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| Tags: genehmigt, hoch, kdu, keine, monate, umzug, unterstuetzung |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 13
| Hallo! Wir sind momentan 3 Personen und ab Januar 4 (2 Kinder). Wir leben aktuell auf 53 m² und haben nun ein Mietangebot für eine 80 m² Wohnung. Der Umzug wurde als angemessen erachtet, jedoch wären die KdU für 3 Personen zu hoch. Die Kaltmiete liegt bei ca. 340 EUR und laut Vorgaben soll sie aber nur 300 EUR sein. (Zwickauer Land) Wir müßten im November einziehen, sonst ist die Wohnung weg, gekündigt ist die alte aber erst im Dezember, heißt wir hätten für November und Dezember doppelte Miete zu zahlen. Bei uns gibt es keine freien Wohnungen (wir haben über 1 Jahr gesucht um diese zu finden) Und da unser Kind Anfang Januar erwartet wird, wäre es auch schwer erst dann umzuziehen. Übernimmt die ARGE bei solch einer Situation die doppelten Kosten? Die ARGE schreibt, das die Mietkosten für die Wohnung ab Januar aber ok sind, wir also die Wohnung mieten können, aber die 2 Monate selber draufzahlen müßten. Die insgesamt 80 EUR wären ja ok, aber die ARGE schreibt auch, das keine Umzugskosten übernommen werden. Mein Mann ist crohnisch krank und ich bin dann hochschwanger, wir können den Umzug nicht allein bewerkstelligen, geschweige denn die Kosten dafür aufbringen. Wir haben auch niemanden weiter, der uns helfen könnte. In der alten Wohnung haben wir eine Einbauküche, in der neuen nix. Kann ich eine Küche beantragen? Das einzige was wir haben ist eine Mikrowelle und ne Kaffeemaschine Vielen Dank für eure Hilfe!!! |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.10.2005
Beiträge: 624
| HALLO !!! wo bleiben die experten ???? (sonst rutscht die anfrage ganz nach hinten durch)
__________________ ************************************ Die einen wollen FRIEDEN , die anderen KEINEN KRIEG . Soetwas erzeugt natürlich Spannungen. ************************************ alles geschriebene gibt lediglich meine meinung bzw. meinen heutigen kenntnisstand wieder. es stellt keine beratung dar und darf auch so nicht verstanden werden. |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2007
Beiträge: 732
| Hallo Daniela und herzlich Willkommen hier im Forum! 4 Personen wird die ARGE zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht berücksichtigen. Das nur 300 Euro an Nettoklatmiete für einen 3 Personenhaushalt als angemessen gelten, scheint mir recht wenig. In der schriftlichen Zustimmung zum Umzug müssen auch Doppelmieten berücksichtigt werden. Auch alle anderen Kosten die ein Umzug erfordert, müssen in dieser Zustimmung mit aufgenommen werden. Das sind bei der Doppelmiete im schlimmsten Fall bis zu 3 Monate. Wurde die alte Wohnung etwa schon gekündigt? Das wäre Fatal, sollte die ARGE den Umzug erstmal nicht genehmigen. Alle Kosten müssen vorher schriftlich geregelt werden, ansonsten gibt es eben keinen Umzug. Geändert von redfly (26.09.2008 um 14:03 Uhr). |
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.07.2008
Beiträge: 91
| [quote=Daniela1212;307013]Hallo! Wir sind momentan 3 Personen und ab Januar 4 (2 Kinder). Wir leben aktuell auf 53 m² und haben nun ein Mietangebot für eine 80 m² Wohnung. Der Umzug wurde als angemessen erachtet, jedoch wären die KdU für 3 Personen zu hoch. Die Kaltmiete liegt bei ca. 340 EUR und laut Vorgaben soll sie aber nur 300 EUR sein. (Zwickauer Land) http://www.htwm.de/~sa/Forschung/Internetveroeffentlichungen/Miete/Mietobergrenzen%202006.pdf letzte Seite. Wir müßten im November einziehen, sonst ist die Wohnung weg, gekündigt ist die alte aber erst im Dezember, heißt wir hätten für November und Dezember doppelte Miete zu zahlen. Bei uns gibt es keine freien Wohnungen (wir haben über 1 Jahr gesucht um diese zu finden) Und da unser Kind Anfang Januar erwartet wird, wäre es auch schwer erst dann umzuziehen. Übernimmt die ARGE bei solch einer Situation die doppelten Kosten? Die ARGE schreibt, das die Mietkosten für die Wohnung ab Januar aber ok sind, wir also die Wohnung mieten können, aber die 2 Monate selber draufzahlen müßten. Die insgesamt 80 EUR wären ja ok, aber die ARGE schreibt auch, das keine Umzugskosten übernommen werden. Mein Mann ist crohnisch krank und ich bin dann hochschwanger, wir können den Umzug nicht allein bewerkstelligen, geschweige denn die Kosten dafür aufbringen. Wir haben auch niemanden weiter, der uns helfen könnte. In der alten Wohnung haben wir eine Einbauküche, in der neuen nix. Kann ich eine Küche beantragen? Das einzige was wir haben ist eine Mikrowelle und ne Kaffeemaschine Da der Umzug von der Arge nicht angeordnet ist, sieht es nicht so gut aus. Aber da werden sich die Experten hier noch melden. Gruß kridlon |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.09.2006 Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 15
| Schau mal in die ab 1.1.2007 geltenden Richtlinien im Landkreis Altenburger Land ob sich eine Möglichkeit auftut zur Milderung/Lösung eures Problems. PDF Datei im Anhang |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 13
| Das mit dem Altenburger Land klingt schon mal recht gut. Gibt es sowas für jeden Landkreis? Meines Erachtens nach, hat die ARGE dem Umzug schon zugestimmt, hier der Brief den ich bekommen habe: Sehr geehrter Herr ... mit Bescheid vom 08.04.2008 wurde der Auszug der gesamten Bedarfsgemeinschaft für erforderlich erachtet. Jedoch sind die Kosten der Unterkunft und Heizung des vorgelegten Mietangebotes der Hauptstr. ... in Langenbernsdorf im Bezug auf die Grundmiete für einen 3-Personenhaushalt unangemessen. In Folge dessen könnten bis zur Geburt maximal nur die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 394,90 Euro (300,00 Euro Grundmiete, 94,90 Euro Nebenkosten anerkannt werden. Die Differenz wäre von Ihnen zu tragen. Für einen 4-Personenhaushalt ist das vorgelegte Mietangebot angemessen. Insoweit kann für dieses Mietangebot eine Übernahme dieser Wohnkosten entsprechend der Richtlinie des Landkreises Zwickauer Land ab Geburt (mtl. 437,20 Euro) erfolgen. Bitte erbringen Sie uns mit Umzug die neue Ummeldebescheinigung bzw. Abmeldebestätigung von der Meldestelle und den neuen unterschriebenen Mietvertrag. Umzugskosten sowie Kaution können nicht gewährt werden. __________________________________________________ _______________ ist das entgültig mit dem letzen Satz? |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2007
Beiträge: 732
| Nochmal, hast Du die alte Wohnung schon gekündigt? Nach Deiner hier eingestellten Zustimmung würde ich jedenfalls keinen neuen Mietvertrag unterschreiben. |
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 13
| die wohnung ist gekündigt und der neue Vertrag unterschrieben. Es sind monatlich doch nur 20 EUR was die Grundmiete überschritten wird. Nur im November und Dezember. Ab Januar liegen wir wieder voll im Limit. Die ARGE hat ja geschrieben, das wir die Diff. selbst zahlen müßen. Es war im April ja auch schon jemand vom Amt bei uns und hat festgestellt, das unsere bisherige Wohnung viel zu klein ist. In dem neuen Schreiben steht ja auch, das wir den unterschriebenen Mietvertrag vorlegen sollen: "...In Folge dessen könnten bis zur Geburt maximal nur die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 394,90 Euro (300,00 Euro Grundmiete, 94,90 Euro Nebenkosten anerkannt werden. Die Differenz wäre von Ihnen zu tragen. Für einen 4-Personenhaushalt ist das vorgelegte Mietangebot angemessen. Insoweit kann für dieses Mietangebot eine Übernahme dieser Wohnkosten entsprechend der Richtlinie des Landkreises Zwickauer Land ab Geburt (mtl. 437,20 Euro) erfolgen. Bitte erbringen Sie uns mit Umzug die neue Ummeldebescheinigung bzw. Abmeldebestätigung von der Meldestelle und den neuen unterschriebenen Mietvertrag. ..." Oh man, ist das alles besch... mein Mann ist schwer chronisch krank, im Januar kommt das Kind und nichts als Probleme ... |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.930
| Im letzten Satz steht nicht drin, dass Doppelmieten nicht übernommen werden können. Daraus folgt, dass Doppelmieten übernommen werden können. Dies beantragen. Das oben zitierte Schreiben mit dem "letzten Satz" - ist dies ein informelles schreiben oder wie lautet der Betreff? Wenn es nur informell ist, würde ich mich nicht beirren lassen und sowohl Umzugskosten als auch Kaution beantragen. Ferner denkt bitte an Renovierungskosten (diese sind Teil der Umzugskosten, ich führe sie aber besser nochmal für euch auf). Außerdem ist es hinsichtlich der fehlenden Küche für euch möglich, einen Antrag auf Erstausstattung zu stellen. Es ist dabei nicht relevant, dass es keine komplette Wohnungsausstattung ist (jüngst gab es dazu ein Urteil). Dass du Schwangerschaftsbedarf beantragen kannst und auch für den kleinen Murkel dann Babybedarf/Erstausstattung, weißt du? Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 2.680
| Zitat:
Da ein Umzug direkt nach der Geburt nicht zumutbar wäre, zieht meiner Meinung nach auch das Argument mit 3 und später 4 Personen in der Form nicht.
__________________ Demokratie ist ein wertvolles Geschenk, das jeden Tag erneut verteidigt werden muß! Geändert von Tom_ (27.09.2008 um 06:22 Uhr). | |
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.08.2008
Beiträge: 126
| Zitat:
Ein Anwalt ist hier wirklich zu empfehlen. | |
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 13
| Vielen Dank für eure Hilfe! :icon_klarsch: Erstausstattung Schwangerschaft und Geburt habe ich schon beantragt, wurde auch ohne viel Aufhebens genehmigt. Den Antrag für die Küche und die Renovierungskosten hab ich auch schon geschrieben. Nun werde ich noch ein Schreiben aufsetzen, wo ich die Übernahme der Doppelmiete sowie die Umzugskosten beantragen werde, und damit geh ich am Montag gleich mal zu unserer "freundlichen" ARGEberaterin, mal schauen, was die wieder zu maulen hat. Wenn es zu arg wird, werde ich einfach mal den Teamleiter verlangen. Ich werde euch berichten, was rausgekommen ist. |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2007
Beiträge: 732
| Wir werden mit unserem Wohnungsangebot auch noch Spass bekommen. Der Termin zur Vorlage ist am Montag. Eins habe ich jedenfalls gelernt, auch eine schriftliche Zustimmung ist keine grosse Sicherheit. Hinterher wird sowieso alles abgelehnt. Hoffentlich wird von der ARGE rechtzeitig die Umzugsfirma bewilligt. Sonst kann das ganze Unterfangen schnell auf der Strasse enden. |
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| | #14 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Habt ihr einen schriftlichen Ablehnungsbescheid? Den solltet ihr sonst einfordern. Ebenso, was Antrag auf Erstausstattung betrifft: Antrag stellen mit allem, was ihr braucht, und auf schriftlichem Bescheid bestehen. Ich würde den Mietvertrag unterschreiben und dann klagen, wenn die ARGE sich stur stellt! | |
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| | #15 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 13
| So, ich war auf der ARGE und hab den neuen Mietvertrag vorgezeigt und gleich ein paar Anträge abgegeben, die da wären: - Antrag auf Umzugskosten - Antrag auf Erstausstattung (u.a. Küche, Tisch, Stühle, Gardinen) - Antrag auf Renovierungskosten für die alte Wohnung - Antrag auf Übernahme der doppelten Mieten für November und Dezember als ich das der SB gegeben hatte, meinte sie, das ich die ganzen Anträge vergessen kann, weil die Wohnung ja für 2 Monate noch unangemessen sei und wir somit nix bekommen. Dann hab ich auf meine Schwangerschaft und auf §22 SGB verwiesen und verlangt, den Teamleiter zu sprechen, und oh Wunder, meinte sie plötzlich, "na gut, wir machen für sie eine Ausnahme, aber nicht an die große Glocke hängen ..." Und heute kam die schriftliche Reaktion, ich konnte mir schon denken, das die noch was zu nöhlen haben: _____________________________________________ Betreff Antrag Renovierungskosten: ... dem Antrag auf Übernahme der Renovierungskosten für Ihre alte Wohnung kann nicht entsprochen werden. Begründung: Die Übernahme von RK ist nach §22 Abs.3 SGB II nicht gegeben, da es sich nicht um Wohnungsbeschaffungskosten (Kosten der neuen Wohnung ) handelt. Rechtsbelehrung ... _________________________________________________ Betreff Erstausstattung Wohnung ... Ihrem Antrag auf Übernahme von Kosten der Erstausstattung kann teilweise in Höhe von max. 390,00 Euro entsprochen werden. Der Betrag setzt sich aus der Pauschale für eine Küche als Gebrauchtgut zusammen. Die Entscheidung beruht auf §23 Abs.3 SGB II. Die Kosten werden aufgrund der Rechtsverordnung nach §27 Nr. 3 SGB II in pauschaler Höhe gewährt. ... __________________________________________________ ____ Betreff Antrag Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten ... Ihrem Antrag auf Übernahme von Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten kann teilweise entsprochen werden. Begründung: Die Übernahme von Umzugskosten kann erfolgen. Primär ist ein Umzug jedoch in eigener Regie durchzuführen, so das nur die Kosten eines Leihautos von der ARGE übernommen werden. Eine Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten, hier in Form von 2 Monatsmieten für die alte Wohnung, kann nicht bewilligt werden. Bereits im April 2008 erging ein Bescheid, dass der Auszug erforderlich sei. Somit hatten Sie ausreichend Zeit den Wohnungswechsel mit den damit verbundenen Kündigungsfristen reibungslos vorzubereiten. Darüber hinaus gibt es auch außerhalb der Gemeinde angemessene Wohnungen, so dass Sie sich nicht auf eine beschränkte Wohnungsmarktsituation beziehen können. Daher muß der Antrag aus diesen Gründen abgelehnt werden. Die Entscheidung beruht auf § 22 Abs.3 SGB II i.V.m. der Richtlinie des Landkreises Zwickauer Land. ... __________________________________________________ ___________ Das ist echt der Hammer, hätten wir also im April schon mal auf "gut Glück" die Wohnung kündigen sollen, weil wir ja vielleicht irgentwann mal eine neue finden? Bringt hier ein Widerspruch was? Thema Erstausstattung: Ich hatte noch Tisch, Stühle, Gardinen und Teppich für´s Kinderzimmer beantragt, jedoch wird hierauf nicht eingegangen. Nochmal beantragen??? Thema Renovierungskosten: Im alten Mietvertag steht, das wir die Wohnung renoviert übergeben müssen. Das sind ja im weitesten Sinne auch Umzugskosten ... ![]() HILFE!!!! |
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