| Existenzgründung und Selbstständigkeit Diskussionen, Rat & Hilfe bei Existenzgründung und Selbstständigkeit |
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| | #1 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 15.02.2010
Beiträge: 3
| Hallo... folgendes Problem liegt mir derzeit im Magen! Ich habe 2009 ALGII bezogen und mich im September 2009 Selbständig gemacht! Habe dies der Arge per Veränderungsmitteilung mitgeteilt und dann die Anlage EKS bekommen! Mein ALGII war bis 12/2009 bewilligt und lief auch ganz normal weiter. Im Oktober hab ich dann die EKS ausgefüllt und an die Arge zurück gesandt. Seitdem ist nicht`s von seiten der Arge passiert, außer das ich seit Januar 2010 kein Geld mehr erhalte. Meine Finanziellen Mittel sind fast aufgebraucht da der Winter in meiner Branche ziemlich einschlägt! Keine Reaktion der Arge, keine Abmeldung, nicht`s! Brauchen die solange um die EKS zu bearbeiten oder muß ich noch irgend einen Antrag stellen? Kann mir da jemand helfen bzw. Tip geben??? Ich weiß nicht mal ob ich Krankenversichert bin. Vielen Dank für eure Hilfe |
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| | #2 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 17.09.2007 Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 917
| Zitat:
__________________ *Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadensersatzpflichtig ist. Kurt Tucholsky *rechtmäßig: mit dem Willen des zuständigen Richters vereinbar Ambrose Bierce (Des Teufels Wörterbuch) *Ich bin heut Morgen aufgewacht. Ich hab die Arme hochgestreckt, die Knie bewegt, den Hals gedreht...Es hat bei Allem "Knack" gemacht... Ich bin zu dem Schluß gekommen: Ich bin nicht alt ich bin knackig... | |
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| | #3 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 15.02.2010
Beiträge: 3
| Hallo Desmona... es war eine voraus. EKS mit geschätztem Einkommen für sechs Monate. Also September 2009 bis Februar 2010. Nein einen WBA habe ich nicht gestellt! |
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| | #4 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 09.10.2007 Ort: In der Mitte Deutschlands
Beiträge: 2.734
| Der WBA ist zwingend nötig. Die vorausschauende EKS hätte für den Bewilligungszeitraum, also bis Dezember 2009, ausgefüllt werden müssen. Du solltest jetzt schnellstens zum Amt und die Weiterbewilligung nachholen. Laut ARGE gibts Geld erst ab Beantragung (ist allerdings umstritten). Du allerdings solltest darauf pochen, dass die EKS deine Beantragung für Januar und Februar darstellt. Die ARGE wusste also, das du in diesen Monaten bedürftig bist, dass ist wichtig. Sie hätte den fehlenden Antrag von dir einfordern müssen.
__________________ . Geändert von Patenbrigade (15.02.2010 um 20:26 Uhr) |
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| Erstellt von | Für | Type | Datum | |
| Selbständigkeit und Unterstützung - Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) | dieses Thema | Refback | 15.02.2010 20:20 | |
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