Existenzgründung und Selbstständigkeit
Selbstständigkeit, verschiedene Fragen; in Forum: Information; Hallo! Im Moment beziehen meine Frau und ich Alg2. Ich gehe im Moment noch für eine Zaéitarbeitsfirma arbeiten, allerdings nur noch bis Anfang Dezember. Nächstes Jahr (Januar) möchten wir (oder ...![]() |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 31.07.2010
Beiträge: 8
| Hallo! Im Moment beziehen meine Frau und ich Alg2. Ich gehe im Moment noch für eine Zaéitarbeitsfirma arbeiten, allerdings nur noch bis Anfang Dezember. Nächstes Jahr (Januar) möchten wir (oder besser nur ich?) ein Kleinunternehmen (als Dienstleister) gründen. Dazu habe ich nun verschiedene Fragen: 1. Wenn ich das Unternehmen zusammen mit meiner Frau ausüben möchte, sind wir dann automatisch eine GbR? Das Unternehmen selbst zu gründen, und sie als Arbeitskraft einzustellen wird wohl wenig Sinn machen, weil ich anfangs nur etwa 300 Euro Einnahmen pro Monat erwarte. Oder seh ich da was falsch? Was wäre da das beste für uns? 2. Bei meinem derzeitigen Arbeitseinkommen gibt es ja 100 Euro Freibetrag, und was darüber hinausgeht, wird bis auf 10 bzw 20% einbehalten. Gelten die gleichen Freibeträge auch bei Einkommen aus selbstständiger Arbeit? 3. Was ist, wenn ich diese vermuteten 300,- Euro Einkommen eingangs angebe, der Sb dann auch damit meinen Alg2-Bezug berechnet, und sich nachher herausstellt, daß ich nur 200,- Euro Einkommen hatte? Bekommt man dann eine Nachzahlung von der Arge? Oder hat man dann halt Pech gehabt? Sind eine Menge Fragen auf einmal, ich weiß. Ich hoffe, es kann mir jemand helfen, ein bißchen Licht ins Dunkel zu bringen. Uwe |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 12.11.2009 Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 309
| Hallo, das Unternehmen allein zu gründen und Deine Frau fest einzustellen macht insofern Sinn, als es Deine Einnahmen drückt, was geringere Steuern bedeutet. Außerdem wäre Deine Frau dann krankenversichert. Wenn sie selbständig ist (also Mitgesellschafter der GbR) muss sie sich selbst krankenversichern. Wenn Du sie als 400 Euro-Jobber einstellst, kann sie - sofern Du in der gesetzlichen Krankenversicherung bist - bei Deiner KV kostenfrei familienversichert werden. Je geringer die Einnahmen, desto weniger Einkommen kann die Arge verrechnen. Wie lange ist Deine Frau schon arbeitslos? Vielleicht kannst Du ja als Firma eine Förderung von der Arge bekommen, wenn Du sie einstellst ? Für die anderen Fragen werden Dir bestimmt weitere Leute, die sich damit besser auskennen, noch Infos geben. Grüße Arbeitssuchend
__________________ Meine Beiträge stellen meine persönliche Meinung dar und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen. |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.761
| So lange aufstockend ALG II bezogen wird, zahlt ARGE ohnehin die KV, zumindest wenn man vorher gesetzlich versichert war. Frau einstellen bei € 300 Gewinn wird ARGE mit größter Wahrscheinlichkeit nicht akzeptieren. Steuer - wenn er Steuer zahlen muss, bekommt er mit Sicherheit kein ALG II mehr. Wenn die Schätzung des Einkommens zu optimistisch war, dann gibt's am Ende des Bewilligungszeitraums eine Nachzahlung, umgekehrt natürlich auch eine Rückzahlung, wenn man zu viel bezogen hätte.
__________________ Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut.(Lord Acton) |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 31.07.2010
Beiträge: 8
| Meine Frau ist schon seit vielen Jahren arbeitslos. Aber ich glaube auch, es macht bei 300,- Euro Gewinn nicht viel Sinn, sie als Arbeitskraft einzustellen. Das Dumme ist nur, ich könnte ihre Fähigkeiten wirklich gut brauchen. Macht es denn Sinn, wenn ich das Gewerbe als GbR anmelde, mit meiner Frau und mir als Gesellschafter? Oder kann Sie mir (als meine Frau) auch als nicht Gewerbetreibende und als nicht Angestellte mithelfen, wenn das Gewerbe allein auf meinen Namen läuft? Wenn ich zum Beispiel eine Reinigungsfirma gründen wollte, und sie ab und zu mithilft, müsste sie dann zwingend bei mir angestellt sein, oder auf dem Gewerbeschein stehen? Uwe |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.761
| Googel mal nach "Mithelfende Familienangehörige". Da solltest Du alles Wissenswerte zu dem Thema finden.
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| Danke @Koelschejong sagt: |
| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 31.07.2010
Beiträge: 8
| Vielen Dank! Damit hast du mir den Schubs in die richtige Richtung gegeben! Uwe |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 214
| Zu 1.) Kommt erstmal darauf an, ob du dich mit Hlfe der Arge selbständig machen willst oder ohne. Falls mit Arge dann muss dein Konzept erstmal tragfähig sein! Falls ohne Arge dann kann es Probleme geben, denn da stehst du/ihr nicht mehr dem Arbeitsmarkt in vollem Umfang zur Verfügung, außer du machst dich nur nebenberuflich selbständig. Die Arge könnte dich/euch dann, bei hauptberuflicher Selbständigkeit vom ALGII abmelden. Die Arge zahlt kein ALGII für Leute die sich ohne Hilfe der Arge hauptberuflich selbständig machen und somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen! Gegenteiliges bitte ich mit Quelle zu widerlegen! Zudem kommt es darauf an, ob deine Selbständigkeit mit deiner Dienstleistung, auf längere Zeit gesehen, auch Früchte tragen kann. Wenn es in deiner Region schon genügend Wettbewerber gibt.... Wovon unterscheidest du dich von diesen Mitbewerbern?...... Warum sollten Leute dene Dienstleistung nutzen?.... usw. Kleinunternehmer.... gilt ja eh nur für 1 Jahr, warum also nicht gleich mit MwSt?! Die Rechtsform kannst du selber entscheiden, natürlich gibt es da auch Vorgaben (zu beachten). Zu 2.) Ja! Zu 3.) Die Anlage-EKS enthält Schätzungswerte, da kannst du eintragen und somit angeben was du willst. Das Ganze sollte natürlich nicht aus der Luft gegriffen sondern realistisch sein! ========= Situation, wenn du dich mit Hilfe von der Age selbständig machen wirst (unter Berücksichtigung, was ich schon schrieb in Bezug auf Konzept und Tragfähigkeit: Die Arge wird wohl was dagegen haben, wenn du gleich zu Beginn deine Frau einstellst, da du dann Ausgaben hättest die du ohne "Mitarbeiter/in" nicht hättest. |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 23.01.2010 Ort: Im Westen ...vom Osten ;-)
Beiträge: 1.008
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Stimm so nicht, gilt nur dann für ein Jahr, wenn im 2 .Jahr bereits über 50.000€ Umsatz gemacht werden. Und das muss man erst mal schaffen!
__________________ Diejenigen, die von Gutmenschen sprechen, sind in der Regel Schlechtmenschen! |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 214
| Danke für den Hinweis. ![]() Hier noch was: Zitat:
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.761
| Zitat:
Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst Du bei ALG I (§ 119 Abs. 3 SGB III), nicht bei ALG II. Bei ALG II musst Du 3 Stunden arbeiten können, das wars (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 & 3 SGB II i.V.m. § 8 Abs. 1 SGB II). Es gibt absolut keinerlei Handhabe, dass ARGE jemanden "abmelden" kann - wenn man hilfebedürftig ist, dann hat man Anspruch. Die Aussage Gegenteiliges bitte mit Quelle belegen - erläuter mal bitte, wie Du etwas, das nicht existiert mit Quelle belegen willst.
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 214
| Mir wurde damals mitgeteilt, dass wenn ich mich ohne Arge selbständig mache sie mich vom ALGII abmelden! Die dachten wohl, dass man den längeren Weg dann, mit dem Businessplan und somit dem Konzept, nicht gehen wird. ![]() Mir wurde ja auch erst kürzlich mitgeteilt, dass ich mich weiterhin bewerben muss um eine Festanstellung zu bekommen und mein Gewerbe dann nebenberuflich laufen lassen soll. Jetzt erklär mir, warum darf Arge das, wenn es nicht gesetzlich geregelt ist? Ich bin mit meinem Gewerbe ja leider noch hilfebedürftig! Liegt auch nicht an mir, dass mein Gewerbe nicht so läuft wie ich es gern hätte. Meine Dienstleistungen kann ich, da hab ich Erfahrung. Geändert von Doug (02.08.2010 um 13:25 Uhr) |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.761
| ARGE erzählt nun mal schrecklich viel, wenn der Tag lang ist. Bewerben etc. etc. musst Du Dich so lange, wie Du auch nur einen Cent an ALG II beziehst. In der Praxis aber sieht's dann häufiger so aus, je mehr Du verdienst, desto weniger belästigt Dich ARGE mit dem Unfug. Nebenberuflich/hauptberuflich spielt für ARGE absolut keine Rolle (außer vielleicht für die Statistik, und die muss ja schön aussehen, damit man Monat für Monat neue Erfolgsmeldungen hinauströten kann). Wenn ARGE SB was anderes erzählt, dann erzählt er Quatsch. Das kommt vielleicht daher, das er aus dem Bereich Bundesagentur zur ARGE abkommandiert wurde und es ihn intellektuell hoffnungslos überfordert, sich auf die geänderte Rechtslage beim SGB II einzustellen (abkommandiert wurden ja vermutlich nicht gerade die besten Kräfte, sondern die, die man gerne los werden wollte
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| | #13 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 28.07.2010
Beiträge: 25
| Hallo sehrgeehrte Mitbetroffenen, ich beziehe nach Ablauf meines ALGI seit Feb.2010 ALGII, seit über 10 Jahre habe ich auch ein Gewerbe angemeldet welches in den Jahren sehr unterschiedliche Gewinne erzielt. Nun ist es bei mir so, dass im ersten 1/2 Jahr die Erträge sehr viel höher sind als im 2. daraus würde folgen, dass ich für das 1. nur geringe Zuschüsse erhalte aber in der 2. Hälfte wenn die UST fällig ist ein Minus hätte, wenn die ARGe das Bruttoeinkommen zugrunde legt und das Minus müsste ich dann allein tragen. Hat jemand vielleicht darauf eine Antwort ? Vielen Dank ! |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.761
| Lies mal Randnummer 11.33 hier http://www.harald-thome.de/media/fil...08.06.2010.pdf, das dürfte Deine Frage beantworten.
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| | #15 | |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 28.07.2010
Beiträge: 25
| Zitat:
für die schnelle Hilfe, ich werde es mir in Ruhe durch arbeiten und eventuell einen Erfahrungsbericht liefern. Gruß noiram | |
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| | #16 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.07.2010
Beiträge: 3
| Hey Uwefrafu, noch ein Tipp - schau mal auf der Seite Stefan dielt jetzt mit Eis | ESF - meine Geschichte vorbei. Das hilft dir vielleicht auch. Der Europäischen Sozialfond bietet eine unglaubliche Vielfalt an Programmen (Beratung, Mikrokredite, etc.) für die Existenzgründung generell und speziell auch für die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit an. Auf der Seite "Meine Geschichte" berichten Menschen, die Förderungen vom ESF erhalten haben über ihre Erfahrungen. Außerdem kannst du dich auf der Seite direkt an einen Ansprechpartner bezüglich deiner Idee bzw. deines Vorhabens richten. Der berät dich dann völlig unverbindlich und du kannst alle deine Fragen stellen. Im Prinzip kannst du dort einfach alle Fragen, die du hier gestellt hast auch hinschicken.. Ist einfach unkompliziert und hilfreich und es lohnt sich auf jeden Fall sich zu bewerben oder einfach seine Fragen hinzuschicken. Wünsch dir viel Glück! Lieben Gruß, Lena |
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