| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.09.2006
Beiträge: 3
| Hallo liebe Forennutzer, ich bin nicht zum ersten Mal ohne Job, allerdings arbeitssuchend zum ersten Mal zu einer Zeit wo Zeitarbeitsfirmen, Personaldienstleistungen und private Arbeitsvermittlungen die Jobsuche für mich derart schwierig machen, dass ich vielfach nicht sicher bin, wie ich mich verhalten soll. Nun gut, habe mich also kürzlich auf eine Vollzeitstelle beworben, die im Jobportal der Agentur für Arbeit hinterlegt war. Die Beschreibung las sich erst einmal nicht schlecht, ich holte mir einige weitere Informationen über den Telefonkontakt des Anbieters -> also der privaten Arbeitsvermittlung. Ohne Vermittlungsgutschein geht da ja nichts, den habe ich von meiner Sachbearbeiterin auch bekommen und als Kopie meinen Bewerbungsunterlagen beigefügt. Nach ein paar Tagen erhielt ich eine Mail der Arbeitsvermittlung. Der Betreff war überhaupt nicht persönlich oder sachlich auf die Bewerbung abgestimmt sondern etwas mit "FW Delivery Status Notification Delay" Die Mail enthielt Schreibfehler, sie war schnell hingeklatscht, zwei Anhänge waren enthalten (Personalfragebogen zum Ausfüllen und ein Arbeitsvermittlungsvertrag). Nebenbei war auch ein Link zu der Homepage angegeben, auf die ich surfte. Mit einem komischen Gefühl schaute ich mir die Seiten an. Kein Impressum, kein "Wir über uns", keine Referenzen, keine Mitarbeiterfotos.... also alles in einem, keine wirklich professionelle Seite. Ich bin jetzt ratlos, soll ich den Arbeitsvermittlungsvertrag ausfüllen als Voraussetzung, dass ich zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden kann, obwohl ich mich nicht unbedingt gut beraten/betreut fühle? Ich freue mich sehr über Tipps, Ratschläge, Erfahrungen. Die anderen Themen zum Arbeitsvermittlungsvertrag und Eingliederungsvereinbarung waren mir teilweise schon eine wichtige Hilfe. Ganz liebe Grüße kaori |
| | |
| | #2 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.394
| Hast du mal einen Link?
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
| | |
| | #3 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.394
| Da auf der gesamten Seite keine Adresse angeben ist (im Impressum fehlt auch die Steuer-Nr oder die Umsatzsteuer-Nr) würde ich kurz zurückschreiben, dass Du zuerst die Vermittlung persönlich kennen lernst willst und dann entscheidest, ob du Deinen persönlichen Daten abgibst. Sehr professionell sieht das ganze gar nicht aus. Kommt mir vor, wie eine Arbeitsvermittlung die zu Hause vom Wohnzimmer aus gemacht wird.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
| | |
| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.09.2006
Beiträge: 3
| Hey Martin, vielen lieben Dank für diese schnelle Antwort. Ich denke gerade bei der Jobsuche sollte man nicht allzu leichtgläubig sein, und immer auch abchecken ob man sich da auch in professionell geführte Bewerberkarteien eintragen lässt. Grüße von kaori PS: Freue mich weiterhin über eure Antworten und Erfahrungen |
| | |
| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 910
| Hallo kaori, vorsicht bei diesen Vermittlungsverträgen. Es soll üblich sein, die Arbeitsuchenden zu Schadensersatz zu verpflichten, wenn die Probezeit nicht überstanden wird. Ein priv. Arbeitsvermittler erhält 6 Wochen nach vermitteltem Arbeitsverhältnis 50% und nach 6 Monaten die restlichen 50% des Vermittlungsgutscheines. Scheidet der Arbeitnehmer früher aus, so erhält der Vermittler nichts oder nur 50%. Werden die 6 Wochen nicht geschafft, dann würdest Du z.B., wenn vereinbart, den vollen Wert des Vermittlungsgutscheines an den Vermittler als Schadensersatz zahlen müssen. Das sind meistens 2.500.00 €. Also MfG |
| | |
| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.09.2006
Beiträge: 3
| Hey Sissi 54 super lieben Dank für Deinen wichtigen Tipp. Ich habe daher die Notbremse gezogen. Oh man, dass Arbeitssuche derart heikel und manchmal wahrlich kompliziert ist, macht es einem nicht gerade leichter weiterhin motiviert zu sein und an den Erfolg zu glauben. Ich überlege gerade ob es nicht ein wenig leichter ist, den Vermittlungsgutschein bei der Jobsuche rauszuhalten. Naja, so lernt man immer wieder was dazu. kaori |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|