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| Tags: 1 job, egv, euro, euro job, mae |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Germoney
Beiträge: 337
| Guten Tag allerseits, ich möchte im Vorfeld erwähnen, dass ich vor geraumer Zeit bereits einen ähnlichen Thread eröffnet habe und tue dies erneut, weil ich mir evtl. mehr Reaktion eurerseits davon erhoffe. Es geht um einen HE (ende 20) der bereits eine technische Erstausbildung sowie eine Umschulung im kaufmännischen Bereich - aufgrund gesundheitlicher Probleme - erfolgreich absolviert hat. Nach der Umschulung hatte der HE auch das Glück auf dem 1. Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Allerdings immer nur für wenige Monate. Seid einigen Monaten befindet sich der HE leider wieder in den Fängen der ARGE. Wie bereits erwähnt hat der HE gesundheitliche Einschränkungen d. h. er hat einen GdB von 40 und ist gleichgestellt. Er ist aufgrund seiner chronischen Erkrankung räumlich eingeschränkt d. h. grosse Anfahrtswege zu einem Arbeitsplatz sind leider in dieser Situation nicht möglich. Darüber hinaus ist es dem HE auch nicht möglich "jede" Arbeit zu verrichten. So sind z.B. schwere körperliche Tätigkeiten, Schichtarbeit, Akkrod, Arbeiten im Freien usw. nicht möglich. Auf Grund dessen wird der HE bei der ARGE von einem Fallmanager betreut. Dieser ist jedoch lt. Meinung des HE mit seinem Job überfordert und macht keinen kopetenten Eindruckt jedoch ist er freundlich, was ja auch schon mal was positives ist. Auf drängen des HE hat der Fallmanager eine Zuweisung zu einem Integrationsfachdienst (IFD) erlassen. Dieser IFD soll dem HE eine passende Arbeit vermitteln. Leider verläuft die Vermittlung schleppend sowie für den HE als auch für den Fallmanager der ARGE. Beim vorletzten und letzten Termin bei seinem Fallmanager erwähnte auch dieser die Möglichkeit eines 1€-Jobs. Dieser wird aber seitens des HE kategorisch abgelehnt, weil er schon viele Horrorgeschichten darüber gehört und gelesen hat. Darüber hinaus möchte er sich nicht kampflos in solch eine Zwangsarbeitsmaßnahme reinnötigen lassen. Daher eröffne ich diesen Thread für meinen Freund und hoffe um Rat. Wie gesagt. Seitens der ARGE ist ausser der Zuweisung zu einem IFD - den der HE auch selber noch vorgeschlagen hat - nichts geschehen. Weder Vermittlungsvorschläge noch Weiterbildungsmaßnahmen usw. Ich hab mich ein wenig informiert bzgl. 1€-Jobs und herausgefunden, dass sich die ARGE an Auflagen halten muss und das so eine Maßnahme immer das LETZTE Mittel sein muss. Aber leider bin ich auch kein Profi sie wie viele andere hier. Der nächste Termin bei der ARGE soll im September statt finden. Bis dahin möchte ich gerne ein Konzept für den HE erarbeiten, für den Fall, dass der Fallmanager mit seiner Drohung (1€-Job) ernst macht. Daher meine Frage an euch: - Wie kann ich effektiv dagegen vorghen? - Auf was muss alles geachtet werden bei einer Zuweisung in einen 1€-Job? - Wie lange beträgt eine übliche Bedenkzeit in Bezug auf eine EGV? - Für denn Fall, dass man den HE zwingt zu unterschreiben kann man eine EGV auch "unter Vorbehalt" unterschreiben um Sanktionen zu entgehen? Bitte nicht falsch verstehen. Der HE ist kein arbeitsfauler Mensch oder dergleichen. Ich möchte nur, dass die Sache fair und auf Augenhöhe abläuft sowie seine Rechte und körperlichen Einschränkungen berücksichtigt werden. Für eure Antworten danke ich euch bereits im Voraus. |
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| | #2 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Germoney
Beiträge: 337
| Hi Ludwigsburg, erst mal danke für deine Antwort. Zu deinen Fragen: "- Wie kann ich effektiv dagegen vorghen? Er sollte sich selbst hier durchs Forum lesen und sich Wichtiges abspeichern, Beistände suchen" Gibt es hier im Forum vielleicht eine ompakte Zusammenfassung in Bezug auf diese Problematik? "Auf was muss alles geachtet werden bei einer Zuweisung in einen 1€-Job? Was meinst du?" Zulässigkeit, Arbeitszeit, Mehraufwandsentschädigung usw. Eben alles was wichtig ist. Wie gesagt ich bin selber kein Profi und weiss nicht worauf es ankommt. Daher ja die Frage. "- Wie lange beträgt eine übliche Bedenkzeit in Bezug auf eine EGV? 1 Woche" Gibt es für diese Aussage eine gesetzliche Grundlage? Nicht falsch verstehen. Ist nur für den Fall, dass der Fallmanager sich quer stellst nach dem Motto: "Sowas gibt es nicht bzw. wo steht das denn das Ihnen sowas zusteht". Ich möchte halt alle Eventualitäten im Vorfeld behandeln um nicht im worst case ratlos da zu stehen. "- Für denn Fall, dass man den HE zwingt zu unterschreiben genau das darf man nicht - sich zwingen lassen zu unterschreiben! " Richtig, da es sich hier um Nötigung handeln würde. Soweit ich weiss ist das ein Straftatbestand. Oder? "Warum unterschreiben und dann rückgängig machen? Sinnvoll wäre NUR sich gut vorzubereiten und ihn zu vermeiden" Genau darum habe ich ja hier gepostet. |
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| | #4 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Beiträge ganz oben in rot, steht "wichtig" dran | |
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