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Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung; in Forum: Allgemein; Strafanzeige wegen Hochverrat Ich bin dabei....
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Alt 03.04.2008, 11:27   9 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
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Beiträge: 6.447
Standard Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Strafanzeige wegen Hochverrat

Ich bin dabei.
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Geändert von wolliohne (03.04.2008 um 20:20 Uhr).
wolliohne ist offline  
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Alt 03.04.2008, 12:03   #2
Redaktion
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Benutzerbild von a f a
 
Registriert seit: 23.11.2006
Ort: Köln
Beiträge: 2.211
Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Sehr schön,

die ödp klagt auch:

Zitat:
Der in den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnte EU-Verfassungsvertrag ist zwar Geschichte. Weil jedoch die inhaltliche Substanz dieses Verfassungsvertrags im Vertrag von Lissabon erhalten bleibt und somit die kritischen Teile der Sicherheits- und Militärpolitik in den überarbeiteten EU-Reformvertrag eingeflossen sind, hat die Ökologisch demokratische Partei (ödp) Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht.
NachDenkSeiten - Die kritische Website » ödp klagt gegen EU-Reformvertrag

Gruß
Norbert

alles für alle
a f a ist offline  
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Alt 03.04.2008, 12:09   #3
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Registriert seit: 23.08.2007
Beiträge: 1.772
Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Zitat:
Zitat von wolliohne Beitrag anzeigen
Sehe ich das so richtig, dass wir den gesamten Brief so übernehmen und dann an die Bundesanwaltschaft schicken sollen, nicht Anzeige bei der Polizei erstatten?
Richardsch ist offline  
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Alt 03.04.2008, 12:29   #4
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Registriert seit: 23.04.2007
Beiträge: 161
Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Schwerverdauliche Kost, aber trotzdem gut geschrieben. Was mich nun zu folgender Überlegung und Frage führt:

Wenn sich jemand "traut" eine Strafverfolgung aufzunehmen und es zu einem Urteil käme, mit dem die Betroffenen nicht gerechnet hätten, wie sieht es dann mit der Regierungsfähigkeit aus und in wie weit sind dann die erlassenen Gesetze, VO u. ä. unwirksam, zurückzunehmen und müssten dann die erloschenen Gesetze, VO usw. wieder eingesetzt werden?
ekel ist offline  
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Alt 03.04.2008, 12:40   #5
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Benutzerbild von Fleet
 
Registriert seit: 07.07.2006
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 1.405
Standard Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Die Frage hier ist doch, ob diese Institution nicht bereits infiltriert ist.
Ich gehe schon davon aus, da es sich ja bei der Aktion "EU" um Vorsatz der Politiker handelt, wurden bereits solche "Anfechtungen" bedacht.

Gut und schön - man betrachte mal den Fall "Aachen" in diesem Zusammenhang und beurteile, wozu unsere Justiz bereits in der Lage ist.
__________________
- Manchmal glaube ich mir, aber sonst gar nichts !

„Nie haben die Massen nach Wahrheit gedürstet.
Von den Tatsachen, die ihnen mißfallen, wenden sie sich ab und ziehen es vor,
den Irrtum zu vergöttern, wenn er sie zu verführen vermag.
Wer sie zu täuschen versteht, wird leicht ihr Herr,
wer sie aufzuklären sucht, stets ihr Opfer..“
-- Gustav Le Bon 1895
Fleet ist offline  
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Alt 03.04.2008, 12:55   #6
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Benutzerbild von MrsNorris
 
Registriert seit: 26.06.2007
Ort: Bielefeld
Beiträge: 1.234
Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Ich finde die Idee gut, und recht hat der "Flegel" ja. Wo hast du das denn her, Wolli?
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VIVA LA REVOLUTION!

Politik need force
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Manu Chao "Politik kills"
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Alt 03.04.2008, 13:23   #7
Schmarasit
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Beiträge: n/a
Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

hier auch

Schall und Rauch: Strafanzeige wegen Hochverrat!
 
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Alt 03.04.2008, 15:11   #8
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Registriert seit: 09.04.2007
Ort: NRW
Beiträge: 1.914
Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Unsere Regierung beschneidet unsere Rechte fortlaufend. So soll beispielsweise der Absatz 8 von Artikel 29 GG ersatzlos gestrichen werden.

Die Länder können eine Neugliederung für das jeweils von ihnen umfasste Gebiet oder Teilgebiete abweichend von den Vorschriften der Absätze 2 bis 7 durch Staatsvertrag regeln. Die betroffenen Gemeinden und Kreise sind zu hören. Der Staatsvertrag bedarf der Bestätigung durch Volksentscheid in jedem beteiligten Land. Betrifft der Staatsvertrag Teilgebiete der Länder, kann die Bestätigung auf Volksentscheide in diesen Teilgebieten beschränkt werden; Satz 5 zweiter Halbsatz findet keine Anwendung. Bei einem Volksentscheid entscheidet die Mehrheit. Der abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum Bundestag Wahlberechtigten umfasst; das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Der Staatsvertrag bedarf der Zustimmung des Bundestages.

Der Ablauf (EU) ist in Artikel 23 geregelt. „…. Dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
In Artikel 20 GG steht doch eindeutig:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Wenn doch eine Fusion der Bundesländer in einem Volksentscheid geregelt werden soll (Artikel 29 Absatz 8 GG), warum dann nicht auch eine Fusion der BRD mit Europa?
__________________
[B][COLOR=red]Ein Aufsichtsratposten ist das höchste Parteiamt, das die Wirtschaft ihren Politikern verleiht.[/COLOR][/B]
[SIZE=1](aus "Der Privatdemokrat" [FONT=Times New Roman]©Elmar Kupke)[/FONT][/SIZE]

[FONT=Times New Roman]Von mir kann man garantiert [B]keine Rechtsberatung[/B] erwarten![/FONT]
Borgi ist offline  
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Alt 03.04.2008, 15:14   #9
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Benutzerbild von Linchen0307
 
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Ort: im Speckgürtel Hamburg's
Beiträge: 1.763
Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

.. das würde ich ohne weiteres so übernehmen!!!

Steht auf rechtlich fundierten Füssen, nur müssten viel mehr Menschen damit erreicht werden!!!!
__________________
Hartzer Linchen
Zitat:
Wertestellung: abgewrackte Autos 2500 Euro

..................................Kinder 100 Euro
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Alt 03.04.2008, 15:44   #10
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Registriert seit: 09.04.2007
Ort: NRW
Beiträge: 1.914
Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Ist die "Strafanzeige wegen Hochverrats" eigentlich von einem Anwalt verfasst oder zumindest als gut befunden worden?
Ich sehe beispielsweise Artikel 56 GG (Amtseid)verletzt, wenn der EU Reformvertrag einfach so durch gewunken wird.

Der Artikel 79 (Änderung des Grundgesetzes) ist auch interessant

Zitat:
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen. Die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben der der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, dass die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluss und dem Inkraftsetzen der Verträge nichts entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Wenn also die Herren Politiker das Volk vertreten, dann ..........(hat sich erledigt, weil sie bisher auch des Volkes Willen ignoriert haben)
__________________
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Alt 03.04.2008, 15:50   #11
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Benutzerbild von Fleet
 
Registriert seit: 07.07.2006
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Beiträge: 1.405
Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Hallo zusammen,

kann man das mal verschieben nach:

Mit der EU-Verfassung in eine Diktatur ?
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Alt 03.04.2008, 16:06   #12
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Benutzerbild von Linchen0307
 
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Ort: im Speckgürtel Hamburg's
Beiträge: 1.763
Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Zitat:
Zitat von Borgi Beitrag anzeigen
Ist die "Strafanzeige wegen Hochverrats" eigentlich von einem Anwalt verfasst oder zumindest als gut befunden worden?
Ich sehe beispielsweise Artikel 56 GG (Amtseid)verletzt, wenn der EU Reformvertrag einfach so durch gewunken wird.

Der Artikel 79 (Änderung des Grundgesetzes) ist auch interessant
Wenn also die Herren Politiker das Volk vertreten, dann ..........(hat sich erledigt, weil sie bisher auch des Volkes Willen ignoriert haben)
Borgi, den Amtseid verletzten sie schon weil sie, damit meine ich alle Politiker die selbigen jemals ablegten, weil mit Abgabe des Eides schon wissendlich gelogen haben, denn zum Wohle des deutschen Volkes wollte niemand!!!


Büschen verdrehter Satz, ich hoffe, es kommt über, was ich meine...
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Hartzer Linchen
Zitat:
Wertestellung: abgewrackte Autos 2500 Euro

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Alt 03.04.2008, 16:44   #13
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Benutzerbild von zebulon
 
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Beiträge: 2.668
Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Sehr gut. Zumindest wird da mal Staub aufgewirbelt.
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"Das Wesen des Faschismus ist es, ein System für schützenswerter zu halten als die darin lebenden Menschen." - ADORNO

"Inzwischen glaubt er, das Freiheit etwas ist was er nur geträumt hat..." aus: DER INSTINKT
zebulon ist offline  
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Alt 03.04.2008, 17:06   #14
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Registriert seit: 29.03.2006
Beiträge: 755
Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Zitat:
Zitat von zebulon Beitrag anzeigen
Sehr gut. Zumindest wird da mal Staub aufgewirbelt.
Kommt darauf an, wieviel Resonanz diese Sache in den Medien aufwirbelt.
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Prof. Dr.rer.pol. Michael Wolf: "[...] Vor diesem Hintergrund ist es meines Erachtens durchaus statthaft, die für Hartz4 Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zwar nicht unbedingt im verfassungsrechtlichen, aber doch im politischen Sinne als "Verfassungsfeinde" zu bezeichnen, gegen die das Leisten von "Widerstand" nicht nur legitim, sondern auch geboten ist."
mercator ist offline  
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Alt 03.04.2008, 17:29   #15
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Benutzerbild von zebulon
 
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Ort: TRIER
Beiträge: 2.668
Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Das stimmt. Hoffentlich viel.
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"Inzwischen glaubt er, das Freiheit etwas ist was er nur geträumt hat..." aus: DER INSTINKT
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Alt 03.04.2008, 17:33   #16
Euklid
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Beiträge: n/a
Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

@ Zebulons #13

Du sagst:

Zitat:
Sehr gut. Zumindest wird da mal Staub aufgewirbelt.
Sorry, aber das sehe ich völlig anders!

Damit wir uns nicht falsch verstehen:

Nicht daß ich glaubte, daß Gert Flegelskamps Anzeige zu einem Verfahren gegen die Berliner Halunken führen wird. Schließlich sind all die Leute (Richter, Parlamente), die über diese Anzeige zu befinden haben werden, selbst Teil des Problems und folglich ungeeignet für dessen Lösung.

Aber ich bin mir sicher, daß es eines Tages zu einem wehrhaften Aufbegehren gegen die europäischen Regierungen kommen wird, gegen die europäischen Parlamente und vor allem gegen die Parteien samt deren korrupter Entourage (Lobbyisten, Schmiergeld-Kapitalisten et al.).

An diesem Tag werden wir nur dann ethisch und frei für unsere Ziele kämpfen können, wenn wir schlüssig nachweisen können, daß vor dieser Auseinandersetzung die Gemeinschaft der Unterdrückten die Regierenden immer wieder verbal und friedlich (auch vor Gericht!) darauf aufmerksam gemacht hat, daß sie dabei seien, gegen die demokratischen Rechte der Völker zu verstoßen und daß sie irgendwann für den Raubbau an diesen Rechten zur Rechenschaft gezogen werden würden.

Im Stillen hoffe ich, daß meine Generation, also die Generation der unmittelbar von ihrem eigenen, natürlichen Tod bedrohten, sich nicht flennend an den Rocksaum ihrer Eheweiber klammern sondern mannhaft in vorderster Linie mitkämpfen wird, und sei es nur als Kanonenfutter für Rollywollys Panzer. Was hätten wir Alten noch zu verlieren?
Ich bin dabei.

Morituri te salutant!

In diesem Sinne werde ich jedenfalls Gert Flegelskamps Vorhaben in seiner endgültigen Version (in zwei Tagen) vorbehaltlos unterstützen!

Noch Fragen?
 
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Alt 03.04.2008, 17:55   #17
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Benutzerbild von galadriel
 
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Ort: Zschopau- MZ ist gerettet
Beiträge: 780
Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Ich werde das ebenfalls unterstützen. In zwei Tagen.
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Nichts hat Bestand, nicht mal das Leid und selbst die größte Scheiße geht mal vorbei.....BO
galadriel ist offline  
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Alt 03.04.2008, 18:19   #18
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Benutzerbild von Emma13
 
Registriert seit: 04.07.2007
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1.028
Daumen hoch AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Zitat:
Zitat von Euklid Beitrag anzeigen
@ Zebulons #13

Du sagst:

Sorry, aber das sehe ich völlig anders!

Damit wir uns nicht falsch verstehen:

Nicht daß ich glaubte, daß Gert Flegelskamps Anzeige zu einem Verfahren gegen die Berliner Halunken führen wird. Schließlich sind all die Leute (Richter, Parlamente), die über diese Anzeige zu befinden haben werden, selbst Teil des Problems und folglich ungeeignet für dessen Lösung.

Aber ich bin mir sicher, daß es eines Tages zu einem wehrhaften Aufbegehren gegen die europäischen Regierungen kommen wird, gegen die europäischen Parlamente und vor allem gegen die Parteien samt deren korrupter Entourage (Lobbyisten, Schmiergeld-Kapitalisten et al.).

An diesem Tag werden wir nur dann ethisch und frei für unsere Ziele kämpfen können, wenn wir schlüssig nachweisen können, daß vor dieser Auseinandersetzung die Gemeinschaft der Unterdrückten die Regierenden immer wieder verbal und friedlich (auch vor Gericht!) darauf aufmerksam gemacht hat, daß sie dabei seien, gegen die demokratischen Rechte der Völker zu verstoßen und daß sie irgendwann für den Raubbau an diesen Rechten zur Rechenschaft gezogen werden würden.

Im Stillen hoffe ich, daß meine Generation, also die Generation der unmittelbar von ihrem eigenen, natürlichen Tod bedrohten, sich nicht flennend an den Rocksaum ihrer Eheweiber klammern sondern mannhaft in vorderster Linie mitkämpfen wird, und sei es nur als Kanonenfutter für Rollywollys Panzer. Was hätten wir Alten noch zu verlieren?
Ich bin dabei.

Morituri te salutant!

In diesem Sinne werde ich jedenfalls Gert Flegelskamps Vorhaben in seiner endgültigen Version (in zwei Tagen) vorbehaltlos unterstützen!

Noch Fragen?
Keine Fragen ! Der Smilie "Daumen" ist futsch - also fetter Daumen von mir

Grüße - Emma
Emma13 ist offline  
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Alt 03.04.2008, 18:33   #19
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Benutzerbild von zebulon
 
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Beiträge: 2.668
Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Dem hab' ich nix hizuzufügen.
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Alt 03.04.2008, 19:10   #20
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Registriert seit: 15.01.2007
Beiträge: 417
Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Verdammt mutig vom "Flegel". Auch ich hoffe, dass rechtlich überprüft wurde, ob da irgendwo noch Fehler sind/sein könnten.

Er hat die Anzeige sehr treffend formuliert und spricht mir aus dem Herzen.
Besonders gefällt mir, dass er in der Anzeige das verhasste H4 anspricht.

Ich werde seine Aktion unterstützen, zu verlieren habe ich nämlich auch nichts mehr.
Vanzella ist offline  
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Alt 03.04.2008, 19:22   #21
Tom_
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Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Und denkt daran: Nicht gleich alles zerreden, sondern entscheiden, ob man sich daran beteiligt oder nicht und dann entsprechend handeln...
 
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Alt 03.04.2008, 19:31   #22
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Benutzerbild von Linchen0307
 
Registriert seit: 18.06.2005
Ort: im Speckgürtel Hamburg's
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Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Wir alle sollten Gert Flegelskamp unterstützen, denn wenn der EU Vertrag erst ratifiziert ist, haben wir alle verloren, einzige Gewinner sind die Kapitalisten.
Zu verlieren haben wir nichts, ausser das wir so vielleicht einem Bürgerkrieg entgehen!!!!
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Hartzer Linchen
Zitat:
Wertestellung: abgewrackte Autos 2500 Euro

..................................Kinder 100 Euro
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Alt 03.04.2008, 19:36   #23
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Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Ein guter Freund meint dazu:

Zitat:
1. Vergiss es! Es gibt in Deutschland keine "Sammelklage" von/gegen Personen. Somit fällt die Aufzählung von Schröder und Co. schon mal raus.

2. Abgeordnete haben einen Immunitätsschutz, der sogar vor dem BVG Bestand hat.

3. Muss bei einer eventuellen Klage explizit die Verfehlung desjenigen aufgeführt werden.

4. Muss Du nachweisen, dass Dir der und der Schaden entstanden ist.

--> Somit ist die Klage schon in sich gescheitert. Dies ist nur mal so aus dem Stegreif heraus meine Meinung.
Das ist beachtenwert!
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Alt 03.04.2008, 19:46   #24
Tom_
Gast
 
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Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Bedeutet nicht mehr, als daß man die Klage eventuell etwas überarbeiten müßte. Die Immunität läßt sich ja bei "Bedarf" aufheben.

1. Vergiss es! Es gibt in Deutschland keine "Sammelklage" von/gegen Personen. Somit fällt die Aufzählung von Schröder und Co. schon mal raus.

Wie die Staatsanwaltschaft es abarbeitet und wer explizit wegen was verfolgt werden soll, ist eben Aufgabe dieser. Wenn eine Firma Mist baut, dann muß ich auch nicht wissen, wer genau was getan hat, das ermittelt die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Polizei selbst.

2. Abgeordnete haben einen Immunitätsschutz, der sogar vor dem BVG Bestand hat.

Kann aufgehoben werden...

3. Muss bei einer eventuellen Klage explizit die Verfehlung desjenigen aufgeführt werden.

Jein...denn das ist im Detail Aufgabe des Staatsanwalts und nicht der jenigen, die Strafanzeige erstatten. Die letzteren müssen nur die Straftat aufzeigen und nicht begründen weshalb es eine ist und was der Schuldige im Detail getan hat.

4. Muss Du nachweisen, dass Dir der und der Schaden entstanden ist.

Das ist wohl kein größeres Problem, oder? Außerdem wieder größtenteils auch Aufgabe der Staatsanwaltschaft.
 
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Alt 03.04.2008, 20:09   #25
Administrator (Technik)
 
Benutzerbild von Admin2
 
Registriert seit: 01.07.2007
Beiträge: 552
Standard OT: icon_daumen

Zitat:
Zitat von Emma13 Beitrag anzeigen
Keine Fragen ! Der Smilie "Daumen" ist futsch - also fetter Daumen von mir

Grüße - Emma
Hallo Emma,

der Smilie geht doch
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Grüße, Admin2
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Alt 04.04.2008, 00:26   #26
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Benutzerbild von Debra
 
Registriert seit: 24.03.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.835
Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

"Damit wurde bereits 1957 rechtswidrig und vorsätzlich gegen den Verfassungsgrundsatz aus Art. 20 Abs. 3 verstoßen und damit Hochverrat begangen, wie es in den §§ 81 und 83 StGB steht:"

Wenn das so ist, dann wäre doch das deutsche Recht sowieso schon ausgehebelt, oder? Müsste man dann nicht die Verantwortlichen von 1957 anzeigen und wäre das somit nicht schon längst verjährt oder so was?
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Debra ist offline  
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Alt 04.04.2008, 00:41   #27
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Registriert seit: 02.11.2007
Ort: Franggn
Beiträge: 5.966
Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Zitat:
2. Abgeordnete haben einen Immunitätsschutz, der sogar vor dem BVG Bestand hat.

Kann aufgehoben werden...
Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB - Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT)

Der Bundespräsident kann so eine Immunität aufheben.

aber

"Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus".
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Alt 04.04.2008, 10:16   #28
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Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung


Gibt es in diesem Falle nicht so etwas wie einen Plan B ???

Alle Macht geht vom Volke aus. Wenn also auch der Bundespräsident involviert ist und dieser weder seinen Eidgenossen (verzeih Schweizer und Tupper) noch sich selbst die Imunität entzöge, so muss es doch eine Alternative geben, also Plan B muss her
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Hartzer Linchen
Zitat:
Wertestellung: abgewrackte Autos 2500 Euro

..................................Kinder 100 Euro
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Alt 04.04.2008, 10:30   #29
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Daumen hoch AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Also ich schliesse mich dem auch an, sehe aber ein ganz anderes Problem.
Es wird wahrscheinlich Monate und Jahre dauern, bis wir davon ein Ergebnis sehen.
Selbst wenn man die Immunität einzelner Politiker aufhebt, kann es Monate dauern,
bis man sie endlich befragen kann oder darf.
Wenn die dann wie Schily stundenlange Referate und Vorträge hält das man einschlafen kann ...

Kohl brauchte bis heute nicht die Spender benennen und wurde auch nicht deswegen belangt,
also mal sehen, was sich da entwickelt.
Ich schaue gespannt in die Zukunft - auch wenn ich dann evtl. schon Rentner bin oder zu Mutterboden werde
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Gruß aus dem Bergischen Land

Es gibt nur einen echten Zwerg,
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micha
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Alt 04.04.2008, 14:08   #30
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Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Zitat:
Zitat von Tom_ Beitrag anzeigen
Bedeutet nicht mehr, als daß man die Klage eventuell etwas überarbeiten müßte. Die Immunität läßt sich ja bei "Bedarf" aufheben.

1. Vergiss es! Es gibt in Deutschland keine "Sammelklage" von/gegen Personen. Somit fällt die Aufzählung von Schröder und Co. schon mal raus.

Wie die Staatsanwaltschaft es abarbeitet und wer explizit wegen was verfolgt werden soll, ist eben Aufgabe dieser. Wenn eine Firma Mist baut, dann muß ich auch nicht wissen, wer genau was getan hat, das ermittelt die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Polizei selbst.

2. Abgeordnete haben einen Immunitätsschutz, der sogar vor dem BVG Bestand hat.

Kann aufgehoben werden...

3. Muss bei einer eventuellen Klage explizit die Verfehlung desjenigen aufgeführt werden.

Jein...denn das ist im Detail Aufgabe des Staatsanwalts und nicht der jenigen, die Strafanzeige erstatten. Die letzteren müssen nur die Straftat aufzeigen und nicht begründen weshalb es eine ist und was der Schuldige im Detail getan hat.

4. Muss Du nachweisen, dass Dir der und der Schaden entstanden ist.

Das ist wohl kein größeres Problem, oder? Außerdem wieder größtenteils auch Aufgabe der Staatsanwaltschaft.

Normal ist das ein Witz,das Poltitschlampen überhaupt Imunität geniesen.

Den jeder Poltiker der sich hinter seiner Imunität verteckt ist ein Verbrecher !!

Politiker die Veratwortung häuchlerisch propagieren ,aber wenn es drauf an kommt keine Tragen wollen !!

Zumal Bundesrichter ehh involtiert da sie mit der Poltik unter einer Decke stecken plus die Lobbyisten !!

P.s .wie sieht die Strafe für Hochverats aus ??, Diätenerhöhung oder gute Pension mit Abfindung !!


greatz

Geändert von amondaro (04.04.2008 um 16:15 Uhr).
amondaro ist offline  
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Alt 04.04.2008, 16:14   #31
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Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Zitat:
Zitat von Debra Beitrag anzeigen
"Damit wurde bereits 1957 rechtswidrig und vorsätzlich gegen den Verfassungsgrundsatz aus Art. 20 Abs. 3 verstoßen und damit Hochverrat begangen, wie es in den §§ 81 und 83 StGB steht:"

Wenn das so ist, dann wäre doch das deutsche Recht sowieso schon ausgehebelt, oder? Müsste man dann nicht die Verantwortlichen von 1957 anzeigen und wäre das somit nicht schon längst verjährt oder so was?
Hochverat verjährt nicht ,genauso Mord !!


greatz
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Alt 05.04.2008, 01:05   #32
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Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Gert Flegelskamp hat seine Anzeige nochmal überarbeitet. Zwei Tage bevor er die Sache vom Stapel läßt, informiert er Interessierte (schreibt ihm eine Mail), damit das dann eine konzertierte Aktion werden kann.
Wer nicht selbst Anzeige erstatten will, kann ihm auch mit einer Unterstützungserklärung helfen.
Strafanzeige wg Hochverrat
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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.



dr.byrd ist offline  
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Alt 05.04.2008, 07:57   #33
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Standard Ein Staat ohne Legitimation,passend zum Thema



Nach einem halben Jahrhundert europäischer Integration hat Deutschland gänzlich andere politische Strukturen, als sie das Grundgesetz verfasst hat. Die Republik ist keine Demokratie im freiheitlichen Sinne mehr. Sie ist kein Rechtsstaat mehr, in dem durch Gewaltenteilung und Rechtsschutz die Grundrechte gesichert sind. Sie ist kein Sozialstaat mehr, sondern unselbstständiger Teil einer Region des globalen Kapitalismus. Sie ist auch kein Bundesstaat mehr, weil Bund und Länder ihre existenzielle Staatlichkeit eingebüßt haben. Die Strukturprinzipien des Grundgesetzes, welche die Integration in die Europäische Union nach dessen Artikel 23 Absatz 1 respektieren muss, sind entwertet. In einer solchen Union darf Deutschland nach seiner Verfassung nicht Mitglied sein.





Essay: Ein Staat ohne Legitimation - DIE WELT - WELT ONLINE
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Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist offline  
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Alt 05.04.2008, 10:32   #34
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Der Prof denkt, dass unsere Abgeordneten nicht mal den Stoff lesen, über den sie abzustimmen haben.
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Nur Spacken fahr'n nach Wacken
Debra ist offline  
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Alt 05.04.2008, 15:25   #35
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Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

da wird er teilweise nicht ganz unrecht haben
Arania ist offline  
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Alt 05.04.2008, 19:01   #36
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Ich weiß ja nicht. Wenn ich die Strafanzeige so überfliege, habe ich den Eindruck, sie wird keine 5 Minuten Bestand haben.
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Prof. Dr.rer.pol. Michael Wolf: "[...] Vor diesem Hintergrund ist es meines Erachtens durchaus statthaft, die für Hartz4 Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zwar nicht unbedingt im verfassungsrechtlichen, aber doch im politischen Sinne als "Verfassungsfeinde" zu bezeichnen, gegen die das Leisten von "Widerstand" nicht nur legitim, sondern auch geboten ist."
mercator ist offline  
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Alt 05.04.2008, 20:37   #37
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Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Zitat:
Zitat von mercator Beitrag anzeigen
Ich weiß ja nicht. Wenn ich die Strafanzeige so überfliege, habe ich den Eindruck, sie wird keine 5 Minuten Bestand haben.
Je mehr sich beteiligen, desto schlagkräftiger die ARGUMENTE diese zu lesen und ernst zu nehmen und nicht in einem Ablagefach verrotten zu lassen.
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micha
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Alt 06.04.2008, 01:00   #38
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Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Zitat:
Zitat von WurzelZwerg Beitrag anzeigen
Je mehr sich beteiligen, desto schlagkräftiger die ARGUMENTE diese zu lesen und ernst zu nehmen und nicht in einem Ablagefach verrotten zu lassen.
Ich bin mir sicher, sie werden das lesen, wenn die Klage tatsächlich eingereicht wird. Sie werden sie lesen müssen. Aber was dann kommt, ist eine juristisch ebenso spitzfindige wie vermutlich schwer anfechtbare Ablehnung und ... Ende im Gelände. Eine Klage mit so einem Vorwurf (Hochverrat) muß von einem Fachmann mit viel juristischem Sachverstand formuliert und möglichst wasserdicht gemacht werden. Wenn so ein Fachmann nicht gleich wegen mangelnder Erfolgsaussichten ablehnt. Die Menge der Unterstützer mach die Sache letztlich nicht erfolgversprechender. Ich bin ja mal gespannt und wünsche auf jeden Fall viel Glück.
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Prof. Dr.rer.pol. Michael Wolf: "[...] Vor diesem Hintergrund ist es meines Erachtens durchaus statthaft, die für Hartz4 Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zwar nicht unbedingt im verfassungsrechtlichen, aber doch im politischen Sinne als "Verfassungsfeinde" zu bezeichnen, gegen die das Leisten von "Widerstand" nicht nur legitim, sondern auch geboten ist."
mercator ist offline  
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Alt 06.04.2008, 01:05   #39
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Zitat:
Zitat von mercator Beitrag anzeigen
Ich weiß ja nicht. Wenn ich die Strafanzeige so überfliege, habe ich den Eindruck, sie wird keine 5 Minuten Bestand haben.

Das wird wohl so sein
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Alt 06.04.2008, 01:26   #40
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Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

@mercator

er schreibt doch selbst, das wenn sich niemand dafür für Zuständig hält, er Mittel und Wege finden wird, damit es zu einem Verfahren kommt.

Ich drücke ihm auch beide Daumen.
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