Ein Euro Job / Mini Job
1,50 € Job; in Forum: Information; sorry für die Tippfehler...| Tags: job |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #41 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.02.2010
Beiträge: 22
| sorry für die Tippfehler |
| | |
| | #42 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.02.2010
Beiträge: 471
| Zitat:
![]() Ich setze mal voraus, dass man lesen und verstehen kann und es dann auch endlich glaubt. Denn deine unmissverständliche Ansage im Eingansbeitrag und meine Hinweise darauf, dass keine AGH in der EGV steht, hat leider noch niemand verstanden. Du siehst doch wie sich dein Thema entwickelt hat ! | |
| | |
| | #43 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Falls du nicht bereits schon zum Anwalt gegangen bist: Der Nicht-Antritt dieses Ein-Euro-Jobobs ist nicht sanktionierbar. Was dein Amt alles probiert, das kann ich dir im voraus nicht sagen. Ich kann dir nur sagen, dass du das bei SAnktion einklagen kannst und auf der Sanktion nicht sitzen bleiben wirst. Dieser Ein-Euro-Job ist aus folgenden Gründen nicht sanktionierbar: 1. Die gesetzliche Basis fehlt dafür. Wenn der Ein-Euro-Job nicht in der EGV steht, kann er nur nach § 31 Abs. 1 Satz 1 d) SGB II sanktioniert werden. Dieser Satz ist aber z.Z. außer Kraft, denn er bezieht sich nicht auf "zumutbare Arbeit nach § 16d SGB II" sondern auf "zumutbare Arbeit nach § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II". Diesen Abs. 3 gibt es aber nicht mehr seit einer Gesetzesänderung. Man vergaß, diesen § mitabzuändern. D.h., wenn man dich nach diesem Paragraphen sanktionieren will, dann klagst du das mit Hilfe eines Anwaltes ein. Der Anwalt wird nach der gesetzlichen Grundlage für die Sanktion fragen und deinem Amt werden die Argumente ausbleiben. 2) Dieser Ein-Euro-Job ist auch nicht sanktionierbar, da er nicht bestimmt ist. Die Zuweisung ist ungültig. Dazu gibt es ein BSG-Urteil (B 4 AS 60/07 R vom 16.12.2008 "Leistungsempfänger müssen über Art und Umfang der Tätigkeit, der zeitlichen Lage der Arbeitszeiten und dem Umfang der Aufwandsentschädigung informiert werden". Diese Voraussetzungen erfüllt dein "Angebot" nicht, denn schon allein die Tätigkeit ("Helfer") ist nichtssagend. Dann überlassen sie auch noch einem Träger, eine Tätigkeit für dich auszusuchen. Deine Integration ist aber eine Tätigkeit der ARGE, und nicht des Ein-Euro-Job-Trägers. Auch dazu gibt es ein Urteil (LSG Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen: L 10 B 445/08 AS ER, vom14.03.2008 - Ein Amt kann sich nicht darauf berufen, dass Einzelheiten mit dem Träger abgestimmt werden. Für eine Überleitung von Entscheidungsbefugnissen auf den Träger ist keine gesetzliche Grundlage vorhanden." Im Prinzip bist du mit diesen Argumenten auf der sicheren Schiene. Trotzdem kann es sein, dass dein Amt es mit einer Sanktion probiert und du sie einklagen muss. Geht im Eilverfahren aber in 4 Wochen und du hast mit einem Beratungsschein auch keine Unkosten. An deiner Stelle würde ich folgendes machen: 1) Stell dich vor, so wie es dein Amt von dir fordert, und sorg dafür, dass man dich nicht "einstellt". Erzählst dem Träger, dass du den Job gar nicht machen willst, weil er nicht in deine Integration passt. Wenn etwas unfreiwillig macht, dann kann man auch nicht für die aktive Mitwirkung garantieren. Vielleicht will er dich nicht haben. Dann bist du ganz fein raus. Ohne Probleme. Fang die Arbeit aber bitte nicht an! Nur vorstellen! 2) Wenn dich der Träger haben will, musst du evtl. eine vorübergehende Sanktion riskieren und den Job schriftlich ablehnen. Du schreibst an dein Amt eine Ablehnung wie folgt: Ihr "Angebot" für eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung vom..... Ich lehne dieses Angebot ab, da es nicht richtig bestimmt ist. Gem. einem BSG-Urteil (B 4 AS 60/07 R vom 16.12.2008) müssen "Leistungsempfänger über Art und Umfang der Tätigkeit, der zeitlichen Lage der Arbeitszeiten und dem Umfang der Aufwandsentschädigung informiert werden". Diese Voraussetzungen erfüllt Ihr "Angebot" nicht, denn schon allein die Tätigkeit ("Helfer") ist nichtssagend. Meine Integration ist eine Aufgabe eines Amtes, und nicht eines Trägers s. Urteil (LSG Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen: L 10 B 445/08 AS ER, vom14.03.2008). Ein Amt kann sich nicht darauf berufen, dass Einzelheiten mit dem Träger abgestimmt werden. Für eine Überleitung von Entscheidungsbefugnissen auf den Träger ist keine gesetzliche Grundlage vorhanden. Mit freundlichen Grüßen Das 1. Argument mit der fehlenden Sanktionsmöglichkeit würde ich noch nicht loslassen, denn die werden dir sonst noch vermutlich eine neue EGV vorlegen und dann ist das gute Argumente verpufft. Ich gehe mal davon aus, dass du nach dieser Ablehnung nichts mehr von denen hörst. Kann aber auch anders kommen. Vielleicht kommt eine Anhörung zur Prüfung, ob die Leistung gesenkt werden muss. Diese kannst du hier ins Forum stellen. Die füllen wir mit einem Text, der ähnlich wie die Ablehung lautet, aus. Vielleicht ist danach Ruhe, denn die laufen nämlich gegen eine Wand mit einer Sanktion. Sollte trotzdem eine Sanktion kommen, müsstest du dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen und damit zum Fachanwalt für Sozialrecht gehen. Der schreibt den Widerspruch und klagt das im Eilverfahren ein. Das Geld ist in ca. 4 Wochen wieder zurück. Die Unkosten zahlt die ARGE. Die 10 Euros, die dich der Anwalt kostet, gibt er dir zurück, denn er bekommt sein Honorar von der ARGE. Ist alles etwas nervig. Ich sehe hier aber keinerlei Risiko bei so einer Zuweisung. Sollte es mit dem Beratungsschein oder dem Anwalt nicht klappen, dann melde dich hier nochmal. Das kriegen wir auch hin. Wäre aber besser, wenn bei Sanktion der Anwalt einspringt. DAnn muss deine ARGE auch noch die Kosten übernehmen und danach machen die dir so etwas nicht nochmal. |
|
| | #44 |
| Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 9.580
| wieder die gleiche dämliche Masche mit der Ablehnung und den Leuten zu Sanktionen verhelfen. Wenn die dann kommt, wird dann genauso dämlich weiter gehandelt denn "wenn man zu seinem Recht kommen will, muss man Sanktionen in Kauf nehmen". Dann noch etwas hinein erfinden von "nicht richtig bestimmt" und weiteren Blödsinn verbreiten. Wann merkt hier endlich mal jemand, das hier einige mit Absicht gerade den neuen Hilfesuchenden sowie auch dem Forum schaden und stellt es endlich ab? |
| | |
| | #45 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
| |
|
| | #46 | |
| Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 9.580
| Zitat:
und wieder die gleiche Frage, wenn Du mit "Günter" reden willst, warum zitierst Du Nuss mich dann immer wieder? | |
| | |
| | #47 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.02.2010
Beiträge: 471
| Zitat:
Wer ist eigentlich "wir" ??? Eine Zuweisung ist ein rechtsmittelfähiger Bescheid und nicht bla, bla, schlage ich Ihnen ...vor ! | |
| | |
| | #48 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Wenn du unbedingt die User hier verunsichern willst, dann erreichst du dein Ziel ganz prima. Wenn du unbedingt willst, dass die User einen Ein-Euro-Job antreten, ebenfalls. Was willst du eigentlich hier??? Ich habe die gesamte Zeit mitangesehen, wie du und Sancho hier einen User nicht richtig weiterhalfen. Glaube mir, es fiel mir schwer dabei ruhig zu bleiben. Das ist nämlcih nicht das Ziel eines Erwerbslosenforums. Übrigens: Bevor du vor 3 Wochen erschienen bist, war es ruhiger hier und den Usern konnte besser geholfen werden. Es gehört nämlich ein minimum an sozialer Kompetenz, um hier posten zu können, ohne Unfrieden zu stiften. Die vermisse ich bei dir. | |
|
| Danke @ sagt: |
| | #49 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.02.2010
Beiträge: 471
| [QUOTE=Mobydick;567420] Wenn du unbedingt die User hier verunsichern willst, dann erreichst du dein Ziel ganz prima. Besser verunsichern, als in Sanktionen reiten ! Ist noch der humanere Weg ! Wenn du unbedingt willst, dass die User einen Ein-Euro-Job antreten, ebenfalls. Was willst du eigentlich hier??? Ich habe die gesamte Zeit mitangesehen, wie du und Sancho hier einen User nicht richtig weiterhalfen. Glaube mir, es fiel mir schwer dabei ruhig zu bleiben. Das ist nämlcih nicht das Ziel eines Erwerbslosenforums. Das Ziel eines Forums sollte aber auch nicht sein, dass Usern durch vermutlich xxxxxxxxx xxxxxxxxx das schriftliche Ablehnen zunehmend schmackhafter gemacht wird. Und ob hier andere helfen wollen oder nicht, dass ist dessen Entscheidung. Ob du ruhig bleibst oder nicht, interessiert auch niemand. Übrigens: Bevor du vor 3 Wochen erschienen bist, war es ruhiger hier und den Usern konnte besser geholfen werden. Es gehört nämlich ein minimum an sozialer Kompetenz, um hier posten zu können, ohne Unfrieden zu stiften. Die vermisse ich bei dir. Du solltest dich schämen, von sozialer Kompetenz zu sprechen ! Hier im Thema zu empfehlen eine AGH abzulehnen, obwohl die Userin schon in einer Sanktionierung steckt, siehe # 40. Geändert von gerda52 (15.03.2010 um 12:57 Uhr) Grund: Zensur |
| | |
| | #50 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.02.2010
Beiträge: 471
| Zitat:
Normal ist das jedenfalls nicht !!! | |
| | |
| | #51 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.02.2010
Beiträge: 22
| Also ich werde mit Sicherheit keine Sanktion riskieren, -ich habe nämlich schon eine- sondern hoffe einfach mal, dass die mich nicht nehmen und mal davon abgesehen, bin ich nun auch noch krank geworden und das wird sich sicher etwas länger hinziehen. Ich werde aber in jedem Fall gegen die Sachbearbeiterin vorgehen. Ich bin davon überzeugt, dass sie dort nicht richtig ist. Und ich werde einen RA auf sie loslasen. |
| | |
| | #52 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.02.2010
Beiträge: 471
| Zitat:
Genau ! Denn wer vorsätzlich Menschen in Notsituationen bringt, hier finanzielle und gesunheitliche, sollte nicht ungeschoren davonkommen ! Die sollten sich nicht aufführen wie Halbgötter ! | |
| | |
| | #53 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.02.2010
Beiträge: 22
| So nun Platze ich hier gleich mal...ich habe gerade einen Anruf von der SB vom Jobcenter erhalten. Sie meinte, dass ich mich bei dem Maßnahmeträger melden soll um noch einige Dinge zu klären. Mal abgesehen davon, dass ich krank bin, weiss ich nicht, was ich da klären soll. Sie meinte dann, dass zu klären wäre, ob ich dort im Schichtbereich arbeiten würde und dann abends auch diese Kultschule abschließen würde....... Ich fragte sie dann, wer denn abschließt, wenn da keine 1,50 € Jober sind und sie meinte echt, dass das immer von 1,50 € Leuten gemacht wird.....wo bleibt denn da die Zusätzlichkeit ![]() ![]() Das geht doch so nicht ! Ich habe mich nicht weiter geäußert und werde dort auch nicht anrufen.Ich bin krank geschrieben. Ich werde mich auch morgen dort nicht melden, weil ich ja krankgeschrieben bin....bin ich da auf der sicheren Seite |
| | |
| | #54 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 28.12.2009 Ort: Wer will das wissen?
Beiträge: 730
| Du lässt umgehend Deine Telefonnummer aus dem System löschen, würde ich dringend raten. Bevor Kosten (Leistungen aus dem VB) entstehen, sind sie zu beantragen - nur mal so als Tip. Zitat:
__________________ Howgh, ich habe gesprochen. B.u.b.: Es bleibt Dir überlassen, aus dem Vorgenannten die für Dich richtigen Schlüsse zu ziehen.* ________________________ *m.f.G.v.H.F. | |
| | |
| | #55 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.02.2010
Beiträge: 471
| Schreibe ihr sofort eine E-Mail ! Adresse steht auf den Vorschlägen ! Ich muss dich mal schimpfen ! Ich würde bei Anruf bitten, mich nicht weiter telefonisch zu belästigen und auflegen. Verbiete ihr sofort per Mail, dich mit sofortiger Wirkung nicht mehr telefonisch zu belästigen und die Löschung gleich mit erledigen. Sie möchte bitte alles schriftlich klären ! Dieser wichtige Hinweis fehlt nun, dass du Schicht arbeiten sollst, weil telefonisch mitgeteilt. Gebe unbedingt alles nur noch persönlich gegen Bestätigung ab ! Krankenschein (vor Abgabe kopieren) u.s.w. Hast du einen Nachweis, dass der Widerspruch zu der Sanktion läuft ??? Empfangs- oder Eingangsbestätigung ??? Du weißt, was da für ein Miststück sitzt, gelle ! Geht nicht deren Nummer zu sperren, dass diese Anrufe bei dir nicht mehr eingehen ??? Etwas zur Beruhigung ! Eine zweite Sanktion ist laut diesem Urteil vom Bundesverfassungsgericht so gut wie ausgeschlossen ! Aber das ist vermutlich Frau Tojota, nichts ist unmöglich ! Geändert von Spanferkel (15.03.2010 um 16:53 Uhr) |
| | |
| | #56 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.02.2010
Beiträge: 22
| ich habe angerufen und meine Nummer löschen lassen und gleichzeit jede telefonische Kontaktaufnahme untersagt....(man weiss ja nie wegen der Löschung) Ich habe von der 1. Sanktion eine Bestätigung das der Widerspruch dort eingegangen ist und bearbeitet wird.... Nochmal meine Frage...wenn ich krank geschrieben bin, muss ich mich dann bei dem Maßnahmeträger melden ??? Ich sollte doch morgen dort anrufen und nachfragen ob sie mich nun nehmen..... |
| | |
| | #57 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.02.2010
Beiträge: 471
| Zitat:
Ein Maßnahmeträger hat überhaupt nichts zu melden ! Außerdem, wer hat dir das gesagt, dass du morgen dort anrufen sollst ??? Über gesagtes gibt es keine Nachweise ! So lange, wie du krankgeshrieben bist, kannst du dich zurücklehnen, denn es kann nichts passieren ! Hast du die laufende Sanktion schon einmal unter die Lupe nehmen lassen ? Geändert von Spanferkel (15.03.2010 um 17:46 Uhr) | |
| | |
| | #58 | |
| Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 9.580
| Zitat:
Etwas Vorsicht wäre da geboten. | |
| | |
| | #59 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.02.2010
Beiträge: 471
| Telefonieren ist aber freiwillig und ohne Nachweis, was auferlegt wurde. Eigentlich nichts neues ! In diesem Fall wurde telefonisch mitgeteilt, dass sie Schicht arbeiten soll, was auf keinen Fall zusätzlich ist und nun somit ein wichtiger Nachweis fehlt, womit sie diese AGH anzweifeln könnte. Ein Vorstellungsgespräch hat schon stattgefunden ! Ich dachte, wir sind hier alle gegen diese Machenschaften ! Aber es scheint hier auch Befürworter zu geben ??? |
| | |
| | #60 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.02.2010
Beiträge: 22
| Na ich soll meine Stimme schon schonen .....Ich war wegen der Sanktion bereits bei einem Anwalt und wir warten nun auf die Entscheidung wegen dem Widerspruch. Noch nächsten Monat und dann habe ich die Sanktion schon geschafft....wie lange muss ich eigentlich eine Widerspruchsbearbeitung hinnehmen ? |
| | |
| | #61 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 28.12.2009 Ort: Wer will das wissen?
Beiträge: 730
| Also, dann fasse ich mal zusammen: Sie hat Dich also angerufen, um sich nach Deinem Wohlbefinden zu erkundigen (schließlich weiß sie, dass Du krankgeschrieben bist) und hat Dir mitgeteilt, dass sie, sobald Du wieder gesund bist, sich noch einmal bezüglich der Maßnahme bei Dir melden wird, richtig?! ![]() Kann sie etwas behaupten, kannst Du es auch.
__________________ Howgh, ich habe gesprochen. B.u.b.: Es bleibt Dir überlassen, aus dem Vorgenannten die für Dich richtigen Schlüsse zu ziehen.* ________________________ *m.f.G.v.H.F. |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
| ||||
| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| Erwerbslosen Forum Deutschland (Portal) | This thread | Refback | 11.03.2010 11:21 | |
Es ist jetzt 20:09 Uhr.



sorry für die Tippfehler










Linear-Darstellung

