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| Tags: aachen, adorno, landgericht, reicht, verdacht, volksverhetzung, zitat |
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| | #126 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.505
| Zitat:
http://www.elo-forum.org/news-diskus...tml#post231200 ind der PDF ist der Beschluss. Auf Seite 4 ist das Zitat nochmal unterstrichen. Ebenso sind dort die Beiträge verlinkt, um die es geht.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #127 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.505
| Adorno-Zitat schon «Volksverhetzung»? Von unserem Mitarbeiter Wolfgang Schumacher | 27.03.2008, 19:39 Aachen. Seit Oktober vergangenen Jahres hat das Bonner «Erwerbslosen-Forum» richtig Ärger mit der Aachener Justiz. Der hiesige Staatsschutz (KK 24) kümmerte sich in den vergangenen Monaten um die bundesweite Selbsthilfeorganisation arbeitsloser Menschen. Der Ausgangspunkt der Ermittlungen: In deren Internet-Forum fanden die Staatsschützer im Oktober 2007 Äußerungen, in denen sie den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt sahen. Anlass der beanstandeten Sätze von drei auch heute noch anonymen Schreibern war die Geiselnahme in Räumen der Aachener «Arge» vom 5. September 2007. Adorno-Zitat schon «Volksverhetzung»? - AZ-Web.de
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| | #128 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.06.2005 Ort: Rheda-Wiedenbrück
Beiträge: 120
| Hallo Martin, es ist schn ungeheuerlich was heut zu tage alles möglich ist, gibts dazu auch eine Spendenkonto/Kennwort dazu? Dann würden wir etwas dazu beitragen wollen. Gruß, Peter Geändert von Peter Ritsche (28.03.2008 um 13:57 Uhr). |
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| | #129 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.505
| Hallo Peter, es sind ja schon über 1.000 Euro gespendet worden (Im November und Dezmeber). Dieses Geld sollte erstmal reichen. Aber dennoch kann natürlich gerne gespendet werden, denn ich muss am monatg, wenn unser Anwalt wieder aus dem Urlaub ist reden, wie es dann weiter geht. z.B. BGH. Im Moment ist die Lage so, dass jederzeit eine Anordnung ergehen kann und der grün-weiße Trachtenverein steht bei mir und beschlagnahmt z.B. den PC und führ eine Durchsuchung nach Daten durch. Zwar gibt es auf meinem PC in dieser Richtung nicht, aber es wäre nur schlimm. Ebenso könnte der Server lahmgelegt werden, auch da gibt es nichts, was sie suchen. Also ich bevorzuge lange eisenhaltig gefüllte Baquettes Spendenkonto: Stichwort: Datenschutz oder Staatsanwaltschaft Aachen Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06
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| | #130 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.03.2007
Beiträge: 115
| Aber Herr Neuber. Wo haben sie sich denn hin verirrt. Wirft das Abmahnen von arglosen Internetusern kein Geld mehr ab sodas sie sich in öffentlich wirksame Verfahren einmischen wollen? |
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| | #131 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.07.2005
Beiträge: 199
| Hallo Martin, Zitat:
Aber soeben hat der AHFD in PR-Sozial seine Meinung zu diesem Fall öffentlich kundgetan. Ich denke, sie wird bald zu lesen sein. Ich selbst habe nun noch mal die fraglichen Äußerungen sehr genau gelesen und stelle fest: Eine politisch eingetrübte Wahrnehmungsfähigkeit auf der "Gegenseite" und das daraus abgeleitete (politische) Handlungskonzept, dass nun offensichtlich auch unsere Rechtssprechung in ihre Aktivitäten mit einbezieht, führt zur Eskalation. Sie richtet sich im Besonderen gegen solche sozialen Hilfeforen und deren Betreiber. Wir stehen schon lange unter Beobachtung, das wissen wir, doch nun will die Gerichtsbarkeit in Aachen offensichtlich die Kampflinie neu markieren. Das sollte uns alle ermuntern, die "Reihen fester zu schließen", mindestens die informellen. Aber auch die der Aktionen! | |
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| | #132 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.08.2007 Ort: NRW
Beiträge: 830
| Nu mal Butter bei die Fische: Abgesehen davon, daß das ganze Verfahren inhaltlich auch unter sanftester Wortwahl nur als "Kasperkacke" bezeichnet werden kann: Was kann man als Person, die im Fadenkreuz der Ermittlungen steht nun sinnvoll tun? Womit hätte man zu rechnen, wenn man sich mit Anwalt an der Seite zu einer Aussage bekennt? Muß man aufpassen, wenn man sich überhaupt mit nem Anwalt zu der Story berät, oder hätte der ne Schweigepflicht? Ich mein, es wäre ja schon richtig schön, wenn man die besagte Staatsanwaltschaft vor Gericht hochoffiziell auflaufen lassen könnte...
__________________ Folgende Punkte gelten für ALLE meine Aussagen in diesem Forum: -ich gebe hier grundsätzlich nur meine durchs Grundgesetz geschützte Meinung preis. -ich biete keinerlei Rechtsberatung, sondern nur meine gewährfreien Erfahrungen und Meinungen. -ich lasse mir von NIEMANDEM den Mund verbieten, bin aber gerne bereit mit jedem über meine Aussagen offen und ehrlich zu diskutieren. |
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| | #133 |
| Gast
Beiträge: n/a
| den Gedanken hatte ich auch schon Nimschö, man könnte 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen. Das Elo aus der Schusslinie nehmen und die Staatsanwaltschaft lächerlich machen. ![]() Edit: Und wenn ich verknackt werden sollte könnte ich endlich politisches Asyl in einem freien Land meiner Wahl beantragen, da dann politisch verfolgt wäre mir sogar am liebsten. Geändert von Schmarasit (28.03.2008 um 15:59 Uhr). |
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| | #134 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.835
| Zitat:
Nein, wir sollten uns einfach weniger statt mehr verstecken. Wenn vielleicht auch nicht gerade als Einzelne/r >> Siehe vielleicht den link in meiner aktuellen Signatur ;-)
__________________ Gruß! ethos07 Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. | |
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| | #135 |
| Gast
Beiträge: n/a
| na Herr RA Neuber, ihnen scheint ja die Sache zu gefallen wie Sie grad im Gulli Board von sich gegeben haben, sie sind hier fehl am Platz. |
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| | #136 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.835
| mit vielen Bekenntnissen von uns wie meinem folgenden, der dann mit Klarnamen an das Landgericht und an die Presse versandt wird? als fröhlichen Zeitvertreib könnten wir es ihnen ja dann ev. sogar immer noch überlassen, die einzelnen Klarnamen mit unseren einzelnen Nicks zu kombinieren, sofern das dort eh nicht schon längst erledigt ist... "Wertes Landgericht aus Aachen, ich bekenne, dass es purer Zufall war, dass ich in dem inkriminierten Thread nicht auch mitgepostet hatte. Ich kam nämlich einfach nicht dazu, wie üblich, alles Wichtige hier aus dem Forum zu lesen und meine Kommentare zu hinterlassen. Aber ich finde es nach wie vor immer noch überaus nachvollziehbar - wenn ich es auch in keinster Weise gutheisse - dass einzelne Erwerbslose durch die Behandlung in einzelnen Argen so existenziell unter Druck geraten, dass sie - wie man im Volksmund sagt - 'austicken' und sich allerlei Rachegefühle so aufstauen, die dann zu solchen Kurzschlussaktionen wie damals in Aachen führen. Dass das so nicht passieren sollte, ist klar. Was daran volksverhetzend sein soll, wenn ich eine solche Handlungskette als ebenfalls von Erwerbslosigkeit Betroffene (die anfänglich, bevor ich dieses Forum hier kennenlernte, ebenfalls von der Arge mehr als befremdlich behandelt wurde!) verstehe, ist mir nach wie vor vollkommen schleierhaft. Bitte erläutern Sie uns Ihre Gedankenkette doch einmal Schritt für Schritt! Wir sind zwar in aller Regel nicht auf den Kopf gefallen, aber können auch nicht hellsehen, wie Sie aus aus den Beiträgen in dem beanstandetenThread eine Volksverhetzung durch die damaligen Poster oder gar durch das Forums als Ganzem konstruieren. Nach wie vor bin ich der festen Überzeugung, dass Hartz IV auf den Misthaufen der Geschichte gehört und nicht die einzelnen Menschen und Foren, die sich für die Rechte von uns Erwerbslosen einsetzen." Was meint ihr, sollen wir Vielleicht einen eigenen Thread mit solchen Bekenntnissen - ev. jeder einzelne auf 10 Zeilen beschränkt, so dass das ganze nicht ausufert - machen und der Gesamtthread dann an die Presse und dieses merkwürdige Landgericht - mit unsren Klarnahmen - gehen lassen?
__________________ Gruß! ethos07 Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. Geändert von ethos07 (28.03.2008 um 16:30 Uhr). |
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| | #137 | |
| Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2008
Beiträge: 3
| Zitat:
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| | #138 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Herr RA Neuber, sie haben hier das verkehrte Publikum, nur so als Hinweis. |
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| | #139 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.835
| Zitat:
??? Herr Neuber, wenn Sie hier schon neu als RA mitposten, dann sagen Sie uns doch mal ganz genau, was ganz genau wo der von der Staatsanwaltschaft beanstandete Thread damals "volksverhetzend" sein soll bzw. was dort als Straftatbestand betrachtet wird - nach ihrer sehr persönlichen Einschätzung? Mir ist das nach wie vor ein Rätsel mit siebenSiegeln. Und das einzige was ich hier sehe ist, dass wieder einmal, ein gigangtischer Konstruktionsversuch vom Zaun gebrochen wird, um kritische Leute in Misskredit zu bringen - sehr ähnlich dem, wie bei dem Soziologen von der Humbolth-Uni, dessen Namen mir jetzt gerade nicht präsent ist - aber wo ebenfalls die Staatsanwaltschaft mächtig Fantasie walten ließ, weil er irgendwelche Worte verwandt hat, die ihnen nicht geläufig waren etc.
__________________ Gruß! ethos07 Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. Geändert von ethos07 (28.03.2008 um 16:44 Uhr). | |
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| | #140 | |
| Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2008
Beiträge: 3
| Zitat:
2. Wir sind uns darüber einig, dass in diesem Forum Äußerungen veröffentlicht wurden, die diese Tat gutheißen (billigen) . Jedenfalls kann man die Äußerungen so verstehen, was für einen "Anfangsverdacht" reicht. 3. Der § 140 StGB , um den es hier geht ( von Volksverhetzung ist beim Landgericht keine Rede mehr von) lautet: "Wer eine der in § 138 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Abs. 3, nach den §§ |