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| Tags: ausbildung, bayern, familie, soziales, verwaltungswirtin, zentrum |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2008 Ort: "Mia ren boarisch" kurzum Bayern
Beiträge: 574
| Ausbildung zur Verwaltungswirtin / zum Verwaltungswirt (mittlerer Dienst) Einstellungsbehörde / Aufgaben Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist eine zentrale Landesbehörde des Freistaats Bayern (mit etwa 2.200 Bediensteten), die soziale Aufgaben wahrnimmt (z.B. Elterngeld, Schwerbehindertenrecht, Soziale Entschädigung, Europäischer Sozialfonds). Das ZBFS gliedert sich in eine Zentrale in Bayreuth sowie sieben Regionalstellen in Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Die Absolventen des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes werden als Bearbeiterinnen / Bearbeiter in einem der vielfältigen Arbeitsbereiche des ZBFS eingesetzt (Näheres ist unter der Rubrik "Aufgaben" zu finden). Einstellungsvoraussetzungen
Die zweijährige Ausbildung erfolgt als Regierungssekretäranwärterin / Regierungssekretäranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Ca. 15 Monate werden die Anwärter bei einer Regionalstelle des ZBFS ausgebildet und lernen hierbei alle Bereiche der Behörde kennen ("Ausbildung am Arbeitsplatz"). Die fachtheoretische Ausbildung (insgesamt ca. neun Monate) erfolgt in drei Fachlehrgängen, die an der Verwaltungsschule der Sozialverwaltung in Wasserburg stattfinden. Ausbildungsschwerpunkte sind das Sozial-, Verfassungs-, Verwaltungs- und Privatrecht sowie Verwaltungslehre einschließlich moderner Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden. Prüfung Die Ausbildung wird abgeschlossen mit der Anstellungsprüfung als Befähigungsnachweis für die Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes der Sozialverwaltung. Die bestandene Anstellungsprüfung berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung "Verwaltungswirtin" / "Verwaltungswirt" zu führen. Besoldung / Berufsaussichten Während der Ausbildungszeit erhalten die Anwärter Bezüge in Höhe von derzeit 842,19 Euro monatlich (brutto, ohne Zuschläge). Daneben werden vermögenswirksame Leistungen und die jährliche Sonderzuwendung gewährt. Hier gehts weiter: Ausbildung zur Verwaltungswirtin / zum Verwaltungswirt |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 860
| Dann können wir uns ja bewerben - angeblich reicht ja sogar ein Hauptschulabschluss - und die sonst in solchen Angeboten angegebene Altersbeschränkung auf 27 J. find ich auch nicht. |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2008 Ort: "Mia ren boarisch" kurzum Bayern
Beiträge: 574
| Zitat:
![]() Im übrigen darf eine Altersangabe nicht mehr in einem Stellenangebot stehen. Ebenso darf nicht angegeben werden ob Männlein oder Weiblein gesucht wird. | |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 860
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2008 Ort: "Mia ren boarisch" kurzum Bayern
Beiträge: 574
| Ich weiß es nicht - denke nein. Weiß nur noch, daß es mit Gleichstellungsrecht was zu tun hat. Habe grade im Internet gesucht. Diesbezüglich bin ich aber noch nicht fündig geworden. Vielleicht hat da jemand einen Link der sich mit Personalangelegenheiten bzw. Stellenangeboten fachlich gut auskennt. |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 860
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