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Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung; in Forum: Allgemein; Absurde Gerichtsposse um die Herausgabe von IP-Adressen an die Staatsanwaltschaft Aachen geht weiter. Erwerbslosen Forum Deutschland soll Daten herausgeben, dessen Erhebung nicht erlaubt ist und es auch nicht besitzt. Bonn/Aachen ...
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Alt 26.03.2008, 16:54   50 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Standard Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Absurde Gerichtsposse um die Herausgabe von IP-Adressen an die Staatsanwaltschaft Aachen geht weiter. Erwerbslosen Forum Deutschland soll Daten herausgeben, dessen Erhebung nicht erlaubt ist und es auch nicht besitzt.

Bonn/Aachen – Eine vom Erwerbslosen Forum Deutschland eingereichte Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgericht Aachen (1, 2) zur Herausgabe von Daten einzelner Mitglieder an die Staatsanwaltschaft, wurde nunmehr vom Landgericht Aachen als unbegründet verworfen. Gegen die Mitglieder wird mit völlig absurden und überzogenen Verdächtigungen wegen Volksverhetzung, Verdachts der Belohnung und Billigung von Straftaten ermittelt. Hintergrund sind Leserbeiträge (3) von Mitgliedern, die nach einer versuchten Geiselnahme (5. September) in der Aachener ARGE einer offensichtlich zum Tatzeitpunkt verwirrten Person, ein gewisses Verständnis für derartige Vorfälle äußerten. Unter anderem wurden die häufig auftretenden willkürlichen Sanktionen und Leistungseinstellungen der Hartz IV-Behörden für derartige Vorfälle verantwortlich gemacht.

weiterlesen auf: PR-SOZIAL, das Presseportal...

im Anhang der Beschluss des Landgerichts Aachen

Hier nochmal die Beiträge, um die es ging:
1. Aachen:Geiselnahme in Jobcenter unblutig beendet

2. Aachen:Geiselnahme in Jobcenter unblutig beendet

3. Aachen:Geiselnahme in Jobcenter unblutig beendet
beim letzten Beitrag ist ebenfalls ein Zitat verwendet worden, was gar nicht vom Beitragsschreiber selber stammt.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf landgericht_aachen.pdf (1,66 MB, 138x aufgerufen)

Geändert von Martin Behrsing (28.03.2008 um 13:45 Uhr).
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Alt 26.03.2008, 17:41   #2
Redaktion
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Ein Adorno-Zitat reicht

Das Erwerbslosen-Forum sorgt weiter für Infos dazu, wie weit es mit dem Rechtsstaat und der Disziplinierung kritischer und benachteiligter Bürger um jeden Preis schon gekommen ist. Da einzelne Mitglieder Verständnis für eine verwirrte Person äußerten, die in einer ARGE eine Geiselnahme versuchte, wird nach wie vor wegen "Volksverhetzung" ermittelt und die Herausgabe von User-IPs verlangt. Um einen solchen Verdacht zu begründen, reicht offenbar ein Adorno-Zitat in der Signatur aus.

gulli: Volksverhetzung im Internet: Ein Adorno-Zitat reicht
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Martin

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Alt 26.03.2008, 17:47   #3
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Unglücklich AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Einfach nicht zu fassen, dieser deutsche Staat mit seinen Allmachtswünschen... Ein sehr passendes Adorno-Zitat hatte ja dieser mit-inkriminierte User!

Sehr passend auch zu der zumindest für mich auch schon sprachlich reichlich unverständlichen Begründung des Gerichts:
Zitat:
....weil der Verein als Betreiber eines Internetforums angeblich » demjenigen Personenkreis an[gehört], der wie vor § 100 g Abs. 1 stopp a.F. gefordert – geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt…..das Vorhalten des Internetforums durch ihn erfolgt geschäftsmäßig für Dritte, da sich der Forumsbetrieb als nachhaltiges Angebot von Telekommunikation darstellt, ohne dass es bei seinem Betrieb auf eine Gewinnerzielungsabsicht des Betreibers ankäme», so das Gericht in der Begründung.
Hiervon verstehe ich nur Bahnhof
- und, ehrlich gesagt, dann ist es in aller Regel dann auch wirklich Chaos-Bahnhof. Und zwar im Denken des Gegenübers und nicht bei mir.

Was soll denn jetzt eigentlich "Telekommunikation" in deren Verständis sein?
Wer "hält" hier was für wen davon wie "vor"?
Wenn jemand etwas "vorhält", "erbringt" er es dann auch gleichzeitig?
Und was oder wer hält nun wem wie genau hier gar etwas "geschäftsmäig" vor?

usw.

Ich sage jetzt auch einfach mal:
Abs. 1 Stopp!
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alles nur meine pers. Meinung
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Alt 26.03.2008, 17:50   #4
Redaktion
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Ganz einfach: Man hat uns zur Telekom oder sonst einen Provider hochmutiert.
Zitat:
Zitat von ethos07 Beitrag anzeigen
Einfach nicht zu fassen, dieser deutsche Staat mit seinen Allmachtswünschen... Ein sehr passendes Adorno-Zitat hatte ja dieser mit-inkriminierte User!

Sehr passend auch zu der zumindest für mich auch schon sprachlich reichlich unverständlichen Begründung des Gerichts:
Hiervon verstehe ich nur Bahnhof
- und, ehrlich gesagt, dann ist es in aller Regel dann auch wirklich Chaos-Bahnhof. Und zwar im Denken des Gegenübers und nicht bei mir.

Was soll denn jetzt eigentlich "Telekommunikation" in deren Verständis sein?
Wer "hält" hier was für wen davon wie "vor"?
Wenn jemand etwas "vorhält", "erbringt" er es dann auch gleichzeitig?
Und was oder wer hält nun wem wie genau hier gar etwas "geschäftsmäig" vor?

usw.

Ich sage jetzt auch einfach mal:
Abs. 1 Stopp!
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Alt 26.03.2008, 17:52   #5
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

ooooooh - bekommen wir jetzt alle Aktienbündel?!
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Alt 26.03.2008, 18:00   #6
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Beiträge: 723
Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ist mit sowas schon übelst gescheitert. Die Beklagten mussten jedoch bis zum BGH.
Bundesgerichtshof: Anti-Nazi-Symbole sind nicht strafbar - Politik - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten
Vieleicht kann man an dem etwas lernen, was auch hier nützlich ist. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 3 StR 486/06)
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Alt 26.03.2008, 18:06   #7
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Beiträge: 1.772
Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Solche Boards speichern ja eigentlich schon routinemäßig die IPs der User. Ob bei der Registrierung oder den Posts. Ich denke, das wissen auch die Staatsanwälte. Nachdem nun das LG Berlin die Speicherung der IP verboten hat, ist man als Boardeigner quasi gezwungen einen Hack zur Löschung der IP zu bauen oder einen bestehenden zu gebrauchen, der automatisch die IP nach jeder Session löscht und sie nicht speichert.

Ich gehe davon aus, dass das Elo solch einen Hack benutzt. Wie sähe es denn aus, wenn ihr den als Beweismittel vorlegt und euch von vBulletin eine Bescheinigung geben lasst, dass mit einem solchen Hack gar keine IPs gespeichert werden können?

Gruß Richard
Richardsch ist offline  
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Alt 26.03.2008, 18:20   #8
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Ort: Berlin
Beiträge: 904
Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Ich verstehe nicht ganz was dieses dümmliche Zitat mit einer Geiselnahme und Volksverhetzung zu tun haben soll. Wie wird man da jetzt aufgehetzt? Also, ich fühle mich da höchstens peinlich berührt.

Vielleicht kann das ja mal einer erklären.

Davon abgesehen kann man sich man sich die Meinung anderer, indem man sie zitiert, durchaus zu eigen machen.
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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

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Geändert von Rechtsverdreher (26.03.2008 um 18:22 Uhr).
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Alt 26.03.2008, 18:25   #9
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Ort: TRIER
Beiträge: 2.668
Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Zitat:
Besonders pikant an der Sache: Ein von der Staatsanwaltschaft verdächtigtes Mitglied hatte ein Zitat von Theodor W. Adorno in seiner Signatur stehen und erschien unter jedem seiner zahlreichen und verschiedenen Beiträge. »Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten». Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland sagte dazu: »Das Gericht hat sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, den Sachverhalt zu prüfen, sondern hat völlig unkritisch die von der Staatsanwaltschaft konstruierten Vorwürfe übernommen.
Dazu fällt mir eigentlich nur ein "Getroffene Hunde bellen!"

Zu den IP's:

Es könnte sein, dass es der Staatsanwaltschaft, bzw dem Souffleur der Staatsanwaltschaft letztlich gar nicht um die Herausgabe der IP's geht, sondern sie wollen vielleicht nur potentielle Besucher des Forums verunsichern und die von da fernhalten, weil die glauben die Wahrung ihrer Idendität wäre nicht sicher.
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"Das Wesen des Faschismus ist es, ein System für schützenswerter zu halten als die darin lebenden Menschen." - ADORNO

"Inzwischen glaubt er, das Freiheit etwas ist was er nur geträumt hat..." aus: DER INSTINKT
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Alt 26.03.2008, 18:26   #10
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Beiträge: 13.298
Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Um IP-s zu speichern, muss man extra etwas aktivieren. Und genau das haben wir nie gemacht und werden es auch nie machen.

Ich bräuchte auch nochmal das Urteil des LG Berlin, wenn es jemand hat
Zitat:
Zitat von Richardsch Beitrag anzeigen
Solche Boards speichern ja eigentlich schon routinemäßig die IPs der User. Ob bei der Registrierung oder den Posts. Ich denke, das wissen auch die Staatsanwälte. Nachdem nun das LG Berlin die Speicherung der IP verboten hat, ist man als Boardeigner quasi gezwungen einen Hack zur Löschung der IP zu bauen oder einen bestehenden zu gebrauchen, der automatisch die IP nach jeder Session löscht und sie nicht speichert.

Ich gehe davon aus, dass das Elo solch einen Hack benutzt. Wie sähe es denn aus, wenn ihr den als Beweismittel vorlegt und euch von vBulletin eine Bescheinigung geben lasst, dass mit einem solchen Hack gar keine IPs gespeichert werden können?

Gruß Richard
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Alt 26.03.2008, 18:26   #11
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Beiträge: 169
Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Man sollte eben auch in diesem Forum, wo es an deftigen Sprüchen nicht mangelt, hin und wieder inne halten und seine Äusserungen überdenken.

Wer Straftaten öffentlich beklatscht, hat eben schon sehr bald nichts mehr zu lachen.
Hutter ist offline  
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Alt 26.03.2008, 18:29   #12
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Benutzerbild von Bruno1st
 
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Zitat:
Zitat von ethos07 Beitrag anzeigen
Einfach nicht zu fassen, dieser deutsche Staat mit seinen Allmachtswünschen... Ein sehr passendes Adorno-Zitat hatte ja dieser mit-inkriminierte User!
passend schon, aber wie es aussieht überholt

Zitat:
Zitat von Richardsch Beitrag anzeigen
Solche Boards speichern ja eigentlich schon routinemäßig die IPs der User. Ob bei der Registrierung oder den Posts. Ich denke, das wissen auch die Staatsanwälte. Nachdem nun das LG Berlin die Speicherung der IP verboten hat, ist man als Boardeigner quasi gezwungen einen Hack zur Löschung der IP zu bauen oder einen bestehenden zu gebrauchen, der automatisch die IP nach jeder Session löscht und sie nicht speichert.

Ich gehe davon aus, dass das Elo solch einen Hack benutzt. Wie sähe es denn aus, wenn ihr den als Beweismittel vorlegt und euch von vBulletin eine Bescheinigung geben lasst, dass mit einem solchen Hack gar keine IPs gespeichert werden können?

Gruß Richard
würde ich so ein Board aufziehen, dann würde ich von Anfang an keine Daten speichern - ohne irgendeinen Hack - Martin hatte ja früher geschrieben, daß keine Daten vorhanden sind. Das sollte reichen.
Aber vielleicht stört der nun versperrte Zugriff auf die Telekomdaten und es wird versucht diese auf anderen Wegen zu organisieren.

Wenn so ein Zitat bereits für so große staatsanwaltschaftliche Aktivitäten ausreicht, dann dürften demnächst ganze Kolonen von 0€J durch die Bibliotheken geschleust werden und mit einem dicken Filzstift entsprechende Zitate streichen. Oder berechnet schon jemand die Heizkraft von Büchern im Vergleich zu Öl ?
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viele grüße bruno (human being uLtd.)
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Alt 26.03.2008, 18:29   #13
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Böse AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Gute Idee! Sicherlich wird es kaum eine absolute Sicherheit im verschleiern der IP geben. Auch wenn es bereits Programme gibt, wo man erst über Honululu dann Kanada und schließlich über Düsseldorf hier wieder landet.
Aber darum geht es denen im Grunde genommen gar nicht. Man versucht die Betreiber und Forennutzer einzuschüchtern. Und da man kaum was hat, konstruiert man solche "Vorfälle". Wobei mir immer noch schleierhaft ist, dass eine Staatsanwaltschaft noch nie was von Meinungsfreiheit gehört hat! Dazu gehört auch ein Adorno-Zitat, welches unter Google zu finden ist.
Diese Brut kannste nur in die hauen...
Martin, schau zu, dass Du ins Fernsehen kommst und dort der Bevölkerung aufzeigst was die sogenannte Demokratie in Deutschland wert ist!
Auf jeder "rechten" Internetseite darf zügellos gehetzt werden - da wird das Auge zugedrückt. Arbeiten gewisse Behörden schon heimlich mit solchen zusammen? Upps, da habe ich wohl jetzt was "Behördenverhetzendes" gesagt???
oesianer ist offline  
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Alt 26.03.2008, 18:32   #14
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Benutzerbild von Erntehelfer
 
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Zitat:
Die 5. große Strafkammer kam weiter zu der Auffassung, dass die Daten (IP-Adressen) herauszugeben seien, weil der Verein als Betreiber eines Internetforums angeblich »gehört demjenigen Personenkreis an, der wie vor § 100 g Abs. 1 stopp a.F. gefordert – geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt…..das Vorhalten des Internetforums durch ihn erfolgt geschäftsmäßig für Dritte, da sich der Forumsbetrieb als nachhaltiges Angebot von Telekommunikation darstellt, ohne dass es bei seinem Betrieb auf eine Gewinnerzielungsabsicht des Betreibers ankäme», so das Gericht in der Begründung.
Dazu der BGH in obigem Urteil:
Zitat:
b) Einem Tatbestandsausschluss steht auch nicht der Umstand entgegen, dass der Angeklagte mit dem Vertrieb der Artikel auch oder sogar vorrangig kommerzielle Ziele verfolgte. Ein wirtschaftliches Motiv nimmt den Darstellungen nicht den ihnen selbst innewohnenden nachdrücklich ablehnenden Aussagegehalt. Insoweit kann hier nichts anderes gelten als in Fällen der Anwendung der Sozialadäquanzklausel.
BGH, Urteil vom 15. 3. 2007 - 3 StR 486/ 06
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Geändert von Erntehelfer (26.03.2008 um 18:40 Uhr).
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Alt 26.03.2008, 18:40   #15
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Wer bei offensichtlichen Straftaten der Arbeitsamtsmitarbeiter konsequent wegschaut darf sich über die Folgen dann auch nicht wundern.

"Wo Unrecht herrscht, herrscht Gewalt."
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Alt 26.03.2008, 18:46   #16
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Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Um IP-s zu speichern, muss man extra etwas aktivieren. Und genau das haben wir nie gemacht und werden es auch nie machen.
Das ist dann allerdings schwer nachzuweisen. Bei einem Hack wäre es besser gewesen. Ist nachträglich aber auch noch möglich.
Ich bräuchte auch nochmal das Urteil des LG Berlin, wenn es jemand hat
Das Urteil:
http://www.daten-speicherung.de/data...2007-09-06.pdf
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Alt 26.03.2008, 18:54   #17
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Sozialadäquanzklausel § 86 Abs. 3 StGB
Zitat:
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Trifft das fett markierte zu?
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Alt 26.03.2008, 18:59   #18
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Zitat:
Zitat von Bruno1st Beitrag anzeigen
würde ich so ein Board aufziehen, dann würde ich von Anfang an keine Daten speichern - ohne irgendeinen Hack - Martin hatte ja früher geschrieben, daß keine Daten vorhanden sind. Das sollte reichen.
Das Problem ist ja aber, dass es die technische Möglichkeit gibt die IPs zu speichern. Die Aussage, dass man es nicht tut, weil man es in der Software ausgeschaltet hat, kann die Staatsanwaltschaft nun glauben oder nicht. Und so wie sie solche Boards wie das Elo auf dem Kieker haben, werden sie es wohl nicht glauben. Ein Nachweis, dass mit einem Script (Hack) die IP bei Anmeldung überschrieben wird bzw. diese automatisch beim Ausloggen gelöscht wird, würde denen die Segel aus dem Wind nehmen.

Gruß Richard
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Alt 26.03.2008, 19:01   #19
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Ich bekunde ausdrücklich meine Solidarität mit diesen Forum und werde von meinen letzten paar Kröten 50,00 Euro spenden. Ich hoffe sehr, dass alle die ein paar Cent übrig haben, es mir gleich tun.

LG
Cassandra
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Alt 26.03.2008, 19:12   #20
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Zitat:
Zitat von Richardsch Beitrag anzeigen
Das Problem ist ja aber, dass es die technische Möglichkeit gibt die IPs zu speichern. Die Aussage, dass man es nicht tut, weil man es in der Software ausgeschaltet hat, kann die Staatsanwaltschaft nun glauben oder nicht. Und so wie sie solche Boards wie das Elo auf dem Kieker haben, werden sie es wohl nicht glauben. Ein Nachweis, dass mit einem Script (Hack) die IP bei Anmeldung überschrieben wird bzw. diese automatisch beim Ausloggen gelöscht wird, würde denen die Segel aus dem Wind nehmen.

Gruß Richard
Ein Hack braucht es dazu nicht, da dies Standardmäßig so eingestellt ist, dass nichts gespeichert ist.
Aber schau mal was es für ein Urteil gibt und das sollte ja wohl genügen, um uns nicht strafbar zu machen.

Das LG Berlin (Urt. v. 06.09.2007 - Az.: 23 S 3/07) hat entschieden, dass die Speicherung von IPs und sonstigen personenbezogenen Daten rechtswidrig ist.

Beklagte war das Bundesjustizministerium. Der Kläger begehrte die Unterlassung der Datenspeicherung (ua. IP-Adresse, Host), die beim Besuch der Webseite BMJ | Startseite erfolgte.

Zu Recht, wie die Berliner Richter entschieden.

In der 1. Instanz bewertete das AG Berlin (5 C 314/06) die IPs als personenbezogene Daten iSd. des Datenschutzrechts:

"Die Daten, die die Beklagte (...) speicherte (...), stellen nach zutreffender Ansicht personenbezogene Daten im Sinne des § 15 Abs. 1 TMG dar. Nach zutreffender Ansicht sind IP-Adressen personenbezogene Daten. Nach Auffassung des Gerichts gilt das auch im Verhältnis zur Beklagten und sonstigen Betreibern von Internetportalen, auf die Zugriff genommen werden kann (...).

Nach zutreffender Ansicht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (...) ist es durch die Zusammenführung der personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter bereits jetzt ohne großen Aufwand in den meisten Fällen möglich, Internetnutzer aufgrund ihrer IP-Adresse zu identifizieren. Eine Verneinung des Personenbezuges von dynamischen IP-Adressen (...) hätte zur Folge, dass diese Daten ohne Restriktionen an Dritte z.B. den Access-Provider übermittelt werden könnten, die ihrerseits die Möglichkeit haben, den Nutzer aufgrund der IP-Adresse zu identifizieren, was mit dem Grundgedanken des Datenschutzrechts nicht vereinbar ist.

Abgesehen davon wird die Rechtsauffassung der Beklagten insoweit nicht geteilt, als vorgetragen wird, dass eine Bestimmbarkeit der Person nur gegeben sei, wenn der Betroffene mit legalen Mitteln identifiziert werden könne. Zu Recht weist der Kläger darauf hin, dass das Datenschutzrecht gerade vor dem Missbrauch von Daten schützen soll, so dass eine derartige Einschränkung des Begriffs der Bestimmbarkeit von Personen seitens des Gerichts als nicht gerechtfertigt erachtet wird.


Kanzlei Dr. Bahr, Hamburg - Recht der Neuen Medien, Gewerblicher Rechtsschutz, Glücksspielrecht, Gewinnspielrecht, Wirtschaftsrecht, Online-Recht
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Alt 26.03.2008, 19:12   #21
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Ich verstehe eurere Aufregung nicht? wer ein wenig Ahnung hat von Ip Adressen und Speicherung usw der weis dass:

diese Daten den Staatsanwalt nichts bringen, da die mit der IP zum Provider müssen.
Diese Speichern zwar, löschen aber nach 24-36 Stunden die Daten automatisch. Ausser man hat die Einzelverbindungssnachweise beantragt, dann bleiben die Daten bis zur Abrechnung beim Provider.Ansonsten sind die nach der langen Zeit sicher dort nicht mehr.
Also warum Panik?
Mal was zum Nachlesen

21.02.2007 Provider speichern IP-Adressen nur noch 7 Tage

Nach einem Bericht von "heise online" ändern die großen deutschen Internet-Provider ihren Umgang mit den Verbindungsdaten ihrer Kunden. Recherchen hätten ergeben, vor allem die dynamisch vergebenen IP-Adressen für DSL-Kunden werden neuerdings schon nach wenigen Tagen wieder gelöscht. Anfragen von Strafverfolgern im Falle von Telekom und Arcor liefen bereits ins Leere, wenn ältere Daten verlangt werden.

Die Deutsche Telekom hat gegenüber heise online diese Praxis bereits bestätigt. Ihr Sprecher Ralf Sauerzapf erklärte, mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sei abgestimmt, dass IP-Adressen künftig statt 80 Tage nur noch sieben Tage gespeichert werden. Das betrifft auch die Provider, welche den IP-Backbone der T-Com als Vorleistungsprodukt für selbst vermarktete Zugänge nutzen, wie T-Online, Congster und 1&1.

Arcor wollte nicht explizit zugeben, dass die Speicherpraxis sich verändert hat. Sprecher Paul Gerlach erklärte lediglich: "Wir bewegen uns stets auf der Grundlage einschlägiger Verordnungen". Hinweise von mehreren Informanten aus staatlichen Ermittlungsbehörden besagen jedoch, dass Arcor seit kurzem keine persönlichen Daten zu IP-Adressen mehr übermittelt, wenn deren Vergabe länger als acht Tagen her ist. "Dies erschwert uns momentan die Strafverfolgung ungemein", sagte ein Ermittler, der nicht genannt werden will.

Seit dem Urteil im Fall Holger Voss, der für die Löschung seiner Daten mit dem Argument gekämpft hatte, der Provider benötige seine IP-Daten nicht für die Rechnungslegung, da er per Flatrate im Internet surfe, gibt es für die massenhafte Datenspeicherung der Provider keine Rechtsgrundlage mehr. Vor allem Untersuchungen gegen Urheberrechtsverletzungen etwa in Tauschbörsen sind davon betroffen, da wohl kaum jemand, der Musik und Filme per Internet auf den Heimcomputer lädt, dies ohne Flatrate tut.

Deutlich wurde der Osnabrücker Staatsanwalt und Sonderdezernent für Internet-Kriminalität Jürgen Lewandrowski im Gespräch mit heise online: "Betrügen im Internet wird nun leichter". Er vermute, "dass der Provider wegen Anfragen zu Urheberrechtsverletzungen überschwemmt wurde und jetzt die Notbremse zieht. Alleine bei uns sind im im laufenden Monat Februar etwa 60 Strafanzeigen gegen mutmaßliche Tauschbörsennutzer auf den Tisch gekommen, die allesamt von einer Hamburger Anwaltskanzlei stammen, welche für die Musikindustrie arbeitet."

Quelle


Provider speichern IP-Adressen nur noch 7 Tage

Geändert von robby_46 (26.03.2008 um 19:21 Uhr).
robby_46 ist offline  
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Alt 26.03.2008, 19:14   #22
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

die löschen also nach 24 Stunden, schon mal etwas von dem neuen Gesetz der Vorratsdatenspeicherung gehört, es wird ein halbes Jahr gespeichert
Arania ist offline  
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Alt 26.03.2008, 19:20   #23
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Zitat:
Zitat von zebulon Beitrag anzeigen
Dazu fällt mir eigentlich nur ein "Getroffene Hunde bellen!"

Zu den IP's:

Es könnte sein, dass es der Staatsanwaltschaft, bzw dem Souffleur der Staatsanwaltschaft letztlich gar nicht um die Herausgabe der IP's geht, sondern sie wollen vielleicht nur potentielle Besucher des Forums verunsichern und die von da fernhalten, weil die glauben die Wahrung ihrer Idendität wäre nicht sicher.
.......aber wehe du stellst mal ne berechtigte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft, gegen einen Politiker (Landrat) geht dieser schuß erstmal immer nach hinten los. Die treffen sich dann am Stammtisch wo dieses dann gemauschelt wird!!! Das Ziel ist immer: den kleinen dummen unmündigen Bürger mundtot zu machen.
freuen ist offline  
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Alt 26.03.2008, 19:21   #24
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Auch ich denke, dass es der Einschüchterung gilt.
Dass das Forum ein "Dorn im Auge" ist, läßt sich leicht begründen.

Die Kommunity wächst und wächst und es sammelt sich hier all die Information der Gewalt, den der Staat gegen uns aufbringt.

Ich sehe mittelfristig sowieso jede Menge Stress für dieses Forum.
Alleine Inhalte bestimmter, derzeit häufig frequentierter Threats reichen aus, wenn man diese in Relation zu den hier angeführten Anschuldigungen und Begründungen setzt.

Der langsam erhitzte Frosch merkt normal gar nicht, wie Tag um Tag die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird. Gutes Beispiel zeigt derzeit die Diskussion um "unbequeme Politiker". So weit ist es bereits gekommen, dass man in den eigene Reihen aufräumt.
Zuerst hat man ausgesiebt durch den Zufall der DVD "Lichtenstein", nun nimmt man auch in den eigegen Reihen kein Blatt vor den Mund.

Warum - es steht die Abstimmung zur EU-Vertrags-Ratifizierung an.

Verstanden ?
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„Nie haben die Massen nach Wahrheit gedürstet.
Von den Tatsachen, die ihnen mißfallen, wenden sie sich ab und ziehen es vor,
den Irrtum zu vergöttern, wenn er sie zu verführen vermag.
Wer sie zu täuschen versteht, wird leicht ihr Herr,
wer sie aufzuklären sucht, stets ihr Opfer..“
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Fleet ist offline  
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Alt 26.03.2008, 19:24   #25
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Zitat:
Zitat von robby_46 Beitrag anzeigen
Ich verstehe eurere Aufregung nicht? wer ein wenig Ahnung hat von Ip Adressen und Speicherung usw der weis dass:

diese Daten den Staatsanwalt nichts bringen, da die mit der IP zum Provider müssen.
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Also warum Panik?
Die werden von vielen Providern gespeichert. Die Frage in diesem Zusammenhang ist eigentlich ob es sich hier um schweere Kriminalität handelt.
Zitat:
Aufgrund eines Abrufersuchens einer
Strafverfolgungsbehörde hat der Anbieter von Telekommunikationsdiensten
die verlangten Daten zwar zu erheben und zu speichern. Sie sind jedoch
nur dann an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn Gegenstand
des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a
Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht
durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des
Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos
wäre (§ 100a Abs. 1 StPO).
Das Bundesverfassungsgericht
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Alt 26.03.2008, 19:28   #26
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Ein Hack braucht es dazu nicht, da dies Standardmäßig so eingestellt ist, dass nichts gespeichert ist.
Hier sehe ich eben das Problem, dass es die Möglichkeit so oder so gibt. Wohingegen der Nachweis eines Hacks dieses ausschließen würde.

Aber schau mal was es für ein Urteil gibt und das sollte ja wohl genügen, um uns nicht strafbar zu machen.
Ja, den Link hatte ich vorher reingesetzt und wieder gelöscht, weil er mir dür dich nicht ausführlich genug war. So lieb bin ich zu dir, wo bleibt mein Fleisskärtchen? :-)
@Robby
Bei einem Board ticken die Uhren ja noch ganz anders. Da gibt es die Datenbank, in der IPs gespeichert werden (können). Ich denke mal die SQL würde der Staatsanwaltschaft schon ausreichen, ohne den Provider selbst zu befragen.

Vielleicht sollten wir die Diskussion über Möglichkeiten der IP-Speicherung aber auch lieber abschließen, sonst wecken wir womöglich noch schlafende Hunde :-)

Gruß Richard
Richardsch ist offline  
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Alt 26.03.2008, 19:31   #27
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Standard AW: gezielt im Fokus - gewollt - gewünscht

Zitat:
Zitat von Fleet Beitrag anzeigen
Auch ich denke, dass es der Einschüchterung gilt.
Dass das Forum ein "Dorn im Auge" ist, läßt sich leicht begründen.

Die Kommunity wächst und wächst und es sammelt sich hier all die Information der Gewalt, den der Staat gegen uns aufbringt.

Ich sehe mittelfristig sowieso jede Menge Stress für dieses Forum.
Alleine Inhalte bestimmter, derzeit häufig frequentierter Threats reichen aus, wenn man diese in Relation zu den hier angeführten Anschuldigungen und Begründungen setzt.

Der langsam erhitzte Frosch merkt normal gar nicht, wie Tag um Tag die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird. Gutes Beispiel zeigt derzeit die Diskussion um "unbequeme Politiker". So weit ist es bereits gekommen, dass man in den eigene Reihen aufräumt.
Zuerst hat man ausgesiebt durch den Zufall der DVD "Lichtenstein", nun nimmt man auch in den eigegen Reihen kein Blatt vor den Mund.

Warum - es steht die Abstimmung zur EU-Vertrags-Ratifizierung an.

Verstanden ?
Fleet,

da muss ich dir widersprechen, das ist nicht erst seit gestern so, auch nicht seit Schöder, sondern erstmalig bemerkt habe ich das explizit bei Kohl.
Wenn dem eine Nase nicht passte, das heißt, er widersprach Kohl, so hast du auf einml seinen Namen weder ind der Presse gelesen, noch hat man sein gesicht in den Medien gesehen, derjenigeverschwand ganz einfach von der Bildfläche!!!!
__________________
Hartzer Linchen
Zitat:
Wertestellung: abgewrackte Autos 2500 Euro

..................................Kinder 100 Euro
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Alt 26.03.2008, 19:35   #28
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Jedenfalls stelle ich auch mit Blick nach Aachen fest, daß meine Signatur aktueller und berechtigter denn je ist

So....und jetzt dürfen mich übereifrige judikative "Organe" verfolgen
__________________
Gruß von
Sonntagsmaja
-------------------
"Manchmal denke ich, der beste Beweis dafür, dass es anderswo im Universum intelligentes Leben gibt, ist der, dass noch keiner versucht hat, Kontakt mit uns aufzunehmen."

(Bill Watterson)

"Das erste was man beim Jobcenter abgibt, ist nicht der Antrag sondern die Menschenwürde."


(Binsenweisheit)
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Alt 26.03.2008, 19:38   #29
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Volksverhetzung stellt eine schwere Straftat dar und wir mit max. 5 Jahren Haft bestraft..

Deswegen sind viele Politiker auch keine Kleinkriminellen mehr.

Aber nochmal zu $130a StGB.
Zitat:
Es bedarf kaum noch der Erwähnung, daß der Urteilsspruch in dem "Radi Aktiv"-Verfahren, bei dem es vor allem um die nebenstehend abgebildete Titelseite und verschiedene unter anderem in diesem Heft enthaltene Passagen ging, nur durch die unhaltbare Konstruktion eines "Gesamtzusammenhanges" zustande kam (vgl. "Der Spiegel" 11 /1987, S. 69). Der Strafverfolger legte eine Vielzahl verschiedenster Textstellen aus früheren "Radi Aktiv"-Ausgaben vor, die zueinander in keinem konkreten Kontext standen und bastelte auf diese Weise den Tatvorwurf zusammen . Zu diesem Zweck mußten über 20 Textseiten herangezogen und verlesen werden. In Konsequenz dieser Konstruktion stufte der Staatsanwalt die Verfasser kurzerhand als "militante WAA-Gegner" ein, die "den Boden für den Terrorismus" bereitet hätten. § 130 a hat auf diese Weise seine "Feuertaufe" erfahren (taz, a.a.0.) und seinen "Testlauf" absolviert ("Der Spiegel", a.a.0.).

Ziel solchen Vorgehens ist "die Vernichtung einer Zeitschrift und Abschreckung sowie innere Zensur für andere" (Uwe Maeffert in seinem taz-Interview vom 3.3.1987) "Die Androhung derartiger staatlicher Repressionen wird die gewünschte Wirkung erzielen, ohne daß es noch eines Gerichtsverfahrens bedürfte: 'Angst vor dem eigenen Wort` und damit 'Zensur von der schlimmsten Art` sind die Folgen" (Erkl. der Strafverteidiger-Initiativen, a.a.0.).

Weitere Folgen werden Haus- und Buchladendurchsuchungen und die Beschlagnahme von Druckwerken bis hin zur gesamten Auflage sein. Daß dadurch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und speziell auf Pressefreiheit in seinem Kern torpediert wird, stört die staatlichen Ermittler in diesem Zusammenhang wenig. Mit dem Schlagwort von der "terroristischen Bedrohung" läßt sich im derzeitigen politischen Klima der Bundesrepublik nahezu alles begründen.


Quelle und noch mehr Info
Es dauert nicht mehr lange, und da sag ich nur: viel Spass noch hier damit.


Zitat:
(...)Für § 130 a alte Fassung war erforderlich, daß mehr oder weniger vollständige und in ihrem Sinn eindeutige Beschreibungen gegeben werden mußten, wie man eine Katalogtat plant, vorbereitet, erfolgreich durchführt oder möglichst unerkannt entkommt.

(...)



Das hat sich nun bei der neuen Version des § 130 a grundlegend geändert. Der tatsächliche Inhalt einer Publikation tritt in den Hintergrund. Hauptanknüpfungspunkt für die Aufnahme staatlicher Ermittlungstätigkeit ist nicht mehr das geschriebene Wort selbst, dessen Verfasser es sodann zu ermitteln gilt, sondern es wird umgekehrt vorgegangen, indem man sich die "suspekten" Verfasser und Publikationen ansehen und die Beiträge daraufhin untersuchen wird, ob sich nicht irgend etwas davon unter Berücksichtigung der Person und des politischen Standortes ihres Verfassers als strafanleitend interpretieren läßt.

Verstanden ?
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„Nie haben die Massen nach Wahrheit gedürstet.
Von den Tatsachen, die ihnen mißfallen, wenden sie sich ab und ziehen es vor,
den Irrtum zu vergöttern, wenn er sie zu verführen vermag.
Wer sie zu täuschen versteht, wird leicht ihr Herr,
wer sie aufzuklären sucht, stets ihr Opfer..“
-- Gustav Le Bon 1895

Geändert von Fleet (26.03.2008 um 19:49 Uhr).
Fleet ist offline  
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Alt 26.03.2008, 19:41   #30
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Um mich gleich auf die "schwarze Liste" setzen zu lassen, setze ich gerne noch eins drauf.

Wer dieses "Adorno-Zitat" als Volksverhetzung verurteilt, verbrennt auch Bücher.
nashgul ist offline  
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Alt 26.03.2008, 19:44   #31
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Da könnt ihr noch so doll schimpfen wie die Rohrspatzen, denn wenn er die Daten nicht raus gibt, ist er selber dran. Laut § 23 BGB ist dies nun mal ein nach außen auftretender Verein und da haftet der Vorstand für seine / alle Schäfchen.

Zitat:
(2) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang seiner Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.
gepaart mit § 31 BGB

Zitat:
Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt.
So und nun könnt ihr gerne weiter träumen im Irrglauben der Anonymität.
Trixi ist offline  
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Alt 26.03.2008, 19:51   #32
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Zitat:
Zitat von Trixi Beitrag anzeigen
Da könnt ihr noch so doll schimpfen wie die Rohrspatzen, denn wenn er die Daten nicht raus gibt, ist er selber dran. Laut § 23 BGB ist dies nun mal ein nach außen auftretender Verein und da haftet der Vorstand für seine / alle Schäfchen.

gepaart mit § 31 BGB

So und nun könnt ihr gerne weiter träumen im Irrglauben der Anonymität.

Genau so ist das, Trixi. Bist nur schneller gewesen und ich hätte es jetzt auch eingestellt.
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Geändert von Fleet (26.03.2008 um 19:57 Uhr).
Fleet ist offline  
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Alt 26.03.2008, 19:52   #33
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Zitat:
Ein von der Staatsanwaltschaft verdächtigtes Mitglied hatte ein Zitat von Theodor W. Adorno in seiner Signatur stehen und erschien unter jedem seiner zahlreichen und verschiedenen Beiträge. »Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten»
Dieses Mitglied ist aber nicht mehr hier im Forum, oder?

Ansonsten, ich habe schlimmeres gelesen und da hat auch niemand Anklage eingereicht. Die ersten paar Antworten in dem anderen Thread waren eher "im aufgeregtem Zustand" geschrieben, aber ...


welche Äußerungen sind eigentlich "Volksverhetzung" in den anderen Thread??

Die Signatur alleine kanns nicht sein, denn "n/a" hatte nicht nur dort gepostet.
Sancho ist offline  
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Alt 26.03.2008, 19:55   #34
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Zitat:
Zitat von Trixi Beitrag anzeigen
So und nun könnt ihr gerne weiter träumen im Irrglauben der Anonymität.
Ich träume nicht, ich kämpfe. Nicht weil ich zur Behinderung der Strafverfolgung beitragen möchte, sondern weil ich - auch wenn mir selbst das umstrittene Posting ein wenig aufstößt weil ich jede Form von Gewalt zutiefst ablehne - den Tatforwurf nicht nachvollziehen kann. Ich denke er fällt unter die Sozialadäquanzklausel. So lange hier nichts kriminelles geschrieben wird, bleiben wir auch anonym und noch hat das BVerfG nicht endgültig in der Sache der Vorratsdatenspeicherung entschieden.
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Alt 26.03.2008, 20:06   #35
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Hallo an die Gemeinde

Ich denke auch, hier gehts um Einschüchterung. Die treibt die nackte Angst, weil Sie nicht wissen, wie Sie dieser Sache Herr werden können. Eine chinesische Lösung mit google im Boot wird wohl in Deutschland nicht zumachen sein
Und ich bin auch fest davon überzeugt, dass den Schlapphüten der kalte Schweiß auf der Stirn steht, wenn sie, selbstverständlich die Verfassung schützend, im Netz die einzelnen Foren durchsuchen ich finds zum

Grüße vom Papa Bär aus dem sonnigen Pianosa
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Alt 26.03.2008, 20:06   #36
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Standard Hab ich noch vergessen anzuführen

Das passt doch auch recht nett.

Zitat:
Entscheidend ist dabei das "geistige Umfeld", in dem man den/die Verfasser/in ansiedelt, dieses entscheidet über den "wahren" Gehalt des geschriebenen Wortes. Eigentlich Unverfängliches kann so zur Erfüllung eines Straftatbestandes emporstilisiert werden.

(...)
Mit Recht stellen die Strafverteidiger-Initiativen dazu fest: "Nach der Vorschrift werden nicht konkrete Taten unter Strafe gestellt, sondern es geht um die Kriminalisierung der Veröffentlichung von Texten, deren Wirkung auf den Leser nicht feststellbar ist. Strafrechtlich sanktioniert werden sollen lediglich vermutete Auswirkungen von Veröffentlichungen und vermeintliche Absichten der Verfasser und Publikatoren. Diese Vorverlagerung des Strafrechts in den Bereich von Absichten bietet die Möglichkeit der rechtsförmigen Ausgrenzung von zu Staatsfeinden erklärten politischen Gegnern und eröffnet damit einer Gesinnungsjustiz Tür und Tor." (abgedruckt zum Beispiel in: "Generaldirektion Innere Sicherheit", Göttinger AK 1987)
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Alt 26.03.2008, 20:10   #37
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Benutzerbild von dr.byrd
 
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Ort: Berlin
Beiträge: 1.912
Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Auch in meinem Verfahren hatte ich den Eindruck, daß das Urteil schon vor der Verhandlung feststand.

So ist sie halt, die Klassenjustiz.

Aber, sie fangen an uns ernst zu nehmen. Sie werden nervös und sie machen Fehler.

Das alles kann uns nur helfen.

Das macht das Forum nur noch populärer.

Jetzt erst recht! Verteilt das Flugblatt des ELO-Forums ("Unsere Rechte") am 31.03.2008 vor jeder ARGE/Jobcenter. - Wir lassen uns nicht einschüchtern!
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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.



dr.byrd ist offline  
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Alt 26.03.2008, 20:14   #38
Tom_
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Zitat:
Ob bei der Registrierung oder den Posts.
Nur hilft es heute nichts mehr, wenn man die IP Adresse erfährt, die jemand vor Monaten hatte. Um festzustellen wer diese IP zum damaligen Zeitpunkt hatte müßte man sicher sein, daß die Uhren des Rechners auf dem das Forum läuft exakt gleich laufen zu den Uhren des Providers. Eine Abweichung von Sekunden kann schon bedeuten, daß inzwischen jemand anders die IP zugeteilt bekam.

Angesichts der Tatsache, daß IP Adressen zum damaligen Zeitpunkt bei Flatratenutzern gar nicht vom Provider gespeichert werden durften, stelle ich es mir schwer vor jetzt aus einer bekannt gewordenen IP die Person von damals zu ermitteln. Dazu müßten sämtliche IP Daten allerer Provider von mehreren Tagen gespeichert vorliegen.
 
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Alt 26.03.2008, 20:18   #39
Tom_
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Zitat:
Laut § 23 BGB ist dies nun mal ein nach außen auftretender Verein und da haftet der Vorstand für seine / alle Schäfchen.
Dazu müssen die Schäfchen aber erst Mitglieder des Vereins sein und ich denke die wenigsten von uns sind im Trägerverein des Forums dabei.
 
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Alt 26.03.2008, 20:21   #40
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Standard AW: Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

Hallo Freunde,
hallo Martin,
ich finde den gesamten Vorgang nur noch unglaublich.
Ich befürchte allerdings, dass dies erst der Anfang einer faschistoiden "Hetzjagd" auf dieses Forum ist.
Die "Schäublemania" trägt langsam Früchte.
HajoDF ist offline  
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