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#1 |
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Forumnutzer/in
Registriert seit: 04.03.2006
Beiträge: 44
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Hallo liebe Leute,
ich habe ca. über 5 Monate hinweg eine Mietminderung (ca. 20€ pro Monat) von meinem Vermieter bekommen wegen Lärm- und Schmutzbelästigungen durch Baumaßnahmen (sogut wie jeden Tag). Jetzt will das Arbeitsamt das Geld zurück. Ist das rechtens? Ich meine, ich hab mit den Belästigungen zu kämpfen und glaubt mir die waren nicht wenig. Viele Grüße |
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#2 |
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Forumnutzer/in
Registriert seit: 16.03.2008
Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 4.797
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ich denke auch, das die 100 Euro zweckgebundene Einnahmen waren, wie Schmerzensgeld (das darf meines Wissens nach nicht angerechnet werden)
wenn das Amt dies als sonstige Einnahmen rechnet, müsste die Versicherungspauschale abgezogen werden? wenn dann die 20 Euro wenn dann die 20 Euro monatlich kamen, kommt monatlich die Versicherungspauschale von 30 Euro zum Abzug - die Arge bekommt nichts |
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#3 | |
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Redaktion
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 4.438
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Zitat:
Ob das rechtens ist? Ich persönlich finde, nein. Der Preis der Wohnug gem. Mietvertrag sollte das alleinige Kriterium für die KdU-Berechnung bleiben. Alles andere ist Entmündigung und führt zu Verzerrungen bei der Durchsetzung privatrechtl. Ansprüche. Auf Dauer verliert die Arge dabei, wenn sich Mieter nicht mehr für ihre Rechte einsetzen oder freiwillig verzichten. Nicht nur der Wohnwert selbst war gemindert, es sind mit Sicherheit auch Mehraufwendungen entstanden. Keine Arge darf verlangen können, dass man sich permanentem Dauerlärm aussetzt und zusätzlichen Schmutz auch noch auf eigene Kosten beseitigt. Es sollte m.E. daher als reine Entschädigung gewertet werden. |
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#4 |
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Forumnutzer/in
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.232
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Wenn Mehraufwand entstanden sein sollte, hätte man den als KDU geltend machen müssen
Da die Mietminderung die KDU mindert, sehe ich die ARGE leider im Recht Ma Man kann es ja versuchen auszuklagen, aber ich sehe da geringe Erfolgschancen |
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#5 | |
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Forumnutzer/in
Registriert seit: 18.06.2005
Ort: im Speckgürtel Hamburg's
Beiträge: 2.172
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Hier könnte man aber ansetzen.
Wenn der Vermieter nicht gerade eine Wohnungsbaugesellschaft oder ähnliches ist und man mit dem Vermieter gut kann, lässt sich das möglicherweise als Schmerzensgeld umwandeln, denn im Grunde ist es das ja. Wenn der Vermieter nicht gerade eine Wohnungsbaugesellschaft oder ähnliches ist und man mit dem Vermieter gut kann, lässt sich das möglicherweise als Schmerzensgeld umwandeln, denn im Grunde ist es das ja.
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Hartzer Linchen Zitat:
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#6 |
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Forumnutzer/in
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.232
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Darauf wird sich der Vermieter nicht einlassen, ein Schmerzensgeld setzt eine Klage voraus, woraus sich die Entschädigung ergibt
Falls er so etwas freiwillig anerkennt dürften andere Mieter dasselbe beanspruchen und es könnte auch noch Folgen für ihn haben, die man jetzt nicht absehen kann Das einzige wäre Barzahlung gewesen, die wäre nicht nachweisbar |
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#7 | |
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Redaktion
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 4.438
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Zitat:
Geändert von gerda52 (15.08.2008 um 12:38 Uhr) |
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#8 |
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Forumnutzer/in
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.232
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Gut, zwei Meinungen, bei einer Klage entscheidet das Gericht
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#9 |
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Forumnutzer/in
Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 4.088
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Was hat der Vermieter denn ausgekehrt?
Eine Aufwandsentschädigung wg. mehr Putzen und des Ankaufes von Feudel und Seife? Oder hat er Mietminderung wg. Baumaßnahmen zugelassen? Hier würde ich mir vom Vermieter einen Schrieb geben lassen aus dem der Sinn der Zahlung hervorgeht. Mietminderung wäre hier gar nicht gut. |
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#10 |
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Forumnutzer/in
Registriert seit: 04.03.2006
Beiträge: 44
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also,
danke erstmal für eure zahlreichen antworten. -> der vermieter ist eine wohnungsgenossenschaft -> die mietminderung erfolgte automatisch durch den vermieter -> es war über 5 monate sogut wie jeden tag lärm und schmutz, auch sehr viel (ob nun von außen in die wohnung oder direkt bei mir in der wohnung, beides war der fall) -> als reine entschädigung würde ich es auch ansehen |
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#11 |
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Forumnutzer/in
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.232
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das wird die ARGE aber anders sehen
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#12 |
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Forumnutzer/in
Registriert seit: 04.03.2006
Beiträge: 44
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also wird ein widerspruch nichts nützen?
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#13 |
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Forumnutzer/in
Registriert seit: 29.05.2007
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 921
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Nein, vermutlich nicht. Aber den würde ich trotzdem einlegen! Ob sich im Falle einer Ablehnung eine klage lohnt, bezweifele ich allerdings auch! Deine KDU waren nunmal niedriger in dieser zeit!
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