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Alt 22.06.2008, 17:08   1 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
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Registriert seit: 06.06.2008
Beiträge: 6
Blinzeln Einstiegsgeld und RV

Hallo allerseits,

weiß jemand wie das mit der Rentenversicherung laüft beim Einstiegsgeld.
Wie ich schon ´mal geschrieben habe in enem anderen Thema, bekomme ich seit 01.05.08 Einstiegsgeld zusätzlich zu ALGII. Meine SB meinte, ich wäre jetzt zwar weiter über die ARGE krankenversichert aber nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung. ???Ich habe bei bei der Rentenversicherung bereits angerufen und mir einen Beratungstermin geben lassen. Die Sachbearbeiterin dort meinte, ich solle doch nochmal bei der ARGE nachfragen, da keine Abmeldung von denen erfolgte. Außerdem verstehe sie nicht wieso die keine Rentenversicherung mehr zahlen würden? Was muß man den da beachten, um seine Rentenansprüche, vor allem Erwerbslosenrente nicht zu verlieren. Habe gehört, eine freiwillige Weiterversicherung lohne sich erstmal nicht, wenn man noch kaum Gewinne hat,da die Beiträge ziemlich hoch sind .

Grüße
Emily
Emily35 ist offline  
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Alt 24.06.2008, 11:07   #2
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Standard AW: Einstiegsgeld und RV

Das ist leider eine deutliche Falschauskunft deiner SB.

Bezieher von Arbeitslosengeld II sind in der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.

Nur wenn du nicht mehr aufstockend ALG II beziehen müsstest - was ja, wenn überhaupt frühestens nach dem ersten Gründerjahr möglich sein dürfte - würde sich die Fragen rund um die gesetzliche Rentenvesicherung dann nochmals neu stellen.

Schreibe bitte diese Falschauskunft deiner SB als Gedächtnisprotokoll auf und lasse dir dieses Protokoll von deiner SB oder ggf. dem Tresen bitte schriftlich als bei deiner Arge abgegebenes Dokument bestätigen.

Scanne dann diesen Beweis, dass deine Arge dich gezielt falsch beraten hat, mal hier ein - damit wir uns gemeinsam gegen solche Praktiken des Leistungseinsparens wehren können. Danke dir.
__________________
Gruß! ethos07

Bin bis gegen Ende Okt. nur selten online.
Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.
ethos07 ist gerade online  
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Alt 05.07.2008, 09:45   #3
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Registriert seit: 06.06.2008
Beiträge: 6
Lächeln AW: Einstiegsgeld und RV

Halloo ethos 07,

ich danke dir für die Auskunft! Zwischenzeitlich war ich bei einer Rechtsberatung, die genau deiner Meinung war. Anscheinend bin ich aber doch noch weiter in der gesetzlichen RV, denn auf meinem letzten Bescheid zur Leistungsbewilligung ALG2 steht das so auf der Rückseite. Verstehe auch nicht warum die SB diese Aussage gemacht hat. An der Empfangstheke bekommt man bei uns übrigens nichts abgezeichnet, da kann man sich auf den Kopf stellen. Habe die letzte Woche vergeblich versucht, die SB zu erreichen, stattdessen hatte ich ne Vertretung dran, die keine Ahnung hatte und meinte, dass wäre wohl ein Mißverständnis gewesen und wenn in dem Bescheid drin steht, dass ich weiter versichert bin wäre ja alles in Ordnung. Ich weiß jetzt nicht, ob ich da noch irgendwas unternehmen oder erstmal abwarten soll?? Vielleicht hat sich die SB daran erinnert, dass sie vor sechs Monaten Post von meinem Anwalt bekommen hat und hat es sich dann anders überlegt.???.

Gruß
Emily
Emily35 ist offline  
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Alt 08.07.2008, 12:28   #4
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Ort: Reinheim
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Standard AW: Einstiegsgeld und RV

Hallo.
Also definitiv ist, daß du als ALG II Empfängerin gesetzlich in der Rentenversicherung bist und die ARGE das zu tragen hat. Das sagt das SGB II und daran ist nicht zu rütteln. Wenn die Arge dir das auch noch schriftlich gibt, daß sie diese kosten nicht übernimmt - Klage einreichen und gegen den falsch beratenden Mitarbeiter der Arge Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Die Sozialgerichte sind allerdings sehr überlastet. Fragt sich, wie schnell das geht. UI.U. hilft ein Schreiben des Anwalts. Meine Erfahrung ist allerdings, daß die Arge darauf nicht reagiert und es darauf ankommen läßt. Gruß, P.
adebei ist offline  
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Alt 23.08.2008, 18:03   #5
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Ort: nrw
Beiträge: 58
Standard AW: Einstiegsgeld und RV

Hallo zusammen,

uch bin ebenfalls selbständig und beziehe ALG II, weiß jemand on das Einstigsgeld von 50% des ALG II bei der Rentenversicherung angerechte wird, oder wie sieht es aus wenn man mehr Gewinn erwirtschaftet als das ALG in einem Monat und im anderen Monant nicht.

Zahlt dann die ARGE die RV und KV wenn keine Einnahmen da sind und denn anderen Monat ich?

Bin jetz in so einer Situation wo langsam die großen Aufträge kommen und mal pause ist, wo nix reinkommt.

Aktuell jedenfalls für 2007 wurden von der ARGE die Einkünfte zusammen gezählt und durch 12 geteilt und somit die monatliche anrechung durchgeführt.

Jetz hab ich einen neuen sachbearbeiter der sagt das ich 200,- zuviel an Leistung bezogen habe so wie es auseiht will der das Zuflussprinzip einsetzten man hat mit aber sein anfang des Jahres 200 ,- angerechnet als 80 der rest ist ja freibetrag?

Ich weiss nich mehr wo ich stehe und habe sorgen wegen der KV und RV?

lg
-dev-null ist offline  
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Alt 23.08.2008, 18:27   #6
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Beiträge: 1.045
Standard AW: Einstiegsgeld und RV

So ganz komm ich mit Deinem Posting nicht klar:

Ab dem 1.1.2008 gibt's ziemlich drastische Änderungen. Für 2007 ist der Einkommenssteuerbescheid verbindliche Grundlage für das ALG II, ab 1.1.2008 gibst Du zu Beginn eines Bewilligungszeitraums zunächst eine Schätzung Monat für Monat für den Bewilligungszeitraum von 6 Monaten ab (Forumular EKS). Die Gewinne aus dieser Schätzung werden gemittelt und auf das ALG II angerechnet. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums machst Du dann eine genaue Abrechnung, wieder Monat für Monat mit dem Quell großer Freuden, dem Formular EKS. Die Gewinne werden wieder gemittelt und dann schaut man, ob Du noch Geld zu bekommen hast oder zurückzahlen musst, wobei in beiden Fällen Bagatellbeträge unberücksichtigt bleiben.
Koelschejong ist gerade online  
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Alt 25.08.2008, 11:35   #7
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Standard AW: Einstiegsgeld und RV

Hallo vielen Dank für die Antwort,

ich habe noch ein Tread vorher aufgemacht welcher die Frage stelt.
ALG II - Selbständigkeit - Krankenversicherung - Rentenversicherung

Folgendes zu meiner sachverhalt:

Ich bin seit 2006 Selbständig habe mich selbständig gemacht und damals auch schon ALG II bezogen ich sah einfach keine andere möglichkeit.

2006 hate ich keine Einnahmen nur ausgaben.

2007 hat mir mein damailiger Sachberarbeiter gesagt er würde mir ein monatliches Einkommen aus meiner selbständigen tätigleit von 200,- Euro anrechen und am Jahresenden würde alls nochmal durchgerechnet anhan der GUV. Soweit hat der das auch gemacht allerdings unter vorbehalt bis der bescheid vom Finazamt vorgelet wird den ich bis heute noch nicht habe und darauf ware da da FA sehr belatet aktuell ist.

2008 lief ebenfalls alles soweit mntl. wurden 200,- Euro Angerechnet also 80Euro von der Leistung abgezogn bis ich jetz einen neuen sachbearbeiter bekommen haben dieser möchte jetz gerne wissen weil am Juni.08 ca 500 Euro gewinn hate jetz möchte gerne das ich 220 Euro die ich zuviel bekommen hatte zurück zahle obwol wenn man alle Einnahmen aus den vergangnen monaten zusammen zählt würde ich von der ARGE noch gel zurück bekommen abzüglich der 200 Euro.

Das ist das eine.

Das andere ist ab wann muss ich z.B. Rentenversicherung und Krankenversicherung den dazuzahlen ?

Wie verhält sich das wenn ich z.B. einen Leistungsanspruch von 670,- habe wobei ich aktuell 590,- erhalte weil das amt ja 200 Euro mntl. als einnahme Anrechnt und was ist wenn 1200 Euro verdiene!


Die Anrechung ist soweit ich das kenne

1200 Gewinn
100 Freibetrag
bis 700 Euro 20% 140,-
von 700 bis 1200 10% 50,-

Gesammt Freibeträge: 290,- Euro
ALG Leistung: 670,- Euro
Abgabe an ARGE: 1010 Euro,-

da besteht do sicherlich kein RV und KV mehr !

Ich bin erhlichgesagt ein bissen durcheiander, einerseitz berechnet man mir jetz 200,- Mntl. als gewinn ein das heist selbst wenn ich 2 oder 3 Monate keinen einnahemn hatte und in einen Monat einen dicke rechung ausstelle würde das auf die Anderen Monate ausgelegt werden. so war das bis jetz.

Jetz kamm der neu Beamte und sagt das ich 200 Euro zuückzahlen soll bzw. er mich gerne erstmal anhören möchte und anhang der wirtsch. Verhältnisse das noch zu entscheiden sei. aber man kann noch nicht mnt. mir 200,- Anrechen und dann wenn einem mont eine größere rechen ausgestellt wird dann auch noch auf eine auf eine rückzahlung besten die auf der basis von 670 Euro (also vollen Leistung) besten .

Ist alles ein bissen komplex.

lg
-dev-null ist offline  
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Alt 25.08.2008, 12:17   #8
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Standard AW: Einstiegsgeld und RV

Mir scheint, der neue SB hat wenig Ahnung, davon aber sehr viel. Auch ab 1.1.2008 werden die Gewinne auf den Bewilligungszeitraum, also 6 Monate gleichmäßig verteilt. Wenn Dir im vergangenen Jahr zu viel abgezogen wurde, dann hast Du einen Anspruch auf Nachzahlung, allerdings muss der Steuerbescheid aus 2007 vorliegen. Der ist dann aber auch für die ARGE verbindlich, bitte achte darauf. Die versuchen heute gerne mal, die neuen Regeln schon für Leistungen aus 2007 anzuwenden, das geht nicht.
Koelschejong ist gerade online  
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Alt 25.08.2008, 12:42   #9
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Standard AW: Einstiegsgeld und RV

Hallo,

also 2007 hat mir der alte sachbearebter alles durchgerechte das einzige was nur noch bei Finazamt angegben worden ist sind 20% von telefon und intenet kosten da ich ein gewerbe in diesem bereich habe also da kreige ich vieleicht nur 80 Euro nachzahlung aber erst wenn das Finazamt mir den bescheid zuschik.

Aber das mit der Berechnung und zurückzahlung das bring natürlich alles durcheinander. Einersetzt sage ich wenn er das mntl. Anrechen möchte (das wäre zu meinem nachteil) wäre mir sogar lieber das die arge anstat 590,- Euro meine 670,- Euro auszhalt und wenn ich einnahmen und ein üerschuss habe das iich dennen dann das überweise . Das wäre zum meinem Nachteil weil wenn ich z.b. in einem monat nix verdien hab ich auch nix außer 670,- ALG II , würde das auf 6 Monate angerechnet dann müsste die die Einhamen durch 6 teilen und somit spring mehr freibeträge für mich raus. aber mntl. anrechen und achzahlen ? die haben schon mehr eingezogen als ich verdient habe und ich die mikriegen 200 davonabiehe würde ich noch von denen ca.200 ausgezahlt bekommen müssen

Ich gehe morgen mal zu dem hin, bespreche das ganze und dann mal schauen was die Künstlerszialkasse noch sagt und dann noch mit der RV reden.

Aber das mit der KV un RV läst mir keine ruhe ich habe muffe, muss auch mal mit denen reden.

vielen dank erstmal,

ich klär das morgen erstmal und sag dann beschei!

lg
-dev-null ist offline  
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Alt 26.08.2008, 13:39   #10
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Standard AW: Einstiegsgeld und RV

Hallo Koelschejong,

war heute da und der sachberarbeiter hat die aufrechung mntl. urchgeführ, und ich soll nachzahlen aber wir werden uns nochmal zusamen setzten und das ganze durhgehen. Jetz bekomme ich erstmal von dennen den Änderungsbescheid wo es genauch nachgerechnet wird bin gespannt wie das ausgeht.

Wozu ist die Arge eingentlich jetz verplichtet mir das alle 6 Monate durchzu rechnen. Ich glaube der gute herr hat meine Ausgaben unterschalgen in den Monat bzw. 2 wo ich keine Einnahmen hatte!

Kann ich mich daruaf beruffen das er die zeit von 01.01 bis zum 01.06. abrechent.

lg
-dev-null ist offline  
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Alt 26.08.2008, 14:49   #11
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Standard AW: Einstiegsgeld und RV

Ja, die müssen einen Durchschnittswert für die 6 Monate ermitteln und den mit Deinem ALG II Bezug der 6 Monate abgleichen.
Koelschejong ist gerade online  
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Alt 26.08.2008, 17:06   #12
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Standard AW: Einstiegsgeld und RV

Ja das wuste ich z.B. nicht das das jetz nicht mehr jährlich geht.

Habe fleisig meine GuV monat für monat fertig gemcht und die kommen und erzählen mir das ich 220 in juni zuviel bezogen habe und diese zurückzahlen soll. Desweiteren zeiht man mir auch noch 80 Euro von der leistung monat für monat ab,da werden derzeitig 200,- fiktiv als Einnahme gerechnet. Da passt es von vorne bis hinten nicht. Was der mir erzählt!

Ich fühl mich irgend wie von dem ver**** wir nach dem mott wir spalten mal das Hirn stopfen dem was rein schüttel gut durch und dann mal schauen was rauskommt.

Das problem ist das ich mit dem alten sachbereariter das so gemacht habe das ich die Einahmen dann angeben wenn ich die Rechungschreibe wegen der Umsatzsezuer Voranmeldung. Ich musste im Jahr 2007 diese montlich noch machen.

Seine meinung war damalls wir zählen das sowieso alles zusammen und teilen durch 12 bzw. wenn dann die Unterlagen vom Finazamt da sind wird der Gewin durch 12 geteil und monatlich angerechnet. Das hat der auch noch gemacht ist auch sowiet ok da ich noch 20% an Internetkosten und Telefonkosten abgesetzhabe und den gewinn sowieso nochmal drück. Also das alles ok.!

Aber so wie es aussieht muss ich jetz die ganzen GuV Berichtigen und zwar
nach dem datum bei dem ich die Einnahme erhalten habe, andere berechnung!

naja soll jetz für juni 220 nachzahlen aber in wirklichkeit habe ich die Zahlung in 2 Schritten erhalten also einmal in juni und einmal im juli.
und die rechung als Komplett summe für juni ausgestellt mit dem vermerk das eine anzahlung am .... von ... statgefunden hat.


Da vergeht doch ehrlich jedem die lust an sowas mit solchen kokoloris und der AR..

Also bedeutet das das die Einkommbereinigung alle 6 Monate geschieht?
Ist das vom Leistungsantrag oder können die mitten drin das machen ich habe alle 6 monte einen Antrag gestellt also Oktober und April glaub ich kann der sachbearebiter jetz von 01.01.08 bis 01.06.08 diesen Zeitraum wählen.

lg
-dev-null ist offline  
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Alt 27.08.2008, 12:17   #13
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Hallo Koelschejong

Zitat:
Ja, die müssen einen Durchschnittswert für die 6 Monate ermitteln und den mit Deinem ALG II Bezug der 6 Monate abgleichen.
Wo finde ich den gesetzlichen Text der das regelt?

Würde mich über eine Antwor freuen.
-dev-null ist offline  
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