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Ein Euro Job / Mini Job

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Alt 13.08.2008, 13:31   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.09.2007
Beiträge: 3
Standard 400 Euro-Job freiwillige rentenaufstockung Anrechnung HartzIV

Ich hatte für kurze Zeit einen 400 Euro-Job bei einem privaten Postzusteller (Sklavenhalter oder auch Ausbeuter genannt ) und die freiwillige Austockung der Renenversicherung auf 19,5 % beantragt.
Jetzt behauptet die SGBII-Sachbearbeiterin, das sei mein Privatvergnügen.Sie würde bei der Berechnung des Anrechnungsbetrages vom Bruttoentgeld ( Auszahlungsbetrag + meinem RV-Anteil) ausgehen, da ich ja bereits durch HartzIV rentenversichert sei.
Wie ist da die Rechtslage ?
Herbertp ist offline  
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Alt 13.08.2008, 14:53   #2
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.817
Standard AW: 400 Euro-Job freiwillige rentenaufstockung Anrechnung HartzIV

ich fürchte die Dame hat recht.

Erkundige dich bei der Rentenversicherung.
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist gerade online  
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Alt 13.08.2008, 16:30   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.015
Standard AW: 400 Euro-Job freiwillige rentenaufstockung Anrechnung HartzIV

R+V-Ratgeber Altersvorsorge: Rentenbonus mit dem Minijob sichern

Beitragsrecht (für Arbeitgeber)

Handbuch Arbeitsrecht: Geringfügige Beschäftigung, Minijob

das würde ich beim Rententräger klären lassen
Arania ist offline  
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Alt 13.08.2008, 18:18   #4
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.218
Standard AW: 400 Euro-Job freiwillige rentenaufstockung Anrechnung HartzIV

Zitat:
Zitat von Arania
das würde ich beim Rententräger klären lassen
Warum beim Rententräger? Dass das Wahlrecht besteht, ist ja nicht strittig.

Die Arge möchte dieses Wahlrecht dem H4-Empfänger absprechen. Diese Spekulation deckt sich allerdings nicht mit den Vorgaben zur Einkommensanrechnung. Entscheidend sollte das Zuflussprinzip sein, hier speziell in Bezug auf den tatsächlich zugeflossenen Lohn. Da ist m.E. der gleiche Maßstab wie bei versicherungspflichtigen Aufstockern anzusetzen. Ich würde den Abzug beim ALG II auf jeden Fall nicht widerspruchslos hinnehmen.
gerda52 ist gerade online  
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Alt 13.08.2008, 20:06   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Drueckebergerin
 
Registriert seit: 11.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 954
Standard AW: 400 Euro-Job freiwillige rentenaufstockung Anrechnung HartzIV

Ich hatte diese Variante in einem coffee-shop gewählt.

Maßgeblich war das NETTO- Gehalt !
__________________
Grüße aus Bärlin

Die Reichen sind so unersättlich, die wollen alles besitzen, sogar die Armut!

Don`t dream it - be it !

Der beste Weg, einen schlechten Vorschlag vom Tisch zu fegen, besteht darin, einen Besseren zu machen
Drueckebergerin ist offline  
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