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Pressemeldungen - Erwerbslosen Forum Deutschland

Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arbeit; in Forum: Allgemein; Wegen Verjährungsfrist der BA können unter Umständen die Rentenbeiträge von 2005 und 2006 nicht korrigiert werden Bonn - Bezieher von Arbeitslosengeld II aus den Jahren 2005 und 2006 kann offenbar ...
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Alt 21.03.2008, 19:47   7 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Standard Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arbeit

Wegen Verjährungsfrist der BA können unter Umständen die Rentenbeiträge von 2005 und 2006 nicht korrigiert werden

Bonn - Bezieher von Arbeitslosengeld II aus den Jahren 2005 und 2006 kann offenbar durch einen Systemfehler der Bundesagentur für Arbeit eine Kürzung des Rentenanspruches entstehen, der so nicht sein dürfte. Dies teilte das Erwerbslosen Forum Deutschland in einer heute verfassten Mitteilung mit. Demnach haben bundesweit Erwerbslose durch Einsicht in ihre Rentenverläufe festgestellt, dass die BA Daten an die Deutsche Rentenversicherung falsch übermittelt hat. Beispielsweise wären für diese Personen das falsche Format 02 »Arbeitslosengeld ohne Arbeitslosigkeit» übermittelt worden. Dies bedeutet, sie erhalten geringere Rentenansprüche und eine falsche Punktbewertung. Richtig hätte da Format 01 übermittelt werden müssen: »Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit«.

weiterlesen auf: PR-SOZIAL, das Presseportal...
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Alt 21.03.2008, 20:46   #2
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Standard AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

Ich hatte mir eine aktuelle Auskunft im Dezember zuschicken lassen. Und siehe da... Genau der Fehler!

Habe eben schnell ein Fax fertig gemacht und losgeschickt. Mal sehen was passiert.

Vielen Dank für eure Info!!!

Grüße
Andreas
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Alt 21.03.2008, 20:49   #3
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Standard AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

Bleib da bitte ganz konsequent am Ball!!!
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Martin

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Alt 21.03.2008, 20:58   #4
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Standard AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

auf diese fehler hatte ich bereits am 17.12.2007 hingewiesen.

http://www.elo-forum.org/u-50/19089-freiwillige-zwangs-verrentung-wie.html

# 12

und eindringlich geraten, seinen rentenversicherungsverlauf daraufhin zu überprüfen.

Zitat:
jeder, insbesondere derjenige, der die 58er-regelung unterschrieben hat und mit 60 vorzeitig in rente gehen kann/will/darf,
sollte sich seinen versicherungsverlauf jedes jahr genauer ansehen.
die argen melden nicht immer korrekt.
bei mir z.b. wurde "alg2 bezug ohne arbeitslosigkeit" gemeldet.
das kann sich negativ auf die voraussetzungen für die inanspruchnahme einer vorzeitigen rente wegen arbeitslosigkeit auswirken.
bei fehlerhaften meldungen sollte die jeweilige arge rechtzeitig aufgefordert werden, die meldung zu korrigieren
bzw. den tatsächlichen sachverhalt gegenüber der rv zu schildern und die rv zu einer änderung der meldung aufzufordern.


aus meiner diesbezüglichen erfahrung wurde mir von der rv erklärt, dass sie die meldung nicht aufgrund meiner einrede abändern könnten, auch wenn ich eine lückenlose indizienkette vorlegen könnte.

also musste ich bei der arge dampf machen.
anfangs mit nur leidlichem erfolg.
aber nach etwas massiverem schriftwechsel und den deutlichen und lückenlosen nachweisen sowie den entsprechenden argumenten wurde ich dann rückwirkend von 2005 bis zum ende meines laufenden bewilligungsbescheides (2008) bei der rentenversicherung mit dem hinweis "arbeitslosengeld II mit arbeitslosigkeit" nachgemeldet.

die falschmeldung war in den versicherungsverläufen der jahre 2005 und 2006 nicht zu erkennen, denn da hieß es noch "pflichtbeitragszeit".
die falschmeldung "arbeitslosengeld II ohne arbeitslosigkeit" muss demnach erst im jahre 2007 die meldung "pflichtbeitragszeit" ersetzt haben.

wenn ich in diesem zusammenhang und bei diesem zeitablauf dann an die verjährungsfrist von drei jahren denke, kommen mir zweifel, ob es sich hier wirklich um eine der üblichen pannen handelt.
oder was meint ihr??
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Die einen wollen FRIEDEN ,
die anderen KEINEN KRIEG .
Soetwas erzeugt natürlich Spannungen.
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alles geschriebene gibt lediglich meine meinung bzw. meinen heutigen kenntnisstand wieder.
es stellt keine beratung dar und darf auch so nicht verstanden werden.
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Alt 21.03.2008, 21:00   #5
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Standard AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

Zitat:
Zitat von egjowe Beitrag anzeigen
wenn ich in diesem zusammenhang und bei diesem zeitablauf dann an die verjährungsfrist von drei jahren denke, kommen mir zweifel, ob es sich hier wirklich um eine der üblichen pannen handelt.
oder was meint ihr??
Mir kommen da auch erhebliche Zweifel, ob hier nicht Millionen einfach mal so eingespart werden.
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Martin

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Alt 21.03.2008, 21:13   #6
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Standard AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

Wie jetzt? Die RV konnte trotz des lückenlosen Nachweises den Rentenverlauf nicht ändern?
Wozu soll man dann noch die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung aufheben, wenn die anscheind nichts bewirken?

Ich warte mal ab, was diie von der RV mir nun zurück schreiben. Aber mit der ARGE möchte ich nun nicht wieder kommunizieren. Da soll sich mal die RV mit der ARGE auseinander setzen. In der heutigen Datensammelflut sollte es doch möglich sein die Daten zwischen den Behörden erneut abzugleichen. Aber wie gesagt, ich warte erstmal deren Antwort ab...

Grüße Andreas
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Alt 21.03.2008, 21:17   #7
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Standard AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

Zitat:
Zitat von egjowe Beitrag anzeigen
aus meiner diesbezüglichen erfahrung wurde mir von der rv erklärt, dass sie die meldung nicht aufgrund meiner einrede abändern könnten, auch wenn ich eine lückenlose indizienkette vorlegen könnte.

also musste ich bei der arge dampf machen.
anfangs mit nur leidlichem erfolg.
aber nach etwas massiverem schriftwechsel und den deutlichen und lückenlosen nachweisen sowie den entsprechenden argumenten wurde ich dann rückwirkend von 2005 bis zum ende meines laufenden bewilligungsbescheides (2008) bei der rentenversicherung mit dem hinweis "arbeitslosengeld II mit arbeitslosigkeit" nachgemeldet.

die falschmeldung war in den versicherungsverläufen der jahre 2005 und 2006 nicht zu erkennen, denn da hieß es noch "pflichtbeitragszeit".
die falschmeldung "arbeitslosengeld II ohne arbeitslosigkeit" muss demnach erst im jahre 2007 die meldung "pflichtbeitragszeit" ersetzt haben.

wenn ich in diesem zusammenhang und bei diesem zeitablauf dann an die verjährungsfrist von drei jahren denke, kommen mir zweifel, ob es sich hier wirklich um eine der üblichen pannen handelt.
oder was meint ihr??
Was soll ich also jetzt machen, wenn ich feststelle, dass auch bei mir vor 2007 von "Pflichtbeitragszeit" die Rede ist, egjowe? Bedeutet das also automatisch, dass falsch gemeldet wurde? Muss ich dann auf jeden Fall bei der ARGE auf Nachmeldung bis 2005 zurück bestehen? Oder wie oder was?

Könntest Du evtl. Dein Schreiben an die ARGE von damals als Muster einstellen?
__________________
LG biddy
biddy ist offline  
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Alt 21.03.2008, 21:39   #8
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Standard AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

Ob das ein Systemfehler der BA ist, wage ich mal zu bezweifeln.
Tatsache ist es einfach, dass das gesetzlich nicht geregelt war weil einfach keiner mehr in der Lage oder Willens ist, bei Gesetzesänderungen im SGB die Folgen und Änderungen für alle Bücher des SGB zu überdenken und zu regeln.
Alg II ohne Arbeitslosigkeit ist eigentlich die Meldung an die DRV für die Fälle der Aufstocker, bei denen der angerechnete Einkommensbetrag einen bestimmten monatlichen Bruttobetrag übersteigt.

Das ist z.B. dann der Fall, wenn Alg 1 bezogen wird, dort bereits RV abgeführt wird und aufstockend Alg 2 gezahlt wird.
Das dann natürlich die ALG 2 Meldung an die DRV -- nicht arbeitslos -- gelinde gesagt verwirrend ist, dürfte klar sein.

Ich kann da nur jedem empfehlen, penibel seine Bescheide und Jahresmeldungen zu überprüfen und bei dem geringsten Zweifel, sofort einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X zu stellen!
Seebarsch ist offline  
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Alt 21.03.2008, 21:41   #9
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Standard AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

vielen Dank für diese Infos. Wir werden ein entsprechenden Antrag morgen ausarbeiten und hier einstellen. Eventuell schaust Du dann auch noch mal drüber.
Zitat:
Zitat von Seebarsch Beitrag anzeigen
Ob das ein Systemfehler der BA ist, wage ich mal zu bezweifeln.
Tatsache ist es einfach, dass das gesetzlich nicht geregelt war weil einfach keiner mehr in der Lage oder Willens ist, bei Gesetzesänderungen im SGB die Folgen und Änderungen für alle Bücher des SGB zu überdenken und zu regeln.
Alg II ohne Arbeitslosigkeit ist eigentlich die Meldung an die DRV für die Fälle der Aufstocker, bei denen der angerechnete Einkommensbetrag einen bestimmten monatlichen Bruttobetrag übersteigt.

Das ist z.B. dann der Fall, wenn Alg 1 bezogen wird, dort bereits RV abgeführt wird und aufstockend Alg 2 gezahlt wird.
Das dann natürlich die ALG 2 Meldung an die DRV -- nicht arbeitslos -- gelinde gesagt verwirrend ist, dürfte klar sein.

Ich kann da nur jedem empfehlen, penibel seine Bescheide und Jahresmeldungen zu überprüfen und bei dem geringsten Zweifel, sofort einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X zu stellen!
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Alt 21.03.2008, 23:34   #10
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Standard AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

Zitat:
Zitat von Andreas Beitrag anzeigen
Wie jetzt? Die RV konnte trotz des lückenlosen Nachweises den Rentenverlauf nicht ändern?
Wozu soll man dann noch die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung aufheben, wenn die anscheind nichts bewirken?
Grüße Andreas
die meldungen an die rv waren ja nicht lückenlos.
es wurde aber gemeldet "alg2-bezug ohne arbeitslosigkeit".

zum anderen sollten die jahresmeldungen nicht einfach abgelegt werden, sondern auf fehler überprüft werden.
trotzdem hebe ich sie alle auf, insbesondere deshalb, weil ein nicht unerheblicher teil der rentenbescheide fehlerhaft war, wie eine erhebung ergeben hat.
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Alt 22.03.2008, 00:15   #11
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Zitat:
Zitat von biddy Beitrag anzeigen
Was soll ich also jetzt machen, wenn ich feststelle, dass auch bei mir vor 2007 von "Pflichtbeitragszeit" die Rede ist, egjowe?
"pflichtbeitragszeit" besagt ja nicht, dass ein fehler vorliegt, besagt lediglich, dass pflichtbeiträge abgeführt wurden.
für viele von uns, insbesondere bei den älteren, ist es wichtig, dass wir auch bei der rv arbeitslos gemeldet werden.
deshalb sage ich immer wieder, jedes jahr zur beratungsstelle der rv hintapern und sich einen aktuellen verlauf ausdrucken lassen.
mit der jährlichen renteninfo wird nicht immer ein verlauf mitgeschickt.

Bedeutet das also automatisch, dass falsch gemeldet wurde? Muss ich dann auf jeden Fall bei der ARGE auf Nachmeldung bis 2005 zurück bestehen? Oder wie oder was?
wenn du feststellst, dass bei dir falsch gemeldet wurde, solltest du auf eine korrekte nachmeldung bestehen.

Könntest Du evtl. Dein Schreiben an die ARGE von damals als Muster einstellen?
mein bzw. meine schreiben war/en auf die gegebenheiten meiner person abgestimmt.
z.b.
58er-regelung erst im oktober 2006 unterschrieben.
letzte erstattung von bewerbungskosten im august 2006.
das sollte eigentlich beweis genug gewesen sein, dass ich zumindest bis dahin arbeitslos gemeldet war.
aber was hat die arge anfangs daraufhin mit bezug auf die 58er-regelung an die rv geschrieben?
".....ist seit diesem zeitpunkt aber nicht mehr arbeitslos, sondern lediglich ratsuchend gemeldet."

dann wurde ich giftiger.
schreiben, telefon und persönliches erscheinen.
mit den entsprechenden unterlagen von mir.
u.a. mit dem anschreiben zur 58er-regelung, in dem ich audrücklich darauf hinwies, dass ich weiterhin eine arbeitsstelle suche und die arge mich hierbei unterstützen soll.
gleichzeitig alles in kopie an die rv mit den kopien von unterlagen, aus denen eindeutig herzuleiten war, dass ich nicht lediglich ratsuchend war, sondern arbeitslos und arbeitssuchend.

vielleicht war meine frage für die arge ja verständlicher oder überzeugender:
wie stuft ein arzt einen schwerkranken ein?
als krankheitsfall oder lediglich als ratsuchenden?

wenn ich nur daran denke, komme ich wieder auf 180.
also:
ich habe fertig!!
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Alt 22.03.2008, 00:50   #12
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Ausrufezeichen AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

Na toll!

Gut wenigstens, dass ihr darauf hinweist danke!

Habe es damals schon gesehen (Versicherungsverlauf bis 2005 inklusive). Für das ganze 2005 steht ALGII ohne Arbeitslosigkeit. Ich dachte, was soll der Sch..., tat aber nichts, weil ich vollauf beschäftigt mit der ARGE und dem Ein-Euro-Job und persönlichen Sachen wie Familie + Gesundheit war.

Jetzt, nachdem ich also erfahre, dass es nicht nur natürlich falsch sondern auch schädlich ist, habe ich soeben online bei der RV einen Versicherungsverlauf angefordert. Hoffe, ich habe den in den letzten Tagen und kann dann schnell reklamieren. Schauen ob die auch 2006 und 2007 falsch gemeldet haben. Boooh, ich KÖNNTE wirklich

P.S.: Habe nichts mit der 58er Regelung zu tun.
Kaulquappe ist offline  
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Alt 22.03.2008, 03:35   #13
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Zitat:
Zitat von Seebarsch Beitrag anzeigen
Alg II ohne Arbeitslosigkeit ist eigentlich die Meldung an die DRV für die Fälle der Aufstocker, bei denen der angerechnete Einkommensbetrag einen bestimmten monatlichen Bruttobetrag übersteigt.
hi seebarsch, kannst du sagen, wie sich dieser Grenzbetrag bestimmen läßt?
Ist das einfach die magische Grenze der 400,00 €?
__________________
Gruß! ethos07


Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.
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