Grundsicherung SGB XII
Fahrtkostenerstattung fuer Wohnungssuche im Rahmen der Grundsicherung; in Forum: Information; Als Rentner im Rahmen der Grundsicherung SBG XII habe ich Anspruch auf Erstattung der Warm-Mietkosten. Zur Zeit lebe ich in Bayern kostenlos bei einem Freund, muß diese Wohnung aber in ...![]() |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.02.2010
Beiträge: 1
| Als Rentner im Rahmen der Grundsicherung SBG XII habe ich Anspruch auf Erstattung der Warm-Mietkosten. Zur Zeit lebe ich in Bayern kostenlos bei einem Freund, muß diese Wohnung aber in diesem Monat verlassen. In Bayern finde ich keine angemessene Wohnung, die voll vom lokalen Sozialamt bezahlt wird. Eine teurere Wohnung kann ich mir aber nicht leisten. Ich habe jetzt aus Schleswig-Holstein und den neuen Bundesländern mehrere Wohnungsangebote, die 2 Fragen habe ich dazu: Mein derzeitiges, für mich zuständige bayerische Sozialamt verweigert mir (obwohl meine Mini-Rente exakt dem Regelsatz entspricht und nur um Pfennige übersteigt) a) die einmalige Finanzierung einer Bahnfahrt nach Nord-Deutschland, um eine der mehreren, konkreten und nachgewiesenen Wohnungen und mich bei den dortigen lokalen Sozialämtern vorzustellen und anzumelden (mit allen habe ich direkten Email-Kontakt). Kein Vermieter schließt dort einen Mietvertrag ab, ohne mich persönlich kennengelernt zu haben. Die dazu notwendigen Bahnfahrtkosten (€ 260), Hotel, Verpflegung und Bus, Straßenbahn summieren sich für 3 Tage auf mindestens € 500,--. Gibt es für diesen Einzelfall eine Rechtsgrundlage im SGB XII??? b) nachdem ich in Nord-Deutschland eine vom lokalen Sozialamt akzeptierte Mietwohnung angemietet habe, muß ich von Bayern erneut meine Habe in die neue Wohnung bringen. Mit einem kleinen Mietwagen (One-Way), der für meine Habe ausreicht, fallen Kosten von € 250,-- an, für die nach Aussage aller norddeutscher Sozialämter mein lokales Sozialamt in Bayern zuständig wäre. Gibt es auch hierfür eine Rechtsgrundlage im SGB XII oder eine Rechtsprechung, die ich meinem jetzigen lokalen Sozialamt in Bayern als Referenz vorlegen kann?? |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.06.2009 Ort: Hamburg
Beiträge: 124
| Zitat:
ein paar Denkfalten hinsichtlich der Frage, ob diese Aussage wirklich für GANZ Bayern gelten soll. Solche von Dir begehrten Kosten würde das SozA wohl nur für den - von Dir hier aber nicht beschriebenem Fall - bezahlen, dass Du über einen sehr langen Zeitraum (!) vergeblich (!) und in Bayern bzw. Deinem näheren Umfeld (!) gesucht hast. Nur dann kommen Zusatzkosten wie Courtage usw. überhaupt infrage! Dies als erste Einschätzung, vielleicht bekommst Du ja noch positive(re) Antworten in Deinem Sinne. Das hofft jedenfalls für Dich der Romeo | |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 27.11.2009
Beiträge: 174
| Zitat:
![]() Das es in Bayern keine günstigen Wohnungen gibt das halt ich für ein Gerücht, klar in München und Starnberg sieht das anderes aus, aber Bayern ist groß | |
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