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Schulden

Mein Konto wurde gepfändet; in Forum: Information; Ich grüße euch, und zwar habe ich ein Problem. Heute morgen bin ich zur Sparkasse gegangen und wollte Geld abbuchen um fürs Wochenende Lebensmittel etc. einkaufen zu können. Plötzlich sagte ...
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Alt 17.11.2005, 12:38   #1
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Registriert seit: 14.11.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 7
Standard Mein Konto wurde gepfändet

Ich grüße euch,

und zwar habe ich ein Problem.
Heute morgen bin ich zur Sparkasse gegangen und wollte Geld abbuchen um fürs Wochenende Lebensmittel etc. einkaufen zu können.
Plötzlich sagte mir der Geldautomat das ich kein Geld mehr abheben könnte, bin daraufhin in die Sparkasse reingegangen und habe nachgefragt.
Dort habe ich erfahren das mein Konto seit dem 16.11.05 gepfändet worden währe.
Man teilte mir auch mit vom wem, bin daraufhin nach Hause gegangen und habe meine Unterlagen durchsucht doch über die leider nichts gefunden, also wieder zurück zur Sparkasse von dort bekam ich dann die tel: Nummer von dem pfändungstypen, also habe ich dort angerufen und nachgefragt warum ich kein bescheit bekommen habe.
Als Antwort kamm dann das der Brief wohl noch unterwegs sei ( Schön das bringt mich auch nicht weiter ).

Bin dann nochmal zur Sparkasse gegangen da ich gelessen habe das man 7 Tage lang noch vom Geld verfügen kann dort teilte mir man dann mit das dies nur nach dem letzten Geldeingang + 7 Tage möglich währe.
Und da ich mein ALG II ja immer am Anfang des Monats bekommen würde könnte ich nicht über das Geld verfügen.

Meine Frage nun, ich bekomme ALG II 537,50 Eur zahle davon Miete + andere Schulden.


Können die mir einfach so mein Konto pfänden?
Schlieslich weiß ich jetzt nicht wovon ich mir noch lebensmittel kaufen soll habe gerade mal noch 2 Eur
Zumal ich vorher schon bei einem anderen dem ich auch noch Geld schulde eine EV gemacht habe.

Was soll ich tun? :cry:
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Mfg
Parek
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Alt 17.11.2005, 12:53   #2
Redaktion
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Forst(Lausitz)
Beiträge: 1.910
Standard

Du mußt unbedingt noch einmal zur Bank und teile Ihnen mit,das
ALG II definitiv unpfändbar ist, da es Deinen materiellen Grundbedarf abdecken sollen (§ 54 Sozialgesetzbuch I, § 17 Sozialgesetzbuch XII).

Sollte die Bank nicht einlenken,dann zum Gericht und eine einstweilige Verfügung gegen die Bank stellen.Nimm alle Unterlagen mit und lass Dich nicht abwimmeln.
Hast Du vor einiger Zeit evtl. eine EV abgelegt,wenn ja dann mußtest Du mit
dieser Maßnahme rechnen.



Gruß
Silvia




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Alt 17.11.2005, 13:35   #3
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 01.11.2005
Beiträge: 152
Standard leine Ergänzung zur Einstweiligen

kürzlich habe ich irgendwo gelesen, daß jemand eine Einstweilige Anordnung hatte und die Bank dann trotzdem nichts herausgerückt hat.
Deshalb hier im voraus den Tip. Sobald ein Beschluß einer Einstweiligen Anordnung in Händen gehalten wird, vom Richter zum Gerichtsvollzieher gehen. Bei der Auskunft erfragen, welche Zimmer.
Und dann hoffe ich mal, klappts auch ganz sicher.
Einen freundlichen Gruß
narssner
narssner ist offline  
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Alt 17.11.2005, 18:05   #4
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.11.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 7
Standard

Estmal danke für die Antwort und die Hilfe.

Zitat:
Zitat von Silvia V
Du mußt unbedingt noch einmal zur Bank und teile Ihnen mit,das
ALG II definitiv unpfändbar ist, da es Deinen materiellen Grundbedarf abdecken sollen (§ 54 Sozialgesetzbuch I, § 17 Sozialgesetzbuch XII).
So, ich war jetzt gerade nochmal bei der Bank und habe denen das mittgeteilt, die haben sich daraufhin berufen das ich ja 7 Tage zeit gehabt habe mein Geld abzubuchen ( Toll woher soll ich am 1sten wissen das am 16ten mein Konto gepfändet wird )

Nunja dann bleibt mir nur noch morgen früh der weg zum gericht.
__________________
Mfg
Parek
Parek ist offline  
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Alt 17.11.2005, 21:02   #5
Redaktion
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Forst(Lausitz)
Beiträge: 1.910
Standard

Hallo Parek,

Laß Dich morgen nicht abwimmeln,Du hast einen Anspruch auf einstweiligen
Rechtsschutz.
Frage nach ob es möglich ist,das die Bank sofort telefonisch benachrichtigt wird und der Beschluß per Fax an dieselbe geht.
Du gewinnst dann viel Zeit.

Alles Gute für morgen

Silvia
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Alt 19.11.2005, 18:49   #6
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Registriert seit: 24.07.2005
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Beiträge: 56
Standard Rechtspfleger

dein Ansprechpartner bei Gericht sollte ein Rechtspfleger sein.

wir leben in einer Welt,worin ein Narr viele Narren,aber ein
weiser Mann nur wenige Weise macht.
Immanuel Kant
soziales ist offline  
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Alt 21.11.2005, 10:58   #7
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Registriert seit: 14.11.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 7
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Nachdem ich mich jetzt erst wieder melde hier mal meine zusammenfassung:

18.11.05 9:45 Uhr zum Gericht gegangen, dort eine halbe Std. zu hören bekommen das ich das Aktenzeichen brauche bevor sie was machen können.
Auch nachdem ich denen merhmals gesagt habe das bei mir kein Brief mit einem Aktenzeichen eingegangen ist.

18.11.05 12:10 Uhr Der Brief vom Gericht mit dem Aktenzeichen ist gekommen.
Toll um 12 Uhr haben die zu gemacht

21.11.05 10:00 Uhr mit dem Aktenzeichen zum Gericht gegangen.
Musste dann ein wenig warten, wurde dann zu einem freundlichen Mann geschickt.
Dem erzählte ich alles, er sagte er kann alles aufnehmen allerdings würde ich dann trotzdem ca. drei Wochen nicht an mein Geld kommen da die erst sich die andere Seite anhören wollen.

Er fragte dann ob ich nicht einen monatlichen Betrag an die Inkasso Firma überweisen kann.
Wenn ich so schneller an mein benötigtes Geld komme von mir aus.
Er rief selbst bei denen an vereinbarte einen monatlichen Betrag in meinem einverständniss.
Nun musste nur noch die Bank von meinem gepfändeten Konto die überweisung zu denen tätigen.

Wenn dass mit der überweisung klappt sollte ich ab morgen wieder an mein Geld kommen *freu*
__________________
Mfg
Parek
Parek ist offline  
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Alt 21.11.2005, 11:04   #8
Redaktion
 
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Ort: Forst(Lausitz)
Beiträge: 1.910
Standard

Hallo Parek,


ich drücke Dir die Daumen und hoffe für Dich,das Du die vereinbarte Rate
auch auf Dauer tragen kannst.Sonst geht das Spiel von vorne los.
Ab jetzt sei wachsam umd hebe Dein Geld immer innerhalb der 7-Tage Frist
ab.


Gruß
Silvia
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