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Urteil: Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Fernseher; in Forum: Allgemein; Zitat: Laut aktueller Urteile des Frankfurter Sozialgerichts, gehören auch bei ALG II Beziehern Fernseher zur Grundausstattung einer Wohnung und können daher im Rahmen einer Erstausstattung beantragt werden. Hartz-IV-Empfänger haben Recht ...

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Alt 07.08.2009, 11:14   #1
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Standard Urteil: Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Fernseher

Zitat:
Laut aktueller Urteile des Frankfurter Sozialgerichts, gehören auch bei ALG II Beziehern Fernseher zur Grundausstattung einer Wohnung und können daher im Rahmen einer Erstausstattung beantragt werden.
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Fernseher
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Alt 07.08.2009, 11:43   #2
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Standard AW: Urteil: Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Fernseher

Eigentlich bedauerlich dieses Urteil.

Denn erst bei totalem Fernseh- und Bundesligaverbot gäbe es massenhaft Proteste gegen Hartz IV.
__________________

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.



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