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Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > Ein Euro Job / Mini Job > Auch einen 1€-Job zugewiesen bekommen

Ein Euro Job / Mini Job

Auch einen 1€-Job zugewiesen bekommen; in Forum: Information; Hallo! Nachdem ich erst am Freitag eine Maßnahme bei der FAW beendet hab, lag heute schon wieder ein Brief meiner Arge im Kasten...eine Zuweisung zu einem 1€-Job. Ich hab den ...

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Alt 09.03.2010, 21:13   #1
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Standard Auch einen 1€-Job zugewiesen bekommen

Hallo!
Nachdem ich erst am Freitag eine Maßnahme bei der FAW beendet hab, lag heute schon wieder ein Brief meiner Arge im Kasten...eine Zuweisung zu einem 1€-Job. Ich hab den Wisch mal eingescannt und angehängt. Ich bin gelernter Gas-Wasser-Installateur,irgendwann in die IT-Branche umgeschult, arbeite jetzt im Minijob in einer Handelsfirma. Ich sehe irgendwie nicht,inwiefern mich das Anbringen von Hinweistafeln auf Wanderwegen etc weiterbringen soll. Was meint ihr dazu ?
Mein eigentliches Anliegen hat aber nur am Rande damit zu tun: Denn für den September plant meine Chefin im Minijob, mich mit auf Dienstreise zu nehmen. Auch ohne diesen 1€-Job wäre diese OrtsAbwesenheit schon ein schwieriges Unterfangen, jetzt mit dem 1€-Job siehts noch mieser aus. Eventuell bestünde aber die Möglichkeit,daß sie meinen Minijob für diesen einen Monat auf einen Midijob (d.h. 401€) ausdehnt (und anschließend wieder auf Minijob zurückfährt). Berechtigt diese befristete Verringerung meiner Bedürftigkeit zum Abbruch des 1€-Jobs ?

Gruß
Marco
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Alt 10.03.2010, 09:55   #2
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Standard AW: Auch einen 1€-Job zugewiesen bekommen

HAtte dieses Schreiben eine Rechtsfolgenbelehrung? Gibt es eine reguläre Zuweisung (was Du eingestellt hast, ist keine Zuweisung)? Nicht? Abheften, denn (u.a.)

Zitat:
§ 16d SGB II Arbeitsgelegenheiten

Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden.
Zitat:
(2) Zuweisung


Die mit der Zuweisung in eine AGH MAE verfolgten Ziele sind dem erwerbs-fähigen Hilfebedürftigen von der ARGE/ AAgAw zu erläutern und zumindest Zentrale SP II 12, II-1205/1223; Stand: 4. Änderung Juli 2009 Seite 16 von 44

Es ist darzulegen, welches individuell unter Berücksichtigung der persönlichen und fachlichen Eignung auf den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bezo-gene Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird (Integrationsstrategie).

Insbesondere ist von der ARGE/ AAgAw der Träger der Maßnahme und die Einsatzstelle, die Art der Tätigkeit, der Arbeitsort, der zeitliche Umfang einschließlich Lage und Verteilung der Arbeitszeit und die Höhe der Mehrauf-wandsentschädigung hinreichend zu bestimmen (vgl. BSG Urteil vom 16.12.2008, Az: B 14 AS 60/07 R).

Die Zuweisung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen durch die ARGE/ AAgAw hat aus Gründen der Rechtssicherheit mit dem entsprechenden Vordruck schriftlich zu erfolgen. Pauschale Angaben über die Zuweisung sind rechtlich nicht zulässig.
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-14-Anlage.pdf

Du kannst kämpfen oder einfach nachgeben, es liegt in Deinen Händen!

Zitat:
Zitat von Werniman Beitrag anzeigen
Hallo!
Nachdem ich erst am Freitag eine Maßnahme bei der FAW beendet hab, lag heute schon wieder ein Brief meiner Arge im Kasten...eine Zuweisung zu einem 1€-Job. Ich hab den Wisch mal eingescannt und angehängt. Ich bin gelernter Gas-Wasser-Installateur,irgendwann in die IT-Branche umgeschult, arbeite jetzt im Minijob in einer Handelsfirma. Ich sehe irgendwie nicht,inwiefern mich das Anbringen von Hinweistafeln auf Wanderwegen etc weiterbringen soll. Was meint ihr dazu ?
Mein eigentliches Anliegen hat aber nur am Rande damit zu tun: Denn für den September plant meine Chefin im Minijob, mich mit auf Dienstreise zu nehmen. Auch ohne diesen 1€-Job wäre diese OrtsAbwesenheit schon ein schwieriges Unterfangen, jetzt mit dem 1€-Job siehts noch mieser aus. Eventuell bestünde aber die Möglichkeit,daß sie meinen Minijob für diesen einen Monat auf einen Midijob (d.h. 401€) ausdehnt (und anschließend wieder auf Minijob zurückfährt). Berechtigt diese befristete Verringerung meiner Bedürftigkeit zum Abbruch des 1€-Jobs ?

Gruß
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B.u.b.: Es bleibt Dir überlassen, aus dem Vorgenannten die für Dich richtigen Schlüsse zu ziehen.*
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Alt 10.03.2010, 13:00   #3
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Standard AW: Auch einen 1€-Job zugewiesen bekommen

Alle Dokumente einscannen.

Eingliederungsvereinbarung?
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Alt 10.03.2010, 13:09   #4
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Standard AW: Auch einen 1€-Job zugewiesen bekommen

Zitat:
Zitat von Zollstock Beitrag anzeigen
HAtte dieses Schreiben eine Rechtsfolgenbelehrung? Gibt es eine reguläre Zuweisung (was Du eingestellt hast, ist keine Zuweisung)? Nicht? Abheften, denn (u.a.)
Eine Rechtsfolgenbelehrung hing dem Schreiben an,leider. Interessanterweise steht aber in meiner aktuellen EGV nichts von dieser speziellen Maßnahme. Nur der übliche Kram,daß man die vom Amt angebotetenen Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung nutzen muss.


Zitat:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A06-Schaffung/Publikation/GA-SGB-2-NR-21-2009-07-14-Anlage.pdf
Eine interessante PDF. Versteh ich den 3.Absatz auf Seite 7 richtig,daß es in einer AGH MAE (1€-Job) sogar noch ein Praktikum geben darf ?
Und beim Thema Nachrangigkeit steht,daß ein 1€-Job nachrangig gegenüber Vermittlung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten ist. Wie verhält sich das bei Minijobs ? Nach Auskunft meiner Fallmanagerin hätte ein Minijob nur dann vorrang,wenn dieser Minijob 160€ oder mehr abwirft. Also doch wenn mein Minijobeinkommen genau 400€ beträgt (da der Freibetrag bei 400€=160€ sind),oder ?

@Rechtsverdreher
Scanne ich nachher gleich noch ein, da steht aber nix drin,was auf einen 1€-Job hinweist.
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Alt 10.03.2010, 13:42   #5
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Standard AW: Auch einen 1€-Job zugewiesen bekommen

Im Anhang findet ihr die aktuelle EGV (ich hab alles wichtige unkenntlich gemacht,hoffe ich hab nix übersehen). Sieht nach einem der üblichen Machwerke der Argen aus. Ich seh auch keine Zuweisung zu diesem Träger (in der letzten EGV war noch die Zuweisung zu meiner vor kurzem abgeschlossenen Maßnahme drin).

Ach ja:Wie ist das eigentlich bei 1€-Jobs...kriegt der Träger da auch mehr Teilnehmer zugewiesen,als er eigentlich haben will und kann sich quasi welche aussuchen ? Oder hab ich das in einem anderen Thread falsch verstanden ?
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Alt 10.03.2010, 14:59   #6
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Standard AW: Auch einen 1€-Job zugewiesen bekommen

Wenn man eine EinV unterschreibt, dann ist das sehr viel schwieriger da rauszukommen. Sowas muss man schon im Vorfeld vergiften. Schön den Acker mit Giftmüll zuschütten, dann wächst da auch nichts mehr.

Beim Nächsten mal guckste Dir das mal an:

Handlungsempfehlungen *EinV/EinV-VA*

Du kannst natürlich Widerspruch einlegen, aufschiebende Wirkung beantragen, (Feststellungs-)Klage einreichen, Eingliederungskonzept und Profiling verlangen.
Zzgl. mit der Angabe, dass man Dich bzgl. beantragbarer Eingliederungsleistungen, trotz mündl. Aufforderung, nicht beraten hat. Kein Eingliederungskonzept und Profiling erstellt wurde und die Maßnahme nicht in der EinV ausreichend bestimmt wurde.

Am besten ist Du machst Dich gleich von Anfang an unbeliebt beim Maßnahmeträger, sodass Dich dieser nicht haben will. Am besten Du bestehst als erstes auf einer exakten Tätigkeitsbeschreibung und gibst an keine anderen Arbeiten auszuführen.
Da steht ja schon einiges in der Zuweisung. Bei allem was auf sicherheitsrelevante Reparaturen (Befestigung von Wanderwegen, Sarnierungen <= Alles wo sich Personen verletzen könnten, wenn die Arbeit nicht ausgeführt wird, verweigern.) hinausläuft würde ich die Ausführung ablehnen. Das wird wohl das meiste sein, denn ich glaube nicht, dass die da viel Neues machen werden.
Im Zweifelsfall grundsätzlich erstmal ablehnen und auf Anweisungen vom Arbeitsamt warten, ob die Tätigkeit doch ausgeführt werden soll. Sanktionen gibt es deshalb nicht, aber die Chance, dass die Dich gleich rausschmeissen.
Dann immer schön langsam arbeiten, auf schwerhörig machen und dumm stellen. Dann vergeht denen ganz schnell der Spass.
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Geändert von Rechtsverdreher (10.03.2010 um 15:13 Uhr)
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Danke @Rechtsverdreher sagt:
Alt 10.03.2010, 16:33   #7
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Standard AW: Auch einen 1€-Job zugewiesen bekommen

Zitat:
Zitat von Rechtsverdreher Beitrag anzeigen
Da steht ja schon einiges in der Zuweisung. Bei allem was auf sicherheitsrelevante Reparaturen (Befestigung von Wanderwegen, Sarnierungen <= Alles wo sich Personen verletzen könnten, wenn die Arbeit nicht ausgeführt wird, verweigern.) hinausläuft würde ich die Ausführung ablehnen. Das wird wohl das meiste sein, denn ich glaube nicht, dass die da viel Neues machen werden.
Hab ich auch vor. Ich frag mich sowieso,wo denn wohl diese Arbeiten stattfinden sollen. Denn spontan fällt mir nur ein einziger Weg ein, den man als Wanderweg deklarieren könnte. Und das ist eher ein Trampelpfad,der sich an einem Hang entlang des ganzen Ortes zieht.


Zitat:
Im Zweifelsfall grundsätzlich erstmal ablehnen und auf Anweisungen vom Arbeitsamt warten, ob die Tätigkeit doch ausgeführt werden soll. Sanktionen gibt es deshalb nicht, aber die Chance, dass die Dich gleich rausschmeissen.
Ich war ja gestern kurz bei dem Maßnahmeträger (ist nur 2 Häuser weiter). Der Mann da schien ziemlich überrascht zu sein, von einer neuen Maßnahme wusste er nur gerüchteweise (und das 3 Wochen vor Beginn). Auch eine Infoveranstaltung wurde noch nicht angesetzt, weil man damit nach seiner Auskunft wohl erst warten wollte,bis sich alle möglichen Teilnehmer gemeldet haben. Erst dann soll die im Beisein des örtlichen Bürgermeisters stattfinden. Der wird ganz schön Augen machen,mich da zu sehen,denn noch vor 2 Wochen hat er mich beim hiesigen Selbstständigen-Stammtisch begrüßt,wo ich als Partner meiner Chefin/Freundin eingeladen war :-D

Zitat:
Dann immer schön langsam arbeiten, auf schwerhörig machen und dumm stellen. Dann vergeht denen ganz schnell der Spass.
Also das muss ich nicht mal versuchen,das mach ich schon automatisch . Insbesondere mit dem langsam arbeiten. Das Arbeitstempo im 1€-Job wird sich proportional zur Lohnhöhe eines Landschaftsarbeiters einpendeln. Und der liegt für einen ungelernten Landschaftsarbeiter nach Tarif bei 9,63€/h. Und unbequem werde ich schon ganz alleine. Ich lass denen die Milch sauer werden,ohne daß sie mir deswegen was ankreiden können...
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Danke @Werniman sagt:
Alt 11.03.2010, 08:26   #8
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Standard AW: Auch einen 1€-Job zugewiesen bekommen

Zum Thema Zuweisung, was von Zollstock hier bereits aufgegriffen wurde.

Ich hatte letzten Montag ein längeres Gespräch mit einem FA für Sozialrecht.
Wegen abgeschmetterter AGH und Folgen !

Er hat meine schon längeren Zweifel an diesen Schreiben mit dem Wortlaut, schlage ich Ihnen.....vor bestätigt !

Dieses undefinierbare Schreiben sollte bei Abwehr, niemals schriftlich eine AGH ablehnen , so seine Meinung, als Hauptangriffspunkt in Erscheinung treten.
Aufklärung fordern, welche Rechtsgrundlage dieses Schreiben hat.
Alles andere anzweifeln, aber keine Ablehnung zum Ausdruck bringen !
Es hat auch seiner Meinung nach keinerlei Zwangs- oder Weisungscharakter.
Auch eine Rechtsfolgenbelehrung macht es nicht rechtens !

Dazu gibt es auch zahlreiche hohe Gerichtsurteile aus Zeiten des BSHG, auf die auch nach 2005 von LSG verwiesen wird, zum Thema "Vorschlag".

Zusammenfassend wurde mehrmals bestätigt, dass AGH-MAE nur mit rechtsmittelfähigen Bescheid zuzuweisen sind !

Eigentlich hat sich hier alles erledigt.
In der EinV steht keine Maßnahme !
Wenn einer Beschäftigung nachgegangen wird, egal in welchem zeitlichen Umfang, hat diese Vorrang vor Ein-Euro-Jobs.

Geändert von Spanferkel (11.03.2010 um 08:39 Uhr)
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Alt 11.03.2010, 09:09   #9
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Standard AW: Auch einen 1€-Job zugewiesen bekommen

Zitat:
Zitat von Spanferkel Beitrag anzeigen
Wenn einer Beschäftigung nachgegangen wird, egal in welchem zeitlichen Umfang, hat diese Vorrang vor Ein-Euro-Jobs.
Seh ich im Grund genommen genauso. Interessant finde ich folgenden Umstand: In der von Zollstock geposteten PDF steht was über die Nachrangigkeit von 1€-Jobs. Diese sind nachrangig gegenüber Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten. Nun frag ich mich, inwiefern denn ein Minijob dazuzählt. Meines Erachtens sollte der dazuzählen,wenn ich die Aussage meiner Fallmanagerin gestern richtig deute. Allerdings beschränkte sie die Nachrangigkeit auf Minijobs zum Höchstsatz. Sie sagte,daß ein 1€-Job nur dann einem Minijob gegenüber nachrangig ist,wenn der Minijob die maximal möglichen 160€ Zuverdienst zulässt,also man die maximal zulässigen 400€ verdient. Was denkt ihr dazu ?
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Alt 11.03.2010, 10:56   #10
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Standard AW: Auch einen 1€-Job zugewiesen bekommen

Zitat:
Zitat von Spanferkel Beitrag anzeigen
Wenn einer Beschäftigung nachgegangen wird, egal in welchem zeitlichen Umfang, hat diese Vorrang vor Ein-Euro-Jobs.
Wenn der Ein-Euro-Job eher dazu geeignet ist den eHb in den Arbeitsmarkt zu integrieren, dann kann der durchaus Vorrang haben. Es gibt ja auch verschiedene Arten der Beschäftigung, ehrenamtliche Tätigkeiten müssen da wohl eher zurückstehen als ein mini-Job.
Das liegt im pflichtgemäßen Ermessen des SB und das ist immer noch gerichtlich voll überprüfbar.
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Alt 11.03.2010, 11:06   #11
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Standard AW: Auch einen 1€-Job zugewiesen bekommen

Werniman hat gerade erst eine AGH beendet. Hier müsste der AV mal erklären, inwiefern die neue AGH Werniman in den 1. AM integrieren sollte, wo doch die vorangegangene das ganz offensichtlich auch nicht geschafft hat.
Die Erfahrungen aus der beendeten Maßnahme sollen(!) berücksichtigt werden. Der AV soll doch die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens bei Wernimans Vermittlung nachweisen.

Zitat:
Zitat von Rechtsverdreher Beitrag anzeigen
Wenn der Ein-Euro-Job eher dazu geeignet ist den eHb in den Arbeitsmarkt zu integrieren, dann kann der durchaus Vorrang haben. Es gibt ja auch verschiedene Arten der Beschäftigung, ehrenamtliche Tätigkeiten müssen da wohl eher zurückstehen als ein mini-Job.
Das liegt im pflichtgemäßen Ermessen des SB und das ist immer noch gerichtlich voll überprüfbar.
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