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Alt 27.12.2007, 18:31   #1
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Beiträge: 13.150
Standard Verfassungsbeschwerde gegen Hartz IV wird nicht angenommen

Gibt es diese Entscheidung schon hier im Forum? Habe es nicht gefunden?

Zitat:
hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Gaier, Kirchhof gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung
vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 7. November 2007 einstimmig beschlossen:

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-...md=all&Id=1612
Arania ist offline  
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Alt 27.12.2007, 19:26   #2
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Ort: Arnsberg/Westfalen
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Standard

Zitat:
Gibt es diese Entscheidung schon hier im Forum? Habe es nicht gefunden?
Nö! Bis jetzt noch nicht!
Eine Frecheit ist das! Das Thema war denen wahrscheinlich genauso unangenehm, wie seiner Zeit der Kanzlerin. Drum haben sie es abgelehnt. Vermute ich mal! Neoliberales Pack! Das dieser Zeitgeist bereits das Bundesverfassungsgericht erreicht hat, muss mir wohl entgangen sein. Wie dem auch sei - aufgrund dieser (Nicht)Entscheidung können wir Erwerbslose und andere von Armut Betroffene uns wohl allmählich auf das von den Neoliberalen geforderte "Sozialverträgliche Frühableben" durch Verhungern vorbereiten.

Es muss wohl erst ein Massenverhungern stattfinden, bis mal einer dieser Damen und Herren aufwacht. Aber - ich vergaß - für die sind wir ja nicht das Volk! Für die sind wir Abschaum!

Für die sind wir LeNoR!!!


Schönen und qualvollen Hungertod wünsche ich noch am liebsten unseren neoliberalen Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft!

Gruss
Hasepuppy
Hasepuppy ist offline  
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Alt 27.12.2007, 19:32   #3
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Beiträge: 11.519
Standard

man sollte die Entscheidung schon genau lesen.

Zitat:
5. Wegen der offensichtlichen Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde war es im vorliegenden Fall nicht mehr möglich, zur bisher verfassungsrechtlich noch nicht entschiedenen, materiellen Frage Stellung zu nehmen, ob die Höhe der Regelleistung nach § 20 SGB II vom Gesetzgeber hinreichend ermittelt und festgesetzt worden ist.
Also nicht vorschnell Panik machen. Die VB war einfach unzulässig, wie leider so viele, wo die eigene Betroffenheit nicht dargelegt wird.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alt 27.12.2007, 19:42   #4
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Beiträge: 603
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Aus der Urteilsbegründung:

Zitat:
Angesichts der Schwierigkeiten bei der Bestimmung der von Verfassungs wegen unerlässlichen Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins muss eine Verfassungsbeschwerde, die eine Unterschreitung des Existenzminimums rügt, substantiiert darlegen, dass die staatlicherseits zur Verfügung gestellten Leistungen nicht ausreichen, um das Existenzminimum zu gewährleisten.
Hallo? Das 345 Euro nicht für ein halbwegs menschenwürdiges Leben reichen und insbesondere folgenden Anforderungen nicht genügen (ich zitiere nochmal aus der Urteilsbegründung bzw. den dort genannten, zugrunde liegenden Gestzen), das sollte selbst den Dümmsten klar sein:

Zitat:
[...] insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.
Der "vertretbare Umfang zur Teilnahme am kulturellen Leben" scheint für Hartz4 Bezieher gegen Null zu tendieren. Teilnahme am kulturellen Leben ist also nicht vertretbar. Wer nicht arbeitet, hat gefälligst zu Hause zu bleiben und sich nicht irgendwelchen Vergnügungen hinzugeben. Ich weiß, ich bin zynisch, aber manchmal läuft mir echt die Galle über.

Allerdings ist der Urteilsbegründung auch zu entnehmen, dass die Vorbereitung dieser Verfassungsbeschwerde nicht hinreichend war. Es wird immer auf die "Substantiierungsanforderungen" hingewiesen, sprich, die Verfassungsbeschwerde war wohl zu allgemein formuliert ohne genau zu benennen, an was es dem Kläger fehlt. Das sollte angesichts der ärmlichen Verhältnisse, mit denen sich ALG2 Empfänger herumplagen müssen, nicht weiter schwer fallen, ist aber offensichtlich unterblieben.
__________________
Prof. Dr.rer.pol. Michael Wolf: "[...] Vor diesem Hintergrund ist es meines Erachtens durchaus statthaft, die für Hartz4 Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zwar nicht unbedingt im verfassungsrechtlichen, aber doch im politischen Sinne als "Verfassungsfeinde" zu bezeichnen, gegen die das Leisten von "Widerstand" nicht nur legitim, sondern auch geboten ist."

Geändert von mercator (27.12.2007 um 19:44 Uhr).
mercator ist offline  
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Alt 27.12.2007, 19:48   #5
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von mercator Beitrag anzeigen
ist aber offensichtlich unterblieben.
Da fragt man sich sofort, warum. Hat denn keiner der Kläger einen Anwalt gehabt? Einem Anwalt müßte doch klar sein, wie man so eine Klage zu führen hat...
 
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Alt 27.12.2007, 20:12   #6
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Beiträge: 82
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Der DGB-Rechtsschutz zeichnet für die gescheiterte Beschwerde mit verantwortlich.
__________________
Grüße Heiner ;-)
Heiner Peters ist offline  
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Alt 27.12.2007, 20:29   #7
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Benutzerbild von Rote Socke
 
Registriert seit: 17.09.2005
Ort: Bochum
Beiträge: 746
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Ähm, sollte da nicht noch was im Sommer 2008 folgen???
__________________
1989 wurde der Sozialismus abgeschafft...nicht mehr und nicht weniger.
Rote Socke ist gerade online  
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Alt 27.12.2007, 20:34   #8
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Benutzerbild von Anselm Querolant
 
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Ort: Der wilde Süden
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Standard

Zitat:
Zitat von Heiner Peters Beitrag anzeigen
Der DGB-Rechtsschutz zeichnet für die gescheiterte Beschwerde mit verantwortlich.
Daran erkennt man wie weit es mit dem "DGB" gekommen ist und wo die Prioritäten nicht liegen. Aber Beschluss ist, wie der den Herr Flegel erwirkt hat, ein Lehrstück für Folgeklagen zum Thema. Insofern haben sie sich schon gelohnt und waren keineswegs umsonst.

Gruß, Anselm.
__________________
--
Wir brauchen ein Gesetz das als Konsequenz für neoliberale Gier zwingend Armut verordnet, anstatt diese Gier mit Mitteln des Steuerzahlers auch noch zu stützen und zu fördern!

Meine Beiträge sind Meinungsäußerungen, also keinesfalls Rechtsberatung oder als solche zu verstehen, für Rechtsberatung sind Anwälte da.
Anselm Querolant ist offline  
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Alt 27.12.2007, 20:41   #9
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Benutzerbild von Anselm Querolant
 
Registriert seit: 17.01.2006
Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.585
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Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen
Da fragt man sich sofort, warum. Hat denn keiner der Kläger einen Anwalt gehabt? Einem Anwalt müßte doch klar sein, wie man so eine Klage zu führen hat...
Glaubst Du.

Selbst Professoren scheitern damit. (Runterscollen)
http://www.flegel-g.de/index-verfassungsklage.html

Dass die Sache (SGBII) Faul ist sagt selbst
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/a...i_und_xii.html

Gruß, Anselm
__________________
--
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Geändert von Anselm Querolant (27.12.2007 um 20:43 Uhr).
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Alt 28.12.2007, 13:21   #10
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Benutzerbild von sogehtsnich
 
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Ort: Erfurt/Thüringen
Beiträge: 1.122
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Bis zur nächsten Beschwerde oder Klage sind die "unliebsamen" Richter ausgetauscht worden, wie man es schon mit Sozialrichtern gemacht hat!
Ergo, von gesetzlicher Seite ist nun mal keine Hilfe zu erwarten!
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Das Land Deutschland kann nichts dafür, dass es von einer Horde dressierter Affen reGiert wird und vom Koma Michel bevölkert wird!
Ich bin nicht arbeitslos, ich kämpfe jeden Tag, 24 Std. ums Überleben!
Beruf: Survivor
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