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Neuantrag, EKS der Monate o. Bezug?; in Forum: Information; Hi, leider muss ich nach 6 Monaten ohne Leistungsbezug erneut ALG II beantragen, da ich mal a) wieder mit Auftragsausfällen zu kämpfen habe und b) ich seit letztem Monat von ...

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Alt 10.03.2010, 13:49   #1
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Standard Neuantrag, EKS der Monate o. Bezug?

Hi,

leider muss ich nach 6 Monaten ohne Leistungsbezug erneut ALG II beantragen, da ich mal a) wieder mit Auftragsausfällen zu kämpfen habe und b) ich seit letztem Monat von meiner Frau getrennt bin (so das deren Einkommensanteil bei mir wegfällt).

Nun hätte die ARGE gerne, das ich neben der EKS für den Bewilligungszeitraum auch eine ABSCHLIESSENDE EKS für die Monate OHNE Leistungsbezug abgebe.

Ist das richtig?

Viele Grüße
musiker01 ist offline  
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Alt 10.03.2010, 23:19   #2
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Standard AW: Neuantrag, EKS der Monate o. Bezug?

Vielleicht bezieht sich die ARGE hier drauf:
Zitat:

(5) Ist auf Grund der Art der Erwerbstätigkeit eine jährliche Berechnung des Einkommens angezeigt, soll in die Berechnung des Einkommens nach den Absätzen 2 bis 4 auch Einkommen nach Absatz 1 Satz 1 einbezogen werden, das der erwerbsfähige Hilfebedürftige innerhalb eines Zeit-raums von sechs Monaten vor wiederholter Antragstellung erzielt hat, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige darauf hingewiesen worden ist. Dies gilt nicht, soweit das Einkommen bereits in dem der wiederholten Antragstellung vorangegangenen Bewilligungszeitraum berücksichtigt wurde oder bei Antragstellung in diesem Zeitraum hätte berücksichtigt werden müssen.
§ 3 Abs. 5 Alg II-VO
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Die Linke-Bundesschatzmeister Holluba im April 2009 vor der Pressekammer des Berliner Landgerichts an Eides Statt:
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Alt 11.03.2010, 09:15   #3
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Standard AW: Neuantrag, EKS der Monate o. Bezug?

Die entscheidende Formulierung aber ist doch der letzte Halbsatz nach der roten Markierung:
Zitat:
...wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige darauf hingewiesen worden ist.
Ein derartiger Hinweis ist doch vermutlich nicht erfolgt, also darf das vorherige Einkommen nicht berücksichtigt werden.
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Alt 11.03.2010, 10:20   #4
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Standard AW: Neuantrag, EKS der Monate o. Bezug?

Genau deshalb habe ich das Ganze auch unkommentiert gelassen. Meine Worte, die ARGE bezieht sich darauf, bedeuten ja nicht, dass sie im Recht ist.

Ich würde erst mal gar nicht auf die Forderung reagieren und abwarten.
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Alt 11.03.2010, 12:30   #5
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Beiträge: 1.668
Standard AW: Neuantrag, EKS der Monate o. Bezug?

Meine Methode ist bei so etwas immer, ganz höflich darum bitten, doch einmal die Rechtsgrundlage für dieses Verlangen zu nennen und zu begründen, warum die Unterlagen für die Entscheidung über den Antrag erforderlich sind - denn nur solche Unterlagen dürfen verlangt werden. (§ 60 Abs. 1 SGB I)
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Alt 15.03.2010, 13:26   #6
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Beiträge: 26
Standard AW: Neuantrag, EKS der Monate o. Bezug?

Die Nachfrage nach der Rechtsgrundlage für eine Forderung finde ich ist ein feiner Hinweis;)! Super und danke Phyllis
Phyllis ist offline  
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