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Alt 19.01.2008, 17:09   #1
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Standard Nachweis kommt per Post

Bis Ende Januar verschickt die Agentur für Arbeit (Arge) nach eigenen Angaben eine Zwischenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Post erhalten all jene, die von der Agentur über die Jahreswende hinaus Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III erhalten haben. Die etwa 5000 Betroffenen werden darum gebeten, von Einzelanforderungen abzusehen.

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Alt 19.01.2008, 20:51   #2
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Standard

Danke Richardsch, dass du das ansprichst. Ich habe nämlich gar keine Ahnung, wie das läuft. Warum SGBIII? ALG2 ist doch SGBII???
Ich weiß auch nicht, ob ich von der Elterngeldstelle etwas bekomme.
__________________
bye und lg andine
Lieber "Engel"
Ich weiß zwar nicht, wer du bist. Jedenfalls habe ich mich sehr über das Plüschtier und den Weihnachtskalender im Briefkasten für meine Tochter gefreut. Herzlichen Dank!!! :-)

Geändert von andine (19.01.2008 um 20:53 Uhr).
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Alt 19.01.2008, 21:07   #3
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Zitat:
Post erhalten all jene, die von der Agentur über die Jahreswende hinaus Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III erhalten haben.
Arbeitslosengeld = Alg I
__________________
LG biddy
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Alt 19.01.2008, 21:12   #4
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"Agentur für Arbeit" ist auch keine ArGe ... die sind nämlich Arbeitsgemeinschaften ... in denen wiederum die Agenturen mit drin sind, sein können.
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LG biddy

Geändert von biddy (19.01.2008 um 21:14 Uhr).
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Alt 19.01.2008, 21:28   #5
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Drum war ich auch so verwirrt biddy, aber wie ist das nun mit ALG2 bei der Steuererklärung? Gibt es da auch einen Nachweis?
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Alt 19.01.2008, 21:35   #6
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Letztes Jahr habe ich einen Nachweis erhalten, damit ich etwas über gezahlte Rentenversicherungsbeiträge (hahaaa!) in der Hand habe - also Du wirst auf jeden Fall bald etwas bekommen. ;)

Steuererklärung mache ich als Alg2-Empfänger nicht.
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Alt 19.01.2008, 21:54   #7
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Ich muss sie 2007 und 2008 machen, weil 2007 habe ich noch gearbeitet, bekam ALG1 und mit Elterngeld, dass es noch dieses Jahr ein paar Monate gibt, muss ich es machen.
Ich bin nur etwas verwirrt, weil ich letztes Jahr schon längst die Unterlagen hatte und dieses Jahr kam noch nichts. Letztes Jahr habe ich allerdings das erste Mal mit Elster gemacht. Ob die vielleicht deshalb nicht kommen?
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Alt 19.01.2008, 22:07   #8
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Zitat:
Zitat von andine Beitrag anzeigen
Ich muss sie 2007 und 2008 machen, weil 2007 habe ich noch gearbeitet, bekam ALG1 und mit Elterngeld, dass es noch dieses Jahr ein paar Monate gibt, muss ich es machen.
Ich bin nur etwas verwirrt, weil ich letztes Jahr schon längst die Unterlagen hatte und dieses Jahr kam noch nichts. Letztes Jahr habe ich allerdings das erste Mal mit Elster gemacht. Ob die vielleicht deshalb nicht kommen?
Dann bekommt Du ja evtl. für 2007, da Du in diesem Jahr gearbeitet, aber auch Alg1 und Alg2 erhalten hast, wohl die Lohnsteuer zurück (oder zu einem Teil)? Einkommen... http://www.cosgan.de/images/midi/konfus/a010.gif

Das weiß ich nicht, ob Du nun beim Finanzamt als "Elsterkundin" geführt bist - könnte aber natürlich sein.
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Alt 19.01.2008, 22:12   #9
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Zitat:
Zitat von biddy Beitrag anzeigen
Dann bekommt Du ja evtl. für 2007, da Du in diesem Jahr gearbeitet, aber auch Alg1 und Alg2 erhalten hast, wohl die Lohnsteuer zurück (oder zu einem Teil)? Einkommen... http://www.cosgan.de/images/midi/konfus/a010.gif
Vergiss das mal schnell mit der Steuer zurück bekommen. Mein ALG1 war höher als mein Lohn (auch höher als das, was ich je wieder verdienen werde) und ich musste 2006 noch 3 Euro nachzahlen und im Januar 2007 habe ich nur 5 Tage gearbeitet und war danach 5 Wochen arbeitslos, dann Mutterschaftsgeld und Elterngeld. Ich rechne nicht damit, etwas zurück zu bekommen, aber da ich im März die Steuerklasse von 1 auf 2 wechselte, kann ich das nicht genau sagen.
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