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| Tags: 400eurojob, arge, melden |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 6
| hallo! ich habe eine frage. ich habe zwar das forum dazu schon durchsucht, bin aber nicht fündig geworden. ich habe heute die mündliche zusage für einen 400-euro-job bekommen. daß ich davon nur 160 euro behalten darf, ist mir klar. meine frage ist: wann melde ich das der arge? melde ich das, sobald ich was schriftliches habe, oder erst dann, wenn ich den arbeitsvertrag unterzeichnet habe? ich habe nämlich hier auch von einigen fällen gelesen, in denen die arge einen 400-euro-job verbieten wollte und die leute lieber in einen Ein-Euro-Job stecken wollte. und derartige schwierigkeiten möchte ich natürlich vermeiden. zudem möchte ich wirklich gerne in diesem mini-job arbeiten. die arbeitszeit beträgt monatlich ca. 44 stunden bei 9 euro brutto/stunde. schonmal vielen dank im voraus für eure antworten. lg ninni |
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| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ich würde das erst nach der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages durch Dich und Deine/n zukünftige/n Chef/in mitteilen. Gleichzeitig würde ich eine Verrechnung mit der Alg II-Zahlung erst nach Eingang der ersten Lohnes - natürlich durch Dich zeitnah nachgewiesen - verlangen. Die Argen kürzen gerne schon beim Bekanntwerden einer Arbeitsaufnahme vorsorglich, meist auch noch zuviel. Viele Grüße, angel |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.645
| Genau so würde ich es auch machen - Du bist ja auch verpflichtet, Deine Hilfebedürftigkeit zu verringern und das tust Du. Du musst niemanden fragen, ob Du eine Arbeit aufnehmen darfst.
__________________ LG biddy |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.930
| Die ARGE könnte allerdings auf die Idee kommen, dass du Ein-Euro- und 400-Euro-Job parallel fährst. Argumentieren werden sie mit der Arbeitszeit von wöchtentlich wohl etwa 11 Stunden. Dabei immer im Hinterkopf behalten, dass 400-Euro- vor Ein-Euro-Job geht, sprich: Du kannst nichts dafür, wann und wie dein Chef deine Arbeitszeiten legt. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #5 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Inwiefern ist das bei einem Minijobber/einer Minijobberin nötig? Viele Grüße, angel | |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.930
| Das frage ich mich zwar auch, aber die ARGE tickt doch gewöhnlich etwas anders. Gesehen haben wir hier im Forum sowas auch schon. Natürlich darf man sich dagegen wehren :) , denn Ein-Euro-Jobs sollen ja nur als letztes Mittel zur Wiedereingliederung in Arbeit genutzt werden und das ist ja bereits mit dem 400-Euro-Job geschehen. Der Ein-Euro-Job oben drauf wäre dann rausgeschmissenes Geld - freut sich der Bund der Steuerzahler. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #7 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 6
| Zitat:
ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß die mir sowas reindrücken, zumal ich mit der arge immer kooperiert habe und genügend eigenbemühungen nachweisen kann. übrigens habe keine gültige EGV! aber ich werde im falle eines falles eure tipps beherzigen. ich werde den job melden, sobald ich die schriftliche zusage habe, denn den arbeitsvertrag bekomme ich erst, wenn ich den job antrete. und ich möchte nicht, daß die arge mir daraus einen strick dreht, so nach dem motto, ich hätte sie nicht rechtzeitig informiert. vielen dank für eure antworten! lg ninni | |
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| | #8 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Und beantrage erst recht die Anrechnung fiktiven Lohnes erst nach Eingang auf Dein Konto... Viele Grüße, angel | |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.930
| Keine EGV? Noch ein Argument mehr bei Eventualitäten :) Viel Erfolg, Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 6
| vielen dank, ich werde es mir merken. eine entfernte bekannte einer bekannten, die auch einen job aufgenommen hat, bekam von der arge hier übrigens die auskunft, daß sie sich melden solle, wenn sie den vertrag hat. vielleicht denke ich mir auch nur den kopf heiß, aber ich möchte halt alle eventualitäten gerne abklären, damit ich keine unliebsamen überraschungen erlebe. denn einen dämpfer, nachdem ich endlich was gefunden habe, möchte ich mir ersparen. |
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| | #11 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Ärger im Voraus vermeiden hat oberste Priorität. Bei unserer Arge wird das z.B. ganz anders gehandhabt: morgen muß ich mit jemandem aufs Amt, der nur mündlich erzählt hat, er bekäme demnächst Arbeit. Prompt kam der Aufhebungsbescheid vom Amt - es wurden einfach mal vorsorglich sämtliche Leistungen gestrichen, inklusive Krankenversicherung. Aus dem Job wurde nichts. Geld vom Amt kam natürlich auch keines. Also weiter so vorausschauend, es lohnt sich! Viele Grüße, angel | |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.04.2008
Beiträge: 257
| Zur allerletzten Not lasse dir von deinem 400Euro-Job-Arbeitgeber bestätigen, dass du den Job nicht behalten könntest, wenn du zusätzlich in eine 1Euro-Maßnahme gezwungen wirst, weil dann deine Flexibilität beim Job nicht mehr gewährleistet ist. Dann hätte die ARGE das Problem, dass sie selbst massiv gegen das Prinzip "Arbeitsstelle geht vor 1Eurojob" verstoßen würde - indem sie dir deinen Job vernichtet.
__________________ Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! |
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| | #13 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Das Zuflußprinzip besagt, das ein Einkommen erst dann berücksichtigt werden darf, wenn es dem Hilfeempfänger auch tatsächlich zur Verfügung steht. Das praktische Problem ist die "korrekte", jedoch zu frühe Beschäftigungsmeldung. Meldepflichtig sind nur Veränderungen, die bereits gegenwärtig leistungserheblich sind. Die praktische Lösung: An sich wird es bei Beschäftigungsaufnahme mit der üblichen, nachträglichen Lohnfälligkeit genügen, dann (erst) zu melden, wenn die erste Lohnfälligkeit eingetreten ist oder kurz bevor steht oder der erste Lohn (fast) verdient ist, praktisch also frühestens am Monatsletzten, so daß die ALG-II-Zahlung technisch nicht mehr gefährdet ist, spätestens am Fälligkeitstermin. Die ARGE wird dann frühestens im Monat nach der ersten Lohnzahlung verrechnen, so daß Zahlungsschwierigkeiten vermieden werden. Die erstmalige Verrrechnung ist dann natürlich doppelt, so daß der erste Lohn nicht völlig ausgegeben werden sollte. BSG Urteil: http://www.elo-forum.org/news-diskussionen-tagespresse/27711-bundessozialgericht-bestaetigt-zuflussprinzip-alg-ii-berechnung.html |
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| | #14 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 80
| Jede Arbeitsaufnahme muss der Arge gemeldet werden. Die Arbeit ist erst dann aufgenommen, wenn Du tatsächlich arbeitest. Spätestens dann muss das der Arge mitgeteilt werden. Wenn Du den Arbeitsvertrag bereits einige Tage/Wochen vorher unterzeichnest, dann ist das noch keine Arbeitsaufnahme. |
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| | #15 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.519
| Zitat:
__________________ Bye und lg andine | |
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.645
| @Ludwigsburg Hast Du bitte eine Quellenangabe zu Deinem letzten Posting (#13)? @xavier123 Du auch zu Deinem letzten? Ich finde nichts Passendes dazu, dass die Arbeitsaufnahme sofort gemeldet werden muss und nicht erst die erste Gehaltszahlung. Danke Euch.
__________________ LG biddy Geändert von biddy (19.08.2008 um 08:14 Uhr). |
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| | #17 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.519
| @biddy Das Problem ist leider wohl, dass dies hier: Zitat:
Zitat:
Und was nun?
__________________ Bye und lg andine | ||
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| | #18 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.645
| Du kennst mich, ich möchte gerne in den Quellen nachlesen, wer genau das entweder als persönliche Meinung oder mit Rechtsgrundlage geschrieben hat und an welcher Stelle, wenn ich mich im Zweifel darauf berufen möchte/sollte/könnte.
__________________ LG biddy |
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