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| Tags: dagegen, euro, job, tun |
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#1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2006
Beiträge: 109
| Hallo, Mein Freund hat ein Schreiben von der ARGE bekommen,das er am 25.8.08-10.5.2009 einen 1 Euro Job antreten soll.Ich habe die EGV und das Schreiben für den 1 Euro Job eingestellt. Da ich hier in diesen Forum schon mehrere Beiträge gelesen habe,das 30 Stunden in der Woche nicht zulässig sind,erhoffe ich mir hier Hilfe bei euch. Mal ganz kurz zusammengefasst: -Tätigkeit als Zimmererhelfer, Unterstützung des Fördervereins durch Bau eines Begegnungshauses in einer Steinzeitanlage, 30 Stunden Woche,Teilzeit,Schicht,eventuell sogar Wochenende,da die AGH an einen Sonntag endet Mein Freund hat eine Anfahrtszeit zu der o.g. AGH von ca. 2 Stunden Hinweg und 2 Stunden Rückweg. Mein Freund hatte bereits eine Lehre als Zimmermann begonnen,die er nach 2 Jahren Lehrzeit abbrach ( Abschluss nicht vorhanden),dies ist jedoch schon 10 Jahre her.Am Donnerstag soll ich mich beim Massnahmeträger vorstellen. Im Schreiben steht weder eine genaue Tätigkeitsbeschreibung,noch wie hoch die Vergütung des Jobs ist und auch nicht ob die Fahrkosten zur AGH übernommen werden. Die Fahrkosten würden bei ca. 40 Euro liegen.Hinzu kommt das sich mein Freund während der AGH weiterhin bewerben soll ( 4 Bewerbungen pro Monat, die Übernahme der Bewerbungskosten ist fast ausgeschöpft,so das ihm zusätzliche Kosten bei den Bewerbungen entstehen z. B. durch Telefonate etc.). Besteht die Möglichkeit diese AGH abzulehnen,ohne das Konsequenzen folgen? Muss er die AGH antreten,auch wenn sie rechtswidrig ist?Muss er zum Vorstellungsgespräch beim Arbeitgeber erscheinen? Gelten die Tätigkeiten als zusätzlich oder wird dadurch ein " normaler" Arbeitsplatz eingespart? Mein Freund hat bisher nichts unterschrieben,ausser die Eingliederungsvereinbarung. Schonmal vielen Dank im voraus für eure Mühe! Anhang Vermittlungsvorschlag http://www.bilder-hochladen.net/files/7v92-5-jpg.html http://www.bilder-hochladen.net/files/7v92-2-jpg.html Anhang Eingliederungsvereinbarung http://www.bilder-hochladen.net/files/7v92-3-jpg.html http://www.bilder-hochladen.net/files/7v92-4-jpg.html |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 984
| Sozialgericht Berlin S 37 AS 19402/08 ER 14.07.2008 Sachgebiet Grundsicherung für Arbeitssuchende Zitat:
__________________ "Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener e.V. Hamburg | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 910
| Hallo Sommer06, das beste wäre morgen zum Termin hingehen und anhören, um was es genau geht. Nichts weiter !!! Normalerweise müsste auf den Vermittlungsvorschlag überhaupt nicht reagiert werden, weil zu unbestimmt. Vor allem ist keine Bezahlung geregelt ! Keine Zusätzlichkeit zu erkennen ! Schichtarbeit ??? Bei zusätzlichen Arbeiten ist wohl keine Schichtarbeit erforderlich ! Fahrtkosten zu einer MAE werden nicht erstattet, deshalb wird Mehraufwandsentschädigung gezahlt. Auf der Rückseite der Vermittlungsvorschläge wird meistens um Rückantwort gebeten, bis zu einem bestimmte Termin. Also entweder zum Termin gehen oder gleich eine Rückantwort mit allen Hinweisen, wie unbestimmt der Vorschlag ist. Das muss aber selbst entschieden werden. Bei mir hat es mit einer saftigen Rückantwort geklappt, dass ich bis heute nichts mehr davon gehört habe. Das muss aber nicht immer klappen. Den Vorstellungstermin konnte ich nicht wahrnehmen, weil der lag vor der Zusendung des Briefes. Ich hätte den Termin aber wahrgenommen, weil das zeigt vorerst Mitwirkung. MfG Geändert von Sissi54 (20.08.2008 um 13:43 Uhr). |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2006
Beiträge: 109
| Hallo, Heute waren mein Freund und ich beim " Arbeitgeber" um ihn dort vorzustellen für den 1 Euro Job. Der 1 Euro Job ist in Schichten abzuleisten,1. Schicht von um 7.00 Uhr- 13. 15 Uhr ( mit 15 min) Pause,die 2. Schicht beginnt von 13.15 Uhr -19.15 Uhr ( mit 15 min Pause). Wir befanden uns in einen großen Raum mit ca. 40 Menschen,wo uns dann mündlich mitgeteilt wurde 1,28 Euro die Stunde, unsere Aufgabe soll sein den Bau eines Daches für ein Steinzeithaus(1 Euro Jobber sind Zimmerer,Dachdecker,Maurer und Sanitärfachleute).Es wurden keine Tätigkeiten benannt was direkt gemacht werden soll. Das Dach soll direkt beim Maßnahmeträger aufgebaut werden und dann nach Fertigstellung zur Baustelle gebracht werden. Der Massnahmeträger ist der " Arbeitgeber" eine Bildungsstätte. Das Dach soll direkt für den Förderverein der Steinzeitanlage gebaut werden( dort ist die Baustelle). Dann wurden alle Leute aufgerufen und wurden gefragt,ob sie den 1 Euro Job antreten wollen.Wer " nein" sagte durfte gleich gehen. Mein Freund sagte weder " ja" noch "nein",da er es erstmal mit seinen Sachbearbeiter absprechen möchte, weil er dort keine Zusätzlichkeit sieht. Mein Freund wurde dem Zimmer verwiesen,das er bis alle Leute fertig sind warten soll und dann wollte die Mitarbeiterin des Bildungsträgers nochmal mit ihm über den 1 Euro Job sprechen. In diesen Gespräch wurde nichts vom 1 Euro Job erwähnt und er bekam sogar eine Stelle als Zimmerer wo er anrufen solle. Diese Stelle wahr von einer Zeitarbeitsfirma die ca. 150 km von unseren Wohnort entfernt ist. Die Mitarbeiterin nahm ihn mit in ihr Büro und sie wollte für ihn anrufen. Mein Freund sagte,er möchte die Stelle mitnehmen um sich zu Hause telefonisch mit dieser Zeitarbeitsfirma auseinander zusetzen, da in ihren Büro noch eine weitere Mitarbeiterin saß.Da mein Freund nicht vor Ort anrufen wollte,sagte die Mitarbeiterin,er lehne die Stelle ab,was er nie sagte.Sie sagte auch gleich sie hat ihre andere Mitarbeiterin dafür als Zeugin. Nachdem mein Freund sie dreimalig aufgefordert hatte ihm die Stelle auszuhändigen,gab sie ihm die Stelle und es wurde dann von der Mitarbeiterin unhöflich das Gespräch beendet. Die Mitarbeiterin beleidigte meinen Freund noch,weil die Telefonnummer nicht gleich ersichtlich war mit dem Satz " ob er nicht lesen könne?" Muss sich mein Freund jetzt auf die Stelle bewerben? Er hat nie etwas unterschrieben,das ihn der Bildungsträger vermitteln sollte. Wir müssen uns bis zum 12.9.08 bei der ARGE melden,was bei der Stelle rausgekommen ist,sollen wir den Brief jetzt schon los schicken( für den Widerspruch) oder sollen wir warten bis die ARGE sich bei uns meldet,da wir nicht wissen,was der Bildungsträger der ARGE mitteilt? Danke für eure Mühe,wir hoffen auf viele Antworten. |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.930
| Ich nehme an, der Bildungsträger nutzt dies Gebaren als Druckmittel. Die ARGE weiß vermutlich, dass dein Freund ein Stellenangebot erhalten hat. Sie wird also dann auch wissen wollen, was dabei herausgekommen ist. (Was mich nebenbei interessiert: Wie stehen Bildungsträger und Zeitarbeitsfirma zueinander? Wäre doch mal interessant ...) Einer Bewerbung bei der Zeitarbeitsfirma scheint also nicht aus dem Weg gegangen werden zu können - mein Eindruck. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.021
| Angriff ist immer die beste Verteidigung, einen Widerspruch schreiben ist nicht möglich, da noch keine Sanktionen erfolgt sind, aber Ihr solltet sofort die ARGE davon in Kenntnis setzen was da gelaufen ist und nachweislich bei dem Arbeitgeber anrufen Ich würde auf keinen Fall abwarten was da von seiten des Massnahmeträgers der ARGE erzählt wird |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2006
Beiträge: 109
| Wir nehmen an das der Massnahmeträger und die Zeitarbeitsfirma zusammen arbeiten, aufgrund weil die Mitarbeiterin des Massnahmeträgers von ihren großen Notizblock einen Zettel abgerissen hat und dort nur noch den Ansprechpartner der Zeitarbeitsfirma vermerkt hatte.Die Anschrift u. Telefonnummer der Zeitarbeit ist auf den Zettel aufgedruckt. Zu Beginn des Gespräches zum 1 Euro Job wurden Zettel verteilt,damit man sich bereit erklärt das der Bildungsträger einen in Arbeit vermittelt,diesen hat jedoch mein Freund nicht unterschrieben. |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 493
| Hallo Sommer, ja, irgendwie arbeitet der Träger mit einer ZAF zusammen. Das ist aber nicht das Problem deines Freundes, denn er hat ja da nichts unterschrieben. D.h., das Problem muss bei der Zuweisung der ARGE angepackt werden. Diese ist nicht richtig bestimmt! Die Frage der "Zusätzlichlichkeit" stellt sich auch noch. Es kommt hinzu, dass der Job in der EGV nicht vorgesehen ist. Schließlich liegt ja eine vor. Deshalb würde ich, wenn ich dein Freund wäre, den Job bei der ARGE schriftlich ablehnen. Ablehnen, nicht "widersprechen", denn ein Widerspruch wird hier nicht zugelassen. “Ablehnung Ihres Angebotes einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung als Zimmererhelfer Ich lehne dieses Angebot mit der Begründung ab, dass er nicht korrekt bestimmt ist. Ich zitiere in diesem Zusammenhang einen Auszug aus dem Beschluss S 51 AS 525/05 ER vom 24.6.05 vom Sozialgericht Hamburg: „Das Bestimmtheitsgebot erfordert danach insbesondere, dass die vom Adressaten auszuübende Tätigkeit genau bezeichnet wird, wobei eine rein abstrakte Umschreibung - wie etwa "Vorarbeiter" oder "Helfer" - als nicht ausreichend betrachtet wird (vgl. Niewald a.a.O.). Mit freundlichen Grüßen“ Obwohl es inzwischen sehr viele Urteile gibt, dass die Zuweisungen für die Ein-Euro-Jobobs korrekt bestimmt sein müssen, würde ich hier nur das eine erwähnen. Damit diese Zuweisung korrekt ist, hätte hier noch der komplette Job richtig beschrieben werden müssen, damit man die Zusätzlichkeit erkennen kann. Das komplette Tamtam bei der Firma würde ich ignorieren. Es betrifft nicht die ARGE. Ich fürchte, das Amt wird nicht so einfach zugeben, dass es unzulässige Zuweisungen erstellt. Dann wird es eine Anhörung zum Ausfüllen schicken. In diese Anhörung müsste das gleiche noch mal reingeschrieben werden. Sollte trotzdem ein Sanktionsbescheid kommen, soll er sich bitte nicht aufregen. Er müsste sich hier noch mal ans Forum wenden, denn da muss ein Widerspruch und eine Einstweilige Anordnung geschrieben werden. Er kann damit auch mit einem Beratungsschein zum Fachanwalt für Sozialrecht gehen. Es kostet nur 10 Euros, und das sollte es ihm wert sein. Der schreibt dann den Widerspruch und die EA und er hat sein Geld in 2 -4 Wochen zurück. So ein schlecht beschriebener Job ist relativ leicht abzuweisen. Die Argumente „nicht zusätzlich“ und „nicht vereinbart, obwohl EGV vorliegt“ verwahren wir uns für das nächste mal auf. Die verschieß mal lieber nicht. |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2006
Beiträge: 109
| Hallo, Danke für eure Antworten!Wir werden euch weiter auf den laufenden halten |
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| | #10 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.07.2007 Ort: Idar-Oberstein/ RLP
Beiträge: 53
| SG Rheinland-Pfalz: Hartz-IV-Empfänger muss Zeit zur Arbeitssuche haben. Ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger ( Hartz-IV-Empfänger) muss ausreichend Zeit haben, sich um offene Stellen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bemühen. Dies geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 18.03.2008 hervor (Az.: L 3 AS 127/08 ). Eine Wochenarbeitszeit von 30 Stunden zuzüglich einer An- und Abreise von je 45 Minuten sei nicht zulässig. Das Gericht gab einem Hartz-IV-Empfänger Recht, der eine entsprechende Arbeitsgelegenheit abgelehnt hatte. Daraufhin hatte die Arbeitsgemeinschaft aus Arbeitsagentur und Kommune (ARGE) dem Mann das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt. Das war laut Landessozialgericht unzulässig: Zwar muss ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit übernehmen, er muss aber andererseits auch alle Möglichkeiten ausschöpfen, um seine Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Die Arbeitsuche erfordert ausreichend Zeit, sich um offene Stellen durch das Lesen von Arbeitsangeboten, das Schreiben von Bewerbungen, Vorsprachen bei möglichen Arbeitgebern und das Aufsuchen der Agentur für Arbeit zu bemühen. |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2006
Beiträge: 109
| Hallo, Heute hatte mein Freund Post von der ARGE bekommen( von der Widerspruchsstelle). Im Schreiben ist nur kurz und knapp vermerkt,das der Widerspruch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann und das er möglichst von Rückfragen absehen sollte. Wie lange darf sich die Widerspruchsstelle für die Bearbeitung Zeit lassen? LG |
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 860
| Zitat:
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 493
| Sag mal, hat er einen "Widerspruch" geschrieben??? Das lässt die Zuweisung ja gar nicht zu! Dann kann ich dir im voraus sagen, was die Widerspruchsstelle ihm antworten wird: "Ein Widerspruch ist nicht erlaubt". Und dann kann er von neuem anfangen. Ich hatte es bereits im anderen Posting ausdrücklich geschrieben, dass er eine "Ablehnung" schreiben sollte. |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2006
Beiträge: 109
| Absender ............. ............. ..................... An ................. .............. ................ Ort, Datum KdNr: Vorschlag einer Arbeitsgelegenheit vom Zuweisung zu (Maßnahmeträger) Widerspruch gegen Zuweisung einer Arbeitsgelegenheit Sehr geehrte Damen und Herren, die mit Ihrem Schreiben vom 24.07.2008 erfolgte Zuweisung in eine Arbeitgelegenheit ist rechtswidrig, weil sie nicht hinreichend bestimmt ist (vgl LSozG, Beschluss vom 11.07.2005, Az L 5 B 161/05 ER AS). Auch dient sie nicht meiner Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Aus der Zuweisung geht nicht hervor, welches Konzept der Eingliederung in der Maßnahme eingebettet ist. Dies ist aber verpflichtend, da diese Maßnahme nachrangig ist und erst alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft werden müssen. Im übrigen gibt es eine für beide Seiten verpflichtende Eingliederungsvereinbarung vom 21.01.2008. Diese hatte bis zum 31.07.2008 Gültigkeit und eine Arbeitsgelegenheit war nicht Bestandteil. Ich mache darauf aufmerksam, dass ich auf Grund der Rechtswidrigkeit diese Tätigkeit nicht aufnehmen werde und beantrage vorsorglich die aufschiebende Wirkung des Widerspruch gem. § 86a SGG. Sollten Sie etwaige Sanktionen verhängen wollen, teile Ich Ihnen jetzt schon mit, dass ich dann umgehend einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen Sozialgericht beantragen werde. Mit freundlichen Grüßen Mein Freund hatte diesen Vordrck von Martin verwendet und da steht oben Widerspruch. |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2006
Beiträge: 109
| Müssen wir auch mit einer Sanktion rechnen,wenn man statt Ablehnung Widerspruch schreibt? |
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2007
Beiträge: 732
| Ich denke wenn der Sklavenjob nicht angetreten wird, musst Du mit einer Kürzung Deiner Regelleistung rechnen. Ob die gerechtfertigt ist, wird später das Sozialgericht zu entscheiden haben. Eins sollte man aber nicht vergessen, ich kenne z.b. keine einzige Zuweisung die hinreichend bestimmt war. |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 493
| Mit "Widerspruch" bei "Angebot" spielst du denen voll in die Hände! Mit einer Sanktion würde ich deswegen nicht rechnen. Er wird nur viel Zeit verlieren. Schicke doch genau denselben Text nochmal. Ersetze "Widerspruch" durch "Ablehnung" und geb es beim SB ab. Eine bessere Lösung hab ich auch nicht. |
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