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Ein Euro Job / Mini Job

Verständnisfragen zu Ein-Euro-Job / eigener “Fall”; in Forum: Information; Hallo zusammen und erstmal Danke an alle, die hier als Macher und Nutzer so viel Infos weitergeben. Sehr interessant und lehrreich. Dennoch bleiben bei mir einige Verständnisfragen, die vl. auch ...
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Alt 11.08.2008, 14:03   #1
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Beiträge: 8
Standard Verständnisfragen zu Ein-Euro-Job / eigener “Fall”

Hallo zusammen und erstmal Danke an alle, die hier als Macher und Nutzer so viel Infos weitergeben. Sehr interessant und lehrreich. Dennoch bleiben bei mir einige Verständnisfragen, die vl. auch damit zusammenhängen, daß in meinem Fall fast jede “Selbstverständlichkeit” fehlt. Also z.B. Vorbedingungen zu Ein-Euro-Job’s.
Erstmal zu den Fragen:
- Ich habe das richtig verstanden, daß ein Ein-Euro-Job quasi der allerletzte Schritt sein sollte jemanden in “Beschäftigung” zu bringen? Also sollte es vorher Versuche gegeben haben, XY in den 1. Arbeitsmarkt zu bringen, ihn vorher weiter zu qualifizieren?

- Zusätzlichkeit: Bei diesem Thema habe ich Fragezeichen über dem Kopf nach allem, was ich über Zusätzlichkeit gelesen habe, denn irgendwie erscheinen mir eigentlich alle Tätigkeiten als nicht zusätzlich. Nahezu jeder Ein-Euro-Job gefährdet doch die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Fast jede Tätigkeit kann doch zu einem späteren Zeitpunkt erledigt werden, oder wurde vorher von anderen erledigt. Sehe ich da etwas falsch?

- Arbeistmarktpolitische Zweckmäßigkeit: Auch hierbei denke ich: Ich bin entweder doof, oder alle anderen. Wenn (wie ich hier Beispiele gelesen habe) Akademiker die Küche putzen und Geschirr waschen sollen, wie kann dies eine Verbesserung der individuellen Verwertbarkeit darstellen? Angeblich sollen doch (glaube ich den “Gesetzes”-Texten) die erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen durch die Arbeitsgelegenheiten weiter “qualifiziert” werden. Ok, wenn man noch nie einen Spaten in der Hand hatte und plötzlich Grünflächen pflegen soll, dann lernt derjenige ja etwas dazu. Aber solche Beispiele sind ja wohl nicht gemeint. ;-)

Das Ganze versuche ich nun auf mich anzuwenden. Kurzer Abriß. Ich bin seit ca. 3 Jahren Hartz IV-Empfänger und habe schon einige Kleinkriege mit der ARGE ausgefochten (Heizkostenzuschuß, Miete, etc.). Oft genug hab ich aber nicht den Mund aufgemacht, auch wenn ich dabei ev. auf einiges verzichtet habe. Nun aber hatte ich vor ca. 1 Monat eine Einladung zur ARGE. Las sich, wie ein Gespräch mit einem pAP. War es nicht, sondern ein “Folien-Kurs”, in dem ca. 20 Leuten in 10 min. erklärt wurde, was ein Ein-Euro-Job ist. (Natürlich keine Erwähnung von Zusätzlichkeit, etc.) Im Anschluß sollte eine EGV unterschrieben werden, was ich auch treudoof tat. :-( Darauf stand: Zwischenziel/Ziel: Verbesserung der Eingliederungschancen. Dann noch im Inhalt, daß ich vor Ort sein muß, Abwesenheit und plötzlichen Reichtum zu melden habe. Achja, und polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Teilnahmedauer: grundsätzlich 6 Monate, Verlängerungen sind möglich; Arbeitszeit: 30 Stunden pro Woche; Qualifizierung: z.B. Orientierung, Erstellen von Bewerbungsunterlagen, EDV-Anwendungen, berufsspezifische Anpassungsqualifikationen;
Später kam dann ein Schreiben der ARGE, daß ich mich morgen bei der AWO melden muß, wo mich Frau vvvv über Möglichkeiten einer Arbeitsgelegenheit informieren möchte. Ist das jetzt ein Informationsabend, oder will man mir da direkt was auf’s Auge drücken? Oder meinen die es mit mir wirklich gut und ich vermute hinter jedem Busch einen Ganoven?

In der Vergangenheit habe ich einmal (in 3 Jahren) von der ARGE ein Angebot (außerhalb meiner bisherigen Tätigkeiten) bekommen, ich solle mich bei einer Zeitarbeitsagentur melden (die mich aber nicht genommen haben). Sonst nix. Zwar hatte ich mich mal mit dem pAP über Weiterbildung etc. unterhalten, aber trotz Zusage kam nix. Und nun plötzlich der Hinweis auf den Ein-Euro-Job. Irgendwie bin ich noch wie das Kaninchen vor der Schlange und weiß nicht, was da auf mich zukommt. ;-)
Rayman ist offline  
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Alt 11.08.2008, 14:21   #2
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.394
Standard AW: Verständnisfragen zu Ein-Euro-Job / eigener “Fall”

.
Zitat:
Erstmal zu den Fragen:
- Ich habe das richtig verstanden, daß ein Ein-Euro-Job quasi der allerletzte Schritt sein sollte jemanden in “Beschäftigung” zu bringen? Also sollte es vorher Versuche gegeben haben, XY in den 1. Arbeitsmarkt zu bringen, ihn vorher weiter zu qualifizieren?


Die Leistungsträger haben, soweit es um die Beurteilung der Zumutbarkeit einer nicht vom Hilfebedürftigen gewünschten Maßnahme geht, nicht die freie Wahl zwischen den einzelnen Varianten der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten (differenzierend Voelzke, aaO, RdNr 378 ff unter Hinweis auf BVerwG Buchholz 426.0 § 19 BSHG Nr 9). Vielmehr muss der Leistungsträger im Rahmen seines Gestaltungsermessens (Entschließungs- und Auswahlermessen) eine Rangfolge einhalten (Bieback NZS 2005, 337, 342; Krahmer SGb 2006, 581, 583; Stahlmann, Ein-Euro-Jobs, S 164 ff; Krahmer/Spindler NDV 2005, 17, 19; so auch die BA in ihren Arbeitsunterlagen). Es ist mithin in folgender Reihenfolge (allerdings differenzieren die Rangfolgemodelle je nach Verständnis des § 16 Abs 3 S 1 SGB II) zu prüfen, ob eine Eingliederung





ohne spezielle Eingliederungsleistung (auch durch eigene Einstellung eines Hilfebedürftigen = Entgeltvariante ohne Förderung),






mit den in § 16 Abs 1 genannten Instrumentarien (= Entgeltvariante mit Förderung),






ggf mit zulässigen Alternativen nach Abs 2,






und danach erst






über die Mehraufwandsentschädigungsvariante





zu erreichen ist. Für die Zumutbarkeit und Erforderlichkeit eines „Ein-Euro-Jobs“ aus dem Blickwinkel der Leistungsgewährung, nicht des Eingriffs, gilt das unter RdNr 179 Gesagte (so wohl auch Stahlmann ZfSH/SGB 2006, 131, 142; Krahmer/Spindler NDV 2005, 17, 19 ff, treffen diese Unterscheidung nicht). Es besteht also keine Veranlassung, diese Begriffe eng auszulegen, wenn der Betroffene mit dem „Ein-Euro-Job“ einverstanden ist. Die Mehrzahl der Hilfebedürftigen sieht in ihm nämlich einen willkommenen „Hinzuverdienst“.


- Zusätzlichkeit: Bei diesem Thema habe ich Fragezeichen über dem Kopf nach allem, was ich über Zusätzlichkeit gelesen habe, denn irgendwie erscheinen mir eigentlich alle Tätigkeiten als nicht zusätzlich. Nahezu jeder Ein-Euro-Job gefährdet doch die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Fast jede Tätigkeit kann doch zu einem späteren Zeitpunkt erledigt werden, oder wurde vorher von anderen erledigt. Sehe ich da etwas falsch?


Zusätzlich ist etwas sobald z.B. eine Kommune oder ein sozialer Träger beschließt, dass bestimmte Aufgaben nicht mehr bezahlt werden. Z.B. das Säubern von Fahradwegen. Das kann eine Kommune beschließen. Nach einem halben Jahr ist die Stelle dann zusätzlich und im öffentlichen Interesse

zu allem anderen: Wehre den Ein-Euro-Job ab. Wir haben genügend möglichkeiten aufgezeigt, wie man das machen kann.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
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Martin Behrsing ist offline  
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Alt 11.08.2008, 14:30   #3
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Registriert seit: 06.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 35
Standard AW: Verständnisfragen zu Ein-Euro-Job / eigener “Fall”

Hallöchen.....

liest sich so,als wenn dir die AWO einen Zusatzjob mit MAE anbieten wird.

Also einen 1 Ero Job,aber das müßte Dir in dem Schreiben der Arge mittgeteilt worden sein. Bei uns wird man bei der AWO zur Grünanlagen Pflege und Renovierungsarbeiten der Altenheime,eingesetzt.

Mir steht selbst gerade Ärger mit der ARGE wegen Ein-Euro-Job ins Haus.

Aber das ist ein Gutes Forum,evtl solltest du auch anonymisiert das Schreiben der ARGE ins Forum stellen. Dann haben die Erfahrenen User dieses Forum mehr Infos um die Rat zu geben.

Das mit der EGV und wie sie Dir vorgelegt wurde ist ja kraß....


Lg Dino
Landino ist offline  
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Alt 11.08.2008, 15:03   #4
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Ort: Krefeld
Beiträge: 8
Standard AW: Verständnisfragen zu Ein-Euro-Job / eigener “Fall”

Hui, das geht ja fix mit den Antworten. Thx!

@Landino: Im Grunde habe ich das Wichtigste des ARGE-Schreibens schon gepostet:

"Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

bitte Kommen Sie am 12.08.2008 um 08.00 Uhr zu Frau yyyy (Adresse), AWO. Frau yyyy möchte Sie, über Möglichkeiten einer Arbeirsgelegenheit informieren.

Bitte beantragen Sie mit dem beigefügten Formular Ihr polizeiliches Führungszeugnis. "

Danach nur die rechtlichen Hinweis Einladung nach § ......., Androhung Kürzung bei Nichterscheinen, Reisekosten, etc.


@Martin Behrsing:

Dein Beispiel mit der Komune - damit komm ich nicht klar. Lt. Checkliste hier aus dem Forum gibt es ja die Kriterien der Wettbewerbsneutralität. Straße fegen durch Sklaven bedeutet ja, daß z.B. ortsansässigen Firmen ein Wettbewerbsnachteil entsteht, bzw. sogar die Schaffung neuer Arbeitsplätze beeinträchtigt. Eher Arbeitsplätze vernichtet.

Und zum rot Markierten: Behördendeutsch zusammengefaßt in Umgangssprache: Erst versuchen, dem Jung nen ordentlichen Job zu verpassen, und dann ganz am Ende zur Not einen Ein-Euro-Job.

Liest sich ja wie "wurde in eine Justizvollzugsanstalt verbracht" anstatt "hammer in den Knast geschickt".
Rayman ist offline  
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Alt 11.08.2008, 15:24   #5
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Beiträge: 80
Standard AW: Verständnisfragen zu Ein-Euro-Job / eigener “Fall”

Werden die Kosten für das polizeiliche Führungszeugnis von der ARGE übernommen?
xavier123 ist offline  
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Alt 11.08.2008, 15:31   #6
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Ort: Krefeld
Beiträge: 8
Standard AW: Verständnisfragen zu Ein-Euro-Job / eigener “Fall”

Ist kostenlos bei Vorlage des ARGE-Bescheides.
Rayman ist offline  
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Alt 11.08.2008, 16:00   #7
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Standard AW: Verständnisfragen zu Ein-Euro-Job / eigener “Fall”

Hallo Rayman!

Der Einladung nach §....muss gefolgt werden.

Gehe morgen schön brav dahin und höre schön zu, weiter nichts, denn es soll ja nur eine Information sein.

Alles weitere hat Dir Dein Leistungsträger mitzuteilen.

Das mit dem Führungszeugnis ist ganz was neues und für eine Maßnahme meiner Meinung nach nicht erforderlich.
Bist Du Dir sicher, dass es dieses für ALG II-Empfänger umsonst gibt ?
Sissi54 ist offline  
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Alt 11.08.2008, 16:14   #8
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Beiträge: 8
Standard AW: Verständnisfragen zu Ein-Euro-Job / eigener “Fall”

Steht auf dem Antrag so drauf.
Rayman ist offline  
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Alt 11.08.2008, 19:21   #9
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Beiträge: 13.017
Standard AW: Verständnisfragen zu Ein-Euro-Job / eigener “Fall”

Zitat:
Zusätzlich ist etwas sobald z.B. eine Kommune oder ein sozialer Träger beschließt, dass bestimmte Aufgaben nicht mehr bezahlt werden. Z.B. das Säubern von Fahradwegen. Das kann eine Kommune beschließen. Nach einem halben Jahr ist die Stelle dann zusätzlich und im öffentlichen Interesse
Wenn dem so wäre, dann könnte ja eine Kommune ganz einfach beschliessen nichts mehr im öffentlichen Raum zu bezahlen und alles von 1-Euro-Jobbern erledigen zu lassen

Aber ist eh egal, ab nächstem Jahr heisst das Bürgerarbeit
Arania ist offline  
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Alt 12.08.2008, 10:27   #10
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Ort: Krefeld
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Standard AW: Verständnisfragen zu Ein-Euro-Job / eigener “Fall”/Erfahrungsbericht

So, seit vorhin bin ich nun auch keine Jungfrau mehr im Umgang mit Ein-Euro-Job's. Auch wenn ich hier viel gelesen habe, so verhilft einem ein persönlicher Einblick erst dazu, die Sache wirklich real zu betrachten. Jetzt kann ich auch den Begriff "Sklavenarbeit" einordnen und bewerten.
Hier mal die Zusammenfassung meines Besuchs bei der AWO. Zunächst einmal hatt ich zum Ende des Gesprächs den Eindruck, daß der Dame der AWO wirklich, zumindest ein klein wenig, etwas an den Arbeitslosen liegt. Klar war aber auch, und das minderte den zunächst positiven Eindruck erheblich, daß die AWO mind. ein mittelgroßes Rädchen in der Slavereimaschinerie ist. Mehrfach wurde betont, daß alle anzubietenden Ein-Euro-Job's absolut zusätzlich und gemeinnützig wären. Schon klar.
Dauer: Nicht wie vorher beschrieben sechs Monate, sondern neun !!! Wöchtentliche Arbeitszeit: 30 Stunden !!!
Bis auf mein polizeiliches Führungszeugnis hatte die Dame nichts über mich vorliegen. Also erstmal Fragebogen ausfüllen. Fast schon mehr, als die ARGE je unternommen hat, denn zumindest wurden neben Sprachkenntnissen auch gesundheitliche Einschränkungen erfragt. Dann zeigte mir die Dame am Bildschirm, was es so alles an Ein-Euro-Job's gebe. Ich faß es mal zusammen: Bettpfannen wegbringen, Müll aufsammeln, Unkraut jäten. Auch wenn es manchmal geschönter beschrieben wurde.
Veblieben sind wir so: Momentan für mich nix dabei (Unkraut, Möbelschleppen fiel bei mir ja weg, da Rücken). Neuer Termin in einem Monat. Interessant aber der mögliche, weitere Ablauf. Wenn etwas für mich dabei wäre, würde man mich anrufen. Dann einen Termin bei der Arbeiststelle machen, ich dürfte mich umgucken, und wenn es mir gefiele, würden die Verträge gemacht. NICHTS davon, daß etwas von der ARGE kommen müsse. Nach dem Motto: Du bist hier im Sklavenlager, ab jetzt bestimmen wir dein Leben!

Wo ich aber wirklich schlucken mußte: Bei der Übersicht der "Angebote" fand ich einen örtlichen Golfclub. Der ist rein privat, kein EV, absolut elitär, horrende Beiträge und Aufnahmegebühren. Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie so ein privater Club (von der Stadt genehmigten) "Anspruch" auf Sklavenhaltung haben darf. Für mich ist das ein wirklicher Skandal.
Rayman ist offline  
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Alt 12.08.2008, 16:14   #11
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Benutzerbild von Speedport
 
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Standard AW: Verständnisfragen zu Ein-Euro-Job / eigener “Fall”/Erfahrungsbericht

Zitat:
Zitat von Rayman Beitrag anzeigen
................................................

Wo ich aber wirklich schlucken mußte: Bei der Übersicht der "Angebote" fand ich einen örtlichen Golfclub. Der ist rein privat, kein EV, absolut elitär, horrende Beiträge und Aufnahmegebühren. Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie so ein privater Club (von der Stadt genehmigten) "Anspruch" auf Sklavenhaltung haben darf. Für mich ist das ein wirklicher Skandal.
Da würde sich doch unter Umständen eine Strafanzeige wegen Sozialleistungsmißbrauch/-betrug anbieten.
Sollte natürlich vorher sauber recherchiert werden.
__________________
Gruß
speedport

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Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN!
Speedport ist offline  
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Alt 12.08.2008, 21:33   #12
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Ort: Berlin
Beiträge: 1.828
Standard AW: Verständnisfragen zu Ein-Euro-Job / eigener “Fall”

Hi Rayman, eine sehr gute Beschreibung hast du gepostet! Kann ja noch richtig spannend werden.
Bislang laufen so offensichtlich private Ein-Euro-Job-Nutzer wie ein Golfclub (oder vielleiucht ist es ja ein städtischer Golfklub zur Ertüchtigung der vielen Ein-Euro-Job-Manager...) meist noch über einen vorgeschalten "gemeinnützigen" Träger: dort bekommst du deinen vertrag und arbeiten tust du dann privat.
Aber es gab hier im Forum auch schon mal Hinweise, dass z.B. ein sehr hochpreisiges Gestüt oder Weingüter reichhaltig mit Ein-Euro-Jobler bedient werden.

Es IST ein Skandal. Und er wird nicht kleiner. Sondern nur immer ausgefeilter und selbstverständlicher:

Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Wenn dem so wäre, dann könnte ja eine Kommune ganz einfach beschliessen nichts mehr im öffentlichen Raum zu bezahlen und alles von 1-Euro-Jobbern erledigen zu lassen

Aber ist eh egal, ab nächstem Jahr heisst das Bürgerarbeit
... oder eben auch ÖBS (wie in Berlin), für die "Elite" dieser Zwangsarbeiter.
__________________
Gruß! ethos07

(bin mal wieder nicht online bis gegen Ende Monat)

Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.
ethos07 ist offline  
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