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Einstiegsgeld und RV; in Forum: Information; Hallo allerseits, weiß jemand wie das mit der Rentenversicherung laüft beim Einstiegsgeld. Wie ich schon ´mal geschrieben habe in enem anderen Thema, bekomme ich seit 01.05.08 Einstiegsgeld zusätzlich zu ALGII. ...
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Alt 22.06.2008, 17:08   #1
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Registriert seit: 06.06.2008
Beiträge: 5
Blinzeln Einstiegsgeld und RV

Hallo allerseits,

weiß jemand wie das mit der Rentenversicherung laüft beim Einstiegsgeld.
Wie ich schon ´mal geschrieben habe in enem anderen Thema, bekomme ich seit 01.05.08 Einstiegsgeld zusätzlich zu ALGII. Meine SB meinte, ich wäre jetzt zwar weiter über die ARGE krankenversichert aber nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung. ???Ich habe bei bei der Rentenversicherung bereits angerufen und mir einen Beratungstermin geben lassen. Die Sachbearbeiterin dort meinte, ich solle doch nochmal bei der ARGE nachfragen, da keine Abmeldung von denen erfolgte. Außerdem verstehe sie nicht wieso die keine Rentenversicherung mehr zahlen würden? Was muß man den da beachten, um seine Rentenansprüche, vor allem Erwerbslosenrente nicht zu verlieren. Habe gehört, eine freiwillige Weiterversicherung lohne sich erstmal nicht, wenn man noch kaum Gewinne hat,da die Beiträge ziemlich hoch sind .

Grüße
Emily
Emily35 ist offline  
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Alt 24.06.2008, 11:07   #2
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.04.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.577
Standard AW: Einstiegsgeld und RV

Das ist leider eine deutliche Falschauskunft deiner SB.

Bezieher von Arbeitslosengeld II sind in der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.

Nur wenn du nicht mehr aufstockend ALG II beziehen müsstest - was ja, wenn überhaupt frühestens nach dem ersten Gründerjahr möglich sein dürfte - würde sich die Fragen rund um die gesetzliche Rentenvesicherung dann nochmals neu stellen.

Schreibe bitte diese Falschauskunft deiner SB als Gedächtnisprotokoll auf und lasse dir dieses Protokoll von deiner SB oder ggf. dem Tresen bitte schriftlich als bei deiner Arge abgegebenes Dokument bestätigen.

Scanne dann diesen Beweis, dass deine Arge dich gezielt falsch beraten hat, mal hier ein - damit wir uns gemeinsam gegen solche Praktiken des Leistungseinsparens wehren können. Danke dir.
__________________
Gruß! ethos07

Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.
ethos07 ist offline  
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Alt 05.07.2008, 09:45   #3
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.06.2008
Beiträge: 5
Lächeln AW: Einstiegsgeld und RV

Halloo ethos 07,

ich danke dir für die Auskunft! Zwischenzeitlich war ich bei einer Rechtsberatung, die genau deiner Meinung war. Anscheinend bin ich aber doch noch weiter in der gesetzlichen RV, denn auf meinem letzten Bescheid zur Leistungsbewilligung ALG2 steht das so auf der Rückseite. Verstehe auch nicht warum die SB diese Aussage gemacht hat. An der Empfangstheke bekommt man bei uns übrigens nichts abgezeichnet, da kann man sich auf den Kopf stellen. Habe die letzte Woche vergeblich versucht, die SB zu erreichen, stattdessen hatte ich ne Vertretung dran, die keine Ahnung hatte und meinte, dass wäre wohl ein Mißverständnis gewesen und wenn in dem Bescheid drin steht, dass ich weiter versichert bin wäre ja alles in Ordnung. Ich weiß jetzt nicht, ob ich da noch irgendwas unternehmen oder erstmal abwarten soll?? Vielleicht hat sich die SB daran erinnert, dass sie vor sechs Monaten Post von meinem Anwalt bekommen hat und hat es sich dann anders überlegt.???.

Gruß
Emily
Emily35 ist offline  
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Alt 08.07.2008, 12:28   #4
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Registriert seit: 02.07.2008
Ort: Reinheim
Beiträge: 6
Standard AW: Einstiegsgeld und RV

Hallo.
Also definitiv ist, daß du als ALG II Empfängerin gesetzlich in der Rentenversicherung bist und die ARGE das zu tragen hat. Das sagt das SGB II und daran ist nicht zu rütteln. Wenn die Arge dir das auch noch schriftlich gibt, daß sie diese kosten nicht übernimmt - Klage einreichen und gegen den falsch beratenden Mitarbeiter der Arge Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Die Sozialgerichte sind allerdings sehr überlastet. Fragt sich, wie schnell das geht. UI.U. hilft ein Schreiben des Anwalts. Meine Erfahrung ist allerdings, daß die Arge darauf nicht reagiert und es darauf ankommen läßt. Gruß, P.
adebei ist offline  
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