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Kosten der Unterkunft

Stromkosten BSG Urteil - Brauche Rat..; in Forum: Information; Hallo, wie sich schon herumgesprochen hat, steht in diesem Urteil was von 20,74Euro, die man selbst vom Regelsatz tragen muss und was darüber ist, MUSS die Arge zahlen, habe ich ...

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Alt 16.04.2008, 13:37   #1
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Standard Stromkosten BSG Urteil - Brauche Rat..

Hallo,

wie sich schon herumgesprochen hat, steht in diesem Urteil was von 20,74Euro, die man selbst vom Regelsatz tragen muss und was darüber ist, MUSS die Arge zahlen, habe ich das so richtig verstanden?

Weiß jemand wie das abläuft, soll ich jetzt die Abschlagszahlung auf die 20,74Euro runterfahren (wäre für mich natürlich eine große finanzielle Entlastung) und die Nachzahlungsforderung ende des Jahres der Arge senden oder hoffen, das die Arge mir das zuviel gezahlte Geld zurückzahlt, wenn ich es weitehin bezahle?

Momentan zahle ich 69Euro/Monat, wobei 2 Monate (März/April) im Rückstand, da von internem Zähler vom Hauseigentümer auf einen eigenen öffentlichen Zähler von der Energis umgebaut wurde (Anfang März 08) und jetzt erstmal ab dem 01.05.08 von der Energis abgebucht wird, um die 2 Monate etwas abzufangen.

Außerdem bin ich fast immer aus gesundheitlichen Gründen zuhause und nutze deshalb auch mehr TV, PC ect..

Stromverbraucher:
TV (viele Stunden am Tag :( )
PC (viele Stunden am Tag, auch mal einige Tage aus)

Internet bekomme ich netter Weise vom Nachbar kostenlos (über WLAN :) )

älterer Tiefkühlschrank mit 3 Schubladen
Klasse B Kühlschrank und E-Herd

Mini Ofen (wird sehr oft benutzt, weil 6er Pack Pizzabaquette 1,79Eur kosten, billiger Essen kann man nicht, leider nicht besonders gesund :(, dafür nicht der E-Herd, außer die Herdplatten zum Kochen)

Toaster (wird auch sehr oft benutzt, da Toastbrot billiger und länger haltbar)

Kaffeemaschine (2-3 Mal am Tag)

Waschmaschine (wird ca. 6-8 mal im Monat genutzt)

2 Mal im Monat für 2-3 Stunden Dambügelautomat...

Überall sind Hochvolt-Halogenlampen drin, aber dafür elektronische Dimmer (Licht sooft wie möglich aus)

Untertischgerät in der Küche (steht immer auf E)
Durchlauferhitzer für Bad 18KW Leistung (tägliches Duschen muss sein)

Also Warmwasser über Strom :(

Auch wenn ich mich wirklich extrem zurückhalte, komme ich auf mindestens 6-7KW/h pro Tag (also jeden 2. Tag Duschen, wenig Warmwasser nutzen, TV und PC länger aus, weniger Koche, dann werd ich aber bekloppt, wenn ich daran auch noch ständig denken muss, hab eh schon genug Probleme) und wenn ich mich recht normal verhalte komme ich auf 8,5 bis 9,6 KW/h pro Tag = ca. 3600 KW/h im Jahr = 69Euro Monat Abschlagsumme (plus schon die 2 fehlenden Monate, die von der Energis nicht rückwirkend abgebucht wurden, sondern erst bei Jahresabschluss drauf kommen).

Ehrlich gesagt, wüsste ich auch nicht, wie ich den Brief an die Arge formulieren soll (bezüglich der Anfrage, wie das geregelt werden sollte), gibt es da schon evtl. Vorlagen?

Und dann stellt sich noch die Frage, wenn es denn wirklich so ist, mit den 20,74Eur und der Rest von der Arge gezahlt werden MUSS, in welcher Höhe läge da die Grenze seitens der Arge bzw. vom Gesetzgeber?

Habe darüber leider nichts gefunden, evtl. weiß ja jemand mehr :)

Hat da jemand "fundierte" Tipps?

Wäre echt nett :)

Danke...

Geändert von eidannemo (16.04.2008 um 13:41 Uhr) Grund: Ergänzung
eidannemo ist offline  
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Alt 16.04.2008, 13:52   #2
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Standard AW: Stromkosten BSG Urteil - Brauche Rat..

Würde mich auch Interessieren!
ronk96 ist offline  
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Alt 16.04.2008, 13:56   #3
thv
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Mich ebenfalls
thv ist offline  
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Alt 16.04.2008, 14:29   #4
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Standard AW: Stromkosten BSG Urteil - Brauche Rat..

und mich erst..;-)
Ragnaroek ist offline  
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Alt 16.04.2008, 14:33   #5
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Standard AW: Stromkosten BSG Urteil - Brauche Rat..

Zitat:
Zitat von Ragnaroek Beitrag anzeigen
und mich erst..;-)
Leute, bitte kein gespamme, "fundierten" Rat habe ich gesucht und kein
"Interessiert mich auch".. :(

Wenns Euch auch interessiert, denn schaut öfter mal rein, ob jemand Rat geben konnte :)

DANKE :)

MFG
eidannemo ist offline  
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Alt 16.04.2008, 14:43   #6
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Standard AW: Stromkosten BSG Urteil - Brauche Rat..

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Alt 16.04.2008, 15:30   #7
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Standard AW: Stromkosten BSG Urteil - Brauche Rat..

Warum wartet ihr eigentlich nicht alle ab, bis denn das Urteil veröffentlicht ist. Aufgrund der kruzen Pressemeldung kann man eigentlich überhaupt nichts machen und kein Gericht würde da tätig werden, solange die den Text auch nicht vorliegen haben.
Die letzten Texte vom BSG sind am 06.03.2008 veröffentlicht worden un betreffen Krankenversicheungsleistungen.
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Martin

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Alt 16.04.2008, 20:37   #8
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Standard AW: Stromkosten BSG Urteil - Brauche Rat..

Zitat:
Zitat von Mambo Beitrag anzeigen
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Danke,

aber da ist ein durcheinander und jetzt bin ich noch verwirrter als vorher und weiß nun garnix mehr :(

MFG
eidannemo ist offline  
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Alt 16.04.2008, 20:42   #9
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Standard AW: Stromkosten BSG Urteil - Brauche Rat..

warum höst Du nicht auf unseren Rat. Warten bis das Urteil draußen ist. Einen sog. Überprüfungsantrag kann man dann immer noch stellen. Es ist ja auch noch nicht klar, ob diese Sachen denn für die Vergangenheit gelten. Bisher ist es meistens so, dass dies dann nicht möglich gemacht wird.
Zitat:
Zitat von eidannemo Beitrag anzeigen
Danke,

aber da ist ein durcheinander und jetzt bin ich noch verwirrter als vorher und weiß nun garnix mehr :(

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Alt 16.04.2008, 20:48   #10
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Standard AW: Stromkosten BSG Urteil - Brauche Rat..

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Warum wartet ihr eigentlich nicht alle ab, bis denn das Urteil veröffentlicht ist. Aufgrund der kruzen Pressemeldung kann man eigentlich überhaupt nichts machen und kein Gericht würde da tätig werden, solange die den Text auch nicht vorliegen haben.
Die letzten Texte vom BSG sind am 06.03.2008 veröffentlicht worden un betreffen Krankenversicheungsleistungen.

Hi,

Wie, Pressemeldung, das Urteil ist doch Rechtskräftig, oder nicht?

Siehe Urteil BSG
Urteile - Bundessozialgericht zu Stromkosten « Hartz IV Idee
B 14/7b AS 64/06 R

Urteil LSG Frankfurt
Tacheles EV - Entscheidungsdatenbank

Das Urteil ist vom 29.12.06, LSG Frankfurt S 58 AS 518/05, aber das Urteil vom BSG hat inhaltlich denselben Wortlaut wie das vom LSG Frankfurt, wenn ich mich nicht verlesen habe. :-)

Denn so ein Satz wie dieser verwirrt mich nun...

“Das Bundessozialgericht hat geurteilt, dass Hartz IV-Beziehern monatlich nicht mehr als 20,74 Euro für Stromkosten von ihrem Regelsatz von 347 Euro abgezogen werden dürfen. Damit ist das Verwaltungshandeln vieler Kommunen, Menschen einen bestimmten Prozentsatz der Mietkosten für Strom von ihrem Regelsatz abzuziehen, der diesen Betrag übersteigt, rechtlich nicht mehr haltbar.”

...denn Abgezogen bekomme ich die 20,74Euro vom Regelsatz nicht, ich zahle gleich an die Energis die volle Abschlagsumme.

Und da stellt sich die Frage, wenn die Arge nicht mehr Abziehen darf (wenn es jemand abgezogen bekommt, weil er nicht mit Geld umgehen kann, vermute mal Suchtkranke oder so), wie verhält sich das nun, wenn man nichts für Energiekosten abgezogen bekommt, muss die Arge wohl das darüberliegende Geld zahlen?

Aber wie gesagt, meine Fragen im Gesammten stehen somit immer noch offen

MFG

Geändert von eidannemo (16.04.2008 um 20:53 Uhr)
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Alt 16.04.2008, 21:00   #11
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Standard AW: Stromkosten BSG Urteil - Brauche Rat..

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
warum höst Du nicht auf unseren Rat. Warten bis das Urteil draußen ist. Einen sog. Überprüfungsantrag kann man dann immer noch stellen. Es ist ja auch noch nicht klar, ob diese Sachen denn für die Vergangenheit gelten. Bisher ist es meistens so, dass dies dann nicht möglich gemacht wird.
Hallo,

mir gehts nichts so sehr um die Vergangenheit, sondern um die Gegenwart (bewohne erst seit Oktober 2007 eine eigene Wohnung).

Wollte eben nur wissen, ob ich nun meine Abschlagszahlung auf die 20,74 einfach runterschrauben kann und die Arge muss denn gleich drauf legen oder nicht, oder wie sollte das laufen?

MFG
eidannemo ist offline  
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Alt 16.04.2008, 21:07   #12
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Standard AW: Stromkosten BSG Urteil - Brauche Rat..

Für 2007 ist das doch gar nicht anwendbar, wil es um die EVS1998 ging. Es wurde keinesfalls die EVS2003 verhandelt. Deshalb kann dies nur bis 30. Juni 2006 gleten. Das haben wir doch nun groß geschrieben.
Zitat:
Zitat von eidannemo Beitrag anzeigen
Hallo,

mir gehts nichts so sehr um die Vergangenheit, sondern um die Gegenwart (bewohne erst seit Oktober 2007 eine eigene Wohnung).

Wollte eben nur wissen, ob ich nun meine Abschlagszahlung auf die 20,74 einfach runterschrauben kann und die Arge muss denn gleich drauf legen oder nicht, oder wie sollte das laufen?

MFG
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Alt 16.04.2008, 21:41   #13
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Standard AW: Stromkosten BSG Urteil - Brauche Rat..

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Für 2007 ist das doch gar nicht anwendbar, wil es um die EVS1998 ging. Es wurde keinesfalls die EVS2003 verhandelt. Deshalb kann dies nur bis 30. Juni 2006 gleten. Das haben wir doch nun groß geschrieben.
Oh Mann, sorry, ich sags ja, so langsam blick ich da nicht mehr durch.... :(

Naja, nichts desto trotz muss es ja was in Sachen Stromkosten geben, wo andere, die wie ich in derselben Misere stecken und nicht grade mit einer Kerze der Bude sitzen wollen, geholfen werden kann :)

MFG
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Alt 16.04.2008, 23:49   #14
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Standard AW: Stromkosten BSG Urteil - Brauche Rat..

Hätte momentan als Single auch 64 Euro Abschlag.
Fand ich n bisserl viel, besonders da ich in der Vergangenheit zu DM Zeiten viel viel weniger zahlte.
Ok, Preise sind natürlich gewaltig gestiegen.

Ich fing an, meinen Verbrauch nun monatlich zu protokollieren.

Erstmal überall Energiesparlampen.

Richtig fing es mit einer Investition (ca. 13 Euro) in zwei Funksteckdosen mit FB an mit dem Sparen.

Ich organisierte meine Geräte um, nämlich so, dass ich den TV und all das Zeug (Satreceiver, Verstärker etc. ) nicht auf Standby mitlaufen lassen mußte, wenn ich ins Netz wollte.

Das allein und weniger Fernsehen (ich schaltete vormals den TV fast immer mit dem PC ein, Berieselung) sparten dfast 100 kw/h im Monat!

Weil ich wenn ich den PC anhabe (den hab ich auch heute noch jeden Tag mehrere Stunden an) eh nur eines ansehen kann, TV oder PC, machte ich den PC TV fähig.
Ich kann nun über den PC auch fernsehen.
Da man eh meist nur fernhört, reicht mir das.
Wenn ich gucken will, klick ich das TV Fenster in den Vordergrund evt. Vollbild.

Seit dem ich nun meinen Fernseher gar nicht mehr anhabe, und dall das andere Zeug was da mit dranhängt, kam ich auf ca. 170 kw/h monaltlich.

Yeah dachte ich.

Das kam mir aber immer noch viel vor.

So hab ich den Verbrauch meines PCs gemessen, und heraus kam, er verbrauchte 200 Watt, mein alter Röhrenmonitor 75 Watt.

So nahm ich dann einen TFT her, der verbrauchte nur vielleicht 30 Watt anstatt 75 Röhre.
Hm.
Dann nahm ich einen Laptop her, dessen Display ich deaktivierte, und den ich am größeren TFT betreibe (nein ich bin nicht Krösus, die bekam ich günstig und waren beide defekt, mußten erst repariert werden ).

So denn.

Nun verbrauche ich momentan ca. 120 kw/h im Monat.

Statt 320 kw/h im Monat.

Werde nun wohl auf knapp unter 30 Euro im Monat kommen.
Und das bei mehrstündiger PC Nutzung incl. TV und externer Festplatte.
Herdnutzung, Waschmaschine, altem Kühlschrank.

Viel Erfolg.

Geändert von neugierhoch10 (16.04.2008 um 23:52 Uhr)
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Alt 21.04.2008, 21:53   #15
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Pfeil AW: Stromkosten BSG Urteil - Brauche Rat..

Mh jetzt bin sogar ich etwas irritiert , Konfus und Total durcheinander

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Alt 21.04.2008, 22:05   #16
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das kommt davon, wenn man nicht abwarten will, bis das Urteil veröffentlicht ist und mann dann konkreteres weiß
Zitat:
Zitat von DirkGrund Beitrag anzeigen
Mh jetzt bin sogar ich etwas irritiert , Konfus und Total durcheinander

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Alt 21.04.2008, 23:06   #17
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Standard AW: Stromkosten BSG Urteil - Brauche Rat..

Tja der Stress hat schon so seine Folgeerscheinungen :-(

Ich glaube ich geh in Rente.

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Alt 21.04.2008, 23:10   #18
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Standard AW: Stromkosten BSG Urteil - Brauche Rat..

Zitat:
Zitat von neugierhoch10 Beitrag anzeigen
machte ich den PC TV fähig.

So nahm ich dann einen TFT her

Dann nahm ich einen Laptop her, dessen Display ich deaktivierte, und den ich am größeren TFT betreibe
das ganze muss man sich aber auch erstmal erlauben können.
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Alt 21.04.2008, 23:35   #19
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Standard AW: Stromkosten BSG Urteil - Brauche Rat..

Das stimmt leider.
Genau das wurde auch schon ödters in z.B. TV Diskussionen angeprangert, dass die, die es am nötigsten hätten zu sparen so alte E-Geräte haben und damit kaum sparen können.

Neu hatte und hätte ich mir diese Dinge auch nicht geleistet zur zeit.

Aber wer demnächst seinen PC ersetzen muß, könnte die Mehrausgabe in Betracht ziehen, denn das amortisiert sich halbwegs.

In meinem Fall (alter PC mit mehreren Festplatten ) brachte das 10 Euro im Monat!
(Vorsicht: Es gibt auch sparsame PCs. Nicht immer lohnt sich das, wenn Euer PC z.B. nur 80 Watt verbraucht eher nicht, also messen - Messgeräte neu gibts für 10 Euro).

Ob ich nun einen PC für 300 oder einen Laptop für 500 Euro kaufe, sollte überdacht werden, wenn man ja in 24 Monaten 240 Euro Strom spart mit dem Laptop.
Kann man also gern die 200 Euro mehr investieren, falls man es irgendwie kann.

Weniger lohnt es sich, einen funktionsfähigen alten Kühlschrank zu ersetzen, wenn man dadurch nur 100 kwh im Jahr spart (nichtmal 20 Euro).
Bei wie gesagt 10 Euro im Monat ist das aber eine schöne Spardose.

Und:
Einen gebrauchten TFT bekommt man als 15 " Gerät schon sehr günstig.
Fragt sich dann aber natürlich, wie lange er einem funktional Freude bereitet, die halten normal nicht so lange wie ein Röhrengerät (z.B. wegen der Hintergrundbeleuchtung).

In dieser Hinsicht (Gerätelaufzeit) muß das dann doch nicht so viel sparen, wenn ein Röhrenmonitor 10 Jahre klaglos läuft und der TFT nach 3 oder 4 Jahren kaputt geht.

Nicht so einfach das ganze ...

Was der Laptop zu meinem Dauerbetrieb sagt, kann ich auch nur abwarten

Geändert von neugierhoch10 (21.04.2008 um 23:39 Uhr)
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Alt 21.04.2008, 23:54   #20
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Standard AW: Stromkosten BSG Urteil - Brauche Rat..

ansonsten kann ich dir mit verschiedenen spartipps nur recht geben.

ich verbrauche derzeit als single in einer 2zkb wohnung 5000kwh im jahr. war richtig erschrocken als das zu tage kam bei der endabrechnung, ein plus von 2000kwh. nun ja, ich habe ein großes aquarium mit zirfischen, hier lässt sich leider aufgrund benötigter beleuchtung / heizung wenig einsparen.

der pc ist nun auch desöfteren aus, überall energiesparlampe, kühlschrank wurde erneuert (gebraucht von ibääh), waschmaschine wäscht nur noch bei 60° in sparmodus, fernseh wird per netzschalter ausgemacht... mal schauen wie sich das auf die nächste endabrechnung auswirkt.
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Alt 22.04.2008, 00:20   #21
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Kontrollieren kannst du doch jetzt schon.
schreib den jetzigen Zählerstand auf und guck was da in 10 Tagen dazu kommt, im Monat.
neugierhoch10 ist offline  
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Alt 22.04.2008, 00:29   #22
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Halloooo,

ist das jetzt ein "Wie spar ich Strom" Thread geworden oder bleiben wir beim eigentlichen Thema?

Auch wenn es nicht ganz uninteressant ist, wäre es nett, wenn Ihr beim Thema bleibt..

...denn, wenn ich auch Strom spare, bleiben immer noch meine Fragen offen und sobald ein Gericht dazu urteilt, können wir HIER weiter diskutieren.

So bekomme ich nur ständig unnötige Mails über eingegangene Antworten, die mir NICHTS bringen... :(

DANKE
eidannemo ist offline  
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Alt 22.04.2008, 08:41   #23
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alles weitere: Wie spare ich Strom, wird hier in dem thread gelöscht.
Dafür ist der Off-Topic-Bereich da.
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Alt 22.04.2008, 15:58   #24
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Hallo Zusammen,

Also mein Warmwasser wird auch über einen Boiler erhitzt.
Ich habe mir den Satz genommen.

"Im Eckregelsatz von 345,00 sind bis 30.06.2007 20,74 Euro enthalten.
Ab 01.07.2007 ist der Eckregelsatz 347,00 das wären dann 21,88 Euro.
(Bedarfspoitionen der EVS im Regelsatz) Dies sind dann 6%.

FAls ich falsch rechne korrigiert mich bitte.
So sieht die Berechnung nach meiner Meinung dann aus, wenn das WW
über einen Elektroboiler gemacht wird.

Also die Stromkosten belaufen sich auf monatlich 60,00

Single Eckregelsatz 347,00 Euro STrom kosten - 21,88

verbleiben von der Arge zu zahlen 38,12


Ist es eine Bedarfsgemeinschaft mit 3 Personen
A 312,00 B 312,00 C 278,99 902,00
davon 6% 54,12
Stromkosten monatlich 100,00
- 54,12
verblieben für die Arge 45,88

Wenn Ihr anderer Meinung seit zur Berechnung sagt es ruhig.

Ich habe das Urteil so verstanden, das alles was an Stromkosten über
21,88 ( 01.07.2007) liegt die Argen zu tragen haben.

ABer wich die Argen kenne, ist meine Berechnung falsch.


Grüße
Hartzhexe
HartzHexe ist offline  
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Alt 22.04.2008, 17:12   #25
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Standard AW: Stromkosten BSG Urteil - Brauche Rat..

Zitat:
Zitat von Martin Berhsing
alles weitere: Wie spare ich Strom, wird hier in dem thread gelöscht. Dafür ist der Off-Topic-Bereich da.
Die Drohung hat wohl leider nichts genützt :(

Leute, bleibt bitte beim Kernthema, kann doch nicht so schwer sein, oder? :(

DANKE...
eidannemo ist offline  
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Alt 22.04.2008, 22:09   #26
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Standard AW: Stromkosten BSG Urteil - Brauche Rat..

Zitat:
Zitat von eidannemo Beitrag anzeigen
Hallo,

wie sich schon herumgesprochen hat, steht in diesem Urteil was von 20,74Euro, die man selbst vom Regelsatz tragen muss und was darüber ist, MUSS die Arge zahlen, habe ich das so richtig verstanden?

Weiß jemand wie das abläuft, soll ich jetzt die Abschlagszahlung auf die 20,74Euro runterfahren (wäre für mich natürlich eine große finanzielle Entlastung) und die Nachzahlungsforderung ende des Jahres der Arge senden oder hoffen, das die Arge mir das zuviel gezahlte Geld zurückzahlt, wenn ich es weitehin bezahle?

Momentan zahle ich 69Euro/Monat, wobei 2 Monate (März/April) im Rückstand, da von internem Zähler vom Hauseigentümer auf einen eigenen öffentlichen Zähler von der Energis umgebaut wurde (Anfang März 08) und jetzt erstmal ab dem 01.05.08 von der Energis abgebucht wird, um die 2 Monate etwas abzufangen.

Außerdem bin ich fast immer aus gesundheitlichen Gründen zuhause und nutze deshalb auch mehr TV, PC ect..

Stromverbraucher:
TV (viele Stunden am Tag :( )
PC (viele Stunden am Tag, auch mal einige Tage aus)

Internet bekomme ich netter Weise vom Nachbar kostenlos (über WLAN :) )

älterer Tiefkühlschrank mit 3 Schubladen
Klasse B Kühlschrank und E-Herd

Mini Ofen (wird sehr oft benutzt, weil 6er Pack Pizzabaquette 1,79Eur kosten, billiger Essen kann man nicht, leider nicht besonders gesund :(, dafür nicht der E-Herd, außer die Herdplatten zum Kochen)

Toaster (wird auch sehr oft benutzt, da Toastbrot billiger und länger haltbar)

Kaffeemaschine (2-3 Mal am Tag)

Waschmaschine (wird ca. 6-8 mal im Monat genutzt)

2 Mal im Monat für 2-3 Stunden Dambügelautomat...

Überall sind Hochvolt-Halogenlampen drin, aber dafür elektronische Dimmer (Licht sooft wie möglich aus)

Untertischgerät in der Küche (steht immer auf E)
Durchlauferhitzer für Bad 18KW Leistung (tägliches Duschen muss sein)

Also Warmwasser über Strom :(

Auch wenn ich mich wirklich extrem zurückhalte, komme ich auf mindestens 6-7KW/h pro Tag (also jeden 2. Tag Duschen, wenig Warmwasser nutzen, TV und PC länger aus, weniger Koche, dann werd ich aber bekloppt, wenn ich daran auch noch ständig denken muss, hab eh schon genug Probleme) und wenn ich mich recht normal verhalte komme ich auf 8,5 bis 9,6 KW/h pro Tag = ca. 3600 KW/h im Jahr = 69Euro Monat Abschlagsumme (plus schon die 2 fehlenden Monate, die von der Energis nicht rückwirkend abgebucht wurden, sondern erst bei Jahresabschluss drauf kommen).

Ehrlich gesagt, wüsste ich auch nicht, wie ich den Brief an die Arge formulieren soll (bezüglich der Anfrage, wie das geregelt werden sollte), gibt es da schon evtl. Vorlagen?

Und dann stellt sich noch die Frage, wenn es denn wirklich so ist, mit den 20,74Eur und der Rest von der Arge gezahlt werden MUSS, in welcher Höhe läge da die Grenze seitens der Arge bzw. vom Gesetzgeber?

Habe darüber leider nichts gefunden, evtl. weiß ja jemand mehr :)

Hat da jemand "fundierte" Tipps?

Wäre echt nett :)

Danke...
Man bescheisst Euch:
Zitat:
Lest es doch selber, wer das nicht versteht, der versteht gar nichts!!
Zum BSG-Urteil vom 27.02.2008:
" Kosten für Haushaltsenergie (Strom und Warmwasser) können zu höheren Ansprüchen führen

In seinem Urteil vom 27.02.2008 (Az. B 14/7b AS 64/06 R) hat das Bundessozialgericht grundsätzlich bestätigt, dass die Kosten für Warmwasserbereitung und Strom durch den Grundversicherungsträger (meist die sog. ARGE) von den Kosten der Unterkunft abgezogen werden dürfen. Dieser Abzug sei aber nur insoweit zulässig, als diese Kosten bereits in der Regelleistung enthalten sind. Darüber hinausgehende Beträge dürfe der Grundversicherungsträger nicht abziehen.

Brisantes Urteil

Dieses relativ unscheinbare Urteil birgt eine erhebliche Brisanz in sich. In manchen Kommunen werden bislang gegenüber dem gerichtlich nun bestätigten Betrag bis zu doppelt so hohe Sätze einbehalten. Diese Praxis dürfte nun endgültig als rechtswidrig zu betrachten sein. Entsprechende Bescheide sollten ggf. durch Widerspruch überprüft werden.

BSG begrenzt Höhe der abzugsfähigen Beträge

Der zu Grunde liegende Sachverhalt des Urteils zeigt einen Abzug durch den beklagten Grundversicherungsträger von den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von insgesamt Euro 28 monatlich für Warmwasseraufbereitung und Stromkosten auf. Diese Höhe sei nicht gerechtfertigt, befand nun das Gericht. Ein Abzug für Kosten der Haushaltsenergien sei nur insoweit zulässig, als diese bereits in der Regelleistung enthalten sind. Dies sei aber nur in Höhe von Euro 20,74 monatlich der Fall, wobei hiervon ein Anteil von Euro 6,22 auf die Kosten der Warmwasserbereitung entfalle. Der darüber hinausgehende Teil sei von der Behörde im Rahmen der Kosten für Unterkunft und Heizung zu zahlen, also nicht abzugsfähig.

Was bedeutet dies konkret

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten eine Leistung in Höhe von Euro 500,00 monatlich zu Ihren Kosten der Unterkunft und Heizung. Hiervon zieht die Behörde Ihnen aber Euro 30,00 monatlich für Strom und Warmwasseraufbereitung ab. Damit überschreite die Behörde den nunmehr gerichtlich bestätigten Höchstbetrag aber um monatlich Euro 9,26. Auf das Jahr gerechnet bekämen Sie also Euro 111,12 zu wenig ausbezahlt.

Was kann man tun

Für viele Empfänger von ALG II, welche hohe Stromkosten oder Stromkostennachzahlungen sowie Kosten für die Warmwasseraufbereitung haben, stellt sich nun die Frage, wie sie an höhere Leistungen der Grundversicherungsträger kommen können. Hier sollten die Betroffenen, welche den vorgenannten Betrag in den monatlichen Kosten überschreiten, z.B. den entsprechenden Leistungsbescheid angreifen, sofern er Kosten der Unterkunft und Heizung über die genannten Beträge hinaus kürzt. Dies ist durch Einlegung eines Widerspruchs zu tun.

Was muss man beachten

Zu bedenken ist, dass dieser Widerspruch grundsätzlich innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheides durch alle Leistungsempfänger einzulegen ist. Hierzu sollten Sie einen Anwalt beauftragen, der Ihnen auch die weiteren notwendigen Informationen gibt. Die Kosten hierfür können normalerweise auf Beratungshilfebasis abgerechnet werden. Im Fall des Obsiegens trägt die Behörde in der Regel die Kosten. Grundsätzlich verbleibt damit ein Risiko für Sie in Höhe der Selbstbeteiligung bei Beratungshilfe von Euro 10,00 bestehen. In Anbetracht der sich aus den steigenden Energiekosten ergebenden hohen unberechtigten Kürzungen kann sich dies aber sehr schnell rechnen..."
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Faustus ist offline  
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Alt 22.04.2008, 22:30   #27
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Beiträge: 16
Standard AW: Stromkosten BSG Urteil - Brauche Rat..

@faustus,

ist schon soweit klar, gerade bei dem Urteil interessierte mich ja, weil dort steht

Zitat: "....dass die Kosten für Warmwasserbereitung und Strom durch den Grundversicherungsträger (meist die sog. ARGE) von den Kosten der Unterkunft abgezogen werden dürfen. Dieser Abzug sei aber nur insoweit zulässig, als diese Kosten bereits in der Regelleistung enthalten sind. Darüber hinausgehende Beträge dürfe der Grundversicherungsträger nicht abziehen."

Nun, ich hatte damals bei Antragstellung auch Warmwasseraufbereitung beantragt, aber keine Bewilligung dafür bekommen, auch nichts von der Regelleistung abgezogen bekommen.

Ich bekomme 355Euro (also Miete + Heizkosten + Wasser + Müllabführ + Schornsteinfeger ect.) für KDU und 347Euro Regelleistung, deshalb war mir u.a. nicht 100%ig klar, wenn ich schon nichts abgezogen bekomme, ob und in wie weit die Arge denn doch Stromkosten tragen müsste...

Und schlafende Hunde möchte ich nicht gerade bei der Arge wecken, bevor ich nichts wirklich handfestes habe, wie das Urteil, das noch nicht für EVS2003 entschieden wurde, welches Martin schon angesprochen hatte.

Obwohl das Urteil eigentlich schon dasselbe in etwas anderem Wortlaut wider gibt.

Trotzdem Danke :) :)

MFG
__________________
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eidannemo ist offline  
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