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Alt 13.12.2007, 19:04   #1
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.509
Standard Landgericht Frankfurt: «Acor» braucht «google» nicht zu sperren

Erotik-Webseitenbetreiber beschwert sich scheinheilig: «Zugang zu Tierpornografie mittels google.de muss nicht gesperrt werden. Niederlage für den Jugendschutz»
von Martin Behrsing
Mainz. Die in Mainz ansässige Huch Medien GmbH hat heute mitgeteilt, dass die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main ihren Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Internet Service Provider Arcor zurückgewiesen habe (Az.: 2-03 O 526/07). In der Absicht, auf gewisse Unstimmigkeiten im deutschen Jugendschutzrecht hinzuweisen, hatte das Mainzer Unternehmen beantragt, dass Arcor die Webseiten www.google.de und www.google.com unverzüglich sperrt. Laut Antrag des Erotik-Seitenbetreibers könne nachgewiesen werden, dass mittels der Suchmaschine Google problemlos und sekundenschnell tausende von tierpornografischen und sonstigen pornografischen Bildern angezeigt und gefunden werden, was in Deutschland aber verboten sei. Das Landgericht entschied aber, Arcor als Access-Provider stelle lediglich Verbindungen zu einem Kommunikationsnetz her und mache die dort öffentlich angebotenen Leistungen...


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Geändert von Curt The Cat (13.12.2007 um 22:17 Uhr).
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Alt 13.12.2007, 19:13   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von sogehtsnich
 
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: Erfurt/Thüringen
Beiträge: 1.121
Standard

Was regt sich denn Arcor auf?
Auf LiveLeak zeigen sie ungehemmt, wie Leuten die Gurgel durchgeschnitten wird! Dagegen unternimmt auch keiner was!
__________________
Das Land Deutschland kann nichts dafür, dass es von einer Horde dressierter Affen geführt wird und vom Koma Michel bevölkert wird!
Ich bin nicht arbeitslos, ich kämpfe jeden Tag, 24 Std. ums Überleben!
Beruf: Survivor
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