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Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > Kosten der Unterkunft > Rückzahlung wegen Mietminderung aus Baumaßnahmen !?

Kosten der Unterkunft Fragen zu Miete, Nebenkosten, Heizung etc.



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Alt 15.08.2008, 10:28   #1
Forumnutzer/in
 
Registriert seit: 04.03.2006
Beiträge: 44
Idee Rückzahlung wegen Mietminderung aus Baumaßnahmen !?

Hallo liebe Leute,

ich habe ca. über 5 Monate hinweg eine Mietminderung (ca. 20€ pro Monat) von meinem Vermieter bekommen wegen Lärm- und Schmutzbelästigungen durch Baumaßnahmen (sogut wie jeden Tag).

Jetzt will das Arbeitsamt das Geld zurück.

Ist das rechtens?

Ich meine, ich hab mit den Belästigungen zu kämpfen und glaubt mir die waren nicht wenig.

Viele Grüße
Bl4ck-Devil ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2008, 10:43   #2
Forumnutzer/in
 
Registriert seit: 16.03.2008
Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 4.797
Standard AW: Rückzahlung wegen Mietminderung aus Baumaßnahmen !?

ich denke auch, das die 100 Euro zweckgebundene Einnahmen waren, wie Schmerzensgeld (das darf meines Wissens nach nicht angerechnet werden)

wenn das Amt dies als sonstige Einnahmen rechnet, müsste die Versicherungspauschale abgezogen werden?

wenn dann die 20 Euro wenn dann die 20 Euro monatlich kamen, kommt monatlich die Versicherungspauschale von 30 Euro zum Abzug - die Arge bekommt nichts
ela1953 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2008, 11:15   #3
Redaktion
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 4.438
Standard AW: Rückzahlung wegen Mietminderung aus Baumaßnahmen !?

Zitat:
Zitat von 1953
wenn das Amt dies als sonstige Einnahmen rechnet, müsste die Versicherungspauschale abgezogen werden?

wenn dann die 20 Euro monatlich kamen, kommt monatlich die Versicherungspauschale von 30 Euro zum Abzug - die Arge bekommt nichts
Die Mietminderung hat mit Einnahmen nichts zu tun. Sie reduziert die Kosten der Unterkunft, der Abzug wird also in der Sparte vorgenommen.

Ob das rechtens ist? Ich persönlich finde, nein. Der Preis der Wohnug gem. Mietvertrag sollte das alleinige Kriterium für die KdU-Berechnung bleiben. Alles andere ist Entmündigung und führt zu Verzerrungen bei der Durchsetzung privatrechtl. Ansprüche. Auf Dauer verliert die Arge dabei, wenn sich Mieter nicht mehr für ihre Rechte einsetzen oder freiwillig verzichten.

Nicht nur der Wohnwert selbst war gemindert, es sind mit Sicherheit auch Mehraufwendungen entstanden. Keine Arge darf verlangen können, dass man sich permanentem Dauerlärm aussetzt und zusätzlichen Schmutz auch noch auf eigene Kosten beseitigt. Es sollte m.E. daher als reine Entschädigung gewertet werden.
gerda52 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2008, 12:01   #4
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von Arania
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.232
Standard AW: Rückzahlung wegen Mietminderung aus Baumaßnahmen !?

Wenn Mehraufwand entstanden sein sollte, hätte man den als KDU geltend machen müssen
Da die Mietminderung die KDU mindert, sehe ich die ARGE leider im Recht

Ma Man kann es ja versuchen auszuklagen, aber ich sehe da geringe Erfolgschancen
Arania ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2008, 12:22   #5
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Benutzerbild von Linchen0307
 
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Beiträge: 2.172
Standard AW: Rückzahlung wegen Mietminderung aus Baumaßnahmen !?

Hier könnte man aber ansetzen.
Wenn der Vermieter nicht gerade eine Wohnungsbaugesellschaft oder ähnliches ist und man mit dem Vermieter gut kann, lässt sich das möglicherweise als Schmerzensgeld umwandeln, denn im Grunde ist es das ja. Wenn der Vermieter nicht gerade eine Wohnungsbaugesellschaft oder ähnliches ist und man mit dem Vermieter gut kann, lässt sich das möglicherweise als Schmerzensgeld umwandeln, denn im Grunde ist es das ja.
__________________
Hartzer Linchen
Zitat:
Wertestellung: abgewrackte Autos 2500 Euro

..................................Kinder 100 Euro
Bitte beachten
Linchen0307 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2008, 12:31   #6
Forumnutzer/in
 
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.232
Standard AW: Rückzahlung wegen Mietminderung aus Baumaßnahmen !?

Darauf wird sich der Vermieter nicht einlassen, ein Schmerzensgeld setzt eine Klage voraus, woraus sich die Entschädigung ergibt

Falls er so etwas freiwillig anerkennt dürften andere Mieter dasselbe beanspruchen und es könnte auch noch Folgen für ihn haben, die man jetzt nicht absehen kann

Das einzige wäre Barzahlung gewesen, die wäre nicht nachweisbar
Arania ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2008, 12:34   #7
Redaktion
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 4.438
Standard AW: Rückzahlung wegen Mietminderung aus Baumaßnahmen !?

Zitat:
Zitat von Arania
Wenn Mehraufwand entstanden sein sollte, hätte man den als KDU geltend machen müssen

Ja, meinst Du denn, erhöhter Putzmittelverbrauch und außerordentlicher Verschleiß des notwendigen Handwerkszeugs wird als Kosten der Unterkunft anerkannt? Das gleiche gilt für den Kauf von reichlich Ohropax und alternativ von Kopfhörer, wenn man doch mal was hören möchte (z.B. für ungestörten Musikgenuss usw). Der Grund für die Minderung wird ja nun mal eindeutig genannt.

Da die Mietminderung die KDU mindert, sehe ich die ARGE leider im Recht
Das sehe ich eindeutig anders.

Geändert von gerda52 (15.08.2008 um 12:38 Uhr)
gerda52 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2008, 12:40   #8
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Beiträge: 17.232
Standard AW: Rückzahlung wegen Mietminderung aus Baumaßnahmen !?

Gut, zwei Meinungen, bei einer Klage entscheidet das Gericht
Arania ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2008, 15:43   #9
Forumnutzer/in
 
Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 4.088
Standard AW: Rückzahlung wegen Mietminderung aus Baumaßnahmen !?

Was hat der Vermieter denn ausgekehrt?

Eine Aufwandsentschädigung wg. mehr Putzen und des Ankaufes von Feudel und Seife?

Oder hat er Mietminderung wg. Baumaßnahmen zugelassen?

Hier würde ich mir vom Vermieter einen Schrieb geben lassen aus dem der Sinn der Zahlung hervorgeht. Mietminderung wäre hier gar nicht gut.
kleindieter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2008, 22:49   #10
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Registriert seit: 04.03.2006
Beiträge: 44
Standard AW: Rückzahlung wegen Mietminderung aus Baumaßnahmen !?

also,

danke erstmal für eure zahlreichen antworten.

-> der vermieter ist eine wohnungsgenossenschaft

-> die mietminderung erfolgte automatisch durch den vermieter

-> es war über 5 monate sogut wie jeden tag lärm und schmutz, auch sehr viel (ob nun von außen in die wohnung oder direkt bei mir in der wohnung, beides war der fall)

-> als reine entschädigung würde ich es auch ansehen
Bl4ck-Devil ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2008, 23:03   #11
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von Arania
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.232
Standard AW: Rückzahlung wegen Mietminderung aus Baumaßnahmen !?

das wird die ARGE aber anders sehen
Arania ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2008, 23:54   #12
Forumnutzer/in
 
Registriert seit: 04.03.2006
Beiträge: 44
Standard AW: Rückzahlung wegen Mietminderung aus Baumaßnahmen !?

also wird ein widerspruch nichts nützen?
Bl4ck-Devil ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2008, 00:53   #13
Forumnutzer/in
 
Registriert seit: 29.05.2007
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 921
Standard AW: Rückzahlung wegen Mietminderung aus Baumaßnahmen !?

Nein, vermutlich nicht. Aber den würde ich trotzdem einlegen! Ob sich im Falle einer Ablehnung eine klage lohnt, bezweifele ich allerdings auch! Deine KDU waren nunmal niedriger in dieser zeit!
avalon ist offline   Mit Zitat antworten
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