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Existenzgründung und Selbstständigkeit

Anlage EKS (Selbstständige); in Forum: Information; Jetzt hat es mich erwischt. Ich komme in den Genuss der "vereinfachten" Buchführung zur Berechnung meines ergänzenden Alg II . Die Anlage EKS hat es in sich. Für jeden einzelnen ...

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Alt 13.02.2008, 23:04   9 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
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Standard Anlage EKS (Selbstständige)

Jetzt hat es mich erwischt. Ich komme in den Genuss der "vereinfachten" Buchführung zur Berechnung meines ergänzenden Alg II.


Die Anlage EKS hat es in sich. Für jeden einzelnen Monat des Bewilligungszeitraums soll ich detailliert angeben, wie viel ich z.B. für Büromaterial oder auch Reparaturen ausgeben werde.

Weil ich nicht von Beruf Hellseher bin, habe ich mich entschlossen den Wisch nicht auszufüllen. Lediglich eine voraussichtliche Gewinnsumme kriegen die. Dazu habe ich diesen Wisch verfasst:

Zitat:
Anlage EKS

Mir ist es nicht möglich für die Zukunft detailliert für jeden einzelnen Monat zu planen, wann eine Endstufe kaputt geht, wann ich Büromaterial brauche, wann ich für wie viel Geld telefoniere.

Ich versichere aber, dass in die voraussichtliche Gewinnsumme keine vermeidbaren Ausgaben eingeflossen sind. Abschreibungen aus den Vorjahren sind nicht enthalten. Die Telefonkosten wurden, wie gefordert, bei der Schätzung zur Hälfte privat und zur Hälfte gewerblich angenommen.
Ausgaben, die bei der Bereinigung des Einkommens berücksichtigt werden sind ebenfalls nicht enthalten.

Abschließende detaillierte Angaben bekommen Sie nach Ende des Bewilligungszeitraumes.


Damit bin ich meiner Mitwirkungspflicht nach §§ 60 und 65 SGB I voll und ganz nachgekommen.
Die Gesetzeslage kenne ich Aber jetzt meine Frage:
Hat schon jemand Erfahrungen, wie die ARGEN zu diesem Thema verfahren?
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Papa in Elternzeit und nicht bereit an sinnlosen Maßnahmen teilzunehmen! Gegen jede Sanktion wird rigoros vorgegangen!

Bundesschatzmeister Holluba im April 2009 vor der Pressekammer des Berliner Landgerichts an Eides Statt:
„,Die Linke‘ ist rechtsidentisch mit der ,Linkspartei.PDS‘, die es seit 2005 gab, und der PDS, die es vorher gab, und der SED, die es vorher gab.“
Patenbrigade ist offline  
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Alt 13.02.2008, 23:17   #2
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Standard telefonkosten 50/50

was soll das denn ?

Hol dir eine Prepaidkarte und benutze dies als Privatnummer.

Und schon ist es vorbei mit 50 % privat und 50% gewerblich.

michael
michaelulbricht ist offline  
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Alt 13.02.2008, 23:36   #3
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Zitat:
Zitat von michaelulbricht Beitrag anzeigen
was soll das denn ?

Hol dir eine Prepaidkarte und benutze dies als Privatnummer.

Und schon ist es vorbei mit 50 % privat und 50% gewerblich.

michael
Das mit den den 50 / 50 ist kein Problem. Ich hab das nur mit rein gebracht, weil die Durchführungsverordnung das bei gemischter Nutzung so vorschreibt. Beim Finanzamt mache ich das schon immer so. Das kommt mir zugute.

Mir geht es um die detaillierte Vorausschau. Weißt du wann deine Waschmaschine kaputt gehen wird und wann deine Druckertinte alle ist? Erwartet wird, dass du den genauen Monat angibst.
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Alt 14.02.2008, 11:28   #4
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Standard das must du auch nicht.

Du must nicht wissen wann deine Geräte kaputt gehen.

Das ist alles nur halb so wild.

Die spielen sich nur auf.

Der SB verfügt überhauptnicht über den Sachverstand um solche Dinge zu bewerten.

Du mußt einfach nur schauen was die Marschrichtung ist und darauf reagieren.

Wenn der SB der Meinung ist das du ausgaben tätigen würdest die nicht notwendig sind dann unterstellt er dir das du dich absichtlich bedürftig machen würdest.
Ich kann mich da nur immerwieder wiederholen das ist eine Straftat!

Ich kann gerade den selbständigen nur Raten gegen so etwas rigeros vorzugehen.
Ich kann da alleine aus dem Zeitraum 2006/2007 21023,16 gute Gründe nennen was passiert wenn öffendlich Bedienstete nicht wissen was sie
machen und hinterher zahlen müßen.

Du machst einfach deine Einnahme -Überschußrechnung und Ende.

Ein kleines beispiel:

Du bist die Firma xy und brauchst eine neue Tonecartouche für deinen Laserdrucker.
Du sprichst mit der Firma AB ob Sie auch welche braucht. Diese sagt ja
und freut sich über den von dir angebotenen Preis. Sie würde dir 4 Stück abnehmen und du hast eine Marge von 25% = 20 € pro Stück.
Du bestellst allso die Cartouchen bei der Firma KK am Ende deines Bewilligungszeitraumes und Überweist den Betrag auch an die Firma KK.
Du vereinbarst einen Liefertermin in 6 Wochen (es gibt genug Gründe hierfür)
Nun reichst du deine Ein/Ü Abrechnung bei der Arge ein. Der SB streicht einfach die Ausgabe der 5 Cartouchen und sagt eine würde reichen.
Da er Gott ist hält er ja auch keine Rücksprache mit dir.

Daraufhin stornierst du deine Bestellung bei der Firma KK und teilst der Firma AB mit das du leider nicht liefern kannst.

Die Firma AB ist davon überhauptnicht begeistert und storniert auch ihre Bestellung bei dir und sagt das du dich nicht mehr melden brauchst und Sie finden es schade da Sie dir für den Preis um die 20 Stück im Jahr abgenommen hätten.

Also hast du einen Auftrag verloren der dir 400 € eingebracht hätte oder ?
Damit gehst du zum SB und zur Arge und machst dort deinen Schadensersatz geltent.

das ist natürlich nur eine fiktive Geschichte dies sich so zutragen könnte oder mal so zugetragen haben könnte. Es ist reine Fantasie - oder

Klaus

Geändert von michaelulbricht (14.02.2008 um 11:30 Uhr)
michaelulbricht ist offline  
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Alt 14.02.2008, 21:40   #5
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So realitätsfern finde ich deine Geschichte gar nicht. Zumindest vom Prinzip her ist mit solchen Geschichten ohne Weiteres zu rechnen.
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Alt 03.03.2008, 00:05   #6
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Mein Posting vom 13.02.:
Weil ich nicht von Beruf Hellseher bin, habe ich mich entschlossen den Wisch nicht auszufüllen. Lediglich eine voraussichtliche Gewinnsumme kriegen die. Dazu habe ich diesen Wisch verfasst:
Zitat:
Anlage EKS

Mir ist es nicht möglich für die Zukunft detailliert für jeden einzelnen Monat zu planen, wann eine Endstufe kaputt geht, wann ich Büromaterial brauche, wann ich für wie viel Geld telefoniere.

Ich versichere aber, dass in die voraussichtliche Gewinnsumme keine vermeidbaren Ausgaben eingeflossen sind. Abschreibungen aus den Vorjahren sind nicht enthalten. Die Telefonkosten wurden, wie gefordert, bei der Schätzung zur Hälfte privat und zur Hälfte gewerblich angenommen.
Ausgaben, die bei der Bereinigung des Einkommens berücksichtigt werden sind ebenfalls nicht enthalten.

Abschließende detaillierte Angaben bekommen Sie nach Ende des Bewilligungszeitraumes.


Damit bin ich meiner Mitwirkungspflicht nach §§ 60 und 65 SGB I voll und ganz nachgekommen.




Gestern kam die Neuberechnung per Bescheid. Eine einzige Angabe in der Anlage EKS (nämlich die voraussichtliche Gewinnsumme) hat gereicht.
Offensichtlich hat der SB Einsehen und versteht, dass ich kein Hellseher bin.

Zur Nachahmung empfohlen!
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Alt 03.03.2008, 08:39   #7
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Zitat:
Zitat von Patenbrigade Beitrag anzeigen
Gestern kam die Neuberechnung per Bescheid. Eine einzige Angabe in der Anlage EKS (nämlich die voraussichtliche Gewinnsumme) hat gereicht.
Offensichtlich hat der SB Einsehen und versteht, dass ich kein Hellseher bin.

Zur Nachahmung empfohlen!
Ich vermute ja auch sehr stark, dass bei der Neufassung der ALG II-VO die Zahl der damit befaßten Praktiker=SB's gegen Null tendierte. Die müssen jetzt den realitätsfernen Mist ausbaden und tun das möglicherweise mit nur eingeschränkter Begeisterung.
Koelschejong ist offline  
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Alt 03.03.2008, 12:22   #8
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habe heute früh auch festgestellt, dass die SB total überfordert sind, auf detaillierte Fragen keine Antwort wissen oder erst beim Vorgesetzten fragen müssen, der wiederum auch keine Antwort weiß.

Bei uns ging es um folgendes: Meine Frau betreibt einen Second-Hand Laden. Problem ist, dass Kunden sich meistens sehr viel zeit lassen, den Verkaufserlös abzuholen. Es kann also schon mal vorkommen, dass die Kasse am Ende des Monats extrem voll ist, dieses Geld gehört aber nicht uns.

Würde ich nach den neuen Bestimmungen gehen, dürfte ich vom Geld der Kunden leben.

Mein StB hat einen Anfall bekommen, als ich ihm vorgeschlagen habe, das Kundengeld gleich "auszubuchen." Das paßt natürlich überhaupt nicht mit der Einnahmen-Überschuss-rechnung zusammen. Gebucht wird nur das, was tatsächlich rein oder raus geht.

Hinzu kommt, das unser Bewilliungszeitraum von März-August und von September bis Februar läuft, also auch kein Wirtschaftjahr. Ich bräuchte also eigentlich eine ganze Kanzlei für die Steuergeschichte.
ChrisKid ist offline  
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Alt 16.04.2008, 21:41   #9
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Standard AW: Anlage EKS (Selbstständige)

Hallo zusammen!

Ich habe nun auch die Anlage EKS von der ARGE zugeschickt bekommen und nun noch 10 Tage Zeit zur Abgabe. Bisher hat der SB immer die letzte BWA bzw. VA (welche ja schon recht alt ist!) genügt, da ich Ihr erklärt habe dass ich aufgrund der Rückstände beim Steuerberater nix aktuelleres hab. Hatte mal einen Antrag auf ein Darlehen zur Rettung meiner Existent beantragt, für mich ein klarer Sonderbedarf in einer außergewöhnlichen Lebenssituation (oder wie nennt das der Gesetzgeber noch nal?). Aber der ist natürlich abgelehnt worden! Unverständlicher Weise!! Denn hätten Sie mir das Darlehen bewilligt hätte ich kein ALG II benötigt und die ihr Geld zurückbezahlt bekommen. So werde ich zum Sozialfall und muss Insolvenz anmelden und weiter ALG II beziehen, Geld das die nicht wieder sehen! Verrücktes Deutschland…

Ich glaube das ist eine Art Rache der ARGE, da ich stets mit den passenden Paragraphen kontere und grade einen Widerspruch gegen eine Rückzahlungsvereinbarung für ein Darlehen für Mietkaution am laufen habe.
Da ziehen die uns monatlich € 125,- als Tilgung für das Darlehen ab, was definitiv rechtswidrig ist, weil ein Darlehen für Mietkaution zins- und tilgungsfrei ist. (Stimmt doch, oder?!?)
Und das natürlich lange vor der Neuberechnung wegen gestiegener Mietkosten. Also doppelt abgezockt: Wir zahlen das Darlehen zurück und müssen von dem Rest noch die Differenz zur Miete der alten Wohnung vorstrecken bis die Damen und Herren irgendwann mal den neuen Bescheid fertig haben.

Aus folgenden Gründen bin ich mit dem Ausfüllen total überfordert:

Ich habe ein Geschäft, das kurz vor der Insolvenz steht. Meine letzte Möglichkeit ist ein privater Investor nach dem ich händeringend suche.
Ich habe bereits eine EV abgeben müssen und eine Menge Schulden angehäuft. Irgendwie halte ich den Laden bis jetzt noch am laufen, allerdings mehr schlecht als recht da ich kein Geld für den Wareneinkauf habe. Ich entnehme mir keinen Unternehmerlohn, denn ich kann derzeit nicht mal die Miete für den Laden zahlen. Aufgrund von Rückständen beim Steuerberater hinke ich mit den Umsatzsteuervoranmeldungen ziemlich hinterher, denn ohne Geld macht er nix mehr rückt aber die Unterlagen auch nicht raus.

Ich kann also keine aktuelle BWA vorlegen, die letzte ist vom 3. oder 4. Quartal 2006. Ich habe Rückstände beim Finanzamt und auch sonst sehr viele Gläubiger.

Wir zahlen vom ALG II teilweise sogar Schulden oder Rechnungen vom Laden, nur um ihn irgendwie am laufen zu halten. Umgekehrt nehmen wir schon mal Geld für Lebensmitteleinkäufe aus der Kasse oder essen mal ein zwei (übrig gebliebene) Brötchen bzw. trinken ne Cola. Denn da soviel vom ALG II für die Schulden draufgeht, ist´s natürlich manchmal etwas knapp und meine 3 Kinder verstehen halt nicht warum sie Hunger schieben sollen, wenn der Laden voller leckerer Backwaren ist.

Es ist also alles total verworren und wird in den nächsten Wochen ohnehin in den Konkurs laufen wenn sich kein Investor findet.

Wie soll ich da diese komische Anlage ausfüllen, ohne Hilfe vom Steuerberater und ohne Unterlagen?
Wir leben echt am Existenzminimum und sind dringend auf den vollen Umfang des ALG II angewiesen. Eine Anrechnung irgendeines fiktiven Einkommens können wir echt nicht verkraften! Was soll ich tun?

Warum wir das machen und das Gewerbe nicht einfach abmelden, steht auf einem anderen Blatt! Haben halt zuviel in den Laden investiert um einfach aufzugeben. Und es ist ein Geschäft mit potenzial.

Wer kann uns helfen? Es ist wirklich wichtig das ich kein Einkommen angerechnet und vom ALG II abgezogen bekomme.
ROOTman ist offline  
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Alt 16.04.2008, 21:57   #10
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Standard AW: Anlage EKS (Selbstständige)

Schreib in den Gewinn eine dicke rote "0" und erläutere alles so, wie du es hier auch gemacht hast.
Damit bist du deinen Mitwirkungspflichten meiner Meinung nach vollkommen nachgekommen.
Falls du jetzt noch um die Üernahme der Steuerberaterkosten bittest, falls das Amt diese null so nicht anerkennt, dürftest du gewonnen haben.

Kopf hoch!
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Alt 16.04.2008, 22:09   #11
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Standard AW: Anlage EKS (Selbstständige)

Wenn denen das nicht reicht, kürzen die doch bestimmt zum 01.05. meine Bezüge, oder meinst Du nicht?
ROOTman ist offline  
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Alt 17.04.2008, 23:14   #12
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Standard AW: Anlage EKS (Selbstständige)

Zitat:
Zitat von ROOTman Beitrag anzeigen
Wenn denen das nicht reicht, kürzen die doch bestimmt zum 01.05. meine Bezüge, oder meinst Du nicht?
Passieren kann das schon. Bei den ARGEN ist alles Unmögliche möglich. Das wäre dann aber reine Schikane und du könntest dich wehren (Widerspruch / Sozialgericht vorläufige Anordnung). Schließlich hast du alles auf den Tisch gelegt.
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Alt 21.04.2008, 19:15   #13
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Beiträge: 1
Frage AW: Anlage EKS (Selbstständige)

Guten Tag.

ich habe keinen eigenen Betrieb, und auch weiter nichts in der Richtung.

Ich bin eine frisch ausgebildete Schauspielerin die nur einen Gewerbeschein hatte um als Promoterin neben der Ausbildung arbeiten zu können. Natürlich habe ich keine Zeit zu arbeiten, wenn ich meinem Beruf, was manchmal auch unEntgeltlich ist, ausbauen und ausüben möchte.Und 200 Euro reichen da bestimmt nicht aus, wenn man mal Zeit nebenbei findet.
Wie ist das genau. Was sind dann meine Ausgaben?Private Rentenversicherung und Krankenversicherung?
Was rechnen die denn genau aus?Wenn ich sage ich verdiene ca 200 Euro.Bin ich dann dazu verpflichtet soviel zu verdienen?
Und gelten die Monate wirklich nicht ab Antragsstellung?Denn meine war schon im Februar.Und da hab ich natürlich schon was verdient??
Es sind viele Fragen.Aber vielleicht findet sich jemand Nettes der mir helfen kann.
kette ist offline  
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Alt 05.05.2008, 20:39   #14
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Beiträge: 5
Standard AW: Anlage EKS (Selbstständige)

Hallo!

Komme grade von einer netten Einladung zurück! Arge hat meine Antwort (Anlage EKS) scheinbar so akzeptiert. Zumindest keine Kürzung, das Geld wurde in vollem Umfang überwiesen.
Aber just auf meine Antwort kam eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch für den heutigen Tag ins Haus geflattert.

Jetzt soll ich die auf dem Laufenden halten, was mit meinem Geschäft weiter passiert.
Habe eine „Runde Tisch“ Beratung bei der IHK beantragt. Sie sagt, ich soll ihr mitteilen wann der Berater komm und was er sagt.
Und auf freiwilliger Basis könnten wir auch gerne ein Gespräch zu dritt führen. (???)

Meine Vermutung:
Die will Beweise dass ich Einkommen in Form von Unternehmerlohn oder Waren „in Geldes Wert“ aus dem Laden beziehe damit sie Leistungen streichen oder gar zurückfordern kann.

Man möchte mir gegebenenfalls weitere Unterstützung anbieten, wenn ich Insolvenz anmelden muss, sagte sie! Hmmm, wie freundlich aber auch…
Welche Art Unterstützung das sein könnte wollte sie auch auf mehrfache Nachfrage nicht konkret sagen! Nur soviel: Nichts Finanzielles! Hätte mich auch gewundert...

Ein kurzer Zeitsprung:

Vor einigen Monaten hatte ich ein Darlehen zur Erhaltung meines Betriebes bei der ARGE beantragt, welchen man zu dieser Zeit noch mit verhältnismäßig wenigen Mitteln hätte retten können. Dieser Antrag wurde natürlich abgelehnt. Das sah ich zwar nicht ein, aber hab auch dummerweise keinen Widerspruch eingelegt. Die Begründung war nur, das SGB II sähe solche Darlehen nicht vor (da es sich nicht um private Schulden handelt!).

Ich bin der Meinung gewesen, dass sehr wohl ein Anspruch auf ein solches Darlehen bestünde. Nach § wat weiß ich (müsste nachsehen!) müsste dieses Darlehen doch als "unabweisbarer Bedarf" anerkannt werden, da eine Insolvenz bzw. Verschuldung droht (welche eine Vermittlung erheblich erschwert).
Und da ich als Einzelunternehmer ja auch mit meinem Privatvermögen haftbar bin, dürfte ja eigentlich Fairerweise nicht zwischen Privaten Schulden und Betrieblichen Schulden differenziert werden! Denn betriebliche Schulden treffen mich ja genauso hart wie Private, wenn nicht sogar noch härter weil ich deswegen ja meinen Arbeitsplatz verlieren werde.

Ich hatte also argumentiert, dass es doch im Sinne des Gesetzgebers sein muss, dass wenn er trotz laufender Selbständigkeit Leistungen bewilligt, er nicht tatenlos zusieht wie ein funktionierender Betrieb dann anschließend in die Insolvenz läuft, während der Lebensunterhalt durch Hartz IV gesichert wird.
Denn dann hat er mich ja möglicherweise länger an der Backe und muss zahlen, wohingegen er ein bewilligtes Darlehen ja zurückgezahlt bekäme.

So hätte die ARGE doch zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen:
1. Ich hätte eine Tätigkeit von der ich leben kann und muss keine Kohle vom Staat kassieren
2. Und der Staat hat Ausgaben gespart und stattdessen Gewinn durch zinsbringende Finanzdienstleistung generiert. Eben genau wie eine Bank.

Wenn große Konzerne mit milliardenschweren Finanzspritzen aus dem Steuersäckel
Saniert werden, verfolgt der Staat ja im Endeffekt genau das gleiche Ziel.

Jetzt zu meinen Fragen:

1.
Kann die ARGE mich zur Aufgabe bzw. Insolvenz zwingen, bzw. diese für mich beantragen (ähnlich dem Finanzamt)? Zum Beispiel wenn es in deren Augen aussichtslos ist und sie der Meinung sind, mich schneller loswerden zu können wenn sie versuchen mich dann im 1. Arbeitsmarkt zu vermitteln?
Oder muss sie tatenlos zusehen und zahlen bis ich mich (oder das Finanzamt) entschließe diesen Schritt zu gehen?

2.
Ist die Ablehnung meines Antrages auf ein Darlehen gerechtfertigt, oder besteht eine realistische Chance es Einzuklagen. Die Frage rührt daher, dass die SB mir heute nebenbei sagte, die Bewilligung eines Darlehens für meinen Betrieb währe eine Wettbewerbsverzerrung und daher kartellrechtlich nicht zulässig?!?! (häää??) Klar wäre es unzulässig, wenn der Betrieb nicht tragfähig wäre, was dann vorher halt zu prüfen wäre. Aber da er das prinzipiell ist wird hier doch auch nix verzerrt bzw. kein Todgeweihter Laden künstlich am Leben gehalten.

Und das ist doch nichts anderes als die grade erwähnten Finanzspritzen für Großkonzerne. Wäre doch nur fair wenn ein Kleinunternehmer auf diese Weise die gleichen Chancen bekäme wie die großen! Vor allem, wenn er eh schon ALG II bezieht!

Und fest steht (für mich):
Es ist ein unabwendbarer Bedarf! Denn eine Insolvenz ist unzumutbar da sie sich äußerst Existenz vernichtend auswirkt.


In diesem Sinne bedanke ich mich an dieser Stelle für eure Geduld und eure zahlreichen Antwoten! ;)
ROOTman ist offline  
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Alt 06.05.2008, 07:54   #15
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Standard AW: Anlage EKS (Selbstständige)

Ich habe sowas in einem Termin zur "Hilfe beim Ausfüllen der EKS" angesprochen, und ganz klar gesagt bekommen, wenn nicht alles komplett und nachweisbar(!!!) drin steht, gibts keinen Bescheid(!) und zusätzlich zur EKS wollen sie von mir Steuererklärungen 2005, 2006, 2007
Letzteres hab ich schon abgeleht, da ich ab April zusätzliche Einnahnmen habe die in den Vorjahren gar nicht angefallen sind, und ich mir schließlich nicht ins eigene Fleisch schneiden muß indem ich zu wenig angebe, aber auch darauf bisher keine Antwort, keinen Bescheid, kein nix - seit 5 Wochen...
SHierling ist offline  
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Alt 06.05.2008, 14:19   #16
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Standard AW: Anlage EKS (Selbstständige)

Also manchmal wundert man sich über das, was Leute vom Staat zu bekommen sich im Recht fühlen tun ?1?

Dein Betrieb läuft eben gar nicht, sonst brauchtest du doch die Arge nicht.
fffrank ist offline  
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Alt 06.05.2008, 15:10   #17
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Standard AW: Anlage EKS (Selbstständige)

Zitat:
Zitat von SHierling
Letzteres hab ich schon abgeleht, da ich ab April zusätzliche Einnahnmen habe die in den Vorjahren gar nicht angefallen sind, und ich mir schließlich nicht ins eigene Fleisch schneiden muß indem ich zu wenig angebe, aber auch darauf bisher keine Antwort, keinen Bescheid, kein nix - seit 5 Wochen...
Wie kommst Du darauf, dass das Einkommen von 2005 bis 2007 Einfluss auf die jetzige Anspruchsberechnung haben könnte? War das Dein Erstantrag auf ALG II oder ein Folgeantrag?
gerda52 ist offline  
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Alt 06.05.2008, 16:17   #18
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Standard AW: Anlage EKS (Selbstständige)

Vielleicht in diesem Zusammenhang ganz interessant zur Frage, was einem zusteht, wenn's in der Selbständigkeit nicht so doll läuft: Wie üblich bei SG-Urteilen, Link 2-mal klicken
LSG Berlin-Brandenburg
Koelschejong ist offline  
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Alt 06.05.2008, 18:14   #19
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@ fffrank

Sehr kurzsichtige Aussage! Auch ein funktionierender Betrieb kann durch unseriöse Geschäftspartner in Schwierigkeiten geraten.
Genau das ist bei mir der Fall!
ROOTman ist offline  
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Alt 06.05.2008, 20:22   #20
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Zitat:
Zitat von ROOTman Beitrag anzeigen
@ fffrank

Sehr kurzsichtige Aussage! Auch ein funktionierender Betrieb kann durch unseriöse Geschäftspartner in Schwierigkeiten geraten.
Genau das ist bei mir der Fall!
Es tut mir leid, aber das ist nicht kurzsichtig sondern traurige Realität. Nach Schuld fragt hier niemand und Vater Staat greift Dir hier erst dann unter die Arme, wenn Deine Verluste und Dein Betrieb so groß sind, das man auch In Berlin gerne auf Dich hört.
Koelschejong ist offline  
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Alt 07.05.2008, 08:16   #21
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Damit hast Du ja recht!
Aber die Auffassung von fffrank, das der Betrieb nicht laufen wurde, weil man sonst kein Geld von der ARGE bräuchte teile ich nicht.

Wie gesagt, der Betrieb lief immer sehr gut. Immerhin über 100 Jahre. Aber ob verschuldet oder unverschuldet, kann auch ein funktionierender Betrieb in eine Notlage geraten.

Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die Substanz des Betriebes schlecht oder das Konzept schlecht ist.
ROOTman ist offline  
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Alt 07.05.2008, 08:43   #22
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Zitat:
Zitat von ROOTman Beitrag anzeigen
Damit hast Du ja recht!
Aber die Auffassung von fffrank, das der Betrieb nicht laufen wurde, weil man sonst kein Geld von der ARGE bräuchte teile ich nicht.

Wie gesagt, der Betrieb lief immer sehr gut. Immerhin über 100 Jahre. Aber ob verschuldet oder unverschuldet, kann auch ein funktionierender Betrieb in eine Notlage geraten.

Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die Substanz des Betriebes schlecht oder das Konzept schlecht ist.
Da hast Du Recht, die Schieflage eines Betriebs muss nichts mit dem "Management" oder der Substanz des Betriebs zu tun haben. Ich habe selbst z.B., nach anfänglichen Irrtümern, beschlossen, dass ich grundsätzlich keine Aufträge mehr von der öffentlichen Hand und von Großunternehmen annehme - ich hatte beides gemacht und bin durch elendes Warten auf die Bezahlung dann in das ALG II gerutscht, jetzt aber, Gott sei Dank, wieder da raus. Interessanter Weise klopfen genau diese Kreise jetzt wieder verstärkt ans Türchen, man sei doch soooo zufrieden mit der Qualität und dem Preis/Leistungsverhältnis gewesen. Ich werde den Fehler aber nicht ein zweites Mal begehen.
Koelschejong ist offline  
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Alt 07.05.2008, 11:02   #23
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Zitat:
Zitat von Koelschejong
Interessanter Weise klopfen genau diese Kreise jetzt wieder verstärkt ans Türchen, man sei doch soooo zufrieden mit der Qualität und dem Preis/Leistungsverhältnis gewesen.

Denen gehen die Auftragnehmer bestimmt massenhaft auf die Weise abhanden, eine andere Art der Produktion von Fachkräftemangel eben.

Ich werde den Fehler aber nicht ein zweites Mal begehen.
Biete doch Deine hochwertige Arbeit gegen Vorkasse an.
gerda52 ist offline  
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Alt 07.05.2008, 12:29   #24
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Standard AW: Anlage EKS (Selbstständige)

Hab ich durchaus versucht, aber davon wollen die Herrschaften natürlich nichts wissen.

Ich habe mich inzwischen auch völlig auf den Handel beschränkt und arbeite da ausschließlich gegen Vorkasse - und das klappt bisher gut.
Koelschejong ist offline  
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Alt 30.10.2008, 17:49   #25
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Hallo ich bin neu hier und will mal meine Meinung kund tun. Ich bin auch selbständig mit einem Saisongeschäft. Die Anlage EKS wollten die auch von mir, da hab ich hier mal nachgelesen wie man die am besten ausfüllt. Ich hab es dann wie der Eröffner der Rubrik gemacht und es nur pauschal ausgefüllt. Das haben die nicht verstanden und die Anlage noch mal geschickt. Ich also wieder genau so ausgefüllt mit den o.g. Hinweisen, Ergebnis nicht bedürftig wegen fehlender Mitwirkung. Dann die Dame , wollen wir sie mal so nennen, angerufen was das soll. Nach viel bla bla die Anlage noch mal bekommen und nun für jeden Monat Zalhen eingetragen mit Gewinn Null. Mal sehen was nun passiert, die S.... sitzen doch immer am längeren Hebel und mit dem §3 ist doch der Willkür Tür und Tor geöffnet. Sowas hat mit einer wirklichen Gewinnermitlung nichts mehr zutun. Ich werde sicher klagen müssen wenn ich mein Recht bekommen will, das wäre denn die 4 Klage gegen die. Mfg HarryH
HaryH ist offline  
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Alt 02.11.2008, 18:47   #26
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Zitat:
Zitat von HaryH Beitrag anzeigen
Hallo ich bin neu hier und will mal meine Meinung kund tun. Ich bin auch selbständig mit einem Saisongeschäft. Die Anlage EKS wollten die auch von mir, da hab ich hier mal nachgelesen wie man die am besten ausfüllt. Ich hab es dann wie der Eröffner der Rubrik gemacht und es nur pauschal ausgefüllt. Das haben die nicht verstanden und die Anlage noch mal geschickt. Ich also wieder genau so ausgefüllt mit den o.g. Hinweisen, Ergebnis nicht bedürftig wegen fehlender Mitwirkung. Dann die Dame , wollen wir sie mal so nennen, angerufen was das soll. Nach viel bla bla die Anlage noch mal bekommen und nun für jeden Monat Zalhen eingetragen mit Gewinn Null. Mal sehen was nun passiert, die S.... sitzen doch immer am längeren Hebel und mit dem §3 ist doch der Willkür Tür und Tor geöffnet. Sowas hat mit einer wirklichen Gewinnermitlung nichts mehr zutun. Ich werde sicher klagen müssen wenn ich mein Recht bekommen will, das wäre denn die 4 Klage gegen die. Mfg HarryH
Ich denke, du hast alles richtig gemacht.
Notfalls musst du halt wieder bei Gericht antanzen.
Klammert man den Faktor Zeit aus, sitzt du allerdings am längeren Hebel.

Ich saß letztens bei meiner Leistungs-SB und hab erst mal ein paar Fragen zur Anlage EKS gestellt, bei denen ich wusste, dass sie keine Antwort weiß.
Entnervt machte sie dann den Vorschlag für die entgültige Berechnung eine normale Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu machen und alles an die Anlage anzuhängen.
Genau das habe ich getan.
Eine Vorausschau haben die wieder nicht gekriegt, nur eine Gewinnprognose.

Fortsetzung folgt...
__________________
Papa in Elternzeit und nicht bereit an sinnlosen Maßnahmen teilzunehmen! Gegen jede Sanktion wird rigoros vorgegangen!

Bundesschatzmeister Holluba im April 2009 vor der Pressekammer des Berliner Landgerichts an Eides Statt:
„,Die Linke‘ ist rechtsidentisch mit der ,Linkspartei.PDS‘, die es seit 2005 gab, und der PDS, die es vorher gab, und der SED, die es vorher gab.“
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Alt 14.11.2008, 09:58   #27
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*lach*

Also die EKS .. läuft bei mir unter "never ending story"

Der Sinn der EKS ist ja eigentlich, die Einkünfte zu schätzen um eine Überzahlung durch die ARGE auszuschliessen (Tenor des SB:"Wir möchten ja nicht, das eine riesige Rückforderung der ARGE entsteht") ... soweit so gut...

Der Inhalt der EKS .... fragwürdig...

Alle Kosten (sofern es nicht laufende sind, wie KFz-Steuern, Grundgebühren etc.) sollst du ja eigentlich nach besten Wissen und Gewissen beantworten. Da fast jeder, weder die Einnnahmen noch die Ausgaben für 6 Monate (im schlimmsten Fall 12 Monate) hellsehen kann, ist es eh ein Ammenmärchen was da steht...

Somit sollte man sich nicht verrückt machen, lieber (sofern ihr genug Gewinn habt) das Geld zurücklegen und vom Gewinn leben und eine Rückzahlung leisten, als zu hohe Beträge angeben und dann von Brot und Wasser leben ;)
Mike_B ist offline  
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Alt 20.11.2008, 10:54   #28
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Was für Erfahrungen habt ihr denn mit den abschließenden Angaben zur EKS gemacht. Ich soll jetzt für meinen ehem. Lebensabschnittsgefährten genau das abgeben. Falls der Gewinn jetzt über der Freibetragsgrenze liegt, wird mir dann im Nachhinein die Hilfsbedürftigkeit für diesen Zeitraum abgesprochen? Oder muss ich dann das angeblich überzahlte ALG2 von meinem Regelsatz zurückzahlen? Er hat, weil sein Geschäft sich besser entwickelt hat, kein ALG 2 mehr beantragt. Es geht mir immer noch immer noch darum, dass endlich mal mein Antrag auf die Förderung beantwortet wird. Nun habe ich natürlich das Gefühl, dass die Nachberechnung erst mal wieder abgewartet wird. Beim abschließenden EKS ist ja besonders schikanös, dass die angefallenen Fahrten mit dem eig. Pkw nur mit 10 ct./km angerechnet werden dürfen. Für Auslieferungsfahrten und Abholungsfahrten von Waren finde ich das schon ziemlich wenig. Fahrten zwecks Kunden- und Lieferantenakquise sind auch notwendig gewesen. Können die auch zur Anrechnung gebracht werden.
Wäre toll, wenn hier ein paar hilfreiche Informationen gegeben werden könnten. Ich komme mir vor, als würde ich gegen Windmühlen ankämpfen. Mein ehemaliger Lebensgefährte würde mich einstellen über die gen. Förderung. Deshalb muss man mit viel Diplomatie vorgehen.
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Liebe Grüße
Elisa
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Alt 20.11.2008, 11:12   #29
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Noch eine Frage zum Thema! Ich selbst habe ja nebengewerblich auch ein wirklich geringfügiges Einkommen. Zählt der Freibetrag eigentlich pro Person. Wenn nicht, wie hoch ist er dann für 2 Personen. Ich weiß is ne blöde Frage, aber zur Zeit hab ich überhaupt keinen Kopf für §§-Latein.

Danke für eure Geduld

Eure zur Zeit sehr ratlose Elisa
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Elisa
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Alt 20.11.2008, 12:13   #30
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Zitat:
Zitat von Elisa
Beim abschließenden EKS ist ja besonders schikanös, dass die angefallenen Fahrten mit dem eig. Pkw nur mit 10 ct./km angerechnet werden dürfen. Für Auslieferungsfahrten und Abholungsfahrten von Waren finde ich das schon ziemlich wenig. Fahrten zwecks Kunden- und Lieferantenakquise sind auch notwendig gewesen. Können die auch zur Anrechnung gebracht werden.
Hallo Elisa

auch Dir sei dringend dieser Thread empfohlen. Wie sich herausstellte, ist die 10 Cent Pauschale lediglich eine 'Kannvariante', sie ist nicht zwingend vorgeschrieben. Du kannst daher Deine tatsächlichen Aufwendungen geltend machen und das gilt natürlich für alle betriebl. veranlassten Fahrten.


Zitat:
Zitat von Elisa
Noch eine Frage zum Thema! Ich selbst habe ja nebengewerblich auch ein wirklich geringfügiges Einkommen. Zählt der Freibetrag eigentlich pro Person.

Ja natürlich.

Wenn nicht, wie hoch ist er dann für 2 Personen. Ich weiß is ne blöde Frage, aber zur Zeit hab ich überhaupt keinen Kopf für §§-Latein.
Für jede Person wird der individuelle Bedarf festgestellt, dem das persönlich erzielte Einkommen nach Bereinigung und Abzug des errechneten Freibetrags gegenübergestellt wird.

Die anschließenden horizontalen Verschiebungen haben mit der Freibetragsberechnung nichts zu tun.
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gerda52 ist offline  
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Alt 20.11.2008, 12:18   #31
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Zitat:
Zitat von Elisa
Falls der Gewinn jetzt über der Freibetragsgrenze liegt, wird mir dann im Nachhinein die Hilfsbedürftigkeit für diesen Zeitraum abgesprochen?
Das anzurechnende Gesamt-Einkommen muss dazu nicht einen Freibetrag übersteigen, sondern den Gesamtbedarf im Bewilligungszeitraum.
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Alt 20.11.2008, 13:33   #32
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Sorry Gerda52, hab mich unglücklich ausgedrückt. Ich meine natürlich: In welcher Höhe wird das im Bewilligungszeitraum erzielte Einkommen angerechnet (wobei nie klar ist, ob die enstandenen Aufwendungen auch von der AA akzeptiert werden). Da wir zu zweit nur 312 Euro erhalten haben, muss ja schon ein Betrag angerechnet worden sein. Wenn ich nicht zu blöd wäre, um das aus dem Bescheid herauszulesen, wüsste ich das natürlich. Meine Frage (diesmal hoffentlich etwas konkreter) Wieviel Zuverdienst darf sein, um nicht rauszufallen (wegen der Förderung). Ich brauch die Information, um zu wissen, ob ich jetzt Nachteile haben werde, weil mein Lebensabschnittsgefährte evtl. am Grenzwert hing.
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Alt 26.11.2008, 10:08   #33
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Ach übrigens, auf meine vorläufigen Bescheid steht jetzt folgendes:
Bei wesentlichen Änderungen der Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben sind sie verpflichtet, diese unverzüglich mitzuteilen und entsprechende Nachweise vorzulegen. Hieraus ergibt sich insbesondere, bei ungeplanten Betriebsausgaben, die nicht regelmäßig im laufenden Geschäftsbetrieb anfallen (z.B. Anschaffung höherwertiger Wirtschaftsgüter) auch die Verpflichtung, die Ausgabeabsicht dem Leistungsträger vorher anzuzeigen, damit geprüft werden kann, ob die Ausgabe notwendig, unvermeidbar und angemessen ist und inwieweit die Einkommensprognose für die Zukunft anzupassen ist.

Was soll das denn heißen? Selbständigkeit mit Handfesseln? Da kann doch kein Mensch, nicht einmal der gewiefteste Händler mit seinem Gewerbe wirklich und wahrhaftig seine Hilfsbedürftigkeit beenden.:icon _neutral:
Jedem Unternehmer, der seinen Verstand zu gebrauchen weiß, ist doch klar, dass es gute und schlechte Monate gibt, und dass man einen langen Atem haben muss, um zu bestehen. Wer dann aber an einen dämlichen Sachbearbeiter gerät, der hat dann nicht nur Hand-, sondern auch noch Fußfesseln. Da kann ich nur noch sagen: Du bist Deutschland, na vielen Dank.
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Elisa
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Alt 26.11.2008, 11:51   #34
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Da gibt's nur 2 Möglichkeiten:
Zu den ungeplanten, nicht regelmäßig anfallenden Betriebsausgaben gehören ja insbesondere Reparaturen, daher:

1. Möglichkeit - Du führst eine repräsentative Befragung Deines Betriebsvermögens durch und ermittelst so zuverlässig, welches Inventar die Absicht hat, während des Bewilligungszeitraums defekt und reparaturbedürftig zu werden

oder

2. Möglichkeit - Du legst Widerspruch gegen diese schwachsinnige Verpflichtung ein.
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Alt 01.12.2008, 22:45   #35
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Zitat:
Zitat von Patenbrigade Beitrag anzeigen
Schreib in den Gewinn eine dicke rote "0" und erläutere alles so, wie du es hier auch gemacht hast.
Damit bist du deinen Mitwirkungspflichten meiner Meinung nach vollkommen nachgekommen.
Falls du jetzt noch um die Üernahme der Steuerberaterkosten bittest, falls das Amt diese null so nicht anerkennt, dürftest du gewonnen haben.

Kopf hoch!
Ich bin verwirrt..... Wie an anderer Stelle beschrieben, erziele ich derzeit mal so gar keine Einkünfte aus selbständiger, weil saisonaler Tätigkeit. Gleichwohl sieht man mich wohl als selbständig an (wohl weil ich erwähnt hatte, daß ich mein Einkommen aus TZ bislang durch Selbständigkeit ergänzt habe) und will jetzt BWAs oder sonstwas für die letzten sechs (anfänglich umsatzstarken) Monate.
Mein Einkommen aus Selbständigkeit hat der SB im Formular selbst mit "0" beziffert, mir gleichzeitig aber eine Frist von sieben Tagen zur Vorlage von irgendwelchen Berechnungen gesetzt.
Frage mich angesichts des Threads hier aber ganz dringend, warum man mir nicht auch die Anlage EKS in die Hand gedrückt hat.....
Nebenbei bemerkt auch, ob ich das von ihm ausgefüllte Formular (meine komplett fertigen Unterlagen hat man verschmäht) nicht auch dringend um noch vorhandenen Warenbestand als Vermögen ergänzen sollte. Für mich ist diese Versäumnis allerdings ein weiteres Indiz dafür, daß der Gute keine Ahnung hat.
Nachtschattengewächs ist offline  
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Alt 01.12.2008, 23:29   #36
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http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-Einkommen.pdf

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...Anlage-EKS.pdf

@ Nachtschattengewächs

In den beiden Dokumenten findest Du ausreichend Infos, um den Ansichten des SB zu kontern. Das Einkommen vor Erstantragstellung darf nicht angerechnet werden, da Du seinerzeit nicht wissen konntest, dass Du mal Hartz 4 beantragen musst. Man kann nicht von Dir verlangen, dass Du von Geld leben sollst, dass nicht mehr da ist. Die Hinweise zur Behandlung von saisonaler Tätigkeit beziehen sich alleine auf die Zukunft.
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Geändert von gerda52 (01.12.2008 um 23:34 Uhr)
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Alt 03.12.2008, 17:57   #37
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Habe heute mit meinem Datenschutzbeauftragten gesprochen, der mir riet, auch von meiner Buchhaltung Kopien anzufertigen und vorzulegen. Eine echte Hilfe war das nicht. Aber immerhin findet er es merkwürdig, wenn der SB mein Einkommen selbst mit O schätzt und dann das Einkommen der letzten sechs Monate zugrunde legen will.

Werde jetzt versuchen, das ganze mit den Quellennachweisen abzuwehren (herzlichen Dank!!!) und notfalls um einen Vorschuss für den Steuerberater bitten. Aber jede Wette, daß mir eine Sperre droht....

Hatte auch überlegt, um einen Termin mit einem Mitarbeiter mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund zu bitten und alternativ ein kurzes schriftliches Statement darüber abzugeben, warum ich derzeit keine Einkünfte aus der saisonalen Tätigkeit erzielen kann.
Oder hält das jemand für zu gewagt?
Nachtschattengewächs ist offline  
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Alt 03.12.2008, 23:08   #38
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Standard gängzlich OT!

.... als die ersten Menschen auf dem Mond landeten, haben sie m.W. Zeugnisse der Menschheitsgeschichte dort deponiert - für den Fall, dass mal Ausserirdische nach uns Menschleins forschen sollten.
Ich finde, wir sollten diesen Thread mal für die nächste Menschheitsmission im All anmelden - da hätten die Ausserirdischen gewiss irgendwann unendlich viel zu forschen...

.

Zitat:
Zitat von Koelschejong Beitrag anzeigen
Da gibt's nur 2 Möglichkeiten:
Zu den ungeplanten, nicht regelmäßig anfallenden Betriebsausgaben gehören ja insbesondere Reparaturen, daher:

1. Möglichkeit - Du führst eine repräsentative Befragung Deines Betriebsvermögens durch und ermittelst so zuverlässig, welches Inventar die Absicht hat, während des Bewilligungszeitraums defekt und reparaturbedürftig zu werden

oder

2. Möglichkeit - Du legst Widerspruch gegen diese schwachsinnige Verpflichtung ein.
__________________

Viele Grüße, ethos07
-------------------------------
wo käme man hin
wenn alle sagten
wo käme man hin
und niemand ginge
für einmal zu schauen
wohin dass man käme
wenn man ginge. (kurt marti)
-------------------------------
Meine Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung dar.

Geändert von ethos07 (03.12.2008 um 23:12 Uhr)
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Alt 04.12.2008, 14:30   #39
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Außer dem Tip, Widerspruch einzulegen, lese ich hieraus jetzt nichts wirklich wertvolles. DIE Idee hatte ich übrigens schon selber.

Versuche jetzt mal, mich nicht persönlich angegriffen zu fühlen. Notfalls mache ich eben die Außerirdischen verantwortlich.
Nachtschattengewächs ist offline  
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Alt 04.12.2008, 15:15   #40
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Standard AW: Anlage EKS (Selbstständige)

Ich "darf" mich momentan auch mit diesem Thema notgedrungen beschäftigen, ich lese rauf und runter und verstehe nicht, ab wann und wieviel Alg 2 nun gezahlt wird, oder muß man die Frage anders stellen, wer Alg 2 bekommt darf bzw. kann zusätzl. Einnahmen in Höhe von ? haben, darüber hinaus wird Alg2 gekürzt
Kämpfer ist offline  
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