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Infos zur Abwehr von Behördenwillkür

: Gegen die rechtswidrige Praxis der Arbeitsförderungsagenturen; in Forum: Information; Ich stelle ds Ganze mal ungeprüft hier ein. Einiges ist sicher so nicht durchführbar. Aber eventuell bringt es den einen oder anderen auf Ideen. Werde die nächsten Tage noch was ...

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Alt 11.12.2008, 14:31   #1
Redaktion
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Beiträge: 14.485
Standard : Gegen die rechtswidrige Praxis der Arbeitsförderungsagenturen

Ich stelle ds Ganze mal ungeprüft hier ein. Einiges ist sicher so nicht durchführbar. Aber eventuell bringt es den einen oder anderen auf Ideen. Werde die nächsten Tage noch was dazu schreiben.

Zitat:

An: Kasseler Erwerbslosen Initiative (KEI) Spohrstraße 6/DGB-Haus
34117 Kassel

Betreff:Gegen die rechtswidrige Praxis der Arbeitsförderungsagenturen, insbesondere Stadt Kassel und Landkreis Kassel
Vorschläge zur Gegenwehr, Aufdeckung von Stasimethoden = unzulässiges Ausfragen von Arbeitslosen durch Fallmanager und Anfertigung von Aktenvermerken, die persönliche Bewertungen der betroffenen Menschen enthalten, die den Anfertigungen durch die Stasi ähneln oder genauso verfasst sind! Ausnutzen der Arglosigkeit der Menschen etc. Insbesondere Offenlegung von beleidigenden, verleumderischen Aktenvermerken mit nicht rechtfertigbaren Formalbeleidigendem Inhalt.

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, Hallo Brigitte, Hallo Alexander,
Derzeitiger Zustand:
Es gibt zahlreiche Aktenvermerke aller möglichen Betroffenen mit
1. Persönlichkeitsabwertenden Bemerkungen
2. Völlig unzutreffenden Angaben (vorsätzlich oder fahrlässig wegen Vermischung von Infos, die zu anderen Betroffenen gehören, die zufällig am gleichen Tag einen Termin bei demselben Fallmanager hatten etc.)
3. Falschaussagen der Fallmanager durch Wahrheitsverzerrende Darstellung, unter anderem durch Weglassen wichtiger, meist von den Betroffenen vorgebrachten Details oder entlastenden Aussagen etc.
4. Bewusstes Schlechtmacherverhalten der Fallmanager zwecks Diffamierung von ausgewählten Betroffenen, die Opfer von vorgesehenen medizinischen oder psychologischen Untersuchungen werden sollen zwecks Abschiebung unbequemer oder nicht vermittelbarer Betroffener in die Sozialhilfe oder wegen vorsätzlicher Herbeiführung von Absenkungstatbeständen durch die Fallmanager bei arglosen Opfern.
5. Regelmäßige Falschberatung oder gar Nichtaufklärung der Rechte der Arbeitslosen durch die per Gesetz zur Beratung verpflichtete Arbeitsförderungsagentur.
6. Regelmäßige Vorlage rechtswidriger Eingliederungsvereinbarungen und Ausübung von Zwang etc. für die Unterschrift.
7. Unzulässige Bemerkungen über politische oder religiöse Ansichten der Betroffenen oder Gewerkschaftszugehörigkeit etc. Also Erforschungen von Sachverhalten, die nach dem Arbeitsrecht nicht erforscht werden dürfen.
8. Bewusste Diskriminierung unerwünschter Personen. etc.

Einige Abwehrmöglichkeiten:
Wenn Ihr erst wartet, bis ein rechtswidriger Bescheid Euch zu einer unerträglichen Maßnahme zwingen soll, zum Beispiel psychologische Untersuchung, so könnt Ihr zwar vor Gericht gehen, bekommt aber eine Absenkung und seit schon in finanziellen Schwierigkeiten. Denn Eilverfahren können auch danebengehen etc.
Besser ist es, bei unangenehmen bzw. regelmäßig rechtswidrig handelnden Fallmanagern vorsorgend tätig zu werden und vielleicht mitzuhelfen, einen Skandal aufzudecken, nämlich die unerträglichen teilweise sogar haßerfüllten Aktenvermerke der oftmals nicht angemessen ausgebildeten Fallmanagern und Sachbearbeiter.
Daher:
Regelmäßig von Eurem e i n k l a g b a r e m Recht auf Akteneinsicht in die EDV- M i t a r b e i t e r v e r m e r k e machen und Euch gegen Kopierkosten diese Vermerke vollständig ausdrucken zu lassen.
Mit Hilfe der Vermerke überprüfen oder von rechtskundigen Vertrauten überprüfen zu lassen auf strafrechtlich relevante Inhalte oder auf falsche etc. Inhalte.
Dann Dienstaufsichtsbeschwerde stellen oder/und Strafantrag schriftlich formulieren und an die Staatsanwaltschaft senden innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis der Aktenvermerke!!! Am Besten mit Einschreiben oder auch unter Zeugen einwerfen in den Briefkasten der Staatsanwaltschaft in der Frankfurter Straße gegenüber dem Kino.
Es müssen die Mitarbeitervermerke sein, denn diese enthalten die für Euch wichtigen Eintragungen, die sehr intim sein können.
Diese enthalten teilweise Bemerkungen, die nichts mit einer seriösen Arbeitsvermittlung zu tun haben, sondern eine Vorbereitung für unangenehme Maßnahmen sein sollen, die der Stasimethode entspricht.
Ich schlage vor, möglichst sehr sehr viele Betroffene dazu aufzurufen, von ihrem Akteneinsichtsrecht in die M i t a r b e i t e r v e r m e r k e Gebrauch zu machen und bei Mauern der Behörde gleich Klage auf Einsicht zu erheben bzw. zu versuchen, einen Beratungsschein beim Amtsgericht für die Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zu bekommen und bei diesem/dieser Akteneinsicht zu machen. Bitte nicht nur Einsicht in die Akte, sondern vor allem in die Mitarbeitervermerke!!!!!
Wer gerade eine Klage vor dem SG laufen hat, kann auch dort Akteneinsicht beantragen und durchführen, Kosten ca. 5-10 Cent pro ausgedruckte Seite. Die Akteneinsicht ist dort bisher kostenlos. Aber nicht alle Mitarbeitervermerke werden für ein Verfahren ausgedruckt. Der Rest muss bei der Behörde eingesehen werden.
Auch Leute, die nicht mehr Betroffen sind, sondern Berufstätig sind, können nachträglich in die Akten schauen. Dies ist auch wichtig für die Karriere wenn Unverschämtes drin steht, kann dies einer späteren Bewerbung im öffentlichen Dienst entgegenstehen etc.
Es ist strafrechtlich sinnvoll, Mitarbeitervermerke bis zu drei Jahren zurück einzusehen, weil die strafrechtliche Verjährungsfrist für Verleumdungen und Beleidigungen drei Jahre betrifft.
Wenn Strafantrag gestellt wird – natürlich aus allen rechtlichen Gründen, insbesondere wegen Verleumdung und Beleidigung, dann ist das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft bis zu dem OLG kostenlos und ohne Anwalt möglich.
Der Strafantrag muss innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis des Opfers von der Tat gestellt werden, damit das Opfer das Klageerzwingungsverfahren durchlaufen kann. Ansonsten würde die Bearbeitung eines zu spät eingelegten Strafantrages im Ermessen der Staatsanwaltschaft liegen ohne die Möglichkeit des Opfers, Rechtsmittel einzulegen. Also innerhalb von drei Monaten ab Akteneinsicht bzw. Kenntnis den Strafantrag stellen. Dies gilt für die Privatklagedelikte wie Verleumdung, Beleidigung, die einen Strafantrag zwingend vorschreiben.
Eine mögliche Begründung des Strafantrages lege ich bei.
Sollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen und per Rechtsfolgenbelehrung ermöglichen, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einzulegen, dann bitte
1. Beschwerde innerhalb von 2 Wochen laut Rechtsfolgebelehrung einlegen und begründen.
2. Gleichzeitig innerhalb der Beschwerde oder im Extraschreiben auch Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den jeweiligen Staatsanwalt/Amtsanwalt bzw. Bearbeiter des Falles stellen. Dies ist üblich, damit mit Hilfe der Dienstaufsicht auch die Möglichkeit besteht, auf derselben Staatsanwaltsebene den Fall wieder aufzunehmen. Diese Möglichkeit solltet Ihr Euch nicht entgehen lassen, damit Ihr später noch mal Beschwerde einlegen könnt, wenn es wiederum – scheinbar schlüssig begründet – eingestellt wird.
3. Nach Beschwerdeeinlegung wird entweder das Verfahren wieder aufgenommen oder es kommt ein Bescheid von der Generalstaatsanwaltschaft, dagegen könnt Ihr laut Rechtsfolgebelehrung innerhalb eines Monats vorgehen, aber nur per Anwaltszwang/per Anwältin.Erst wenn dieser Bescheid kommt, womit Ihr aufgeklärt wird, dass der nächste Schritt nur mit anwaltlicher Hilfe zu machen ist, könnt Ihr überlegen, ob Ihr zu einer Anwältin/Anwalt geht, Prozeßkostenhilfe beantragt oder Euch darüber beraten läßt, was zu tun ist.
4. Beachtet, dass Ihr unabhängig von diesem Rechtsmittel auch bei Nichteinlegung des Rechtsmittels durch eine/n Anwält(in) die Möglichkeit der Dienstaufsichtbeschwerde innerhalb der Frist habt, wovon Ihr Gebrauch machen solltet. Gleichzeitig habt Ihr dann bei Privatklagedelikten (Beleidigung/Verleumdung) die Möglichkeit bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Straftat wie eine normale Klägerin/Kläger beim Amtsgericht per Prozeßkostenhilfe Privatklage gegen den Autor des Aktenvermerks bzw. Fallmanager bzw. Amtsträger der Arbeitsförderungsagentur zu stellen, wenn die Straftat wegen § 270 StPO eingestellt oder das öffentliche Interesse abgelehnt wurde. Die Straftat verjährt in drei Jahren ab Aktenvermerkseintragung durch den Täter in Form des Fallmanagers etc.
5. Wenn der Vorgesetzte in seinem Antwortschreiben die beleidigenden Vermerke etc. rechtfertigt, könnt Ihr auch gegen ihn unter Umständen vorgehen (siehe oben), aber nur innerhalb von drei Monaten ab Briefankunft Strafantrag erheben. Wenn dies gemacht worden ist, dann: Verjährung der Tat drei Jahre nach Briefankunft.
Beachtet, dass im Laufe eines längeren Verfahrens die Dreijahresfrist nicht abläuft, da sonst der Täter nicht mehr verurteilt werden darf.
Wenn einige oder viele Betroffene feststellen, dass in den Mitarbeitervermerken merkwürdige oder sogar strafrechtlich relevante Dinge stehen, so ist zu überlegen, wie dies unter Nennung der feindlichen Amtsträger politisch (sachlich bleibend) anzugehen ist, zum Beispiel durch eine Petition im Landtag oder im Stadtparlament: Thema: Verunglimpfung von Arbeitslosen etc.“ am Beispiel der Amtsträger XY (Amtsträger-Namen und Behördenangabe).
AmtsträgerInnen sind alle FallmanagerInnen bzw. SachbearbeiterInnen der Vermittlungsabteilung der Arbeitsförderungsagenturen.
Das Strafverfahren bzw. die staatsanwaltschaftliche Überprüfung lohnt sich allemal, da während des Verfahrens die Karriereaussichten der betroffenen AmtsträgerInnen ruhen.
Außerdem sind wir es der sozialen Gerechtigkeit schuldig, dass diese Diffamierungen bzw. „Schweinereien“ zu Lasten der Menschenwürde von Arbeitslosen aufhören.
Ich habe bei der Ausstellung „Deutsche Grammatik“ Stasitexte eingesehen und festgestellt, dass diese vom Prinzip her den Akteneintragungen im Beispielsfall entsprechen.
Bitte veröffentlicht diese Möglichkeiten für alle Betroffenen. Im Nachfolgenden gebe ich Textvorschläge für die Strafanträge und die Rechtsmittel:
Mit freundlichen Grüßen Maja



Absender

An die zuständige Staatsanwaltschaft Kassel etc. Adresse der Staatsanwaltschaft…

Betreff: Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen, insbesondere wegen Beleidigende Verleumdung, Verleumdung, Beleidigung, Amtsmißbrauch gegen den Fallmanager XY, von der Arbeitsförderungsagentur in...z.B. Kassel, Straße, PLZ Kassel etc. (Sitz der Behörde angeben)

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen gegen den Fallmanager XY von der Behörde...
Begründung:
Ich lege Ihnen in Kopie folgende Aktenvermerke vor:
Aktenvermerk vom... , Aktenvermerk vom.. etc.
Aufgrund der Aktenvermerke ... ist erkennbar, dass ich Opfer einer beleidigenden Verleumdung geworden bin. Da Amtsträger mit dem Gebrauch von Akteneinsichtsrechten rechnen müssen, fühle ich mich durch diese diffamierenden Äußerungen beleidigt.
Diese mich diffamierenden Äußerungen sind bekannterweise in der EDV der Behörde gespeichert und bundesweit abrufbar. Dies ist dem Fallmanager, der diese Diffamierungen geschrieben hat, bekannt.
Folgendes ist zu den diffamierenden Äußerungen zu sagen.......
Besonders folgende Äußerungen sind geeignet, mir aus folgenden Gründen besonders zu schaden etc.:...
(Ich habe bei den Terminen den Zeugen KK mit gehabt, der ...bestätigen kann, dass die Aktenvermerke vom... falsche Dinge etc.... enthalten / Wahrheitsverzerrend, Wichtiges nicht enthalten etc.)
Ich möchte Sie bitten, die Ermittlungen aufzunehmen und mich über das Ergebnis zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen, Ort, Datum, Unterschrift

Absender

An den Generalstaatsanwaltschaft bei dem (Kopie dieses Schreiben an die Staatsanwalt OLG Frankfurt/Main senden wegen der darin enthaltenden Gerichtsstraße 2 Dienstaufsichtsbeschwerde) 60256 Frankfurt/Main X-seitiges Schreiben

1. Einlegung der Beschwerde gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft vom ... , Aktenzeichen: aufgrund des Strafantrages gegen Fallmanager XY ... aus allen rechtlichen Gründen
2. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwalt.. UX

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Beschwerde gegen den oben genannten Bescheid ein und erhebe außerdem Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Staatsanwalt UX, der den Bescheid erlassen hat. Die Begründung für die Beschwerden und die Dienstaufsichtsbeschwerde lautet wie folgt:
Der Schutz der Ehre und der Menschenwürde ergibt sich als unmittelbar anzuwendendes Gesetz aus Artikel 1 Absatz 3 Grundgesetz und aus den Strafvorschriften für die vollziehende Gewalt und für die Rechtsprechung. Amtsträger gelten als Bestandteil des Staates und können sich nicht auf die Grundrechte als Abwehrrechte gegenüber mir als Bürger(in) berufen, sondern die Abwehrrechte dienen nur und ausschließlich den BürgerInnen als Schutzrechte gegenüber staatlichem Handeln.
Die FallmanagerInnen/SachbearbeiterInnen der Arbeitsförderung sind AmtsträgerInnen.
§ 193 StGB ist aus verfassungsrechtlichen Gründen bei beleidigender Verleumdung nicht anwendbar, vgl. Literatur, Verfassungsrecht. Ebenfalls nicht bei Formalbeleidigungen. Der Staatsanwalt UX hat dies nicht berücksichtigt...
Es besteht Wiederholungsgefahr. Die Einstellung einer eindeutig vorliegenden beleidigenden Verleumdung und der damit verbundenen weiteren Delikte ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich, da zwischen Opfer und Beschuldigte ein die finanzielle Existenz betreffendes Abhängigkeitsverhältnis und Amtsträgermachtverhältnis besteht, bei dem sich der Amtsmissbrauch besonders gravierend auswirkt. Insbesondere besteht wegen der verfassungsrechtlichen Problematik des unausgereiften SGB II und ALG II-Rechts ein verfassungsrechtlich höchst eingeschränkter Rechtsschutz entgegen Artikel 19 Grundgesetz. (keine aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs trotz sofortiger erheblicher Einkommens/ALG-Absenkung etc, Überlastung der Sozialgerichtsbarkeit, Verfahrenslänge, ungewöhnlich lange Eilverfahrensbearbeitung, hohe Zahl rechtswidriger Amtshandlungen, Willkür, Schikanefälle). Weiterführende Homepages von Betroffenen sind unter anderem: Widerspruch und Klage - Startseite Erwerbslosen Forum Deutschland (Portal) Tacheles - Aktuelle Informationen zum Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung ...
Beleidigende Formulierungen sind vermeidbar und zeugen von Willkür, Ermessensfehlgebrauch, Befangenheit, Schikane, Ausdruck der Geringschätzung gegen den zu Vermittelnde/n. Beleidigende Formulierungen sind Diffamierungen, die kontraproduktiv sind und gemäß objektiver Kriterien überhaupt nichts mit Arbeitsvermittlung zu tun haben können, sondern das Gegenteil bewirken. Daher erstaunt die Begründung des Staatsanwaltes, die nicht nachvollziehbar ist.
((
....Sonstiges, je nach Falls
Auseinandersetzung mit der Begründung des Staatsanwaltes hier...
Falls Vorsatz des Fallmanagers abgelehnt worden ist, sollten Indizien genannt werden, die den Vorsatz des Fallmanagers erkennbar machen können. Die euch zugesendete Aussage des Fallmanagers als Beschuldigter kann nicht in Ordnung sein etc. Vorsatz = wissentliches und willentliches Handeln/Diffamieren.
Merkwürdige Begründungen können erklärungsbedürftig sein, zum Beispiel, dass es andere juristische Möglichkeiten geben soll, dann sollte dies als erklärungsbedürftig bezeichnet werden, da es in der Regel nicht stimmt und die Staatsanwaltschaft oftmals falsche (juristische) Argumente nennt, also eine „WischiwaschiAblehnung“ reinschreibt. Denn Staatsanwälte sind oft überfordert! Wenn die Staatsanwälte ihre Begründung mit vielen diversen Gerichtsurteilen bestücken, muss dies nichts heißen. Es soll nur die Opfer beeindrucken und diese von der Rechtsmitteleinlegung abhalten. Solche Urteils-Angaben können sogar für den vorliegenden Fall falsch sein oder falsch angewendet werden!!! So wurde schon mal das Meinungsfreiheitsgrundrecht samt Angabe der BverfGRechtsprechung einem Amtsträger zugestanden, obwohl Grundrechte Abwehrrechte der BürgerInnen gegen den Staat sind und nicht umgekehrt! Etc Daher werden gern diverse Ablehnungsgründe genannt, die aber allesamt falsch sein können. Gern wird zuletzt einfach der Vorsatz des Amtsträgers abgestritten, was aber nicht beeindrucken sollte. Beleidigungsdelikte werden gern auf solche unsinnige Weise abgeschmettert = Regelfall bei den StaatsanwältenInnen!!!
))

Es wurden entgegen dem informationellen Selbstbestimmungsrechtes und entgegen Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz (Verbot von Diskriminierungen aufgrund politischer Anschauungen) unzulässige Fragen gestellt, die Gegenstand der Diffamierung sind.. Beispiel Aktenvermerk vom Datum, wo auch völlig falsche Angaben enthalten sind.
Weil...
Mehrere Aktenvermerke weisen jedoch gerade auf solche Diffamierungen wegen ...(politischen Anschauung), Partei/Gewerkschaftszugeh. Etc. ausdrücklich hin.

Der Fallmanager hat Aktenvermerke angefertigt, die Abwertungen meiner Persönlichkeit
enthalten ....sowie diffamierende Äußerungen, die...
Darunter sind die angeführten Formalbeleidigungen.

Sofern der Staatsanwalt UX mit seiner Begründung suggeriert, Arbeitslose müssen Ehrverletzungen und Persönlichkeitsabwertende Diffamierungen hinnehmen. (Entgegen Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz) ist dies nicht mit der Menschenwürde zu vereinbaren....

Ein mit unserer Verfassung des Grundgesetzes samt Landesverfassungsrecht zu vereinbarendes Abwertungsrecht existiert nicht. Grundrechtseingriffe durch Amtshandlungen setzen aber eine auf den Grundrechtseingriff bezogene Rechtsgrundlage voraus, die hier nicht existiert. Daher liegt auch formal eine rechtswidrige Amtshandlung d. Beschuldigten Amtsträgers/Fallmanagers XY vor.
Denn bereits in der Wahl der Formulierungen durch den Fallmanager XY liegen diverse beleidigende Verleumdungen und Formalbeleidigungen, die nicht rechtfertigbar sind.
Die Begründung des Staatsanwaltes UX ist nicht nachvollziehbar.
Amtshandlungen müssen den Grundsatz der Gleichwertigkeit aller Menschen ohne Ansehen der Person, Artikel 2 i.V. m. Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz beachten.
Der Staatsanwalt UX verkennt die prekäre Situation, in dem diese beleidigende Verleumdung und Abwertung meiner Persönlichkeit, die mittels der EDV bundesweit abrufbar ist, willentlich geschaffen wurde. ....
...
Auch folgende Unwahrheiten sind enthalten, Beispiele mit Begründung:...
Durch die Diffamierende Aktenvermerke....

Die darin liegende Verachtung wird mir gegenüber ausdrücklich deutlich gemacht.
(Evtl. Nachteile dadurch etc.)
Ich möchte Sie bitten, die Ermittlungen wieder aufzunehmen und mich über das Ergebnis zu informieren.

Kassel, den ...
oder Mit freundlichen Grüßen Ort/Datum oben oder hier mit Unterschrift

((
Natürlich kann die obige verfassungsrechtliche Begründung auch schon im Strafantrag enthalten sein oder doppelt aufgeführt werden.
))
Absender

An den Generalstaatsanwalt Einschreiben oder Einwurf OLG Frankfurt/Main Gerichtsstraße 2 60256 Frankfurt/Main X-seitiges Schreiben

Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Generalstaatsanwalt NN wegen Ablehnung meines Anliegens aufgrund meines Strafantrages gegen den Fallmanager XY und meiner Beschwerde vom... mit dem AZ ...

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen die Begründung des Generalstaatsanwaltes NN Dienstaufsichtsbeschwerde ein mit folgender Begründung:
Die Begründung des Generalstaatsanwaltes NN ist nicht nachvollziehbar.
Die Einstellung des Verfahrens nach welcher? Rechtsgrundlage ist nicht nachvollziehbar.
Es liegen schriftliche Beweise in Form der Aktenvermerke vor, die Folgendes belegen:….
((Auseinandersetzung mit der Begründung des Generalstaatsanwaltes hier...
Falls Vorsatz des Fallmanagers abgelehnt worden ist, Indizien nennen, die den Vorsatz des Fallmanagers erkennbar machen können. Die Aussage des Fallmanagers als Beschuldigter kann nicht in Ordnung sein etc.
(Die verfassungsrechtlichen Argumente können hier wiederholt werden)
(Falls erforderlich, die Frage stellen: „Warum haben Sie nichts über die Privatklage geäußert?“ „Was ist damit?“ „ Ist die Privatklage freigegeben?“ ((Wenn nach § 270 StPO, dann ja)) ))
Ich möchte Sie bitten, die Ermittlungen gegen den Fallmanager XY wieder aufzunehmen und mich über das Ergebnis zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ort/Datum/Unterschrift
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alt 11.12.2008, 16:02   #2
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Beiträge: 30
Standard AW: : Gegen die rechtswidrige Praxis der Arbeitsförderungsagenturen

Diese Vermutung, lieber Martin, hatte ich auch schon.

Bei meinem letzten Termin in der Arge, hat mich die SB nochmal daraufhingewiesen, das mich SB X darüber eingehend aufgeklärt hätte, auf meine Frage woher sie das wisse, ob sie dabei war, erhielt ich die Antwort, das das im PC im Protokoll stünde. Aha und dann war mir auch gleich die gereizte Stimmung klar.

Meine Frage ist jetzt, kann ich bei meinem nächsten Termin darauf bestehen, das mir das gleich ausgedruckt bzw. gegeben wird? Und woher weis ich, daß sie nicht nur das markierte im Text ausdruckt? Oder muß sie mir den Bildschirm mit Protokoll zeigen?

Also ich würde das gerne machen beim nächsten Termin, möchte nur sicher gehen, das vorher nichts verändert werden kann.

Sollten die Damen allerdings hier mitlesen, was ich durchaus für möglich halte, dann wird es eh vorher korrigiert. Aber an Stasimethoden, überhaupt im Umfang mit uns Menschen, habe ich auch schon denken müssen, besser ich sag dazu nichts weiter ...

LG Satis

PS. Martin diese Seite ist einfach großartig, Spende ist unterwegs. Fällt leider nur nicht sehr groß aus.
Satis ist offline  
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Alt 12.12.2008, 00:42   #3
Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 397
Standard AW: : Gegen die rechtswidrige Praxis der Arbeitsförderungsagenturen

Meiner Ansicht nach sind die Vermerke Bestandteil der Akte und sind insofern bei einem Antrag auf Akteneinsicht zu berücksichtigen. Es ist eben eine Akte, die nicht aus Papier besteht. In vielen Argen gibt es Papier-Akten nur noch in der Leistungsabteilung, die Fallmanager/Sachbearbeiter dokumentieren alles in digitaler Form.

Einfluss auf den Inhalt dieser Vermerke zu nehmen dürfte schwierig sein, da sie wahrscheinlich meistens erst nach dem Gesprächstermin geschrieben werden und im übrigen nachträglich weder gelöscht noch verändert werden können.

Mir sind viele Vermerke mit abwertendem, diskriminierenden, vielleicht auch strafbarem Inhalt bekannt, die auf interessante Weise die Vorurteile der Sachbearbeiter offenbaren.

Beruflich hatte ich das ein oder andere Mal Zugang zu solchen Vermerken. Von "kann nicht in Tätigkeiten mit Kundenkontakt vermittelt werden, weil er schwarz ist" über "stank intensiv nach Parfum und war nuttig angezogen" bis zu "mit monatlich unterschiedlichem Einkommen macht der zu viel Arbeit, Sanktionsmöglichkeiten oder ganz raus?" war alles dabei. Schön auch: "XY hat zugegeben, dass er gelegentlich für einen Freund, der manchmal Parties veranstaltet, Flyer verteilt und dafür auf der Party kostenlos ein Bier trinken darf. Schwarzarbeit oder Einkommen?"
__________________
Viele Grüße

rheinländerin
rheinlaenderin ist offline  
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