| Ein Euro Job / Mini Job Alles zum Thema Arbeit und Arbeitsgelegenheiten. Erfahrungen, Probleme, Maßnahmen |
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| | #1 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 14.02.2009
Beiträge: 8
| Hallo in die Runde, ich bin kürzlich auf dieses Forum gestossen und dies ist meine erste Post. Ich mache seit einiger Zeit einen 1 Euro Job. Das Job Center behauptet ein 1 Euro Jobber hat zwar Anspruch auf Urlaub aber nur unbezahlt! Zwietens: Ein 1 Euro Jobber hat auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. NUn habe ich gehört, dies sei gelogen. Wisst Ihr genaues? Ganz toll wäre ein Hinweis auf die entsprechenden Paragrafen. Ich muss Schluß machen, denn mein Comp stürzt gerade wieder einmal ab. Vielen Dank, schon mal und liebe Grüße, Manlex |
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| | #2 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 14.08.2008 Ort: Hinter den 7 Bergen, bei den 70,000 geistigen Zwergen
Beiträge: 742
| Zitat:
Bei 1-Euro-Jobs hast du zwar Anspruch auf Urlaub, aber Stunden, die du nicht gearbeitet hast, musst du nachholen, dies gilt auch für den Krankheitsfall. Du bekommst nur einen Euro für jede Stunde, die du tatsächlich gearbeitet hast. Soweit zumindest meine Auffassung.
__________________ Weh denen, die unheilvolle Gesetze erlassen und unerträgliche Vorschriften machen, um die Schwachen vom Gericht fern zu halten, und den Armen meines Volkes ihr Recht zu rauben, um die Witwen auszubeuten und die Waisen auszuplündern. Jes 10,1-2 Wie lange wollt ihr unrecht richten und die Gottlosen vorziehen? Schaffet Recht dem Armen und der Waise und helft dem Elenden und Bedürftigen zum Recht! Errettet den Geringen und Armen und erlöst ihn aus der Gewalt der Gesetzlosen! Psalm 82 | |
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| | #3 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 09.07.2008
Beiträge: 1.012
| Zitat:
Ein Kumpel von mir hat daraufhin geklagt,das mach ich das nächste Mal auch. | |
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| | #4 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 14.08.2008 Ort: Hinter den 7 Bergen, bei den 70,000 geistigen Zwergen
Beiträge: 742
| Zitat:
Spielt nicht auch der Vertrag, den Manlex unterschrieben hat eine Rolle, oder hat man trotz entsprechender Vertragsklauseln (unbezahlter Urlaub/Krankheitsfall) Chancen, seine Forderungen durchzusetzen ?
__________________ Weh denen, die unheilvolle Gesetze erlassen und unerträgliche Vorschriften machen, um die Schwachen vom Gericht fern zu halten, und den Armen meines Volkes ihr Recht zu rauben, um die Witwen auszubeuten und die Waisen auszuplündern. Jes 10,1-2 Wie lange wollt ihr unrecht richten und die Gottlosen vorziehen? Schaffet Recht dem Armen und der Waise und helft dem Elenden und Bedürftigen zum Recht! Errettet den Geringen und Armen und erlöst ihn aus der Gewalt der Gesetzlosen! Psalm 82 | |
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| | #5 | ||
| Redaktion Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 4.442
| Hallo Manlex und willkommen im Forum ; ) Zitat:
Siehe auch ... Zitat:
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. | ||
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| | #6 |
| Redaktion Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Bremen
Beiträge: 3.804
| Mit Hartz IV wurden jahrzehntelang erkämpfte Arbeitnehmerrechte einfach mal eben so in die Tonne getreten, wie eben bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder im Urlaub bei Ein-Euro-Jobbern! Kaleika
__________________ Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner persönlichen Meinung und meinen Erfahrungen, stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar! Lieber Gruß von Kaleika |
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| | #7 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 1.052
| Es gibt in beiden Fällen keine Lohnfortzahlung weil es bei einem 1€-Job keinen Lohn gibt, sondern eine Mehraufwandsentschädigung. D.h. es soll pauschal der Mehraufwand entschädigt werden, der durch die Tätigkeit erst entsteht (Frahrtkosten, Kleiderabnutzung, etc.). Im Urlaub bzw. Krankheitsfall entstehen diese Kosten nicht, deshalb gibt es auch nichts zu entschädigen. Das BUrlG ist nur insofern anwendbar, dass man überhaupt Urlaub bekommt, nicht jedoch bezüglich der "Lohnfortzahlung". Das war doch gerade bezweckt, als die SPD den Reichsarbeitdienst wiederbelebt hat, sonst hätte man ja bei den ABM-Maßnahmen bleiben können. |
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| | #8 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 14.02.2009
Beiträge: 8
| Hallo Forum, schön dass es Euch gibt und vielen Dank Euch allen für Eure schnelle und kompetente Hilfe! @Gerda52: Ein Kollege hat das erzählt, verbunden mit der Behauptung, er hätte die besagten Gelder ausbezahlt bekommen. Ich werde ihm wohl noch ein wenig auf den Zahn fühlen müßen! Es scheint wohl kein wirklich verbindliches Recht in dieser Frage zu geben. Interessant finde ich dies hier: Zitat:
Ich weiss noch nicht wie ich mich entscheiden werde, werde Euch aber auf dem Laufenden halten, wenn es Neuigkeiten gibt. Auf bald, Manlex | |
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| | #9 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 6.181
| Nun, da MAE's ja gemäß höchstrichterlicher Entscheidung keine Arbeitsverhältnisse darstellen, ist das Sozialgericht, nicht das Arbeitsgericht zuständig, - und die sind auf's SGB II eingeschworen, das klar und bis hin zum BSG besagt, daß MAE nur dann bezahlt wird, wenn Mehraufwand entsteht,- nicht jedoch bei Krankheit oder Urlaub. Was da ein BAG-Richter sagt, ist dessen Privatmeinung. Daraus ein weiteres Mal einen Klagegrund zu entwiceln, belastet nur unnötig den REchtsweg, und führt dazu, daß normale, echt strittige Verfahren, Verfahren, in denen es für die Betroffenen nicht um den Zusatz-Euro, sondern ums reale Überleben geht, ums tägliche Brot, ums Dach überm Kopf,und die Angst davor, vor der Wahl zu stehen, entweder zu verhungern oder zu erfrieren, unnötig weiter hinausgezögert werden.
__________________ Heinz "Raus aus der Asche, ja raus aus der Asche! Aus den Trümmern Deiner Hoffnung wachsen Rosen des Erfolgs!" (Aus Musical: "Chitty-Chitty-Bängbäng") |
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| | #10 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 29.05.2007 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 921
| Nu mal ganz langsam! Dieser Text von BAG-Richter Zwanziger ist mir auch neu, aber der klingt doch gut begründet. Sieht mal wieder nach einer Schlamperei in der Gesetzgebung aus! Da kann man dochmal versuchen, diese Regelungslücke auszunutzen. Wenn ich es richtig sehe, argumentiert Zwanziger, dass bei der Urlaubsregelung für Ein-Euro-Jobobber explizit auf das BUrlG Bezug genommen wird, ohne dass die dort festgeschriebenen Lohnfortzahlungsregelungen ausdrücklich ausgenommen werden. Scheint in der Tat eine peinliche Panne zu sein! Wenn es sich um "Urlaub" handelt, kann nur der Urlaub aus dem BUrlG gemeint sein, weil's einfach keinen anderen gibt. Und dann gibts Fortzahlung aller bezüge, nicht nur des "Lohnes". Vermutlich hätte im Gesetz soas stehen müssen wie "...Freistellung von der Arbeitspflicht im Umfang, wie es das BUrlG für Beschäftigungsverhältnisse vorsieht" um wirklich das auszudrücken, was von Gesetzgeberseite gemeint war! Man hätte es halt nicht "Urlaub" nennen dürfen! |
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| | #11 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 1.403
| Wenn man da ggf. durchkommen kann ist nur, indem man z.B. nachweist, dass der Mehraufwand, den man selbst hat, unabhängig vom Urlaub oder der Krankheit ist und dieser eben nicht entfällt, wenn man krank ist. Ich kann das nur bei mir schildern. Ich hatte 3 Monate einen 1-EUR-Job in der Kreisstadt, die 17 km entfernt ist. Das Monatsticket dorthin kostete ca. 97 EUR, die Wochenkarte 27, die Tageskarte 6,60. Bei 20 Tagen pro Monat und einer Stundenzahl von 25h/Woche, verdient man im 1,50 EUR-Job gerade mal 125 EUR/Monat oder 37,50/Woche oder 7,50 am Tag. Fallen in einem Monat 7 Tage aus (z.B. wegen Feiertagen, Urlaub oder Krankheit), kommt gerade mal das Monatsticket heraus - kein anderer Aufwand. Bei mehr fehlenden Tagen wird das noch krasser. |
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| | #12 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 29.05.2007 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 921
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Eben nicht, wenn man Zwanziger folgt. Das ist ja genau der Punkt, gegen den er sich wendet! |
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| | #13 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 14.02.2009
Beiträge: 8
| Hallo Leute, irgendwie hat Rounddancer recht: Die Gerichte mit fruchtlosen Prozessen belasten während es bei Anderen ums nackte Überleben geht ist eher kontraproduktiv. Wenn schon klagen, dann muß auch eine reale Chance bestehen, dass man gewinnen kann. Für mich würden in solche einem Fall vll. etwas über 200 Eu rausspringen, maximal. Ein Prozess wäre insofern nur sinnvoll, wenn aufgrund dessen das Gesamtverfahren gekippt würde und fortan jeder 1 Euro Jobber die strittigen Gelder ganz selbstverständlich von vorn herein ausgezahlt bekommt, ohne langes TammTamm. Ich jobbe für den örtlichen Tafel e.V. Wir haben guten Kontakt zum OB (SPD) als auch zum OB Kandidaten von der CDU. Vielleicht sprechen wir die Herren erst einmal persönlich an. Muss zum Job, schönen Tag allerseits, Manlex |
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| | #14 | |
| Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2007
Beiträge: 332
| Zitat:
Es sei denn man ist adelig und setzt sich im Familienbetrieb salbungsvoll auf den Bürostuhl | |
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| | #15 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 14.02.2009
Beiträge: 8
| Zitat:
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| | #16 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 14.02.2009
Beiträge: 8
| Hallo Forum, irgendwie geht mir die Sache nicht aus dem Kopf. "Im Urlaub und bei Krankheit fällt der Mehraufwand nicht an..." Mittlerweile halte ich dieses Argument für nichts weiter als einen dummen Spruch! Wofür ist der Urlaub da? Um sich vom Arbeitsstress zu erholen und so seine Leistungsfähigkeit zu erhalten! Was macht man im Urlaub? Man verreist gemeinhin! Und dabei soll kein Mehraufwand anfallen??? Man kann natürlich auch zuhause Urlaub machen, dann erholt man sich bei Restaurant-, Theater- oder Kinobesuchen. Oder man geht Schwimmen, ins Freibad, an den Badesee, in die Sauna oder sonstwohin. Da fallen auch Fahr- und Eintrittsgelder an. Der Urlaub wird durch die Arbeit erst nötig. Arbeitet jemand nicht und lebt lediglich zuhause von seiner H IV Kohle, so ist das Erhohlungsbedürfnis eben auch nicht so stark. Und wie ist das bei Krankheit!? Da fallen auch erst einmal Fahrkosten zum Arzt an. Je nach Krankheit ist man zu schwach für den öffentlichen Nahverkehr und muss ein Taxi nehmen. Ob die KV die Fahrtkosten hinterher anerkennt steht in den Sternen. Dann bezahlt man die Praxisgebühr und die Zuzahlung zu den Medikamenten liegt immer so zwischen 5- und 10 Euro. Der Eigenanteil an den Krankheitskosten liegt bei einem Hartz IVler bei 42,12 Euro pro Jahr. das sind auf jeden Fall schon einmal Mehrkosten, für die der 1 Euro Jobber mehr als eine Woche plockern muss! Da muss was passieren. Wo sind die ganzen Grünen und Linken Staatskrakeeler, warum liest man nichts in den Parteiprogrammen?? Liebe Grüße, Manlex |
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| | #17 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 6.181
| Wir, die wir politisch am Thema dran sind, sind längst darüber hinaus, denen, die, obwohl sehr viele Ein-Euro-Jobs reguläre Arbeitsplätze vernichten, Ein-Euro-Jobs verrichten den Verbleib darin erträglicher zu machen. Denn je mehr Menschen sich im Ein-Euro-Job wohlfühlen, desto geringer die Chance, den Anbietern und Förderern dieser Beschäftigungen mit der jämmerlichen Mehraufwandsentschädigung knallhart den Ersatz der Ein-Euro-Jobs durch sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, oder wenigstens durch Umstellung auf den Öffentlichen Beschäftigungs Sektor (ÖBS) abzuringen. Und statt zu jammern, daß der Ein-Euro-Job die jämmerlichen ein, oder anderthalb Euro nicht auch kriegt, wenn er krank oder im Urlaub ist, sollten die Ein-Euro-Jobler mit in das Horn unserer Forderung nach richtigen Arbeitsplätzen, oder mindestens ÖBS blasen. Denn dann und nur dann bekämen die dann so Beschäftigten ihr Geld auch im Urlaub und bei Krankheit. Einen Punkt hingegen sollten wir auch für die Ein-Euro-Jobler erkämpfen: Den zusätzlich zur MAE zu zahlenden ERsatz der Fahrtkosten zwischen Wohnung des Ein-Euro-Job und seinem Einsatzort. Dies ist vom Gesetz her zulässig, und selbst die, die die Hartz-Gesetze verbrochen haben, gingen, das ist in den Notizen, Protokollen und Reden von damals nachzulesen davon aus, daß der Ein-Euro-Job vom Träger oder von der Einsatzstelle nicht nur Arbeitskleidung, Schutzausrüstung, sondern auch das nötige Fahrgeld bekommt,- die ein bis zwei Euro Mehraufwandsentschädigung waren ausdrücklich z.B. für Mehraufwand für Ernährung (außer Haus ist in der Regel Verpflegung teurer, als daheim) gedacht. Und sehr oft wurde, auch von Schröder, damals gesagt, daß, wenn so von der MAE noch etwas übrig bliebe, das ruhig beim Ein-Euro-Jobler verbleiben könne,- eben auch als kleines Plus gegenüber dem, der keinen Ein-Euro-Job mache. Deswegen hat ja auch z.B. Stuttgart, das Einsetzern vom Ein-Euro-Job KEINE zusätzlichen Gelder zahlt (sondern nur für die ersten drei Monate die bezahlte MAE und die Fahrkarte), die Einsetzer von Ein-Euro-Job schriftlich dazu verpflichtet, den Ein-Euro-Joblern 1,50/Stunde zu zahlen (für 15-30 Std/Woche), PLUS Arbeitskleidung und PLUS die benötigten Fahrtkosten, aber mindestens das Straßenbahn-Märkle für 2 Zonen.
__________________ Heinz "Raus aus der Asche, ja raus aus der Asche! Aus den Trümmern Deiner Hoffnung wachsen Rosen des Erfolgs!" (Aus Musical: "Chitty-Chitty-Bängbäng") |
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| | #18 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 14.02.2009
Beiträge: 8
| Zitat:
dass die Jobcenter von der ARGE Geld kriegen, dass sie nicht an die Bedürftigen weiterleiten ist eine ganz offensichtliche Schweinerei. Kein Mensch sieht das anders und deshalb ist da vielleicht auch ein schneller Sieg möglich!? Die Forderung nach regulären Jobs ist zwar nachvollziehbar aber im Zeitalter zunehmender Computerisierung und Automation eine echte Sisyphosnummer. Computerisierung und Automation sind die Jobkiller Nummer Eins und das ist auch gut so. Ziel sollte ein funktionierendes Gemeinwesen sein und nicht eine Welt voller Lohnarbeiter und deshalb denke ich, wenn schon kämpfen, dann auch für das Bedingungslose Grundeinkommen. Ich denke die einschlägigen Texte von Silvio Gesell bis Götz Werner sind hinreichend bekannt. So long, Manlex | |
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| | #19 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Der Euro wird "pro geleisteter Stunde" gezahlt, denn in dieser Stunde bist Du ja nicht zuhause und brauchst dann auch zusätzlich etwas (Auswärtsverpflegung usw.). Wenn Du also nicht arbeitest, gibts auch nichts. "Bezahlten Urlaub" gibt es nur bei "regulären Beschäftigungen". Nach 6 Monaten hat man auch bei Ein-Euro-Jobs "Urlaubsanspruch". Irgendwie Blödsinn aber auch nachvollziehbar. | |
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| | #20 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 14.02.2009
Beiträge: 8
| Zitat:
Aber "auch nachvollziehbar!?" Es handelt sich hierbei um eine willkürliche Festlegung, die jedem gesunden Gerechtigkeitsgefühl widerspricht! Städte, Gemeinden, Kommunen, sie alle wollen ihre wirtschaftliche Unfähigkeit mit diesem Armutsbusiness kompensieren. Ist ja in diesem Forum auch reichlich kommentiert worden. | |
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| | #21 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #22 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 14.02.2009
Beiträge: 8
| Zitat:
Hat es denn zur Zeit der Sozialhilfe schon soetwas wie 1 Eu Jobs gegeben? Andererseits: Unrecht wird nicht dadurch zu Recht, dass man es Jahre- und Jahrzehntelang praktiziert... | |
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| | #23 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 6.181
| ja, es gab die Möglichkeit, zur gemeinnützigen Arbeit herangezogen zu werden, auch ohne jede Mehraufwandsentschädigung.
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| | #24 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Allerdings gab es zu diesen (BSHG) Arbeiten auch schon ein Urteil, das 20 Stunden/Woche ausreichen. Das war ein Urteil der BVerwG (von 1982/83). | |
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