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Umzug; in Forum: Information; Hallo! Bin der Neue, komm jetzt öfter. Ich bin ALG2 Empfänger. Habe schon oft hier im Forum nachgelesen wenn ich mal nich weiter wußte, aber nun muß ich auch mal ...

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Alt 29.03.2009, 14:28   #1
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Beiträge: 9
Standard Umzug

Hallo!
Bin der Neue, komm jetzt öfter.

Ich bin ALG2 Empfänger.
Habe schon oft hier im Forum nachgelesen wenn ich mal nich weiter wußte, aber nun muß ich auch mal was fragen weil ich noch nicht ganz durchblicke.

Da ihr hier - im Gegensatz zu manch anderen Foren - vernünftig miteinander umgeht, dachte ich mir ich
habe vielleicht Glück und mir wird nicht gleich "der Kopf abgehackt" wenn ich mal eine Frage stelle.

Es geht um meinen Umzug.
Kein Zwangsumzug, sondern ein aus persönlichen Gründen notwendiger.
Habe die Bewilligung bzw.die Zusicherung bereits bekommen umziehen zu dürfen.
Meine neue Wohnung ist genehmigt bzw.angemessen.
Nun versuch ich schon ne Weile rauszukriegen wie es jetzt weiter geht.

Mietkaution, Darlehensrückzahlung, Umzugskosten, Renovierungskosten, wo wird was beantragt...ein Chaos!

Also gehe ich Recht in folgender Annahme

Ich muß jetzt noch vor Unterschreiben des Mietvertrages die Zusicherung bekommen das die ARGE die Kaution übernimmt, natürlich alles schriftlich.
Diese Kautionsübernahme gewähren sie mir als Darlehen.
Dieses Darlehen ist nicht ( so wie viele SB es gern hätten) von meinem ALG2 in Raten zurückzuzahlen.
Antrag auf Übernahme der Mietkaution muß ich bei der Zuzugs-ARGE stellen.

Die Übernahme der Umzugskosten muß ich dann bei der Wegzugs-ARGE (also meiner bisherigen) stellen.
Da ich selbts Transporter fahren darf, miete ich mir für den Umzug einen.
Für den muß ich dann 3 Kostenvoranschläge - zusammen mit meinem Antrag - vorlegen.
Da ich einen Helfer habe ( bin nicht mehr ganz so jung und habs mit dem Rücken ) kann für diesen auch was beantragen.

Da mir die Wohnung nicht renoviert übergeben wird, sprich keine Tapete an den Wänden, kann ich Antrag auf Übernahme dieser Kosten auch stellen.
Diesen muß ich dann bei der Zuzugs-ARGE stellen.

Nun und da meine Wohnung ein Zimmer mehr hat, für das ich kein Stück Einrichtung (keine Möbel, keine Gardinen, keine Lampe) habe, kann ich für benötigte Möbel u.s.w. dann auch einen
Erstausstattungsantrag stellen.
Diesen muß ich auch bei der Zuzugs-ARGE stellen.

Nicht zu vergessen der Neuantrag auf ALG2 bei der Zuzugs-ARGE.

Habe ich das alles so richtig verstanden oder geht das doch anders?
Können / dürfen die ( ja ich weiß, die denken oft das sie alles dürfen...) den Antrag auf Mietkautionsübernahme ablehnen?
Wenn ja was mache ich dann?
Bei dem Antrag für die Renovierung, muß ich genau angeben wieviel Tapete benötigt wird oder reicht es wenn ich nur schreibe das ich Geld für Tapeten benötige?
Die Kostenübernahme für den Transporter, beinhalt das auch die Kaution für den Transporter?

Wär schön wenn mir da jemand weiter helfen könnte.

Grüße aus dem Umzugs-Chaos
Mitarbeiter des Monats ist offline  
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Alt 29.03.2009, 15:22   #2
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Beiträge: 1.232
Standard AW: Umzug

Als Mitarbeiter des Monats hast du deinen Titel verdient, da gut vorgearbeitet.

Die schriftliche Zusicherung für den Umzug ist ein Verwaltungsakt. Jetzt müssen alle nachgewiesenen Kosten den Umzug betreffend übernommen werden.

Denke auch an die Wohnungsbeschaffungskosten.

Bei der Einzugsrenovierung wird i.d.R. mit Pauschalen operiert. Der Nachweis der tatsächlichen Kosten ist die bessere Variante.

Da du 3 Kostenvoranschläge für den Umzugswagen bringen sollst, sollten also alle anfallenden Kosten, auch für etwaige Sicherheitsleistungen, aufgeführt sein.

Die fleißigen Umzugshelferlein brauchen auch einen Imbiss und Getränke. Nicht vergessen.

Der Umzug unterbricht den ALG II-Bezug nicht.

Siehe hier:

Umzug (So soll das Verwaltungsverfahren zum Unzug ablaufen)
Der Leistungsbezieher hat sich nach einem Umzug gemäß § 59 SGB II i.V.m. § 310 SGB III unverzüglich beim zuständig gewordenen SGB II-Träger zu melden; außerdem sollte er sich auch rechtzeitig vor dem Wegzug beim alten SGB II-Träger abmelden. In der Regel ist die neue Zuständigkeit mit einer Meldebescheinigung, gegebenenfalls einer schriftlichen Bescheinigung einer Beratungs-/Betreuungseinrichtung über die Erreichbarkeit des Hilfebedürftigen nachzuweisen. Erfolgte eine rechtzeitige Abmeldung bei dem alten Leistungsträger, kann es nach dem in der DA (RandNrn. 10 ff. zu § 36) geregelten Verfahren bei ordnungsgemäßem Verhalten der SGB II-Träger zu keiner Leistungsunterbrechung kommen (Nahtlose Fortzahlung). Denn danach ist bei Anzeige des
Umzugs wie folgt zu verfahren:

■ Der Vertreter der BG ist schriftlich aufzufordern, bei dem nunmehr zuständigen Träger innerhalb einer Woche vorzusprechen; der aufnehmende Träger erhält eine Durchschrift der Aufforderung.

■ Das Aufforderungsschreiben ist mit einem Hinweis zu versehen, dass die Leistungen ab dem Tag, an dem er sich zu melden hat, als Vorschuss gewährt wurde, der im Falle der Nichtvorsprache zurückgefordert werden kann.

■ Der abgebende Träger überwacht durch Wiedervorlage, ob sich der Bevollmächtigte der BG bei dem aufnehmenden Träger gemeldet hat. Ist dies nicht der Fall, sind die als Vorschuss geleisteten Zahlungen zurückzufordern.

■ Bei rechtzeitiger Vorsprache sind die Leistungen ab dem Folgemonat unter Berücksichtigung der geänderten Aufwendungen für die Unterkunftskosten nahtlos weiterzuzahlen.
Bei nicht rechtzeitiger Vorsprache entscheidet der aufnehmende Träger, ob als Vorschuss gezahlte Leistungen gegebenenfalls zurückzufordern sind, weil die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 SGB II nicht vorgelegen haben.

Erfolgt die Meldung des Umzugs verspätet und war der Betroffene deshalb für keinen SGB II-Träger erreichbar, kann dies zur Leistungsaufhebung und Rückforderung führen. Da das BSG (vom 30.6.2005 - B 7a/7 AL 98/04 R) Postnachsendeanträge für die Erreichbarkeit i. S. von § 1 EAO nur bei älteren Hilfebedürftigen, die von der Regelung des § 65 Abs. 2 SGB II Gebrauch gemacht haben (so genannte 58er), ausreichen lässt und § 7 Abs. 4a SGB II auf § 1 EAO verweist, empfehlen wir dringend, jeden Umzug sofort dem persönlichen Ansprechpartner zu melden (LSG Baden-Württemberg vom 5.2.2007 - L 13 AS 64/07 ER-B).

(Um die Umzugskosten und die Miete für die neue Wohnung zu sichern, muss vorher vom Träger des Wegzugsortes eine Zusicherung zur Erforderlichkeit des Umzugs eingeholt werden. Der künftig zuständige Träger soll eingeschaltet werden, um die Angemessenheit der neuen Miete zu bescheinigen.)
Mambo ist offline  
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Alt 30.03.2009, 15:34   #3
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Standard AW: Umzug

Zitat:
Zitat von Mitarbeiter des Monats Beitrag anzeigen

Ich muß jetzt noch vor Unterschreiben des Mietvertrages die Zusicherung bekommen das die ARGE die Kaution übernimmt, natürlich alles schriftlich.
Bei uns enthalten die Mietangebote von Wohnungsgesellschaften bereits einen entsprechenden Abschnitt. Das wird dann vom Jobcenter einfach abgestempelt. Einzugs - / Auzugsrenovierung, Kaution, Doppelmiete und evtl. die Erstausstattung müssen natürlich separat beantragt werden.
redfly ist offline  
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Alt 31.03.2009, 11:26   #4
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Beiträge: 9
Standard AW: Umzug

Hallo!
Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten.

@Mambo

Danke!
Sich vorher zu informieren ist nunmal sehr wichtig, sonst machen die Herrschaften mit einem ja was die wollen.
Wenn man von nix Ahnung hat können die einem alles unterjubeln und nichtswissend wie man dann wär, würde man das auch machen.
Uninformierten Arbeitslosen kann man eben besser dicke Bären aufbinden...

Da fällt mir auch ein Stein vom Herzen das ich dieses Theater mit dem Umzug auch richtig verstanden habe.
Dort nen Durchblick zu bekommen ist nicht immer unbedingt einfach, aber das ist ja fast bei allem was das ALG2 betrifft so.

Der Nachweis der tatsächlichen Kosten für die Renovierung gestaltet sich ein wenig schwierig.
Kann momentan in meinem Antrag nur schreiben so und so viel Rollen Tapete, so und so viel Wandfarbe u.s.w.
Wieviel das kosten wird, keine Ahnung, gibt ja auch von Woche zu Woche neue Angebote, was weiß ich ob die Tapete nächste Woche nicht mehr im Angebot ist und wieder mehr kostet.
Die Tatsächlichen Kosten weiß ich doch dann erst wenn ich das Material eingekauft habe.

Soll ich für die Umzugshelfer also schreiben das ich Entlohnung und Verpflegung beantrage?

Aha, also ist ein Neuantrag bei der zukünftigen ARGE nicht nötig.
Danke für die Infos.

@redfly

Ja, auf meinem Mietangebot stand die Mietkaution auch drauf.
Die Tante, also meine bisherige SB, hat das alles zur neuen zuständigen ARGE gefaxt.
Schriftlich habe ich jetzt nur eine Zusicherung von meiner bisherigen SB.
Es steht drin das der Umzug erforderlich ist und der neue Träger dazu gehört wurde.
Da steh ich nu aufm Schlauch, versteh ich jetzt nicht.
Nen Stempel? Welches Jobcenter stempelt das ab?
Hatte die Mietangebote bei meiner bisherigen eingereicht und die hat - wie gesagt - an die neue ein Fax geschickt.
Von der neuen habe ich noch gar nix schriftliches.
Sollte ich da am besten bei der neuen vorsprechen und mir das schriftlich geben lassen oder ist jetzt mein Zusicherungsschreiben = Stempel?
Oder stell ich jetzt einfach die Anträge?

Gehe ich recht in der Annahme das seperat beantragen in dem Moment bedeutet für alle Sachen ein extra Schreiben?

Danke nochmals für die Hilfe.
Mitarbeiter des Monats ist offline  
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Alt 03.07.2009, 09:32   #5
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Standard AW: Umzug

Hallo !

War mal längere Zeit ausser Gefecht, ihr habt sicher jeden Tag bitterlich geweint weil ich nicht da war.

Habe - wie ihr euch vielleicht denken könnt - den Umzug mittlerweile geschafft.

Mußte doch einen Neuantrag stellen, da ich in einen anderen Landkreis gezogen bin.
Der Antrag wurde von der neuen ARGE auch super schnell bearbeitet, so das mein ALG2 auch weiter gezahlt wurde.

Von den Umzugkosten bekam ich nur den Transporter bewilligt, Lohn / Verpflegung für meine Helferlein wurde abgelehnt.

Renovierungskosten sind keine entstanden, da die Wohnung von der Wohnungsbaugesellschaft gemalert / tapeziert übergeben wurde.

Für die Mietkaution wollten sie mir ein Darlehen bewilligen das ich von meinem Regelsatz zurückzahlen sollte.
War erstmal baff und fragte mich "dürfen die das?".
Habe dann viel Bildung gelutscht und mich beraten lassen.
Also auch von mir der Rat an diejenigen denen es genauso geht ...
Raten für das Darlehen der Mietkaution vom ALG2 abzuziehen ist RECHTSWIDRIG!
Habe Widerspruch eingelegt, den ich mit einigen Urteilen begründet habe.
Erfolgreich !

Wohne nun in meiner neuen Wohnung und so schnell werd ich auch nicht wieder umziehen, jedenfalls nicht solange ich noch ALG2 beziehe.

Eine Frage hätt ich aber noch.
Ich habe von meiner vorherigen Wohnung die BK Abrechnung bekommen, muß nachzahlen.
Möchte nun einen Antrag auf Übernahme stellen.
Frage mich jetzt aber an wen?
An die jetzt für mich zuständige oder an die vorher zuständige ARGE?

Viele Grüße
der Mitarbeiter
Mitarbeiter des Monats ist offline  
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Alt 03.07.2009, 09:39   #6
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Standard AW: Umzug

hallo mitarbeiter, freut mich für dich! die nk - abrechnung der alten wohnung geht an die NEUE arge! sie werden dich zwar erstmal auffordern, dich an die alte arge zu wenden, aber letztendlich übernimmts die NEUE arge! wie bei mir auch, gruss sentina.
Sentina ist offline  
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Alt 03.07.2009, 19:29   #7
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Standard AW: Umzug

Hallo!

Super, vielen Dank für die irre schnelle Antwort!
Ja, danke, ich freu mich auch das ich es endlich hinter mir habe.

Hey, also kann ich damit rechnen das die neue ARGE erstmal schreibt "tut uns leid, wenden Sie sich bitte an Ihre alte ARGE.".
Die alte ARGE schickt mich dann wieder zur neuen.
Die neue sagt dann wieder "haben wir Ihnen doch schon gesagt, sie müssen zur alten.".

... und so lief er in alle Ewigkeit von ARGE A zu ARGE B oder wie ?

Wie oft kann ich denn dann hin und her bis sich die neue ARGE dann erbarmt sich dafür zuständig zu fühlen?

Da ich durchaus besseres zu tun hätte, muß ich nochmal ganz dumm nachgefragen.
Kann ich dieses Theater nicht irgendwie abkürzen, indem ich mich in meinem Antrag gleich auf irgendwas berufen kann?
Ist nicht irgendwo festgelegt wer da zuständig ist?

Viele Grüße
M.d.M.
Mitarbeiter des Monats ist offline  
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Alt 03.07.2009, 20:35   #8
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Standard AW: Umzug

Wie hier bereits schon geschrieben, der Sozialleistungsträger, der jetzt die Sozialleistungen auszahlt, ist zuständig.

Keine extra Antragserfordernis sagt der Berliner Sozialrichter Udo Geiger:
Kein Extra-Antrag
Die Nachforderung braucht als Teil der Unterkunftskosten nicht extra beantragt zu werden. Erhält der SGB II-Träger die Rechnung, nachdem der Bewilligungsbescheid erlassen war, muss er die Nachforderung nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X übernehmen (LSG Sachsen vom 3.4.2008 - L 3 AS 164/07). Nach Ablauf des Bewilligungsbescheides, in dem die Nachforderung fällig wurde, kann deren Übernahme nach LSG Sachsen vom 3.4.2008 - L 3 AS 164/07 mit einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X durchgesetzt werden.

Hier unter meinem Nick: www.elo-forum.org
WillyV ist offline  
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Alt 04.07.2009, 05:22   #9
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Standard AW: Umzug

hallo m.d.m., ja genau so ist es! bei mir war es zumindest so. erst die " alte " anschreiben und dann die " neue " arge. und dann gehts klar. viel erfolg, sentina.
Sentina ist offline  
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Alt 05.07.2009, 22:17   #10
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Standard AW: Umzug

Hallo!

Prima, vielen Dank für die Antworten Sentina und WillyV !
Hat mir sehr geholfen.
Weiß jetzt bescheid und lege morgen gleich los.
Mal schauen.
Wenn ihr wollt, melde ich mich dann und erzähl wie es lief.

Wünsche euch noch einen schönen Sonntag Abend und eine gute Woche!
Danke nochmals !

Viele Grüße
der Mitarbeiter
Mitarbeiter des Monats ist offline  
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Alt 20.11.2009, 10:12   #11
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Standard AW: Umzug

[B][Hallo wir gehören zu den Opfern der arge nur eben wir müssen nicht sondern wollen umziehen dürfen es aber nicht . Und zwar wohne ich mit meinem Sohn in einer 34qm wohnung die von grund her schon zu klein ist ( aber wie es dazu kam ist ne lange geschichte aber auch schlamperei der arge gewesen) ich hatte einen antrag auf umzug gestellt( für mein sohn und mich) mit allem was dazu gehört der wurde abgelehnt habe einen Widerspruch eingereicht der auch abgelehnt wurde mit der begründung , es gäbe keine veranlassung einen wohnungswechsel vorzunehmen. Nun habe ich vor 4 wochen einen erneuten antrag gestellt zum wohnungwechsel aaaaber ... diesmal das ich mit meinen freund zusammenziehen möchte habe in der eingangszone vorgesprochen und es mir schriftlich geben lassen das die wohnung angemessen ist und die bearbeitung BIS ZU 2 wochen dauern KANN wie schon gesagt am montag werden es 4 wochen und habe immer noch nichts gehört bzw bekommen wenn ich dort nachfrage heisst es " ES sei noch keine entscheidung getroffen" mein freund hat seine wohnung ordnungsgemäss zum 1.12.2009 gekündigt einen neuen mieter gibt es auch schon ....tja wie es aussieht sorgt die arge dafür das menschen obdachlos werden . wir sind allmählich am verzweifeln wir wissen nicht was wir noch tun können beim anwalt war ich schon selbst auf seinen briefen reagieren die nicht . weiss von euch vielleicht jemand weiter????/B]
karindxx ist offline  
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