Ein Euro Job / Mini Job
EEJ/ gleichgestellt mit Schwerbehinderten/ vorbestraft; in Forum: Information; Servus! Ich hatte das unglaubliche Glück für eine Arbeitsgelegenheit vorgeschlagen zu werden und solle mich doch diese Wche bei dem zuständigen Träger melden. Kurz zu meiner Person: Gelernter Handwerker, aufgrund ...| Tags: Ein-Euro-Job, gleichgestellt, schwerbehinderten, vorbestraft |
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| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 3
| Servus! Ich hatte das unglaubliche Glück für eine Arbeitsgelegenheit vorgeschlagen zu werden und solle mich doch diese Wche bei dem zuständigen Träger melden. Kurz zu meiner Person: Gelernter Handwerker, aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr imstande erlernten Beruf auszuüben, vor 11 Jahren abgebrochene Umschulung, seitdem ohne Arbeit, vorbestrafter Gewalttäter (Körperverletzung :kinn: ) , keinerlei Bruttosozialinlandsprodukt hebende Kenntnisse eines PC. Gesundheitliche Eischränkungen sind Amtsärztlich bestätigt - für mich kommen ausschließlich sitzende Tätigkeiten in Betracht - also Büromaskottchen, ins-Sofa-Schwitzer, o.ä. Diese Woche steht also ein Termin an bei dem sich eine (hoffentlich gutaussehende) Frau mit mir dahingehend unterhalten möchte. Klar ist: Grünflächen, Straßen, Gebäude etc. kann ich nicht reinigen Hausmeistertätigkeiten kann ich ebenfalls nicht verrichten Auf Kinder, ältere Menschen, Beeinträchtigte kann ich weder "aufpassen", noch betreuen noch sonst irgendetwas (vorbestraft) Frage: Was wollen die von mir? Für welche höchst interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit wurde ich "vorgeschlagen"? Da die Ausübung eines Ein-Euro-Job zur Wiedereingliederung ins Berufsleben führen sollte müßte es doch wohl eine Tätigkeit sein für die es auch einen Markt geben sollte - ohne Qualifikationen meinerseits dürfte es wohl aber aussichtslos sein - was in den letzten 11-12 Jahren auch schon mehrfach auf diversen "Kursen" festgestellt wurde... nicht das ich etwas dagegen hätte mal wieder unter Menschen zu kommen, nur irgendwie sollte es dann doch wohl etwas sein zu dem ich "körperlich und geistig" geeignet bin. Ich könnte auf straffällig gewordene Jugendliche aufpassen - falls die zuständige Behörde meine Anwalts- Gerichts- Straf- und sonstigen zweifellos entstehenden Kosten übernehmen würde. ;) Also ich gehe dann zu diesem "Termin" und lege die Sachlage dar wie sie ist, klar. Falls es einen Vertrag geben sollte den ich unterschreiben soll muß ich den Dreck ja wohl nicht sofort signieren sondern kann ihn vom Geistlichen oder sonstigen Personen meiner Wahl überprüfen lassen? Falls sich zufälligerweiße jemand in einer ähnlichen Situationen befand wäre es angenehm hier einen Link zu überlassen -Fortsetzung folgt- |
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| | #2 | |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 14.551
| Zitat:
Warum sollst Du mit einer Vorstrafe dich nicht um andere kümmern können? Falls Du aus politischen Gründen gegen solche Tätigkeiten bist, dann können wir uns unterhalten oder Du feststellst, dass die Tätigkeiten konkret reguläre Arbeitspläzte vernichten. Das Stichwort Nachrangigkeit kannst Du bei 11 Jahren vergessen. Da würde jedes Gericht sagen, dass nach 11 Jahren Arbeitslosigkeit eine Integration in das Arbeitsleben wieder angelernt werden muss.
__________________ Gruß aus dem RheinlandMartin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #3 | |||
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 3
| Zitat:
Zitat:
Ich lasse mich nicht jahrelang beleidigen und mir ein Maul von irgendwelchen Schreibtischstrichern anhängen und hinterher als Gesellschaftsbimbo zum Rasenkämmen abstellen. Von mir aus sollen "sie" mir doch das Geld sperren/ kürzen/ was auch immer, dann werde ich mir allerdings die Freiheit nehmen (müssen) mir eine Blockhütte in den Wald zu bauen und da ich nicht beabsichtige meine Proteinzufuhr durch überfahrene Tiere frisch von der Landstraße zu decken die Haustiere meiner "Mitbürger" zu jagen und zu verspeisen. Zitat:
Mir ist einfach nur scheißlangweilig, weiß nicht ob ihr das nachvollziehen könnt, aber mir schläft wirklich das Gesicht ein. Ich wäre heilfroh einfach nur mal aus der Bude rauszukommen, aber ich kann mir einfach nit vorstellen das da irgendwo eine sinnvolle Beschäftigung irgendwo rauskommen könnte, vom Geld bzw. Perspektive will ich ja gar nicht erst anfangen, sondern einfach nur irgendwas sinnvolles. Den Omas oder sonstwem etwas den PC näherzubringen, kein Problem, aber bitte, "vorgeschlagen" für irgendetwas, was soll da großartig bei rauskommen außer eine zickige Schnepfe die mir irgendeinen Schwachsinn unterjubeln will. Mittlerweile ist mir das ganze Einspruch- Widerspruch- sonstwas Kram einfach nur noch zuwider. Mir ist es einfach zu dumm immer nur Recht zu bekommen, ich will einfach nur was sinnvolles machen. Wenn es für irgendeine Bevölkerungsgruppe einen Sinn in Ein-Euro-Job geben würde dann bin ich wohl mit ziemlicher Sicherheit beteiligt. "Probieren sie doch mal" Kann es nicht mehr hören. Wo finde ich einen Träger bei dem ich mir meinen Ein-Euro-Job suchen kann? ....obwohl ich eigentlich aus politischen, religiösen, moralisch-spirituell-ethischen Gründen dagegen bin eine derartige "Tätigkeit" zu verrichten weil sie reguläre Arbeitsplätze vernichtet....wenns denn einen Sinn ergeben sollte... Ich könnte ja Bewährungshelfer machen, oder Pausenaufsicht für schwererziehbare Jugendliche. Hausmeister im Knast oder im Jugendheim, oder Sheriff, mit Schlagstock und Pfefferspray, oder im Auslandseinsatz in Guantanamo "Kunden" befragen, sowas in die Richtung - gesetzliche Absicherung selbstverständlich vorausgesetzt. Es muß doch alles klar gehen hier bei uns, die Vorschriften... Also wenn ich die "Tätigkeit" nicht auf dem Zuckertablett mit Häubchen und Schleifchen präsentiert bekomme dann werde ich meinen hochwohllöblichen Pflichten als treuer Staatsbürger in Anspruch nehmen und gegen diverse Verstöße Einspruch/ Widerspruch einlegen um auf bestehende Unregelmäßigkeiten aufmerksam zu machen. Was wollte ich eigentlich sagen....keine Ahnung....
__________________ Wer schläft sündigt nicht. | |||
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 72
| Ich kann mir zwar vorstellen das so mancher von den Feiglingen die andere ausnutzen auf dem Hemd braune Spritzer haben wegen der Haftung aber Du musst ja auch nicht jedem Deine Vorstrafe auf's Auge drücken der nicht ausdrücklich danach frägt .... Wie lang ist das her mit der Vorstrafe? Vermutlich ist der Eintrag im Bundeszentralregister schon längst wieder was das polizeiliche Führungszeugnis angeht getilgt. Der Eintrag selbst bleibt natürlich im Bundeszentralregister erhalten, nur darf er nicht mehr in ein polizeiliches Führungszeugnis übertragen werden. Lediglich Gerichte oder andere Behörden der Öffentlichen Sicherheit bzw. auf Antrag Deinerseits wenn Du ein besonderes Führungszeugnis für eine Behörde anforderst z.B um dort beschäftigt zu werden, da steht das dann noch drin aber sonst kann das keiner mehr in Erfahrung bringen und so ohne Dein Zutun auch nicht die Sozialbehörde Jobcenter Arge oder wie sich der Krampf bei Dir schimpft. Steht also nichts in Deinem pol. Führungszeugnis so brauchst Du auch niemanden mehr auf irgendeine Vorstrafe hinzuweisen mit der Ausnahme nach §53(2) BZRG, falls das Gericht oder eine Behörde Dich danach frägt und Dich über eine besondere Auskunftspflicht ebenso nach §53(2) BZRG belehrt hat. Und nochmal: Eine Sozialbehörde hat dazu genausowenig das Recht wie ich oder Müller's Kuh. § 53 BZRG Offenbarungspflicht bei Verurteilungen (1) Der Verurteilte darf sich als unbestraft bezeichnen und braucht den der Verurteilung zu Grunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren, wenn die Verurteilung 1. nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs. 3, 4 aufzunehmen oder2. zu tilgen ist. (2) Soweit Gerichte oder Behörden ein Recht auf unbeschränkte Auskunft haben, kann der Verurteilte ihnen gegenüber keine Rechte aus Absatz 1 Nr. 1 herleiten, falls er hierüber belehrt wird. Zur Info: Unbestraft heisst hier "nicht vorbestraft". Ja und wann ist denn so eine Vorstrafe getilgt? Das steht hier: § 46 BZRG Länge der Tilgungsfrist (1) Die Tilgungsfrist beträgt 1. fünf Jahre bei Verurteilungen a) zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist, b) zu Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist, c) zu Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr, d) zu Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt worden ist, e) zu Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren, wenn ein Strafrest nach Ablauf der Bewährungszeit gerichtlich oder im Gnadenweg erlassen worden ist, f) zu Jugendstrafe, wenn der Strafmakel gerichtlich oder im Gnadenweg als beseitigt erklärt worden ist, g) durch welche eine Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 des Strafgesetzbuchs) mit Ausnahme der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für immer und des Berufsverbots für immer, eine Nebenstrafe oder eine Nebenfolge allein oder in Verbindung miteinander oder in Verbindung mit Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln angeordnet worden ist, 2. zehn Jahre bei Verurteilungen zu a) Geldstrafe und Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn die Voraussetzungen der Nummer 1 Buchstaben a und b nicht vorliegen, b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von mehr als drei Monaten, aber nicht mehr als einem Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt worden und im Register nicht außerdem Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe eingetragen ist, c) Jugendstrafe von mehr als einem Jahr, außer in den Fällen der Nummer 1 Buchstaben d bis f, 3. zwanzig Jahre bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr, 4. fünfzehn Jahre in allen übrigen Fällen. (2) Die Aussetzung der Strafe oder eines Strafrestes zur Bewährung oder die Beseitigung des Strafmakels bleiben bei der Berechnung der Frist unberücksichtigt, wenn diese Entscheidungen widerrufen worden sind. (3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 Buchstabe e, Nr. 2 Buchstabe c, Nr. 3, Nr. 4 verlängert sich die Frist um die Dauer der Freiheitsstrafe, der für den Fall der Uneinbringlichkeit der Vermögensstrafe bestimmten Ersatzfreiheitsstrafe, des Strafarrestes oder der Jugendstrafe. die §§ 174-180,182 StGB treffen wohl nicht auf Dich zu, die befassen sich mit Sexualstraftaten. Die Chancen stehen also gut dass Deine Vorstrafe schon längst wieder getilgt ist. Persönlich bin ich der Meinung das auch jemand der wegen Körperverletzung vorbestraft ist nicht seine Menschlichkeit einbüsst und sehr wohl für andere einstehen und für diese sorgen kann. Ich könnte stattdessen keine Nacht ruhig schlafen würde ich offenkundig gewissensunfähigen Personen wie Bush, Rumsfeld, Blair, Merkel, Clement etc. etc Hilfsbedürftige anvertrauen. Sofern Du Dich natürlich einfach weigerst einen Eurojob auszuführen weil es Dich ankotzt wie damit reguläre Arbeitsplätze und somit Einkommen und Lebensstandard hierzulande von just den oben genannten "Individuen" aus der Politik vernichtet werden dann willkommen im Club. Diese Einstellung macht Sinn und wird hier getragen. Du schreibst weiter dass Dir das Gesicht einschläft und Du gerne etwas tun würdest und wäre es Bewährungshelfer, Aufpasser auf gewaltbereite Jugendliche oder aber "Befrager" von Guantanamo Bay Gefangenen.... Nun, im Iraq werden nach wie vor Verhörspezialisten gesucht, Bezahlung USD 100'000 plus DoD-übliche Leistungen nur trennt man sich von denen sehr schnell wenn die Medien die Grausamkeiten aufdecken -- und mich beschleicht das Gefühl wehrlose Menschen mit dem Elektroschocker zu quälen bringst Du nicht. Ich denke dazu braucht es Menschen bei denen Menschlichkeit vor jedem Auftritt zusammen mit dem Makeup aufgepinselt.. Falls es Dich interessiert das mit der Vorstrafe ist aber allerdings nicht für ewig und das ist ja auch schon was, findest Du nicht? ___ Das hier ist natürlich keine Rechtsberatung sondern ein Werk der Fantasie und höchstens was ich sagen würde wäre ich Rechtsanwalt. Meistens habe ich auch nicht die aktuellen Rechtskommentare zur Hand und ich kenn mich als Generalist von einem Dilletant gerade mal so aus das ich bei Barbara Salesch jederzeit auftreten könnte bzw. bei den Muppets je nachdem was von beidem lächerlicher wirkt. Mich haftbar zu machen oder mir wegen unzulässiger Rechtsberatung nach dem RBerG einen Strick drehen zu wollen, ist daher schrecklich lächerlich und wer meinen Rat befolgt der tut das gänzlich auf eigene Gefahr.
__________________ Du suchst jemanden der für Dich für umsonst arbeiten muss? Nimm mich! Ich erweise Dir gerne einen Bärendienst! Das hier ist keine Rechtsberatung und wer sich nach den Informationen hier richtet tut dies auf eigene Gefahr: Ich hafte nicht für etwaige Folgen. |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 2.121
| Berichtigt mich bitte, aber ich habe das Gefühl, Penner ist das typische Medienbeispiel. Er will garnicht arbeiten. Oder liege ich da falsch? :kinn: |
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| | #6 | |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 72
| Zitat:
gar umsonst arbeiten. Nein! Für das Protokoll: Ich will NICHT ZU JEDEM PREIS bzw. UMSONST arbeiten. Nein! Nein! Will ich nicht! Nein will ich WIRKLICH NICHT. Ich bin arbeitswillig und ich kann was! Ich biete Consultingleistung und Seminare zum marktüblichen Preis aber nicht als Ein-Euro-Geschenk. Na, bin ich jetzt böse? Mir egal. Ich will nicht umsonst arbeiten bzw. für 3,50 die Stunde Mindestlohn und wenn ich's muss dann erweis ich halt einen Bärendienst. Nomen est Omen.
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| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 3
| Danke für die Auflistung mit den Verjährungsfristen, war mir zwar schon bekannt aber macht ja nichts, evtl. gibt es noch den ein oder anderen in ähnlicher Lage. In meinem Fall dauert es allerdings noch ein Weilchen bis die 10 Jahre rum sind. Zwischenzeitlich war ich auch schon auf einem "Vorgespräch", das "Angebot" ist entweder im Bauhof oder als Hausmeister in einer Grund/ Hauptschule. Selbstverständlich wäre ich bereit diese Aufgaben zu erledigen - wenn ich sie denn sitzend verrichten könnte, was ich auch 2-3 mal wiederholt habe. Ich soll mich dort vorstellen. Wieviele Hausmeister braucht man um eine Glühbirne zu wechseln? In meinem Fall sicherlich 3. Die Dienstaufsichtsbeschwerde wartet bereits darauf ausgedruckt zu werden. Ich labere mir doch nicht jahrelang den Mund fusslig und schleppe Atteste an, lasse Amtsärztliche Untersuchungen über mich ergehen nur um alle fotzlang wieder von vorne mit dem Schwachsinn anzufangen falls ich wieder mal einen neuen "Manager" zugeteilt bekomme, das wird mir jetzt echt zu affig. Ich bin einmal gespannt ob diese Schule einen regulären Hausmeister beschäftigt, falls nicht stellt es sich für mich so dar das es sich um eine zusätzliche Stelle handelt was eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde (o.ä.) nach sich ziehen wird. Zitat:
Nein, ich sehe beim besten Willen keine Notwendigkeit mich innerhalb eines sehr hurzen Zeitraums in den Rollstuhl zu arbeiten und mir dafür noch von allen Seiten ein Maul anhängen zu lassen. Das einzige was mir noch bleibt ist meine angegriffene Gesundheit und die werde ich sicherlich nicht dafür opfern das sich ein paar Schreibtischtäter arbeitstherapeutisch vergnügen. Was mich interessieren würde ist ob ich dazu verpflichtet bin meine Krankheitsgeschichte öffentlich bei Gruppenbesprechungen vorzutragen da ich mir extremst verarscht vorkomme. Ich kann getrost darauf verzichten mir von jedem dahergelaufenem Sozialpädophilen ää pädagogen sinnvolle Tipps anzuhören wie beispielsweise ich solle mir doch ein neues Gelenk oder dergleichen einbauen lassen, mit dazugehörenden Kommentaren von Fliesenlegern, Bauarbeiter etc. wie lange sie wo was gearbeitet haben und blablabla, und außerdem, Tante Käthe hat auch ein neues Gelenk und der geht es damit ganz wunderbar, eine halbe Flasche Eierlikör und ab gehts! Wie soll man sich das außerdem vorstellen, Leute betreuen und ähnliches? Die Alten können doch sowieso nicht mehr wegrennen, die Kinder haben sowieso keine Ahnung und Jugendliche aus einem Ghetto (um es mal so zu nennen) sowieso keinen Anspruch auf gar nichts? Ich würde mich bedanken wenn ich mit 80 im Rollstuhl sitze und alle Woche kommt mal jemand auf 1€ Basis und wischt mir den Arsch ab - oder auch nicht, kann dann ja nächste Woche kacken. Und genau damit dieser Fall nicht eintritt werde ich einen Scheißdreck machen und eine nichtsitzende Tätigkeit ausüben - ganz einfach weil ich es nach derzeitiger Gesetzeslage nicht muß. Falls natürlich die Gesetze geändert werden und jeder Krüppel muß sich totarbeiten und Arbeiten verrichten die seine angegriffene Gesundheit vollends ohne jedwede Aussicht auf Besserung ruinieren dann werde ich meinen Krempel packen und eben in den nächsten/ übernächsten/ drittnächsten Wald ziehen und mich Beerensammelnderweise ernähren.
__________________ Wer schläft sündigt nicht. | |
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| | #8 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 22.07.2005
Beiträge: 76
| hi, ich verstehe nicht was das ganze gemotze soll. willst du dich hier abreagieren? wenns mit dir und arbeit nicht mehr geht, dann laß feststellen, dass unter drei stunden arbeitsfähig bist und beantrage sozialgeld. dann ist ruhe. aber hier motzt du die falschen leute an. sammy |
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| | #9 |
| Forumnutzer Registriert seit: 07.05.2006
Beiträge: 2
| Hallo sammy, Du schreibst:[/quote]ich verstehe nicht was das ganze gemotze soll. willst du dich hier abreagieren? Ja,meine güte,Penner hat sich doch nur mal so richtig den ganzen Frust von der Seele geschrieben. Was ist daran so schlimm??? Ich bin eigentlich in der gleichen Gefühlslage,bin aber zu faul so viel zu Texten. Also,was soll's? Immer schön 8) bleiben. MfG AF |
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| | #10 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 22.07.2005
Beiträge: 76
| :klatsch: ist schon wieder gut, ich beuge mich der mehrheit. sorry auch für´s dampf ablassen ist hier platz. ich halt das aus :klatsch: |
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| | #11 | |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 72
| Zitat:
Arbeiten für umsonst will er nicht Und da sind ein paar Zeilen Unmut durchaus angebracht. Nichts dagegen wo anzupacken das es einem besser geht, das machen wir schon bevor uns Erich von Däniken's Raumfahrer der Urzeit die Feldarbeit beibrachten. Verwerflich und obszön ist es jedoch wenn man gezwungen wird sich einzusetzen damit es den viel Besseren noch viel Besser geht.
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