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BA zu Zusatzbeiträge zur Krankenkasse: Auswirkungen für Leistungsempfänger; in Forum: Allgemein; Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 10. März 2010 __________________________________________________ _______________________________________ Zusatzbeiträge zur Krankenkasse: Auswirkungen für Leistungsempfänger - Übernahme der Zusatzbeiträge für Arbeitslosengeld II-Bezieher: Härtefallkatalog beschreibt diese Ausnahmen - Bei ...| Tags: auswirkungen, krankenkasse, leistungsempfaenger, zusatzbeitraege |
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| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 14.193
| Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 10. März 2010 __________________________________________________ _______________________________________ Zusatzbeiträge zur Krankenkasse: Auswirkungen für Leistungsempfänger - Übernahme der Zusatzbeiträge für Arbeitslosengeld II-Bezieher: Härtefallkatalog beschreibt diese Ausnahmen - Bei Arbeitslosengeld II-Beziehern mit zusätzlichem Einkommen ist grundsätzlich keine Erstattung möglich - Arbeitslosengeld I-Bezieher haben den Zusatzbeitrag generell selbst zu tragen Verschiedene Krankenkassen haben bereits ab Februar dieses Jahres die Erhebung von Zusatzbeiträgen angekündigt. Der Zusatzbeitrag kann für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld durch die Grundsicherungsstellen übernommen werden, wenn der Wechsel zu einer Krankenkasse, welche keine zusätzlichen Beiträge erhebt, eine besondere Härte darstellt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die bisherige Krankenkasse spezielle erforderliche Behandlungsformen anbietet, Anwartschaftszeiten für Prämienzahlungen verloren gehen oder der Leistungsbezug in absehbarer Zeit beendet wird. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurden nun weitere Härtefälle beschrieben, die einen Krankenkassenwechsel nicht zwingend erfordern. Dies gilt demnach unter anderem auch, wenn: - die bisherige Krankenkasse bereits bestimmte Leistungen bewilligt hat, wie zum Beispiel eine Reha-Maßnahme oder Kur, - bestimmte Sachleistungen oder Hilfsmittel für Schwerbehinderte zurückgegeben werden müssten oder - dies den Abbruch einer begonnenen Dauerbehandlung bedeuten würde. Die besondere Härte ist durch den Leistungsempfänger nachzuweisen. Antragsformulare werden durch die Grundsicherungsstellen zur Verfügung gestellt oder sind im Internet der BA unter „Formulare für Bürgerinnen und Bürger“ abrufbar. Erzielt ein Bezieher von Arbeitslosengeld II Einkommen, welches auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird, kann der Zusatzbeitrag, wie die allgemeinen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, vom Einkommen abgesetzt werden. Daher erfolgt in diesen Fällen keine Erstattung durch die Grundsicherungsstellen. Eine Übernahme der Kosten bei Arbeitslosengeld I-Empfängern durch die Agentur für Arbeit ist generell nicht möglich. Der Zusatzbeitrag ist deshalb direkt von dem Versicherten an die Krankenkasse zu zahlen.
__________________ Gruß aus dem RheinlandMartin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 630
| Da vermute ich mal, die GVs werden richtig Arbeit bekommen Gruss Falke |
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| | #3 |
| Gast
Beiträge: n/a
| ....und solange der Zusatzbeitrag von jedem selbst überwiesen werden muss, bzw. eine Einzugsermächtigung erteilt werden muss, dürften sich die 8 € für die Kassen wohl kaum rechnen - wetten, das wird geändert? |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.03.2010
Beiträge: 10
| so - dann erst mal ein hallo an alle. wie sollte man sich jetzt verhalten? meine kk bietet mir bei zahlung für 12 monate im voraus satte 8% an es wird mir eine frist bis zum 12.04.2010 für meine erstmalige zusatzbeitragszahlung gesetzt ... wie soll ich mich verhalten ? wie kann ich die mit minimalem aufwand maximalen ärgern bzw. verwaltungsaufwand erzeugen ? das war mein erster beitrag - ein sehr gutes forum !! |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 630
| Zitat:
Falke | |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.03.2010
Beiträge: 10
| ich warte dann erst mal den gv (gerichtsvollzieher??) ab ![]() diese kosten explosion erinnert mich an was ... mein regelsatz minus strom und nk sind knapp 290 euro.- dann will die sparkasse jeden monat knapp 10 euro für aufwendige kontoführung und jetzt noch die kk mit 8 euro - da sollte man sich mal gedanken über eine mindestsicherung wenn die mindestsicherung nicht reicht machen ... der kk werde ich gleich mal schreiben, daß ich zur prüfung des anspruchs weitere informationen und aufkärung zur rechtlage benötige Geändert von h4bmw (10.03.2010 um 14:18 Uhr) |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 30.11.2009
Beiträge: 557
| Habe gestern bei einen Video auf youtube in einem laufenden Ticker gelesen, dass die KK- Vorstände sich ihre Bezüge wieder erhöhen. Dafür waren wohl die 8€ Zusatzbeitrag eigentlich gedacht. Begründet werden die natürlich ganz anders. |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 18.06.2005 Ort: Wolfsburg /Königslutter
Beiträge: 2.561
| Dann noch mal. Ich werde gennau aus dem Grund gegen den widerstand Leisten. Große Aufregung bei den gesetzlichen Krankenkassen: Nach Berichten des Handelsblattes und der Stuttgarter Zeitung könnten die Krankenkassen das abgelaufene Geschäftsjahr mit einem deutlichen Plus beendet haben. Noch hat sich das Bundesversicherungsamt (BVA) nicht offiziell geäußert, doch möglicherweise haben die Kassen rund eine Milliarde Überschuss erwirtschaftet – und das trotz Krise, Kosten für die Schweinegrippe-Impfung und allgemeiner Kostensteigerung im Gesundheitswesen. Dabei verteilt sich dieses Ergebnis ganz unterschiedlich auf die einzelnen Kassenarten. Bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen soll das Plus am höchsten ausgefallen sein: über 770 Millionen Euro. Auch die Betriebskrankenkassen haben demnach mehrere hundert Millionen Euro Plus erwirtschaftet. Was das mit Blick auf die Zusatzbeiträge bedeutet, ist noch völlig offen. |
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| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.03.2010
Beiträge: 10
| nicht ohne grund hat sich die allianz die kkh gegönnt |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 22.05.2006 Ort: Raum Neuwied
Beiträge: 153
| Zitat:
__________________ So wie oben, so auch unten. | |
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| | #11 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.03.2010
Beiträge: 10
| bei denen habe ich einen antrag ausgefüllt - online !! die spasskassen sind gauner ! |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Düsseldorf
Beiträge: 612
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ich würde die kasse wechseln. |
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| | #13 | ||||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 18.02.2010
Beiträge: 275
| Zitat:
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 28.01.2010
Beiträge: 729
| Zitat:
Der hat wohl noch nie was von 1 Euro Jobbern gehört ? Da soll es ja auch studierte, fleissige Leute geben....die dank H4 vielleicht sogar das Wirtschaften gelernt haben... Ironie aus. Sorry wegen OT, musste aber raus.
__________________ Wenn mein SB weiß, daß ich weiß, muß ich ihn nicht hassen, sondern kann handeln. Denn bin ich der der beißt!!!! | |
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| | #15 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Das ist ein Skandal erster Güte. Die Versicherten werden wieder und wieder zur Kasse gebeten, damit sich die Vorstände die Taschen voll stopfen können. In den 70ern gabs mal einen Spruch dazu, ich weiß nicht, ob der so richtig ist: "Macht kaputt, was Euch kaputt macht." |
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| | #16 | |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 30.06.2009 Ort: Fahrer übt ;-)
Beiträge: 500
| Zitat:
Im Übrigen ist mir neu, dass ich irgendwem eine Einzugsermächtigung erteilen MUSS.
__________________ Grüße von holly | |
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| Erwerbslosen Forum Deutschland (Portal) | This thread | Refback | 10.03.2010 11:16 | |
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