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| Tags: arbeit, bundesagentur, hartz, ivbeziehern, rentenkuerzung, systemfehler |
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#1 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.551
| Wegen Verjährungsfrist der BA können unter Umständen die Rentenbeiträge von 2005 und 2006 nicht korrigiert werden Bonn - Bezieher von Arbeitslosengeld II aus den Jahren 2005 und 2006 kann offenbar durch einen Systemfehler der Bundesagentur für Arbeit eine Kürzung des Rentenanspruches entstehen, der so nicht sein dürfte. Dies teilte das Erwerbslosen Forum Deutschland in einer heute verfassten Mitteilung mit. Demnach haben bundesweit Erwerbslose durch Einsicht in ihre Rentenverläufe festgestellt, dass die BA Daten an die Deutsche Rentenversicherung falsch übermittelt hat. Beispielsweise wären für diese Personen das falsche Format 02 »Arbeitslosengeld ohne Arbeitslosigkeit» übermittelt worden. Dies bedeutet, sie erhalten geringere Rentenansprüche und eine falsche Punktbewertung. Richtig hätte da Format 01 übermittelt werden müssen: »Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit«. weiterlesen auf: PR-SOZIAL, das Presseportal... |
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| | #2 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 20
| Ich hatte mir eine aktuelle Auskunft im Dezember zuschicken lassen. Und siehe da... Genau der Fehler! Habe eben schnell ein Fax fertig gemacht und losgeschickt. Mal sehen was passiert. Vielen Dank für eure Info!!! Grüße Andreas |
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| | #3 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.551
| Bleib da bitte ganz konsequent am Ball!!!
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.10.2005
Beiträge: 624
| auf diese fehler hatte ich bereits am 17.12.2007 hingewiesen. http://www.elo-forum.org/u-50/19089-freiwillige-zwangs-verrentung-wie.html # 12 und eindringlich geraten, seinen rentenversicherungsverlauf daraufhin zu überprüfen. Zitat:
aus meiner diesbezüglichen erfahrung wurde mir von der rv erklärt, dass sie die meldung nicht aufgrund meiner einrede abändern könnten, auch wenn ich eine lückenlose indizienkette vorlegen könnte. also musste ich bei der arge dampf machen. anfangs mit nur leidlichem erfolg. aber nach etwas massiverem schriftwechsel und den deutlichen und lückenlosen nachweisen sowie den entsprechenden argumenten wurde ich dann rückwirkend von 2005 bis zum ende meines laufenden bewilligungsbescheides (2008) bei der rentenversicherung mit dem hinweis "arbeitslosengeld II mit arbeitslosigkeit" nachgemeldet. die falschmeldung war in den versicherungsverläufen der jahre 2005 und 2006 nicht zu erkennen, denn da hieß es noch "pflichtbeitragszeit". die falschmeldung "arbeitslosengeld II ohne arbeitslosigkeit" muss demnach erst im jahre 2007 die meldung "pflichtbeitragszeit" ersetzt haben. wenn ich in diesem zusammenhang und bei diesem zeitablauf dann an die verjährungsfrist von drei jahren denke, kommen mir zweifel, ob es sich hier wirklich um eine der üblichen pannen handelt. oder was meint ihr??
__________________ ************************************ Die einen wollen FRIEDEN , die anderen KEINEN KRIEG . Soetwas erzeugt natürlich Spannungen. ************************************ alles geschriebene gibt lediglich meine meinung bzw. meinen heutigen kenntnisstand wieder. es stellt keine beratung dar und darf auch so nicht verstanden werden. | |
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| | #5 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.551
| Mir kommen da auch erhebliche Zweifel, ob hier nicht Millionen einfach mal so eingespart werden.
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 20
| Wie jetzt? Die RV konnte trotz des lückenlosen Nachweises den Rentenverlauf nicht ändern? Wozu soll man dann noch die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung aufheben, wenn die anscheind nichts bewirken? Ich warte mal ab, was diie von der RV mir nun zurück schreiben. Aber mit der ARGE möchte ich nun nicht wieder kommunizieren. Da soll sich mal die RV mit der ARGE auseinander setzen. In der heutigen Datensammelflut sollte es doch möglich sein die Daten zwischen den Behörden erneut abzugleichen. Aber wie gesagt, ich warte erstmal deren Antwort ab... Grüße Andreas |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.691
| Zitat:
Könntest Du evtl. Dein Schreiben an die ARGE von damals als Muster einstellen?
__________________ LG biddy | |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.04.2006 Ort: NRW
Beiträge: 245
| Ob das ein Systemfehler der BA ist, wage ich mal zu bezweifeln. Tatsache ist es einfach, dass das gesetzlich nicht geregelt war weil einfach keiner mehr in der Lage oder Willens ist, bei Gesetzesänderungen im SGB die Folgen und Änderungen für alle Bücher des SGB zu überdenken und zu regeln. Alg II ohne Arbeitslosigkeit ist eigentlich die Meldung an die DRV für die Fälle der Aufstocker, bei denen der angerechnete Einkommensbetrag einen bestimmten monatlichen Bruttobetrag übersteigt. Das ist z.B. dann der Fall, wenn Alg 1 bezogen wird, dort bereits RV abgeführt wird und aufstockend Alg 2 gezahlt wird. Das dann natürlich die ALG 2 Meldung an die DRV -- nicht arbeitslos -- gelinde gesagt verwirrend ist, dürfte klar sein. Ich kann da nur jedem empfehlen, penibel seine Bescheide und Jahresmeldungen zu überprüfen und bei dem geringsten Zweifel, sofort einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X zu stellen! |
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| | #9 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.551
| vielen Dank für diese Infos. Wir werden ein entsprechenden Antrag morgen ausarbeiten und hier einstellen. Eventuell schaust Du dann auch noch mal drüber. Zitat:
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.10.2005
Beiträge: 624
| Zitat:
es wurde aber gemeldet "alg2-bezug ohne arbeitslosigkeit". zum anderen sollten die jahresmeldungen nicht einfach abgelegt werden, sondern auf fehler überprüft werden. trotzdem hebe ich sie alle auf, insbesondere deshalb, weil ein nicht unerheblicher teil der rentenbescheide fehlerhaft war, wie eine erhebung ergeben hat.
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.10.2005
Beiträge: 624
| Zitat:
".....ist seit diesem zeitpunkt aber nicht mehr arbeitslos, sondern lediglich ratsuchend gemeldet." dann wurde ich giftiger. schreiben, telefon und persönliches erscheinen. mit den entsprechenden unterlagen von mir. u.a. mit dem anschreiben zur 58er-regelung, in dem ich audrücklich darauf hinwies, dass ich weiterhin eine arbeitsstelle suche und die arge mich hierbei unterstützen soll. gleichzeitig alles in kopie an die rv mit den kopien von unterlagen, aus denen eindeutig herzuleiten war, dass ich nicht lediglich ratsuchend war, sondern arbeitslos und arbeitssuchend. vielleicht war meine frage für die arge ja verständlicher oder überzeugender: wie stuft ein arzt einen schwerkranken ein? als krankheitsfall oder lediglich als ratsuchenden? wenn ich nur daran denke, komme ich wieder auf 180. also: ich habe fertig!!
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.05.2006
Beiträge: 1.057
| Na toll! ![]() Gut wenigstens, dass ihr darauf hinweist Habe es damals schon gesehen (Versicherungsverlauf bis 2005 inklusive). Für das ganze 2005 steht ALGII ohne Arbeitslosigkeit. Ich dachte, was soll der Sch..., tat aber nichts, weil ich vollauf beschäftigt mit der ARGE und dem Ein-Euro-Job und persönlichen Sachen wie Familie + Gesundheit war. Jetzt, nachdem ich also erfahre, dass es nicht nur natürlich falsch sondern auch schädlich ist, habe ich soeben online bei der RV einen Versicherungsverlauf angefordert. Hoffe, ich habe den in den letzten Tagen und kann dann schnell reklamieren. Schauen ob die auch 2006 und 2007 falsch gemeldet haben. Boooh, ich KÖNNTE wirklich P.S.: Habe nichts mit der 58er Regelung zu tun. |
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.843
| Zitat:
Ist das einfach die magische Grenze der 400,00 €?
__________________ Gruß! ethos07 Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. | |
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