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einbürgerung vs. hartz4; in Forum: Information; hallo zusammen, ich hoffe dass das hier die richtige stelle ist, für mein posting.. meine Frage; Wenn ich hartz4 beantrage, wird das auch meine einbürgerungantrag in der zukunft gefährden?selbst wenn ...| Tags: einbuergerung, hartz4 |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.03.2010
Beiträge: 3
| hallo zusammen, ich hoffe dass das hier die richtige stelle ist, für mein posting.. meine Frage; Wenn ich hartz4 beantrage, wird das auch meine einbürgerungantrag in der zukunft gefährden?selbst wenn ich dann einen neuen job gefunden habe ? oder spielt es nur eine rolle wenn ich die einbürgerung während ich hartz4 beziehe beantrage? danke schön.. Gigi. |
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| | #2 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 03.01.2010 Ort: Cottbus
Beiträge: 5
| Hallo, wenn du irgendwann während deines Aufenhaltes ALG II erhältst ist das wohl kein Problem. Wenn du alle Auflagen, wie z.B. Aufenthaltszeit, ausreichendes Einkommen für dich bzw. für eventuelle Angehörige, Sprachkenntnisse etc. während deines Antrages erfüllen kannst, dürfte das kein Hindernis sein. Ein nachgewiesener, erfolgreicher Integrationskurs kann die Wartezeit um ein Jahr verkürzen. Bei einem Arbeitsvertrag ist es wichtig das er bereits die Probezeit "überlebt" hat, besser er ist unbefristet. (persönliche Erfahrung). Ohne gibt es nicht einmal die Niederlassungserlaubnis. LG Spirit |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.09.2008 Ort: Mittelfranken
Beiträge: 424
| Mein Bekannter ist Kroate und kann sich nicht einbürgern, solange er Alg2 bekommt! Ist u.a eine der Auflagen, dass man eben Arbeit hat. Hab den Antrag gesehn, ist also wohl noch ziemlich aktuell, kann aber auch sein, dass sie´s geändert haben, denke aber nicht. Mal davon abgesehn, dass seine Ausbürgerung mehr als 1000€ kosten würde und es nictg mal sicher ist, dass sie ihn rauslassen..... bei ihm wärs also das beste, abzuwarten, bis Kroatien demnächst in die EU kommt |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 03.01.2010 Ort: Cottbus
Beiträge: 5
| Richtig, Lexxy, mein Mann ist Algerier und bekam da er zu wenig verdient nicht einmal die Niederlassungserlaubnis. Über Einbürgerung kann man in -Regierung online- die genauen Bedingungen nachlesen. Besser ist noch ein guter Anwalt, wir bekamen bei mündlicher Vorsprache in der Behörde sogar falsche Auskünfte..... |
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| | #5 |
| Gast
Beiträge: n/a
| @Esreicht: Es reicht. Was sollen diese abstrusen Links hier in dem konkreten Hilfethread? |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.03.2010
Beiträge: 3
| Hallo nochmal : danke für die hilfreichen antworten, es ist mir sehr bewusst mein eigenes geld verdienen zu müssen sonst gibt es keine einbürgerung, die frage aber OB ICH DANACH (IRGENDWANN WERDE ICH JA MAL WIEDER ARBEITEN)DANN DIE EINBÜRGERUNG GEFÄHRDEN KANN INDEM ICH JETZT HARTZ4 BEZIEHE, denken die behörden nicht"aaaahh er hat mal FRÜHER Hartz 4 bekommen, dann kann er sich die einbürgerung abschminken selbst wenn er jetzt arbeitet"????? wie gesagt ,ob hartz4 beziehen, heute , morgen eine schlechte auswirkung auf die einbürgerung haben wird selbst wenn ich dann arbeite und mein eigenes geld verdiene. Danke |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.03.2010
Beiträge: 3
| @spirit wenn dein mann zu wenig verdient ist es leider ein problem in bayern muss man, miete,strom,heizung (nachweis über die höhe vorzeigen)von dem gehalt zahlen und dazu müssen pro person 316 euro übrig bleiben das ist die richtlinie, achja und 12 m² pro person in der wohnung.mir fehlten damals 3 euro ich hatte 313 euro und wurde fast abgelehnt ![]() und schon bekam ich die niederlassungserlaubnis. wenn es ihm wenig fehlt um die NE zu erlangen....naja du weisst jetzt was zu tun;) |
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 03.01.2010 Ort: Cottbus
Beiträge: 5
| @gigi, das Problem ist, wenn man wissen möchte ob es so oder so richtig ist, kann man sich auf die Erfahrungen von anderen Ausländern kaum verlassen. Jeder hat seine eigene Geschichte, die Vorschriften ändern sich und wenn man dann genauer nachfragt, scheint jedes Amt ein Ermessensspielraum zu haben. Verlassen kannst du dich jedenfalls nicht auf die Ratschläge und wenn sie noch so gut gemeint sind. Kurz, was in Brandenburg möglich ist, muss in Bayern noch lange nicht funktionieren. Deswegen mein dringender Rat, Anwalt fragen und wenn nötig Hilfe in Anspruch nehmen. Jedenfalls habe ich noch nie gehört das vorheriger Hartz-Bezug im Vorleben bei der Einbürgerung Sorgen macht, mein Mann auch nicht. |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 12.11.2009 Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 279
| Hallo, schau mal bei Auslnderrecht-Portal von Praktikern und schreibe Deine Frage dort im Forum. Die Leute dort kennen sich sehr gut im Ausländerrecht aus. Grüße Arbeitssuchend
__________________ Meine Beiträge stellen meine persönliche Meinung dar und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen. |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.668
| Maßgeblich auch für die Einkommensberechnung dürfte hier sein: BVerwG Urteil vom 26.8.2008 - 1 C 32.07
__________________ Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut.(Lord Acton) |
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| Danke @Koelschejong sagt: |
| | #11 |
| Forumnutzer Registriert seit: 03.03.2010 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 262
| Ich kann in Bochum eine sehr guten Anwalt empfehlen.Der hilft bei der Einbürgerung.Falls Interesse: PN an mich. |
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 16.12.2008
Beiträge: 20
| Was ist ein "sehr guter Anwalt"? Kann er die Einbürgerungsurkunde selber unterschreiben? Und will sich auch keine Goldene Nase dabei verdienen? Auch Personen wie ich, Jg. 1940, die in der "Ostmark" als "Deutsche" geboren wurden, mussten sich später in Westdeutschland wieder einbürgern lassen, weil es den Mächtigen der Welt anno 1944 so gefallen hat, Österreich als "erstes Opfer Nazideutschlands" einzustufen und damit eine der großen und dreisten Geschichtslügen zu etablieren - unbeschadet des Umstandes, dass dort NS-Gesindel bereits in der 4 Generation politisch aktiv ist. Wie auch in Deutschland gelangte ein alter Nazi-Bandit ebenfalls auf den Sessel des Bundespräsidenten. Ich musste seinerzeit bei der "Einbürgerung" meine wirtschaftliche Existenzfähigkeit unter Beweis stellen, Steuerbescheide der letzten 3 Jahre vorlegen und 5.000 (fünftausend) DM Gebühren dem Regierungspräsidium Darmstadt entrichten. Dem Bundesverwaltungsamt war ich ein Jahr zuvor noch zu wenig "deutsch-stämmig". Der "Anwalt" eine Pfeife, die mich 2.000 DM kostete. Meine Eltern waren ja keine Traktoristen aus Kasachstan ohne deutsche Sprachkenntnisse oder Chilenische Gauchos mit Vorfahren, die um 1810 auswanderten. Dann erst kam der Wisch, ohne Anwalt und nach einem Gespräch beim ersten intelligenten Entscheidungs-Vorbereiter in dieser Angelegenheit. Heute, nach dem EU-Beitritt Österreichs, könnte ich mir ob meiner eigenen Dummheit den Kopf abreissen. Gelte ich nun in Österreich genau so viel und wenig wie einer aus Timbuktu und müsste für eine Dauerniederlassung Bitte-Bitte machen und einen Batzen Geld mitbringen... |
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