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Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > Grundsicherung SGB XII > Fahrtkostenerstattung fuer Wohnungssuche im Rahmen der Grundsicherung

Grundsicherung SGB XII

Fahrtkostenerstattung fuer Wohnungssuche im Rahmen der Grundsicherung; in Forum: Information; Als Rentner im Rahmen der Grundsicherung SBG XII habe ich Anspruch auf Erstattung der Warm-Mietkosten. Zur Zeit lebe ich in Bayern kostenlos bei einem Freund, muß diese Wohnung aber in ...

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Alt 09.02.2010, 14:22   #1
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Registriert seit: 09.02.2010
Beiträge: 1
Standard Fahrtkostenerstattung fuer Wohnungssuche im Rahmen der Grundsicherung

Als Rentner im Rahmen der Grundsicherung SBG XII habe ich Anspruch auf
Erstattung der Warm-Mietkosten.

Zur Zeit lebe ich in Bayern kostenlos bei einem
Freund, muß diese Wohnung aber in diesem Monat verlassen.

In Bayern finde ich keine angemessene Wohnung, die voll vom lokalen
Sozialamt bezahlt wird. Eine teurere Wohnung kann ich mir aber nicht
leisten.

Ich habe jetzt aus Schleswig-Holstein und den neuen Bundesländern
mehrere Wohnungsangebote, die

2 Fragen habe ich dazu:

Mein derzeitiges, für mich zuständige bayerische Sozialamt verweigert
mir (obwohl meine Mini-Rente exakt dem Regelsatz entspricht und nur um
Pfennige übersteigt)

a) die einmalige Finanzierung einer Bahnfahrt nach Nord-Deutschland, um
eine der mehreren, konkreten und nachgewiesenen Wohnungen und mich bei
den dortigen lokalen Sozialämtern vorzustellen und anzumelden (mit allen
habe ich direkten Email-Kontakt). Kein Vermieter schließt dort einen
Mietvertrag ab, ohne mich persönlich kennengelernt zu haben.
Die dazu notwendigen Bahnfahrtkosten (€ 260), Hotel, Verpflegung und
Bus, Straßenbahn summieren sich für 3 Tage auf mindestens € 500,--.

Gibt es für diesen Einzelfall eine Rechtsgrundlage im SGB XII???

b) nachdem ich in Nord-Deutschland eine vom lokalen Sozialamt
akzeptierte Mietwohnung angemietet habe, muß ich von Bayern erneut meine
Habe in die neue Wohnung bringen. Mit einem kleinen Mietwagen
(One-Way), der für meine Habe ausreicht, fallen Kosten von € 250,-- an,
für die nach Aussage aller norddeutscher Sozialämter mein lokales
Sozialamt in Bayern zuständig wäre.

Gibt es auch hierfür eine Rechtsgrundlage im SGB XII oder eine
Rechtsprechung, die ich meinem jetzigen lokalen Sozialamt in Bayern als
Referenz vorlegen kann??
franzenpeter ist offline  
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Alt 09.02.2010, 16:01   #2
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Registriert seit: 06.06.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 170
Standard AW: Fahrtkostenerstattung fuer Wohnungssuche im Rahmen der Grundischerung

Zitat:
In Bayern finde ich keine angemessene Wohnung, die voll vom lokalen Sozialamt bezahlt wird.
Wenn ich das lese, dann bilden bei mir zumindest schon mal
ein paar Denkfalten hinsichtlich der Frage, ob diese Aussage
wirklich für GANZ Bayern gelten soll.

Solche von Dir begehrten Kosten würde das SozA wohl nur für den -
von Dir hier aber nicht beschriebenem Fall - bezahlen, dass Du über
einen sehr langen Zeitraum (!) vergeblich (!) und in Bayern bzw.
Deinem näheren Umfeld (!) gesucht hast.
Nur dann kommen Zusatzkosten wie Courtage usw. überhaupt
infrage!

Dies als erste Einschätzung, vielleicht bekommst Du ja noch
positive(re) Antworten in Deinem Sinne.
Das hofft jedenfalls für Dich der
Romeo
Romeo ist offline  
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Alt 09.02.2010, 17:02   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer/in
 
Registriert seit: 27.11.2009
Beiträge: 336
Standard AW: Fahrtkostenerstattung fuer Wohnungssuche im Rahmen der Grundsicherung

Zitat:
Zitat von franzenpeter Beitrag anzeigen
Als Rentner im Rahmen der Grundsicherung SBG XII habe ich Anspruch auf
Erstattung der Warm-Mietkosten.

Zur Zeit lebe ich in Bayern kostenlos bei einem
Freund, muß diese Wohnung aber in diesem Monat verlassen.

In Bayern finde ich keine angemessene Wohnung, die voll vom lokalen
Sozialamt bezahlt wird. Eine teurere Wohnung kann ich mir aber nicht
leisten.

Ich habe jetzt aus Schleswig-Holstein und den neuen Bundesländern
mehrere Wohnungsangebote, die

2 Fragen habe ich dazu:

Mein derzeitiges, für mich zuständige bayerische Sozialamt verweigert
mir (obwohl meine Mini-Rente exakt dem Regelsatz entspricht und nur um
Pfennige übersteigt)

a) die einmalige Finanzierung einer Bahnfahrt nach Nord-Deutschland, um
eine der mehreren, konkreten und nachgewiesenen Wohnungen und mich bei
den dortigen lokalen Sozialämtern vorzustellen und anzumelden (mit allen
habe ich direkten Email-Kontakt). Kein Vermieter schließt dort einen
Mietvertrag ab, ohne mich persönlich kennengelernt zu haben.
Die dazu notwendigen Bahnfahrtkosten (€ 260), Hotel, Verpflegung und
Bus, Straßenbahn summieren sich für 3 Tage auf mindestens € 500,--.

Gibt es für diesen Einzelfall eine Rechtsgrundlage im SGB XII???

b) nachdem ich in Nord-Deutschland eine vom lokalen Sozialamt
akzeptierte Mietwohnung angemietet habe, muß ich von Bayern erneut meine
Habe in die neue Wohnung bringen. Mit einem kleinen Mietwagen
(One-Way), der für meine Habe ausreicht, fallen Kosten von € 250,-- an,
für die nach Aussage aller norddeutscher Sozialämter mein lokales
Sozialamt in Bayern zuständig wäre.

Gibt es auch hierfür eine Rechtsgrundlage im SGB XII oder eine
Rechtsprechung, die ich meinem jetzigen lokalen Sozialamt in Bayern als
Referenz vorlegen kann??
Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, dann willst du das schöne Bayern verlassen und dich an der Ostsee niederlassen
Das es in Bayern keine günstigen Wohnungen gibt das halt ich für ein Gerücht, klar in München und Starnberg sieht das anderes aus, aber Bayern ist groß
mathias74 ist gerade online  
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