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Kosten der Unterkunft

Herausforderung - Ein Umzug ist geplant; in Forum: Information; Aloha! Folgende Situation liegt in meinem engeren Bekanntenkreis vor: ALG-II Empfänger, Langzeitarbeitslos, mehrfach erkrankt (div. Allergien, Chronisches Asthma, Neurolog. Probleme) muss den Wohnsitz wechseln aus der Nachbarstadt Hilden nach Düsseldorf. ...

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Alt 29.03.2007, 16:38   #1
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Standard Herausforderung - Ein Umzug ist geplant

Aloha!

Folgende Situation liegt in meinem engeren Bekanntenkreis vor:
ALG-II Empfänger, Langzeitarbeitslos, mehrfach erkrankt (div. Allergien, Chronisches Asthma, Neurolog. Probleme) muss den Wohnsitz wechseln aus der Nachbarstadt Hilden nach Düsseldorf. Er hat vor 3 Jahren schonmal hier gewohnt, war aber mit seiner (inzwischen ehemaligen) Lebensgefährtin weggezogen.
Gründe für die "Rückkehr": Allergie gegen die zwischenzeitlich von der Ex angeschaffte Hauskatze (Attest inkl. Umzugsempfehlung liegt bereits vor, Allergie war vorher nicht bekannt), Medizinische Versorgung am neuen Wohnort ist besser (Fachärzte mit Kenntnis seines Falles sind besser & preiswerter erreichbar), seine gesamte Familie wohnt in dieser Stadt, Soziale Bindungen (Freundeskreis) sind noch von früherer Wohnzeit hier vorhanden, und seine ehem. Lebensgefährtin vermietet Ihm momentan nur noch ein Zimmer zur Untermiete und hat schriftlich die Aufkündigung dieses Mietverhältnisses erklärt und den "schnellstmöglichen" Auszug verlangt.
Ein Verbleib in Hilden bietet keinen dieser Vorteile.

Die Umzugskosten konnte ich bereits auf maximal 150,00 € (eher weniger) beziffern - Anmietung eines Transporters, inkl. Sprit. Die bewältigung des Möbeltransportes erfolgt in Eigenarbeit durch Freunde, ist eh net sooooo grossartig viel.

Sein Bruder würde nun eine Wohnung kaufen und zum kostendeckenden Satz vermieten. (Kostendeckend: Mietzins = Abtragungsrate, Brüderchen hat also keine monatliche Belastung)
Brüderchen würde beim Wohnungskauf auch auf die ARGE-Vorgaben bzgl. m2 und Mietzins achten.
Die Wohnung wird nicht im gleichen Gebäude sein wie die des Vermietenden Bruders.

Nun die Fragen:
1.) Reichen die o.a. Gründe aus, um bei der "alten" Arge eine Umzugserlaubnis sicher zu erreichen oder muss man mehr Argumente anführen?
2.) Bei welcher Arge müssen die max. 150,00€ Umzugskosten beantragt werden - alt oder neu?
3.) Ich gehe davon aus, das eine Eidesstattliche Erklärung des Bruders ("Ich bin nur der Wohnungseigentümer / Vermieter mit allen daraus resultierenden Mietrechtlichen Konsequenzen. Eine darüber hinausgehende Unterstützung meines Bruders erfolgt nicht.") als Zusatz zum Mietvertrag ausreichen SOLLTE, um der neuen Arge irgendwelche BG-/Unterstützungs-Gedanken auszutreiben. Sieht hier jemand ein Problem?
4.) Stimmt die geplante Reihenfolge hier: Umzugserlaubnis bei der alten Arge einholen, dann Mietvertrag nicht unterschrieben vorbereiten, damit zur neuen Arge - Genehmigung einholen, direkt auch Umzugskosten beantragen, Umzug durchführen, fertig ?
5.) Habe ich irgendetwas vergessen/übersehen?

Vielen Dank im Voraus.
__________________
«Die Halunken in Berlin müssen weg, die können es nicht»
E. Stoiber, Aschermittwoch 2004 in Passau.
Man sieht also: Auch Politiker begreifen es manchmal doch!
Neulich auf dem Spielplatz: "Söder hier nicht so rum" - Tim, 10 Jahre, zu einem gleichaltrigen, der völligen Unfug erzählte.
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Alt 29.03.2007, 18:22   #2
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Beiträge: 16.503
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1. ob die Gründe ausreichen kann nur die ARGE einschätzen
2.bei der alten ARGE müssen die Umzugskosten bewilligt werden
3, ob die ARGE da ein Problem sehen wird, wer kann das schon vorhersagen, sollte nicht, aber...
4.
Zitat:
Wohnungswechsel
Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages muss der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers (Job-Center) zu den künftigen Kosten einholen. Dieser ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind (§ 22 Abs. 2 SGB II). Erforderlich ist ein Umzug beispielsweise bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit außerhalb Berlins, bei Trennung von Ehe- oder Lebenspartner, gesundheitlicher Gefährdung oder wegen unzumutbar beengter Wohnverhältnisse. Grundsätzlich nicht erforderlich ist ein Umzug bei Erreichen der Volljährigkeit eines Kindes in der Bedarfsgemeinschaft, wegen schlechter Ausstattung der Wohnung oder wenn lediglich der Wunsch nach einer anderen Wohngegend besteht.
Wohnungsbeschaffungskosten; Mietkautionen und Umzugskosten; doppelte Mieten; Genossenschaftsanteile
Diese Kosten sollen durch den kommunalen Träger (Job-Center) vor allem übernommen werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne diese Kostenübername eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann (§ 22 Abs. 3 SGB II). ALG II-Bezieher sollten sich die Übernahme dieser Kosten vorab durch den kommunalen Träger zusichern lassen.
http://www.berliner-mieterverein.de/...chiv/fl136.htm
__________________
Der Spruch "Der Klügere gibt nach" ist falsch, denn dann kommen nur noch die Dummen zu Wort
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