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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.07.2008
Beiträge: 3
| Mein Ehemann sitz in Haft und ich als Ehefrau beziehe weiter hin Alg 2 . Nun meine Frage: In denn Berechnungsbogen von denn Alg 2 Bescheid steht mein Ehemann mit drin bekommt aber keine leistung das ist ja auch richtig. Ich als Ehefrau bekomme nur die halbe Miete vom Amt bezahlt und die andere Hälfte der Miete von mein Ehemann soll ich aus mein Lebensunterhalt bezahlen ist das rechtens. Bitte um schnelle Antwort Danke ![]() |
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| | #2 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 10.392
| Sie müssen dir die vollen Kosten der Unterkunft bezahlen. Dich aber gleichzeitig um eine Kostensenkung auffordern. Dafür hättest Du dann max. 6 Monate Zeit dir eine neue Wohnung zu zulegen. also schleunigst Widerspruch und notfalls einen Anwalt nehmen und die Ansprüche per Eilverfahren durchsetzen.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.010
| Und wenn der Ehemann wieder rauskommt, kann sie wieder eine größere Wohnung nehmen?
__________________ andine ist weg ... |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: im Speckgürtel Hamburg's
Beiträge: 1.174
| Bis zu einem Jahr wird bei Haft (die nicht länger dauern darf) der Mietanteil des Inhaftierten übernommen!!! Ansonsten hat Martin Recht!!
__________________ Hartzer Linchen Der Gaspreis steigt, ich geh innen Wald und hack Holz Die Wahrheit triumphiert nie, ihre Gegner sterben nur aus. Max Planck |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 423
| Zitat:
Nach sechs Monaten kann man, wenn man nichts Adäquates gefunden hat, die Verlängerung der vollen Zahlung um weitere sechs Monate beantragen. Sollte in einem solchen Fall eigentlich auch klar gehen. Gruß speedport | |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: im Speckgürtel Hamburg's
Beiträge: 1.174
| Zitat:
__________________ Hartzer Linchen Der Gaspreis steigt, ich geh innen Wald und hack Holz Die Wahrheit triumphiert nie, ihre Gegner sterben nur aus. Max Planck | |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.07.2008
Beiträge: 3
| Das Amt hat schon für 6 Monate gezahlt und kann in der Wohnung bleiben.Wir haben eine miete von 403.20 Euro bekommt aber nur 193,24 vom Amt für die Unterkunft und denn Anteil vom Ehemann (193,24 Euro) soll Sie selber vom lebensunterhalt bestreiten. Das wurde auch so sein wenn ich umziehe mein Ehemann wird immer wieder mit reingerechnet bekommt aber keine Leistung. |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: im Speckgürtel Hamburg's
Beiträge: 1.174
| Allgemein - Austausch von regionalen / überregionalen Aktivitäten im Erwerbslosen Forum Deutschland Schau mal hier ob für dich eine Begleitung zur ARGE dabei ist, wenn nicht, schreib mal hier rein in welcher Stadt du wohnst, vielleicht findet sich jemand aus dem Forum...
__________________ Hartzer Linchen Der Gaspreis steigt, ich geh innen Wald und hack Holz Die Wahrheit triumphiert nie, ihre Gegner sterben nur aus. Max Planck |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 11.999
| Zitat:
Auf jeden Fall müssen die Mietkosten erstmal übernommen werden | |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.030
| Zitat:
Falls das Amt übrigens auf Kostensenkung der Unterkunftskosten besteht und dadurch ein Umzug nötig wird muss das Amt den auch bezahlen. | |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.072
| Doch, ist es leider. Er gehört nach wie vor zur Bedarfsgemeinschaft.
__________________ LG biddy |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: im Speckgürtel Hamburg's
Beiträge: 1.174
| Biddy, wenn du recht hast, würde ich sofort zu einem RA raten!!!!
__________________ Hartzer Linchen Der Gaspreis steigt, ich geh innen Wald und hack Holz Die Wahrheit triumphiert nie, ihre Gegner sterben nur aus. Max Planck |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 11.999
| Mal eine Frage: Warum sollte er nicht dazu gehören? Er bleibt ihr Ehemann, oder nicht? Er ist nicht verstorben, er hat sich nicht getrennt, ist nicht geschieden, wieso sollte er also nicht mehr dazugehören? |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.010
| Leider kann man sich nicht mehr wie früher das Überbrückungsgeld im Knast im voraus auszahlen lassen, denn damit hätte die Ehefrau seinen Mietanteil nach den 6 Monaten bezahlen können.
__________________ andine ist weg ... |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.441
| Das grenzt ja wohl an Sippenhaft. Was soll die Frau denn machen, wenn selbst wenn sie in eine billigere Wohnung umzieht, der KDU-Anteil des Mannes nicht gezahlt wird. Er hat doch gar keine Möglichkeit, zu zahlen. ALso entweder, hier wird Recht mal wieder extrem gebrochen oder im Gesetz ist ein dicker Fehler ...
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #16 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.07.2008
Beiträge: 3
| Ja klar wird auch immer mein Ehemann bleiben. Aber wenn er zur Bedarfsgemeinschaft zählt könnten oder müssten die doch wenigstens sein Mietanteil übernehmen oder? |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 11.999
| Sicher, das müssen sie auch es kommt auch auf die Dauer der Haft an, ein Umzug für ein paar Monate lohnt nicht, bei 10 Jahren würde es anders aussehenUnd Kerstin er steht dann normalerweise als Nullsummenspiel drin, aber bleibt in der BG |
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| | #18 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.441
| Arania, ich meinte das hier: Zitat:
__________________ Viele Grüße aus Hannover | |
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| | #19 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 11.999
| ja, er bekommt keine , also Nullsummenspiel, sie schon |
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