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Kosten der Unterkunft

erst ARGE zahlenmagie dann zwangsumzug!?; in Forum: Information; hallo @all. wer dem zauber der ARGEn (so wie ich heute!) ohnehin nie traute, ist vor bösen überaschungen erst recht nicht sicher. "meine bruttokaltmiete ist unangemessen hoch", so teilte man ...
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Alt 29.04.2008, 12:02   #1
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Standard erst ARGE zahlenmagie dann zwangsumzug!?

hallo @all.

wer dem zauber der ARGEn (so wie ich heute!) ohnehin nie traute, ist vor bösen überaschungen erst recht nicht sicher. "meine bruttokaltmiete ist unangemessen hoch", so teilte man mir heute auf die lapidare, schriftliche einladung "ich möchte mit ihnen über ihre leistungsangelegenheiten sprechen", mit! und das fällt denen nach 6 jahren ein. jetzt haben die mir eine frist von ca. 2 wochen gegeben, um einen katalog von bedingungen zu erfüllen.

nur wo anfangen? muss ich zuerst nachweisen, dass ich mich um einen untermieter bemüht habe, um die kosten zu senken? und wie sieht bei nichterfüllung die konsequenz aus. soll ich mich doch lieber direkt um eine neue wohnung bemühen? oder ist mein vermieter so freundlich, mich für lau bei ihm wohnen zu lassen ... und stimmt die ARGE-berechnungsgrundlage überhaupt? ich habe keine ahnung.

im gespräch wurde mir jedenfalls gesagt, ich läge ca 24EUR/mon. über dem schnitt. und nach einigem hin und her mischte sich dann plötzlich auch noch eine andere, bisher unbeteiligte zahlenmagie-kollegin ein, und brachte noch eine andere nummer ins spiel. in etwa: "das stimmt jetzt aber auch nicht mehr, britta. soweit ich weiß - und ich bin mir sicher - gelten da jetzt andere grenzwerte ...".

tja. und ich habe diese ganze aktion auch noch mitgemacht und brav unterschreiben; "Niederschrift über eine Verhandlung bei der ARGE" steht da als überschrift zu lesen ...

wie gesagt, ich hab´ keine ahnung, was da jetzt auf mich zu kommt, und ob ich wieder mal bewußt über den tisch gezogen worden bin. kann (und will) mir hier jetzt jemand helfen? ich würde mich mehr als freuen.

lg
benny

ps
den genauen wortlaut der "verhandlung" (eine kopie haben die mir netterweise doch mitgegeben ...) tippe ich bei interesse gern hier rein ...

Geändert von bennymem (29.04.2008 um 15:42 Uhr).
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Alt 29.04.2008, 12:12   #2
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Standard AW: erst ARGE zahlenmagie dann zwangsumzug!?

Wenn sie dir jetzt erst sagen, deine Miete sei zu hoch, hast du i.d.R. 6 Monate (in Berlin 12 Monate) Zeit, sie irgendwie zu senken - sei es durch Untervermietung, Verhandlung mit dem Vermieter oder einer neuen Wohnung. Findest du keine angemessene neue Wohnung (und kannst deine Suche auch belegen), hat man dir die aktuelle Wohnung weiter zu bewilligen. Wichtig zu wissen sind die Mietgrenzen, welche deine ARGE bei euch im Ort/Kreis festlegt.

Mario Nette
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Alt 29.04.2008, 12:28   #3
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Standard AW: erst ARGE zahlenmagie dann zwangsumzug!?

In dem Zusammenhang ist die Wirtschaftlichkeitsklausel wesentlich.

Diese besagt, daß die Ersparnis durch einen Umzug gerechnet auf 24 Monate größer sein muß als die Kosten eines Umzugs.

Da hier die Miete um 24 Euro zu hoch ist, ist ein Umzug nicht nötig. Oder glaubt jemand ernsthaft, daß die Umzugskosten geringer sind als die rund 580 Euro Ersparnis? Immerhin könnte ja auch eine Auszugsrenovierung, eine Einzugsrenovierung anfallen. Dann könnte es ja sein, daß man den Umzug nicht alleine durchführen kann und eine Umzugsfirma bemüht werden müßte. Dann könnte es sein, daß man eine Einbauküche hat und die nicht mitnehmen kann und neue Küchenmöbel braucht. Die Wahrscheinlichkeit, daß ein Umzug wirtschaftlich wäre dürfte wohl bei Null liegen.

Wohnt man schon über 10 Jahre in der Wohnung, dann darf die KdU 10% höher liegen. Auch das könnte hier gelten.

Also nicht verunsichern lassen. Ein Umzug wird hier kaum nötig sein.
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Geändert von Tom_ (30.05.2008 um 14:35 Uhr).
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Alt 29.04.2008, 12:57   #4
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Standard AW: erst ARGE zahlenmagie dann zwangsumzug!?

Zitat:
Zitat von Tom_ Beitrag anzeigen
Wohnt man schon über 10 Jahre in der Wohnung, dann darf die KdU 10% höher liegen. Auch das könnte hier gelten.
Aus aktuellem Anlass: Weißt du, wo das festgeschrieben steht?

Mario Nette
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Alt 29.04.2008, 12:58   #5
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Standard AW: erst ARGE zahlenmagie dann zwangsumzug!?

Das möchte ich auch irgendwo nachlesen können
Arania ist gerade online  
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Alt 29.04.2008, 13:01   #6
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Standard AW: erst ARGE zahlenmagie dann zwangsumzug!?

Zitat:
Zitat von Mario Nette Beitrag anzeigen
Aus aktuellem Anlass: Weißt du, wo das festgeschrieben steht?

Mario Nette
Das will ich auch wissen - käme glatt für mich in Frage

Grüße - Emma
Emma13 ist offline  
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Alt 29.04.2008, 15:39   #7
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Standard AW: erst ARGE zahlenmagie dann zwangsumzug!?

liebe leute!
ich danke euch recht herzlich für die ratschläge. denn man fühlt sich (neben der altäglichen arge-verarschung) doch verdammt allein gelassen ...

aber soll ich nicht vielleicht doch besser mal was fleisch (zahlen) hier beisteuern? denn ich wohne erst seit ca. 6 jahren in meiner wohnung in düsseldorf. die arge erkennt 331,00 EUR an. meine derzeitige bruttokaltmiete (laut arge: grundmiete + nebenkosten ohne heizung) beläuft sich aber auf 455,05 EUR. weiter heißt es, dass mein "unterkunftsbedarf" längstens bis zum 31.07.2008 anerkannt wird. wenn ich (danach?) allerdings die kosten auf 419 EUR reduziere, dann ist ein umzug nicht nötig ... usw.usw.

ich fühl´ mich einfach nur überfordert.

ps
@tom, vergiss das was ich dir via mail geantwortet hab. ich hätte mal zuerst hier reinschauen sollen ...
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Alt 29.04.2008, 16:30   #8
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Standard AW: erst ARGE zahlenmagie dann zwangsumzug!?

Bezüglich der Wohndauer als Argument findet man unterschiedliche Quellen - zuvorderst Mietervereine.

Für Berlin:
Berliner Mieterverein Menu
http://www.berlin.de/imperia/md/cont...yer_neu_de.pdf (PDF)

Festgeschrieben in einer Ausführungsvorschrift finde ich es ab 2005 hier:
http://www.berlin.de/imperia/md/cont...gbii/av_wohnen (PDF)

Die Wohndauer wird bei 15 Jahren festgesetzt. Allerdings wird von einem "Kann"-Vorgehen geschrieben.

Mario Nette
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Alt 29.04.2008, 17:08   #9
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Standard AW: erst ARGE zahlenmagie dann zwangsumzug!?

Ich würde sie freundlich um eine Zusage der Kosten der Renovierung und des Umzugs bitten :-)) Das läppert sich nämlich, und wenn die den Umzug anordnen müssen sie ihn auch mit allen anfallenden Kosten zahlen...

Kannst Du überhaupt untervermieten, ist die Wohnung dazu geeignet geschnitten?
münchnerkindl ist offline  
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Alt 29.04.2008, 17:21   #10
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Standard AW: erst ARGE zahlenmagie dann zwangsumzug!?

Stammt aus den Durchführungshinweisen. 10% Spielraum haben die SBs. Ansonsten gibt es noch die Sonderfälle bei denen ein Umzug gar nicht zumutbar ist, egal wie hoch die KdU liegen.
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Tom_ ist gerade online  
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Alt 29.04.2008, 17:40   #11
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Zitat:
Zitat von Tom_ Beitrag anzeigen
Stammt aus den Durchführungshinweisen. 10% Spielraum haben die SBs. Ansonsten gibt es noch die Sonderfälle bei denen ein Umzug gar nicht zumutbar ist, egal wie hoch die KdU liegen.
Aus: "Weisungen und Gesetze der Bundesagentur für Arbeit zum Thema 'SGB-II-Leistungen'" (Link), dort "Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU)" (PDF):
Zitat:
Aufgrund der örtlich unterschiedlichen Handhabung der KdU werden für diese Fälle keine Hinweise zur Berechnung der Unterkunftskosten von der BA herausgegeben. Die Agenturen sind aufgefordert, mit den kommunalen Trägern im Einzelnen die materiell-rechtlichen Anforderungen an die Bewilligung und nähere Modalitäten der Zusammenarbeit zu klären.
Es wird angeregt, jeweils eine pauschale Vereinbarung zu treffen, nach der von der Agentur die Einhaltung der Vorgaben des kommunalen Trägers zugesichert wird und dieser im Gegenzug auf eine Vorlage der Entscheidungen verzichtet.
Nur das finde ich. Wäre nett, wenn du es uns heraussuchst - ich kann es nicht finden.

Mario Nette
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Alt 29.04.2008, 18:36   #12
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Ich les hier immer wieder Wirtschaftlichkeitsklausel? Woher kommt die denn und gibts da nen Paragraphen oder sowas? Weil unsre Arge intressiert das überhaupt nicht, die intressiert auch nicht, dass sie die gesamten Umzugskosten zahlen sollen, die zahlen grundsätzlich nur Pauschalen. Also ist das doch alles immer wieder nur über Klage und Gericht einzufordern.
summertime ist offline  
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Alt 29.04.2008, 21:12   #13
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Standard AW: erst ARGE zahlenmagie dann zwangsumzug!?

Diese Klausel habe ich auch noch nirgendwo gefunden, ich warte noch auf einen Link dazu von Tom

Ich denke auch das da in den Tipps einige Haken sind, habe das immer schon bemängelt
Arania ist gerade online  
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Alt 29.04.2008, 21:56   #14
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achso, übrigens, meine Nachbarin hat ja dasselbe Problem, auch Wohnung zu teuer, soll umziehn und Nachweise bringen. Nun war sie auch vom Amt geladen worden zur Klärung irgendwelcher Sachen. Nun hat sie nachgefragt, wenn sie umzieht, wer denn dann die Kosten übernimmt. Und da hat ihre SB ihr gesagt, ja, sie würden sämtliche Kosten übernehmen. Ihr ist der Mund offen stehen geblieben, da sie ja von mir und von anderen weiß, dass die Kosten nicht übernommen werden. Hat sie ihr auch gesagt, und da meinte ihre SB, ja, die hätten ja nur den Antrag stellen müssen, dann hätten sie die Kosten auch übernommen gekriegt. Das ist doch nicht zu fassen, unsre SB hatte damals gesagt, die Kosten werden nicht übernommen, nur diese lächerliche Pauschale, also haben wir natürlich auch keinen Antrag gestellt, weil ja eh sinnlos.
summertime ist offline  
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Alt 29.04.2008, 23:31   #15
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Zitat:
Zitat von Tom_ Beitrag anzeigen
In dem Zusammenhang ist die Wirtschaftlichkeitsklausel wesentlich.

Diese besagt, daß die Ersparnis durch einen Umzug gerechnet auf 24 Monate größer sein muß als die Kosten eines Umzugs.

Da hier die Miete um 24 Euro zu hoch ist, ist ein Umzug nicht nötig. Oder glaubt jemand ernsthaft, daß die Umzugskosten geringer sind als die rund 580 Euro Ersparnis? Immerhin könnte ja auch eine Auszugsrenovierung, eine Einzugsrenovierung anfallen. Dann könnte es ja sein, daß man den Umzug nicht alleine durchführen kann und eine Umzugsfirma bemüht werden müßte. Dann könnte es sein, daß man eine Einbauküche hat und die nicht mitnehmen kann und neue Küchenmöbel braucht. Die Wahrscheinlichkeit, daß ein Umzug wirtschaftlich wäre dürfte wohl bei Null liegen.

Wohnt man schon über 10 Jahre in der Wohnung, dann darf die KdU 10% höher liegen. Auch das könnte hier gelten.

Also nicht verunsichern lassen. Ein Umzug wird hier kaum nötig sein.
Die Berechnung mit den 24 Monaten kann nicht immer die Grundlage sein. Wenn ein Hartz-IV-Empfänger nur eingeschränkt Erwerbsfähig ist, könnte sich ein Umzug für die ARGE schnell lohnen.

Von den 24 Monaten kann also nicht immer ausgegangen werden.
redfly ist offline  
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Alt 30.04.2008, 02:12   #16
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so sieht es aus, wenn absehbar ist das da auf Jahre nichts passiert rechnet sich so ein Umzug schnell, es ist immer eine Einzelfallentscheidung
Arania ist gerade online  
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Alt 30.04.2008, 03:21   #17
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Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Diese Klausel habe ich auch noch nirgendwo gefunden, ich warte noch auf einen Link dazu von Tom

Ich denke auch das da in den Tipps einige Haken sind, habe das immer schon bemängelt
Infos zur Wirtschaftlichkeit:

http://www.labournet.de/diskussion/a...e/umzug_bo.pdf
PDF-DOKUMENT!

Zitat:
Wenn Sie eine Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten erhalten haben: prüfen Sie, ob keine Berechnungsfehler vorliegen! Sie haben ein Recht auf Einzellfallprüfung, Prüfung der Zumutbarkeit, der Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit eines Wohnungswechsels. Zu beachten sind: Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, notwendige Hilfe durch Nachbarn (auch für die Kinder!), soziale Kontakte der Kinder in Kindergarten und Schule, bevorstehender Eintritt in den Ruhestand (i.d.R. ein Jahr), evtl. auch eine sehr lange bisherige Mietdauer (vor Gericht zu erstreiten).
Infos zu den 10% höheren KDU:

Erwerbsloseninitiative ABSEITS Bielefeld

Zitat:
  • wenn Alter oder Behinderung die Wohnungssuche beeinträchtigen->Toleranz:22,46€
  • wenn eine Person über 55 Lebensjahre länger wie 10 Jahre in einer Wohnung lebt->Toleranz: 10% der KdU
  • wenn eine Person in der BG über 65. Lebensjahre ist und länger wie 10 Jahre in der Wohnung lebt
  • wenn sich letztes Jahr ein Todesfall im Haushalt ereignet hat
  • wenn ein Kind im grundschulpflichtigen Alter im Haushalt lebt->Toleranz:10%
  • Alleinerziehende im Erziehungsurlaub, wenn nach dem Umzug die Aufnahme der Arbeit erschwert werden würde
  • Alleinerziehende mit Kind im Grundschulalter, wenn auch die Aufsicht des Kindes in Frage gestellt sein würde (z.B. Grosseltern) zur Erhalt der Arbeitskraft und Arbeitsfähigkeit des Alleinerziehenden
  • Erkrankung / ärztliches Attest
@ ARANIA:
Liebe Arania, was hast Du schon immer bemängelt? Die Tipps von Tom_? Dann möchte ich auch gerne einmal so pauschal sein wie Du, Deine Tipps sprühen so manches Mal auch von "großer Sachkunde", wie z. B. hier:

http://www.elo-forum.org/alg-ii/2434...tml#post245527

Hierzu ein Auszug aus dem Ausfüllhinweis für den Beratungshilfeschein:

Zitat:
Anzugeben sind als Bruttoeinkommen Einkünfte jeder Art (Lohn, Gehalt, Renten, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Vermietung, Verpachtung, Kapitalvermögen; ferner Kindergeld, Unterhaltsleistungen, Wohngeld, Arbeitslosengeld, Ausbildungsförderung). Nettoeinkommen ist der Betrag, der nach Abzug der auf die Einkünfte gezahlten Steuern, Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitslosenversicherung, Beiträge zu
sonstigen Versicherungen sowie der Werbungskosten zur Verfügung steht. Maßgebend ist in der Regel der letzte Monat vor der Antragstellung; bei Einkünften aus selbständiger Arbeit sowie bei unregelmäßig anfallenden
Einkünften ist jedoch ein Zwölftel der voraussichtlichen Jahreseinkünfte anzugeben.
zu finden unter: http://www.justiz.nrw.de/BS/formular...lfe/AG_I_1.pdf
PDF-DOKUMENT!

somit ist für die Beantragung der Beratungshilfe sehr wohl die Aufnahme einer Arbeit wesentlich!
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Was ich hier weitergebe ist lediglich meine freie Meinung
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