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Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung; in Forum: Allgemein; Zitat: Zitat von Martin Behrsing Ein Hack braucht es dazu nicht, da dies Standardmäßig so eingestellt ist, dass nichts gespeichert ist. Hier sehe ich eben das Problem, dass es die ...
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Alt 26.03.2008, 19:28   #26
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Ein Hack braucht es dazu nicht, da dies Standardmäßig so eingestellt ist, dass nichts gespeichert ist.
Hier sehe ich eben das Problem, dass es die Möglichkeit so oder so gibt. Wohingegen der Nachweis eines Hacks dieses ausschließen würde.

Aber schau mal was es für ein Urteil gibt und das sollte ja wohl genügen, um uns nicht strafbar zu machen.
Ja, den Link hatte ich vorher reingesetzt und wieder gelöscht, weil er mir dür dich nicht ausführlich genug war. So lieb bin ich zu dir, wo bleibt mein Fleisskärtchen? :-)
@Robby
Bei einem Board ticken die Uhren ja noch ganz anders. Da gibt es die Datenbank, in der IPs gespeichert werden (können). Ich denke mal die SQL würde der Staatsanwaltschaft schon ausreichen, ohne den Provider selbst zu befragen.

Vielleicht sollten wir die Diskussion über Möglichkeiten der IP-Speicherung aber auch lieber abschließen, sonst wecken wir womöglich noch schlafende Hunde :-)

Gruß Richard
Richardsch ist offline  
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Alt 26.03.2008, 19:31   #27
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Standard AW: gezielt im Fokus - gewollt - gewünscht

Zitat:
Zitat von Fleet Beitrag anzeigen
Auch ich denke, dass es der Einschüchterung gilt.
Dass das Forum ein "Dorn im Auge" ist, läßt sich leicht begründen.

Die Kommunity wächst und wächst und es sammelt sich hier all die Information der Gewalt, den der Staat gegen uns aufbringt.

Ich sehe mittelfristig sowieso jede Menge Stress für dieses Forum.
Alleine Inhalte bestimmter, derzeit häufig frequentierter Threats reichen aus, wenn man diese in Relation zu den hier angeführten Anschuldigungen und Begründungen setzt.

Der langsam erhitzte Frosch merkt normal gar nicht, wie Tag um Tag die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird. Gutes Beispiel zeigt derzeit die Diskussion um "unbequeme Politiker". So weit ist es bereits gekommen, dass man in den eigene Reihen aufräumt.
Zuerst hat man ausgesiebt durch den Zufall der DVD "Lichtenstein", nun nimmt man auch in den eigegen Reihen kein Blatt vor den Mund.

Warum - es steht die Abstimmung zur EU-Vertrags-Ratifizierung an.

Verstanden ?
Fleet,

da muss ich dir widersprechen, das ist nicht erst seit gestern so, auch nicht seit Schöder, sondern erstmalig bemerkt habe ich das explizit bei Kohl.
Wenn dem eine Nase nicht passte, das heißt, er widersprach Kohl, so hast du auf einml seinen Namen weder ind der Presse gelesen, noch hat man sein gesicht in den Medien gesehen, derjenigeverschwand ganz einfach von der Bildfläche!!!!
__________________
Hartzer Linchen
Zitat:
Willst du den Wert des Geldes kennenlernen, geh und versuche dir welches zu borgen.Benjamin Franklin
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und können bei Bedarf käuflich erworben werden. PN reicht völlig
Linchen0307 ist offline  
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Alt 26.03.2008, 19:35   #28
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 588
Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Jedenfalls stelle ich auch mit Blick nach Aachen fest, daß meine Signatur aktueller und berechtigter denn je ist

So....und jetzt dürfen mich übereifrige judikative "Organe" verfolgen
__________________
Gruß von
Sonntagsmaja
-------------------
"Manchmal denke ich, der beste Beweis dafür, dass es anderswo im Universum intelligentes Leben gibt, ist der, dass noch keiner versucht hat, Kontakt mit uns aufzunehmen."

(Bill Watterson)
Sonntagsmaja ist offline  
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Alt 26.03.2008, 19:38   #29
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Beiträge: 1.239
Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Volksverhetzung stellt eine schwere Straftat dar und wir mit max. 5 Jahren Haft bestraft..

Deswegen sind viele Politiker auch keine Kleinkriminellen mehr.

Aber nochmal zu $130a StGB.
Zitat:
Es bedarf kaum noch der Erwähnung, daß der Urteilsspruch in dem "Radi Aktiv"-Verfahren, bei dem es vor allem um die nebenstehend abgebildete Titelseite und verschiedene unter anderem in diesem Heft enthaltene Passagen ging, nur durch die unhaltbare Konstruktion eines "Gesamtzusammenhanges" zustande kam (vgl. "Der Spiegel" 11 /1987, S. 69). Der Strafverfolger legte eine Vielzahl verschiedenster Textstellen aus früheren "Radi Aktiv"-Ausgaben vor, die zueinander in keinem konkreten Kontext standen und bastelte auf diese Weise den Tatvorwurf zusammen . Zu diesem Zweck mußten über 20 Textseiten herangezogen und verlesen werden. In Konsequenz dieser Konstruktion stufte der Staatsanwalt die Verfasser kurzerhand als "militante WAA-Gegner" ein, die "den Boden für den Terrorismus" bereitet hätten. § 130 a hat auf diese Weise seine "Feuertaufe" erfahren (taz, a.a.0.) und seinen "Testlauf" absolviert ("Der Spiegel", a.a.0.).

Ziel solchen Vorgehens ist "die Vernichtung einer Zeitschrift und Abschreckung sowie innere Zensur für andere" (Uwe Maeffert in seinem taz-Interview vom 3.3.1987) "Die Androhung derartiger staatlicher Repressionen wird die gewünschte Wirkung erzielen, ohne daß es noch eines Gerichtsverfahrens bedürfte: 'Angst vor dem eigenen Wort` und damit 'Zensur von der schlimmsten Art` sind die Folgen" (Erkl. der Strafverteidiger-Initiativen, a.a.0.).

Weitere Folgen werden Haus- und Buchladendurchsuchungen und die Beschlagnahme von Druckwerken bis hin zur gesamten Auflage sein. Daß dadurch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und speziell auf Pressefreiheit in seinem Kern torpediert wird, stört die staatlichen Ermittler in diesem Zusammenhang wenig. Mit dem Schlagwort von der "terroristischen Bedrohung" läßt sich im derzeitigen politischen Klima der Bundesrepublik nahezu alles begründen.


Quelle und noch mehr Info
Es dauert nicht mehr lange, und da sag ich nur: viel Spass noch hier damit.


Zitat:
(...)Für § 130 a alte Fassung war erforderlich, daß mehr oder weniger vollständige und in ihrem Sinn eindeutige Beschreibungen gegeben werden mußten, wie man eine Katalogtat plant, vorbereitet, erfolgreich durchführt oder möglichst unerkannt entkommt.

(...)



Das hat sich nun bei der neuen Version des § 130 a grundlegend geändert. Der tatsächliche Inhalt einer Publikation tritt in den Hintergrund. Hauptanknüpfungspunkt für die Aufnahme staatlicher Ermittlungstätigkeit ist nicht mehr das geschriebene Wort selbst, dessen Verfasser es sodann zu ermitteln gilt, sondern es wird umgekehrt vorgegangen, indem man sich die "suspekten" Verfasser und Publikationen ansehen und die Beiträge daraufhin untersuchen wird, ob sich nicht irgend etwas davon unter Berücksichtigung der Person und des politischen Standortes ihres Verfassers als strafanleitend interpretieren läßt.

Verstanden ?
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Geändert von Fleet (26.03.2008 um 19:49 Uhr).
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Alt 26.03.2008, 19:41   #30
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Beiträge: 6
Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Um mich gleich auf die "schwarze Liste" setzen zu lassen, setze ich gerne noch eins drauf.

Wer dieses "Adorno-Zitat" als Volksverhetzung verurteilt, verbrennt auch Bücher.
nashgul ist offline  
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Alt 26.03.2008, 19:44   #31
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Da könnt ihr noch so doll schimpfen wie die Rohrspatzen, denn wenn er die Daten nicht raus gibt, ist er selber dran. Laut § 23 BGB ist dies nun mal ein nach außen auftretender Verein und da haftet der Vorstand für seine / alle Schäfchen.

Zitat:
(2) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang seiner Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.
gepaart mit § 31 BGB

Zitat:
Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt.
So und nun könnt ihr gerne weiter träumen im Irrglauben der Anonymität.
Trixi ist offline  
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Alt 26.03.2008, 19:51   #32
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Zitat:
Zitat von Trixi Beitrag anzeigen
Da könnt ihr noch so doll schimpfen wie die Rohrspatzen, denn wenn er die Daten nicht raus gibt, ist er selber dran. Laut § 23 BGB ist dies nun mal ein nach außen auftretender Verein und da haftet der Vorstand für seine / alle Schäfchen.

gepaart mit § 31 BGB

So und nun könnt ihr gerne weiter träumen im Irrglauben der Anonymität.

Genau so ist das, Trixi. Bist nur schneller gewesen und ich hätte es jetzt auch eingestellt.
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Geändert von Fleet (26.03.2008 um 19:57 Uhr).
Fleet ist gerade online  
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Alt 26.03.2008, 19:52   #33
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Ort: Franggn
Beiträge: 2.928
Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Zitat:
Ein von der Staatsanwaltschaft verdächtigtes Mitglied hatte ein Zitat von Theodor W. Adorno in seiner Signatur stehen und erschien unter jedem seiner zahlreichen und verschiedenen Beiträge. »Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten»
Dieses Mitglied ist aber nicht mehr hier im Forum, oder?

Ansonsten, ich habe schlimmeres gelesen und da hat auch niemand Anklage eingereicht. Die ersten paar Antworten in dem anderen Thread waren eher "im aufgeregtem Zustand" geschrieben, aber ...


welche Äußerungen sind eigentlich "Volksverhetzung" in den anderen Thread??

Die Signatur alleine kanns nicht sein, denn "n/a" hatte nicht nur dort gepostet.
Sancho ist offline  
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Alt 26.03.2008, 19:55   #34
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Beiträge: 682
Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Zitat:
Zitat von Trixi Beitrag anzeigen
So und nun könnt ihr gerne weiter träumen im Irrglauben der Anonymität.
Ich träume nicht, ich kämpfe. Nicht weil ich zur Behinderung der Strafverfolgung beitragen möchte, sondern weil ich - auch wenn mir selbst das umstrittene Posting ein wenig aufstößt weil ich jede Form von Gewalt zutiefst ablehne - den Tatforwurf nicht nachvollziehen kann. Ich denke er fällt unter die Sozialadäquanzklausel. So lange hier nichts kriminelles geschrieben wird, bleiben wir auch anonym und noch hat das BVerfG nicht endgültig in der Sache der Vorratsdatenspeicherung entschieden.
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unchristliche CDU + unsoziale SPD = unfähige Regierung
Erntehelfer ist offline  
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Alt 26.03.2008, 20:06   #35
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Benutzerbild von Papa Bär
 
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Hallo an die Gemeinde

Ich denke auch, hier gehts um Einschüchterung. Die treibt die nackte Angst, weil Sie nicht wissen, wie Sie dieser Sache Herr werden können. Eine chinesische Lösung mit google im Boot wird wohl in Deutschland nicht zumachen sein
Und ich bin auch fest davon überzeugt, dass den Schlapphüten der kalte Schweiß auf der Stirn steht, wenn sie, selbstverständlich die Verfassung schützend, im Netz die einzelnen Foren durchsuchen ich finds zum

Grüße vom Papa Bär aus dem sonnigen Pianosa
__________________
Meine Empfehlung: Kauft Wäschekörbe! Das Portemonnaie wird wohl demnächst ausgedient haben!
Papa Bär ist offline  
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Alt 26.03.2008, 20:06   #36
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Ort: NRW / SA
Beiträge: 1.239
Standard Hab ich noch vergessen anzuführen

Das passt doch auch recht nett.

Zitat:
Entscheidend ist dabei das "geistige Umfeld", in dem man den/die Verfasser/in ansiedelt, dieses entscheidet über den "wahren" Gehalt des geschriebenen Wortes. Eigentlich Unverfängliches kann so zur Erfüllung eines Straftatbestandes emporstilisiert werden.

(...)
Mit Recht stellen die Strafverteidiger-Initiativen dazu fest: "Nach der Vorschrift werden nicht konkrete Taten unter Strafe gestellt, sondern es geht um die Kriminalisierung der Veröffentlichung von Texten, deren Wirkung auf den Leser nicht feststellbar ist. Strafrechtlich sanktioniert werden sollen lediglich vermutete Auswirkungen von Veröffentlichungen und vermeintliche Absichten der Verfasser und Publikatoren. Diese Vorverlagerung des Strafrechts in den Bereich von Absichten bietet die Möglichkeit der rechtsförmigen Ausgrenzung von zu Staatsfeinden erklärten politischen Gegnern und eröffnet damit einer Gesinnungsjustiz Tür und Tor." (abgedruckt zum Beispiel in: "Generaldirektion Innere Sicherheit", Göttinger AK 1987)
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Alt 26.03.2008, 20:10   #37
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Registriert seit: 25.11.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.137
Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Auch in meinem Verfahren hatte ich den Eindruck, daß das Urteil schon vor der Verhandlung feststand.

So ist sie halt, die Klassenjustiz.

Aber, sie fangen an uns ernst zu nehmen. Sie werden nervös und sie machen Fehler.

Das alles kann uns nur helfen.

Das macht das Forum nur noch populärer.

Jetzt erst recht! Verteilt das Flugblatt des ELO-Forums ("Unsere Rechte") am 31.03.2008 vor jeder ARGE/Jobcenter. - Wir lassen uns nicht einschüchtern!
__________________

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.



dr.byrd ist gerade online  
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Alt 26.03.2008, 20:14   #38
Erfahrener Benutzer
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Zitat:
Ob bei der Registrierung oder den Posts.
Nur hilft es heute nichts mehr, wenn man die IP Adresse erfährt, die jemand vor Monaten hatte. Um festzustellen wer diese IP zum damaligen Zeitpunkt hatte müßte man sicher sein, daß die Uhren des Rechners auf dem das Forum läuft exakt gleich laufen zu den Uhren des Providers. Eine Abweichung von Sekunden kann schon bedeuten, daß inzwischen jemand anders die IP zugeteilt bekam.

Angesichts der Tatsache, daß IP Adressen zum damaligen Zeitpunkt bei Flatratenutzern gar nicht vom Provider gespeichert werden durften, stelle ich es mir schwer vor jetzt aus einer bekannt gewordenen IP die Person von damals zu ermitteln. Dazu müßten sämtliche IP Daten allerer Provider von mehreren Tagen gespeichert vorliegen.
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Demokratie ist ein wertvolles Geschenk, das jeden Tag erneut verteidigt werden muß!
Tom_ ist gerade online  
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Alt 26.03.2008, 20:18   #39
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Beiträge: 2.785
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Zitat:
Laut § 23 BGB ist dies nun mal ein nach außen auftretender Verein und da haftet der Vorstand für seine / alle Schäfchen.
Dazu müssen die Schäfchen aber erst Mitglieder des Vereins sein und ich denke die wenigsten von uns sind im Trägerverein des Forums dabei.
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Demokratie ist ein wertvolles Geschenk, das jeden Tag erneut verteidigt werden muß!
Tom_ ist gerade online  
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