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Bundesstadt Bonn zu unserem Antrag für öffentliche Beschäftigung; in Forum: Allgemein; Die Stadt Bonn hat uns heute angeschrieben und uns über das Prozedere unseres Bürgerantrages informiert. Gleichzeitig werden wir eingeladen. Zitat: Bonn13.02.2008 Bürgerantrag - Öffentliche Beschäftigung Sehr geehrter Harr Behrsing, sehr ...

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Alt 16.02.2008, 12:04   #1
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Standard Bundesstadt Bonn zu unserem Antrag für öffentliche Beschäftigung

Die Stadt Bonn hat uns heute angeschrieben und uns über das Prozedere unseres Bürgerantrages informiert. Gleichzeitig werden wir eingeladen.

Zitat:
Bonn13.02.2008

Bürgerantrag
- Öffentliche Beschäftigung

Sehr geehrter Harr Behrsing, sehr geehrter Herr Wobido,
sehr geehrte Damen und Herren,

Frau Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann hat Ihren Bürgerantrag erhalten und mich gebeten, Ihnen den Eingang schriftlich zu bestätigen und sie über das weitere Verfahren zu informieren.

In Bonn werden Bürgeranträge zuerst im Bürgerinnen. Und Bürgerausschuss beraten, der sich in der Sitzung am 11.03.2008 mit Ihrem Anliegen befassen wird. Der Ausschuss formuliert seine Auffassung zu Ihrem Antrag.

Die Fachdezernentin wurde über die Einzelheiten Ihres Antrages informiert und gebeten, die für die Beratung notwendige Stellungnahme der Verwaltung vorzubereiten.

14 Tage vor Sitzungsbeginn erhalten Sie die Einladung mit der Tagesordnung und den Beratungsunterlagen zu Ihrem Bürgerantrag durch das Bürgerbüro zugesandt.

In der Sitzung besteht Rederecht, so dass ein Mitglied des Erwerbslosen Forums Deutschland, falls gewünscht, die Möglichkeit hat, den Ausschussmitgliedern in der Sitzung mündlich noch einige zusätzliche Erläuterungen zu geben. Bitte berücksichtigen Sie hierbei, dass Ihr Schreiben und der IAB-Kurzbericht im Wortlaut den Beratungsunterlagen beigefügt werden und allen Ausschussmitgliedern vor der Beratung bereits vorliegen.

Die Sitzungen des Bürgerinnen- und Bürgerausschusses sowie ggf. weitere Gremien, die mit Ihrem Bürgerantrag befasst sind, finden grundsätzlich öffentlich statt, so dass diese Daten auch der Presse bekannt gegeben werden.
Zusätzlich wir Ihr Schreiben mit der Stellungnahme der Verwaltung wie alle Dokumente zu öffentlichen Ausschusssitzungen in das Bonner Rats-Informationssystem (Bo-RIS) eingestellt und ist damit für alle Internetnutzer verfügbar.

Der Ausschussvorsitzende, Herr Bürgermeister Joisten, ist – ebenso wie die Stadtratsfraktionen - über den Eingang Ihres Antrages informiert.

Beigefügt habe ich Ihnen die Broschüre Bürgerbeteiligung, die Ihnen ergänzende Informationen u. a. zum
Verfahren bei der Beratung von Bürgeranträgen gibt.
Wenn Sie weitere Fragen zum Verfahren, zur Zusammensetzung des Ausschusses etc. haben, zögern Sie bitte nicht anzurufen, wir helfen gerne weiter.

Mit freundlichen Grüßen
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing ist offline  
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Alt 16.02.2008, 12:18   #2
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Beiträge: 1.150
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NA da mal gespannt ist wie sich die Dinge weiter entwickeln werden. Möge eure Anstrengungen da auch Früchte tragen. Aber schon mal schön daß eure Bemühungen überhaupt etwas fruchten, werde dies mit großem Interesse weiter verfolgen. LG Hexe
Hexe45 ist offline  
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Alt 16.02.2008, 12:56   #3
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Benutzerbild von Avensis
 
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hört sich gut an,ist doch schon mal ein Erfolg
__________________
Für dunkle Stunden wünsche ich dir die Eigenschaften der Sonnenblume,
die ihr Gesicht immer wieder der Sonne zuwendet,damit die Schatten hinter sie fallen!
Avensis ist offline  
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Alt 16.02.2008, 17:46   #4
Tinkalla
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Was,Wie,Wo? So schnell kommt eine Antwort, oder habt Ihr in Bonn den schon wesentlich früher eingereicht? Da bin ich echt erstaunt!
 
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Alt 16.02.2008, 19:04   #5
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Am Diestag den 12.02. haben wir den eingereicht. Da wir ja nun das Erwerbslosen Forum sind, bekommen wir in Bonn schon eine korrekte Behandlung, was aber nicht heißen muss, dass der Antrag schon urch ist.
Zitat:
Zitat von Tinkalla Beitrag anzeigen
Was,Wie,Wo? So schnell kommt eine Antwort, oder habt Ihr in Bonn den schon wesentlich früher eingereicht? Da bin ich echt erstaunt!
__________________
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Martin

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Martin Behrsing ist offline  
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Alt 16.02.2008, 19:24   #6
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Hallo

Für mich ist dies schon ein Erfolg - man hört Uns an !

Das ist doch in der jetzigen Zeit, das wichtigste überhaupt.

Überall wo man hin kommt und sich als ALG2 Empfänger bekennt,
wird man als Mensch 2 oder 3 Klasse behandelt!
Es ist kein Geheimnis, dass 1€ Jobs die regulären Arbeitsplätze vernichtet.
Früher oder später recht sich das sowieso.

So nun bin ich gespannt, wie sich die Stadt Bonn dem Problem stellt.
Vieleicht ist dies eine Weichenstellung, die Sozialgerichte sind schon des längeren auf der Seite der Betroffenen.
Ich werde leider nicht daran teilnehmen können, aber ich werde diese Entscheidung hier im Land eine große Plattform geben.

Danke an die Organisatoren hier aus dem Forum

gruß goweidlich
goweidlich ist offline  
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Alt 16.02.2008, 20:27   #7
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Benutzerbild von Bruno1st
 
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Ort: Nähe Freiburg
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der Hinweis, daß das Schreiben allen Teilnehmern vorgelegt wird, hat mir gefallen.
Mir fehlt nur eine Bestätigung, daß es auch "gelesen" wurde - "verstanden" ist das nächste Problem

viel erfolg auf jeden fall
__________________
viele grüße bruno (human being uLtd.)
Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich!
über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke
* "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV *
Bruno1st ist offline  
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Alt 16.02.2008, 20:39   #8
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Benutzerbild von maniac
 
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ich wünsche auch viel erfolg!
maniac ist offline  
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Alt 16.02.2008, 21:16   #9
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Benutzerbild von sickness
 
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ich schliesse mich den anderen an und wünsche den größtmöglichen erfolg. allerdings bin ich da doch voreingenommen. ich traue denen nicht mehr über den weg und denke, sie werden den antrag abschmettern, ohne einen zweifel aufkommen zu lassen, woher der wind weht.
aber ich hoffe das beste...*daumendrückt*
sickness ist offline  
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Alt 16.02.2008, 22:26   #10
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Ort: Berlin
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sehr flott in Bonn !
- wird bestimmt spannend


---

Für Berlin ist dieser Weg m.E. leider nicht gangbar. 2005 wurde zwar ebenfalls als letztes Bundesland eine Möglichkeit für direkte Bürgerbeteiligung auf Bezirksebene installiert.
Das Verfahren ist aber für Einzelne viel zu aufwändig: man braucht allein für die unterste Stufe, dem Einwohnerantrag bereits 1 Prozent der Stimmen in den einzenen Bezirken.
Na - vielleicht fällt uns dann schon auch mal noch was zugkräftiges für diese Riesenkraake hier ein
.
__________________

Viele Grüße, ethos07

bin bis 03.09. offline > ortsabwesend


********************
"Die Revolution steht in keinem Gesetzbuch, sie beginnt im Kopf..."(Mario Nette )" ... und reift im TUN. " (ethos07)
********************
Meine Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung dar.
ethos07 ist offline  
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Alt 20.02.2008, 19:57   #11
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Benutzerbild von dr.byrd
 
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Zitat:
Zitat von ethos07 Beitrag anzeigen

Für Berlin ist dieser Weg m.E. leider nicht gangbar. 2005 wurde zwar ebenfalls als letztes Bundesland eine Möglichkeit für direkte Bürgerbeteiligung auf Bezirksebene installiert.
Das Verfahren ist aber für Einzelne viel zu aufwändig: man braucht allein für die unterste Stufe, dem Einwohnerantrag bereits 1 Prozent der Stimmen in den einzenen Bezirken.
Na - vielleicht fällt uns dann schon auch mal noch was zugkräftiges für diese Riesenkraake hier ein
.
@ethos07
Verfassung von Berlin

Zitat:
Artikel 34

Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit schriftlichen Anträgen, Anregungen oder Beschwerden an die zuständigen Stellen, insbesondere an das Abgeordnetenhaus, den Senat, die Bezirksverordnetenversammlungen oder die Bezirksämter, zu wenden.
Vielleicht läßt sich hier ein Weg finden.

Gruß
Michael
__________________

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dr.byrd ist offline  
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Alt 27.02.2008, 12:42   #12
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so es geht weiter. Am 11.03.2008 wird über unseren Antrag entschieden

Zitat:
Bundesstadt Bonn
TOP

Die Oberbürgermeisterin
BE

VR 02
Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW


X

öffentlich

nicht öffentlich

Drucksachen-Nr.



0810390

Externes Dokument

- Bürgerantrag vom 12.02.2008
IAB-Kurzbericht 2/2008

Antragsteller/in

Erwerbslosen Forum Deutschland

Eingangsdatum
Straße



12.02.2008 (Posteingang Stadtverwaltung)
PLZ / Ort



Ratsbüro
Datum

12.02.2008



Betreff
Bürgerantrag: Öffentliche Beschäftigung statt Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwand (MEA, Ein-Euro-Job)

* Zuständigkeiten
1 = Beschluss
2 = Empf. an Rat
3 = Empf. an HA
4 = Empf. an BV

5 = Anreg. an Rat
6 = Anreg. an HA
7 = Anreg. an FachA
8 = Anreg. an OB

9 = Anhörung
10 = Stellungnahme


Beratungsfolge
Sitzung
Ergebnis
Z. *
Bürgerinnen- und Bürgerausschuss
11.03.2008

8





Inhalt des Bürgerantrages
Das Erwerbslosen Forum Deutschland beantragt den Verzicht auf Arbeits­gelegenheiten mit Mehraufwand (MEA, Ein-Euro-Job) und regt stattdessen die Schaffung von regulären, arbeits- und tarifrechtlich gestalteten Beschäftigungsverhältnissen an.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten ausführ­lichen Schreiben vom 12.02.2008.
Die Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, auf die in diesem Schreiben hingewiesen wird, ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Zitat:
Bundesstadt Bonn
TOP

Die Oberbürgermeisterin
BE

Dez. V
Stellungnahme der Verwaltung


X

öffentlich

nicht öffentlich

Drucksachen-Nr.



0810390ST3

Externes Dokument



Betreff
Bürgerantrag: Öffentliche Beschäftigung statt Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwand (MEA, Ein-Euro-Job)

Verwaltungsinterne Abstimmung
Datum
Unterschrift
Federführung: Dez. V
25.02.2008
gez. Wahrheit
Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02

am 26.02.2008


Beratungsfolge
Sitzung


Bürgerinnen- und Bürgerausschuss
11.03.2008







Inhalt der Stellungnahme

Das arbeitsmarktpolitische Instrument der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwands­entschädigung (AGH mit MAE) dient der Eingliederung er­werbsfähiger Hilfebedürfti­ger (eHb) nach den Bestimmungen des Sozial­gesetzbuch II. Es wird eingesetzt, wenn eigene Arbeitsbemühungen er­folglos sind, keine Arbeitsförderung mit dem In­strumentarium des SGB III angeboten werden kann und andere Hilfsangebote, wie beispielsweise psycho-soziale Begleitung, Schuldner- oder Suchtberatung für eine Ar­beitsaufnahme nicht ausreichend sind. Arbeitsgelegenheiten werden nachrangig zu Vermittlung in Arbeit, Ausbildung und Qualifizierung be­setzt.
Über den Einsatz des arbeitsmarktlichen Instruments der Arbeitsgele­genheiten ent­scheidet die ARGE in Anwendung des SGB II in eigener Zu­ständigkeit. Eine Steue­rung durch die Kommune ist ausgeschlossen, dem Bürgerantrag kann insoweit nicht entsprochen werden.

Der Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 2/2008 geht diffe­renziert auf das Instrument der Arbeitsgelegenheiten ein, mit zum Teil kritischen Anmerkungen zur Wirkung der Ein-Euro-Jobs. Die Verwaltung wird diesen Bericht auswerten und im „Beirat für arbeits­marktunterstützende Angebote“ mit den Ver­tre­tern der IHK, der Hand­werkskammer, der Gewerkschaften, der Wohlfahrtsver­bände, der Agentur für Arbeit, der ARGE und der Bundesstadt Bonn diskutieren.
Eine erste eigene Wirkanalyse hat die Verwaltung mit dem „Jahresbe­richt Bonner Arbeitsge­legenheiten 2006 (DS-Nr. 0711086)“ dem Ausschuss für Soziales, Migration, Gesund­heit und Wohnen in seiner Sitzung am 8. Mai 2007 vorgelegt. Hier wurde ge­zeigt, dass durch den Einsatz von Arbeitsgelegenheiten in vielen Fällen (ca. 15%) eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt und in Ausbildung erreicht werden konnte. Einige Träger von Arbeitsgelegenheiten können auf Integrationsquoten von deut­lich über 30 % verweisen. Der Bericht für das Jahr 2007 wird in einer der nächsten Sitzungen des ASMGW vorgelegt werden.

Ein grundsätzlicher Verzicht auf das arbeitsmarktliche Instrument der Arbeitsgele­genheiten mit Mehraufwandsentschädigung kann auch aus die­sen Gründen nicht in Betracht kommen.


-.-.-.-.-


Die Verwaltung kann den Bürgerantrag des „Erwerbslosen Forums Deutsch­land“ nicht befürworten und empfiehlt, das Erwerbslosen Forum Deutsch­land über die hierfür maßgeblichen Gründe durch die Stellungnahme der Verwaltung zu informieren.
Es wird auf den Bericht verwiesen. Bin mal gespannt, wieviel Ausschussmitgliedern denn dieser dürftige Text auffällt.
Habe mir mal die Mühe gemacht den Abschlussbericht rauszusuchen und war erstaunt, wie auch hier einfach schlechte Ergebnisse schön geredet werden, obwohl es überhaupt keine Grundlage dazu gibt (letztes Zitat)

Zitat:
Bundesstadt Bonn
TOP

Die Oberbürgermeisterin
BE

VR 02
Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW


X

öffentlich

nicht öffentlich

Drucksachen-Nr.



0810390

Externes Dokument

- Bürgerantrag vom 12.02.2008
IAB-Kurzbericht 2/2008

Antragsteller/in

Erwerbslosen Forum Deutschland

Eingangsdatum
Straße



12.02.2008 (Posteingang Stadtverwaltung)
PLZ / Ort



Ratsbüro
Datum

12.02.2008



Betreff
Bürgerantrag: Öffentliche Beschäftigung statt Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwand (MEA, Ein-Euro-Job)

* Zuständigkeiten
1 = Beschluss
2 = Empf. an Rat
3 = Empf. an HA
4 = Empf. an BV

5 = Anreg. an Rat
6 = Anreg. an HA
7 = Anreg. an FachA
8 = Anreg. an OB

9 = Anhörung
10 = Stellungnahme


Beratungsfolge
Sitzung
Ergebnis
Z. *
Bürgerinnen- und Bürgerausschuss
11.03.2008

8





Inhalt des Bürgerantrages
Das Erwerbslosen Forum Deutschland beantragt den Verzicht auf Arbeits­gelegenheiten mit Mehraufwand (MEA, Ein-Euro-Job) und regt stattdessen die Schaffung von regulären, arbeits- und tarifrechtlich gestalteten Beschäftigungsverhältnissen an.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten ausführ­lichen Schreiben vom 12.02.2008.
Die Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, auf die in diesem Schreiben hingewiesen wird, ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Zitat:

http://www.bonn.de/bo_ris/ris_sql/Bo_Info.asp?e_search_1=56706&e_search_4=Falsch





Jahresbericht


Bonner Arbeitsgelegenheiten 2006



Bundesstadt Bonn

Amt für Soziales und Wohnen
Koordinierungsstelle für Integrationsdienstleistungen
(Amt 50–122)
Inhalt

Seite
I Einleitung 3
II Das arbeitsmarktpolitische Instrument der 3
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwands-
entschädigung (AGH mit MAE)
II.1 Gesetzliche Grundlagen 3II.2 Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten4
III Aufbau- und Ablauforganisation in Bonn 4
III.1 Beauftragung der Koordinierungsstelle 4 III.2. Rahmenbedingungen 5
III.2.1 Düsseldorfer Erklärung 5 III.2.2 Präambel des Bonner Beirats 5 III.2.3 Weitere Bedingungen 5 III.2.4 Software Comp.ASS 6
IV Bonner Situation – Die Praxis 6
IV.1 Beschreibung der Angebotsstruktur 6
IV.2 Der Bonner Tätigkeitskatalog 7
IV.3 Ablauf 7
IV.4 Exemplarische Verläufe 7
IV.5 Haushaltsvolumen und Abrechnung 9
V Statistische Auswertung 9
V. 1 Maßnahmestrukturen 9
V.2 Teilnehmerstrukturen 10
V.3 Maßnahmeverläufe 11
V.3.1 Nicht erfolgte Antritte 11
V.3.2 Abbrüche 12
V.3.3 Reguläre Beendigungen 13
V.3.4 Laufende Maßnahmen 14
V.3.5 Bewertung 14

VI Schlussbemerkung 17

VII Literaturverzeichnis 19

I Einleitung

In dem vorliegenden Bericht werden die Konzeption, die Durchführung und die statis­tische Auswertung der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH mit MAE)[1] in Bonn untersucht.
Dabei sollen nach einer kurzen Erläuterung der rechtlichen Grundlagen die organisatorischen Rahmenbedingungen dieses arbeitsmarktpolitischen Instruments skizziert werden. Im An­schluss daran werden die Angebotsstruktur und der Ablauf der AGH mit MAE in Bonn darge­stellt. Statistische Angaben, die Interpretation des Datenmaterials und ein kritischer Ausblick auf zukünftige Entwicklungen schließen den Bericht ab.
Aufgrund der Tatsache, dass für das Jahr 2005 lediglich ein Berichtszeitraum von zehn Mo­naten zugrunde gelegt werden könnte[2] und ihm somit der Charakter eines „Aufbaujahres“ zukäme, handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um einen Jahresbericht aus­schließlich für das Jahr 2006.


II Das arbeitsmarktpolitische Instrument der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH mit MAE)
II.1 Gesetzliche Grundlagen

Nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch II (SGB II) sind AGH mit MAE ein arbeits­marktpolitisches Instrument zur Eingliederung erwerbsfähiger Arbeitslosengeld II-Empfän­ger/innen. Sie sollen dann Berücksichtigung finden, wenn eigene Arbeitsbemühungen er­folglos bleiben, keine Arbeitsförderung mit dem Instrumentarium des SGB III angeboten werden kann und Hilfsangebote, wie psycho-soziale Begleitung, Schuldnerberatung etc. für eine Arbeitsauf­nahme nicht ausreichend sind. AGH mit MAE zeichnen sich mithin durch Sub­sidiarität aus. Sie dürfen als Maßnahme erst dann zum Tragen kommen, wenn eine Ver­mittlung in Arbeit, Ausbildung und Qualifizierung nicht möglich ist.
AGH mit MAE müssen sowohl im öffentlichen Interesse liegen als auch dem Kriterium der Zusätzlichkeit gerecht werden. Die Arbeitsergebnisse dürfen demzufolge nicht erwerbswirt­schaftlichen Interessen dienen, sondern müssen der Allgemeinheit zugute kommen. Von daher sind sie gemeinnütziger Natur. Die Arbeiten sind nur dann zusätzlich, wenn sie ohne Förderung entweder gar nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt werden. „Die Ausfüllung der Begriffe Zusätzlichkeit und öffentliches Interesse erfolgt durch die lokale Ebene und im Konsens der beteiligten Akteure (Agenturen, Kommunen, Wohlfahrtspflege, Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer)“.[3]
AGH können von Hilfebedürftigen im Alter von 15-64 Jahren wahrgenommen werden. Ju­gendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren haben direkt nach Antragstellung einen rechtlichen Anspruch auf Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder eine AGH.
Wie alle anderen arbeitsmarktpolitischen Instrumente auch sollen AGH dazu beitragen, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige auf der Grundlage des „Forderns und Förderns“ ihren Lebens­unterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.
Vor diesem Hintergrund wird mit den Kunden/innen der ARGE eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen, die auch rechtliche Grundlage der Zuweisung in die AGH ist. Die darin ge­troffenen Absprachen gelten in der Regel über einen Zeitraum von sechs Monaten und geben u. a. Auskunft darüber, welche Leistungen die Erwerbsfähige / der Erwerbsfähige zur Ein­gliederung in Arbeit erhält und welche Bemühungen er seinerseits zur Arbeitsmarktintegra­tion unternehmen muss.
Obwohl es sich bei der AGH mit Mehraufwandsentschädigung im Unterschied zu der AGH mit Entgeltvariante[4] um kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechtes handelt, sind die Vor­schriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz entsprechend anzuwenden. Analog gilt dies für Haftungsschäden.
Die Verbände, Vereine und Institutionen (Maßnahmeträger), die Arbeitsgelegenheiten ein­richten, sind per Gesetz verpflichtet, über die erbrachten Leistungen der Teilnehmer/innen eine Beurteilung zu erstellen und der ARGE vorzulegen.


II.2 Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten

Durch das Erfordernis der Nachrangigkeit der AGH wird bereits deutlich, dass „sie in erster Linie nicht der direkten Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, sondern dem Erhalt und der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der erwerbstätigen Hilfebedürftigen“[5] dienen sollen. Sie vermitteln Erkenntnisse über die jeweiligen Eignungs- und Interessenschwer­punkte sowie über vorhandene Qualifikationen. AGH können mithin signifikante Hinweise für die Förderung sowie Strategien zur regulären Arbeitsaufnahme liefern[6], zumal die in eine AGH zu vermittelnde Klientel häufig äußerst komplexe Problemlagen – wie Langzeitarbeitslo­sigkeit, psycho-soziale Schwierigkeiten, gesundheitliche Einschränkungen, unzureichende Deutschkenntnisse, Antriebsschwäche etc. - aufweist. „Die 1-EuroJobs sind ein Sammelbe­cken für eine große Vielfalt von Problemkonstellationen.“[7] Individuelle, ressourcenorientierte Hilfeplanungen sind mithin unabdingbar.
Variabel ist zunächst der Umfang der wöchentlich zu erbringenden Arbeitszeit. Der Gesetz­geber hat hier auf eine Vorgabe verzichtet, die Bundesagentur für Arbeit nennt in ihren Durchführungshinweisen einen maximalen Wert von 30 Stunden pro Woche. Infolge multip­ler Vermittlungshemmnisse vereinbaren Fallmanager/innen bzw. persönliche Ansprechpartner/innen und Kunde/in oftmals eine reduzierte Arbeitszeit.
In den meisten Fällen wird zunächst ein Zeitraum von sechs Monaten vereinbart, der nach Ablauf bei ausreichender Begründung verlängert werden kann.
Quantitative sowie qualitative Unterschiede bestehen hinsichtlich des Qualifizierungsanteils bei AGH. Sie resultieren allein aus der Tatsache, dass der Terminus der Qualifizierung im Gesetz nicht spezifiziert ist. Das Spektrum reicht von der Vermittlung von Schlüsselqualifika­tionen, wie Pünktlich- und Zuverlässigkeit, über Fachanleitung, Teilnahme an internen und externen Fortbildungen, Erwerb des Führer-, Gabelstaplerscheins bis hin zur konkreten Be­werbungshilfe / Stellenakquise. Die Maßnahmeträger können bei entsprechender intensiver sozialpädagogischer Begleitung Kostenpauschalen geltend machen.


III Aufbau- und Ablauf-Organisation in Bonn
III.1 Beauftragung der Koordinierungsstelle

Die ARGE Bonn hat für die Organisation und Abwicklung der AGH das Amt für Soziales und Wohnen der Bundesstadt Bonn beauftragt. Die Koordinierungsstelle für Integrationsleistun­gen ist insofern Dienstleister der ARGE. Die rechtliche Grundlage hierfür ist ein bis Ende 2009 gültiger Vertrag zwischen der ARGE Bonn und dem Amt für Soziales und Wohnen auf der Grund­lage der Mindestanforderungsverordnung in Verbindung mit § 18 Abs. 3 SGB II. Das von der Bundesstadt Bonn in der Koordinierungsstelle eingesetzte Personal wird durch die ARGE refinanziert.

Ps. wer ist denn jetzt wirklich zuständig ?


III.2
Rahmenbedingungen
III.2.1 Düsseldorfer Erklärung

Wie bereits oben angedeutet, obliegt es den ausführenden Organen, die Begriffe Zusätzlich­keit und öffentliches Interesse von AGH mit Inhalt zu füllen. Vor diesem Hinter­grund wurde im Dezember 2004 von dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit NRW, dem Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW, der Regionaldirektion NRW der Bundes­agentur für Arbeit, verschiedenen Vereinigungen, Verbänden etc. die Düsseldorfer Erklärung zur Arbeitsmarktintegration verfasst. Ziel dieses Papiers ist es, die Wettbewerbs­verzerrung auf dem ersten Arbeitsmarkt auszuschließen, reguläre Beschäftigung nicht zu gefährden und die Arbeitsmarktintegration von Arbeitslosengeld II- Empfängern/innen zu fördern.
Laut dieser Erklärung müssen AGH Bestandteil der individuellen Berufswegsplanung sein, möglichst mit Qualifizierungsanteilen und berufsnahen, passgenauen Arbeitsangeboten ein­hergehen und „zum Sprungbrett zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt werden.“[8] Insbe­sondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sei darauf zu achten, dass die Nachran­gigkeit von AGH mit MAE gegenüber der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung gewährleistet wird.
Bei der Konzeption und Umsetzung der AGH sei es unabdingbar, die jeweiligen regionalen Begleitgremien einzubinden und die Zusätzlichkeit beantragter Stellen sorgfältig zu überprü­fen.
Der arbeitsmarktpolitische Erfolg der AGH könne schließlich nur dann gelingen, wenn es ei­nen intensiven Erfahrungsaustausch aller Beteiligten gebe. Um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren, sei ein differenziertes Monitoring durch das Land, die Regio­naldirektion NRW und die kommunalen Spitzenverbände notwendig.


III.2.2 Präambel des Bonner Beirats

InBonn hat sich ein „Beirat für arbeitsmarktunterstützende Angebote“ gebildet, der aus fol­genden Mitgliedern besteht:

- Vertreter/in des Deutschen Gewerkschaftsbundes Region Bonn/Rhein-Sieg/Oberberg
- Vertreter/in der Vereinigten Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) Bezirk NRW-Süd
- Vertreter/in der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Bonn
- Vertreter/in der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg
- Vertreter/in der Kreishandwerkerschaft Bonn Rhein-Sieg
- Vertreter/in der Agentur für Arbeit Bonn
- Vertreter/in der ARGE Bonn
- Vertreter/in der Bundesstadt Bonn.

In der Präambel des Beirats werden der beauftragten Koordinierungsstelle für Integrati­onsleistungen im Amt für Soziales und Wohnen der Bundesstadt Bonn die folgenden Auf­gaben zugewiesen:

- Überprüfung, ob die AGH im öffentlichen Interesse liegen
- Überprüfung der Zusätzlichkeit dieser Stellen
- Überprüfung, ob durch die AGH keine Wettbewerbsverzerrung entsteht.

Ps.leider nur Debattierclub.


III.2.3 Weitere Bedingungen


Die Koordinierungsstelle für Integrationsleistungen händigt interessierten Trägern vor Bean­tragung einer Stelle ein Informationsschreiben zur Gestaltung der AGH mit MAE in Bonn aus. In diesem Schreiben werden neben allgemeinen Informationen zur AGH mit MAE die Bonner Rahmenbedingungen erläutert. Hierzu zählen im Wesentlichen die Möglichkeit der Staffelung der Aufwandsentschädigung von einem bis zu zwei Euro sowie der wöchentlichen Arbeitszeitvonmindestens 15 bis höchstens 30 Stunden, der Qualifizierungs­anteil von ca. 20 % der Arbeitszeit, die Vorrangigkeit der Angebote fürJugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren sowie die Gewährleistung der Mitbestimmung durch Be­triebs- oder Personalräte.
In Bonn sind Maßnahmeträger, die mehr als zehn AGH mit MAE beantragen, angehalten, der Koordinierungsstelle für Integrationsleistungen eine schriftliche Konzeption über ihre Ange­botsstruktur vorzulegen. Diese muss neben der Anzahl der beantragten Stellen ausführliche Informationen über Projektziele, Arbeitsinhalte, Fachanleitung, sozialpädagogische Beglei­tung etc. enthalten.

Ps.wäre sicher mal ganz interessant.

Darüber hinaus haben größere Träger zum Jahresende einen Erfahrungsbericht über die AGH zu erstellen. Dieser sollte u. a. detaillierte Angaben zu den verschiedenen Arbeitsbereichen, den angebotenen Qualifizierungen und dem Verbleib der Teilnehmer/innen nach dem Ende der Maßnahme beinhalten.[9]

Ps.ebenfalls.


Die Koordinierungsstelle für Integrationsleistungen verfügt zudem über eine eigene Be­schwerdestelle, die eng mit dem Beschwerdemanagement der ARGE kooperiert. Hier können sowohl Träger als auch Maßnahmeteilnehmer/innen ihre Kritik vorbringen. Die Überprüfung der Situation vor Ort erfolgt in der Regel mittels Außendienst durch die Sozialarbeiterin des Teams.
Übernimmt ein Träger Maßnahmeteilnehmer/innen oder vermittelt er sie anderweitig in ein sozial­versi­cherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt, kann er hierfür eine Ver­mittlungsprämie in Höhe von 600 € erhalten. Sie wird auf schriftlichen Antrag gewährt und in zwei Raten gezahlt. Die Auszahlung der ersten Rate erfolgt direkt nach Arbeitsaufnahme, die der zweiten ein halbes Jahr später nach Vorlage einer Bestätigung des Arbeitgebers über das noch bestehende Arbeitsverhältnis.


III.2.4 Software Comp.ASS

Die Koordinierungsstelle für Integrationsleistungen verwendet für die Organisation und Durchführung von AGH die Datenbanksoftware Comp.ASS. Mit diesem Computerprogramm werden alle Träger, Maßnahmeteilnehmer, AGH einschließlich sämtlicher Kontakte erfasst. Darüber hinaus erfolgt mit Hilfe dieser Software die statistische Auswertung, die Auszahlung der Mehraufwandsentschädigungen an die Teilnehmer/innen und die Dokumentation der Kommuni­kation mit der ARGE.

Ps.Liste offenlegen.


IV Bonner Situation – Die Praxis
IV.1 Beschreibung der Angebotsstruktur

Ausgehend von den Kriterien des öffentlichen Interesses und der Zusätzlichkeit von AGH sowie aufgrund der langjährigen Erfahrungen mit gemeinnützigen und zusätzlichen Stellen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG)[10] stellt die Koordinierungsstelle für Integrationsleis­tungen der ARGE Bonn Arbeitsangebote mit individueller Integrationsplanung und berufsnaher Vermittlung zur Verfügung.?

Bei zahlreichen AGH mit MAE handelt es sich um personenbezogene Stellen, die durch Ei­genbemühungen und Kontakte der Betroffenen zustande gekommen sind. ??



IV.2 Der Bonner Tätigkeitskatalog

Grundlage für die Arbeit des „Beirats für arbeitsmarktunterstützende Angebote“ ist der Bon­ner Tätigkeitskatalog, der halbjährlich aktualisiert wird. Er enthält im Wesentli­chen eine Auf­listung sämtlicher AGH mit MAE in Bonn und führt die jeweiligen Träger, die Einsatzstellen, die zur Verfügung stehenden Plätze und die verschiedenen Tätigkeitsbereiche auf. Unter­schieden wird insgesamt zwischen fünf Gruppen von Arbeitsangeboten:

Ps. Liste offenlegen.


- AGH mit MAE im Bereich des Sozialen, der Kinderbetreuung, der pflegerischen Hilfs­dienste und der Betreuung von Senioren / Patienten für den Personenkreis der über 25-Jährigen
- AGH mit MAE speziell für die Zielgruppe der jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren
- AGH mit MAE für Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen
- Sonstige AGH mit MAE außerhalb der vorgenannten Bereiche, die in der Regel von Per­so­nen ohne erhebliche psycho-soziale Schwierigkeiten wahrgenommen werden
- AGH mit MAE bei den Fachämtern der Bundesstadt Bonn.


IV.3 Ablauf

Nach schriftlicher Antragstellung eines Trägers auf Einrichtung einer AGH erfolgt in der Regel ein persönliches Gespräch, um die Eignung des Trägers zu überprüfen und ihn auf seine Verpflichtungen – Fachanleitung, Qualifizierung, Abrechnung, Berichtswesen etc. - hinzuwei­sen. Gleichzeitig wird ihm für den Fall auftretender Schwierigkeiten ein Beratungsangebot durch das Amt für Soziales und Wohnen unterbreitet.
Danach erfolgt die Aufnahme des Arbeitsangebots in eine Anbieterdatei, auf die die Mitar­beiter/innen der ARGE Zugriff haben und die wöchentlich aktualisiert wird. Die Teilnehmerzuwei­sung einschließlich der Festlegung der Modalitäten – Zeitraum der Maßnahme, wöchentliche Arbeitszeit etc. – erfolgt durch die Mitarbeiter/innen der ARGE. ?
Die Koordinierungsstelle für Integrationsleistungen dokumentiert, ob die Teilnahme der ARGE-Kunden/innen an der Maßnahme regelmäßig erfolgt.
Des Weiteren stellt sie sicher, dass sowohl die Mehraufwandsentschädigung an die Teilneh­mer/innen, als auch die Trägerpauschale an die Anbieter zeitnah überwiesen wird. Vier Wochen vor Abschluss der Maßnahme erfolgt durch die Koordinierungsstelle eine Anfrage an die ARGE, ob die Maßnahme verlängert werden soll. ?
Abschlussberichte[11] über die Teilnehmer/innen werden von den Trägern an die ARGE und an die Koordinierungsstelle für Integrationsleistungen geleitet. Aus ihnen gehen – zu­sätzlich zu den Angaben zur Person und zur Maßnahme - vor allem die ausgeübten Tätig­keiten, die erwor­benen Qualifikationen und die Empfehlungen des Trägers zur weiteren Be­rufswegsplanung hervor. Ps. Liste offenlegen.

Die Koordinierungsstelle für Integrationsleistungen kooperiert sehr eng mit den Trägern und der ARGE. Um die Arbeitsabläufe zu optimieren, wurde Ende 2005 ein monatlich tagender Arbeitskreis gegründet, an dem ARGE, die Koordinierungsstelle für Integrationsleistungen und die Fachstelle Sozialplanung des Amtes für Soziales und Wohnen teilnehmen. ?


IV.4 Exemplarische Verläufe

Um das arbeitsmarktpolitische Instrument der AGH mit MAE zu veranschaulichen, sollen in diesem Abschnitt zwei Fallbeispiele dargestellt werden. Bei den nachstehenden Ausführun­gen handelt es sich im Wesentlichen um Auszüge aus den Berichten der Träger.



Beispiel 1:

Ausgangssituation:
Herr K., geb. 1965, hatte in der Zeit von 05/05 bis 01/06 eine AGH mit MAE in der Modellschreinerei eines größeren Projektes, da er bereits in seinem Herkunftsland als Helfer in dieser Branche gearbeitet hatte. Aufgrund seiner Wohnungslosigkeit, eines - erst während der Maßnahme diagnostizierten - Suchtproblems und gesundheitlicher Einschränkungen war eine Vermittlung auf den ersten Arbeits­markt im Jahr 2005 nicht möglich.
Zielsetzung:
Zu Beginn der Maßnahme wurden gemeinsam mit Herrn K. die Ziele des Einsatzes erarbeitet: Integra­tion in den Arbeitsbetrieb, Verbesserung der Vermittlungschancen, Abbau von Vermittlungshemmnis­sen, Erleichterung des Einstiegs in die spätere Berufstätigkeit (z. B. durch die Teilnahme am Arbeits­prozess und die damit erforderliche Alltagsstrukturierung), Erhöhen der professionellen Handlungs­kompetenz im Berufsleben (allgemein und fachspezifisch), Aus- und Aufbau von Schlüsselqualifikatio­nen (Teamarbeit, Erhöhen der Konzentrationsfähigkeit, selbstbewusstes Auftreten), Verfestigung des Wissens über die Gepflogenheiten und Regeln auf dem deutschen Arbeitsmarkt, Erarbeiten umfassen­der Kenntnisse von Bewerbungsverfahren und Erstellen einer vollständigen Bewerbungsmappe, Kenntnis über die eigenen Fähigkeiten und Stärken, möglichst realitätsnahe Selbsteinschätzung der beruflichen und privaten Lebensbedingungen im Hinblick auf eine berufliche Tätigkeit.
Ergebnisse der Maßnahme:
Das von Herrn K. angestrebte Berufsziel des Tischlers erweist sich nur bedingt als realistisch, da zu­nächst die Suchtproblematik, die gesundheitlichen Einschränkungen (aktuelle Verschlechterung des Gesundheitszustandes) zu berücksichtigen sowie die Wohnsituation des Kunden zu klären sind. Au­ßerdem erscheint angesichts der vorhandenen Fähig- und Fertigkeiten eine Qualifizierung zum Helfer im Tischlerhandwerk sinnvoller. Im Verlauf der Maßnahme kam es bei Herrn K. zu einer deutlichen Verbesserung des Selbstwertgefühls und des Selbstvertrauens. Die Teamfähigkeit wurde erhöht, er verbesserte seine Handlungskompetenz in Bezug auf die berufliche Integration bzw. Stellensuche. Mitunter war Herr K. jedoch stark mit privaten Problemen beschäftigt, was ihn am Arbeitsplatz oft ablenkte und unkonzentriert arbeiten ließ. Ansonsten wirkte er motiviert.
Empfehlungen:
Zu befürworten ist hinsichtlich der weiteren Berufswegsplanung eine Qualifizierung im Tischlerhand­werk. Im Vorfeld und währenddessen sollte eine regelmäßige psycho-soziale, ggf. therapeutische Be­gleitung erfolgen. Die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe zur seelischen Stabilisierung und zum Ausbau der sozialen Handlungskompetenz / Schlüsselqualifikationen erscheint darüber hinaus sinnvoll.


Beispiel 2:

Ausgangssituation:
Herr U., geb. 1984, wurde einer AGH mit MAE zugewiesen, weil er keinerlei Berufspläne benennen konnte und über keinen Schulabschluss verfügte. Er arbeitete neuneinhalb Monate in einem Projekt für Jugendliche und junge Erwachsene.
Zielsetzung und Verlauf:
Da sich schon sehr bald zeigte, dass Herr U. mit komplexen Handlungsstrukturen überfordert war, erfolgte die fachliche Einarbeitung in kleinen Schritten. Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit mit ihm waren die nachhaltige Stabilisierung seiner Persönlichkeit und die grundlegende Akzeptanz der Ernst­haftigkeit hinsichtlich der Notwendigkeit einer regulären Beschäftigungsaufnahme. Angestrebt wurde zudem die Verbesserung seines Durchhaltevermögens, der Aufbau von Kontinuität, die Steigerung der Frustrationstoleranz und die Erweiterung lebenspraktischer Fertigkeiten. Es musste beispielsweise minutiös mit ihm erarbeitet werden, wann er morgens aufzustehen habe, um pünktlich am Arbeits­platz zu sein, wie viel Zeit die Morgentoilette, das Frühstück, Rauchen, der Weg zur Bushaltestelle, die Busfahrt beanspruche. Zu vermitteln waren zugleich Arbeitnehmerpflichten und Schlüsselqualifikatio­nen, wie Pünktlichkeit, Einhalten der Pausen und fristgerechte Zusendung von Arbeitsunfähigkeitsbe­scheinigungen. Zu thematisieren war überdies seine wiederholt auftretende Alkoholfahne in der Früh- und Nachmittagsschicht. Hinzu kam, dass es äußerst schwierig war, mit Herrn U. eine verbindliche berufliche Perspektive zu entwickeln. Er schwankte zwischen dem Wunsch des Erwerbs eines Schulab­schlusses, der Absolvierung einer Ausbildung und der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit. Herr U. nahm an einer zu der AGH gehörenden Qualifizierung mit den Inhalten Deutsch, Mathematik, allgemein bildende Themen, Umgang mit dem PC sowie Berufsfeldorientierung und Bewerbungstraining inkl. Schreiben von Bewerbungen teil. Durch intensive Zusammenarbeit und gegenseitigen Austausch aller Beteiligten (Vorgesetzte im Betrieb, Lehrer, Sozial­pädagogin) gelang es nach Monaten und vielen Gesprächen, Herrn U. an die schriftliche Stellensuche heranzuführen. So wurde eine erste Bewerbung für eine Helfertätigkeit an eine Zeitarbeitsfirma ge­schrieben.

Diese beiden detaillierten Darstellungen verdeutlichen nicht nur die multiplen Vermittlungs­hemmnisse vieler Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen, sondern geben Aufschluss über die Kom­plexität des Anforderungsprofils an die verschiedenen Träger. Dies gilt vor allem für sol­che, die eine differenzierte sozialarbeiterische Beratung und ein breites Spektrum von Quali­fikati­onsmaßnahmen anbieten. Sie müssen berufliche und soziale Situationsanalysen durchführen, mit den Maßnahmeteilnehmern/innen konkrete Ziele erarbeiten, Hilfepläne konzipieren, eng mit der ARGE kooperieren, den Integrationsprozess mitplanen und -steuern und gegebenenfalls Nach­betreuung anbieten.


IV.3 Haushaltsvolumen

Der Aufwand für AGH mit MAE in Bonn belief sich im Jahr 2006 auf insgesamt 5.570.391 €. Hiervon entfielen 3.899.273 € (78 %) auf Trägerpauschalen und 1.671.118 € (22 %) auf die Mehraufwandsentschädigungen. Pro Monat wurden mithin durchschnittlich 363.929 € für die Trägerpauschalen und 100.269 € für die MAE gewährt.
Die Ausgaben werden aus dem Eingliederungstitel der ARGE zu 100 % refinanziert.

Ps. stolze Summe,öffentl.Beschäftigung käme sicher günstiger für den Steuerzahler.

V Statistische Auswertung

V.1 Maßnahmestrukturen

In Bonn standen für das Jahr 2006 etwa 1.400 AGH mit MAE bereit. (und bis Heute ?)

Von diesen entfiel etwa ein Viertel auf den Bereich des Sozialen und der Kinderbetreuung, auf pflegerische Hilfs­dienste und die Betreuung von Senioren und Patienten. 38 % aller Stellen wurden für Ar­beitslosengeld II-Empfänger/innen mit multiplen Vermittlungshemmnissen eingerichtet. Bei etwa 9 % handelt es sich um spezielle Angebote für die Zielgruppe der jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren. Knapp 16 % gehören zu der Gruppe der sonstigen Arbeitsangebote für Per­sonen ohne erhebliche psycho-soziale Schwierigkeiten und 14 % der AGH mit MAE wurden von den Fachämtern der Bundesstadt Bonn angeboten.

Die AGH mit MAE verteilen sich auf folgende Wirtschaftszweige: Knapp 29 % auf den Bereich des Sozialen, jeweils ein Fünftel auf den Dienstleistungssektor und das Handwerk, 12 % auf den Garten- und Landwirtschaftsbereich (GaLa), jeweils 6 % auf Verwaltung, Büro und Verkauf, 3 % auf den Bereich Lager / Logistik und 2 % auf sonstige Einsatzstellen.

Im Laufe des Jahres 2006 konnten insgesamt 3.612 Teilnehmer in Arbeitsgelegenheiten vermittelt werden.??



Der Auslastungsgrad der knapp 1.400 AGH mit MAE entspricht im Jahresmittel etwa 72 %. Die nachstehende Übersicht verdeutlicht, dass der Auslastungsgrad für die verschiedenen Bereiche stark variiert. Die durchschnittliche Häufigkeit der Belegung beträgt 2,3 Teilnehmer/innen pro Arbeitsgelegenheit. Die AGH in den Bereichen Verkauf, Soziales sowie Garten- und Landwirtschaft wurden im Berichtszeitraum etwa drei Mal belegt.





Abb. 1:



Insgesamt boten 74 Träger Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung an.
26 der 74 Träger erhielten eine Trägerpauschale für die sozialarbeiterische Begleitung der Teil­nehmer/innen. Dies entspricht ungefähr einem Drittel. Für insgesamt 1.147 AGH mit MAE wurde eine Trägerpauschale gewährt, folglich für 85 % der Arbeitsangebote.

Ps.welche Summe?

Die durchschnittliche Verweildauer in einer Arbeitsgelegenheit liegt im Jahr 2006 bei 96 Ta­gen.

In Bonn wird nur in sehr begründeten Einzelfällen eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von zwei Euro gewährt. Der überwiegende Teil der Maßnahmeteilnehmer/innen erhält eine niedri­gere Aufwandsentschädigung. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer möglichst anreiz­kompatiblen Vergütung.

Je höher die Mehraufwandsentschädigung ausfällt, desto geringer ist der Anreiz für die Personen mit einem ‚Ein-Euro-Job’, eine Beschäftigung am ersten Ar­beitsmarkt zu suchen.“[12]

Ps. Eingliederung i.d.1. AM ??

V. 2 Teilnehmerstrukturen

Im Jahr 2006 haben 646 Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen an zwei oder mehreren Maß­nahmen teilgenommen, insofern beläuft sich die tatsächliche Teilnehmerzahl auf 2.966. Von diesen sind 2.051 männlich und 915 – mithin ein knappes Drittel - weiblich. Der Anteil der Frauen, die in Bonn eine AGH mit MAE ausübten, liegt um 10 % unter dem bundesdeut­schen Durchschnitt, jedoch nur um 6 % unter dem Westdeutschlands.[13]

Weitaus signifikanter ist die Abweichung im Hinblick auf die Altersstruktur.


Abb 2:

Während in Deutschland jede vierte AGH mit MAE einem Jugendlichen oder jungen Erwach­senen unter 25 Jahren zugewiesen wurde, ist für Bonn ein Vergleichswert von knapp 20 % zugrunde zu legen, der sich aus 394 männlichen und 198 weiblichen Teilnehmern/innen zusam­mensetzt.
Für die Gruppe der 25-50-Jährigen ist festzustellen, dass im Berichtszeitraum in Bonn 2.005 Personen dieser Altersgruppe eine AGH mit MAE hatten, das entspricht 67 %. Von diesen waren 1.423 Männer und 582 Frauen. Der bundesdeutsche Vergleichswert beträgt 57 %.

Der Prozentsatz der über 50-jährigen Bonner Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen beläuft sich auf 12 %, das sind 369 Teilnehmer/innen, von denen 234 männlich und 135 weiblich sind. Die bun­desdeutsche Vergleichszahl hierzu liegt bei 18 %.
Das durchschnittliche Alter der Teilnehmer/innen von AGH mit MAE beträgt in Bonn 36 Jahre, in der gesamten Bundesrepublik 37 Jahre.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die herangezogenen überörtlichen Ver­gleichswerte aus dem Jahr 2005 stammen. Die Zahlen für 2006 liegen hier noch nicht voll­ständig vor.

Angaben über Schul- und Berufsausbildung, Familienstand und Migrationshintergrund der Teilnehmer können nicht dargestellt werden, weil hierzu kein maschineller Datenaustausch zwischen ARGE und Koordinierungsstelle erfolgt. Die Datensysteme der ARGE (A2LL, Verbis) sind nicht kompatibel mit den Datensystemen des Amtes für Soziales und Wohnen (Comp.ASS/SozNW). ??


V. 3 Maßnahmeverläufe
V. 3.1 Nicht erfolgte Antritte

Im Berichtszeitraum traten 186 Teilnehmer/innen die AGH mit MAE nicht an. Hiervon konnten 13 % der Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt auf­nehmen, weitere 13 % waren wegen Krankheit, familiärer Bindung und Umzug verhin­dert. Bei mehr als der Hälfte handelte es sich um eine Antrittsverweigerung infolge mangeln­den Interesses (s. Abb. 3). Die häufigsten nicht erfolgten Antritte sind für die Bereiche Sons­tiges mit 12,5 % und Lager / Logistik mit knapp 9 % zu verzeichnen.

Ps. Also wurden hier Sanktionen verhängt ?

Abb. 3:

Gründe
Anzahl
Anteil %
Arbeitsaufnahme 1. Arbeitsmarkt
24
12,9
Ausbildung
1
0.54
JobPlus
0

nicht geeignete Maßnahme
29
15,59
kein Alg II - Anspruch
5
2,69
familiäre Bindung
2
1,08
überfordert
0

Krankheit
16
8,60
Sucht
2
1,08
Wegzug
4
2,15
mangelndes Interesse
97
52,15
Fehlzeiten
0

verhaltensbedingt
1
0,54
Führungszeugnis
3
1,61
Haftstrafe
2
1,08
sonstiges

0,00

186




V.3.2 Abbrüche

Von den 3.612 Maßnahmen wurden insgesamt 1.920 abgebrochen, folglich mehr als die Hälfte. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Arbeitsaufnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt, Aus- oder Weiterbildung, Teilnahme an JobPlus[14], fehlender Arbeitslosengeld II-Anspruch, Umzug, familiäre Bindung, Krankheit, Sucht, Überforderung, Fehlzeiten, mangelndes Interesse, Be­kannt werden von Eintragungen im Führungszeugnis, unangemessenes Verhalten oder Haft­strafe[15].
Abbildung 4 gibt einen Überblick über die Häufigkeit der jeweiligen Abbruchsgründe.


Es zeigt sich, dass insgesamt 313 Maßnahmen wegen der Aufnahme einer regulären Be­schäftigung oder Ausbildung beendet wurden. Dies sind 16 %.
In zehn Fällen wurde eine Vermittlungs­prämie an den Maßnahmeträger gezahlt.
Bei zwei Personen erfolgte ein Wechsel in die Maßnahme Job-Plus.
Der Wegfall des Arbeitslosengeld II-Anspruchs und ein Wohnortswech­sel waren für 52 Maßnahmeteilnehmer/innen der Grund der frühzeitigen Beendigung der Arbeits­gelegenheit, Krankheit und Sucht bei 15 %. 37 Teilnehmer/innen mussten die Maß­nahme wegen häuslicher Bindungen abbrechen.
Für 226 Personen erwies sich die AGH als nicht geeignet, zehn fühlten sich damit überfordert. Fehlzeiten, mangelndes Interesse und unangemessenes Verhalten zogen insgesamt 809, mithin 42 % der vorzeitigen Maßnahme­beendigungen nach sich.
Infolge von Eintragungen im Führungszeugnis wurden 11 AGH mit MAE abgebrochen, drei wegen des Antritts einer Haftstrafe und 90 aus anderen Gründen, wie z. B. Beginn der Mutterschaftsfrist.
Hinsichtlich der Verteilung auf die verschiedenen Einsatzbereiche zeigt sich, dass die meisten Abbrüche im Garten- und Landwirtschaftsbereich erfolgten. Dies sind knapp 70 %. Die we­nigsten Abbrüche sind für die Wirtschaftszweige Lager / Logistik und Büro / Verwaltung zu verzeichnen. Beide Werte belaufen sich auf etwa 38 %.


V.3.3 Reguläre Beendigungen

Abbildung 5 zeigt, dass im Berichtszeitraum 929 Maßnahmeteilnehmer/innen ihre AGH mit MAE regulär beendeten. Dies entspricht in etwa einem Viertel.


Abb. 5:




Gründe
Anzahl
Anteil in %

Arbeitsaufnahme 1. Arbeitsmarkt
90
10,31

Ausbildung
14
1,60

JobPlus
20
2,29

familiäre Bindung
1
0,11

Wegzug
2
0,23

kein ALG II Anspruch
1
0,11

Fristablauf
735
84,19

sonstige
10
1,15



90 Leistungsempfänger/innen – mithin ein Zehntel – nahmen im Anschluss eine Beschäfti­gung auf dem ersten Arbeitsmarkt auf, wobei in einem Fall eine Vermittlungsprämie an den Maßnah­meträger gezahlt wurde.
14 Personen wechselten in eine Aus- oder Weiterbildung,
20 in die JobPlus-Maßnahme.
Eine MAE mit Entgeltvariante konnte für drei Personen einge­richtet wer­den.
Bei 85 % endete die AGH mit MAE durch Fristablauf und ohne zeitnahe Ver­mittlung in Arbeit oder eine Qualifizierungsmaßnahme.
Familiäre Bindung – überwiegend nicht gegebene Kinderbetreuung -, ein Wegzug aus Bonn und der nicht mehr vorhandene Anspruch auf Ar­beitslosengeld II begründeten bei vier Personen keine erneute Vermittlung.
Die meisten regulären Beendigungen fanden in dem Wirtschaftszweig Büro / Verwaltung (32%) und dem sozialen Bereich (29 %) statt, die wenigsten – nämlich knapp 10 % - in der Gruppe der sonstigen Einsatzstellen.






V.3.3 Laufende Maßnahmen

3.068 AGH mit MAE liefen spätestens zum 31.12.06 aus. In 544 Fällen wurde das reguläre Maßnahmeende für 2007 vereinbart. Dies entspricht einem Prozentsatz von 15 %. Abbildung 6 demonstriert die Verteilung auf die unterschiedlichen Einsatzbereiche.


Abb. 6:

V. 3.5 Bewertung

Im Ergebnis ist sichtbar, dass ein Großteil der AGH mit MAE nicht regulär beendet wurde. In einer Gegenüberstellung nach Altersgruppen zeigt sich zunächst (Abb. 7), dass die meisten Maßnahmeabbrüche in der Gruppe der unter 25-Jährigen zu beobachten sind.

Abb. 7:

322 AGH mit MAE – das sind 62 % dieser Zielgruppe – wurden infolge von mangelndem In­teresse, Fehlzeiten und nicht adäquatem Verhalten frühzeitig beendet.
Der Vergleichswert hierzu beläuft sich für die Gruppe der 25-50 Jährigen auf knapp 25 %. I
n der Gruppe der über 50-Jährigen beträgt er 12 %.
An dieser Stelle wird bereits deutlich, wie schwierig sich die berufliche Integration zahlreicher Jugendlicher und junger Erwachsener gestaltet.
Der überwiegende Teil dieser Maßnahmeteilnehmer/innen verfügt weder über einen Schulabschluss noch über eine berufliche Erstqualifikation.
Es handelt sich im Wesentlichen um sozial Be­nachteiligte mit massiven Bildungsdefiziten, fehlenden Schlüsselqualifikationen und / oder Entwicklungsverzögerungen.[16] Darüber hinaus verdeutlichen obige Zahlen das Prinzip der Subsidiarität von AGH.
Jugendliche und junge Erwachsene ohne derartige multiple Vermitt­lungshemmnisse werden von der ARGE vorrangig auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Analoges gilt für den Personenkreis der 25-50-Jährigen und für die Gruppe der über 50-Jäh­rigen.

Ps.1.AM ?

Abbildung 8 gibt einen Überblick über die Altersstruktur derjenigen Personen, die nach Ab­schluss der AGH mit MAE nicht in Arbeit oder Qualifizierung vermittelt wurden.


Abb. 8:

Für 159 Personen – dies entspricht etwa einem Fünftel der Maßnahmeteilnehmer/innen unter 25 Jahren – sind für die nicht erfolgte Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt folgende Gründe maßgeblich: Familiäre Bindung, Krankheit, Sucht, Wegfall des Arbeitslosengeld II-Anspruchs, Überforderung, Umzug, Beginn der Mutterschaftsfrist und ähnliches.
Analoges gilt für den Personenkreis der 25-50 Jährigen.
Bei den über 50-Jährigen trifft diese Aussage für jeden vierte(n) Maßnahmeteilnehmer/in zu. Dieser Umstand ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass mit zunehmendem Alter das Risiko von gesundheitlichen Einschränkungen, die einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen, steigt.
Der Prozentsatz der Vergleichsgruppe der 25–50-Jährigen beläuft sich hier auf 11 %, bei den unter 25-Jährigen liegt er bei knapp 5 %.

Abbildung 9 zeigt die Relation von Arbeitsaufnahmen / Ausbildungsbeginnen auf dem ersten Ar­beitsmarkt und die Verteilung auf die jeweiligen Altersgruppen.



Abb. 9:

Arbeitsaufnahmen auf dem ersten Arbeitsmarkt bzw. der Beginn einer Ausbildung erfolgten bei 80 Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren, mithin bei ungefähr jedem Zehnten. In der Gruppe der 25 - 50 Jährigen trifft dies für 323 Personen bzw. 13 % der Maßnahmeteilnehmer/innen zu. 7,5 % der über 50-jährigen Arbeitslosengeld II-Bezieher/innen gelang es, eine reguläre Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen.

Von den insgesamt 374 erfolgten Arbeitsaufnahmen auf dem ersten Arbeitsmarkt entfiel ein Drittel auf den sozialen Bereich und ein Fünftel auf das Handwerk.


Ps. wo genau hin vermittelt.

Abb. 10:

Anzumerken ist in diesem Kontext jedoch, dass 56 % der AGH mit MAE in diesen beiden Wirtschaftsbereichen anzusiedeln sind.
Ähnlich verhält es sich mit den insgesamt 70 Antritten einer Berufsausbildung. 34 % fanden im sozialen Bereich statt, 38 % im Handwerk.
Von den 22 Job-Plus-Maßnahmen wurde die Hälfte im sozialen Bereich eingerichtet, ein knappes Viertel in der Bereichsgruppe Büro / Verwaltung.
Die restlichen fünf Stellen entfielen auf den Dienstleistungssektor (zwei Stellen), das Handwerk (drei Plätze) und den Verkauf (eine Stelle).
Abschließend ist in diesem Zusammenhang zu konstatieren, dass insgesamt 15 % der Maß­nahmeteilnehmer/innen eine reguläre Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufnehmen bzw. eine Ausbildung absolvieren konnten.
Für insgesamt 444 Personen bedeutet dies den Aus­stieg aus der Arbeitslosigkeit und die Entwicklung einer beruflichen Perspektive.
Hinzu kommt, dass 2.966 Maßnahmeteilnehmern/innen das Angebot der sozialarbeiterischen Begleitung durch die Träger in Anspruch nehmen konnten und dadurch die Möglichkeiten hatten, ihre individuellen psycho-sozialen Problemlagen aufzuarbeiten.

Abb. 11:

VI Schlussbemerkung

Nach nunmehr zweijähriger Erfahrung mit dem arbeitsmarktpolitischen Instrument der AGH erscheint dieses als Möglichkeit einer sinnvollen Vorbereitung für die Arbeitsaufnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt. Dies gilt vor allem für den Personenkreis der Langzeitarbeitslosen und für den beruflichen Wiedereinstieg nach der Familienpha se.

Um die Anzahl der Antrittsverweigerungen und Abbrüche möglichst gering zu halten, ist es erforderlich, im Vorfeld der Vermittlung ein ressourcenorientiertes Assessment [17] durchzufüh­ren und dem Kunden/der Kundin erst danach ein passgenaues Angebot zu unterbreiten. Von daher ist es auch zukünftig notwendig, dass die Koordinierungsstelle für Integrationsleistungen der ARGE ein möglichst weit gefächertes Spektrum von AGH mit MAE zur Verfügung stellt.
Als sehr vorteilhaft für die Teilnehmer/innen hat sich bislang die Verknüpfung von praktischem Ar­beiten und umfangreicher Qualifizierung erwiesen, insbesondere dann, wenn die Träger Be­werbungshilfe und Unterstützung bei der Stellensuche anbieten.

Analoges gilt für die Vermittlung von Praktikumsplätzen auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Die Absolvierung eines Praktikums ermöglicht oftmals eine reguläre Weiterbeschäftigung oder Ausbildung in demselben Betrieb. ?
Zugleich können die Praktikanten/Praktikantinnen überprüfen, ob ihre be­ruflichen Vorstellungen ihren Fähig- und Fertigkeiten entsprechen.

AGH mit MAE sind aber auch für Arbeitslosengeld II-Bezieher/innen, die aufgrund multipler Ver­mittlungshemmnisse nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt integrierbar sind, ein wichtiges In­strumentarium.
Sie gehen in der Regel mit einer Verbesserung der sozialen Kontakte und der Handlungskompetenz einher, führen an einen regelmäßigen Tagesrhythmus heran und kön­nen – wie in den Fallbeispielen dargestellt– das Selbstbewusstsein zahlreicher Betroffener erhöhen.

Die Zuweisung von AGH mit MAE ermöglicht schließlich die Überprüfung der Arbeitsbereit­schaft und –fähigkeit von Leistungsbeziehern/innen.
Hinsichtlich der schriftlichen Dokumentation von Maßnahmeverläufen ist zu konstatieren, dass die im September 2006 eingeführte Standardisierung der Abschlussberichte über die Maßnahmeträger ein besseres Controlling erlaubt, weshalb ab diesem Jahr ebenso die trä­gerbezogenen Abschlussberichte standardisiert werden sollen.

Ausgebaut wurde überdies die Kooperation der hiesigen Beschwerdestelle mit dem Be­schwerdemanagement der ARGE. Die jeweiligen Zuständigkeiten und Arbeitsabläufe wurden verbindlich abgespro­chen, es findet eine enge und gute Zusammenarbeit statt.

Infolge des seit Dezember 2005 mit der ARGE und dem Amt für Soziales und Wohnen beste­henden Arbeitskreises ist es möglich, auftretende Probleme zeitnah anzusprechen und ge­meinsam zu lösen.

Die statistische Auswertung ist mit dem bislang vorhandenen Datenmaterial nur bedingt möglich. Dies gilt insbesondere für Angaben über familiäre Strukturen und sozio-kulturelle Hintergründe der Maßnahmeteilnehmer/innen.

Die für das Jahr 2006 vorliegenden Daten über den Verbleib von Teilnehmern/innen veranschauli­chen schließlich, dass zahlreiche Maßnahmeteilnehmer/innen nach Ablauf der AGH mit MAE weiter­hin Arbeitslosengeld II beziehen.
Ausbaufähig ist daher zunächst die Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt durch die Träger der AGH.

Des Weiteren ist zu überlegen, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente – wie Einglie­derungszuschüsse oder Qualifizierungsmaßnahmen – stärker zum Einsatz kommen können. Anzustreben ist der nahtlose bzw. zeitnahe Übergang in ein Beschäftigungs- oder Weiterbil­dungsangebot nach Abschluss der AGH mit MAE.

Diskutiert wird deshalb in diesem Kontext auch die Schaffung eines dritten Arbeitsmarktes[18].

Aufschlussreich erscheint zudem eine Überprüfung der Nachhaltigkeit von beruflichen In­tegrationsversuchen. So plant beispielsweise der Verein für Gefährdetenhilfe (VfG) mit seinen 800 dokumentierten Maßnahmeverläufen die Teilnahme an einem Projekt des Instituts für Arbeit und Beschäftigung (IAB), bei dem der Verbleib der Teilnehmer/innen über einen Zeitraum von zwei Jahren durch einen externen Prüfer beobachtet werden soll.
Der DPWV führt mit den anderen Spitzenverbänden der freien Wohlfahrt NRW und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW seit März 2006 ein Modellprojekt zur qualifizierten Umsetzung von AGH durch. Inhalte dieses zweijährigen über den europäischen Sozialfond geförderten Projekts ist die Erhöhung des Nutzens der AGH für Arbeitslosengeld II–Bezieher/innen, die Ver­besserung der Kooperation zwischen den Trägern und die Entwicklung von Qualitätsstan­dards für die AGH.





VII Literaturverzeichnis

- Beck-Texte, SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende/SGB XII – Sozialhilfe, 1. Auf­lage Mün­chen 2005

- Bundesstadt Bonn (Skript des Amtes für Soziales und Wohnen), Der Bonner Tätigkeits­katalog, Bonn 2006

- Cichorek, A. et al., Arbeitslosengeld II – Erschweren „Zusatzjobs“ die Aufnahme einer regulä­ren Beschäftigung? (IAB Kurzbericht), Nürnberg 2005

- Degenhardt, I. et al., Grundsätze für das Bonner Angebot für Arbeitsgelegenheiten mit Mehrauf­wandsentschädigung, Bonn 2005

- Flohr, W.-R. für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 Abs. 3 SGB II (öffentliche Arbeitsgelegenheiten nach dem Mehrauf­wandsprinzip), Berlin 2006

- Papenroth, Ch., Leistungen zur Eingliederung an erwerbsfähige Hilfebedürftige: Einsatz von Ar­beitsgelegenheiten 2005, Bericht der Statistik der BA, Nürnberg 2006

- Paritätischer Wohlfahrtsverband (Hrsg.), Broschüre: GemeinwohlArbeit, Düsseldorf

- Saalfrank, S. für die Zentrale der BA, Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 Sozi­algesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – Arbeitshilfe zur Umsetzung von Ar­beitsgelegenhei­ten, Nürnberg 2005

- Schartau, H. et al., Düsseldorfer Erklärung zur Arbeitsmarktintegration bedürftiger Ar­beitssu­chender (SGB II), Düsseldorf 2004

- Stahlmann, G., 1-Euro-Jobs aus rechtlicher Sicht (Vortragsmanuskript), Fulda 2005

- Wolff, J., Hohmeyer, K., Förderung von arbeitslosen Personen im Rechtskreis des SGB II durch Arbeitsgelegenheiten (IAB Kurzbericht), Nürnberg 2006







[1] Auch Gemeinwohlarbeit, Zusatzjobs oder umgangssprachlich 1 €-Jobs genannt.

[2] Die ARGE Bonn nahm ihre Tätigkeit erst am 28.02.05 auf.

[3] Stahlmann, S. 22

[4] Hierbei handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nach § 16 Abs. 3 Satz 1 SGB II.

[5] Flohr, S. 1

[6] Vgl. Saalfrank, S. 3

[7] Stahlmann, S. 26, vgl. S. 12

[8] Schartau et al., S. 2

[9] Aufgrund der Tatsache, dass Quantität und Qualität der Berichte stark variieren, ist für 2007 eine Standardisierung des Berichtswesens geplant.

[10] Die Koordinierungsstelle für Integrationsleistungen ist aus dem früheren Fachbereich Arbeit hervorgegangen und verfügt damit über sehr weitreichende Kenntnisse und Erfahrungen bzgl. der „sozialen Trägerlandschaft“ in Bonn.

[11] Die personenbezogenen Abschlussberichte sind seit September 2006 standardisiert.

[12] Cichorek et al., S. 3; bei einer MAE in Höhe von zwei Euro pro Stunde erhalten die Teilnehmer/innen im Monat bis zu 259 € Aufwandsentschädigung zzgl. Regelleistung und Miete.

[13] Vgl. Papenroth, S. 9 ff.

[14] Anschlussmaßnahme für AGH mit MAE, bei der die Teilnehmer/innen ein spezielles Coaching erhalten und in betriebliche Praktika vermittelt werden.

[15] Die Comp.ASS-Software erlaubt hier keine Mehrfachnennungen, weshalb die Eingaben mitunter einer subjektiven Prioritätensetzung unterliegen.

[16] Diese Information stammt aus den Darstellungen der Jahresberichte der Maßnahmeträger, die spezielle Projekte für diese Zielgruppe planen und realisieren.

[17] Bestandteil der ganzheitlichen Hilfeplanung, die auch als Anamnese bezeichnet wird und sich an den Fähig- und Fertigkeiten des Hilfesuchenden orientiert.

[18] Rein beschäftigungsorientierter Arbeitsmarkt für Arbeitslose, die auf dem freien Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar sind.

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Martin

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Alt 01.03.2008, 09:40   #13
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Hi,

ich bin wieder über eine Berechnung in dem Bürgerantrag gestolpert. Ich hatte ihn jetzt zum zweiten Mal gelesen und die folgende Berechnung erst nach längerem Hinschauen verstanden:

Zitat:
Würde man diesen Arbeitslosen für das gleiche Geld, also für 1.323 Euro, eine versicherungspflichtige Arbeit geben, würde sich folgendes ergeben.

Kosten Arbeitgeber...... 1.600,00
Brutto............ ...............1.323,00
Netto.............. .................951,00
Lohnsteuer........................75,66
Kirchensteuer ....................6,80
Krankenvers...................105,84
Rentenvers......................128,99
Arbeitslosenvers.............. 43,00
Pflegevers.........................11,25
-----------------------------------------------
Summe..........................371,54


Vorteile:

1. 371,54 Euro würden in Form von Steuern und Sozialabgaben wieder an den Staat und in die Sozialkassen zurück fließen.
Ich habe die Berechnung nicht zuerst verstanden, weil ich die Zahl
1.371,54 Euro gelesen habe. Mir ist nicht aufgefallen, dass die Ziffer "1" NICHT Bestandteil der Zahl 1. 371,54 ist. Mir ist das Leerzeichen zwischen der "1" und "371,54" nicht aufgefallen.

Dann dachte ich, dass in der Berechnung (in der Auflistung der Kosten, des Bruttogehalts und der Abzüge) bei dem Posten "Summe"
die führende "1" vergessen worden ist. Ich spekulierte, dass da die
Zahl 1. 371,54 hätte stehen müssen. Das hat mich verwirrt.

Erst als ich sah, dass nach der Berechnung eine Auflistung aufgeführt ist mit den Punkten 1., 2., 3. usw., habe ich verstanden, dass in Punkt 1 der Auflistung der Betrag
371,54 gemeint ist.

(Diese Fehlinterpretation kann vor allem dann passieren, wenn der Bürgerantrag am Bildschirm gelesen wird, wie ich es gemacht habe: der Leser scrollt bis zum Ende des 1. Punktes der Auflistung, sieht die folgenden Punkte der Auflistung deswegen nicht und liest dann die Zahl
1.371,54.)

Ich habe also eine vielleicht nicht unerhebliche Zeit damit verbracht, die Berechnung zu verstehen. Vielleicht bin ich ja nun nicht gerade der Schlaueste (?), aber vielleicht geht es ja anderen Lesern auch so. Wenn dieser Text in anderen Kommunen eingereicht werden soll, dann sollte dieser "Stolperstein" besser beseitigt sein ;)

Deswegen schlage ich folgende Änderung vor, was den 1. Punkt der Auflistung betrifft, er könnte so formuliert werden:

"1. Der Betrag von 371,54 Euro würde in Form von Steuern und Sozialabgaben wieder an den Staat und in die Sozialkassen zurück fließen."

Außerdem
habe ich mich gefragt, auf was sich der Posten "Summe" (371,54) hier bezieht. Erst durch Hinschauen wurde mir klar, dass mit "Summe" gemeint ist: Lohnsteuer + Kirchensteuer + Krankenvers + Rentenvers + Arbeitslosenvers + Pflegevers.

Mein erster Blick auf diese Berechnung hat bei mir ein Fragezeichen erzeugt: wie kommt der Verfasser auf den Betrag von 371,54? Muss ich hier alle Posten addieren, um auf
371,54 zu kommen? Nee, kann ja nicht, den schon 1.600 + 1.323 sind ja nicht unbedingt 371,54 ;).

Also musste ich ein paar Mal richtig hingucken, wurde dann auch noch durch den Wert "1.
371,54" verwirrt, und nach einer Weile habe ich die Berechnung dann doch kapiert ...

Ich würde die Berechnung so schreiben:

Kosten Arbeitgeber............................. 1.600,00

Arbeitsentgelt des Beschäftigten:
Brutto............................................ ......1.323,00
Netto............................................. .........951,00

Abzüge für Steuern und Sozialabgaben:
Lohnsteuer........................................ ......75,66
Kirchensteuer ...........................................6,80
Krankenversicherung.............................10 5,84
Rentenversicherung ..............................128,99
Arbeitslosenversicherung........................ 43,00
Pflegeversicherung................................ ..11,25

Summe Steuern und Sozialabgaben.....371,54


Gruß

schlaraffenland

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Alt 01.03.2008, 10:06   #14
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@ Martin

Ich finde den Verbesserungsvorschlag zur Lesbarkeit gut und wichtig. Es wäre toll, wenn ihr das noch ändern könntet.

Das hatte ja sogar euch selbst verwirrt, so daß ja ursprünglich bei Summe tatsächlich fälschlicherweise 1.371,54 stand.
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Alt 01.03.2008, 11:25   #15
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Standard ja

ihr habt recht ist etwas dumm gelaufen,nur unser Antrag ist längst raus.

Jetzt bleibt uns nur bei der Vorstellung im Rat(11.03.) das ganze gerade zu bügeln.

Herzlichen dank für Euere Mitarbeit.
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Alt 01.03.2008, 11:33   #16
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Standard

Zitat:
Zitat von wolliohne Beitrag anzeigen
ihr habt recht ist etwas dumm gelaufen,nur unser Antrag ist längst raus.

Jetzt bleibt uns nur bei der Vorstellung im Rat(11.03.) das ganze gerade zu bügeln.

Herzlichen dank für Euere Mitarbeit.
Soweit Ok. Da wir den Antrag aber jetzt in möglichst vielen Städten und Kreisen stellen wollen (laut Info-Mail von gestern), wäre es prima, wenn man das jetzt für die zukünftigen Anträge noch so, wie von Schlaraffenland vorgeschlagen, ändern (verbessern) könnte.
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Alt 01.03.2008, 11:42   #17
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Standard dr.byrd

machen wir !

Jetzt werden nur noch stichhaltige Argumente/Begründungen für d.Antrag gesucht.

Siehe mein post von Heute Morgen aus Wiesbaden
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Alt 01.03.2008, 11:52   #18
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Zitat:
Zitat von wolliohne Beitrag anzeigen
machen wir !

Jetzt werden nur noch stichhaltige Argumente/Begründungen für d.Antrag gesucht.

Siehe mein post von Heute Morgen aus Wiesbaden
Eine umfassende Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) stellt den Ein-Euro-Jobs ein vernichtendes Urteil aus: Fast die Hälfte der Ein-Euro-Jobber wird vermutlich missbräuchlich eingesetzt. Offensichtlich werden durch diese Maßnahme sogar in nicht unerheblichem Maße Arbeitsplätze vernichtet.

Welche Post aus Wiesbaden?
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Alt 01.03.2008, 11:55   #19
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Standard Danke

ich meinte die Ablehnung eines Ein Euro Jobbers durch den Wiesbadener Stadtrat.
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Alt 01.03.2008, 16:18   #20
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Zitat:
Zitat von dr.byrd Beitrag anzeigen
... wäre es prima, wenn man das jetzt für die zukünftigen Anträge noch so, wie von Schlaraffenland vorgeschlagen, ändern (verbessern) könnte.
Auf GENAU DAS wollte ich hinaus ;)

Gruß

schlaraffenland
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Alt 01.03.2008, 16:29   #21
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Zitat:
Zitat von wolliohne Beitrag anzeigen
machen wir !

Jetzt werden nur noch stichhaltige Argumente/Begründungen für d.Antrag gesucht.

Siehe mein post von Heute Morgen aus Wiesbaden
Kennt Ihr das hier schon?

ver.di: Ein-Euro-Jobs - Zusatzjobs - MAE

Gruß

schlaraffenland
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Alt 01.03.2008, 17:27   #22
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Zitat:
Zitat von schlaraffenland Beitrag anzeigen
Kennt Ihr das hier schon?

ver.di: Ein-Euro-Jobs - Zusatzjobs - MAE

Gruß

schlaraffenland
kenne wir schon. Die Argumente haben wir schon. Die nützen natürlich alles nichts, wenn ähnlich, wie in Wiesbaden entschieden wird. Hier gab es überhaupt kein Interesse auf dieses profitable Geschäft im Medienzentrum zu verzichten. Alle aneren argumente haben wir bis zum Todschlagen.
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Alt 01.03.2008, 17:58   #23
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Wie dem Schreiben der Stadt Bonn zu entnehmen ist, wurden hier ja ungeahnte Erfolge (15 % und 30 % ) bei den Ein-Euro-Job-Maßnahmen erwähnt - ob diese imaginären Erwerbslosen, die ja zum großen Teil in irgendeiner Weise gesundheitlich oder suchtbedingt gehandikapt sind, anschließend nicht für einen Hungerlohn irgendwo im ersten Arbeitsmarkt (soll man das glauben ??? ) tätig sind - bleibt noch zu beweisen - diese angebliche Tatsache soll ja rechtfertigen, dass euer Antrag abgewiesen wird.

Besteht auf eindeutigen Beweisen, dass dem wirklich so ist !

Wenn ich daran denke, dass ich ein solches Bürgerbegehren bei meiner Stadt (die schon seit Jahrzehnten vor sich hin schläft und deren Bürgermeister ausser Sesselfurzen und Kleinkriegen auf Parteienebene nichts auf die Reihe bekommen ) einreichen würde .... ich warte auf jeden Fall ab, wie über euren Antrag entschieden wird -

Grüße - Emma
Emma13 ist offline  
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Alt 01.03.2008, 18:05   #24
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Zitat:
Zitat von Emma13 Beitrag anzeigen
Wie dem Schreiben der Stadt Bonn zu entnehmen ist, wurden hier ja ungeahnte Erfolge (15 % und 30 % ) bei den Ein-Euro-Job-Maßnahmen erwähnt - ob diese imaginären Erwerbslosen, die ja zum großen Teil in irgendeiner Weise gesundheitlich oder suchtbedingt gehandikapt sind, anschließend nicht für einen Hungerlohn irgendwo im ersten Arbeitsmarkt (soll man das glauben ??? ) tätig sind - bleibt noch zu beweisen - diese angebliche Tatsache soll ja rechtfertigen, dass euer Antrag abgewiesen wird.

Besteht auf eindeutigen Beweisen, dass dem wirklich so ist !

Wenn ich daran denke, dass ich ein solches Bürgerbegehren bei meiner Stadt (die schon seit Jahrzehnten vor sich hin schläft und deren Bürgermeister ausser Sesselfurzen und Kleinkriegen auf Parteienebene nichts auf die Reihe bekommen ) einreichen würde .... ich warte auf jeden Fall ab, wie über euren Antrag entschieden wird -

Grüße - Emma
Nun sind die Zahlen ja nachweislich falsch. Wir haben uns natürlich auch genau diese Zahlen beosorg und kommen aber zu anderen Ergebnissen. Und da sind wir dann bei max. 5 % .
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Alt 01.03.2008, 18:22   #25
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Benutzerbild von Bruno1st
 
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Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Nun sind die Zahlen ja nachweislich falsch. Wir haben uns natürlich auch genau diese Zahlen beosorg und kommen aber zu anderen Ergebnissen. Und da sind wir dann bei max. 5 % .
vermutlich inkl. Mehrwertsteuer.

Im Feb. 07 hat mir der Geschäftsführer meiner ARGE ganz stolz erzählt, daß seine ARGE mit 15% zu den führenden in Deutschland gehört - eher gehören soll, denn Zahlen aus Behörden sind für mich inzwischen grundsätzlich gelogen.
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* "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV *
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Alt 02.03.2008, 13:49   #26
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Zitat:
Zitat von wolliohne Beitrag anzeigen

Jetzt werden nur noch stichhaltige Argumente/Begründungen für d.Antrag gesucht.
Habe da noch einen Link zum Thema gefunden.
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Alt 02.03.2008, 17:59   #27
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Standard dr.byrd

Danke für den Link sehr interessant.
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Alt 03.03.2008, 09:47   #28
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Das ist zwar vom Inhalt hier schon bekannt:

26. Februar 2008 | 12:04 Uhr
http://www.ad-hoc-news.de/Marktberic...+in+der+Kultur

Ist aber in einer vielleicht bisher unbekannten Quelle beschrieben.

Gruß

schlaraffenland
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Alt 03.03.2008, 09:51   #29
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Zitat:
Zitat von schlaraffenland Beitrag anzeigen
Das ist zwar vom Inhalt hier schon bekannt:

26. Februar 2008 | 12:04 Uhr
http://www.ad-hoc-news.de/Marktberic...+in+der+Kultur

Ist aber in einer vielleicht bisher unbekannten Quelle beschrieben.

Gruß

schlaraffenland
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Martin

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Alt 03.03.2008, 10:04   #30
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Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Link funktioniert nicht: Server nicht gefunden
Stimmt nicht ganz ;).
Verwendest Du den Internet Explorer?

Je nach Browser erscheint eine unterschiedliche Fehlermeldung. In meinem (Konqueror 3.5.5) steht:

"Keine Verbindung zu Rechner www.ad-hoc-news.de."

Das bedeutet: der Rechner, auf dem "www.ad-hoc-news.de" betrieben wird, existiert, es kann aber keine Verbindung zu ihm hergestellt werden. Das heißt, es liegt aktuell ein Netzwerkverbindungsproblem zu "www.ad-hoc-news.de" vor."

Der Internet Explorer generiert meines Wissens zufolge die aussagelosesten Fehlermeldungen, wenn Webseiten nicht geöffnet werden können. Nicht nur deswegen sollte grundsätzlich ein anderer Browser verwendet werden ;)

Ach, schau an, jetzt geht die Seite wieder ... ich zitiere den Inhalt des Artikels am besten nicht hier, weil da auf der Seite steht: "Copyright © 2006". Obwohl der Artikel auf den 26. Februar 2008 datiert ist ...

Viele Grüße

schlaraffenland
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Alt 03.03.2008, 10:17   #31
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so etwas ist uns doch nur zu bekannt
Zitat:
Im Saalbau wurde Kaufmann in der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt, schrieb Pressemitteilungen, koordinierte Termine, sprach sich mit Grafikern und Druckereien ab. Offiziell durfte er nur 30 Stunden pro Woche arbeiten, doch die als Hilfsjob gedachte Tätigkeit wurde zum anspruchsvollen Vollzeitjob - für 180 Euro monatlich. In seinem Team war Kaufmann zudem nicht der einzige Akademiker: Zahlreiche Ein-Euro-Jobs wurden von ausgebildeten Regisseuren, Dramaturgen, Fotografen und Technikern erledigt - die früher zum Teil festangestellt waren oder Honorarverträge hatten. Zum Teil hätten im Saalbau bis zu 40 Ein-Euro-Jobber gearbeitet, sagt Kaufmann.
Während ein Mitarbeiter des Hauses die dortige Beschäftigung von Ein-Euro-Jobbern bestätigte, lehnte es der Chef des Saalbaus, Klaus-Dieter Ryrko, auf ddp-Anfrage ab, sich zu dem Thema äußern. Aussagen wie «im Prinzip gibt es die» und «schwieriges Thema» sind aus dem Umfeld der Kultureinrichtung aber schon zu vernehmen.
http://www.ad-hoc-news.de/Marktberic...+in+der+Kultur
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Alt 04.03.2008, 04:44   #32
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ooh - und WIE sehr ist mir das nur allzu bekannt ( vor vielen vielen Jahren begann mein Aufstieg in den Abstieg bei einem Ableger ebendieses Billiglöhner-Kunst-Elorados.)
Berlin ist buchstäblich gepflaster mit Ein-Euro-Jobs; die Bezirke werden mit Zähnen und Klauen nach 20 Jahren Verfestigung (ab ABMs) an diesem wundervollen Sparpotential festhalten - bis alles kaputtgeritten ist mit ihren "schönen" Kultur- und Sozialprojekten. Und natürlich arbeiten alle Bildungs-Ein-Euro-Jobler lieber in einem halbwegs sinnigen Kultur-/Sozialprojekt als beim Gartenbauamt - und halten die Klappe.
Danke ebenfalls für den link - kommt in meine Berliner Sammlung.
__________________

Viele Grüße, ethos07

bin bis 03.09. offline > ortsabwesend


********************
"Die Revolution steht in keinem Gesetzbuch, sie beginnt im Kopf..."(Mario Nette )" ... und reift im TUN. " (ethos07)
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Alt 11.03.2008, 16:06   #33
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so dann drückt mal die Daumen für heute abend.
Mal sehen, was es bringt.
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Alt 11.03.2008, 23:26   #34
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Wieso denn abends? Und wo seid Ihr jetzt? Was gibt es zu berichten?
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Alt 12.03.2008, 09:45   #35
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So jetzt mal ein kurzer Bericht.

Wir haben gestern einen Etappensieg errungen. Unser Antrag wurde nicht abgeschmettert, sondern an den Sozialausschuss . wie wir es wollten - verwiesen. Dort kann dann der Antrag wesentlich intensiver beratenwerden. Und das schöne ist, wir sind von nun an allen Beratungen beteiligt und haben Rederecht. Leider noch kein Abstimmungsrecht.

Damit hat die Stadt Bonn jetzt noch längere Zeit etwas von uns und kommt um das Thmema nicht heraum.
__________________
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Martin

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Alt 12.03.2008, 09:50   #36
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So, da wird man dann dahin beordert? Wie viele Leute ward ihr denn, Martin?
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Alt 12.03.2008, 10:00   #37
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Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
So jetzt mal ein kurzer Bericht.

Wir haben gestern einen Etappensieg errungen. Unser Antrag wurde nicht abgeschmettert, sondern an den Sozialausschuss . wie wir es wollten - verwiesen. Dort kann dann der Antrag wesentlich intensiver beratenwerden. Und das schöne ist, wir sind von nun an allen Beratungen beteiligt und haben Rederecht. Leider noch kein Abstimmungsrecht.

Damit hat die Stadt Bonn jetzt noch längere Zeit etwas von uns und kommt um das Thmema nicht heraum.
Ein guter Schritt - Etappensieg !

Die werden sich sicher freuen, euch zu sehen :-)))
__________________
viele grüße bruno (human being uLtd.)
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über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke
* "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV *
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Alt 12.03.2008, 10:05   #38
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Prima Martin - dann macht mal kräftig von eurem Rederecht Gebrauch - ich drücke euch die Daumen

Grüße - Emma
Emma13 ist offline  
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Alt 12.03.2008, 10:42   #39
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Zitat:
Zitat von Emma13 Beitrag anzeigen
Prima Martin - dann macht mal kräftig von eurem Rederecht Gebrauch - ich drücke euch die Daumen

Grüße - Emma
Dito
schlaraffenland ist offline  
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Alt 12.03.2008, 12:48   #40
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Beiträge: 500
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... wieso Etappensieg ??

Ist es nicht normal das diese Anträge an die zuständigen Ausschüsse der Stadtverordnung überwiesen werden - und da es ja auch um Geld geht, warum ist dann nicht auch noch in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen worden
__________________
[CENTER][COLOR=blue]* Waldau: manchmal unbequem - aber fast immer nett *[/COLOR][/CENTER]
waldau ist offline  
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