Kosten der Unterkunft
Umgangsrecht KdU bei getrennt/ geschieden lebenden Eltern; in Forum: Information; Hallo liebe Gemeinde, soeben sah ich, dass ich diesen Beitrag wohl vor kurzer Zeit in der falschen Rubrik eingestellt hatte. Hier nun erneut, diesmal aber (hoffentlich...) an der richtigen stelle... ...| Tags: eltern, geschieden, getrennt, kdu, lebenden, umgangsrecht |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 27.02.2009
Beiträge: 12
| Hallo liebe Gemeinde, soeben sah ich, dass ich diesen Beitrag wohl vor kurzer Zeit in der falschen Rubrik eingestellt hatte. Hier nun erneut, diesmal aber (hoffentlich...) an der richtigen stelle... Hätte mal eine Anfrage bezüglich der Kosten der Unterkunft bei getrennt lebenden (und nun inzwischen geschiedenen) Partnern mit gemeinsamen Sorgerecht. Folgender Fall: Seit Juli 2004 lebe ich von meiner Frau getrennt. Wir haben einen inzwischen 17j. jungen Sohn, welcher seit unserer Trennung seinen festen Wohnsitz bei seiner Mutter hat. In 2006 musste ich erstmalig nach vorherigem Bezug von AlgI das heiß geliebte [IMG]file:///C:/DOKUME%7E1/juergen/LOKALE%7E1/Temp/msohtml1/01/clip_image001.gif[/IMG] AlgII beantragen, und tat dieses auch ordnungsgemäß. Seinerzeit wurden mir vom zuständigen SB des Antrages meine persönlichen Verhältnisse abgefragt. In diesen Erklärungen hatte ich wie o.g. auch meinen Sohn bei der Mutter lebend erwähnt. Auf die regelmäßigen Besuche meines Sohnes(alle 14 Tg Fr.-So = 26x2=52 Tg) und die damit verbundenen evtl.auch erhöhten mir/uns zustehenden K.d.U. wurde ich weder hingewiesen, noch darauf angesprochen! Bedurfte ja anscheinend keiner Nachfrage seitens der ARGE (kostet wohl extra...[IMG]file:///C:/DOKUME%7E1/juergen/LOKALE%7E1/Temp/msohtml1/01/clip_image002.gif[/IMG]). In 2009 wurde ich ( in Verbindung mit einem anderem bereits schon lange vorher gestellten Überprüfungsantrag) erstmalig durch meinen R.A im bezug auf diese Geschichte angesprochen, mit der Folge, dass ich hier sofort einen erneuten Ü.A. im Bezug auf die K.d.U bei der ARGE einreichte. 1).Abgelehnt! 2). Widerspruch eingelegt! 3).Widerspruch abgelehnt! 4). Klage beim Sozialgericht eingereicht, Fall läuft! Ab 04.2010 werde ich (und muss leider...:-( ) für die kommenden 6 Mon. wieder neu beantragen, mal sehen, was mich dort dann erwartet... Ach ja, nun noch mal gerade das Wichtigste von allen, und worum es mir nun hier in der Hauptsache auch geht: Ich bewohne 69 qm 2ZKB und wenn mein Sohn mich besucht bekommt er von mir für die o.g. 2Tg.dann mein über 20qm großes Schlafzimmer gestellt. Während dieser Zeit beanspruche ich für mich das Wohnzimmer. Seitens der ARGE wurde ich in 2006 schon einmal aufgefordert, entweder die kosten zu senken, oder eine kleinere Wohnung zu beziehen. Dieses geschah aufgrund einer Heizkostennachforderung aus dem Vorjahr, welche ebenfalls abgelehnt wurde mit einem Hinweis, dass mir eigentlich nur 45qm Wohnfläche zustehen. Auch hier keinerlei Hinweis oder Aufklärung auf Mehrbedarf wegen K.d.U. im Bezug auf das Umgangsrecht mit/für meinen Sohn! Somit zahle ich schon seit meiner ersten Alg II Antragstellung in 2006 aus den mir zugebilligten R.L. jeden Monat eine nicht zu verachtende Differenz auf die Miete zzgl. Hzg. Kann man einen Gürtel noch enger als eng zuziehen??? Hat hier irgendjemand Erfahrung b.z.w. schon mal ein solches oder ähnliches Problem gehabt??? Freue mich auf Antworten, und besser noch auf Lösungsvorschläge / bzw. ggfls.Urteile Dank an alle interessierten Leser im Voraus! |
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| | #2 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.02.2010
Beiträge: 2
| hallo edeler Ritter bin in der gleichen gleichen lage wie du lebe auf 58qm mein sohn lebt beim vater seit dem 01-01-2010 stehen dir 50qm zu und nicht mehr 45qm wenn dein sohn regelmäßig kommt alle 14 tage steht dir noch mal 15qm zu das macht also 60qm bin seit kurzen bei der keas.e.v für erwebslose solltes dich mal in deiner stadt umhören ob es auch bei dir sowas änliches gibt die können dir sehr gut helfen du must der kdu nachweissen endweder das du durch krankheit nicht in der lage bist umzuziehen ich gehe auch darauf und wegen meinen ungangsrecht du hast nicht geschrieben wie hoch deine miete ist heizkosten kannste senken wenn du deinen anbieter wechselst ich spare über 30,-euro bei strom spare ich nochmal 30,- euro sollte sich was ergeben werde ich mich noch mal bei dir melden lieben gruß |
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| | #3 |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 3.082
| Erfahrungen zu diesem Sachverhalt sind z.B. hier nachzulesen: zeitweise Bedarfsgemeinschaft und Wohnraum...
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. ...." Goetz Werner Chemiker haben für alles eine Lösung. |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 27.02.2009
Beiträge: 12
| Hallo brittkiller, zunächst einmal vielen Dank für Deine schnelle und nette Antwort! Sehr informativ die Sache mit der Änderung der Wohnungsgrößen ab dem 01.01.2010. Da fragt man sich doch wohl wirklich schon wieder, weshalb diese Änderung nicht irgendwo in der Schriftform anhand eines Neubescheides an die einzelnen betroffenen BG weitergeleitet wird, oder? Ich habe in diesem Jahr jedenfalls noch keinen änderungs/erhöhungsbescheid bekommen... Gehe ich mal von dem neuen zugebilligten 50qm aus, setzte diesem Anspruch eine weitere Größe von 15qm wegen o.g. Tatsachen voraus, so bin ich am Ende bei einer Wohnraumgröße von 65qm nach info +10% =71.5qm....somit für mich/uns wären meine mom 69qm als angemessen anzusehen. Hk senken nicht möglich, da Ölheizung mit Röhrchenmesstechnik. Als sehr Positiv in meinem Fall sehe ich es an, dass der Mietpreis pro qm Wohnfläche hier den aktuellen Mietspiegel um fast 2 Euro per qm unterschreitet. Momentan werden von meinem Vermieter hier 4.25 E pro qm berechnet! Gruß aus NRW |
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| | #5 | |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 3.082
| Zitat:
es lohnt sich auf jeden Fall! Spätestens beim LSG NRW wird Dir der Mehrbedarf an KDU und (!) auch anteilige Regelleistung wegen der grundrechtlichen Bedeutung des Kindesumgangs gewährt werden! In de Zwischenzeit beantragst Du regelmäßig vor dem Besuch deines Kindes die Übernahme der Mehrkosten, die lt. BverfG-Urteils als regelmäßiger, laufender atypischer Bedarf auch zu übernehmen sind. Hier ist Fleiß gefragt und Ausdauer.
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. ...." Goetz Werner Chemiker haben für alles eine Lösung. | |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.636
| Zitat:
Ich kann nicht so gut zusammenfassen, deshalb verlinke ich mal auf die Quelle: *klick* ab 01.01.2010 neue Wohnungsgrößen in NRW für ALG II-Bezieher - Update: wieder rückgängig gemacht • Hartz IV Forum
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.06.2007 Ort: NRW Essen
Beiträge: 2.125
| Was ist das? Hammer ... |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.636
| Ich hatte hier dazu auch schon mal zu zwei Schreiben verlinkt: *klick* neue frage zu 'neue mietobergrenzen' Aus dem H.T.-Newsletter vom 12. März 2010: Zitat:
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| | #9 |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 3.082
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... eine weitere Schweinerei zu Lasten von Hilfeempfängern....
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.636
| Zitat:
Ich bekomme - so, wie's aussieht - eh bald eine Kostensenkungsaufforderung, da bin ich auf jeden Fall dabei.
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 2.352
| die Familie meiner Tochter bekommt jetzt auch ALG I und ALGII. Ihnen wurde bereits beim ersten Gespräch gesagt, dass die Wohnung für drei Personen mit ca 80 m² zu groß und zu teuer wäre. Ich habe sie noch auf diese neue Regelung mit der höheren Fläche für junge Ehepaare hingewiesen. Diese ist jetzt auch gekippt worden, wenn ich die Richtlinie lese. Falls jetzt eine Kostensenkungsaufforderung kommt bleibt ihnen nichts anderes übrig als Widerspruch und Klage einzureichen? Wegen der Urteile des BSG? |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.636
| Hat jemand evtl. das BSG-Urteil, um das es geht, zur Hand oder irgendwo ablegt?
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.06.2007 Ort: NRW Essen
Beiträge: 2.125
| Das wird ja immer schlimmer. Ich hatte einen Bekannten schon auf die höheren Mietobergrenzen eingestimmt. Jetzt bleiben magere 2 Quadratmeter übrig. Geändert von redfly (14.03.2010 um 22:11 Uhr) |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.636
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Ich wüsste jetzt auch noch nicht, wie da ranzugehen wäre ... auf jeden Fall muss/sollte gerichtlich geklärt werden, ob die neuesten Wohnraumförderungsbestimmungen (zuletzt verfasst und ungünstiger für uns) oder die Wohnraumnutzungsbestimmungen (zuerst verfasst und günstiger für uns) anzuwenden sind.
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| | #15 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.636
| Na super! Hier ist sie, die neue "Arbeitshilfe zu den Kosten der Unterkunft NRW", deren Aktualisierung angekündigt war. Stand: 1. März 2010: http://www.nordrheinwestfalendirekt....lfekdu1.3..pdf Wohnraumgrößen: siehe Seite 17 ... Zum Thema Umgangsrecht/temporäre Bedarfsgemeinschaften: Der zweite Punkt hier stand aber - wenn ich mich richtig erinnere - auch in der alten Auflage schon drin; bei Punkt 1 bin ich mir nicht ganz sicher, ich glaube, der ist neu: Zitat:
Zitat:
__________________ . . Geändert von biddy (14.03.2010 um 22:11 Uhr) | ||
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 2.352
| Zitat:
Haben die sich ja gut ausgedacht. | |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.636
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Steht da zwar so, aber ist nicht so.
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| | #18 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 2.352
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| | #19 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.636
| Ja, stand auch in der alten so.
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| | #20 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.636
| Es gibt aber doch bereits Kommunen, die auf die für uns günstigeren Richtlinien, also 50 qm bei Einzelperson usw., umgestellt haben, war hier im Forum zu lesen, z.B. Solingen. *klick* http://www.harald-thome.de/media/fil...-01.01.010.pdf Und nun? Ist also egal, ob diese kommunale Entscheidung dem BMAS NRW widerspricht?
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| | #21 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.06.2007 Ort: NRW Essen
Beiträge: 2.125
| Dann werden diese Leistungsträger es wieder ändern. Die aktuelle Arbeitshilfe wird wohl kaum noch geändert werden. |
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| | #22 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 27.02.2009
Beiträge: 12
| Hallo Ihr, vielen Dank zunächst mal an dieser Stelle für all die schnellen und guten Vorschläge/Antworten von euch! Hab da nun noch mal etwas gefunden was evtl. für viele Mitglieder in diesem Forum ebenfalls sehr interessant sein könnte, werde mal versuchen, hierfür nun einen Link einzufügen. bisschen lang geworden, bin aber kein profi, und hoffe, dass es trotzdem klappt! Powered by Google Text & Tabellen Lieber Gruß aus NRW! |
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