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Gericht ordnet Ermittlungen wegen Volksverhetzung beim Erwerbslosen Forum Deutschland; in Forum: Allgemein; http://www.freitag.de/2007/47/07471301.php Andrej Holm Im Kreis [Andrej Holm, Sozialwissenschaftler und Lehrbeauftragter an der Humboldtuniversität Berlin mit den Forschungsschwerpunkten Stadterneuerung und Gentrification, wurde am 31. Juli 2007 wegen Verdachts der Mitgliedschaft in ...
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Alt 23.11.2007, 15:03   #126
Redaktion
 
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Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.894
Standard Gebildet, unauffällig und irgendwie links - fertig ist ein Terrorvorwurf

http://www.freitag.de/2007/47/07471301.php

Andrej Holm
Im Kreis

[Andrej Holm, Sozialwissenschaftler und Lehrbeauftragter an der
Humboldtuniversität Berlin mit den Forschungsschwerpunkten
Stadterneuerung und Gentrification, wurde am 31. Juli 2007 wegen
Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
verhaftet. Am 22. August wurde die Haft ausgesetzt, am 24. Oktober der
Haftbefehl aufgehoben.]

ÜBERWACHUNG
*Von der Logik von 129a-Verfahren - statt Straftaten aufzudecken, werden
Verdächtige geschaffen

Am vergangenen Freitag ist zum zweiten Mal ein Rechner von mir
kollabiert. Ich bin kein Computerexperte, aber die Fachmenschen sprechen
von einem Hardwarefehler. Das wäre an sich nicht weiter tragisch oder
bemerkenswert, die Daten waren ordentlich gesichert, und auch technische
Geräte geben ja ab und an ihren Geist auf. So ein Computer kann schon
mal kaputt gehen. Doch an Zufälle glaube ich in den letzten Wochen nur
noch selten - beide Rechner waren mit Asservatennummern versehen und
wurden Ende Juli bei meiner Festnahme im Rahmen von
Antiterrorermittlungen beschlagnahmt.

Mit dem Hämmern eines polizeilichen Überfallkommandos an meiner Tür trat
die Realität bisher abstrakter Überwachungsphantasien in mein Leben.
Festgenommen, per Hubschrauber zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe
verbracht und dem Ermittlungsrichter vorgestellt, verwandelte ich mich
nicht nur in die Buchnummer 2354/07, sondern auch in den Fall Andrej H..
Aus den Ermittlungsakten geht hervor, dass die Bundesanwaltschaft seit
über einem Jahr gegen mich und drei Freunde ermittelt - wegen des
Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Die
Verdachtsmomente sind aus der Tagespresse bekannt.

Als im Sommer diesen Jahres drei Personen festgenommen werden, die
versucht haben sollen, mehrere Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden, ist für
die Staatsanwältin der Fall klar: Weil einer von ihnen sich zwei mal mit
einem der Ursprungsbeschuldigten unter angeblich konspirativen
Bedingungen getroffen haben soll, handelt es sich nicht um einfache
Brandstifter, sondern um Terroristen. Auch gegen die vier
intellektuellen Rädelsführer scheint der versuchte Brandanschlag die
Vorwürfe zu erhärten. Wenn auch die Bundesrichter des 3. Strafsenats
diesen gedanklichen Kurzschluss mittlerweile zurückgewiesen und meinen
Haftbefehl zunächst wieder aufgehoben haben, lohnt sich ein genauerer
Blick in die Logik solcher Ermittlungen.



Zu Beginn der Ermittlungen - so suggerieren es jedenfalls die bisher
ausgehändigten Akten der Bundesanwaltschaft - steht eine
Internetrecherche. Die Beamten suchen linguistische Übereinstimmungen zu
den Erklärungen der "militanten gruppe" und finden mehr oder minder
übliche Begriffe, die sich zu Tausenden in kritischen wissenschaftlichen
und journalistischen Texten finden wie "Gentrification",
"Prekarisierung", "Bezugsrahmen". Für einen Anfangsverdacht, um das
Verfahren einzuleiten, reicht dies aus. Das Publizieren und
Veröffentlichen selbst wird so zum ersten Anhaltspunkt von Ermittlungen.
Ganze Berufstände wie Journalisten, Wissenschaftler und Politiker
geraten allein durch ihre Tätigkeit ins Raster. Ihre Präsenz in
öffentlich zugänglichen und vor allem netzgebundenen Medien ermöglicht
eine zunächst tat- und verdachtsunabhängige Ermittlung. Rechtsexperten
bezeichnen dies als eine Vorverlagerung der Strafverfolgung und den
Übergang zu einem präventiven Sicherheitsstaat. Der Verdacht - sonst der
Ausgangspunkt von polizeilicher Nachforschungen - wird zum Ergebnis der
Ermittlungsarbeit. Statt Straftaten aufzuklären, werden Verdächtige
erschaffen.

In die selbe Richtung weist ein Personenraster für mögliche
"mg"-Mitglieder, das das Bundeskriminalamt (BKA) angelegt hat. Ins
Profil passen alle, die folgende Kriterien erfüllen: enge soziale
Bindungen innerhalb der Gruppe, außergewöhnliches politisches und
historisches Wissen, die Fähigkeit, wissenschaftlich und analytisch zu
arbeiten und komplexe Texte zu verfassen, Zugriffsmöglichkeit auf
umfangreiche politische und historische Literatur und umfangreiche
Tagespresse (FAZ bis Jungle World). Darüber hinaus sollten "keine
polizeilichen Erkenntnisse" vorliegen und die verdächtigte Person weder
als "klassischer Autonomer" noch als "klassischer Antiimp" einzuordnen sein.

Auch wenn diese Kriterien vermutlich auf viele Menschen und vermutlich
die Mehrzahl der Leserinnen und Leser dieser Zeitung zutrifft, wurden
mit ihnen die umfangreichen Ermittlungsarbeiten gerechtfertigt.
Gebildet, unauffällig und irgendwie links - fertig ist ein Terrorvorwurf.



Ein weiteres zentrales Verdachtsmoment bei 129a-Ermittlungen sind
Kontakte von Beschuldigten untereinander und zu anderen. Da werden
Emailadressen überwacht und Telefone abgehört, um Kommunikationspartner
auszumachen und soziale Netze zu identifizieren. Adressen von
Beschuldigten in Adressbüchern, regelmäßige Verabredungen untereinander
und gemeinsame Veröffentlichungen werden zu Indizien für "Kontakte und
Bezüge zu linksextremistischen Szenen" verdichtet. Dass persönliche
Kontakte innerhalb von Freundeskreisen nicht wirklich außergewöhnlich
sind, scheint in der Logik von "Kontaktpersonen" und "Einbindung in
Politszenen" eine zu vernachlässigende Nebensache zu sein. Stattdessen
werden sie als "vielfältige Kontakte zwischen den Beschuldigten"
dargestellt und so wiederum in Ermittlungsergebnisse verwandelt. Was
zunächst wie Beschäftigungstherapie anmutet, hat System. In den
insgesamt vier laufenden 129a-Verfahren gegen "linke Aktivisten" werden
Ermittlungen gegen 40 Beschuldigte geführt. Die Liste der
Kontaktpersonen umfasst mit etwa 2.000 Namen einen weit größeren
Personenkreis. Nur ein Bruchteil der Untersuchungen führt tatsächlich
zur Anklage und Eröffnung eines Strafverfahrens. Ein Großteil der
Beschuldigten in 129a-Verfahren wird nicht einmal über die Ermittlungen
informiert.



Als terroristisch gelten laut Gesetz eigentlich Taten, die dazu bestimmt
sind, "die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine
Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt
oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen,
verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen
eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder
erheblich zu beeinträchtigen". Obwohl diese Wirkung bei den
Brandanschlägen im Juli gegen Bundeswehrfahrzeuge in Frage gestellt
wurde, ermittelten BKA und Bundesanwaltschaft weiter mit den
Instrumenten des 129a. Die unmittelbare Strafaufklärung scheint im Zuge
solcher Verfahren nur noch Anlass und nicht das Ziel der Ermittlungen zu
sein.



Ein drittes Argument in den Ermittlungsakten ist das angeblich
konspirative Verhalten der Beschuldigten. Als Konspiration gilt, so
scheint es, alles, was sich der Überwachung und Observationen zu
entziehen versucht. So gilt als konspirativ, wenn bei Verabredungen am
Telefon nicht detailliert über den Ort, die Zeit und das Thema eines
Treffens gesprochen wird. Für die Überwachungsbeamten, die in den
Telefonleitungen hängen, ist das schon sehr verdächtig. "Wir treffen uns
morgen, wie immer, im Cafe?" - klingt wie eine Vereinbarung von
Straftaten. Hoch konspirativ ist es dann, wenn zu einem Treffen, einem
Spaziergang oder einer Veranstaltung das Mobiltelefon ausgeschaltet wird
oder zu Hause liegen bleibt. Denn dies entspricht - so die
Bundesanwaltschaft - "den typischen Gepflogenheiten der linksextremen
Szene zum Zweck der Konspiration". Aus der Perspektive der
Ermittlungsbehörden kann dies kaum anders als mit der Verabredung zu
Straftaten erklärt werden.

Noch verdächtiger wird es, wenn sich die Überwachten durch eine
schlampig durchgeführte Observation verunsichert fühlen und sich
womöglich mehrmals nach den Verfolgern umsehen. Hoch konspirativ ist das
- denn wer sich nicht verfolgen lassen will, der muss doch etwas zu
verbergen haben. Alle, die darüber hinaus versuchen, im Zeitalter von
Vorratsdatenspeicherung und Onlinedurchsuchungen, ihre
Persönlichkeitsrechte im Internet zu wahren - etwa durch anonyme Email
Accounts - handeln dann außergewöhnlich hoch konspirativ. Den
linguistischen Steigerungsmöglichkeiten angeblich konspirativen
Verhaltens sind offenbar keine Grenzen gesetzt und das Einrichten eines
anonymen Email Kontos oder der Besuch eines Internetcafés wird fast
schon zum Straftatbestand. In meinem Fall mussten die Richter des 3.
Strafsenats beim Bundesgerichtshof mittlerweile einräumen, dass die
Nutzung von anonymen Email Adressen und der aktive Schutz von
Persönlichkeitsrechten eine "mitgliedschaftliche Einbindung ... (in eine
terroristische Vereinigung) ... nicht hinreichend belegt". Ob neue
Ermittlungen nicht auf die selbe Weise begründet werden, bleibt offen.

Schon jetzt reagieren viele auf die Ausweitung der Überwachungs- und
Kontrollinstrumente, indem sie versuchen, sich auf mehr oder minder
geeignete Weise zu schützen. So ist selbst aus der Sicht des Bundesamts
für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die effektivste
Schutzmaßnahme gegen den Missbrauch von Mobiltelefonen "ein Vermeiden
des Mitführens von Handys bei Gesprächen mit sensitivem Inhalt, die
Detektion jedweder Mobilfunkaktivität im Raum ... sowie das Deaktivieren
sämtlicher drahtloser Schnittstellen von Mobilfunkgeräten." In den
bekannt gewordenen 129a-Verfahren sind es jedoch gerade solche Versuche,
die das Misstrauen der Sicherheitsbehörden wecken. Die Wahrung von
Anonymität und Persönlichkeitsrechten gerät unter Generalverdacht. Die
Freiheit selbst wird kriminalisiert.

Doch die bekannt gewordenen Überwachungsexzesse der verschiedenen
129a-Verfahren haben auch dazu beigetragen, dass über diese
Einschränkungen der Freiheit debattiert wird. Es ist an uns, sie
zurückzuerobern. Die Unterstützung in meinem Fall wurde von der
Wissenschaft, politischen Stiftungen und sozialen Basisbewegungen,
getragen ging weit über die üblichen Kreise von Antirepressionskampagnen
und katapultierten die sonst klandestinen Ermittlungspraktiken in die
Wahrnehmung einer breiten Öffentlichkeit. Sie stehen auf dem Prüfstand.

Die beiden kaputt gegangen Computer mit den Asservatennummern des BKA
bieten zu guter Letzt eine willkommene Gelegenheit, meine
Computersicherheit auf den neuesten Stand zu bringen. Irgendeinen Nutzen
müssen diese Verfahren ja schließlich haben.


Zuletzt erschien vom Autor Revolution als Prozess. Selbstorganisierung
und Partizipation in Venezuela, VSA-Verlag 2007
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist offline  
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Alt 23.11.2007, 15:05   #127
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Beiträge: 253
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...und außerdem befinden sich die Abgeordneten aller coleur in einem ziemlich ernsten Dilemma.
Wie kann man etwas verpflichtet sein, was man nicht besitzt. Das ansich läßt sich ja noch verhältnismäßig leicht ein den Griff bekommen. Man legt sich ein "dickes Fell" zu und/oder betäubt sich mit Geld (jetzt sollte auch dem letzten klar werden, dass unsere Abgeordneten unterbezahlt sind und förmlich gezwungen sind, sich der Wirtschaft anzubiedern).
Das eigentliche Problem besteht darin, tagtäglich etwas vorzutäuschen was man nicht hat. Dies führt zu erhöhtem Streß und endet langfristig offensichtlich in paranoiden Wahnvorstellungen. Und NEIN, ich schreibe jetzt nicht, wer mir da spontan in den Sinn kommt


Papa Bär
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Meine Empfehlung: Kauft Wäschekörbe! Das Portemonnaie wird wohl demnächst ausgedient haben!
Papa Bär ist offline  
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Alt 23.11.2007, 19:12   #128
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Registriert seit: 20.11.2007
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sagte nicht schon rio reiser: "...und wenn du was dagegen machst sperren sie dich in den nächsten knast!"? wenn man nicht eh schon nicht mehr viel zu verlieren hätte,könnte man nur noch ab- ähm... "brechen" eigentlich sollten die büttel wenn sie schon hier rumspionieren doch lieber die erlebnisse der user betrachten und mal gegen die menschenverachtenden pratiken der arbeitsagenturen vorgehen...man wird ja wohl mal träumen dürfen...*bitteres lachen*
__________________
Ich habe nur Elektrogeräte!
Herr Graf ist offline  
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Alt 23.11.2007, 20:35   #129
angel6364
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Zitat:
Zitat von Herr Graf Beitrag anzeigen
sagte nicht schon rio reiser: "...und wenn du was dagegen machst sperren sie dich in den nächsten knast!"? wenn man nicht eh schon nicht mehr viel zu verlieren hätte,könnte man nur noch ab- ähm... "brechen" eigentlich sollten die büttel wenn sie schon hier rumspionieren doch lieber die erlebnisse der user betrachten und mal gegen die menschenverachtenden pratiken der arbeitsagenturen vorgehen...man wird ja wohl mal träumen dürfen...*bitteres lachen*
Die Argen handeln gesetzwidrig - Mit der Anklage gegen dieses Forum wird belegt, daß Polizeiorgane das hier gelesen haben - Damit sind diese Gesetzesverstöße offiziell bekannt - Von einer Verfolgung bzw. Ermittlung diesbezüglich wird abgesehen, da kein öffentliches Interesse besteht.

Viele Grüße,
genauso bitter lachend,
angel
 
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Alt 23.11.2007, 20:57   #130
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Benutzerbild von Bruno1st
 
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Zitat:
Zitat von angel6364 Beitrag anzeigen
Die Argen handeln gesetzwidrig - Mit der Anklage gegen dieses Forum wird belegt, daß Polizeiorgane das hier gelesen haben - Damit sind diese Gesetzesverstöße offiziell bekannt - Von einer Verfolgung bzw. Ermittlung diesbezüglich wird abgesehen, da kein öffentliches Interesse besteht.
Kein öffentliches Interesse kann aber erst während der Ermittlungen festgestellt werden - doch da trotz offensichtlicher Fälle nicht einmal Ermittlungen begonnen werden, werden die Rechtsbrüche durch Nichtstun legalisiert - und die ARGEn toben sich weiter aus. Dabei gibt es hier genug Belege für Gesetzesbrüche, Körperverletzung, usw. Die Gefängnisse dürften sich füllen. Doch die handeln alle nach Dienstvorschrift und der Mitarbeiterstatus ist der Persilschein.

Wenn ich überlege, wie oft ich Stellensabotage durch die ARGE genannt und belegt habe, und trotzdem wird nichts unternommen, dann ist das für mich Rechtsbruch. Das ganze Parlament und der Landtag BW weiß Bescheid - Reaktion : Schweigen.
Inzwischen ist die Zeit zwischen der Nennung des Worts "Stellensabotage" und meinem Rausschmiss ein Indikator geworden, wie gut die Leute informiert sind. Je schneller ich abgewimmelt werde, desto mehr weiß die Person, bzw. hat die Brisanz erkannt und aktivierte die Überlebensinstinkte.
__________________
viele grüße bruno (human being uLtd.)
Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich!
über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke
* "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV *
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Alt 23.11.2007, 21:36   #131
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Benutzerbild von Jenie
 
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Zitat:
Zitat von a f a Beitrag anzeigen
Ja, so sind sie, die "Linken", in der Opposition geben sie eine Solidaritätserklärung, in der Regierung verschärfen sie die Polizeigesetze

http://www.jungewelt.de/2007/11-23/062.php

Gruss
Norbert

Freiheit, Gleichheit, Solidarität

Ja die müsten mal eindeutig farbe bekennen.... maan iss ja voll schrottig... jetzt hab ich mich schon langsam gefreut das die sich machen und nun???

Aber ich schrieb ja schon vor längerem das ich das Gefühl habe das die Linken dazu da sind dem Volk hoffnung zu vermitteln....
__________________
Schicke Bruno mal ganz viel und
Jenie ist gerade online  
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Alt 02.12.2007, 13:47   #132
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Zitat:
Zitat von Anselm Querolant Beitrag anzeigen
[...]........ die 3 Millionen schaffen ja nicht mal einen Mitgliedsantrag bei der LINKS-Partei auszufüllen.
Hierbei wäre zuförderst dringend in Erwägung zu ziehen, dass ggf. ein Großteil davon einen solchen überhaupt nicht ausfüllen wollen. http://www.smileygarden.de/smilie/Zwinker/70.gif


Aber zurück zum Thema:


Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Äußerungen, dass ihr Sinn zutreffend erfasst worden ist. Urteile, die den Sinn einer umstrittenen Äußerung erkennbar verfehlen und darauf ihre rechtliche Würdigung stützen, verstoßen gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Dasselbe gilt, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Bedeutung zu Grunde legt, ohne vorher die anderen möglichen Deutungen mit nachvollziehbaren Gründen ausgeschlossen zu haben. Dabei müssen ausgehend vom Wortlaut auch der Kontext und die sonstigen Begleitumstände einer Äußerung beachtet werden (vgl. BVerfGE 43, 130 [136]; 82, 43 [52 f.]; 93, 266 [295 f.]; stRspr). Diese insbesondere für die Anwendung der §§ 185 ff. StGB entwickelten Grundsätze gelten entsprechend, wenn es um die Subsumtion einer Äußerung oder eines Verhaltens unter die Tatbestandsmerkmale des § 130 StGB geht (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, AfP 2000, S. 563 ff.).



Viele Grüße
Widerspruch
Widerspruch ist offline  
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Alt 02.12.2007, 14:22   #133
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Zitat:
Zitat von Widerspruch Beitrag anzeigen
Hierbei wäre zuförderst dringend in Erwägung zu ziehen, dass ggf. ein Großteil davon einen solchen überhaupt nicht ausfüllen wollen. http://www.smileygarden.de/smilie/Zwinker/70.gif


Aber zurück zum Thema:


Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Äußerungen, dass ihr Sinn zutreffend erfasst worden ist. Urteile, die den Sinn einer umstrittenen Äußerung erkennbar verfehlen und darauf ihre rechtliche Würdigung stützen, verstoßen gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Dasselbe gilt, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Bedeutung zu Grunde legt, ohne vorher die anderen möglichen Deutungen mit nachvollziehbaren Gründen ausgeschlossen zu haben. Dabei müssen ausgehend vom Wortlaut auch der Kontext und die sonstigen Begleitumstände einer Äußerung beachtet werden (vgl. BVerfGE 43, 130 [136]; 82, 43 [52 f.]; 93, 266 [295 f.]; stRspr). Diese insbesondere für die Anwendung der §§ 185 ff. StGB entwickelten Grundsätze gelten entsprechend, wenn es um die Subsumtion einer Äußerung oder eines Verhaltens unter die Tatbestandsmerkmale des § 130 StGB geht (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, AfP 2000, S. 563 ff.).



Viele Grüße
Widerspruch
Vielen Dank für die Hinweise. Im Moment ist die Lage so, dass unser Anwalt die Akten angefordert hat - allerdings lässt sich das Gericht damit Zeit, so dass im Moment ein "Schwebezustand" ist und man nicht wirklich weiß, was kommen kann. Ich glaube auch kaum, dass so ein Beschluss bestand haben kann - allerdings nützt es wenig, wenn erstmal so etwas vollzogen wird und man im Nachhinein eine Entscheidung bekommt, dass dasGanze rechtswidrig war. (Siehe auch Labournet). Jedenfalls erschüttern solche Sachen - zumindest Rechtsemfpinden - sehr nachhaltig und macht mir - um ehrlich zu sein - Angst, was sonst noch so alles möglich sein kann. Ich muss auch feststellen, dass außer Gehard Baum - kaum jemand von prominenter Seite wirklich für solche Sachen einsetzt. Und das ist leider zu wenig: wo sind die Günter Grass's, Udo Lindenberg' s etc?
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Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alt 02.12.2007, 15:28   #134
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Benutzerbild von Emily
 
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Zitat:
allerdings nützt es wenig, wenn erstmal so etwas vollzogen wird und man im Nachhinein eine Entscheidung bekommt, dass dasGanze rechtswidrig war.
Es wird noch eimal erschüttern, wenn man nicht einmal eine solche Entscheidung bekommen wird, sondern das Ganze im Sande verläuft, wobei das ELO nochmal davongekommen sein wird. Dies ist die wahre Macht des Aufbaus von Unsicherheiten. Ein Dauerzustand des Schwebens und doch stets Bedrohtseins. Auf den wir uns vielleicht alle einstellen sollten, auch wenn der Gedanke schwer zu ertragen scheint.

Emily
Emily ist offline  
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Alt 04.12.2007, 14:10   #135
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Nach dem Ende der Gestapo hatten wir die Stasi, nach dem Ende der Stasi haben wir nun Merkel, wann öffnen wir die KZ wieder ? Alles eine frage der Zeit.
Wir sind keine Bürger, wir sind Leibeigene, Freiwild zum ausbeuten.
Ist es nicht Traurig das Unsere Politiker nur ihr eigenes Glück im Auge haben und hoffen in der Geschichte einen Platz zu bekommen ?
Sollen Sie doch alle vor Gericht Stellen, dann macht keiner mehr seine Arbeit und das System wird still stehen.
moke1972 ist offline  
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Alt 05.12.2007, 09:03   #136
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Hallo,

aufgrund gesundheitlicher Umstände war ich lang net hier und les als erstes gleich diesen Thread.

Es kann doch wohl nicht ernst sein, das in Bezug auf die freie Meinungsäußerung - wie war des gleich in der BRD immerda, nur in der DDR durch die Stasi gehemmt - ein Verfahren anläuft.

Ist der DDR-Bürger nicht 89 für dieses Grundrecht u.a. auf die Straße gegagnen und heute wird es mit Füßen getreten. Und warum, weil man als MENSCH Mitleid empfindet und sicherlich irgendwo trotz aller Umstände bestimmes nachvollziehen kann?

Oder hat man Angst das irgendwann Menschen auf die Straße gehen werden, französische Verhältnisse entstehen? Generalstreik ... ich hätte es begrüßt wenn sich GDL und Verdie(EInzelhandel) zusammenschließen würden. Vielleicht kommen ncoh die Metaller und der Bau hinterher ... was gibts sonst noch. Persönliches Meinung: eigentlich is es an der Zeit, das was passiert.

ABer nein, Geld geht ins Militär und wird in Sachen investiert, die wenig Aussicht auf Erfolg haben. Kinder hungern in Afrika .. aber zu Haus in D hungern auchKInder. Persönlich merken es immer mehr Menschen, das die bisherige Meinungsmache, das diejenigen Eltern mit Geld nich umgehen können nicht mehr so zieht oder das dieses Alkoholiker sind. Was wurden in den letzten Monaten nich noch alles angeführt.

Glaube gelesen zu haben, 1,3 Mio BG oder PErsonen arbeiten VOLLZEIT und benötigen trotzdem ALGII zum überleben. Es ist doch schon unter der Option ARBEIT haben und trotzdem sich den Schikanen unterziehen zu müssen.

Familien mit der Stiefkindproblematik werden ins Abseit gedrängt und hängen irgendwo zwischen der Gesetzgebung von FamR und SozR. Die Ungleichheit in den Bildungsaussichten lt. der letzten Pisa-Studie und ich denke so gibt es viele Beispiele.

Gestern in Fakt is.. auf MDR ... die SPD habe irgendwas beschlossen von demokratischen Soziallismus oder was weis ich - ist doch der blanke Hohn. Angebliche Rückkehr zum sozialen Miteinander und zur sozialen Marktwirtschaft. Bekomm dabei nix andres als einen Schreikrampf.

Ich habe es am eignen Leib erfahren, derjenige der Recht hat bekommt dieses noch lange nicht. Verfahren werden in meinen Augen in die Länge gezogen, um am Ende gesagt zu bekommen. Sicher Anspruch besteht, aber muss nicht gezahlt werden, weil ja sie in der Zeit bis zur Urteilsfindung ganz krasse gesagt nicht krepiert sind.

Heute - trotz nach wie vor bestehenden Anspruches - anwaltlich berechnet, habe ich die Lust und die Kraft verloren noch irgendwas zu beantragen. Aber sicher, so gesehen soll dieses sicherlich erreicht werden. Aber was zieht man vor, Ordnung in die eigne Gesundheit zu bringen oder sich Schikanen des Amtes zu unterziehen. Im Hinterkopf, wenn man sich beschwert zu wissen, das es eine Anzeige wegen angebl. Verleumdung geben kann - und da hilft kein Zeuge, den man mitnimmt. Hierbei egal ob der zur Familie gehört oder neutral ist.

Ich drücke dem Elo-Forum die Daumen, das man durch des angestrebte Verfahren gut durchkommt, macht es öffentlich, das man die Menschen in der Meinungsfreiheit versucht zu beschneiden. Wieder mal. Nur anscheinend wird vergessen, das zwar einige nix erreichen aber viele die Macht haben. Oder will man hier die Bundeswehr gg. das eigne Volk aufmaschieren lassen? Die Armee sollte schon mal gg. das Volk eingesetzt werden - ein Bekannter hatte den Befehl sich darauf vorzubereiten, nur ein großteil der Einheit hatte sich entschlossen, wenn der Befehl kommen würde, den Dienst zu verweigern wider allen Folgen.

Allem in allem findet sich mit den Ermittlungen so einige geschichtliche Wiederholungen ... die ja eigentlich lt. Grundgesetz nicht sein dürften oder hab ich da was überlesen?

sindytom julialea
sindytomlea ist offline  
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Alt 19.12.2007, 15:03   #137
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Ort: Württemberg
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Cool

Zitat:
Zitat von Jenie Beitrag anzeigen
Da fällt mir ein...

Was ist den aus den dutzend anzeigen gegen Jung geworden?
[...]

Strafanzeige
Weitergabe, Vervielfältigung & Veröffentlichung erlaubt.
Als PDF-Datei

Keine Anklage gegen Jung

Zitat:


Staatsanwaltschaft Berlin

Sitz
Berlin (Moabit)
Turmstraße 91
10559 Berlin


76 Js 760/07
Gesch.- Nr. bitte stets angeben
Dez.: 925

Berlin, 5. November 2007



Rechtsanwalt Armin Fiand
Minbekweg 4a
22399 Hamburg



Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

auf Ihre Strafanzeige vom 25. September 2007 gegen den Bundesminister der Verteidigung Dr. Franz Josef Jung teile ich Ihnen Folgendes mit:


I.

Hier vorliegende Mitteilungen der Generalbundesanwältin beim Bundesgerichtshof vom 27. September 2007 zu den Aktenzeichen 1 AR 987/07 und 1 AR 434/07 ist zu entnehmen, dass diese keine Veranlassung sieht, einen strafrechtlichen Anfangsverdacht hinsichtlich der in ihre Überprüfungszuständigkeit fallenden Delikte (z. B. der Bildung einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung eines Angriffskrieges bzw. andere Staatsschutzdelikte, vgl. § 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu bejahen.


II.

Ein strafrechtlicher Anfangsverdacht scheidet im Hinblick auf Ihre Strafanzeige jedoch ebenso bezüglich derjenigen Strafvorschriften aus, welche im hiesigen Zuständigkeitsbereich zu überprüfen sind.
Soweit Sie Ihr Anzeigevorbringen auf Pressemitteilungen stützen, wonach innerhalb der Bundeswehr bereits Jetpiloten "rekrutiert" worden seien, welche im Falle eines übergesetzlichen Notstandes zur "100%-igen Befehlsausübung" bereit seien und Sie auch daraus eine Strafbarkeit des Beschuldigten herleiten wollen, geht diese Ansicht fehl. Insbesondere bieten die beanstandeten Äußerungen des Ministers auch in der Zusammenschau mit den vorbezeichneten Pressemitteilungen keinen Anlass, einen Anfangsverdacht wegen Delikten nach dem Wehrstrafgesetz (WStG) anzunehmen. Anfangsverdacht wegen § 33 WStG (Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat) scheidet bereits deshalb aus, da es an einer tatbestandlich vorausgesetzten rechtswidrigen und zumindest versuchten Tat eines Untergebenen fehlt. Denn bislang musste glücklicherweise noch nicht darüber entschieden werden, ob in Betracht kommenden Flugstaffeln der Bundeswehr ein Befehl zum Abschuss einer Passagiermaschine zu erteilen ist.

Jedoch ist auch kein Anfangsverdacht wegen § 34 Abs. 1 WStG (erfolgloses Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat) vorhanden. Der Versuch, einen Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat zu verleiten, setzt ein unmittelbares Ansetzen des Täters zur Tatplanverwirklichung voraus. Die Handlung des Täters muss der tatsächlichen Tatbestandsverwirklichung - hier: dem Abschuss einer Passagiermaschine - unmittelbar vorgelagert sein und im Falle eines ungestörten Fortganges ohne Zwischenakte in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmünden. Die inkriminierten Äußerungen des Beschuldigten sind zweifelsfrei diskussionswürdig und wurden äußerst kontrovers in der breiten Öffentlichkeit diskutiert. Klar ist aus ihnen indes hervorgegangen, dass sich der Beschuldigte einen endgültigen Abschussbefehl - sofern er jemals zu einer solchen Entscheidung befugt sein sollte - vorbehalten hat. Mithin hat der Beschuldigte zu einer Tathandlung des Verleitens im Sinne der genannten Vorschrift nicht unmittelbar angesetzt.

Schließlich besteht auch kein Anfangsverdacht wegen des Missbrauchs der Befehlsbefugnis zu unzulässigen Zwecken (§ 32 WStG). Dieser Tatbestand setzt einen zu missbräuchlichen Zwek-ken erteilten Befehl des Beschuldigten voraus. Einen Befehl hat der Beschuldigte, wie bereits erwähnt, doch weder durch seine Äußerungen noch mit Blick auf den in der Presseberichterstattung genannten Umstand erteilt, wonach die Bundeswehr über Alarmrotten verfüge, die zur Befehlsausübung bereit seien.


III.

Ein strafrechtl