sozialgeld, Wohngeld, Rente, Kinder/Erziehungsgeld, eingehende Unterhaltszahlungen, Krankengeld mittig Sonstige Angaben lebensversicherung bei:, Nr.:, EUR: ----------- Bausparvertrag bei:, Nr.:, EUR: ----------- Prämiensparvertrag bei:, Nr.:, EUR: ----------- grundbesitzart, Grundbuchamt:, Blatt : ----------- Diese Angaben mache ich freiwillig, damit eine sachgerechte Entscheidung entsprechend meinen finanziellen Verhältnisse getroffen werden kann. ----------ende-blatt-2-seite-2--------- Blatt 3 ist ein Überweisungsträger ausgefült mit meinem Namen, ner Kontonummer der Postbank -Giro- Hamburg und DID morgen, Montag den 29-9, will ich zum Amtsgericht und die Nummer des Aktenzeichens mal checken. was würdet ihr mir raten zu unternehmen? MfG Filidae änderung I zwecks platz Geändert von Filidae (28.09.2008 um 14:33 Uhr). |
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| | #35 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 250
| Ist die Forderung denn tituliert bzw hast Du ein Schulldanerkenntnis unterschrieben ?
__________________ Dies ist eine Meinung eines Laien - keine Rechtsberatung - ich könnte mich auch irren - was jedoch extrem selten ist Im Zweifelsfall befragen Sie einen Advokaten |
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| | #36 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 27.09.2008
Beiträge: 2
| So nach gut 1,5 wochen herum telefonieren weiß ich jetzt, das das wohl rechtens sein soll. ich hab in ganz deutschland (Hamburg, Muenchen, Koelln, Berlin, Hannover, Braunschweig und Ueltzen) angerufen. mir wird eine abschrift dessen geschieckt. in freudiger erwartung des schreiben. sorry fuer das warten, habe keinen staendigen i-net-zugang. @ InKasso ich hab weder was unterschrieben noch sonst in irgenteiner form bei denen gemeldet. hab die stelle bei gericht angerufen wo es um mahnbescheide geht. danach hab ich die gerichte per telefon abgeklappert. anscheinen, nach dem gericht in ueltzen, ist das wohl tituliert :-( MfG Filidae aenderung I zwecks kommentar Geändert von Filidae (06.10.2008 um 16:59 Uhr). |
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| | #37 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.11.2008
Beiträge: 1
| .................................................. .................................................. .......................... ....Eine erfolgreiche Klage explicit wegen nicht bezahlter nicht titulierter Inkassogebühren eines vom Gläubiger extern beauftragten Inkassobüros ist bisher nicht bekannt bzw. wurde verloren: Oberlandesgericht Oldenburg 11 U 8/06 sowie Landgericht Oldenburg 16 O 3484/05..... Inkassobüro – Wikipedia .................................................. .................................................. ............................. Das steht so nicht in den Urteilen. Die Inkassokosten können als Verzugschaden grundsätzlich eingeklagt werden. Die entscheidende Stelle der Entscheidung des OLG Oldenburg lautet: Allerdings stellen nach nahezu einhelliger Meinung (BGH, Urteil vom 24.05.167 AZ. VIII ZR 278/64) die Kosten eines zugelassenen Inkassobüros regelmäßig einen vom Schuldner zu ersetzenden Verzugsschaden dar. Für eine grundsätzliche Erstattungsfähigkeit spricht, dass von dem in Verzug befindlichen Schuldner alle Kosten von zweckentsprechenden Maßnahmen der Rechtsverfolgung zu erstatten sind. Außerdem muss es dem Gläubiger überlassen bleiben, welchen Weg er beschreitet, um zur Erfüllung seines Anspruchs zu kommen. Lediglich dann, wenn der Schuldner für den Gläubiger erkennbar zahlungsunwillig oder -unfähig ist, und daher voraussehbar ist, dass später doch ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss, wird überwiegend eine Erstattungsfähigkeit verneint.Bei Verzug des Schuldners besteht daher grundsätzlich eine Pflicht zur Zahlung der Inkassokosten. |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 250
| Zitat:
( AZ 11 U 8/06 ) lautet aber anders : Zitat:
Zitat:
Zitat:
Die Kosten hat der GL ebenfalls zu tragen : Zitat:
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| | #39 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 250
| Zitat:
Kam da nicht das legendäre Sgt Pepper Album von den Beatles raus ? lg
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