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News / Diskussionen / Tagespresse

Gericht schränkt Vermittlungstätigkeit von Hartz IV-Behörden erheblich ein; in Forum: Allgemein; Entscheidungen mit weit reichenden Konsequenzen auch für Optionskommunen Köln – Das Sozialgericht Köln hat in einem Eilbeschluss die Vermittlungstätigkeiten der Hartz IV-Behörden erheblich eingeschränkt. Nach Ansicht des Erwerbslosen Forum Deutschland ...

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Alt 12.11.2009, 22:10   #1
Redaktion
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Standard Gericht schränkt Vermittlungstätigkeit von Hartz IV-Behörden erheblich ein

Entscheidungen mit weit reichenden Konsequenzen auch für Optionskommunen

Köln – Das Sozialgericht Köln hat in einem Eilbeschluss die Vermittlungstätigkeiten der Hartz IV-Behörden erheblich eingeschränkt. Nach Ansicht des Erwerbslosen Forum Deutschland könnte die Entscheidung weit reichende Konsequenzen für die 69 Optionskommunen bedeuten, die die Hartz IV-Bezieher unabhängig der Arbeitsagentur betreuen und vermitteln.



weiterlesen auf: PR-SOZIAL, das Presseportal...

Geändert von Kaleika (12.11.2009 um 22:18 Uhr)
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Alt 18.11.2009, 08:14   #2
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Standard AW: Gericht schränkt Vermittlungstätigkeit von Hartz IV-Behörden erheblich ein

Lokales
Probleme bei Vermittlung einer Spezies
Bewerbung mit ARGE-Stempel
Von Hans-Dieter Hey

Dass die Arbeitsagenturen für ihren schlechten Ruf selbst verantwortlich sind, ist eine Tatsache. Dass sie vor allem Hartz-IV Empfänger benachteiligten, ebenso: Kaum Weiterbildungsmöglichkeiten, geringe Vermittlungszahlen und politisch gewollte Stigmatisierung sind an der Tagesordnung. Dazu trägt auch bei, wenn die ARGEn Bewerberangebote mit ihrem Briefkopf versenden. Einer wollte sich nicht bieten lassen, als Hartz-IV-ler verortet zu werden – und gewann erst mal vor dem Sozialgericht Köln. Doch das ihm rechtswidrig verweigerte Geld zahlt die ARGE Bonn immer noch nicht. „Da wird wohl ein Gerichtsvollzieher losgeschickt werden müssen“, so der Bonner Martin Behrsing.

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Mario Nette
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Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm)
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Alt 19.11.2009, 11:21   #3
Benutzer
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Beiträge: 85
Frage AW: Gericht schränkt Vermittlungstätigkeit von Hartz IV-Behörden erheblich ein

Wenn ich das richtig gelesen habe, ist das doch gut für uns, oder?
Da bei uns Hartz IV-Beziehern ja kein Datenschutz zugestanden wird (alleine bei der Antragstellung bzw. ARGE-Vorsprache kann jeder die daten mithören), muss das alles ja leider übers Gericht laufen.

Aber was ich nicht ganz verstehe: "Die Bonner Arge hatte darauf hin die Leistungen und den Krankenversicherungsschutz komplett wegen angeblicher fehlender Mitwirkung zum 1. Oktober entzogen", steht da geschrieben. War das NACH dem Urteil oder geschah es vorher?
Und was blüht eigentlich den ARGEn, wenn sie sich nicht an das richterliche Urteil halten?

Saviour1981 ist offline  
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Alt 19.11.2009, 11:24   #4
Redaktion
 
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Beiträge: 7.007
Standard AW: Gericht schränkt Vermittlungstätigkeit von Hartz IV-Behörden erheblich ein

war natürlich vor dem Urteil.

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wolliohne ist offline  
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Alt 19.11.2009, 15:38   #5
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Beiträge: 2.397
Standard AW: Gericht schränkt Vermittlungstätigkeit von Hartz IV-Behörden erheblich ein

Das Urteil ist ja leider nicht auf alle ALG II-Bezieher im Bundesgebiet anwendbar, da das ja eine Einzelfallentscheidung ist.

Was können den die anderen ALG II-Bezieher tun um davon zu profitieren? Die müssten ja dann auch klagen bis zumindestens ein höchstrichterliches Urteil vorliegt. Oder liege ich da falsch?
blinky ist offline  
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Alt 19.11.2009, 16:19   #6
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Beiträge: 14.192
Standard AW: Gericht schränkt Vermittlungstätigkeit von Hartz IV-Behörden erheblich ein

Zitat:
Zitat von wolliohne Beitrag anzeigen
war natürlich vor dem Urteil.

Der Gerichtsvollzieher ist bereits eingeschaltet
Das geld ist dann 14 Tage eingedrudelt. Aber erst nachdem wir beim Gericht ein vollstreckbaren titelbeantragt hatten, beeilte sich die ARGE zu zahlen musste aber die Kosten anerkennen.
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Martin

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Alt 05.03.2010, 10:36   #7
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Beiträge: 85
Standard AW: Gericht schränkt Vermittlungstätigkeit von Hartz IV-Behörden erheblich ein

Zitat:
Zitat von blinky Beitrag anzeigen
Das Urteil ist ja leider nicht auf alle ALG II-Bezieher im Bundesgebiet anwendbar, da das ja eine Einzelfallentscheidung ist.
Ach ja, das ist ja die "Spezialität des Hauses" bei der ARGE: Einzelfallsentscheidungen. Die werden ohne logische bzw. nicht nachvollziehbaren Handlungsmuster gefällt, genauso wie dieses nach Aktenlage entscheiden, wobei kein Normalsterblicher weiß, wonach diese gefällt wird. Liest mal bei www.sozialhilfe24.de im Bewertungsportal ständig.
Saviour1981 ist offline  
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