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Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen; in Forum: Allgemein; Als sachverständige Gutachter wurden Dr. Rudolf Martens vom Partitätischen Wohlfahrtsverband und Frau Dr. Irene Becker, FB Wirtschaftswissenschaften, Projekt "Soziale Gerechtigkeit" an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main beauftragt Darmstadt – ...

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Alt 13.08.2008, 21:39   7 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
Redaktion
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Standard Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Als sachverständige Gutachter wurden Dr. Rudolf Martens vom Partitätischen Wohlfahrtsverband und Frau Dr. Irene Becker, FB Wirtschaftswissenschaften, Projekt "Soziale Gerechtigkeit" an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main beauftragt

Darmstadt – Erstmalig seit Einführung von Hartz IV hat ein ranghohes Landessozialgericht ein Gutachten zu den Regelsätzen bei Hartz IV in Auftrag gegeben. Geklagt hatte eine Familie mit einem Kind, der die Regelsätze zu niedrig bemessen erschienen, und hatte dies 2004 in ihrer Klage ausführlich vorgetragen.

weiterlesen auf: PR-SOZIAL, das Presseportal...
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Dateityp: pdf beschluss_lsg_hessen_08_2008_zur_Ueberpruefung_der_Regelsaetze_SGB2.pdf (248,7 KB, 199x aufgerufen)

Geändert von Martin Behrsing (24.08.2008 um 20:34 Uhr)
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Alt 13.08.2008, 21:43   #2
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Diese Nachricht gibt zumindest einen Funken Hoffnung, indem das hess. LSG sich ganz im Gegensatz zum Bundessozialgericht endlich mal mit den Regelsätzen auseinandersetzt.

Warten wir mal ab. Ende Oktober oder Anfang November soll eine mündliche Verhandlung stattfinden.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alt 13.08.2008, 21:45   #3
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Hallo Martin,

wißt ihr auch von Fällen in NRW, wo etwas ähnliches wie Hessen läuft? Würd mich sehr interessieren....

fragt ladydi12
__________________
Je schlauer wir werden, desto gefährlicher wird´s auf diesem Planeten. Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht. Nichts ist härter als die Wahrheit. (ausgeliehen von der BILDZeitung)
Der ARGE- Dreisatz: Warum? Wo steht das? Können Sie mir das schriftlich geben? (ausgeliehen aus einem anderen Hartz4- Forum)
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Alt 13.08.2008, 21:54   #4
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

in NRW gibt es nichts. Die sind stur auf der Linie des BSG
Zitat:
Zitat von ladydi12 Beitrag anzeigen
Hallo Martin,

wißt ihr auch von Fällen in NRW, wo etwas ähnliches wie Hessen läuft? Würd mich sehr interessieren....

fragt ladydi12
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Martin

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Alt 13.08.2008, 21:55   #5
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Die beiden Gutachter sind gut und richtig ausgewählt, soweit ich das nach kurzem Lesen im I'net beurteilen kann. Beides Kritiker der Bemessung des Regelsatzes.
__________________
LG biddy

Geändert von biddy (13.08.2008 um 22:29 Uhr)
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Alt 14.08.2008, 09:55   #6
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Auch auf die Gefahr nun mal wieder mit Absicht mißverstanden zu werden, - wenn sich diese Leute hier so die Schreiben einiger User durchlesen, dann wird das bestimmt nichts werden mit einer Regelsatzerhöhung.

Weshalb ?
Na, ganz einfach. Ich habe u.a. einen Strang durchgelesen in welchem einige Betroffene klagten das sie mit ihrem Geld nicht bis zum Monatsende auskamen. Meiner Ansicht nach völlig zu recht.
Als Antworten gab es Tipps und Hinweise wie man sich sein Geld tunlichst optimal einzuteilen habe und was man alles kochen kann / soll um damit eben auszukommen, verbunden mit den wiederkehrenden stolzen Hinweisen das man es selbst zwar schwer, aber immerhin schaffe mit dem Regelsatz über den Monat zu kommen ohne dabei hungern zu müssen. Sarazin läßt grüßen !

Als Erstes dachte ich nach dem Durchlesen dabei an die Mutter einer Bekannten.
Diese war nach einem schweren Schlaganfall schwerbehindert und wurde u.a. mehrmals durch den Dienst überprüft zur Einstufung II oder Pflegestufe III.
Sie konnte kaum noch selbstständig essen, kaum noch alleine in der Wohnung bewegen, lag meistens, machte unter sich und trug Windeln, konnte keine selbstständige Körperpflege mehr durchführen, schon gar nicht die Wohnung sauber halten, Gas mußte man ihr ebenso komplett abstellen wie auch Strom wenn man sie kurz alleine lassen mußte, da sie sonst damit herumspielte. ect. pp.
Summa sumarum ein Fall der Stufe III.
Aber, störrisch und stolz wie sie war, raffte sie sich bei jedem Besuch des Dienstes komischwerweise für diese Minuten auf und erzählte klar und stolz und sehr langsam was sie angeblich so alles noch erledigen könne.
Sie erhielt bis zu ihrem Tode !!!!! nur Stufe II und war unendlich stolz darauf.
Nach jedem Besuch klappte sie in sich zusammen und sprach wieder tagelang nicht ein Wort.

Und genau SO kommt mir das hier manches Mal vor wenn ich einige Beiträge lese.
Nee, schon klar, ihr schafft es prima mit dieser Regelsatzhöhe. Und wer es nicht schafft und klagt, wie Einige hier völlig zurecht, der macht etwas falsch oder kann nicht kochen, ist nicht einfallsreich genug bei der Menüplanung oder sonst ähnlichen Mist. DAS lese ich in Zeitungen und höre es überall, - IHR seid dann sauer, aber tutet exact genau in dieses Horn ebenfalls.

Mal ehrlich, - ab und an schüttele ich schon so meinen Kopf bei dem was sich so leserlich abspielt.

Jeder, der keinerlei leiseste Ahnung hat was ein Leben mit diesem Regelsatz wirklich bedeutet, und zwar für länger als nur 4 Wochen als Test, und sich einige Kommentare hier so durchliest, der geht mit der überzeugten Ansicht und Meinung hier aus dem Forum, daß alles so stimmt wie es Politiker, Stammtische und Journalisten in Presse und TV sagen, - der Regelsatz ist angeblich ausreichend und wer damit nicht bis zum 31. des Monats hinkommt der raucht, säuft, kann nicht kochen oder spielt oder was auch immer. Im Gegenteil, - er solle noch gekürzt werden. Liest man hier so teilweise herum ist das anscheinend wohl richtig, oder ?

Entschuldigt mal, - ihr grabt euch selber Gruben mit eurem falschen Stolz. Nicht einmal IHR könnt oder wollt ehrlich zugeben das es gerade mal eben so für vielleicht 22 bis 25 Tage zum knappen Überleben reicht, aber ihr erwartet von Anderen in der Gesellschaft das sie euch unterstützen, eure Probleme sehen und ggf, sogar selber eingestehen, - wir können kaum noch leben. ????
Irgendwann müßt ihr euch mal entscheiden, - Stolz oder Ehrlichkeit.
und wenn IHR euch entschieden habt, - DANN könnt ihr erst dasselbe auch von Anderen in der Gesellschaft erwarten. !!!
Hört doch endlich einmal auf euch gegenseitig in die Taschen zu schwindeln oder gebt ehrlich zu das ihr entweder deshalb bis zum Monatsende gut zu essen habt weil ihr eben doch schwarzarbeitet nebenher oder euch von Verwandten oder Bekannten etwas zugesteckt wird. Oder seid dann eben einfach still und prahlt nicht noch mit dieser "Leistung" des Hinkommens mit 351 € pro Monat für Alles.

So, und nun könnt ihr mich mal wieder verbal in der Luft zerreißen und mich u.a. einen versteckten SB nennen....
.. oder vielleicht einfach mal nachdenken...

(auch Arbeitssuchende bieten den gesamten Querschnitt der Gesellschaft, denn sie sind die Gesellschaft)
Kleeblatt ist offline  
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Alt 14.08.2008, 10:18   #7
hjgraf
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Zitat:
Zitat von Kleeblatt Beitrag anzeigen
Auch auf die Gefahr nun mal wieder mit Absicht mißverstanden zu werden, - wenn sich diese Leute hier so die Schreiben einiger User durchlesen, dann wird das bestimmt nichts werden mit einer Regelsatzerhöhung.

Weshalb ?
Na, ganz einfach. Ich habe u.a. einen Strang durchgelesen in welchem einige Betroffene klagten das sie mit ihrem Geld nicht bis zum Monatsende auskamen. Meiner Ansicht nach völlig zu recht.
Als Antworten gab es Tipps und Hinweise wie man sich sein Geld tunlichst optimal einzuteilen habe und was man alles kochen kann / soll um damit eben auszukommen, verbunden mit den wiederkehrenden stolzen Hinweisen das man es selbst zwar schwer, aber immerhin schaffe mit dem Regelsatz über den Monat zu kommen ohne dabei hungern zu müssen. Sarazin läßt grüßen !

Als Erstes dachte ich nach dem Durchlesen dabei an die Mutter einer Bekannten.
Diese war nach einem schweren Schlaganfall schwerbehindert und wurde u.a. mehrmals durch den Dienst überprüft zur Einstufung II oder Pflegestufe III.
Sie konnte kaum noch selbstständig essen, kaum noch alleine in der Wohnung bewegen, lag meistens, machte unter sich und trug Windeln, konnte keine selbstständige Körperpflege mehr durchführen, schon gar nicht die Wohnung sauber halten, Gas mußte man ihr ebenso komplett abstellen wie auch Strom wenn man sie kurz alleine lassen mußte, da sie sonst damit herumspielte. ect. pp.
Summa sumarum ein Fall der Stufe III.
Aber, störrisch und stolz wie sie war, raffte sie sich bei jedem Besuch des Dienstes komischwerweise für diese Minuten auf und erzählte klar und stolz und sehr langsam was sie angeblich so alles noch erledigen könne.
Sie erhielt bis zu ihrem Tode !!!!! nur Stufe II und war unendlich stolz darauf.
Nach jedem Besuch klappte sie in sich zusammen und sprach wieder tagelang nicht ein Wort.

Und genau SO kommt mir das hier manches Mal vor wenn ich einige Beiträge lese.
Nee, schon klar, ihr schafft es prima mit dieser Regelsatzhöhe. Und wer es nicht schafft und klagt, wie Einige hier völlig zurecht, der macht etwas falsch oder kann nicht kochen, ist nicht einfallsreich genug bei der Menüplanung oder sonst ähnlichen Mist. DAS lese ich in Zeitungen und höre es überall, - IHR seid dann sauer, aber tutet exact genau in dieses Horn ebenfalls.

Mal ehrlich, - ab und an schüttele ich schon so meinen Kopf bei dem was sich so leserlich abspielt.

Jeder, der keinerlei leiseste Ahnung hat was ein Leben mit diesem Regelsatz wirklich bedeutet, und zwar für länger als nur 4 Wochen als Test, und sich einige Kommentare hier so durchliest, der geht mit der überzeugten Ansicht und Meinung hier aus dem Forum, daß alles so stimmt wie es Politiker, Stammtische und Journalisten in Presse und TV sagen, - der Regelsatz ist angeblich ausreichend und wer damit nicht bis zum 31. des Monats hinkommt der raucht, säuft, kann nicht kochen oder spielt oder was auch immer. Im Gegenteil, - er solle noch gekürzt werden. Liest man hier so teilweise herum ist das anscheinend wohl richtig, oder ?

Entschuldigt mal, - ihr grabt euch selber Gruben mit eurem falschen Stolz. Nicht einmal IHR könnt oder wollt ehrlich zugeben das es gerade mal eben so für vielleicht 22 bis 25 Tage zum knappen Überleben reicht, aber ihr erwartet von Anderen in der Gesellschaft das sie euch unterstützen, eure Probleme sehen und ggf, sogar selber eingestehen, - wir können kaum noch leben. ????
Irgendwann müßt ihr euch mal entscheiden, - Stolz oder Ehrlichkeit.
und wenn IHR euch entschieden habt, - DANN könnt ihr erst dasselbe auch von Anderen in der Gesellschaft erwarten. !!!
Hört doch endlich einmal auf euch gegenseitig in die Taschen zu schwindeln oder gebt ehrlich zu das ihr entweder deshalb bis zum Monatsende gut zu essen habt weil ihr eben doch schwarzarbeitet nebenher oder euch von Verwandten oder Bekannten etwas zugesteckt wird. Oder seid dann eben einfach still und prahlt nicht noch mit dieser "Leistung" des Hinkommens mit 351 € pro Monat für Alles.

So, und nun könnt ihr mich mal wieder verbal in der Luft zerreißen und mich u.a. einen versteckten SB nennen....
.. oder vielleicht einfach mal nachdenken...

(auch Arbeitssuchende bieten den gesamten Querschnitt der Gesellschaft, denn sie sind die Gesellschaft)
Klare Worte und mutig. Danke dafür, stimme Dir in weiten Teilen zu. Ich schaffe es nie über den 20. des Monats hinaus und bis dorthin auch nur mit Einbußen an meiner Gesundheit.
 
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Alt 14.08.2008, 10:34   #8
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Benutzerbild von left
 
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Auszugsweise:
Zitat:
Zitat von Kleeblatt Beitrag anzeigen
Auch auf die Gefahr nun mal wieder mit Absicht mißverstanden zu werden, - wenn sich diese Leute hier so die Schreiben einiger User durchlesen, dann wird das bestimmt nichts werden mit einer Regelsatzerhöhung.

Weshalb ?
Na, ganz einfach. Ich habe u.a. einen Strang durchgelesen in welchem einige Betroffene klagten das sie mit ihrem Geld nicht bis zum Monatsende auskamen. Meiner Ansicht nach völlig zu recht.
Als Antworten gab es Tipps und Hinweise wie man sich sein Geld tunlichst optimal einzuteilen habe und was man alles kochen kann / soll um damit eben auszukommen, verbunden mit den wiederkehrenden stolzen Hinweisen das man es selbst zwar schwer, aber immerhin schaffe mit dem Regelsatz über den Monat zu kommen ohne dabei hungern zu müssen. Sarazin läßt grüßen !
......
Mal ehrlich, - ab und an schüttele ich schon so meinen Kopf bei dem was sich so leserlich abspielt.
...
Irgendwann müßt ihr euch mal entscheiden, - Stolz oder Ehrlichkeit.
und wenn IHR euch entschieden habt, - DANN könnt ihr erst dasselbe auch von Anderen in der Gesellschaft erwarten. !!!
Hört doch endlich einmal auf euch gegenseitig in die Taschen zu schwindeln oder gebt ehrlich zu das ihr entweder deshalb bis zum Monatsende gut zu essen habt weil ihr eben doch schwarzarbeitet nebenher oder euch von Verwandten oder Bekannten etwas zugesteckt wird. Oder seid dann eben einfach still und prahlt nicht noch mit dieser "Leistung" des Hinkommens mit 351 € pro Monat für Alles.

So, und nun könnt ihr mich mal wieder verbal in der Luft zerreißen und mich u.a. einen versteckten SB nennen....
.. oder vielleicht einfach mal nachdenken...

(auch Arbeitssuchende bieten den gesamten Querschnitt der Gesellschaft, denn sie sind die Gesellschaft)
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obwohl ich dass nicht nur hier erkennbar ist.

Aber wenn man einige User liest wird schon deutlich was für ein positives Potenzial hier liegt und der Wille etwas zu ändern.
Was fehlt ist eine Inizialzündung die die Menschen aus ihre Lethargie reißt.
__________________

Gruß left

Machen...... oder lassen.
left ist offline  
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Alt 14.08.2008, 10:36   #9
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Benutzerbild von Mario Nette
 
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

@Kleeblatt
Bitte, mache es doch nicht allein am Essen fest. Wenn es danach geht, hat der eine oder andere am Ende doch genug Geld. Warum? Darum: Weil er die Anteile für Kleidung, Möbel, Versicherungen, Alkohol, Zigaretten etc., die im Regelsatz enthalten sind, für Nahrungsmittel aufwendet. Ich sage nicht, dass das gut ist, ich sage nur, dass das so sein kann. Klar, dass es dann an anderen Stellen fehlt, wenn man es als Mangel versteht, sich nicht in normaler Regelmäßigkeit neue Schuhe zu kaufen. Wer lange im Hartz-Sumpf sitzt, muss sich zwangsweise (es geht ja gar nicht anders) einschränken und verzichtet eben auf z. B. eine Hausratversicherung. "Was soll man auch damit - für den alten Plunder?" wird er sich denken; und weiter: "Davon werde ich nicht satt."

Die ständige Unterstellung der Normalbürger, die Hartz-Betroffenen würden schwarzarbeiten, empfinde zumindest ich als lässige Ausrede, eben auch in die Kerbe zu schlagen: Na so schlimm kann's ja nicht sein, gib's doch einfach zu -> wir machen das doch alle. Nur dann muss man auch fragen dürfen: Wer bietet denn Schwarzaufträge an, wer bezahlt die Schwarzarbeiter und manifestiert dann die in Meinung befindliche Hartzer Schwarzarbeit? Diese Fragen muss man sich als Normalbürger einfach mal gefallen lassen. Und auch die Frage: Ist denn Schwarzarbeit - ganz ehrlich - gut oder schlecht, ernähre sie doch den Hartz-Betroffenen.


Vielleicht hilft es, wieder runter zu kommen und zum Amüsement: Wenn ich mir überlege, dass einige Forumsbenutzer (auch ich) hier sehr oft online sind, frage ich mich schon, wo die Zeit für Schwarzarbeit herkommen soll

Mario Nette
__________________
Krankheitsuneinsichtig.
Ca' canny!

Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm)
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Alt 14.08.2008, 10:38   #10
Ludwigsburg
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Zitat:
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verbunden mit den wiederkehrenden stolzen Hinweisen das man es selbst zwar schwer, aber immerhin schaffe mit dem Regelsatz über den Monat zu kommen ohne dabei hungern zu müssen.
nicht stolz... da vertust du dich!

Ich schaffe es notgedrungen auch, aber stolz bin ich drauf wirklich nicht - ich spare eben an anderem, z.B. verfreß ich meine Kleidung, die ich mir kaufen sollte...


Sarazin läßt grüßen !

mit dem möchte ich nicht in einen Topf geworfen werden!


Nee, schon klar, ihr schafft es prima mit dieser Regelsatzhöhe.

Prima? Wer sagt das?

Und wer es nicht schafft und klagt, wie Einige hier völlig zurecht, der macht etwas falsch oder kann nicht kochen, ist nicht einfallsreich genug bei der Menüplanung oder sonst ähnlichen Mist.

Sorry, aber das ist Blödsinn!

Wer sich das Geld nicht einteilen kann, daß er alle Tage etwas zu essen hat, der macht etwas falsch!

Das sagt ja nichts über die Qualität des Essens aus!

DAS lese ich in Zeitungen und höre es überall,

sorry, da liest man, daß man sich gesund ernähren kann...und daß Strom voll übernommen wird und all so einen Mist...


- IHR seid dann sauer, aber tutet exact genau in dieses Horn ebenfalls.

Nein, das ist eine Vereinfachung, die so nicht stimmt!

[/quote]

Der Regelsatz ist nicht ausreichend, aber man selbst bestimmt, wie man ihn einteilt... der eine nimmt mehr für Lebensmittel, dem anderen ist etwas anderes wichtig...
entscheidend ist: er reicht nicht für alles, was notwendig wäre!

Und wichtig wäre, was die Ernährung betrifft, daß sie gesund wäre... nicht nur, daß man satt wird.
 
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Alt 14.08.2008, 11:08   #11
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

@Kleeblatt

Du siehst das falsch. Man hat keine Wahl als extrem zu haushalten, wenn man eben am 31. noch Geld in der Tasche haben will. Was bringt es einem, am 15. kein Geld mehr zu haben und den Rest des Monates zu hungern? Ich kenne auch Zeiten, in denen wir für die letzten ein-zwei Wochen im Monat nur noch von Haferflocken mit Milch, Nudeln und Toastbrot mit Nussnougatbrot gelebt haben - das will ich auf keinen Fall! Also muss ich schauen, wie ich damit auskomme - ich habe da keine Wahl!

Man kann mit dem Regelsatz bis zum 31. kommen - aber dann muss man auf vieles verzichten, was im Regelsatz eigentlich vorgesehen ist und seine Prioritäten setzen. Aber da muss doch jeder seinen Weg finden. Es gibt eben momentan nicht mehr als die paar-Euro-fünfzig.

Und es gibt eben ein paar Lebensweisen, die funktionieren bei Leuten, die 2000 EUR haben genauso wie bei Leuten mit 345 EUR. Ich kann am Anfang des Monats alles raushauen und am 15. nichts mehr haben - oder eben bis zum 31. irgendwie durchkommen.

Mein Wunschleben kann ich mit 352 EUR nicht leben - nicht mal das, was ich für meine absoluten Grundbedürfnisse halte. Aber alleine zum Dahinvegetieren sind 352 EUR zu viel, da könnte ich dann noch Geld sparen. Ich komme mit meinem Geld bis zum Ende des Monats - weil ich einfach anders nicht leben möchte - am 25. kein Geld zu haben empfinde ich als schlimm. Dafür wächst eben mein Bedarfszettel für das, was ich brauche, wünsche oder haben will immer mehr an. Das kann ich für das Geld mir nicht leisten. Rein pragmatisch - wenn ich mir kein Geld stehlen will habe ich nicht mehr, oder?

Was in dem von dir genannten Thread so mokiert wurde, sind Lebenshilfen. Tipps, die einem helfen, ggf. würdiger bis zum Ende des Monats zu kommen - die gehören auch zu einem Forum wie diesem, oder?

Du hast in einem Punkt sicherlich Recht - Hartz IV ist mehr als es die Sozialhilfe war ein Zusammenschnitt aus Leuten, die aus der gesamten Bevölkerung kommen. Einige Probleme haben alle gemeinsam - aber jeder ist anders. Da gibt es welche mit mehr stolz und Leute, die eher opportunistisch halten. Für den einen ist "Schwarzarbeit" eine Option oder der "Ein-Euro-Job" oder eben auch die Tafel - für andere ist es dies nicht. Aber diskutieren darf man doch darüber, oder?
Donauwelle ist offline  
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Alt 14.08.2008, 11:18   #12
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Zitat:
Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen
Ich nehme das Urteil schon einmal vorweg


Es ist alles gut so wie es ist, denn der Bundesgesetzgeber hat einen weiten Einschätzungsspielraum, den das Gericht nicht antasten wird

Individuelle Härten mag es geben, aber sind im Interesse des Gemeinwohls hinzunehmen.

Die massiven Grundrechtseinschränkungen für Hartzis sind rechtmäßige Konkretisierungen der Gesetzesvorbehalte.

Tja, schade
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Alt 14.08.2008, 11:45   #13
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Zitat:
Zitat von Mario Nette Beitrag anzeigen

Die ständige Unterstellung der Normalbürger, die Hartz-Betroffenen würden schwarzarbeiten, empfinde zumindest ich als lässige Ausrede, eben auch in die Kerbe zu schlagen: Na so schlimm kann's ja nicht sein, gib's doch einfach zu -> wir machen das doch alle. Nur dann muss man auch fragen dürfen: Wer bietet denn Schwarzaufträge an, wer bezahlt die Schwarzarbeiter und manifestiert dann die in Meinung befindliche Hartzer Schwarzarbeit? Diese Fragen muss man sich als Normalbürger einfach mal gefallen lassen. Und auch die Frage: Ist denn Schwarzarbeit - ganz ehrlich - gut oder schlecht, ernähre sie doch den Hartz-Betroffenen.


Vielleicht hilft es, wieder runter zu kommen und zum Amüsement: Wenn ich mir überlege, dass einige Forumsbenutzer (auch ich) hier sehr oft online sind, frage ich mich schon, wo die Zeit für Schwarzarbeit herkommen soll
Also ich glaube Schwarzarbeit ist unter H4 Beziehern nicht verbreiteter oder weniger verbreitet als unter Leuten die einen Job haben... Ich glaube es ist eher das Angebot das den Schwarzarbeiter macht, also Leute die Fliesenlegen können oder Malerarbeiten zB haben es schwarzarbeitetechnisch leichter und werden im Gegenteil eher sogar mal gefragt, "hey könntest Du..." ... Ich kenne mehrere Leute mit Job die da Samstags noch das eine oder andere hinzuverdient haben neben dem regulären Job.
Ich schätze das läuft über Mundpropaganda im Bekanntenkreis , und da Leute mit Job mehr Sozialkontakte haben kriegen sie auch eher einen Schwarzjob.. aber das ist wohl eher Gelegenheitsjobs, sowas wie Renovierungsarbeite nach Umzug etc, nicht ein regelmässiger 40 Stunden Schwarzjob auffm Bau oder sowas,

meine Theorie...
münchnerkindl ist offline  
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Alt 14.08.2008, 11:53   #14
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Mein Beitrag sollte ein klein wenig wachrütteln in dem Sinne, daß Mancher vielleicht ein klein wenig genauer nachdenkt bevor er zu dem sensiblen Thema "Regelsatz und wie ausreichend ist dieser wirklich" schreibt.

Mir geht es um mehr Sensibilität und weniger arglose Gedankenlosigkeit bei diesem Thema.

Mir ging es NICHT darum irgendwem "auf den Schlips zu treten" oder jemandem zu nahe zu treten.

Ich sehe es an meinen betroffenen Verwandten, - sie werden immer dünnhäutiger und vorsichtiger im Umgang mit anderen Menschen, sie ducken sich in der Öffentlichkeit weg und hoffen nur nicht als arbeitssuchend erkannt zu werden. Nicht aus Scham, sondern weil sie einerseits genau wissen das leider immer noch zu Viele den politisch gesetzten und geschürten Stammtischparolen folgen und weil sie das Ganze einfach nervlich nicht mehr aushalten. Und ich kann es verstehen und nachvollziehen.
Wer mit seinen Kindern mal in den Tierpark Berlin gehen möchte und dafür 7 € pro Monat als Erwachsener zur Verfügung hat, jedoch der ermäßigte Eintritt bereits 9 € kostet, dazu dann 1-2 Kinder und das Fahrgeld, - der wird verzweifelt darauf verzichten müssen oder eben das Geld nicht mehr zum Essen kaufen haben.

Weshalb wohl ?
Schlichtweg weil ihr eben NICHT von den zugewiesenen 133 € pro Monat Essen kaufen müßt um durchzukommen, wie es eigentlich "vorgesehen" war / ist, sondern weil ihr das GESAMTE Geld, abgesehen von Strom / Gas und Kommunikation (alles stark erhöht zusätzlich inzwischen !!!!!) für das Essen ausgeben müßt.

Da ist nichts mehr mit "Ansparungen" für defekte Haushaltsgeräte, da ist nichts mehr mit neuer Kleidung, nichts mehr mit "Restaurant und Gaststättenbesuche", Geld für "Dienstleistungen" ect. pp.
Nichts, absolut gar nichts könnt ihr mehr machen, denn das gesamte Geld geht zum reinen blanken Überleben drauf. Da geht nichts mehr groß von wegen Zuzahlungen zum Krankenhausaufenthalt, Zuzahlungen zu Medikamenten, Kronen, Brücken, Frisör, Kino ...

Nur weil ihr DIESES GANZE Geld inzwischen zum Essen benötigt könnt ihr überleben, - "Zweckentfremdet" sozusagen. Und nicht einmal trotzdem reicht es wirklich für eine dauerhaft gesunde vollwertige Ernährung.

Sagt es den Leuten doch, schreibt hier worauf ihr alles verzichtet um zu überleben. Diese Ehrlichkeit macht eure Not erst greifbar für all jene Menschen die sich das noch immer halbwegs rosig vorstellen.
Da kommen solche Bemerkungen wie "dann fahrt doch mit dem Fahrrad wenn die ÖR-Fahrpreise zu teuer sind", nur WOVON man sich dieses Fahrrad kaufen soll, sogar wenn es "nur" uralt 20 € kostet, DAS können sich die meisten unbetroffenen Menschen schlichtweg einfach nicht vorstellen.
Die können sich Vieles nicht vorstellen. !!!

Zu all diesem kommt die gewollte gesellschaftliche Ächtung. Wenn jedes Kind in der Klasse damals den kleinen Knut gesehen hat und 1-2 Kinder müssen sagen das sie sich das mit dem Eintritt nicht haben leisten können, - wie fühlen sich diese Kinder dann wohl ? Und wie fühlen sich die Eltern ?
Verzweifelt, hilflos, wütend, -- es macht krank auf Dauer. Erst die Seele und dann den Körper. Kinder und Erwachsene.

Deswegen bitte ich euch doch nur in eurem Interesse und dem eurer Kinder ehrlich zu sein. Ihr habt finanziell nicht den geringsten Spielraum, ganz im Gegenteil müßt ihr monatlich abwägen wo ihr ein kleines Loch lassen müßt um ein großes zu verhindern.

Ich weiß durch meine Verwandten was das heißt und deshalb schrieb ich ja vor längerer Zeit bereits, - innerhalb der Familie ist die Welt noch in Ordnung bei uns und alle zusammen , gut und weniger gut Verdienende und Arbeitssuchende, schaffen wir es diese Probleme im Minimalbereich zu halten. Mir ist durchaus klar das dies heutzutage eher die Ausnahme als der Regelfall ist.
Deshalb kann ich mir vorstellen wie entsetzlich es sein muß ganz alleine dazustehen mit der geballten Ladung an Problemen bis hin zu diesen sichtlich oftmals völlig kranken SB, welche teilweise m.E. nach eher in eine geschlossene Anstalt oder vor eine Strafkammer gehören.

Geld ist ein Teil des Problems, aber es ist nun einmal leider in unserer Welt der wichtigste Teil.
Anbei noch ein Link, zwar etwas älter, aber immerhin recht interessant zu lesen bezüglich des Regelsatzes und seiner Festsetzung. Vielleicht hattet ihr den bereits irgendwo; ich weiß das nicht.

Regelsatz Somlus Welt
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Alt 14.08.2008, 11:54   #15
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Zitat:
Zitat von Ungerechtigkeitsdedektor
Ich nehme das Urteil schon einmal vorweg


Es ist alles gut so wie es ist, denn der Bundesgesetzgeber hat einen weiten Einschätzungsspielraum, den das Gericht nicht antasten wird

Individuelle Härten mag es geben, aber sind im Interesse des Gemeinwohls hinzunehmen.

Die massiven Grundrechtseinschränkungen für Hartzis sind rechtmäßige Konkretisierungen der Gesetzesvorbehalte.

Tja, schade
Lass Dich doch einfach überraschen! Vll. ist man ja ausnahmsweise mal bereit, sich die Finger an dem heißen Eisen so zu verbrennen, dass die Öffentlichkeit ordentlich mobilisiert werden kann.

Geändert von gerda52 (14.08.2008 um 14:55 Uhr)
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Alt 14.08.2008, 12:17   #16
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Zitat:
Zitat von Ungerechtigkeitsdetektor Beitrag anzeigen
Ich nehme das Urteil schon einmal vorweg


Es ist alles gut so wie es ist, denn der Bundesgesetzgeber hat einen weiten Einschätzungsspielraum, den das Gericht nicht antasten wird

Individuelle Härten mag es geben, aber sind im Interesse des Gemeinwohls hinzunehmen.

Die massiven Grundrechtseinschränkungen für Hartzis sind rechtmäßige Konkretisierungen der Gesetzesvorbehalte.

Tja, schade
Verächtlicher und falscher geht´s nimmer.
Erstens geht es hier nicht um Irgendetwas, sondern um Menschen wie Sie und ich.
Zweitens sind Grundrechte NICHT auslegbar, NICHT einschränkbar und unterliegen KEINEM Gesetzesvorbehalt !!!!!

(Mal so ganz nebenbei, - im 1. Studium habe ich Rechtswissenschaft mit beiden Examen abgeschlossen, - also versuchen Sie hier nicht irgendwelche Märchen aufzutischen ! Das Allererste was man im 1. Semester bis heute lernt ist, - über allen Gesetzen und Verordnungen strahlt der blaue Himmel der Grundrechte ! und der Verfassung sowieso)

Trollen Sie sich flink !
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Alt 14.08.2008, 12:23   #17
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

@Kleeblatt

Ich gebe dir vollkommen Recht! Die überwiedgende Zahl der Betroffenen hat sich auf Hartz IV eingerichtet und findet sich damit ab, anstatt was dagegen zu tun!
Die andere Seite ist die, ich hab kürzlich mit einem Psychologen gesprochen, dass die Betroffenen nicht einmal was dafür können, denn sie sind psychisch nicht in der Lage, sich zu wehren!
Ein guter Beitrag dazu steht u.a. in der "PSYCHOLOGIE HEUTE", Ausgabe Juni 2007. Wer eine ergattern kann, ruhig mal durchlesen!
__________________
Viele von den Betroffenen haben jahrzehnte die Hälfte ihres Geldes dem Staat als Steuern, Rentenbeiträge und andere "Pflichtabgaben" hinblättern müssen und nun müssen sie unter menschenunwürdigen Bedingungen leben und sich als Prekreiat, Unterschicht und Hartz IV Familie beschimpfen lassen!

Ich bin nicht arbeitslos, ich kämpfe jeden Tag, 24 Std. ums Überleben!
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Alt 14.08.2008, 12:26   #18
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

@Kleeblatt
Nicht einschränkbar? Ich stolpere über Art. 19 Abs. 1 GG. Aber OK, du hast das studiert, wird schon stimmen

Mario Nette
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Krankheitsuneinsichtig.
Ca' canny!

Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm)
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Alt 14.08.2008, 13:04   #19
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Zitat:
Zitat von Mario Nette Beitrag anzeigen
Wenn ich mir überlege, dass einige Forumsbenutzer (auch ich) hier sehr oft online sind, frage ich mich schon, wo die Zeit für Schwarzarbeit herkommen soll

Mario Nette
Du bringst es auf den Punkt
 
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Alt 14.08.2008, 13:15   #20
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Zitat:
Zitat von sogehtsnich Beitrag anzeigen
dass die Betroffenen nicht einmal was dafür können, denn sie sind psychisch nicht in der Lage, sich zu wehren!!
Sehe ich auch so...
 
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Alt 14.08.2008, 13:16   #21
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Zitat:
Zweitens sind Grundrechte NICHT auslegbar, NICHT einschränkbar und unterliegen KEINEM Gesetzesvorbehalt !!!!!
Von einem "Volljuristen hätte ich jetzt etwas mehr Kenntnisse im Staatsrecht erwartet


Zur Auffrischung biete ich folgenden Link an:

Reinschauen - lohnenswert nicht nur für Volljuristen



Im Übrigen gibt es tatsächlich Grundrechte ohne Gesetzesvorbehalt (wie z.B. Art 4 GG), aber selbst da gilt das Stichwort "praktische Konkordanz"
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Alt 14.08.2008, 13:17   #22
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Geht die Diskussion jetzt nicht ein wenig am Ursprungsthema vorbei?

Irgendwie passen die Beiträge nicht mehr dazu, dass das hess. LSG die Regelsätze begutachten lässt und dabei Gutachter zur Hilfe genommen hat, die ganz bestimmt nicht für die Bebehaltung des jetzigen Regelsatzes sind, sondern schon 2004 heftige Kritik geübt haben. Z.B. Dr. Rudolf Martens : Zum Leben zu wenig
www.der-paritaetische.de/uploads/tx_pdforder/Zum_Leben_zu_wenig_2004_02.pdf
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Alt 14.08.2008, 13:27   #23
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Zitat:
Zitat von Mario Nette Beitrag anzeigen
@Kleeblatt
Nicht einschränkbar? Ich stolpere über Art. 19 Abs. 1 GG. Aber OK, du hast das studiert, wird schon stimmen

Mario Nette
Art.19 GG (F)
(Grundrechte - Einschränkungen)


(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.
2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. (R)
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen (R), soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind (R).
(4) 1Wird jemand (R) durch die öffentliche Gewalt (R) in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen (R).


Das Erste was man in mühevoller Kleinarbeit lernt ist Gesetzestexte zu lesen. Nicht nur lesen, sondern "LESEN" !


1. keine Einzelfallregelung = Hartz Iv bedeutet massenhaft Einzelfallregelungen z.B. (jeder einzelne Bescheid ist eine Einzelfallregelung)


2. Dieser Absatz spricht für sich selbst = Grundrechte gelten immer für alle natürlichen (ggf. auch für juristische Personen) die sich auf dem Boden der BRD aufhalten, - ohne jede Veränderungen und immer genau dem Wortsinne des Grundrechtes entsprechend. = ".. in keinem Fall ..." ist hier wohl eineindeutig, oder ?


Und wenn du irgendein Problem damit hast das ich nun einmal leider diesbezüglich mehr weiß als du, dann schlage ich dir vor selbst dieses Studium durchzuziehen und danach können wir uns weiter unterhalten.
Hast du Egoprobleme oder was soll dein Getue ?
Herrgott ! Ich will hier nur helfen und wußte bereits weshalb ich genau diese Tatsache tunlichst die ganze Zeit verschwiegen habe. Einer kommt hier immer um die Ecke gefegt und glaubt sein Ego rubbeln zu müssen.

Und um noch eins draufzusetzen damit du nun völlig von der Rolle kippst, - ja, ich habe ganze 3 fertige Studiengänge hinter mir und mein Sohn 2.
Es hat mich interessiert und ich habe es genossen, es hat mir viel Spaß gemacht und macht es immer noch. Mein Sohn und ich, - wir lachen drüber. Im meinem letzten Studiengang saßen wir sogar zusammen in einigen überschneidenden Bereichen im Hörsaal. Im 2. Semester hatten sich dann, nach den Kommilitonen, auch die Proffs dran gewöhnt und lächelten uns charmant an.

Weißt du, - die Gedanken sind frei, - auch für dich.
Meine aber auch, - quod erat demonstrandum !
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Alt 14.08.2008, 13:30   #24
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Zitat:
Zitat von sogehtsnich Beitrag anzeigen
@Kleeblatt

Ich gebe dir vollkommen Recht! Die überwiedgende Zahl der Betroffenen hat sich auf Hartz IV eingerichtet und findet sich damit ab, anstatt was dagegen zu tun!
Die andere Seite ist die, ich hab kürzlich mit einem Psychologen gesprochen, dass die Betroffenen nicht einmal was dafür können, denn sie sind psychisch nicht in der Lage, sich zu wehren!
Ein guter Beitrag dazu steht u.a. in der "PSYCHOLOGIE HEUTE", Ausgabe Juni 2007. Wer eine ergattern kann, ruhig mal durchlesen!
Was bedeutet für dich einrichten?

Es gibt ein hier und jetzt, in dem man leben muss und mit dessen Gegebenheiten man zurechtkommen muss. Das ist erstmal das primäre Ziel. Leben kommt zuerst - dann das träumen!

Der eine versucht durch Kämpfen sein Recht zu bekommen - der andere dadurch, dass er mit dem Strom schwimmt und dabei versucht, für sich opportun die Rosinen herauszupicken, auch wenn es kontraproduktiv sein mag, der andere ist des Kampfes müde, mag sich aber nicht beugen und versucht daher mit den Körnern zu leben. Die Motive des einzelnen sind dabei unterschiedlich. Was mich teilweise am Forum stört, sind die Grabenkämpfe deswegen. Keiner hat es einfach oder tut sich so leicht - und muss für sich den richtigen Weg wählen...

Was mich aber auch stört, ist, dass man angegriffen wird, wenn man eben Situationen kritisch beleuchtet - alles was David tut ist nämlich auch nicht immer gut und was Goliath macht, auch nicht immer nur böse...
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Alt 14.08.2008, 14:08   #25
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Nochmal

Macht für diese Diskussion ein anderes Thema auf. Überlegt bitte, was ihr mit dieser Diskussion für einen Eindruck hinterlasst, den auch andere lesen
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Alt 14.08.2008, 14:23   #26
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Nochmal

Macht für diese Diskussion ein anderes Thema auf.

verschiebs doch einfach...
 
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Alt 14.08.2008, 14:25   #27
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Geht die Diskussion jetzt nicht ein wenig am Ursprungsthema vorbei?

Irgendwie passen die Beiträge nicht mehr dazu, dass das hess. LSG die Regelsätze begutachten lässt und dabei Gutachter zur Hilfe genommen hat, die ganz bestimmt nicht für die Bebehaltung des jetzigen Regelsatzes sind, sondern schon 2004 heftige Kritik geübt haben. Z.B. Dr. Rudolf Martens : Zum Leben zu wenig
www.der-paritaetische.de/uploads/tx_pdforder/Zum_Leben_zu_wenig_2004_02.pdf
Mir ging es , knapp ausgedrückt, um Folgendes: (unterstrichen von mir)

Diese Gutachter gehen einerseits davon aus, völlig zurecht, daß der momentane Regelsatz so wie er steht nicht ausreichend ist zum Leben.

Dabei gehen sie, unterstelle ich jetzt einmal, NICHT davon aus das dieser Regelsatz wenigstens noch ein Minimum der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Arbeitslose und deren Kinder abdeckt.
Von den Kosten für Bildung und Erziehung mal völlig zu schweigen !

Meine 1. Frage daher:
Geht es bei der angeblichen neuen Berechnung um´s glatte Überleben oder um Teilhabe auch und besonders für Kinder und deren gesunde Entwicklung ?
2. Geht es nicht vorrangig (unterstelle ich zunächst erst einmal) auch und insbesondere darum eben die DANN nachrangigen Dinge wie Freibeträge und Pfändungsfreibeträge ect. FÜR ALLE zu erhöhen, also anderen "Schichten" der Gesellschaft Gutes zu tun (unter dem Deckmäntelchen der Regelsatzerhöhung) ?

Der Pfändungsfreibetrag liegt doch bereits weit über dem Gesamtregelsatz eines Hartz IV-beziehers. Ihn (zurecht) weiter nach oben zu verschieben braucht eine Begründung.

Recht haben und Recht bekommen gehören nicht zusammen und so frage ich mich welcher Hintergedanke dabei Pate gestanden haben könnte.
Eine Erhöhung auch der Mindest-Steuergrenze würde gerade den unteren Einkommen mehr Netto lassen, sie verschwinden aus der Bezugsstatistik und es bedarf aufgrund mehr Netto vom Brutto keines Mindestlohnes mehr.
(hofft man dann vielleicht)
Dann können mehr Menschen für niedrige Löhne arbeiten und der Staat, also wir alle, zahlt dies indirekt über den Steuerausfall.
Das führt zu weiteren Streichungen bei Bildung ect., weiteren Zuzahlungen ect., so das es auf "rechte Tasche - linke Tasche" hinausläuft.

Unter anderem deswegen halte ich es persönlich (als ganz private Meinung natürlich) für problematisch unter diesen Aspekten immer noch zu sagen, - er / sie / es bezieht zwar nur den Regelsatz und der ist niedrig, aber er / sie / es kommt damit jeden Monat irgendwie (????) klar.

Solange Betroffene immer wieder auf diese Weise argumentieren wird sich an den Freibeträgen zwar etwas ändern (diese sind eben nicht schlußendlich direkt an die Höhe des Regelsatzes gebunden, sondern können notfalls - wie man sehen kann - auch unabhängig von diesem festgesetzt werden) und man macht den niedrigeren Einkommen Wahlgeschenke (welche sie zweifelsohne verdient haben !), jedoch kann man ganz geschickt die Regelsatzbezieher wieder außen vor lassen.
Der Regelsatz wird also dann vorgeschoben als Argument, aber erhöht i.S.v. wirklich angepaßt wird er nicht.
Passend dazu auch die neuerliche Welle der Verächtlichmachung in den Medien gegen die Arbeitssuchenden allerorten. Man bereitet den Boden um dann sagen zu könne, - "es ist gesellschaftlich nicht durchsetzbar den Regelsatz massiv zu erhöhen". Hatten wir doch bereits 2 Mal.

DANN müssen die nämlich auch noch die Rentenhöhen anpassen. Einmal weil sie bei Gesetzesfassung den Regelsatz in der Anpassung mit der Anpassung der Renten gebunden haben und zudem weil es eben immer mehr arme Renter gibt, die über das Sozialamt aufgestockt werden müssen bzw. über das Wohngeld.
Das ist ein Rattenschwanz an Kosten, - der größte Batzen dabei sind nicht die "nur" 3,2 Millionen Arbeitslosen, sondern die echte zahl samt Aufstocker.
Glaubst du etwa die wissen nicht genau wieviele Millionen es momentan sind und schauen zudem in den "Abschwung" samt Folgen ?

Deswegen kann ich nicht verstehen weshalb man einerseits zurecht verlangt das der Regelsatz mal endlich den Fakten Rechnung tragen soll, andererseits aber schreibt es ginge auch so immer irgendwie.
Verdammt, - Arbeitssuchende haben keine Lobby !
Müßt ihr euch da auch noch selber ad absurdum führen mit euren Aussagen ?
DAS meinte ich.
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Alt 14.08.2008, 14:33   #28
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

es geht hier darum, dass endlich sich mal ein SG überhaupt mit dem Regelsatz und der EVS befasst.

Dass der Regelsatz von vorne bis hinten nicht ausreicht wissen wir auch. Auch halte ich die Forderungen der Paritätischen für viel zu gering. Es müssten schon mind. 500 EUR sein. Dies geht aber nur mit einem Mindestlohn von 10 EUR gekoppelt.

Aber es ist ja schon mal gut, dass hier die Berechtigung der EVS, die´Referenzgruppen endlich mal untersucht werden und nicht immer argumentiert wird, dass der Gesetzgeber hier frei ist, wie er etwas anstellt.

Für dich lesenswert:
Kinderarmut duch Hartz IV
Sorry, dass ich jetz nur äußerst knapp antworten kann. Aber ich habe leider noch Unmengen zu tun und mein Schreibtisch wird leider überhaupt nicht leer. Ich gebe dir schon recht, dass sich viel zu viele mit Hartz IV eingerichtet haben (müssen!!!) udn froh sind über 50 Euro mehr im Monat. Dafür werden dann diese ganzen Restriktionen ertragen.

Wir brauchen eine vernünftige Grundsicherung, die frei von diesen Repressionen ist. Wir brauchen aber auch einen vernünftigen Mindestlohn, damit Unternehmen nicht mehr die sozialen Notlagen und die Repressionspolitik ausnutzen können., Das ist das eigentlich schlimme Übel.

P.S. ich bin in keiner Weise ein Fan vom BGE. DAs halte ich nur für die Soziale Maskierung des Kapitalismus, wo es vornehmlich darum geht, überflüssige Arbeitskraftware auszugrenzen.
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Alt 14.08.2008, 15:00   #29
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Ich sehe wir sind uns im Grunde einig in der Sache, Martin.
Natürlich ist die Basis prinzipiell ein Mindestlohn ab z.Z. 10 € /Std.
Im Grunde wissen das alle Beteiligten im Lande.
Im Moment sträuben die sich aber erfolgreich seit Jahren ÜBERHAUPT mal einen Mindestlohn in Erwägung zu ziehen.
Denn: Wäre erst einmal ein solcher überhaupt festgesetzt, dann könnte man über eine Erhöhung dessen auch diskutieren. Es wäre also eine Diskusionsbasis gegeben für Verhandlungen.
Aber genau DAS wollen eben Politik und Lobby gar nicht erst. Ohne Basis keine Diskusion und fein raus sind sie achselzuckend und grinsend.
Deshalb wird eine Regelsatzneuberechnung letztendlich genau daran auch wieder scheitern, denn diese Gutachter, spätestens die Wirtschaftslobby wird diesen Regelsatz in einen fiktiven Stundenlohn brutto umrechnen, die Gewerkschaften werden es natürlich auch tun, - und fertig ist das Drama und der allgemeine Kampfschrei nach einem Mindestlohn auf der einen Seite und nach keinem auf der Anderen.

Zuerst muß einfach mal als Basis ein Mindeststundenlohn her, dann wird daraus ein natürlich etwas niedriger liegender Regelsatz errechnet.
Andersherum geht´s m.E. nach gar nicht und deshalb halte ich dieses jetzt angekündigte Verfahren für pure Augenwischerei um die Menschen stillzuhalten.
Alle hocken jetzt da und hoffen und auf dieser Basis werden die Wahlen vorbeigehen und im Land ist Friede weil Hoffnung. Vor allem Zeitaufschub für "die da oben".

Bekanntlich stirbt die Hoffnung ja immer zuletzt.
(Hoffe ich bin hier Pessimist, fürchte ich bin Realist.)
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Alt 14.08.2008, 15:06   #30
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Klar solange man mit dem Lohnabstandsgebot argumetiert wird man politisch niemals eine Regelsatzerhöhung durchbekommen. Leider halten die Gewerkschaften, Paritätische und leider auch die Linkspartei daran fest bzw. haben recht merkwürdige Forderungen, die eigentlich den Schluss zulassen, dass allenfalls ein paar Almosen auf den Reglsatz gepackt werden.
Aber es wäre schon mal ein ganz wichtiger Schritt, dass man die vorsätzlichen Kürzungen bei Schlukinder und Jugendliche sofort zurücknimmt und den Wachstumsbedarf wieder anerkennt. Das halte ich für den größten Skandal, dass man mit Hartz IV hingegangen ist und ist auf Zeiten des NAtionalsozialismus verfallen und hat vorsätzlich den Wachtumsbedarf gestrichen. Die sollte auch immer wieder gefragt werden, bei Gewerkschaften, Parteien, Wohlfahrtsverbänden, warum sie dies zugelassen haben bzw. warum sie da gepennt haben.
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Alt 14.08.2008, 15:26   #31
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Eine Grundforderung, die man völlig unabhängig von irgendeinem Mindestlohn oder einer Koppelung anbringen kann, ist das den Kindern das Kindergeld unter Beachtung und Verweis auf das Gleichbehandlungsgebot des GG nicht mehr beim regelsatz anrechnet, sondern ihnen zusätzlich auszahlt.

Einerseits weil es den Kindern von Millionären ebenso gezahlt wird, denn es gehört den Kindern und zudem weil sogar laut Düsseldorfer tabelle der Mindestunterhalt wesentlich höher liegt als der regelsatz bei Kindern.

Wobei man beim Mindestunterhalt, den der getrennt lebende Elternteil zu zahlen hat, davon ausgeht das es nur die Hälfte dessen ist was das Kind benötigt. gemeinhin wird richterlich festgestellt das die Mutter ihren Anteil am Unterhalt zum gleichen teil einbringt, - entweder in Form von Leistung (Erziehung, putzen ect. z.B.) und inform von Sachleistungen welche sie selbst zusätzlich zahlt.

Hat nun eine arbeitslose Mutter einerseits kein Kindergeld und zudem auch nicht die Möglichkeit aus eigenen Mitteln ihren Anteil ZUSÄTZLICH zum Kindeswohl angemessen beizutragen (Hartz IV), so ist das Kind materiell und finanziell doppelt bestraft.
Da es aber in D keine Sippenhaftung für Irgendetwas gibt, schon einmal bestimmt nicht dafür das der / die Eltern arbeitslos wurden (=keine Straftat), ist diese offentsichtliche und eindeutige Ungleichbehandlung verfassungsrechtlich einklagbar, festzustellen und dann eben notfalls zu handeln.

Irgendwie muß man demnach versuchen über den Umweg der Ungleichbehandlung der Kinder gegenüber anderen Kindern zu einem positiven Ergebnis zu kommen.

hat man dann das Ergebnis, so ist festzustellen das es nicht sein kann das ein Kind dann völlig zurecht und logischerweise doppelt so hohen Regelsatz bekommt wie die Eltern, was wiederum ein Unding darstellt.

Über diese Treppe hätte man bereits seit langem schleichen können, nur mangelt es da irgendwie an einem direkt betroffenen Kind, dessen Eltern i.V. klagewillig wären um einen Präsidenzfall zu schaffen.

Versucht doch also erst einmal gütlich und ohne Verfassungsbeschwerde für die Kinder das Kindergeld zusätzlich zu erhalten. Das wäre ein Fuß in der Tür und vor allem nicht abwegig.
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Alt 14.08.2008, 16:01   #32
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Zitat:
Zuerst muß einfach mal als Basis ein Mindeststundenlohn her, dann wird daraus ein natürlich etwas niedriger liegender Regelsatz errechnet.
Andersherum geht´s m.E. nach gar nicht und deshalb halte ich dieses jetzt angekündigte Verfahren für pure Augenwischerei um die Menschen stillzuhalten.
Alle hocken jetzt da und hoffen und auf dieser Basis werden die Wahlen vorbeigehen und im Land ist Friede weil Hoffnung. Vor allem Zeitaufschub für "die da oben".
So sehe ich es auch ! Ohne die Löhne an zu heben kann man auch das ALG II nicht anheben. Dann würde wieder keiner Arbeiten wollen und das Kapital was so schon nach Fachkräften schreit würde auf die Barrikaden gehen. Wer bezahlt denn den Wahlkampf ? Aber mit solchen Parolen den Regelsatz zu überprüfen hält man sich halt die Kleinen bisschen warm.
Da würde es sich lohnen die Überprüfung mit Protesten zusammen mit den Arbeitern zu unterstützen ,denn auch die möchten für Ihre Arbeit mehr im Säckel haben und sollten sie mal die Arbeit verlieren auch nicht darben müssen. Aber so weit reicht es nicht. Da ist ausspielen und Erbsen zählen wichtiger. Im Kampf sind alle gleich ,das Ziel ist wichtig.
__________________
Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.


Marie von Ebner-Eschenbach – Schriftstellerin – 1830 – 1916
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Alt 14.08.2008, 16:03   #33
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Aber: Grundlage unserer Rechtsordnung ist, daß der Staat dort helfen muß, wo sich der Einzelne nicht selbst helfen KANN,- aber der Staat muß dort nicht helfen, wo sich der Einzelne zwar selbst helfen könnte, aber nicht selbst helfen will.

Hm, wenn es da bei der Klage um die Regelsätze von 2004 geht (also vor Hartz IV), dann kommt doch m.E. auch nur eine Beurteilung der Berechtigung der REgelsätze von 2004 heraus,- oder nicht?
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Alt 14.08.2008, 22:57   #34
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Letztendlich ist ein halbwegs vernünftiger gesetzlicher Mindestlohn (ca. 10 Euro) die unabdingbare Voraussetzung, um Hartz IV zu kippen. Denn bei einem solchen Mindestlohn hören auch 80% der Schikanen und Repressalien auf, da 80% der Stellen wegfallen, da sie auf Dumping- und Niedriglöhnen basieren.
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Alt 15.08.2008, 07:12   #35
Anselm Querolant
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Klar solange man mit dem Lohnabstandsgebot argumetiert wird man politisch niemals eine Regelsatzerhöhung durchbekommen. .....
Das Stichwort "Lohnabstandsgebot".

HartzIV drückt die Löhne, da beißt sich die Katze in den Schwanz und man kann mit diesem Ausredehinweis den Regelsatz weiter senken!

Ich hoffe in Hessen ist man aufrichtig genug dies zu berücksichtigen. Niemand sollte gezwungen sein, bei Vollzeitarbeit, zusätzlich Sozialleistungen beantragen müssen, im Gegenteil, man muss am Ende des Monats noch etwas übrig haben vom "Lohn". Dann stimmt auch wieder das Lohnabstandsgebot. Deshalb müssen Mindestlöhne her!

Ebenso muss die Ausrede, HartzIV sei so niedrig bemessen weil man darin ja nicht lange verweilen soll, verschwinden und man widerspricht sich ja bereits im Gesetz selbst dahingehend, denn wie soll ich in 6 Monaten z.B. eine "Erstausstattung" für Einrichtung ansparen. Genauso sieht es bei z.B. einer Waschmaschine (...) aus. da müssten ja im Regelsatz - wenn man die gerichtlichen Verweise auf die div. Ansparleistungen addiert. - durchschnittlich rund 100 Euro für "Ansparleistungen" im RS enthalten sein.

Diese in sich nicht stimmigen und schikanösen Verweise auf Ansparleistungen müssen bei einer Prüfung ebenso berücksichtigt werden, denn als Harzler muss man diese "Ansparleistungen" bis jetzt in Lebensmittel und für den "täglichen Bedarf" einsetzen, um überhaupt irgendwie ~4 Fünftel des Monats zu überstehen

Gruß, Anselm
 
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Alt 15.08.2008, 14:57   #36
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Früher sterben mit Hartz IV:
Gesunde Ernährung unmöglich
Linkszeitung - GASTKOMMENTAR: Das Menschenrecht auf Nahrung

Was sich auch jedes Kind selber ausrechnen kann. Und bedenke man bei uns beim Einkaufen bemerkte ich das vor allem auf Lebensmittel Wurst,Fleisch,Käse usw. über 10 Cent drauf geschlagen wurden ,der Satz aber unverändert gleich bleibt. Und das ist nicht die einzige Erhöhung der Preise seit Hatz IV. Das betrifft auch den Arbeiter und Aufstocker und wo bleiben die Proteste ???
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Alt 24.08.2008, 23:23   #37
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Hmmm ich lese schon ne weile mit und merke es hängt viel am Lohndumping.

Ich selber habe jetzt mit Hartz bekanntschaft gemacht unfreiwillig.

Ich bin entsetzt was dort alles zugeht und was man sich alles gefallen lassen muss.

Meine kleine Geschichte dazu.

Ich habe am 08.08.2008 meine Frau geheiratet die wiederum brachte 3 Kinder mit in die Ehe.Der Vater der 3 kleinen geht nicht Arbeiten und zahlt auch kein Unterhalt.Die erste Sache war ein toller Brief von dem Judendamt.Ich beglückwünsche sie zur Hochzeit.Das Unterhaltsvorschusseld wird hiermit eingestellt.Na toll ich verdiene nunmal wirklich wenig bekomme gerade mal 857 € Netto raus.Was tun naja wir müsen nach der ARGE.Haben Gelder beantragt und kaum war dies geschehen war auch schon 2 wochen später ein netter Vertreter geschickt von der Arge bei uns Zuhause und meinte mein großer Fernseher wäre ein Luxusgut und nicht vertretbar?????Ich habe erst gedacht ich bin im falschen Film aber anscheinend sieht so unser Deutschland aus.Ich darf gar keine Luxusgüter besitzen?Ich gehe doch Arbeiten zwar immer noch zum Lohndumping aber ich gehe.Warum ist das alles so zum Kotzen geworden?
Was machen die da oben?Ist das etwa gerecht?

Musste ich einfach mal loswerden.

Gruß
Impuls....
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Alt 24.08.2008, 23:35   #38
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Glaub mir: DAS ist erst der Anfang!
Durch eine Nachverschlimmerung des SGB II wurde nicht nur die Beweislast umgedreht, sodaß der Hilfsbedürftige nun seine Unschuld beweisen muß,- nein, nun müssen auch Ehegatten für die Kinder der Frau aus erster Ehe haften, obwohl sie mit diesen nicht verwandt sind.

Also, ganz ernst: Deine Ehe ist noch kein Jahr alt, da kannste sie noch relativ kostengünstig annulieren lassen ...
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Heinz

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Alt 24.08.2008, 23:41   #39
Emily
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Zitat:
Zitat von Impuls Beitrag anzeigen
Hmmm ich lese schon ne weile mit und merke es hängt viel am Lohndumping.

Ich selber habe jetzt mit Hartz bekanntschaft gemacht unfreiwillig.

Ich bin entsetzt was dort alles zugeht und was man sich alles gefallen lassen muss.


Meine kleine Geschichte dazu.

Ich habe am 08.08.2008 meine Frau geheiratet die wiederum brachte 3 Kinder mit in die Ehe.Der Vater der 3 kleinen geht nicht Arbeiten und zahlt auch kein Unterhalt.Die erste Sache war ein toller Brief von dem Judendamt.Ich beglückwünsche sie zur Hochzeit.Das Unterhaltsvorschusseld wird hiermit eingestellt.Na toll ich verdiene nunmal wirklich wenig bekomme gerade mal 857 € Netto raus.Was tun naja wir müsen nach der ARGE.Haben Gelder beantragt und kaum war dies geschehen war auch schon 2 wochen später ein netter Vertreter geschickt von der Arge bei uns Zuhause und meinte mein großer Fernseher wäre ein Luxusgut und nicht vertretbar?????Ich habe erst gedacht ich bin im falschen Film aber anscheinend sieht so unser Deutschland aus.Ich darf gar keine Luxusgüter besitzen?Ich gehe doch Arbeiten zwar immer noch zum Lohndumping aber ich gehe.Warum ist das alles so zum Kotzen geworden?
Was machen die da oben?Ist das etwa gerecht?

Musste ich einfach mal loswerden.

Gruß
Impuls....
Hi, und herzlich willkommen.

Emily
 
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Alt 24.08.2008, 23:55   #40
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Standard AW: Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Danke Emily fürs Willkommen heißen.

und nein ich möchte natürlich keine Scheidung bin aber wirklich gespannt darauf was noch kommen soll.

Ich habe jetzt gelesen das man auch irgendetwas anderes für die Kinder beantragen kann und dann Wohngeld beantragen?Na ich glaube das wird nicht ganz reichen.Aber bleiben in dem Verein möchte ich auch nicht.

Armes Deutschland.Reiche Politiker....

Geändert von Impuls (24.08.2008 um 23:59 Uhr)
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