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| Tags: acor, braucht, frankfurt, google, landgericht, sperren |
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| | #1 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.509
| Erotik-Webseitenbetreiber beschwert sich scheinheilig: «Zugang zu Tierpornografie mittels google.de muss nicht gesperrt werden. Niederlage für den Jugendschutz» von Martin Behrsing Mainz. Die in Mainz ansässige Huch Medien GmbH hat heute mitgeteilt, dass die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main ihren Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Internet Service Provider Arcor zurückgewiesen habe (Az.: 2-03 O 526/07). In der Absicht, auf gewisse Unstimmigkeiten im deutschen Jugendschutzrecht hinzuweisen, hatte das Mainzer Unternehmen beantragt, dass Arcor die Webseiten www.google.de und www.google.com unverzüglich sperrt. Laut Antrag des Erotik-Seitenbetreibers könne nachgewiesen werden, dass mittels der Suchmaschine Google problemlos und sekundenschnell tausende von tierpornografischen und sonstigen pornografischen Bildern angezeigt und gefunden werden, was in Deutschland aber verboten sei. Das Landgericht entschied aber, Arcor als Access-Provider stelle lediglich Verbindungen zu einem Kommunikationsnetz her und mache die dort öffentlich angebotenen Leistungen... Weiterlesen... Geändert von Curt The Cat (13.12.2007 um 22:17 Uhr). |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.05.2006 Ort: Erfurt/Thüringen
Beiträge: 1.121
| Was regt sich denn Arcor auf? Auf LiveLeak zeigen sie ungehemmt, wie Leuten die Gurgel durchgeschnitten wird! Dagegen unternimmt auch keiner was!
__________________ Das Land Deutschland kann nichts dafür, dass es von einer Horde dressierter Affen Ich bin nicht arbeitslos, ich kämpfe jeden Tag, 24 Std. ums Überleben! Beruf: Survivor |
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