Ein Euro Job / Mini Job
Auch einen 1€-Job zugewiesen bekommen; in Forum: Information; Hallo! Nachdem ich erst am Freitag eine Maßnahme bei der FAW beendet hab, lag heute schon wieder ein Brief meiner Arge im Kasten...eine Zuweisung zu einem 1€-Job. Ich hab den ...| Tags: 1job, bekommen, zugewiesen |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.04.2007
Beiträge: 219
| Hallo! Nachdem ich erst am Freitag eine Maßnahme bei der FAW beendet hab, lag heute schon wieder ein Brief meiner Arge im Kasten...eine Zuweisung zu einem 1€-Job. Ich hab den Wisch mal eingescannt und angehängt. Ich bin gelernter Gas-Wasser-Installateur,irgendwann in die IT-Branche umgeschult, arbeite jetzt im Minijob in einer Handelsfirma. Ich sehe irgendwie nicht,inwiefern mich das Anbringen von Hinweistafeln auf Wanderwegen etc weiterbringen soll. Was meint ihr dazu ? Mein eigentliches Anliegen hat aber nur am Rande damit zu tun: Denn für den September plant meine Chefin im Minijob, mich mit auf Dienstreise zu nehmen. Auch ohne diesen 1€-Job wäre diese OrtsAbwesenheit schon ein schwieriges Unterfangen, jetzt mit dem 1€-Job siehts noch mieser aus. Eventuell bestünde aber die Möglichkeit,daß sie meinen Minijob für diesen einen Monat auf einen Midijob (d.h. 401€) ausdehnt (und anschließend wieder auf Minijob zurückfährt). Berechtigt diese befristete Verringerung meiner Bedürftigkeit zum Abbruch des 1€-Jobs ? Gruß Marco |
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| | #2 | |||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 28.12.2009 Ort: Wer will das wissen?
Beiträge: 730
| HAtte dieses Schreiben eine Rechtsfolgenbelehrung? Gibt es eine reguläre Zuweisung (was Du eingestellt hast, ist keine Zuweisung)? Nicht? Abheften, denn (u.a.) Zitat:
Zitat:
Du kannst kämpfen oder einfach nachgeben, es liegt in Deinen Händen! Zitat:
__________________ Howgh, ich habe gesprochen. B.u.b.: Es bleibt Dir überlassen, aus dem Vorgenannten die für Dich richtigen Schlüsse zu ziehen.* ________________________ *m.f.G.v.H.F. | |||
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 14.05.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.687
| Alle Dokumente einscannen. Eingliederungsvereinbarung?
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. |
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| | #4 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.04.2007
Beiträge: 219
| Zitat:
Zitat:
Und beim Thema Nachrangigkeit steht,daß ein 1€-Job nachrangig gegenüber Vermittlung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten ist. Wie verhält sich das bei Minijobs ? Nach Auskunft meiner Fallmanagerin hätte ein Minijob nur dann vorrang,wenn dieser Minijob 160€ oder mehr abwirft. Also doch wenn mein Minijobeinkommen genau 400€ beträgt (da der Freibetrag bei 400€=160€ sind),oder ? @Rechtsverdreher Scanne ich nachher gleich noch ein, da steht aber nix drin,was auf einen 1€-Job hinweist. | ||
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.04.2007
Beiträge: 219
| Im Anhang findet ihr die aktuelle EGV (ich hab alles wichtige unkenntlich gemacht,hoffe ich hab nix übersehen). Sieht nach einem der üblichen Machwerke der Argen aus. Ich seh auch keine Zuweisung zu diesem Träger (in der letzten EGV war noch die Zuweisung zu meiner vor kurzem abgeschlossenen Maßnahme drin). Ach ja:Wie ist das eigentlich bei 1€-Jobs...kriegt der Träger da auch mehr Teilnehmer zugewiesen,als er eigentlich haben will und kann sich quasi welche aussuchen ? Oder hab ich das in einem anderen Thread falsch verstanden ? |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 14.05.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.687
| Wenn man eine EinV unterschreibt, dann ist das sehr viel schwieriger da rauszukommen. Sowas muss man schon im Vorfeld vergiften. Schön den Acker mit Giftmüll zuschütten, dann wächst da auch nichts mehr. Beim Nächsten mal guckste Dir das mal an: Handlungsempfehlungen *EinV/EinV-VA* Du kannst natürlich Widerspruch einlegen, aufschiebende Wirkung beantragen, (Feststellungs-)Klage einreichen, Eingliederungskonzept und Profiling verlangen. Zzgl. mit der Angabe, dass man Dich bzgl. beantragbarer Eingliederungsleistungen, trotz mündl. Aufforderung, nicht beraten hat. Kein Eingliederungskonzept und Profiling erstellt wurde und die Maßnahme nicht in der EinV ausreichend bestimmt wurde. Am besten ist Du machst Dich gleich von Anfang an unbeliebt beim Maßnahmeträger, sodass Dich dieser nicht haben will. Am besten Du bestehst als erstes auf einer exakten Tätigkeitsbeschreibung und gibst an keine anderen Arbeiten auszuführen. Da steht ja schon einiges in der Zuweisung. Bei allem was auf sicherheitsrelevante Reparaturen (Befestigung von Wanderwegen, Sarnierungen <= Alles wo sich Personen verletzen könnten, wenn die Arbeit nicht ausgeführt wird, verweigern.) hinausläuft würde ich die Ausführung ablehnen. Das wird wohl das meiste sein, denn ich glaube nicht, dass die da viel Neues machen werden. Im Zweifelsfall grundsätzlich erstmal ablehnen und auf Anweisungen vom Arbeitsamt warten, ob die Tätigkeit doch ausgeführt werden soll. Sanktionen gibt es deshalb nicht, aber die Chance, dass die Dich gleich rausschmeissen. Dann immer schön langsam arbeiten, auf schwerhörig machen und dumm stellen. Dann vergeht denen ganz schnell der Spass.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. Geändert von Rechtsverdreher (10.03.2010 um 15:13 Uhr) |
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| Danke @Rechtsverdreher sagt: |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.04.2007
Beiträge: 219
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
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| Danke @Werniman sagt: |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.02.2010
Beiträge: 471
| Zum Thema Zuweisung, was von Zollstock hier bereits aufgegriffen wurde. Ich hatte letzten Montag ein längeres Gespräch mit einem FA für Sozialrecht. Wegen abgeschmetterter AGH und Folgen ! Er hat meine schon längeren Zweifel an diesen Schreiben mit dem Wortlaut, schlage ich Ihnen.....vor bestätigt ! Dieses undefinierbare Schreiben sollte bei Abwehr, niemals schriftlich eine AGH ablehnen Aufklärung fordern, welche Rechtsgrundlage dieses Schreiben hat. Alles andere anzweifeln, aber keine Ablehnung zum Ausdruck bringen ! Es hat auch seiner Meinung nach keinerlei Zwangs- oder Weisungscharakter. Auch eine Rechtsfolgenbelehrung macht es nicht rechtens ! Dazu gibt es auch zahlreiche hohe Gerichtsurteile aus Zeiten des BSHG, auf die auch nach 2005 von LSG verwiesen wird, zum Thema "Vorschlag". Zusammenfassend wurde mehrmals bestätigt, dass AGH-MAE nur mit rechtsmittelfähigen Bescheid zuzuweisen sind ! Eigentlich hat sich hier alles erledigt. In der EinV steht keine Maßnahme ! Wenn einer Beschäftigung nachgegangen wird, egal in welchem zeitlichen Umfang, hat diese Vorrang vor Ein-Euro-Jobs. Geändert von Spanferkel (11.03.2010 um 08:39 Uhr) |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.04.2007
Beiträge: 219
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Seh ich im Grund genommen genauso. Interessant finde ich folgenden Umstand: In der von Zollstock geposteten PDF steht was über die Nachrangigkeit von 1€-Jobs. Diese sind nachrangig gegenüber Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten. Nun frag ich mich, inwiefern denn ein Minijob dazuzählt. Meines Erachtens sollte der dazuzählen,wenn ich die Aussage meiner Fallmanagerin gestern richtig deute. Allerdings beschränkte sie die Nachrangigkeit auf Minijobs zum Höchstsatz. Sie sagte,daß ein 1€-Job nur dann einem Minijob gegenüber nachrangig ist,wenn der Minijob die maximal möglichen 160€ Zuverdienst zulässt,also man die maximal zulässigen 400€ verdient. Was denkt ihr dazu ? |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 14.05.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.687
| Zitat:
Das liegt im pflichtgemäßen Ermessen des SB und das ist immer noch gerichtlich voll überprüfbar.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. | |
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 28.12.2009 Ort: Wer will das wissen?
Beiträge: 730
| Werniman hat gerade erst eine AGH beendet. Hier müsste der AV mal erklären, inwiefern die neue AGH Werniman in den 1. AM integrieren sollte, wo doch die vorangegangene das ganz offensichtlich auch nicht geschafft hat. Die Erfahrungen aus der beendeten Maßnahme sollen(!) berücksichtigt werden. Der AV soll doch die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens bei Wernimans Vermittlung nachweisen. Zitat:
__________________ Howgh, ich habe gesprochen. B.u.b.: Es bleibt Dir überlassen, aus dem Vorgenannten die für Dich richtigen Schlüsse zu ziehen.* ________________________ *m.f.G.v.H.F. | |
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| Erwerbslosen Forum Deutschland (Portal) | This thread | Refback | 10.03.2010 13:07 | |
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