| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.12.2009
Beiträge: 39
| Hallo, bin jetzt wegen nichtannahme eines 1€ jobs sanktioniert worden! hat von euch jemand ne ahnung wie ich mich dagegen währen kann? Vielen dank! |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 14.05.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.687
| Alle Dokumente einscannen.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. |
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| | #3 |
| Gast
Beiträge: n/a
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Das muss er nicht, denn das ist ein Fall für einen Anwalt. In diesem Fall einen Widerspruch und die EA zu schreiben kann zu Schwierigkeiten führen. Hole dir einen Beratungsschein und suche einen Fachanwalt für Sozialrecht auf. Am besten einen auf Empfehlung, denn es gibt auch Pfeifen darunter. Und nur wenn es nicht klappt, dann melde dich hier nochmal im Forum. Und bitte keine Angst vor Kosten: Der Beratungsschein kostet dich 10 Euros und nach gewonnenem Verfahren bekommst du die auch noch zurück. |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.02.2009 Ort: Potsdam
Beiträge: 139
| normalerweise müsste man fragen ob du zu dieser maßnahme eine egv unterschrieben hast aber ich denke es ist hinreichen ersichtlich das du wegen nichtantritt sanktioniert wurdest. falls ich mich irre möge man mich berichtigen. auf jeden fall solltest du Widerspruch einlegen. hast du davor eine anhörung erhalten ? |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.12.2009
Beiträge: 39
| Bitte um mithilfe wegen EV Das ist der Link zur vorgeschichte! da sind auch die Dokumente Vielen dank schonmal an alle ich werde mir in dem fall einen anwalt aufsuchen! das ist das mindeste um sich gegen diese unterdrückung zu wehren! Vielen dank für eure unterstützung und ganz besonders an... wen wohl *** lach*** natürlich mobydick! |
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| | #6 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Der Anwalt hat hier ein sehr leichtes Spiel, denn die wollen nach § 31 Abs. 1 Satz 1c SGB II sanktionieren. In dem VA steht der Job aber nur als "Ankündigung" drin. Es kommt hinzu, dass die ein paar Schwierigkeiten haben werden, das Nicht-Nachkommen der Pflichten aus dem VA überhaupt zu sanktionieren. Oder wohnst du zufällig in Bayern? Gehe mal zum Anwalt. Du verursachst denen ncoh ein paar schöne Kosten und dann vergeht denen die Lust so etwas zu wiederholen. |
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| | #7 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.12.2009
Beiträge: 39
| nene ich komme aus badenwürttemberg (genauer gesagt konstanz) vielen dank dir ich werde heute zum anwalt gehen. |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 31.10.2005 Ort: Köln
Beiträge: 957
| 1€-Job als Helfer in einer holzverarbeitenden Firma? Wo ist denn da die Zusätzlichkeit und wo die Gemeinnützigkeit? Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber wenn mir das passieren würde, würde ich Widerspruch einlegen, beim SG aufschiebende Wirkung beantragen und ggf. eine Feststellungsklage wegen des 1€-Jobs einlegen. Zudem stellt sich mir die Frage, ob ein Grundrecht überhaupt sanktioniert werden kann. Das Thema hatten wir ja schon an anderer Stelle. Zitat:
__________________ Beste Grüße aus Köln Sparks "Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten." - Theodor W. Adorno | |
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| | #9 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Es gibt 2 Urteile (eins aus Hessen, eins aus NRW), dass das Nicht-Nachkmomen der Pflichten aus dem VA nicht sanktionierbar ist, weil es keine gesetzliche Grundlage dazu gibt. Die Bayern vertreten eine andere Meinung. Stellt sich die Frage, wie die Badener das sehen. Ich zitiere mal die beiden Urteile: Hessisches Landessozialgericht L 7 AS 288/06 ER 09.02.2007 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 19 B 140/09 AS ER 08.07.2009 Ein guter Fachanwalt für Sozialrecht kennt das. Gibt aber auch einige, die sich schon hier im Forum belehren ließen. Deshalb würde ich ihm das diplomatisch zeigen. |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.02.2010
Beiträge: 471
| Warum wurde der Aufforderung nicht nachgekommen, Gründe zu erklären, die dieses Verhalten erklären könnten, sprich vermutlich eine Anhörung. Wenn du der Aufforderung zu einer Anhörung nicht nachgekommen bist, wird dir auch kein Anwalt und kein Verfahren helfen ! Ablehnung, ob berechtigt, sei erst einmal dahingestellt und Anhörung nicht nachgekommen, das wird aussichtlos sein. Solltest du die hier öfters im Forum und auch in deinem anderen Thema (#45) empfohlenes und vorformuliertes Schreiben zur Ablehnung einer AGH verwendet haben, dann Glückwunsch zu einem weiteren Sanktionsopfer von Mobydicks Ablehnungsorgien ! Die Hoffnung stirbt zuletzt, dass die Redaktion solche Formulierungen von Ablehnungsschreiben endlich unterbindet. Oder zumindest dann solche Beiträge, die zur Aufklärung dienen, stehen lässt. Ersteres wäre der diplomatischere Weg, im Interesse der Hilfesuchenden. Manche klammern sich an Hilfe, ohne abschätzen zu können, ob es hilfreich ist. Geändert von Spanferkel (11.03.2010 um 12:34 Uhr) |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.02.2009 Ort: Potsdam
Beiträge: 139
| @spanferkel das sind doch standardtextbausteine. der beitragsersteller hatt zumindest nirgendwo angegeben je eine anhörung erhalten zu haben. zu schriftlichen ablehnungen vertrete ich zwar auch einen anderen standpunkt als mobydick aber insgesamt kann ich an ihrer unterstützung im forum nix schlechtes finden. du im gegensatz dazu legst eine recht ungehobelte art an den tag die völlig kontraproduktiv ist. von hoffnungslosigkeit kann in diesem fall jedoch warlich keine rede sein. |
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.02.2010
Beiträge: 471
| Zitat:
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.02.2010
Beiträge: 471
| Zitat:
Geändert von Spanferkel (11.03.2010 um 13:35 Uhr) | |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.02.2009 Ort: Potsdam
Beiträge: 139
| @spanferkel du gehst aber davon aus das es ohne mobydick anders gekommen wäre. das glaube ich aber nicht. es gibt verschiedene wege die man gehen kann aber auch du kannst nicht sicher vorhersagen was genau im endeffekt passiert. die sau kann sich einfach schlachten lassen oder dem bauern erstmal in den stiefel kacken. |
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| Danke @warpcorebreach sagt: |
| | #15 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2.646
| Zitat:
ne gefasel bringt halt nichts das ist wohl wahr, ausser unsicherheit! da es hier aber um kohle geht wäre es viell. angepasst wenn du dich raushältst, denn helfen kannst du ja offensichtlich nicht. der threadersteller braucht aber hilfe, um seine sanktion ab zuwenden. btw. kenne ich keinen fall in dem einer der user finanziell geschädigt wurde, falls du nicht das gegenteil beweisen kannst, ist dieser müll halt nur was er ist, MÜLL.
__________________ Asozial Radikal Gefühlskalt Erbarmungslos oder Arschloch Regiert Gerne Erwerbslose | |
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| Danke @physicus sagt: |
| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2006 Ort: Haan
Beiträge: 1.337
| Hallo irgendwie zerschreddert ihr hier furchtbar den Thread eines Hilfesuchenden der sich bewusst gegen diese Sklaverrei wehren will. Das ist nicht fair. Und von allen Streitparteien würde ich mir wünschen wieder was produktives hier lesen zu können und dürfen. Ist nicht gerade ein gutes Zeugnis für Aussenstehende zu erleben wie wir uns hier fetzen. Macht da bitte ein off-topic thema auf oder macht das per pn oder was am besten wäre stellt es ein. Ich habe das Gefühl das hier einige denken Gegenwehr um seine Rechte zu festigen sei ein Kinderspiel und man muss keine Federn dabei lassen müsste. Denen sei gesagt. Dann macht doch alles was die bei der Arge von euch wollen. Gestaltet eben nicht mit an euer Zukunft und macht "Jobs" die sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen platt machen oder Massnahmen die sauteuer sind und wo sich nur einer dran bereichert...Die Massnahmeträger. Aber irgendwann wird es keine Massnahme mehr geben sondern die Arge kommt auf die schöne alte Tour der Sanktion. Und dann seht ihr vielleicht ein das ihr nur willenlose Sklaven wart in deren Augen. Gehabt euch wohl
__________________ Mit freundlichem Gruß Patrik Dieser Beitrag dient nur der Information und stellt somit keine Rechtsberatung dar. Und ist somit durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt Bitte mitzeichnen bei beiden Petitionen: http://www.500-euro-eckregelsatz.de/ http://www.sanktionsmoratorium.de Rechte von Erwerbslosen.Unbedingt lesen: http://www.elo-forum.org/infos-abweh...erbslosen.html |
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| | #17 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 30.06.2009 Ort: Fahrer übt ;-)
Beiträge: 500
| Im ersten Dokument ist die Rede von Helfer, Arbeitgeber und zumutbarer Arbeitsgelegenheit. Seit wann ist das jetzt automatisch ein 1-Euro-Job? Ich kann nirgends rauslesen, dass es hier wirklich um einen solchen Job geht. Klingt eher nach der Weigerung eine ganz normale Tätigkeit anzunehmen.
__________________ Grüße von holly |
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| | #18 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Außerdem kann eine "Arbeitsgelegenheit" nur ein Ein-Euro-Job oder eine Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante sein. | |
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| Danke @ sagt: |
| | #19 |
| Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 9.580
| Das Einzige was an der ganzen Sache Rechts- sogar Grundgesetzwidrig ist, ist der Satz mit dem "Arbeitsgepflogenheiten" in Verbindung mit der Religion. Denn das GG garantiert eine freie Religionsausübung. In einer EGV braucht die genaue Beschreibung einer AGH nicht drinstehen, denn dafür kommt eine Extra Zuweisung mit eben der genauen Beschreibung. Auch ist eine EGV nicht zwingend Voraussetzung für eine AGH, denn dann würde es im § 16d drin stehen. Die AGH wurde ohne Nachweis wichtiger Gründe weder angetreten, noch ging man zu einem "Vorstellungsgespräch". Also ist die Sanktion zu Recht erfolgt. |
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| | #20 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 28.12.2009 Ort: Wer will das wissen?
Beiträge: 730
| Zitat:
Quelle: BA FH § 15 SGB II v. 02/10
__________________ Howgh, ich habe gesprochen. B.u.b.: Es bleibt Dir überlassen, aus dem Vorgenannten die für Dich richtigen Schlüsse zu ziehen.* ________________________ *m.f.G.v.H.F. | |
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| | #21 |
| Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 9.580
|
Hier liegt aber die Schuld beim HE, nicht bei der ARGE oder der BA. |
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