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Betriebszugehörigkeit auf Null gestellt?; in Forum: Information; Mein Sohn ist nun, mit Lehrzeit, weit über zehn Jahre in "seiner" Firma. Er würde sich gerne innerbetrieblich auf eine Stelle als Obermonteur bewerben, die auch ausgeschrieben ist. Auch, weil ...

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Alt 01.08.2010, 08:30   #1
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Standard Betriebszugehörigkeit auf Null gestellt?

Mein Sohn ist nun, mit Lehrzeit, weit über zehn Jahre in "seiner" Firma. Er würde sich gerne innerbetrieblich auf eine Stelle als Obermonteur bewerben, die auch ausgeschrieben ist.
Auch, weil er diese Arbeit längst tut, aber nur wie ein Monteur bezahlt wird, obwohl man ihn manchen Kunden gegenüber als Obermonteur berechnet.
Nur, sagt er mir, wenn er das mache, und die Stelle bekomme, dann würde das wie ein neues Arbeitsverhältnis geführt. Also Betriebszugehörigkeit auf Null, und wieder Neubeginn mit Probezeit, etc.
Da frage ich mich: Ist das legal? Auf den Betriebsrat scheint nach Aussage meines Sohnes nicht wirklich zu bauen zu sein.

Danke!
__________________
Heinz

Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird!

Rounddancer ist offline  
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Alt 01.08.2010, 08:33   #2
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Standard AW: Betriebszugehörigkeit auf Null gestellt?

das liest sich eher so als ob sie ihn los werden wollen ...
ich würde einen anwalt fragen.
CitroniXX ist offline  
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Alt 01.08.2010, 09:17   #3
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Standard AW: Betriebszugehörigkeit auf Null gestellt?

Wenn formal ein neuer Arbeitsvertrag über eine verantwortungsvollere Position abgeschlossen wird, ist es eigentlich eher üblich, die bisherige Betriebszugehörigkeit ausdrücklich einzubeziehen ("die vorhergehende Beschäftigung in der Zeit von ... bis ... gilt als Teil der Beschäftigungsdauer unter diesem Vertrag" oder ähnlich). Das könnte wichtig werden, wenn es um die Kündigungsfrist, den Anspruch auf eventuelle Abfindung bei Kündigung und andere vom Betrieb eventuell gewährte Vergünstigungen geht.

Die Vereinbarung einer erneuten Probezeit dürfte rechtswidrig sein, da erkennbar kein Bedarf an der Feststellung der Eignung mehr besteht, wenn jemand schon 10 Jahre in einer ähnlichen Stellung dort beschäftigt ist.

Das ist aber letztlich Verhandlungssache. Ich habe den Eindruck, daß der Betrieb an einer innerbetrieblichen Höherstufung nicht wirklich interessiert ist.
rst920 ist offline  
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Alt 01.08.2010, 09:22   #4
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Standard AW: Betriebszugehörigkeit auf Null gestellt?

Bleibt der Arbeitgeber denn der Gleiche oder wird da grad umfirmiert oder soll er zu ner Tochterfirma wechseln???
Wie siehts denn da vorher mit Aufhebung des alten Vertrages auf, bzw. Kündigungsfrist, Abfindung, etc. ? Weil neue Verträge geht man normalerweise bei Arbeitgeberwechsel ein...

Sehr merkwürdig dieses Vorgehen!

Mit Betriebsräten hab ich bisher auch eher maue Erfahrungen, oft zu nix anderem zu gebrauchen, oft auf ihren eigenen Vorteil aus,...
__________________
Diejenigen, die von Gutmenschen sprechen, sind in der Regel Schlechtmenschen!
schnarch4 ist offline  
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Alt 01.08.2010, 09:45   #5
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Standard AW: Betriebszugehörigkeit auf Null gestellt?

Ich würde bei der Gewerkschaft nachfragen ob das rechtens ist.

Obwohl - unsere Fa. ist aus allen Verbänden rausgegangen und ist an keine Vorgaben gebunden - können quasi machen was sie wollen.

Wir mussten damals alle einen Änderungsvertrag unterschreiben - mehr Stunden arbeiten fürs gleiche Geld. Und keiner konnte was dagegen machen.
Loewin ist offline  
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Alt 01.08.2010, 09:59   #6
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Standard AW: Betriebszugehörigkeit auf Null gestellt?

Zitat:
Zitat von Rounddancer Beitrag anzeigen
Mein Sohn ist nun, mit Lehrzeit, weit über zehn Jahre in "seiner" Firma. Er würde sich gerne innerbetrieblich auf eine Stelle als Obermonteur bewerben, die auch ausgeschrieben ist.
Auch, weil er diese Arbeit längst tut, aber nur wie ein Monteur bezahlt wird, obwohl man ihn manchen Kunden gegenüber als Obermonteur berechnet.
Nur, sagt er mir, wenn er das mache, und die Stelle bekomme, dann würde das wie ein neues Arbeitsverhältnis geführt. Also Betriebszugehörigkeit auf Null, und wieder Neubeginn mit Probezeit, etc.
Da frage ich mich: Ist das legal? Auf den Betriebsrat scheint nach Aussage meines Sohnes nicht wirklich zu bauen zu sein.

Danke!
dazu habe ich dies gefunden, vielleicht hülfts ja

Zitat:
Unterbrechung der Betriebszugehörigkeit hat unterschiedliche Folgen

Hin und wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer ihre Beschäftigung für einige Zeit unterbrechen, indem sie etwa für ein paar Wochen aus dem Betrieb ausscheiden und dann doch wieder ein Arbeitsverhältnis dort aufnehmen. Eine solche Unterbrechung des Arbeitsvertrags bedeutet nicht generell eine Unterbrechung der Betriebszugehörigkeit. Die Vorbeschäftigungen sind im Rahmen der Berechnung der Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen, wenn

* zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang (siehe Stichwort) bestand,
* zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen ein enger zeitlicher Zusammenhang bestand und
* die Unterbrechung verhältnismäßig kurz war.
hier zu finden (Wie Sie die Betriebszugehörigkeit richtig berechnen)
mit Link direkt geht leider nicht das kommt dabei raus

klickmal da
bin jetzt auch da ist offline  
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