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| Tags: arge, erst, zahlenmagie, zwangsumzug |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.09.2007
Beiträge: 25
| hallo @all. wer dem zauber der ARGEn (so wie ich heute!) ohnehin nie traute, ist vor bösen überaschungen erst recht nicht sicher. "meine bruttokaltmiete ist unangemessen hoch", so teilte man mir heute auf die lapidare, schriftliche einladung "ich möchte mit ihnen über ihre leistungsangelegenheiten sprechen", mit! und das fällt denen nach 6 jahren ein. jetzt haben die mir eine frist von ca. 2 wochen gegeben, um einen katalog von bedingungen zu erfüllen. nur wo anfangen? muss ich zuerst nachweisen, dass ich mich um einen untermieter bemüht habe, um die kosten zu senken? und wie sieht bei nichterfüllung die konsequenz aus. soll ich mich doch lieber direkt um eine neue wohnung bemühen? oder ist mein vermieter so freundlich, mich für lau bei ihm wohnen zu lassen ... und stimmt die ARGE-berechnungsgrundlage überhaupt? ich habe keine ahnung. im gespräch wurde mir jedenfalls gesagt, ich läge ca 24EUR/mon. über dem schnitt. und nach einigem hin und her mischte sich dann plötzlich auch noch eine andere, bisher unbeteiligte zahlenmagie-kollegin ein, und brachte noch eine andere nummer ins spiel. in etwa: "das stimmt jetzt aber auch nicht mehr, britta. soweit ich weiß - und ich bin mir sicher - gelten da jetzt andere grenzwerte ...". tja. und ich habe diese ganze aktion auch noch mitgemacht und brav unterschreiben; "Niederschrift über eine Verhandlung bei der ARGE" steht da als überschrift zu lesen ... wie gesagt, ich hab´ keine ahnung, was da jetzt auf mich zu kommt, und ob ich wieder mal bewußt über den tisch gezogen worden bin. kann (und will) mir hier jetzt jemand helfen? ich würde mich mehr als freuen. lg benny ps den genauen wortlaut der "verhandlung" (eine kopie haben die mir netterweise doch mitgegeben ...) tippe ich bei interesse gern hier rein ... Geändert von bennymem (29.04.2008 um 15:42 Uhr). |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Wenn sie dir jetzt erst sagen, deine Miete sei zu hoch, hast du i.d.R. 6 Monate (in Berlin 12 Monate) Zeit, sie irgendwie zu senken - sei es durch Untervermietung, Verhandlung mit dem Vermieter oder einer neuen Wohnung. Findest du keine angemessene neue Wohnung (und kannst deine Suche auch belegen), hat man dir die aktuelle Wohnung weiter zu bewilligen. Wichtig zu wissen sind die Mietgrenzen, welche deine ARGE bei euch im Ort/Kreis festlegt. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 2.679
| In dem Zusammenhang ist die Wirtschaftlichkeitsklausel wesentlich. Diese besagt, daß die Ersparnis durch einen Umzug gerechnet auf 24 Monate größer sein muß als die Kosten eines Umzugs. Da hier die Miete um 24 Euro zu hoch ist, ist ein Umzug nicht nötig. Oder glaubt jemand ernsthaft, daß die Umzugskosten geringer sind als die rund 580 Euro Ersparnis? Immerhin könnte ja auch eine Auszugsrenovierung, eine Einzugsrenovierung anfallen. Dann könnte es ja sein, daß man den Umzug nicht alleine durchführen kann und eine Umzugsfirma bemüht werden müßte. Dann könnte es sein, daß man eine Einbauküche hat und die nicht mitnehmen kann und neue Küchenmöbel braucht. Die Wahrscheinlichkeit, daß ein Umzug wirtschaftlich wäre dürfte wohl bei Null liegen. Wohnt man schon über 10 Jahre in der Wohnung, dann darf die KdU 10% höher liegen. Auch das könnte hier gelten. Also nicht verunsichern lassen. Ein Umzug wird hier kaum nötig sein.
__________________ Demokratie ist ein wertvolles Geschenk, das jeden Tag erneut verteidigt werden muß! Geändert von Tom_ (30.05.2008 um 14:35 Uhr). |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Zitat:
Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) | |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.016
| Das möchte ich auch irgendwo nachlesen können |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.07.2007 Ort: Niedersachsen
Beiträge: 817
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.09.2007
Beiträge: 25
| liebe leute! ich danke euch recht herzlich für die ratschläge. denn man fühlt sich (neben der altäglichen arge-verarschung) doch verdammt allein gelassen ... aber soll ich nicht vielleicht doch besser mal was fleisch (zahlen) hier beisteuern? denn ich wohne erst seit ca. 6 jahren in meiner wohnung in düsseldorf. die arge erkennt 331,00 EUR an. meine derzeitige bruttokaltmiete (laut arge: grundmiete + nebenkosten ohne heizung) beläuft sich aber auf 455,05 EUR. weiter heißt es, dass mein "unterkunftsbedarf" längstens bis zum 31.07.2008 anerkannt wird. wenn ich (danach?) allerdings die kosten auf 419 EUR reduziere, dann ist ein umzug nicht nötig ... usw.usw. ich fühl´ mich einfach nur überfordert. ps @tom, vergiss das was ich dir via mail geantwortet hab. ich hätte mal zuerst hier reinschauen sollen ... |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Bezüglich der Wohndauer als Argument findet man unterschiedliche Quellen - zuvorderst Mietervereine. Für Berlin: Berliner Mieterverein Menu http://www.berlin.de/imperia/md/cont...yer_neu_de.pdf (PDF) Festgeschrieben in einer Ausführungsvorschrift finde ich es ab 2005 hier: http://www.berlin.de/imperia/md/cont...gbii/av_wohnen (PDF) Die Wohndauer wird bei 15 Jahren festgesetzt. Allerdings wird von einem "Kann"-Vorgehen geschrieben. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.186
| Ich würde sie freundlich um eine Zusage der Kosten der Renovierung und des Umzugs bitten :-)) Das läppert sich nämlich, und wenn die den Umzug anordnen müssen sie ihn auch mit allen anfallenden Kosten zahlen... Kannst Du überhaupt untervermieten, ist die Wohnung dazu geeignet geschnitten? |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 2.679
| Stammt aus den Durchführungshinweisen. 10% Spielraum haben die SBs. Ansonsten gibt es noch die Sonderfälle bei denen ein Umzug gar nicht zumutbar ist, egal wie hoch die KdU liegen.
__________________ Demokratie ist ein wertvolles Geschenk, das jeden Tag erneut verteidigt werden muß! |
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| | #11 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Zitat:
Zitat:
Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) | ||
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| | #12 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.03.2008
Beiträge: 40
| Ich les hier immer wieder Wirtschaftlichkeitsklausel? Woher kommt die denn und gibts da nen Paragraphen oder sowas? Weil unsre Arge intressiert das überhaupt nicht, die intressiert auch nicht, dass sie die gesamten Umzugskosten zahlen sollen, die zahlen grundsätzlich nur Pauschalen. Also ist das doch alles immer wieder nur über Klage und Gericht einzufordern. |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.016
| Diese Klausel habe ich auch noch nirgendwo gefunden, ich warte noch auf einen Link dazu von Tom Ich denke auch das da in den Tipps einige Haken sind, habe das immer schon bemängelt |
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| | #14 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.03.2008
Beiträge: 40
| achso, übrigens, meine Nachbarin hat ja dasselbe Problem, auch Wohnung zu teuer, soll umziehn und Nachweise bringen. Nun war sie auch vom Amt geladen worden zur Klärung irgendwelcher Sachen. Nun hat sie nachgefragt, wenn sie umzieht, wer denn dann die Kosten übernimmt. Und da hat ihre SB ihr gesagt, ja, sie würden sämtliche Kosten übernehmen. Ihr ist der Mund offen stehen geblieben, da sie ja von mir und von anderen weiß, dass die Kosten nicht übernommen werden. Hat sie ihr auch gesagt, und da meinte ihre SB, ja, die hätten ja nur den Antrag stellen müssen, dann hätten sie die Kosten auch übernommen gekriegt. Das ist doch nicht zu fassen, unsre SB hatte damals gesagt, die Kosten werden nicht übernommen, nur diese lächerliche Pauschale, also haben wir natürlich auch keinen Antrag gestellt, weil ja eh sinnlos. |
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| | #15 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2007
Beiträge: 732
| Zitat:
Von den 24 Monaten kann also nicht immer ausgegangen werden. | |
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.016
| so sieht es aus, wenn absehbar ist das da auf Jahre nichts passiert rechnet sich so ein Umzug schnell, es ist immer eine Einzelfallentscheidung |
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| | #17 | ||||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.11.2005
Beiträge: 652
| Zitat:
http://www.labournet.de/diskussion/a...e/umzug_bo.pdf PDF-DOKUMENT! Zitat:
Erwerbsloseninitiative ABSEITS Bielefeld Zitat:
Liebe Arania, was hast Du schon immer bemängelt? Die Tipps von Tom_? Dann möchte ich auch gerne einmal so pauschal sein wie Du, Deine Tipps sprühen so manches Mal auch von "großer Sachkunde", wie z. B. hier: http://www.elo-forum.org/alg-ii/2434...tml#post245527 Hierzu ein Auszug aus dem Ausfüllhinweis für den Beratungshilfeschein: Zitat:
PDF-DOKUMENT! somit ist für die Beantragung der Beratungshilfe sehr wohl die Aufnahme einer Arbeit wesentlich!
__________________ Was ich hier weitergebe ist lediglich meine freie Meinung | ||||
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