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Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung; in Forum: Allgemein; "Damit wurde bereits 1957 rechtswidrig und vorsätzlich gegen den Verfassungsgrundsatz aus Art. 20 Abs. 3 verstoßen und damit Hochverrat begangen, wie es in den §§ 81 und 83 StGB steht:" ...
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Alt 04.04.2008, 00:26   #26
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Benutzerbild von Debra
 
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Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

"Damit wurde bereits 1957 rechtswidrig und vorsätzlich gegen den Verfassungsgrundsatz aus Art. 20 Abs. 3 verstoßen und damit Hochverrat begangen, wie es in den §§ 81 und 83 StGB steht:"

Wenn das so ist, dann wäre doch das deutsche Recht sowieso schon ausgehebelt, oder? Müsste man dann nicht die Verantwortlichen von 1957 anzeigen und wäre das somit nicht schon längst verjährt oder so was?
__________________

Debra ist offline  
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Alt 04.04.2008, 00:41   #27
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Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Zitat:
2. Abgeordnete haben einen Immunitätsschutz, der sogar vor dem BVG Bestand hat.

Kann aufgehoben werden...
Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB - Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT)

Der Bundespräsident kann so eine Immunität aufheben.

aber

"Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus".
Sancho ist offline  
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Alt 04.04.2008, 10:16   #28
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Benutzerbild von Linchen0307
 
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Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung


Gibt es in diesem Falle nicht so etwas wie einen Plan B ???

Alle Macht geht vom Volke aus. Wenn also auch der Bundespräsident involviert ist und dieser weder seinen Eidgenossen (verzeih Schweizer und Tupper) noch sich selbst die Imunität entzöge, so muss es doch eine Alternative geben, also Plan B muss her
__________________
Hartzer Linchen
Zitat:
Willst du den Wert des Geldes kennenlernen, geh und versuche dir welches zu borgen.Benjamin Franklin
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und können bei Bedarf käuflich erworben werden. PN reicht völlig
Linchen0307 ist offline  
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Alt 04.04.2008, 10:30   #29
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Benutzerbild von WurzelZwerg
 
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Beiträge: 495
Daumen hoch AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Also ich schliesse mich dem auch an, sehe aber ein ganz anderes Problem.
Es wird wahrscheinlich Monate und Jahre dauern, bis wir davon ein Ergebnis sehen.
Selbst wenn man die Immunität einzelner Politiker aufhebt, kann es Monate dauern,
bis man sie endlich befragen kann oder darf.
Wenn die dann wie Schily stundenlange Referate und Vorträge hält das man einschlafen kann ...

Kohl brauchte bis heute nicht die Spender benennen und wurde auch nicht deswegen belangt,
also mal sehen, was sich da entwickelt.
Ich schaue gespannt in die Zukunft - auch wenn ich dann evtl. schon Rentner bin oder zu Mutterboden werde
__________________
Gruß aus dem Bergischen Land

Es gibt nur einen echten Zwerg,
und dat Avatar waggelt

micha
WurzelZwerg ist offline  
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Alt 04.04.2008, 14:08   #30
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Benutzerbild von amondaro
 
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Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Zitat:
Zitat von Tom_ Beitrag anzeigen
Bedeutet nicht mehr, als daß man die Klage eventuell etwas überarbeiten müßte. Die Immunität läßt sich ja bei "Bedarf" aufheben.

1. Vergiss es! Es gibt in Deutschland keine "Sammelklage" von/gegen Personen. Somit fällt die Aufzählung von Schröder und Co. schon mal raus.

Wie die Staatsanwaltschaft es abarbeitet und wer explizit wegen was verfolgt werden soll, ist eben Aufgabe dieser. Wenn eine Firma Mist baut, dann muß ich auch nicht wissen, wer genau was getan hat, das ermittelt die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Polizei selbst.

2. Abgeordnete haben einen Immunitätsschutz, der sogar vor dem BVG Bestand hat.

Kann aufgehoben werden...

3. Muss bei einer eventuellen Klage explizit die Verfehlung desjenigen aufgeführt werden.

Jein...denn das ist im Detail Aufgabe des Staatsanwalts und nicht der jenigen, die Strafanzeige erstatten. Die letzteren müssen nur die Straftat aufzeigen und nicht begründen weshalb es eine ist und was der Schuldige im Detail getan hat.

4. Muss Du nachweisen, dass Dir der und der Schaden entstanden ist.

Das ist wohl kein größeres Problem, oder? Außerdem wieder größtenteils auch Aufgabe der Staatsanwaltschaft.

Normal ist das ein Witz,das Poltitschlampen überhaupt Imunität geniesen.

Den jeder Poltiker der sich hinter seiner Imunität verteckt ist ein Verbrecher !!

Politiker die Veratwortung häuchlerisch propagieren ,aber wenn es drauf an kommt keine Tragen wollen !!

Zumal Bundesrichter ehh involtiert da sie mit der Poltik unter einer Decke stecken plus die Lobbyisten !!

P.s .wie sieht die Strafe für Hochverats aus ??, Diätenerhöhung oder gute Pension mit Abfindung !!


greatz

Geändert von amondaro (04.04.2008 um 16:15 Uhr).
amondaro ist offline  
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Alt 04.04.2008, 16:14   #31
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Benutzerbild von amondaro
 
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Ort: Dortmund
Beiträge: 487
Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Zitat:
Zitat von Debra Beitrag anzeigen
"Damit wurde bereits 1957 rechtswidrig und vorsätzlich gegen den Verfassungsgrundsatz aus Art. 20 Abs. 3 verstoßen und damit Hochverrat begangen, wie es in den §§ 81 und 83 StGB steht:"

Wenn das so ist, dann wäre doch das deutsche Recht sowieso schon ausgehebelt, oder? Müsste man dann nicht die Verantwortlichen von 1957 anzeigen und wäre das somit nicht schon längst verjährt oder so was?
Hochverat verjährt nicht ,genauso Mord !!


greatz
amondaro ist offline  
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Alt 05.04.2008, 01:05   #32
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Ort: Berlin
Beiträge: 1.137
Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Gert Flegelskamp hat seine Anzeige nochmal überarbeitet. Zwei Tage bevor er die Sache vom Stapel läßt, informiert er Interessierte (schreibt ihm eine Mail), damit das dann eine konzertierte Aktion werden kann.
Wer nicht selbst Anzeige erstatten will, kann ihm auch mit einer Unterstützungserklärung helfen.
Strafanzeige wg Hochverrat
__________________

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.



dr.byrd ist offline  
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Alt 05.04.2008, 07:57   #33
Redaktion
 
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Ort: Bonndeshauptstadt
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Standard Ein Staat ohne Legitimation,passend zum Thema



Nach einem halben Jahrhundert europäischer Integration hat Deutschland gänzlich andere politische Strukturen, als sie das Grundgesetz verfasst hat. Die Republik ist keine Demokratie im freiheitlichen Sinne mehr. Sie ist kein Rechtsstaat mehr, in dem durch Gewaltenteilung und Rechtsschutz die Grundrechte gesichert sind. Sie ist kein Sozialstaat mehr, sondern unselbstständiger Teil einer Region des globalen Kapitalismus. Sie ist auch kein Bundesstaat mehr, weil Bund und Länder ihre existenzielle Staatlichkeit eingebüßt haben. Die Strukturprinzipien des Grundgesetzes, welche die Integration in die Europäische Union nach dessen Artikel 23 Absatz 1 respektieren muss, sind entwertet. In einer solchen Union darf Deutschland nach seiner Verfassung nicht Mitglied sein.





Essay: Ein Staat ohne Legitimation - DIE WELT - WELT ONLINE
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist offline  
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Alt 05.04.2008, 10:32   #34
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Benutzerbild von Debra
 
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Ort: Hamburg
Beiträge: 4.361
Standard

Der Prof denkt, dass unsere Abgeordneten nicht mal den Stoff lesen, über den sie abzustimmen haben.
__________________

Debra ist offline  
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Alt 05.04.2008, 15:25   #35
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Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

da wird er teilweise nicht ganz unrecht haben
Arania ist offline  
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Alt 05.04.2008, 19:01   #36
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Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Ich weiß ja nicht. Wenn ich die Strafanzeige so überfliege, habe ich den Eindruck, sie wird keine 5 Minuten Bestand haben.
__________________
Prof. Dr.rer.pol. Michael Wolf: "[...] Vor diesem Hintergrund ist es meines Erachtens durchaus statthaft, die für Hartz4 Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zwar nicht unbedingt im verfassungsrechtlichen, aber doch im politischen Sinne als "Verfassungsfeinde" zu bezeichnen, gegen die das Leisten von "Widerstand" nicht nur legitim, sondern auch geboten ist."
mercator ist offline  
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Alt 05.04.2008, 20:37   #37
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Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Zitat:
Zitat von mercator Beitrag anzeigen
Ich weiß ja nicht. Wenn ich die Strafanzeige so überfliege, habe ich den Eindruck, sie wird keine 5 Minuten Bestand haben.
Je mehr sich beteiligen, desto schlagkräftiger die ARGUMENTE diese zu lesen und ernst zu nehmen und nicht in einem Ablagefach verrotten zu lassen.
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micha
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Alt 06.04.2008, 01:00   #38
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Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Zitat:
Zitat von WurzelZwerg Beitrag anzeigen
Je mehr sich beteiligen, desto schlagkräftiger die ARGUMENTE diese zu lesen und ernst zu nehmen und nicht in einem Ablagefach verrotten zu lassen.
Ich bin mir sicher, sie werden das lesen, wenn die Klage tatsächlich eingereicht wird. Sie werden sie lesen müssen. Aber was dann kommt, ist eine juristisch ebenso spitzfindige wie vermutlich schwer anfechtbare Ablehnung und ... Ende im Gelände. Eine Klage mit so einem Vorwurf (Hochverrat) muß von einem Fachmann mit viel juristischem Sachverstand formuliert und möglichst wasserdicht gemacht werden. Wenn so ein Fachmann nicht gleich wegen mangelnder Erfolgsaussichten ablehnt. Die Menge der Unterstützer mach die Sache letztlich nicht erfolgversprechender. Ich bin ja mal gespannt und wünsche auf jeden Fall viel Glück.
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Prof. Dr.rer.pol. Michael Wolf: "[...] Vor diesem Hintergrund ist es meines Erachtens durchaus statthaft, die für Hartz4 Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zwar nicht unbedingt im verfassungsrechtlichen, aber doch im politischen Sinne als "Verfassungsfeinde" zu bezeichnen, gegen die das Leisten von "Widerstand" nicht nur legitim, sondern auch geboten ist."
mercator ist offline  
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Alt 06.04.2008, 01:05   #39
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Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

Zitat:
Zitat von mercator Beitrag anzeigen
Ich weiß ja nicht. Wenn ich die Strafanzeige so überfliege, habe ich den Eindruck, sie wird keine 5 Minuten Bestand haben.

Das wird wohl so sein
Arania ist offline  
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Alt 06.04.2008, 01:26   #40
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Standard AW: Strafanzeige wg. Hochverrat-EU Verfassung

@mercator

er schreibt doch selbst, das wenn sich niemand dafür für Zuständig hält, er Mittel und Wege finden wird, damit es zu einem Verfahren kommt.

Ich drücke ihm auch beide Daumen.
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Alt 06.04.2008, 13:43   #41
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Die Mittel und Wege würden mich aber mal interessieren
Arania ist offline  
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Alt 06.04.2008, 15:38   #42
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