Ein Euro Job / Mini Job
"Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjob) trotz Minijob; in Forum: Information; Hallo zusammen... Ich habe mittlerweile den Eindruck dass sich die gesamte ARGE gegen mich verschworen hat. Kurz zu meiner Person, ich bin 36 Jahre alt und von Beruf Fachinformatiker. Diesen ...| Tags: minijob, trotz, zusatzjob |
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| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.11.2009 Ort: Dresden
Beiträge: 29
| Hallo zusammen... Ich habe mittlerweile den Eindruck dass sich die gesamte ARGE gegen mich verschworen hat. ![]() Kurz zu meiner Person, ich bin 36 Jahre alt und von Beruf Fachinformatiker. Diesen Berufsabschluss habe ich vor einem knappen Jahr durch eine QAB-Maßnahme bekommen worüber ich erstmal ziemlich froh war und bin. Leider bringt der Abschluss trotz Bewerbungen nicht unbedingt große Vorteile auf dem Arbeitsmarkt wie ich feststellen musste. Wie dem auch sei, ich bin also zur Zeit arbeitslos gemeldet und habe eine geringfügige Beschäftigung (100,- im Monat für einige Stunden in der Woche die flexibel verteilt sind). Wenn die Auftragslage und somit die finanziellen Mittel in diesem Betrieb besser werden (würden), ist mit einer Festanstellung zu rechnen - dies würde ich auch schriftlich bekommen. In der Firma fühle ich mich wohl und die Arbeit macht Spaß - ich würde wirklich sehr sehr gern fest dort arbeiten. Mal abgesehen von einigen anderen Problemen die ich mit der ARGE habe, ist mir heute ein Schreiben ins Haus geflattert. Mir wird eine "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjob) "vorgeschlagen". Das Schreiben kam mit Rechtsfolgenbelehrung, also nehme ich an, es ist nicht wirklich ein "Vorschlag". Muss ich diese Maßnahme/Arbeitsgelegenheit annehmen? ![]() ![]() ![]() Das Problem ist, erstens werden verschiedene Tätigkeiten (Hilfsarbeiten im Gartenbereich etc.). Wofür habe ich diese Ausbildung gemacht und erfolgreich abgeschlossen wenn mir dann sowas angeboten wird? Das zweite Problem - ich bin in meinem Minijob flexibel eingesetzt, manchmal von "jetzt auf dann" wenn Not am Mann ist - die Maßnahme vom Amt beinhaltet jedoch "Teilzeit - flexibel). Heisst also, es kann durchaus passieren, dass ich bei der Maßnahme bin und dadurch bei Anfrage nicht zu meinem Minijob kann. Das darf nicht passieren...!!! Was soll ich tun? Ich könnte mich so maßlos aufregen darüber. Ich habe morgen früh einen Termin in der Leistungsabteilung. Mir wurde zum 01.02.10 die Leistung komplett gestrichen aufgrund eines fehlenden EK-Bogens, den ich LEIDER NUR per Hausbriefkasten eingereicht habe, weil ich keinen Nerv mehr habe mich dort ständig niedermachen zu lassen. Das wäre also mein zweites Problem... Kann oder soll ich die Maßnahme morgen mit ansprechen? Bitte helft mir... |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Ich denke, die Leistung wurde bis zur Nachholung der Mitwirkung eingestellt, nicht jedoch direkt gestrichen. Gib den Bogen morgen ab und sofern du mit deinem Geld nicht hinkommst, stelle einen Antrag auf Vorschuss. Die Sache mit dem Ein-Euro-Sklavenjob hat in der Leistungsabteilung nichts zu suchen - die werden dir nur sagen, du musst dahin, ohne weiter darauf einzugehen. Vielleicht lässt sich ja an dem "Angebot" etwas finden, damit man es anzweifeln kann. Mario Nette
__________________ Krankheitsuneinsichtig. Ca' canny! Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm) |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.11.2009 Ort: Dresden
Beiträge: 29
| Hallo Mario und danke für deine Antwort... Das Problem ist, ich habe bereits einen Bescheid über die Leistungseinstellung bekommen. Zitat: " Sehr geehrter Herr P., die o.g. Leistungen werden ab 01.02.2010 ganz entzogen. Die Entziehung betrifft Ihren individuellen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts." ... "Die fehlenden Unterlagen/Nachweise (Anlage EK), ... wurden trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht vollständig vorgelegt." ... "Dadurch sind Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen..." ... "Bei dieser Entscheidung habe ich von meinem Ermessen Gebrauch gemacht." Was bitte ist das für ein Ermessen? Und ich habe diese Anlage EK natürlich nachgereicht, warum sollte ich auch nicht. Nur komischerweise ist dieser (wie einige andere Schreiben in der Vergangenheit auch) angeblich unauffindbar. Mir kommt das langsam vor wie mit Absicht und Methode gemacht. Ich werde natürlich morgen versuchen diesen Bogen nochmals abzugeben in der Hoffnung damit alles abwenden zu können, aber ich befürchte irgendwie, dass mir das nicht so einfach gelingen wird. Rick |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Gem. § 16d SGB II sind die Ein-Euro-Jobs für Leistungsempfänger, die "keine Arbeit finden können". Wenn du 100 Euros verdienst, kann man sagen, dass du "Arbeit hast". Diesen schwammigen Gesetzestext kann man sich auf seinen Vorteil zurechtschneiden. Sicher ist das aber nicht, denn wenn du nur 100 Euros verdienst, hast du ja noch sehr viel Zeit um noch etwas dazuzumachen. Da du aber zeitlich sehr flexibel sein musst und der Arbeitgeber dir das schriftlich bestätigen würde, dass er dich ansonsten nicht eingestellt hätte, stellt sich die Frage, ob du diesen Job machen musst oder nicht. Man müsste diesen Vorschlag genau sehen. Evtl. lässt der Job sich auch wegen fehlender Bestimmtheit ablehnen. DAs ist viel sicherer als die fehlende Integration oder der Hinzuverdienst von 100 Euros. |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.11.2009 Ort: Dresden
Beiträge: 29
| Guten Morgen, ich hab den "Vorschlag" mal gescannt und häng' ihn hier an. Außerdem hab ich mir gestern nach langem Lesen und "verstehen" eine Ablehungsbegründung zusammenkopiert - könnte man die so abgeben? Hab die auch mit angehangen... Hab dann gleich den Termin in der Leistungsabteilung - mir geht ziemlich die Muffe... Wenn diese Sperre der Leistungen nicht zurück genommen weiß ich nicht weiter - aber ich hoffe das Beste Vielen Dank für alle die schon geantwortet haben und mir hoffentlich noch antworten Geändert von rp1973 (22.01.2010 um 08:15 Uhr) |
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| | #6 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Das kannst du so abgeben. Hast du denn keine EGV??? Wenn keine EGV vorliegt, werden die es recht schwer haben, einen § zu erfinden, der den Nicht-Antritt dieses Jobs sanktioniert. Wenn du das so abgibst, weiss man nicht genau, wie die jetzt reagieren werden. Vielleicht hörst du nichts mehr, vielleicht rufen sie dich (bitte nichts utnerschreiben und nicht allein hingehen!), vielleicht probieren sie es mit einer Sanktion. Sollte eine "Anhörung zur Prüfung, ob die Leistung gesenkt werden muss" kommen, weil du den Job nicht angetreten bist, kann man das obige Ablehnungsschreiben wiederholen. Sollte ein Sanktionsbescheid kommen, müsstest du zum Anwalt gehen. Der klagt das ein und schreibt den Widerspruch. Ich meine, du wirst auf so einer SAnktion nicht sitzen bleiben. Es gibt nämlich noch ein paar Argumente mehr, die für dich sprechen, die aber m.E. nicht ganz eindeutig sind. Das wären: 1. Der 100 Euro-Job, der ja eine Arbeit ist. 2. Das BSG-Urteil B 4 AS 20/09 R vom 17. Dezember 2009 ("Keine Sanktion bei Ablehnung einer Eingliederungsmaßnahme ohne Eingliederungsvereinbarung"). M. E. ist der Ein-Euro-Job auch eine "Eingliederungmaßnahme", auch wenn man sich darüber streiten kann. 3. Die fehlende Integrationsstrategie . Letzendlich soll der Ein-Euro-Job ja beruflich weiterbringen. 4. Ein §, um denen Nicht-Antritt (nicht zu verwechseln mit "Abbruch") einer Arbeitsgelegenheit zu sanktionieren. Der § 31 Abs. 1 Satz 1d SGB II, der dafür vorgesehen ist, läuft nämlich ins Leere. Diese Argumente würde ich mir zusätzlich für eine Klage aufbewahren. Du kannst es auch alternativ so machen: Stell dich doch vor. Aber nur vorstellen. Vielleicht wollen die dich ja gar nicht haben. Kannst ja noch ein wenig nachhelfen. |
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| Danke @ sagt: |
| | #7 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.11.2009 Ort: Dresden
Beiträge: 29
| Eine EGV habe ich leider Anfang November unterschrieben, was ich mittlerweile nicht mehr machen würde. Von einem 1€-Job oder ähnlichem ist dort drin aber nicht wirklich die Rede. Ich häng die mal mit hier dran... Ich habe mich heute schon mit einem Anwalt beraten. Er hat mir auch geraten, zu dem Termin kurz hinzugehen, Vertrag geben lassen und dann wieder gehen - Vertrag prüfen etc. und danach dann die Ablehnung zum Amt bringen. Und dann abwarten was passiert... Der Termin heute früh in der Leistungsabteilung war relativ ok. Ich soll die fehlenden Schreiben nachreichen und dann wird die Leistungssperre rausgenommen. Die gute Frau hat mir allen Ernstes ins Gesicht gesagt, "...ja, wegkommen kann hier schonmal was..." Toll nur, dass der "Kunde" dann trotzdem in der Beweispflicht ist, die Unterlagen abgegeben zu haben - wohingegen bei Post vom Amt diese als zugestellt gilt, auch wenn sie vielleicht garnicht angekommen ist. Wieder liegt die Beweispflicht scheinbar beim "Kunden"... Schon seltsam Ich halte euch hier mal auf dem Laufenden, ich denke das wird noch spannend werden... |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Den EK-Bogen unbedingt nachreichen, Stichwort: Nachholen der Mitwirkung. Außerdem lies bitte dies, vielleicht findest du dort noch mehr, was für dich günstig ist: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rfordernis.pdf (PDF) Mario Nette
__________________ Krankheitsuneinsichtig. Ca' canny! Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm) |
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| | #9 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Auch wenn das ganz schön unbestimmt ist, hast du dich verpflichtet, an jedem Ein-Euro-Job und an jeder Maßnahme teilzunehmen. Ob ein Richter das so sehen würde, dass hier eine konkrete Zuweisung zu einer Maßnahme vorliegt, kann ich dir nicht sagen. Ich meine "nein". Probiere es doch erstmal mit der Vorstellung. Pass nur auf, dass die dich nicht zur Arbeit einspannen! Und wenn die auf deine Mitarbeit bestehen (und womöglich noch mit Sanktion drohen), dann musst du das Ablehnungsschreiben abschicken. Dann kann es schon sein, dass du den Anwalt brauchst. Du wirst das Geld aber im Eilverfahren zurückbekommen (dauert ca. 4 wochen), meine ich mal. Ich sehe keinen Anlass, hier auf einer Sanktion sitzen zu bleiben. | |
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| Danke @ sagt: |
| | #10 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.11.2009 Ort: Dresden
Beiträge: 29
| Hmm, hätte ich doch mal früher dieses Forum und euch gefunden. Ich könnt mich in den A...h beißen, diese EGV unterschrieben zu haben... Lässt sich aber nicht mehr ändern und bald ist ja Mai und sie läuft aus. Ich denke auch, die Vorstellung dort und meine hoffentliche Nichteignung @Mario Nette Ich hab soeben erst die Doppeldeutung des Namens gesehen Hatte irrtümlich angenommen du heisst Mario... |
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 17.07.2005 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 433
| @rp1973 du schreibst in deiner Ablehnung Zitat:
Weiß nicht ob das von Bedeutung ist aber ist mir gerade aufgefallen und ich wollte nur mal darauf hin weisen.
__________________ Was bedeuten schon Worte, wenn Taten eine andere Sprache sprechen! ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Ein schöner Mensch kann dir die Augen öffnen. Ein kluger den Verstand. Aber nur ein Engel dein Herz. | |
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| | #12 |
| Benutzer Registriert seit: 11.12.2009
Beiträge: 62
| Gut erkannt nightangel ! Da hat sich wohl das Gericht etwas unglücklich ausgedrückt. Ein Aufzählen von Rechtsurteilen wird auch nicht als "wichtiger Grund" für eine Ablehnung einer AGH anerkannt. So zeigt es die Praxis. Hier reicht die fehlende Zusätzlichkeit als Ablehnungsgrund. |
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| | #13 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.11.2009 Ort: Dresden
Beiträge: 29
| Ok, stimmt. Ist mir nicht aufgefallen Danke für den Hinweis |
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| | #14 | ||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Zitat:
Auch wenn die Rechtswidrigkeit eines Jobs das beste Argument für eine Ablehnung ist, muss das erst richterlich geprüft werden, denn was ich als rechtswidrig sehe, sieht ein Amt anders. letztendlich entscheidet der Richter. Man sollte mit Behauptungen immer sehr vorsichtig sein! | ||
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| | #15 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.11.2009 Ort: Dresden
Beiträge: 29
| So, guten Morgen zusammen... Ich war gerade bei der "Arbeitsgelegenheit" und habe mich vorgestellt und mir das kurz angehört. Die wollten tatsächlich gleich loslegen, ohne Vertrag oder ähnlichem - wäre wohl dann später nachgereicht worden... Was ist das denn bitte?? Gut, ich habe dann mit einem Sozialarbeiter der auch anwesend war gesprochen - leider hat er keinen Grund gesehen mich abzulehnen, schade Er hat mir dann schriftlich bestätigt, dass ich mich vorgestellt habe und das wars.Werde also die Anhang des "Vorschlags" ausfüllen und zusammen mit meiner Ablehungsbegründung beim Amt einreichen. Ich bin sehr gespannt was passiert... Laut dem Sozialarbeiter ist diese GmbH anerkannt als gemeinnützig (sehr wahrscheinlich nur bei der ARGE), ich konnte darüber nirgendwo etwas finden. Auch ist es keine gGmbH sindern eine "normale" GmbH. Außerdem sagte er mir, dass die ARGE vorher die Richtlinien festlegt bzw. prüft, ob die angebotenen Tätigkeiten beim Träger "zusätzlich und gemeinnützig" sind. Das habe ich hier schonmal gelesen, die ARGE scheint sich dann wohl regelmäßig zu irren bzgl. der Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit... Hoffe ich zumindest... Ich rechne leider zu fast 100Prozent mit einer Sanktion |
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| | #16 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #17 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.11.2009 Ort: Dresden
Beiträge: 29
| Hallo, ich habe heute inoffiziell erfahren, dass eine Sanktion von 30% angeordnet wurde. Außerdem "droht" scheinbar bereits die nächste "Arbeitsgelegenheit". Auf dass aus den 30% dann 60% werden. Ich muss noch abwarten bis ich das Schreiben bekomme und dann werd ich wohl oder übel den weiteren Weg mit einem Anwalt beraten. Ich könnte echt durchdrehen, ich denk den ganzen Tag an nix anderes mehr und nachts sieht es auch nicht viel besser aus... Was haben diese "Vermittler" nur davon - kriegen die sowas wie Kopfgeld oder was?? |
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| | #18 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Eigentlich müsste vorher eine Anhörung kommen, bevor der Sanktionsbescheid kommt. Die kannst du hier auch noch reinstellen. Man müsste sehen, was man dir vorwirft. |
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| | #19 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.11.2007 Ort: Sachsen
Beiträge: 2.249
| Klasse dass es mit dem Berufsabschluss über QAB geklappt hat. Ehrlich gesagt, könnte ich mir vorstellen, dass du selber eine bessere AGH in deinem Beruf finden könntest. Es gibt da mehrere technische Vereine in der Stadt. Für hundert Euro stets verfügbar zu sein, ist für meinen Geschmack ein wenig krass. Zur QAB (mBH) Zitat:
Ich kann aber genau wie du im Webauftritt nichts von einer gemeinnützigen GmbH lesen. Gemeinnützigkeit ist ja nichts ethisches sondern eine Anerkennung vom Finanzamt. Diese Gemeinnützigkeit sollte eigentlich irgendwo auf der Webseite auftauchen. Es gibt dort auf der Seite eine Liste der Aufsichtsräte. Die sollten nun wiederum die zu beaufsichtigende Firma kennen. Könnte man einen davon fragen. | |
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| | #20 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.11.2009 Ort: Dresden
Beiträge: 29
| Hallo allerseits... es gibt Neuigkeiten. Aber zuerst @Erolena: Ich würde natürlich für eine "richtige" Arbeit auch auf die stete Verfügbarkeit verzichten, jedoch nicht für diesen absolut sinnfreien und einen "mich keinen Meter weiterbringenden" 1€-Job. Ich habe vor einigen Tagen ein Schreiben bezüglich der kompletten Sperrung von ALGII bekommen, ich hätte angeblich Anlage EK etc. nicht abgegeben - diese Sperre wurde aufgehoben (siehe Anhang 1) und ich war natürlich erstmal froh. Heute nun, pünktlich zum Wochenende an dem ich nichts dagegen unternehmen kann und ich mir zwei Tage lang nur Gedanken und Sorgen machen werde, kam nun die Sperre von 30% bezüglich des abgelehnten 1€-Jobs (siehe Anhang 2-4). Meine Ablehnungsbegründung habe ich ebenfalls mit angehangen (Anhang 5-6). Wie verhalte ich mich nun?? In Widerspruch gehen ist klar, aber sollte ich diesen allein schreiben oder ist es besser dies gleich mit einem Anwalt zu tun? Wenn ich als Widerspruchsbegründung meine schonmal eingereichte Begründung nehme, befürchte ich dass diese einfach abgelehnt wird (so klingt es zumindest in dem Schreiben zur Sperre... mir scheint die haben die Begründung nichtmal richtig durchgelesen). Ich könnte theoretisch gleich am Montag zum Amtsgericht und einen Rechtsberatungsgutschein beantragen und dann gleich zum Anwalt gehen (falls man diesen Gutschein gleich bekommt). Was meint ihr? Danke für eure Hilfe... :( |
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| | #21 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2.646
| hast du eine EGV unterschrieben? hast du den ein euro job angetreten oder warst du garnicht erst dort? wenn man einen ein euro job oder andere maßnahme nicht antritt, so wird man eine sanktion nicht halten können, da der gesetzgeber die sanktion auf einen nichtantritt nicht vorsieht. eine sanktion kommt nur in frage wenn du die maßnahme abgbrochen hast oder grund zum abbruch gegeben hast! also nun muss man nur noch wissen ob du eine EGV unterschrieben hast. wenn ja können die dich eventuell über diese sanktionieren, sonst geht das auch nicht. mfg physicus
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| | #22 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.11.2009 Ort: Dresden
Beiträge: 29
| Hallo physicus, ja leider habe ich eine unterschrieben. Die ist ein paar Zeilen weiter oben auch mit angehängt. "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjob) trotz Minijob Keine Ahnung ob die mich damit zu einem 1€-Job zwingen können. Ich war an dem Antrittstag der Maßnahme früh dort und habe mir kurz erklären lassen worum es dort geht und habe mir dann bestätigen lassen dass ich da war. Habe aber an nichts teilgenommen sondern bin nach ca. 10 Minuten wieder gegangen. Auch auf der Anwesenheitsliste habe ich nicht unterschrieben... |
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| | #23 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2.646
| Zitat:
ich würde dennoch einen widerspruch schreiben und den nachweislich bei der ARGE abgeben, also mit eingangsstempel auf der kopie. schreib in den widerspruch das du auf jedenfall einen rechtmittelfähigen bescheid haben willst. da du durch die sanktion beschwert bist, könnte man überlegen einen eilantrag beim SG zu stellen, dann muss man nicht so lange warten bis zu einer entscheidung vor gericht. mfg physicus ps. ich würde an deiner stelle nie wieder eine EGV unterschreiben!
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| | #24 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.636
| (Bitte löschen, hat sich erübrigt. Danke.)
__________________ . . |
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| | #25 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.11.2009 Ort: Dresden
Beiträge: 29
| Eine EGV unterschreibe ich garantiert nie wieder! Heisst das, der Bescheid jetzt ist noch nicht rechtsmittelfähig? Und ich müsste erst auf den Bescheid zum Widerspruch warten um damit dann mit einem Anwalt vor Gericht zu ziehen?? Und was schreibe ich in den Widerspruch? Die selbe Begründung wie schon zur Maßnahme? Soviele Fragen türmen sich plötzlich über mir auf - ich krieg echt 'ne Krise Danke für deine Antworten! |
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| | #26 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2.646
| rechtsmittelfähigen bescheid meine ich für deinen widerspruch. der wird dann entweder negativ oder positiv beschieden, dann hast du etwas in der hand für eine klage. sie müssen dort ordentlich begründen warum sie den widerspruch ablehnen. du solltest dir jetzt den gutschein für den anwalt holen und einen konsultieren, der soll alles weitere in die wege leiten. in den widerspruch schreibst du rein das eine begründung nachgereicht wird über deinen anwalt. der soll dir dann die begründung gescheit formulieren. du reichst den widerspruch derweil so ein um die fristen zu wahren. mfg physicus ps. im zweifelsfall kannst du ja auch warten viell. schreibt mobydick noch was dazu, der kennt sich ganz gut aus in diesen sachen ;)
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| | #27 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.11.2009 Ort: Dresden
Beiträge: 29
| Ok, das leuchtet mir ein... Das werd ich am Montag gleich machen. Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen und die mit Hilfe des Anwalts schreiben bzw. schreiben lassen. Danke dir, ich versuch mich etwas zu beruhigen. Und da ja sowieso Wochenende ist kommen vielleicht noch ein paar Antworten. Vor Montag kann ich ja eh nichts unternehmen. |
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| | #28 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Auf dieser Sanktion musst du nicht sitzenbleiben, denn der Job ist tatsächlich nicht richtig bestimmt. Außerdem ist völlig unklar, ob dieser Job in der EGV mit den Worten "verpflichtet sich an allen Maßnahmen teilzunehmen" enthalten ist oder nicht. M. E. nicht. Und wenn er in der EGV nicht enthalten ist, ist er schon mal nicht sanktionierbar, wenn du ihn nicht antrittst. Ich rate dir folgendes: Hole dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein und gehe damit zum FAchanwalt für Sozialrecht. Der klagt das ein. Es kostet dich alles 10 Euros, die du nach gewonnenem Verfahren wieder zurückbekommst. Alle Unkosten (Fahrtkosten, Kopien, Porto etc.) ebenfalls. Verwahre bitte alle Belege auf. Schon allein die Unverschämtheit, dass keine Anhörung vor dem Sanktionsbescheid kam, ist m.E. ein Zeichen, dass die ganz genau wissen, dass sie nicht im Recht sind. Die probieren es nur mal. Da die Kürzung erst zum 1.3. eintritt, kann der Anwalt vorher noch vieles erledigen. Ich meine mal, dein Amt geht vor dem Richter ganz schnell in die Knie und die Kürzung tritt nicht oder nur kurzfristig ein. Nur wenn es mit dem Anwalt oder dem Beratungsschein nicht klappen sollte, dann melde dich bitte hier nochmal. Das bekommen wir auch hin. Ich würde deinem Amt aber den Anwalt gönnen, denn die müssen den dann bezahlen. |
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| | #29 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.11.2009 Ort: Dresden
Beiträge: 29
| Danke Mobydick... Ich kann aus der EGV auch nicht rauslesen, dass die Maßnahme gerechtfertigt sein soll. Ziel der EGV ist "Verringerung/Beendigung der Hilfebedürftigkeit" und dieser 1€-Job hätte nichts aber auch garnichts dazu beigetragen. Aber anscheinend will das meine Vermittlerin nicht verstehen oder es ist wirklich nur Schikane - wobei ich zu letzterem tendiere. Schon wegen Ihrer Begründung der empfohlenen Leistungskürzung die an die Leistungsabteilung weitergegeben wurde. Ich kann diese Begründung hier leider nicht wiedergeben, weil ich dies offiziell nicht wissen dürfte und jemanden "gefährden" würde. Aber geschrieben war sie reichlich lapidar und herablassend. Das keine Anhörung kam gibt mir auch zu denken. Ich war nach tagelangem Lesen in vielen Foren auch der Meinung, dass man erst eine Anhörung bekommt bevor die Sperre in Kraft tritt - zumindest wurde dies überall so berichtet. Das mit dem Anwalt geht sicher klar - ich war schon auf dem Amtsgericht und habe mir den nötigen Antrag geben lassen und erklären lassen, welche Unterlagen benötigt werden. Die waren sehr nett und wussten fast sofort Bescheid um was es geht als ich die ARGE erwähnte... Schlimm eigentlich ;) Ich bin auch froh, dass es "erst" zum Anfang des nächsten Monats soweit wäre. Ich hoffe die Zeit reicht aus das zu klären ohne dass die Sperre in Kraft tritt. |
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| | #30 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #31 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.11.2009 Ort: Dresden
Beiträge: 29
| Hallo allerseits... auf gehts in die "nächste Runde". Nachdem ich nun letzte Woche nach langem Warten beim Amtsgericht einen Beratungsgutschein bekommen habe und damit beim Anwalt war geht es nun weiter. Der Anwalt hat einen wirklich "schicken" Widerspruch geschrieben und war guter Dinge dass die Leistungskürzung von 30% abgeschmettert wird. Er hat eine Frist bis zum 19.02.10 gesetzt und nun muss ich diesbezüglich abwarten. Ich weiß nicht ob ich den Widerspruch hier auch reinstellen kann/sollte? Aber nun geht es weiter - wie ich bereits vermutete, habe ich heute die Aufforderung zur nächsten "Maßnahme" bekommen (siehe Anhang). Es ist zwar erstmal "nur" eine Einladung zum Gespräch aber dort wird dann bestimmt versucht mir eine Maßnahme auzudrücken - was für eine weiß ich schon zu 90% - "Aktivcenter" nennt die sich... Man findet leider nicht wirklich viel darüber im Netz. Wenn ich die Maßnahme wieder ablehnen werde (und das ist sicher) dann kann die verfl...te "Vermittlerin" versuchen mir die nächste Kürzung reinzudrücken, und das wird sie definitv versuchen. Ich könnt Ich versteh echt die Welt nich mehr... |
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| | #32 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ich glaube, die spielen dir gerade sehr übel mit. Im Prinzip ist das ja nur eine Einladung für eine Info-Veranstaltung. Vermutlich haben die aber eine Maßnahme vor und du kannst dir keine Sanktion vorerst mehr leisten. Also mich würde so etwas ganz krank machen. |
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| | #33 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.11.2009 Ort: Dresden
Beiträge: 29
| Ja, das macht mich krank... Scheinbar ist das auch gewollt |
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| | #34 |
| Forumnutzer Registriert seit: 24.01.2010 Ort: Erzähl ich nur wenn mich einer danach fragt
Beiträge: 71
| Ich würde jetzt erst mal zum Arzt gehen und mich krank melden. Dann hast du erst mal Zeit gewonnen. Wenn du keinen Doc hast der das mitträgt, nimm was wie Magendarmgrippe oder so. |
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| | #35 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.09.2009 Ort: Regensburg
Beiträge: 130
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| | #36 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.11.2009 Ort: Dresden
Beiträge: 29
| Ja, ich glaube so werd ichs machen. Den richtigen Doc hab ich gottseidank - mit dem kann man auch Klartext reden und er hat viel Verständnis... ;) Ein bißchen Ruhe vor dem Verein kann ich mittlerweile echt brauchen Dank euch allen - das Schreiben und Antworten lesen hilft echt! |
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| | #37 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.11.2009 Ort: Dresden
Beiträge: 29
| Hallöchen, kleine Neuigkeiten... Ich war heute entgegen meines zuerst angedachten Planes doch bei dem Termin bezüglich der neuen "Integrationsmaßnahme" (vorher mit dem Anwalt besprochen, er meinte es wird nicht viel passieren). Als ich nach einer reichlichen halben Stunde den Raum verlassen hatte fühlte ich mich erstmal richtig gut. Die gute Frau hat ziemlich die Fassung verloren weil ich so ziemlich alles angezweifelt und hinterfragt und alle ihre Argumente mit Gegenargumenten erwidert habe. Nachdem Sie mir die Maßnahme mit blumigen Worten versucht hat schmackhaft zu machen, ich aber meine Unterschrift darunter verweigert habe wollte Sie eine EGV schreiben (ich habe noch eine am Laufen). Als ich Ihr das mitteilte und gleichzeitig sagte, dass ich auch diese vor Ort nicht unterschreiben werde, wurde die Dame ziemlich ungehalten und sagte "...dann können wir das Gespräch jetzt beenden...". Ich habe nichts dagegen gesagt und sie darum gebeten, mir noch meine Anwesenheit bei dem heutigen Termin mit Datum, Unterschrift und ARGE-Stempel zu bestätigen. Ihre Reaktion: "Ich unterschreibe gar nichts. Wenn Sie nicht unterschreiben dann muss ich auch nichts unterschreiben..." Ich bin ruhig geblieben und aufgestanden und habe nach dem Namen und dem Zimmer des Teamleiters gefragt - plötzlich hatte Sie ziemlich schnell einen Stempel in der Hand und unterschrieb mir den Wisch. Soweit so gut. Sie wird mir das "Angebot" und die EVG sicher in den nächsten Tagen als Verwaltungsakt zukommen lassen. Dann schauen wir mal weiter. Ich habe die "Werbung" für die Maßnahme mal hier mit angehängt. Bitte genau lesen und auf die Formulierung achten - klingt wie ein einmaliges Angebot was ich in meinem eigenen Interesse nicht ablehnen sollte Hammerhart ist dagegen, was die Frau bezüglich des Gespräches in meine "Akte" geschrieben hat. Ich kann das leider hier nicht wiedergeben, weil ich es wiedermal nicht wissen sollte. Wie verhält es sich eigentlich, wenn zwei Bearbeiterinnen von der ARGE und ich mit Begleitung anwesend war bezüglich der "Beweisführung" wer etwas gesagt oder nicht gesagt hat? ![]() ![]() Aussage gegen Aussage? Grüße |
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| | #38 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2.646
| Zitat:
mfg physicus
__________________ Asozial Radikal Gefühlskalt Erbarmungslos oder Arschloch Regiert Gerne Erwerbslose | |
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| | #39 | |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.11.2009 Ort: Dresden
Beiträge: 29
| Zitat:
Ich such gerade nach meinem Zugang fürs Online-Portal der ARGE - angeblich kann ich mit dem Zugang auch Notizen etc. sehen, welche die Bearbeiter machen - z.B. die von meinem heutigen Gespräch. Könnt ich diese Notizen dann theoretisch veröffentlichen oder ist das keine gute Idee? | |
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| | #40 |
| Gast
Beiträge: n/a
| ich meine auch, dass das nicht viel passiert. Warte bitte ab. |
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