Ein Euro Job / Mini Job
Kann man Ein-Euro-Job wegen bestehendem Minijob aufgeben; in Forum: Information; Hallo! Ich habe heute zum Glück Euer Forum gefunden und bitte Euch ganz dringend um einen Rat. Und zwar geht es um Folgendes: Ich habe von meinem SB einen Ein-Euro-Job ...| Tags: aufgeben, bestehendem, eineurojob, man, minijob, wegen |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 9
| Hallo! Ich habe heute zum Glück Euer Forum gefunden und bitte Euch ganz dringend um einen Rat. Und zwar geht es um Folgendes: Ich habe von meinem SB einen Ein-Euro-Job verordnet bekommen, obwohl ich schon einen - auch beim JobCenter bekannten - Minijob habe. Arbeite in einem Zeitschriftenladen und verdiene dort derzeit 200,-- €. Ich habe dies auch bei meinem SB deutlich angesprochen und gesagt, daß sich der Ein-Euro-Job und der Minijob nicht miteinander vereinbaren lassen werden. Darauf bekam ich nur gesagt, daß ich den Minijob für den Ein-Euro-Job kündigen müßte. Das habe ich natürlich bis jetzt nicht gemacht. Die Eingliederungsvereinbarung mußte ich trotzdem sofort unterschreiben, da mir sonst eine Maßnahme auferlegt werden sollte, die schon 3 Tage später starten sollte. Diese habe ich allerdings schon vor nicht mal einem Jahr gemacht. Natürlich war es mein Fehler, daß ich die Eingliederungsvereinbarung unterschrieben habe. Jetzt hat mir mein Chef gesagt, daß er mich gern etwas länger beschäftigen möchte und mir dafür auch dann insgesamt 300,-- € zahlen will. Ich würde nun gern wissen, ob ich somit den Ein-Euro-Job abbrechen könnte? Natürlich werde ich das erst mit meinem SB klären, möchte aber nicht völlig unwissend in diese "Verhandlung" gehen. Ich hätte auch nichts gegen den Ein-Euro-Job, wenn er sinnvoll wäre und mir nicht auch noch Geld kosten würde. Es sieht nämlich so aus, daß der auf 3 verschiedene Arbeitsstellen aufgeteilt ist, die ich an einem Tag anlaufen soll. Zeitlich ist das zu Fuß gar nicht zu schaffen, da alle Orte ziemlich weit auseinander liegen. Eine Fahrkarte bekomme ich aber nicht, da alles in derselben Stadt ist und die das deswegen nicht bewilligen. Zudem hatte ich mir das auch etwas sinnvoller vorgestellt, als nur Stunde um Stunde dort zu sitzen und Däumchen zu drehen. Bin in einem Kindergarten und in zwei Schulen "angestellt" worden. Faktisch betreuen 3 Erwachsene 6 Kinder. In den Schulen sogar nur 5 Kinder. Meiner Meinung nach bringt mich da meine Stelle im Zeitungsladen weiter und zudem zahle ich damit ja auch noch etwas ans Amt bzw. verringere meine Hilfsbedürftigkeit. Den Ein-Euro-Job kann man ja eh in keiner Bewerbung erwähnen und es ginbt ja auch nicht die geringste Möglichkeit, daß der mich in eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung bringt. Ich möchte den Ein-Euro-Job so schnell wie nur möglich loswerden und im Grunde am liebsten schon morgen mit meinem SB sprechen. Habe ich da eine Chance auf Erfolg? Wäre lieb, wenn Ihr mir helfen könntet. Die EGV und Stellenbeschreibung habe ich gleich mal angehangen. Dann kann man sich doch eher ein Bild davon machen. |
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| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Das mit der EGV ist jetzt natürlich saudumm, denn du hast dich damit verpflichtet, den Ein-Euro-Job zu machen. Kannst du bitte die EGV hier einmal reinstellen? Wenn du eine Zuweisung für den Ein-Euro-Job bekommen hast, müsste man die auch sehen. Das müsste schriftlich abgewehrt werden. Deine SB wird dir niemals schriftlich geben, dass du einen Job kündigen sollst. Wie erwähnt, müsste hier alles schriftlich beanstandet werden. |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.500
| Sieht nicht danach aus, dass das ausreichend bestimmt ist. Dummerweise ist der Job wohl schon angetreten.
__________________ meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung ---------- Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter", nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash) |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Sorry, ich hatte übersehen, dass die Dokumente ja eingescannt sind. Die EGV sieht ja nichts weiter als den Ein-Euro-Job vor, und der ist nicht richtig bestimmt. Ich würde mich beim Träger mal vorstellen und ihm erklären, dass du unfreiwillig da bist und sogar noch deinen Job deswegen kündigen sollst. Wenn du Glück hast, will er dich nicht haben und du bist das Problem los. Wenn er dich trotzdem haben will und ihn das mit dem Job nicht interessiert, dann melde dich hier bitte nochmal. Der Job müsste dann schriftlich wegen fehlender Bestimmtheit abgelehnt werden und die EGV könnte man evtl. wegen unklaren Rechtsfolgen anpacken. Das kann aber alles zu einer SAnktion führen, die dann im Eilverfahren eingeklagt werden muss. D.h. es wird nervig und kompliziert, und wenn du Pech hast, bekommst du auch noch eine Sanktion, die eingeklagt werden muss. Da du die EGV auch noch unterschrieben hast, wird sich auch jeder Richter fragen, weswegen du das unterschrieben hast, wenn du das nicht wolltest. |
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| Danke @ sagt: |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.500
| Zitat:
__________________ meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung ---------- Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter", nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash) | |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 9
| Danke Euch erstmal für Eure Hilfe und Antworten. Bis jetzt war ich nur zweimal bei diesen Stellen und die wissen nicht einmal, wo sie mich nun wann genau einsetzen sollen. Ich habe beim Träger selbst auch noch nichts unterschrieben. Werde ich auch nicht tun! Also, der SB hat mich tatsächlich mehrmals geradezu drängen wollen, daß ich doch meinen Nebenjob an den Nagel hängen solle. Mache ich natürlich auch nicht. Ich denke auch nicht, daß der mir eine schriftliche Aufforderung dazu geben wird, was mir ja wieder nur passen kann. An die Sanktion habe ich auch schon gedacht. Ich denke, die möchten zu gern, daß man die billigend in Kauf nimmt, um bloß den Ein-Euro-Job wieder loszuerden. Irgendwo habe ich auch gelesen, daß der Träger einen für die Zeit, in der man den Nebenjob ausübt, vom Ein-Euro-Job freistellen muß. Geändert von Silencer (25.04.2010 um 18:58 Uhr) |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2010 Ort: Wer's errät... ;-)
Beiträge: 2.688
| Ja, verlange mal von dem SB schriftlich, daß Du den Minijob aufgeben mußt u. damit gesetzwidrig Deine Hilfsbedürftigkeit erhöhst!
__________________ <Es gibt nichts Gutes, ausser: man tut es.> E. Kästner |
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| Danke @Reiner Zufall sagt: |
| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 9
| Jo, das werde ich morgen auch sofort in Angriff nehmen. Ausserdem steht ja in der EGV auch, daß die nur gilt, solange nichts anderes vereinbart wurde und da es ja nun eine Veränderung bei mir gibt, soll der die halt anpassen. |
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| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 9
| Möchte Euch mal einen kurzen Lagebericht zukommen lassen. Habe soeben mit meinem SB telefoniert und ihn um einen Termin gebeten, um das ganze Problem zu besprechen. Einen Termin hat er abgelehnt, da er keinerlei Anlaß sieht, sich der Diskussion "Minijob oder Ein-Euro-Job" auszusetzen. Ich dachte eigentlich, daß ich dort "Kunde" bin und mir ein Termin jederzeit zusteht. Sieht dieser Herr aber ganz anders. Den Minijob soll ich kündigen. Ich sagte dann, daß er mir das schriftlich geben soll. Darauf bekam ich zu hören, daß er das natürlich nicht tun wird und sowieso nur eine sozialversicherungspflichtige Stelle zählen würde. Ein Minijob, der nicht zu 100% festlegt, daß er mich in eine sozialversicherungspflichtige Stelle bringen würde, zähle überhaupt nicht.Habe auch angemerkt, daß sich mein Minijob im Einzelhandel im Lebenslauf wohl weitaus besser machen würde als dieser Ein-Euro-Job. Darauf meinte er, daß dem nicht so sei und es wäre auch völlig egal, was man da machen würde (Däumchen drehen oder Löcher in die Luft starren) und ich würde ja sowieso nie mehr in den ersten Arbeitsmarkt kommen. Wie eben alle anderen Arbeitslosen auch, die seit 2 Jahren keine feste Stelle hätten und sich nur mit Minijobs abgeben würden. So, dann habe ich beim Träger angerufen und der Dame dort gesagt, daß ich unfreiwillig an den Ein-Euro-Job gekommen bin und meinen Job dafür aufgeben soll. Die meinte das würde im Ermessen des SB liegen. Dann war sie noch sauer, weil ich den Vertrag mit dem Träger noch nicht unterschrieben habe. Dieser wurde mir aber auch noch gar nicht vorgelegt. Ich möchte den auch gar nicht unterschreiben, da es dann nur noch schwieriger werden kann. Bis jetzt habe ich mich da ja nur vorgestellt. Und der Träger weiß auch immer noch nicht, wo er mich tatsächlich einsetzen soll. Das würde sich dann schon mit der Zeit finden. Ich habe mich dort nun erstmal krank gemeldet, um etwas Zeit zu gewinnen bzw. dagegen irgendwie vorgehen zu können. |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.06.2006 Ort: Düsseldorf
Beiträge: 2.113
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Den Minijob, gibst du besser nicht auf. Regulärer Job geht vor EinEuroJob, das weiss auch der SB, nur der ist auf sein Harken scharf, den er machen kann. Bei nochmaliger Aussage, hoö den teamleiter dazu und sei nicht alleine dort. Begleitung. [X] Ein-Euro-Job vergeben Solltest du länger krank sein, kann es ja sein, das der Ein-Euro-Job dich nicht mehr haben will. Gruss
__________________ Tippfehler, bitte bei der Bundesregierung, über die Abwrackprämie geltend machen. |
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2010 Ort: Wer's errät... ;-)
Beiträge: 2.688
| Zitat:
M.M. nach zählen dazu auch Minijobs. Es ist Dir nicht möglich, das Gesetz zu brechen... ![]() .
__________________ <Es gibt nichts Gutes, ausser: man tut es.> E. Kästner | |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.12.2009 Ort: Berlin
Beiträge: 292
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Wenn er länger Krank geschrieben ist, dann darf er doch auch zum Minijob nicht antreten.
__________________ „Wer von seinem Tag nicht zwei Drittel für sich selbst hat, ist ein Sklave.“ - Friedrich Nietzsche |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2010 Ort: Wer's errät... ;-)
Beiträge: 2.688
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Stimmt! Und... ?
__________________ <Es gibt nichts Gutes, ausser: man tut es.> E. Kästner |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2.664
| ein euro jobs sind der letzte notnagel den man einem erwerbslosen überhelfen kann, aber erst wenn dieser wirklich keine andere arbeit findet, bei dir ist das aber nicht der fall, also lass den deppen labern. behalt den minijob und warte was der machen will, eine sanktion bekommt er so nicht durch, die haltbar wäre, im gegenteil er würde wohl von seinem chef die leviten gelesen bekommen er meint wohl gott zu sein, er ist aber nur ein kleines äffchen, weiter nichts.... also immer mit beistand dort hin, niemals anrufen, alles schriftlich machen und gegen eingangsstempel auf der kopie in der ARGE abgeben. gruß physicus
__________________ Asozial Radikal Gefühlskalt Erbarmungslos oder Arschloch Regiert Gerne Erwerbslose |
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| | #15 | ||||
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 9
| Danke Euch erstmal wieder für Eure Hilfe. Ich war noch nie in dieser Situation und wäre allein etwas aufgeschmissen. Zitat:
Hm, so lange kann ich gar nicht krank sein. Möchte ich auch im Grunde gar nicht. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Und dann die schriftliche Anhörung abwarten? Kann der mich dann eigentlich danach wieder in den gleichen Ein-Euro-Job stecken wollen oder ist die EGV damit hinfällig? | ||||
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| | #16 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2.664
| Zitat:
Zitat:
wenn du deinen minijob behältst hat er keine handhabe dich rechtskräftig und vor allem korrekt nach dem gesetz zu sanktionieren. mfg physicus
__________________ Asozial Radikal Gefühlskalt Erbarmungslos oder Arschloch Regiert Gerne Erwerbslose | ||
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| | #17 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 9
| Zitat:
Ja, würde mich auch nicht wundern, wenn er das erneut versuchen würde. Ich glaube aber nicht, daß der Träger so besonders scharf darauf ist. ![]() Den Minijob habe ich vor allem schon ne längere Zeit und sein Argument, daß der eh hinfällig ist, weil daraus keine sozialpflichtige Stelle werden würde, zieht bei einem Ein-Euro-Job ja kaum. Der größte Witz ist übrigens, daß Herr SB mir eine Woche vor dem Angebot zum Ein-Euro-Job noch ein Stellenagebot geschickt hat, auf das ich mich bewerben sollte und auch habe: 400,--Basis mit 2 x 2,5 Stunden Arbeitszeit in der Woche. Geändert von Silencer (26.04.2010 um 20:18 Uhr) | |
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| | #18 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2.664
| Zitat:
ich glaube der gute mann übertritt seine kompetenzen, denn die schreibt ihm das gesetz vor, minijobs gehen vor ein euro jobs, da du damit schliesslich die sozialkassen mehr entlastest als bei einem sinnlosjob von einem euro, bei dem die ARGE noch an den sklaventreiber zahlen muss.... Zitat:
mfg physicus
__________________ Asozial Radikal Gefühlskalt Erbarmungslos oder Arschloch Regiert Gerne Erwerbslose | ||
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| | #19 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.500
| Ich würde diesen Herren mal fragen, ob der vielzitierte Steuerzahler denn soviel Geld hat. Bei einem Minijob entlaste ich den Steuerzahler um max. 240€. Bei einem Ein-Euro-Job kostet das den Steuerzahler nicht nur meine ALGII-Kosten, sondern auch noch die Trägerpauschale und die Aufwandentschädigung.
__________________ meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung ---------- Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter", nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash) |
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| | #20 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 9
| Genau das habe ich nämlich auch gesagt. Daß mein Minijob eher zur Entlastung und der Ein-Euro-Job zur Belastung beiträgt. Zumal mein Chef mir ja nun sogar mehr zahlen will und mehr Stunden einräumen will, damit der Ein-Euro-Job baden geht. Den Herrn interessieren die geltenden Gesetze absolut nicht. Das hat man ja schon daran gesehen, daß er mir den Termin bei sich verweigert hat. Das habe ich auch nie erlebt. Hatte vorher ne Sachbearbeiterin, zu der ich immer kommen konnte und mit der man wirklich gut auskommen konnte. @physicus: Nee, der ist selbst für die Telekom zu intelligenzbefreit. ![]() Habe allerdings jetzt richtig Lust bekommen, den auflaufen zu lassen. Man kann sich nicht alles bieten lassen. Bin froh, daß ich nun hier gelandet bin und Eure Unterstützung habe. |
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| | #21 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.02.2010 Ort: BW
Beiträge: 151
| Zitat:
Soweit ich bisher mitbekommen habe sind Minijobs IMMER einem 1€ Job vorrangig. Denn, wie nicht nur in diesem Thread, festgestellt wurde, verringert der Minijob die Bedürftigkeit, auch wenn es anhand niedriger Bezahlung am Ende zu keiner Ersparnis für die Arge kommt. Ein 1€ Job kostet den Steuerzahler viel Geld und bringt dem HE im Zweifelsfall noch nichteinmal wirklich (viel) mehr Einkommen (sehr extremer fiktiver Fall: man bekommt 1,5€/h und muss davon aber alle Fahrtkosten und Co. selber tragen, dann kann es sogar sein, dass man am Ende (des Monats) sogar noch draufzahlt!)
__________________ carpe noctem - denn da ist es am ruhigsten | |
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| Danke @DVD2k sagt: |
| | #22 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 9
| Kommt wohl auch etwas darauf an, was man beim Minijob wirklich verdient. Ab 200,-- sollte er vorgehen. Habe ich mal gelesen. |
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| | #23 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.03.2010
Beiträge: 198
| Ich würde alles protokollieren, auch, daß dir die Ihm das Schreiben (Frist für Antwort setzen) zu kommen lassen, Bestätigung/Quittung, daß du es eingereicht hast nicht vergessen. Damit ist er in Zugzwang. Sollte er die Antwortfrist nicht einhalten, Vorgesetzte, Nürnberg etc. einschalten. Du hast ja bisher alles ohne Zeuge u. mündlich gemacht, also keine Beweise. Wenn er sich äußert hast du schon mal was in der Hand. Er wird wohl alles abstreiten, um seinen Hals zu retten, somit bist du dann fein raus. |
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| | #24 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.12.2009 Ort: Berlin
Beiträge: 292
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__________________ „Wer von seinem Tag nicht zwei Drittel für sich selbst hat, ist ein Sklave.“ - Friedrich Nietzsche Geändert von jimmy (27.04.2010 um 13:25 Uhr) Grund: n.a. |
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| | #25 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 9
| Da bin ich wieder! Zu allem Unglück stürzte gestern noch mein PC ab, so daß ich erstmal alles neu installieren durfte. Ich finde die Idee auf jeden Fall sehr gut, dem SB vorher ein Schreiben zu senden. Habe mir auch die wichtigsten Stichpunkte notiert: 1. Von ihm angebotener Minijob 2. Aufgabe meines Minijobs und somit Verstoß gegen die Verringerung meiner Hilfebedürftigkeit. 3. Nicht genaue Zuweisung zum Ein-Euro-Job (Hier kann sich der Träger ja quasi aussuchen, wo er einen einsetzt, was im Grunde nicht vorgesehen ist.) 4. Ablehnung meiner Bitte um einen Termin beim SB Jetzt möchte ich auf gar keinen Fall auch nur einen falschen Satz in diesem Schreiben haben. Wie ich sah, habt Ihr hier ab und zu so Entwürfe für solche Schreiben im Forum. Konnte jetzt leider nichts Passendes finden. Ich entwerfe mal etwas - wenn Works endlich wieder fehlerfrei läuft Habe da noch etwas in einem anderen Beitrag von Gelibeh gefunden. Ob man das auch gleich einfügt oder sich das lieber für die schriftliche Anhörung aufhebt? SGB II § 2 Grundsatz des Forderns (1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen. (2) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen. Das tust Du mit Deinem Minijob und Zitat: §16 SGBII 3) Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht nach Absatz 1 als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfebedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. |
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| | #26 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.500
| Ich glaub, der §16 hat sich geändert schau da lieber noch mal nach.(Auf den unterstrichenen Text SGBII )klicken
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