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sanktion wegen 1€ job; in Forum: Information; Hallo, bin jetzt wegen nichtannahme eines 1€ jobs sanktioniert worden! hat von euch jemand ne ahnung wie ich mich dagegen währen kann? Vielen dank!...

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Alt 10.03.2010, 12:51   #1
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Standard sanktion wegen 1€ job

Hallo,
bin jetzt wegen nichtannahme eines 1€ jobs sanktioniert worden!
hat von euch jemand ne ahnung wie ich mich dagegen währen kann?
Vielen dank!
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AntiEV ist offline  
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Alt 10.03.2010, 12:59   #2
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Standard AW: sanktion wegen 1€ job

Alle Dokumente einscannen.
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Alle von mir gemachten Aussagen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.
Rechtsverdreher ist offline  
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Alt 10.03.2010, 13:32   #3
Mobydick
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Standard AW: sanktion wegen 1€ job

Zitat:
Zitat von Rechtsverdreher Beitrag anzeigen
Alle Dokumente einscannen.
Das muss er nicht, denn das ist ein Fall für einen Anwalt. In diesem Fall einen Widerspruch und die EA zu schreiben kann zu Schwierigkeiten führen. Hole dir einen Beratungsschein und suche einen Fachanwalt für Sozialrecht auf. Am besten einen auf Empfehlung, denn es gibt auch Pfeifen darunter. Und nur wenn es nicht klappt, dann melde dich hier nochmal im Forum.

Und bitte keine Angst vor Kosten: Der Beratungsschein kostet dich 10 Euros und nach gewonnenem Verfahren bekommst du die auch noch zurück.
 
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Alt 10.03.2010, 13:34   #4
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Standard AW: sanktion wegen 1€ job

normalerweise müsste man fragen ob du zu dieser maßnahme eine egv unterschrieben hast aber ich denke es ist hinreichen ersichtlich das du wegen nichtantritt sanktioniert wurdest.
falls ich mich irre möge man mich berichtigen.
auf jeden fall solltest du Widerspruch einlegen.
hast du davor eine anhörung erhalten ?
warpcorebreach ist offline  
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Alt 10.03.2010, 21:19   #5
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Beiträge: 39
Standard AW: sanktion wegen 1€ job

Bitte um mithilfe wegen EV

Das ist der Link zur vorgeschichte!
da sind auch die Dokumente

Vielen dank schonmal an alle ich werde mir in dem fall einen anwalt aufsuchen!
das ist das mindeste um sich gegen diese unterdrückung zu wehren!

Vielen dank für eure unterstützung und ganz besonders an... wen wohl *** lach*** natürlich mobydick!
AntiEV ist offline  
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Alt 10.03.2010, 21:41   #6
Mobydick
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Beiträge: n/a
Standard AW: sanktion wegen 1€ job

Der Anwalt hat hier ein sehr leichtes Spiel, denn die wollen nach § 31 Abs. 1 Satz 1c SGB II sanktionieren. In dem VA steht der Job aber nur als "Ankündigung" drin. Es kommt hinzu, dass die ein paar Schwierigkeiten haben werden, das Nicht-Nachkommen der Pflichten aus dem VA überhaupt zu sanktionieren. Oder wohnst du zufällig in Bayern?

Gehe mal zum Anwalt. Du verursachst denen ncoh ein paar schöne Kosten und dann vergeht denen die Lust so etwas zu wiederholen.
 
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Alt 11.03.2010, 09:46   #7
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Standard AW: sanktion wegen 1€ job

nene ich komme aus badenwürttemberg (genauer gesagt konstanz)
vielen dank dir
ich werde heute zum anwalt gehen.
AntiEV ist offline  
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Alt 11.03.2010, 09:59   #8
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Beiträge: 957
Standard AW: sanktion wegen 1€ job

1€-Job als Helfer in einer holzverarbeitenden Firma? Wo ist denn da die Zusätzlichkeit und wo die Gemeinnützigkeit?

Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber wenn mir das passieren würde, würde ich Widerspruch einlegen, beim SG aufschiebende Wirkung beantragen und ggf. eine Feststellungsklage wegen des 1€-Jobs einlegen. Zudem stellt sich mir die Frage, ob ein Grundrecht überhaupt sanktioniert werden kann. Das Thema hatten wir ja schon an anderer Stelle.

Zitat:
Es kommt hinzu, dass die ein paar Schwierigkeiten haben werden, das Nicht-Nachkommen der Pflichten aus dem VA überhaupt zu sanktionieren.
Dieser Punkt von Moby Dick ist primär zu beachten.
__________________
Beste Grüße aus Köln
Sparks

"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten." - Theodor W. Adorno
Sparks ist offline  
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Alt 11.03.2010, 11:46   #9
Mobydick
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Standard AW: sanktion wegen 1€ job

Es gibt 2 Urteile (eins aus Hessen, eins aus NRW), dass das Nicht-Nachkmomen der Pflichten aus dem VA nicht sanktionierbar ist, weil es keine gesetzliche Grundlage dazu gibt. Die Bayern vertreten eine andere Meinung. Stellt sich die Frage, wie die Badener das sehen.

Ich zitiere mal die beiden Urteile:

Hessisches Landessozialgericht L 7 AS 288/06 ER 09.02.2007
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 19 B 140/09 AS ER 08.07.2009

Ein guter Fachanwalt für Sozialrecht kennt das. Gibt aber auch einige, die sich schon hier im Forum belehren ließen. Deshalb würde ich ihm das diplomatisch zeigen.
 
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Alt 11.03.2010, 12:10   #10
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Standard AW: sanktion wegen 1€ job

Warum wurde der Aufforderung nicht nachgekommen, Gründe zu erklären, die dieses Verhalten erklären könnten, sprich vermutlich eine Anhörung.

Wenn du der Aufforderung zu einer Anhörung nicht nachgekommen bist, wird dir auch kein Anwalt und kein Verfahren helfen !

Ablehnung, ob berechtigt, sei erst einmal dahingestellt und Anhörung nicht nachgekommen, das wird aussichtlos sein.

Solltest du die hier öfters im Forum und auch in deinem anderen Thema (#45) empfohlenes und vorformuliertes Schreiben zur Ablehnung einer AGH verwendet haben, dann Glückwunsch zu einem weiteren Sanktionsopfer von Mobydicks Ablehnungsorgien !

Die Hoffnung stirbt zuletzt, dass die Redaktion solche Formulierungen von Ablehnungsschreiben endlich unterbindet.
Oder zumindest dann solche Beiträge, die zur Aufklärung dienen, stehen lässt.
Ersteres wäre der diplomatischere Weg, im Interesse der Hilfesuchenden.

Manche klammern sich an Hilfe, ohne abschätzen zu können, ob es hilfreich ist.

Geändert von Spanferkel (11.03.2010 um 12:34 Uhr)
Spanferkel ist offline  
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Alt 11.03.2010, 12:45   #11
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Standard AW: sanktion wegen 1€ job

@spanferkel
das sind doch standardtextbausteine. der beitragsersteller hatt zumindest nirgendwo angegeben je eine anhörung erhalten zu haben.
zu schriftlichen ablehnungen vertrete ich zwar auch einen anderen standpunkt als mobydick aber insgesamt kann ich an ihrer unterstützung im forum nix schlechtes finden.
du im gegensatz dazu legst eine recht ungehobelte art an den tag die völlig kontraproduktiv ist.
von hoffnungslosigkeit kann in diesem fall jedoch warlich keine rede sein.
warpcorebreach ist offline  
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Alt 11.03.2010, 13:07   #12
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Standard AW: sanktion wegen 1€ job

Zitat:
Zitat von warpcorebreach Beitrag anzeigen
@spanferkel
das sind doch standardtextbausteine. der beitragsersteller hatt zumindest nirgendwo angegeben je eine anhörung erhalten zu haben.
zu schriftlichen ablehnungen vertrete ich zwar auch einen anderen standpunkt als mobydick aber insgesamt

Hier geht es aber nicht um insgesamt, sondern um Einzelschicksale, die mit Ablehnungsschreiben in Sanktionen geritten werden !!!

kann ich an ihrer unterstützung im forum nix schlechtes finden.
du im gegensatz dazu legst eine recht ungehobelte art an den tag die völlig kontraproduktiv ist.

Aber diese ungehobelte und kontraproduktive Art schädigt die Hilfesuchenden nicht finanziell !
Das ist der feine Unterschied !


von hoffnungslosigkeit kann in diesem fall jedoch warlich keine rede sein.
.
Spanferkel ist offline  
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Alt 11.03.2010, 13:12   #13
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Standard AW: sanktion wegen 1€ job

Zitat:
Zitat von Mobydick Beitrag anzeigen
Ach Ferkelchen, hast Du noch nie etwas davon gehört, dass es auch Sanktionen ohne vorherige Anhörung gibt? Das könnte ich mir bei deinem Wissen sehr gut vorstellen. Auch wenn das Gesetz die vorherige Anhörung vorsieht: Was willst du machen, wenn sie nicht kommt?

Und selbst wenn eine Anhörung gekommen wäre: Was bringt sie dir, wenn ein Amt sowieso sanktionieren will???




Und welche Erfolge hast du denn hier zur Abwehr von Ein-Euro-Jobs zu verzeichnen? Bei allen Ablehnungen, die hier geschrieben wurde, wurde im Vorfeld auf ein kleines Risiko hingewiesen. So auch in diesem Fall. Benötigst du einen link? Bis jetzt blieb aber nach einer Klage im Eilverfahren noch niemand auf einer SAnktion sitzen. Sogar die 10 Euros für den Anwalt bekamen alle zurück, und die außergerichtlichen Kosten auch. Sehr oft hat ein Amt es nicht mehr gewagt, denen nochmal Ein-Euro-Jobobs aufs Auge zu drücken. Du kannst genauso schlecht wie Sancho argumentieren. Man könnte meinen, ihr bekommt Provision für jeden, der unfreiwillig zu einem Ein-Euro-Job geht. Von wem bekommt ihr die denn?

Eigentlich verunsicherst du hier nur die Leute und trägst nichts zur Hilfe bei. Von dieser Sorte gibt es hier genug im Forum. Die zerstören nur. Dafür ist die Hilfestellung nicht gedacht, denn hier fragen meist verzweifelte Leute an, die Zerstörung und Verunsicherung im moment überhaupt nicht gebrauchen können. Im Gegenteil. Die benötigen Mut und Hoffnung, die du mit deinem Gepöbel und destruktiver Kritik nicht bieten kannst.



Warum bewirbst dich denn nicht in der Redaktion, wenn du alles viel besser kannst? Ich bin überzeugt, dass die dich sofort haben wollen. Frag sie doch mal was sie dazu sagen. Vielleicht halten sie dich für eine Bereicherung für das Forum.

Eine größere Bereicherung, als dich, kann es doch für dieses Forum gar nicht geben !
Das beweist erneut dein Beitrag !


Und bitte Sancho aus dem Spiel lassen und die rot gekennzeichneten Beleidigungen unterlassen !!!

Geändert von Spanferkel (11.03.2010 um 13:35 Uhr)
Spanferkel ist offline  
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Alt 11.03.2010, 13:14   #14
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Standard AW: sanktion wegen 1€ job

@spanferkel
du gehst aber davon aus das es ohne mobydick anders gekommen wäre. das glaube ich aber nicht.
es gibt verschiedene wege die man gehen kann aber auch du kannst nicht sicher vorhersagen was genau im endeffekt passiert.
die sau kann sich einfach schlachten lassen oder dem bauern erstmal in den stiefel kacken.
warpcorebreach ist offline  
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Danke @warpcorebreach sagt:
Alt 11.03.2010, 13:17   #15
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Standard AW: sanktion wegen 1€ job

Zitat:
Aber diese Art schädigt die Hilfesuchenden nicht finanziell !

ne gefasel bringt halt nichts das ist wohl wahr, ausser unsicherheit!

da es hier aber um kohle geht wäre es viell. angepasst wenn du dich raushältst, denn helfen kannst du ja offensichtlich nicht.

der threadersteller braucht aber hilfe, um seine sanktion ab zuwenden.

btw. kenne ich keinen fall in dem einer der user finanziell geschädigt wurde, falls du nicht das gegenteil beweisen kannst, ist dieser müll halt nur was er ist, MÜLL.
__________________
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Radikal
Gefühlskalt
Erbarmungslos

oder

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physicus ist offline  
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Danke @physicus sagt:
Alt 11.03.2010, 15:01   #16
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Ort: Haan
Beiträge: 1.337
Standard AW: sanktion wegen 1€ job

Hallo irgendwie zerschreddert ihr hier furchtbar den Thread eines Hilfesuchenden der sich bewusst gegen diese Sklaverrei wehren will.

Das ist nicht fair. Und von allen Streitparteien würde ich mir wünschen wieder was produktives hier lesen zu können und dürfen. Ist nicht gerade ein gutes Zeugnis für Aussenstehende zu erleben wie wir uns hier fetzen.

Macht da bitte ein off-topic thema auf oder macht das per pn oder was am besten wäre stellt es ein.

Ich habe das Gefühl das hier einige denken Gegenwehr um seine Rechte zu festigen sei ein Kinderspiel und man muss keine Federn dabei lassen müsste.

Denen sei gesagt. Dann macht doch alles was die bei der Arge von euch wollen. Gestaltet eben nicht mit an euer Zukunft und macht "Jobs" die sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen platt machen oder Massnahmen die sauteuer sind und wo sich nur einer dran bereichert...Die Massnahmeträger. Aber irgendwann wird es keine Massnahme mehr geben sondern die Arge kommt auf die schöne alte Tour der Sanktion. Und dann seht ihr vielleicht ein das ihr nur willenlose Sklaven wart in deren Augen.

Gehabt euch wohl
__________________
Mit freundlichem Gruß

Patrik

Dieser Beitrag dient nur der Information und stellt somit keine Rechtsberatung dar. Und ist somit durch

Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt

Bitte mitzeichnen bei beiden Petitionen:

http://www.500-euro-eckregelsatz.de/

http://www.sanktionsmoratorium.de

Rechte von Erwerbslosen.Unbedingt lesen:

http://www.elo-forum.org/infos-abweh...erbslosen.html
Patrik ist offline  
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Alt 11.03.2010, 15:29   #17
Emailprobleme, Administrator kontaktieren!
 
Registriert seit: 30.06.2009
Ort: Fahrer übt ;-)
Beiträge: 500
Standard AW: sanktion wegen 1€ job

Im ersten Dokument ist die Rede von Helfer, Arbeitgeber und zumutbarer Arbeitsgelegenheit. Seit wann ist das jetzt automatisch ein 1-Euro-Job?
Ich kann nirgends rauslesen, dass es hier wirklich um einen solchen Job geht. Klingt eher nach der Weigerung eine ganz normale Tätigkeit anzunehmen.
__________________
Grüße von holly
holly8 ist offline  
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Alt 11.03.2010, 15:33   #18
Mobydick
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Beiträge: n/a
Standard AW: sanktion wegen 1€ job

Zitat:
Zitat von holly8 Beitrag anzeigen
Im ersten Dokument ist die Rede von Helfer, Arbeitgeber und zumutbarer Arbeitsgelegenheit. Seit wann ist das jetzt automatisch ein 1-Euro-Job?
Die Dokumente sind im Unterpunkt EGV zu finden. Da ging es um einen Ein-Euro-Job.

Außerdem kann eine "Arbeitsgelegenheit" nur ein Ein-Euro-Job oder eine Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante sein.
 
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Danke @ sagt:
Alt 11.03.2010, 16:16   #19
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Sancho
 
Registriert seit: 02.11.2007
Ort: Franggn
Beiträge: 9.580
Standard AW: sanktion wegen 1€ job

Das Einzige was an der ganzen Sache Rechts- sogar Grundgesetzwidrig ist, ist der Satz mit dem "Arbeitsgepflogenheiten" in Verbindung mit der Religion. Denn das GG garantiert eine freie Religionsausübung.

In einer EGV braucht die genaue Beschreibung einer AGH nicht drinstehen, denn dafür kommt eine Extra Zuweisung mit eben der genauen Beschreibung.

Auch ist eine EGV nicht zwingend Voraussetzung für eine AGH, denn dann würde es im § 16d drin stehen.

Die AGH wurde ohne Nachweis wichtiger Gründe weder angetreten, noch ging man zu einem "Vorstellungsgespräch".

Also ist die Sanktion zu Recht erfolgt.
Sancho ist offline  
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Alt 11.03.2010, 17:16   #20
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Benutzerbild von Zollstock
 
Registriert seit: 28.12.2009
Ort: Wer will das wissen?
Beiträge: 730
Standard AW: sanktion wegen 1€ job

Zitat:

Wird die Teilnahme an einer konkreten Eingliederungsmaßnahme, z. B. an einem Zusatzjob verbindlich über die EinV geregelt, sind insbesondere die Art der Tätigkeit, Tätigkeitsort, zeitlicher Umfang, zeitliche Verteilung und die Höhe der Mehraufwandsentschädigung zu bestimmen.

Sofern in der EinV nur die grundsätzliche Teilnahme an einem Zusatzjob vereinbart wird und eine Konkretisierung der inhaltlichen Ausgestaltung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann, ist in der EinV zunächst auf die Bedeutung und geplante Ausgestaltung der AGH (z.B. Einsatzbereich, Qualifizierung , Zuweisungsdauer) hinzuweisen. Für die Zuweisung des eHb in eine konkrete AGH ist ein Vermittlungsvorschlag erforderlich.

Mit dem Vermittlungsvorschlag sind dann die Art der Tätigkeit, Tätigkeitsort, zeitlicher Umfang, zeitliche Verteilung und die Höhe der Mehraufwandsentschädigung zu bestimmen sowie eine Rechtsfol-genbelehrung zu erteilen, die explizit auf das Angebot im Vermittlungsvorschlag und den eHb abgestellt ist. In diesen Fallgestaltungen ist ein sanktionsbewährtes Verhalten nicht nach der EinV, sondern dem Vermittlungsvorschlag zu prüfen.

Es ist in beiden Varianten darzulegen, welches individuell auf den eHb bezogene Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird (Integrationsstrategie).
Die Zuweisung in eine Maßnahme kommt nun also im Gewand eines Vermittlungsvorschlages daher. Interessant auch die daraus resultierenden unterschiedlichen Sanktionsmöglichkeiten.

Quelle: BA FH § 15 SGB II v. 02/10
__________________
Howgh, ich habe gesprochen.

B.u.b.: Es bleibt Dir überlassen, aus dem Vorgenannten die für Dich richtigen Schlüsse zu ziehen.*
________________________
*m.f.G.v.H.F.
Zollstock ist gerade online  
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Alt 11.03.2010, 17:23   #21
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Sancho
 
Registriert seit: 02.11.2007
Ort: Franggn
Beiträge: 9.580
Standard AW: sanktion wegen 1€ job

Zitat:
Zitat von Zollstock Beitrag anzeigen
Die Zuweisung in eine Maßnahme kommt nun also im Gewand eines Vermittlungsvorschlages daher. Interessant auch die daraus resultierenden unterschiedlichen Sanktionsmöglichkeiten.

Quelle: BA FH § 15 SGB II v. 02/10
Hier liegt aber die Schuld beim HE, nicht bei der ARGE oder der BA.
Sancho ist offline  
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