Ein Euro Job / Mini Job

Bis 400 Euro-Job und Alg II; in Forum: Information; hallo ich bin neu hier und habe ein paar fragen...also ich lebe mit meinem mann zusammen und mein mann hat seit dem 1.12.09 einen bis 400 euro job. 100euro ist ...

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Alt 25.01.2010, 05:00   1 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
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Standard Bis 400 Euro-Job und Alg II

hallo ich bin neu hier und habe ein paar fragen...also ich lebe mit meinem mann zusammen und mein mann hat seit dem 1.12.09 einen bis 400 euro job. 100euro ist bei uns der freibedarf und von den restlichen 300 (wenn er denn die 400 erreicht) bekommen wir 240 euro abgezogen...
jetzt hat mein mann seinen ersten lohn am 30.12.09 bekommen und die arge hat uns jetzt im januar 240 euro einbehalten und 40 euro die wir durch sein ersten lohn im dezember zu viel gehabt hätten...
ich habe nach dem grund gefragt und er meinte, wenn mein mann am 2.1.2010 sein lohn bekommen hätte, dann hätten wir die 40 euro für den dezember nicht abgezogen bekommen
wir haben sonst immer 989,78 euro bekommen und jetzt im januar haben wir nur 709,78 euro bekommen + der erste lohn in höhe von 150 euro wir haben miete und den ganzen kram bezahlt und hatten dann mitte des monats nichts mehr
ich habe die arge angerufen und gefragt wie es aussieht mit geld da meinte er na ihr mann bekommt diesen monat ja noch lohn aber das bekommt er doch erst ende des monats genau wie das harz4 doch das interessierte ihn gar nicht und auch nicht das wir nichts mehr haben
nunja wir leben nun seit 4 tagen von toast und magariene und wissen echt nicht wie das dort gerechnet wird. ich hoffe ihr könnt mir helfen ich weiß echt nicht wie das laufen soll...
lohn kam am 30.12.09 und harz4 am 31.12.09 was macht das für ein unterschied???
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Alt 25.01.2010, 09:04   #2
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Standard AW: Bis 400 Euro-Job und Alg II

Erst einmal: Herzlich Willkommen hier!

Nie, nie, nie sollte man der ARGE gegenüber erwähnen, dass man einen 400-€-Job hat - also melden natürlich schon, nur eben nicht mit diesem "Namen" ... schon wenn sie 400 € hören, ziehen sie die anrechenbaren 240 € im Kopf von den Leistungen ab. Umschreiben ist besser, z.B. "geringfügige Beschäftigung oder Job, bei dem ich 150 € verdiene". Die ARGEn sind angehalten, Überzahlungen zu vermeiden und setzen bei monatlich unterschiedlich hoch ausfallendem Verdienst dann meist den Minijob-Höchstbetrag an - egal, ob der HE dies auch verdient oder nicht. Natürlich ist das NICHT ok.

Ihr habt sonst 989,78 € erhalten. Davon abgezogen die 40 € anrechenbares Einkommen bei 150 € Verdienst (110 € Freibetrag), wären es 949,78 €, die euch zustehen.
Abgezogen wird hier noch die Überzahlung von Dezember (40 €), denn es gilt das Zuflussprinzip (hier Zuflussmonat Dezember - volles Alg II trifft auf Erwerbseinkommen): Ihr habt Ende November euer Dezember-Alg-II erhalten und im Dezember auch Erwerbseinkommen erzielt, also seid ihr überzahlt worden um 40 € ... es stimmt, wenn ihr die ersten 150 € erst am 1. Januar bekommen hättet, hätte ihr für Dezember nichts zurückzahlen müssen. Die ARGE verrechnet die 40 € nun mit der Januarleistung, also stehen euch 909,78 € zu.

Für die ARGEn gilt aber Folgendes (hier geht's zwar um vorläufige Bescheide, aber der Grundsatz gilt auch hier m.E., da unterschiedlich hoch ausfallendes Erwerbseinkommen):
Zitat:
(4) Sofern die monatliche Höhe der Einnahmen bei der Entscheidung noch nicht bekannt ist, sollte vorläufig entschieden
werden (§ 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a i.V.m. § 328 SGB III). Das Verfahren bei vorläufiger Entscheidung ist einer zunächst abschließenden Entscheidung insbesondere deshalb vorzuziehen, weil sie eine eigenständige Erstattungsregelung enthält.

Für die Berechnung des vorläufig zu berücksichtigenden Einkommens ist auf das im Bewilligungszeitraum zu erwartende Einkommen abzustellen. Als Orientierung kann das durchschnittliche Einkommen des letzten Bewilligungszeitraums oder das Einkommen im ersten Monat des Bewilligungszeitraumes dienen. Ggf. ist der EHB anzuhören.
Bei der Festlegung der Höhe des vorläufig zu berücksichtigenden Einkommens ist sicherzustellen, dass dem EHB aus dem bereiten Einkommen und dem bewilligten Arbeitslosengeld II mindestens ein Betrag in Höhe seines Bedarfs für den Lebensunterhalt (ohne Freibeträge) verbleibt.
Quelle: Fachliche Hinweise der BA zum SGB II, hier § 11:
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-Einkommen.pdf

Das, was oben fett markiert ist, istin eurem Fall nicht mehr gegeben, da die ARGE ein viel zu hohes Einkommen ansetzt (400 € statt z.Zt. 150 €).

Diese fachlichen Hinweise, aus denen ich verlinkt habe, sind für die ARGEn verbindlich, sie müssen sich danach richten, also kannst Du sie darauf verweisen. Sie müssen euer anrechenbares Erwerbseinkommen anpassen, so dass in etwa ein für euch akzeptabler Mittelwert entsteht. Über- oder Unterzahlungen lassen sich bei unterschiedl. hoch ausfallendem Einkommen nie vermeiden, deshalb wird im Folgemonat nach Vorlage der Verdienstbescheinigung z.B., nachberechnet - ihr bekommt was nachgezahlt (wird z.B. für diesen Monat so sein, nur habt ihr im nächsten Monat nichts davon, wenn ihr den Betrag JETZT benötigt) oder aber ihr müsst bei höherem Einkommen nachzahlen.
Oder aber man vereinbart, dass ein Mittelwert herangezogen wird und rechnet nach Ende des Bewilligungszeitraums, also nach 6 Monaten ab. So ist's bei mir.


Zitat:
lohn kam am 30.12.09 und harz4 am 31.12.09 was macht das für ein unterschied???
Der Lohn gilt für den Monat Dezember und das Alg II, welches Du am letzten Tag des Monats erhältst, für den Folgemonat (Alg II gibt es im Voraus), hier dann der Januar; es muss ja am 1. des Monats zur Verfügung stehen, also denk' Dir, es wäre erst am 1. da.
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LG biddy

Geändert von biddy (25.01.2010 um 09:13 Uhr)
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Danke @biddy sagt:
Alt 25.01.2010, 09:11   #3
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Standard AW: Bis 400 Euro-Job und Alg II

vielen vielen dank für die informationen das war echt hilfreich...also gut habs jetzt verstanden... wenn mein mann seinen nächsten lohn aber nun am 1.2. bekommt dann muss die arge also die 240 euro für den januar nachzahlen...
achja es ist ein 400 euro job er hat 6 euro die stunde netto wie brutto und es steht ja auch so im arbeitsvertrag wir haben aber jetzt mit dem chef gesprochen und er will uns ein schreiben ausstellen, das mein mann nicht mehr als 160 euro im monat verdienen wird also zieht die arge dann nicht mehr ganz so viel ab und wenn mein mann dann halt mal mehr wie 160 euro verdient hat dann bin ich ja immerhin so schlau und weiß dieses und tu es dann weg für den nächsten monat...
die arge ist wirklich ein kapittel für sich und ich bin froh das man mir dieses forum hier genannt hat denn hier bekommt man wirklich viel raus und das find ich super super klasse...
danke auch für die willkommens grüße
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Alt 25.01.2010, 09:23   #4
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Standard AW: Bis 400 Euro-Job und Alg II

Ich hab' noch ein bisschen was ergänzt in meinem ersten Betrag.

Zitat:
Zitat von DevilLady1609 Beitrag anzeigen
vielen vielen dank für die informationen das war echt hilfreich...also gut habs jetzt verstanden... wenn mein mann seinen nächsten lohn aber nun am 1.2. bekommt dann muss die arge also die 240 euro für den januar nachzahlen...
240 € haben sie im Januar angerechnet (die 40 € Verrechnung vom Dezember musst Du weglassen, damit wurde die Dezemberüberzahlung "getilgt") und 40 € dürfen sie nur anrechnen, da das Erwerbseinkommen nicht 400 €, sondern 150 € betrug, also bekommt ihr 200 € nachgezahlt.

Zitat:
achja es ist ein 400 euro job er hat 6 euro die stunde netto wie brutto und es steht ja auch so im arbeitsvertrag wir haben aber jetzt mit dem chef gesprochen und er will uns ein schreiben ausstellen, das mein mann nicht mehr als 160 euro im monat verdienen wird also zieht die arge dann nicht mehr ganz so viel ab
Ja, das solltet ihr tun.

Zitat:
und wenn mein mann dann halt mal mehr wie 160 euro verdient hat dann bin ich ja immerhin so schlau und weiß dieses und tu es dann weg für den nächsten monat...
Alles musst Du nicht wegtun, weil mit höherem Verdienst auch der Freibetrag steigt, aber wenn's irgendwie geht, mach's lieber so.


Zitat:
die arge ist wirklich ein kapittel für sich
Da sagste was!
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Alt 25.01.2010, 12:24   #5
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also ich hab nochmal nachgerechnet und es sind 240 euro die wir nachgezahlt bekommen würden WENN mein mann seinen nächsten lohn erst zum 1.2. bekommt.
denn komplett harz4 sind es ja 989,78 euro bekommen haben wir 709,78 euro + die 40 euro die abgehalten wurden sind wir bei 749,78 euro und dann + 240 euro ist das ergebnis was wir eigentlich haben MÜSSTEN.

ich bete das das geld zum 1.2. kommt denn dann können wir es mit sicherheit so regeln das es immer zum 1 des monats kommt und so brauch ich auch nicht hin und her denken denn das ist mir erlich gesagt ein bisschen zu blöd wie die das rechnen
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Alt 25.01.2010, 16:24   #6
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Zitat:
... WENN mein mann seinen nächsten lohn erst zum 1.2. bekommt.
Ja klar. Hatte ich überlesen, bin von Ende Januar ausgegangen ;)
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Alt 26.01.2010, 14:39   #7
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so wir haben das jetzt so regeln können das mein mann jetzt seinen lohn immer bar ausgezahlt bekommt und das dann ab sofort und das heisst er bekommt am 1.2. oder 2.2. seinen lohn bar und mit quittung das reiche ich dann beim amt alles ein das würde ja dann jetzt heissen das die uns für januar die 240 euro nachzahlen müssen richtig???
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Alt 26.01.2010, 19:40   #8
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Euch ist im Januar kein Erwerbseinkommen zugeflossen (bzw. wird es nicht), die ARGE hat aber die Januar-Leistung schon vorab um 240 € gemindert, also angerechnet, und somit bekommt ihr die 240 € zurück, ja.
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Alt 27.01.2010, 15:57   #9
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na das ist ja dann prima super vielen dank für die hilfe
:icon_kn utsch:
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Alt 28.01.2010, 15:44   #10
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ich könnte heulen vor wut...
grade eben ist das geld auf unser konto gekommen obwohl mit der arbeit alles abgemacht war das es nicht überwiesen wird sondern ab dem 1.2. bar ausgezahlt wird...jetzt haben wir zwar die möglichkeit, das geld von der arbeit als fehlbuchung zurück nehmen zu lassen aber das ganze bringt uns ja nichts mehr denn die arge wird ja sehen, dass das geld gekommen ist und auch wieder zurück gegangen ist (auf dem kontoauszug) das heisst es sind mal eben so 240 euro weg
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Alt 28.01.2010, 16:11   #11
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Ihr bekommt doch für Januar trotzdem noch was zurück, denn er hat ja nicht 400 € verdient (240 € anrechenbar) bzw. überwiesen bekommen.
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Alt 28.01.2010, 16:17   #12
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Sieh's mal so herum: Wenn es geklappt hätte, dass der Verdienst erst am 1. Februar gezahlt worden wäre und Ende Februar wäre - obwohl für den 1. März abgemacht - der nächste Lohn gekommen, dann wäre euch einmal der Grundfreibetrag flöten gegangen, denn den gibt's ja nur einmal, auch wenn zwei Löhne in einem Monat fließen. Frag' mich mal, ob mir das schon einmal ... oder zweimal ... passiert ist.
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Alt 28.01.2010, 16:21   #13
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ja klar aber es sind keine 240 euro und wenn wir es zum 1.2. bekommen hätten, dann hätten wir ja die 240 euro + das für febuar in dem fall würden uns für febuar nur 40 euro berechnet...
die arbeit hat grade angerufen und uns gebeten die 150 euro wieder zurück zu buchen da es sich um eine fehlbuchung handelt...das ganz schicken sie uns schriftlich aber nochmal zu und das richtige gehalte kommt laut chef nicht vor dem 1.2.
jetzt heisst es abwarten
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Alt 28.01.2010, 16:28   #14
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Standard AW: Bis 400 Euro-Job und Alg II

Darf ich dazu auch ne frage stellen? und den Thread für mich "mißbrauchen"?

Mein Freund (beide bis Dez. Hartz 4)
Ende des Jahres hat er angegeben, das er ab 01.Januar 2010 arbeit hat. Aufgrund dessen, das noch keine Bescheinigung über die Höhe des Gehaltes dort eingetroffen ist, haben se einen Betrag von 1600 Brutto = 1200 Netto genommen und uns am 07.12. die Änderung dafür geschickt, das wir ab 1.1.2010 in anbetracht der 1200 Netto von meinem Freund nur noch 304,71 bekommen, diese auch nur für Januar überwiesen worden sind.

Jetzt meine Frage zu der zahlung des Gehaltes:
da in diesem Monat der 30. und 31. auf ein Wochenende fällt, wie ist das mit dem zuflussprinzip. Erhalten wir des Gehalt an einen von den tagen, bleibt es bei den 304 Euro? oder nicht?

bzw. wenn es, so wie es aussieht, das Geld am 1. bzw. 2. Februar bekommen, würden uns die volle summe (1200 Euro , vorheriger Betrag für 3 Personen) für Januar noch zustehen? und wir das nachgezahlt bekommen?

Wenn das hier nicht geht, weil ja thread von DevilLady1609 mache ich natürlich einen eigenen auf, wollte aber mehrfachthreads für das selbige Thema vermeiden.
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Alt 28.01.2010, 16:38   #15
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ob das geht weiß ich nicht aber ich kann dazu nur soviel sagen, dass das amt nur dann geld überweist wenn ihr einen bewilligungsbescheid bekommen habt. ihr müsst jeden monat die lohnabrechnung rein geben und die errechnen ob ihr noch was bekommt oder nicht oder vielleicht sogar zurück zahlen müsst. also morgen gibt es harz4 das heisst wenn ihr bescheid habt das ihr auch diesen monat eine zahlung von der arge bekommt, dann kommt es morgen
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Alt 28.01.2010, 16:41   #16
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Zitat:
Zitat von Missyuna Beitrag anzeigen
Jetzt meine Frage zu der zahlung des Gehaltes:
da in diesem Monat der 30. und 31. auf ein Wochenende fällt, wie ist das mit dem zuflussprinzip. Erhalten wir des Gehalt an einen von den tagen, bleibt es bei den 304 Euro? oder nicht?
Wenn das erste Gehalt noch im Januar auf dem Konto ist, dann wird es auf das bereits erbrachte Januar-Alg-II nachträglich angerechnet. Ob es bei den 304 Euro und paar Gequetschte bleibt, hängt natürlich von dem wirklichen Brutto- und Nettoverdienst ab (Lohn-/Gehaltsabrechnung). Die Brutto-Netto-Beträge wurden von der ARGE ja nur fiktiv herangezogen, wenn ich das richtig verstanden habe, um überhaupt etwas anrechnen.

Zitat:
bzw. wenn es, so wie es aussieht, das Geld am 1. bzw. 2. Februar bekommen, würden uns die volle summe (1200 Euro , vorheriger Betrag für 3 Personen) für Januar noch zustehen? und wir das nachgezahlt bekommen?
So is'.
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Alt 28.01.2010, 16:45   #17
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Standard AW: Bis 400 Euro-Job und Alg II

ja änderungsbescheid wegen arbeitsaufnahme erhalten, Gehalt bleibt ja jeden Monat gleich. Festgehalt 1100 euro. daher denke ich mal, das eine monatliche Einreichung vom Gehalt nicht erforderlich is.

noch ne frage:
da ich vorher von dem Zuflussprinzip nix wußte, haben wir natürlich dem AG bescheid gegeben, das das Geld zum 1. bereits da sein sollte, wg. Miete ect.

zählt in dem Zuflussprinzip ,
-- der 31. egal an welchem Tag der ist, in diesem Monat ja der Sonntag,
-- oder zählt der letzte Werktag, der wäre ja morgen,
-- oder die überweisung vom Amt, wenns danach kommt, morgen amt , Samstag AG?
-- oder wirklich der komplette abschluss des monats, d.h. geld frühestens am 1. des folge monats. egal welcher tag der 31. war?

Geändert von Missyuna (28.01.2010 um 17:07 Uhr)
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Alt 28.01.2010, 16:54   #18
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Zitat:
Zitat von Missyuna
in anbetracht der 1200 Netto von meinem Freund
Zitat:
Festgehalt 1100 euro.
Wieviel bekommt er denn nun tatsächlich?

Unter Festgehalt verstehe ich den Bruttoverdienst. Die ARGE geht fiktiv von 1.600 € brutto und 1.200 € netto aus.
Der Freibetrag errechnet sich aber vom Brutto und wird vom Netto abgezogen, und wenn er gar keine 1.600 € brutto hat, dann muss hier auf jeden Fall neu- und nachberechnet werden.
Und auch bei Festgehalt kann es zu Schwankungen kommen. Mein Netto differiert z.B. aufgrund geänderter Höhe der Sozialversicherungsabgaben mal hier mal da.
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Alt 28.01.2010, 17:05   #19
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Arbeitsamt hat fiktiv angerechnet 1600 Brutto und 1200 Netto
erhalten wird er nach seinem letzten stand und so wie es im AV steht 1600 Brutto, allerdings meinte AG ausgezahlt jeden monat 1100 Netto.
Festgehalt war sicherlich unglücklich gewählt, wollte nur sagen, das so wie ich ihn verstanden habe, auf jedenfall IMMER 1100 Netto überwiesen werden.
Sollte das doch variieren, heißt das für mich, jeden Monat neu reingeben, auch wenns dadurch "nur" 2 Euro mehr gibt.

Ob die AG - Bescheinigung beim Amt vorliegt weiß ich nicht. Da er für meinen freund noch zuschüsse bekommt, wird (so hoffe ich) er den bescheid (mit den andern unterlagen) direkt vom amt bekommen haben, mein Freund hat keinen solchen bekommen für seinen AG.
Für uns heißt das jetzt sicherlich durch den gleichen Bruttobetrag aber die wohl 100 euro unterschied mit der 1. geleisteten zahlung aufm Kontoauszug zum amt zu gehen, um das vorzulegen? bzw. zu beweisen, das er dann ja 500 Euro abzüge hat.

hatte noch ne frage in meinem letzten drüberliegendem Post.
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Alt 28.01.2010, 17:15   #20
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Zitat:
Zitat von Missyuna Beitrag anzeigen
Für uns heißt das jetzt sicherlich durch den gleichen Bruttobetrag aber die wohl 100 euro unterschied mit der 1. geleisteten zahlung aufm Kontoauszug zum amt zu gehen, um das vorzulegen?
Ja, denn es darf ja dann nur weniger Einkommen angerechnet werden, wenn es ein geringeres Netto gibt.

Und nicht vergessen, die Anlage EK abzugeben wegen Fahrtkosten und Kfz-Versicherung, falls vorhanden. Unter Umständen erhöht sich der Gesamtfreibetrag dann noch, wenn diese Aufwendungen hoch genug sind.

Zitat:
zählt in dem Zuflussprinzip ,
-- der 31. egal an welchem Tag der ist, in diesem Monat ja der Sonntag,
-- oder zählt der letzte Werktag, der wäre ja morgen,
-- oder die überweisung vom Amt, wenns danach kommt, morgen amt , Samstag AG?
-- oder wirklich der komplette abschluss des monats, d.h. geld frühestens am 1. des folge monats. egal welcher tag der 31. war?
Das Gehalt sollte frühestens am 1. auf den Konto sein!
Egal, welcher Tag der 31. ist (Sonn-, Feiertag oder sonstwas): Der Gehaltszufluss würde dann für den Januar gelten (wobei die Banken ja an diesen Tagen eh nicht arbeiten, aber die Wertstellung gilt wohl auch als Zufluss).
Es ist auch egal, wann das Alg II kommt: Auch wenn es noch im Januar kommt, es zählt zum Februar; hier gilt also kein Zuflussdatum, denn die Leistung Alg II wird für den Februar erbracht. Hierbei ist also egal, ob das Alg II am 30./31. oder am 1. kommt.
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LG biddy
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Alt 28.01.2010, 17:22   #21
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ich danke dir für die ausführlichen Antworten
und DevilLady1609 das ich hier weiterfragen durfte.

ich hoffe, das durch die Rückbuchung , du dein Geld für Januar auch noch bekommst.
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Alt 28.01.2010, 17:55   #22
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ist ja kein problem
ja ich hoffe es auch das es jetzt alles klappt so kurz vor der kur kann ich das geld gebrauchen
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Alt 28.01.2010, 19:16   #23
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so, damit du dich nich ärgern musst, wenn es nicht klappt,

wir haben soeben (nach begutachtung der Kontoauszüge) 1.000 Euro in Worten : Eintausend in den Sand gesetzt.

der neue AG meinte es sehr gut und hat schon überwiesen
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Alt 28.01.2010, 20:27   #24
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Standard AW: Bis 400 Euro-Job und Alg II

DevilLady1609 ist offline  
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Alt 28.01.2010, 20:30   #25
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Standard AW: Bis 400 Euro-Job und Alg II

ja du sagst es....

wir hatten auch schon überlegt, morgen zur VB , konto auf meinen freund eröffnen, dort nochmal gehalt zahlen lassen, von meinem runterbuchen wegen falschzahlung..


allerdings geht das auch nicht, da ja per gesetzt die Arge konteneinsicht hat, und wenn die schaut, wann konto eröffnet wurde, dann werden se sicher arg mißtrauisch und ne klage wegen betrug können wir uns auch nicht leisten. haben ja nu schon im januar, durch die arbeit 304 euro bekommen, davon ich ne sanktion für 96, daher knapp 200 für den ganzen januar.....naja, man gut, das man noch familie hat.
Missyuna ist offline  
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Alt 28.01.2010, 20:34   #26
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Standard AW: Bis 400 Euro-Job und Alg II

Shit!

Ihr wolltet es ja (bis) zum 1. haben, der AG kann nichts dafür. Trotzdem: einfach nur Mist!
__________________
LG biddy
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Alt 28.01.2010, 20:37   #27
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Standard AW: Bis 400 Euro-Job und Alg II

ja ebend, der hat alles richtig gemacht und hat es auch nur gut gemeint, mit den worten, ende des monats kommen ja auch noch abzüge ect. halt also dauerauftrag zum 26. des jeweils endenden monats gemacht.

so ein mist , ich hätte dieses forum 3 wochen früher finden sollen , oder schneller Lesen
Missyuna ist offline  
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Alt 30.01.2010, 00:50   #28
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Standard AW: Bis 400 Euro-Job und Alg II

so heute gingen die 150 euro an die arbeit zurück und das schreiben von der arbeit kam auch heute an es handelte sich um den lohn von dezember den mein mann ja schon ende dezember bekommen hat
wenn morgen nicht mehr gebucht wird dann kommt es tatsächlich erst am 1.2. und das bedeutet, das wir die 240 euro komplett für den januar nachgezahlt bekommen und der chef macht ein schreiben für die arge fertig wo drinne steht, das er nicht mehr als 160 euro verdient also zieht die arge auch keine 240 euro mehr ab... gott sei dank
DevilLady1609 ist offline  
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Alt 09.02.2010, 12:40   #29
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Standard AW: Bis 400 Euro-Job und Alg II

so bis jetzt ist alles gut gegangen...das geld ist überwiesen von der arge und auch die nachzahlung in den nächsten tagen müsste dann der brief für die 160 euro im briefkasten sein und ab dem 1.3. hoffe ich geht es dann endlich los mit der barauszahlung

vielen vielen dank nochmal für eure hilfe
DevilLady1609 ist offline  
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